Pechvogel am 06 Dez 2023 12:36:28 rkopka hat geschrieben:Nicht ganz. Für die Übergangsregelung (bis 2029) ist wichtig, daß das Womo vor 1.12.2023 abgelastet bzw. mit 3,5t angemeldet wurde. D.h. jetzt noch abzulasten würde nichts mehr bringen.
Wenn ich jetzt ablasten würde dann stünden zwar 3500kg unter F1 aber das Ausgabedatum des Scheins wäre der 06.12.2023. Woher will die Behörde / der Kontrollierende aber wissen das ich heute abgelastet habe? Wenn ich morgen Alu-Felgen eintragen lasse dann bekomme ich einen neuen Schein mit F1 3500kg, Alufelgen und dem Datum von morgen. :gruebel: Würde die Übergangsregelung also nur für Fahrzeuge gelten die seit dem 01.12.2023 nicht mehr "angefasst" wurden? :gruebel: Grüße Dirk
babenhausen am 06 Dez 2023 12:48:12 Pechvogel hat geschrieben:Wenn ich jetzt ablasten würde dann stünden zwar 3500kg unter F1 aber das Ausgabedatum des Scheins wäre der 06.12.2023. Woher will die Behörde / der Kontrollierende aber wissen das ich heute abgelastet habe?
Grüße Dirk
Die Asfinag wird sicher ihren Kontrolltrupps Richtlinien für die Durchführung der Kontrollen schriftlich an die Hand geben.In denen wird auch sicher die Eintragung und/oder Bewertung der Daten der Eintragungen abgehandelt. Es bleibt also abzuwarten wie das ganze gehandhabt wird und wie auch ggF. Gerichte Entscheiden werden. Man kann zwar darüber trefflich spekulieren,nur genaues weisman nicht.
kamann am 06 Dez 2023 14:19:20 Hallo: Meine Ablastung war vor der 1. Zulassung und die war am 17. 3. 2010 und dann kann ich ja noch bis 2029 weil halt in F1 3850 kg steht..... So long KH
siemueller am 06 Dez 2023 14:49:05 Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Ein Schwob der gerne zahlt. Hat man auch nicht jeden Tag. Hier ein bisschen, da ein bisschen usw. Machet mir doch gerne! Gruss
kunibertk am 06 Dez 2023 14:50:28 Springer12 hat geschrieben:Es geht hier doch nur um eine weitere Azockung der Touristin und und Leute die auf dem Transit sind.
Das halte ich für eine böswillige Unterstellung. Auch unter österreichischen Gewerbetreibenden z.B. gibt es genug Schlawiner, die ihre Transporter so optimieren dass der zwar viel laden kann, aber der Lehrling (oder die bosnische Aushilfe) den noch mit dem B-Führerschein fahren darf. Auch auf Straßen die für österreichische Handwerker interessant sind aber kaum für Wohnmobilfahrer aus dem Ausland werden mobile Waagen aufgebaut. Sie wollen die alle erwischen, ob Österreicher oder Touristen. Und wie sagte ein Bauer mal: "Auf dem Anhänger steht 8to. Das heißt, es passen mindestens acht Tonnen Rüben drauf".
rkopka am 06 Dez 2023 14:51:28 Pechvogel hat geschrieben:Wenn ich jetzt ablasten würde dann stünden zwar 3500kg unter F1 aber das Ausgabedatum des Scheins wäre der 06.12.2023. Woher will die Behörde / der Kontrollierende aber wissen das ich heute abgelastet habe?
"Wenn ein Fahrzeug mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen vor dem 1. Dezember 2023 erstmalig zum Verkehr zugelassen und das höchste zulässige Gesamtgewicht ebenfalls vor dem 1. Dezember 2023 mit nicht mehr als 3,5 Tonnen festgelegt wurde, unterliegt dieses Fahrzeug noch bis 31. Jänner 2029 der Vignettenpflicht und der Streckenmaut für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen tzGm (§ 33 Abs 18 Z 8 BStMG). " Ich schätze, dann bleibt die Beweislast bei dir. Z.B. mit einer Kopie der ursprünglichen Ablastung bzw. der damaligen Papiere oder dem Fahrzeugschein, der die Chronik enthält. Wenn deine aktuellen Papiere das nicht nachweisen können, ist das nicht ihr Problem. Daß das Bundesgesetzblatt mit der Änderung im Nationalrat mit 19.10.2023 und im Bundesrat am 8.11.2023 beschlossen und mit 16.11.2023 veröffentlicht wurde und ab 1.12.2023 wirkt, ist schon ziemlich schnell ! RK
siemueller am 06 Dez 2023 15:03:29 Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Selten so´n Quatsch gelesen. Meine Güte, die haben auch noch Wahlrecht !
siemueller am 06 Dez 2023 15:07:26 rebell213 hat geschrieben: Und bei diesem System müssen wenigstens die Polensprinter in Zukunft auch zahlen die bisher, kostenlos durch Österreich gedonnert sind, und viele Parkplätze umsonst zum Warten genutzt haben.
Noch so´n Schwob ! Die Polenflitzer bringen dir deine Pakete,- und das für kleines Geld. Immer schön vorsichtig mit Äußerungen vom Stammtisch !
siemueller am 06 Dez 2023 15:10:04 rebell213 hat geschrieben:Auf den Bahamas in Privatbungalow mit Privatstrand kostet es auch was es kostet.
Und Urlaub oder Durchfahrt kostet eben was es kostet.
Ne, hier fällt mir nix mehr ein !
Pechvogel am 06 Dez 2023 15:18:17 rkopka hat geschrieben:...Ich schätze, dann bleibt die Beweislast bei dir. Z.B. mit einer Kopie der ursprünglichen Ablastung bzw. der damaligen Papiere oder dem Fahrzeugschein, der die Chronik enthält. Wenn deine aktuellen Papiere das nicht nachweisen können, ist das nicht ihr Problem...
D.h. ich stehe unter Generalverdacht und muss meine Unschuld beweisen? :gruebel: Grüße Dirk
Birdman am 06 Dez 2023 15:23:05 Pechvogel hat geschrieben:D.h. ich stehe unter Generalverdacht und muss meine Unschuld beweisen?
Wieso Generalverdacht? Nach Deinen Fahrzeugpapieren bist Du zunächst mal Go-Box-pflichtig. Also musst Du ihnen nur zeigen, dass Du trotzdem unter die Ausnahme fällst.
HollandSued am 06 Dez 2023 15:59:29 Mein lieber Scholli….wenn die Vorbereitungen für den Urlaub zu einem Grossteil offensichtlich demnächst nur noch daraus besteht, wo man welche Box / Plakette / etc braucht, und man einen VHS Kurs (so es die noch gibt?) belegen muss um sich durch dieses internationale Geflecht zu kämpfen…dann hört doch der Spass / die Vorfreude schon allmählich auf.
Egal ob der/diejenige hier <3,5 / >3,5 / „pseudo“ 3,5to hat/fährt und sich am Ende seinen jeweiligen Krams selber zusammen suchen muss, weil man die Daten halt dann auch selber eigenverantwortlich angeben muss.
Irgendwie betrifft es doch alle, wenn man sich mit so einem Mist befassen muss. Schade, dass es heutzutage wohl nicht mehr möglich ist, denen, die man „schröpfen mag“ den Weg dahin einfach bis selbsterklärend macht.
… und mantraesk allen „abgelasteten 3,5ern“ pauschal ein „dann lastet doch auf, ihr seid eh permanent zu schwer“ mit auf den Weg zu geben, hilft keinem und ist (durch die verschiedensten Themen hindurch mit annähernd Bezug zu 3,5) irgendwann einfach abgedroschen.
Pechvogel am 06 Dez 2023 16:15:52 Birdman hat geschrieben:Wieso Generalverdacht? Nach Deinen Fahrzeugpapieren bist Du zunächst mal Go-Box-pflichtig. Also musst Du ihnen nur zeigen, dass Du trotzdem unter die Ausnahme fällst.
Nee, eben nicht! In den Fahrzeugpapieren steht dann unter F1 3.500kg und man wäre nicht Go-Box-pflichtig. Wenn allerdings der Fahrzeugschein ( Zulassungsbesch... ) erst nach dem 01.12.23 ausgestellt wurde dann wäre man, unter Umständen, doch Go-Box-pflichtig. Nämlich dann wenn man nach dem 01.12.23 abgelastet hätte. Hätte man aber "nur" eine Luftfeder eingebaut oder Alufelgen / andere Reifen eintragen lassen wäre man NICHT Go-Box-pflichtig. Und dann muss ICH nachweisen das ich nicht nach dem 01.12.23 abgelastet habe? Das würde bedeuten ich muss meine Unschuld beweisen! ( alles unter der Prämisse dass das Fahrzeug Erstzulassung auch vor dem 01.12.23 ist ) Oder anders rum: wer jetzt unter die Ausnahmeregelung fällt der darf an seinem Womo nichts umtragen / ändern lassen was er nachher nicht beweisen kann? Noch besser wird das dann bei gebrauchten Mobilen, die bis dahin unter die Ausnahmeregelung fallen. Grüße Dirk
rolf51 am 06 Dez 2023 16:54:07 Hallo, wenn ich da so quer lese, wäre es doch am besten, dass grundsätzlich alle Womos unabhängig vom Gewicht in die neue Maut kommen.
rkopka am 06 Dez 2023 17:06:23 HollandSued hat geschrieben:Mein lieber Scholli….wenn die Vorbereitungen für den Urlaub zu einem Grossteil offensichtlich demnächst nur noch daraus besteht, wo man welche Box / Plakette / etc braucht, und man einen VHS Kurs (so es die noch gibt?) belegen muss um sich durch dieses internationale Geflecht zu kämpfen…dann hört doch der Spass / die Vorfreude schon allmählich auf.
Aber das ist doch länger schon so. In manchen Ländern gibts eine Vignette, in anderen muß man sich online anmelden, in anderen zahlt man an der Straße oder mit eine Box oder nachher online... Pechvogel hat geschrieben:In den Fahrzeugpapieren steht dann unter F1 3.500kg und man wäre nicht Go-Box-pflichtig. Wenn allerdings der Fahrzeugschein ( Zulassungsbesch... ) erst nach dem 01.12.23 ausgestellt wurde dann wäre man, unter Umständen, doch Go-Box-pflichtig. Nämlich dann wenn man nach dem 01.12.23 abgelastet hätte.
Wenn bei F1 3,5t steht, hast du kein Problem. Nur wird das beim Ablasten nicht unbedingt passieren, da das Fahrzeug ja deshalb immer noch ein Technisch Mögliches Gewicht von >3,5t hat. Hier gehts um F1 >3,5t und HGG bei 3,5t. Dann bist du erstmal fällig. Nur wenn du zeigen kannst, daß die 3,5t vor dem Datum schon existierten, kommst du in die Sonderregelung. Wenn die Papiere neuer sind, geht das halt nicht direkt. Aber ändern sich die Papiere wirklich wegen jedem Blödsinn ? Ich hatte das nur einmal mit der Eintragung einer AHK und das ist schon Jahrzehnte her. RK
Rotti am 06 Dez 2023 17:08:07 basste315 hat geschrieben:Ein weiterer Aspekt für uns Österreicher ist das Wechselkennzeichen:
Man kann in Österreich mehrere Fahrzeuge auf 1 Wechselkennzeichen anmelden (nur 1 Fahrzeug gleichzeitig nutzen) und zahlt nur für das "PS-stärkste" Fahrzeug die KFZ-Versicherung und Steuer. Viele Österreicher haben daher das Womo zum vorhandenen PKW dazu auf Wechselnummer angemeldet und stecken das Kennzeichen jeweils um.
Bei Nutzung der elektronischen Jahresvignette für ein bestimmtes Kennzeichen zahlt man also auch nur 1x für mehrere Fahrzeuge mit Wechselnummer. Wer weiterhin "Klebe"-Etiketten nutzen würde, müsste weiterhin für jedes Fahrzeug extra kleben - aber wer wirft schon der Asfinag freiwillig sein Geld nach?
Wie will nun die Asfinag den PKW (hzG und tzGm kleiner 3,5 t) vom als PKW zugelassenen Wohnmobil (hzG kleiner, aber tzGm größer 3,5 t)] mit dem selben Kennzeichen unterscheiden?
Vermutlich müssen sie sich während der Übergangsfrist bis 31.1.2029 diesbezüglich etwas einfallen lassen oder ich habe es noch nicht gelesen.
Helmut
Helmut, ich glaube eher dass innert 2 bis 3 Jahren das Ganze wieder aufgehoben wird. Ich glaube nicht dass diese Gesetz recht lange hält.......
rkopka am 06 Dez 2023 17:32:23 Rotti hat geschrieben:Helmut, ich glaube eher dass innert 2 bis 3 Jahren das Ganze wieder aufgehoben wird. Ich glaube nicht dass diese Gesetz recht lange hält.......
Wenn es nur eine Regelung einer Geschäftsbedingung wäre, könnte man nicht viel dagegen sagen, da das eben die Sache des Unternehmers ist. Das ist aber ein Gesetz, das schon etwas fraglich ist, indem man praktisch nach einer Eigenschaft eingestuft wird, die man gar nicht nutzen darf. Das wäre so, als ob ich als PKW für die maximal mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs in A zahlen müßte, obwohl ich nur 130km/h fahren darf, auch noch wenn ich einen Begrenzer auf 130km/h einbauen lasse. RK
basste315 am 06 Dez 2023 17:33:27 Rotti hat geschrieben:Helmut, ich glaube eher dass innert 2 bis 3 Jahren das Ganze wieder aufgehoben wird. Ich glaube nicht dass diese Gesetz recht lange hält.......
Hallo Mathias, man kann ja von warmen Eislutschern träumen - aber wir lassen uns unser Hobby sowieso nicht vermiesen. Helmut
Kuhtreiber am 06 Dez 2023 17:45:51 Es ist doch in Deutschland nicht viel anders. Jeder muss Rundfunkgebühren bezahlen, egal ob er ein Gerät hat oder nicht. Trotzdem ist die neue Vorschrift in Österreich schon ein Hammer.
rkopka am 06 Dez 2023 17:58:36 Kuhtreiber hat geschrieben:Es ist doch in Deutschland nicht viel anders. Jeder muss Rundfunkgebühren bezahlen, egal ob er ein Gerät hat oder nicht. Trotzdem ist die neue Vorschrift in Österreich schon ein Hammer.
Aber du darfst wenigstens ein Radio benutzen. Und meistens sind Blinde und Taube ausgenommen(?). RK
Luppo am 06 Dez 2023 18:06:49 Tinduck hat geschrieben:Na, dann halt Womo verkaufen und sich über gesparte 100 Euro freuen? ;D
bis denn,
Uwe
Sinnbefreiter Beitrag, oder?
Kuhtreiber am 06 Dez 2023 18:08:33 Luppo hat geschrieben: Sinnbefreiter Beitrag, oder?
:daumen2:
HollandSued am 06 Dez 2023 20:15:14 rolf51 hat geschrieben:Hallo, wenn ich da so quer lese, wäre es doch am besten, dass grundsätzlich alle Womos unabhängig vom Gewicht in die neue Maut kommen.
Späß‘le gmacht, oder?! :roll: :lol: Oder möchtest Du vllt ergänzend noch hinzufügen, daß egtl ALLE, die im Besitz eines Führerscheins sind, pauschal eine Maut/Verkehrs/XYZ Abgabe leisten müssen, weil diese ja immerhin (mehr oder weniger theoretisch) in der Lage wären, in ein Land zu reisen (mit einem motorisierten Gefährt) in dem ein Wegezoll (von neuzeitlichen -lagerern) gefordert wird. Sag mir bitte, daß dein Beitrag egtl eher was für den Themenbereich „Schmonzette“ wäre….. :?
mv4 am 06 Dez 2023 20:21:17 Vielleicht klagt ja einer dagegen....mit Rechtsschutzversicherung ...da finden sich sicher irgendwelche Kanzleien dafür. :D
Ahorne7500 am 06 Dez 2023 20:40:18 kunibertk hat geschrieben:[qDas halte ich für eine böswillige Unterstellung. Auch unter österreichischen Gewerbetreibenden z.B. gibt es genug Schlawiner, die ihre Transporter so optimieren dass der zwar viel laden kann, aber der Lehrling (oder die bosnische Aushilfe) den noch mit dem B-Führerschein fahren darf. Auch auf Straßen die für österreichische Handwerker interessant sind aber kaum für Wohnmobilfahrer aus dem Ausland werden mobile Waagen aufgebaut. Sie wollen die alle erwischen, ob Österreicher oder Touristen.
Und wie sagte ein Bauer mal: "Auf dem Anhänger steht 8to. Das heißt, es passen mindestens acht Tonnen Rüben drauf".
Hallo, Ja. Genau das denke ich auch. Die Österreich-Homis sind das eigentliche Ziel. Die Womos sind nur Beifang. Dafür ein + .
heinz28 am 06 Dez 2023 20:50:02 Die Ausnahmeregelung gilt doch für alle Wohnmobile, die vor dem 1.12.2023 zugelassen wurden. Völlig egal wie häufig das Gewicht bis dahin geändert oder irgendetwas anderes eingetragen wurde. Wenn man bei der Fahrt nach Österreich nicht mehr wie 3,5 Tonnen hat, gilt die bisherige Regelung. Ich verstehe die Diskussion um die Änderungen nicht.
Im Fahrzeugschein steht immer der Tag der ersten Zulassung.
Pechvogel am 06 Dez 2023 21:58:33 heinz28 hat geschrieben:…Ich verstehe die Diskussion um die Änderungen nicht. Im Fahrzeugschein steht immer der Tag der ersten Zulassung.
Und der Tag der letzten Änderung. ( das Ausgabedatum des „Scheins“ ) Und wie willst Du dann beweisen das am Änderungsdatum die neuen Reifen eingetragen wurden und nicht das Gewicht reduziert wurde? Denn wenn nach dem 01.12.23 das Gewicht reduziert wurde und Du mit einer Vignette erwischt wirst … :roll: Grüße Dirk
UweHD am 06 Dez 2023 23:46:02 heinz28 hat geschrieben:Die Ausnahmeregelung gilt doch für alle Wohnmobile.
Die Ausnahmeregelung gilt nur 6 Jahre, danach ist jeder dran. Auch die, die lange vor 2023 abgelastet wurden.
Birdman am 07 Dez 2023 10:01:18 Pechvogel hat geschrieben:... Und der Tag der letzten Änderung. ( das Ausgabedatum des „Scheins“ ) Und wie willst Du dann beweisen das am Änderungsdatum die neuen Reifen eingetragen wurden und nicht das Gewicht reduziert wurde? Denn wenn nach dem 01.12.23 das Gewicht reduziert wurde und Du mit einer Vignette erwischt wirst …
Da würde ich einfach mal den pragmatischen Ansatz wählen: Das Ablastungsgutachten und den hierzu entsprechend ausgestellten Fahrzeugschein vor einer erneuten Fahrzeugscheinänderung kopieren und mitführen und gleichzeitig einfach die ASFINAG anfragen. Was ist denn bei einem verlorenen/geklauten Fahrzeugschein, da dürfte ja auch ein neueres Datum drinstehen. Dafür gibt es bestimmt Lösungen.
nkag16 am 07 Dez 2023 15:12:23 Was steht eigentlich konkret in dieser EU-Wegekostenrichtlinie und planen ggf. auch andere Länder dies umzusetzen? Hat da schon jemand etwas darüber in Erfahrung bringen können?
Palmyra am 13 Dez 2023 18:58:10 Ich wohne hier am Fernpass - ab Weihnachten bis Ostern gibt wieder das sogenannte Abfahrverbot … für Autobahnen und andere Hauptverbindungsstrassen
Wir können alle hier die nächsten Monate wieder daheim bleiben damit ihr alle Vignettenfrei bzw mit oder ohne GoBox kostenlos unsere Straßen verstopfen könnt und wie sehr viele auch noch irgendwo widerrechtlich „Campiert“
Nicht alle leben vom Tourismus ,wir müssen aber damit leben !
„Nix für Ungut , weil es wahr ist „
Tinduck am 14 Dez 2023 09:48:18 Wenns so schlimm ist => Umziehen oder auf die Politik Druck machen, den Fernpass zu sperren.
Hier rumzumeckern und Reisende zu verunglimpfen, bringt eher gar nichts.
Ich hab übrigens nichts dagegen, wenn Österreicher (oder sonstwer) bei uns hier im Ruhrgebiet die Autobahnen (mit)verstopfen, und die dürfen auch gern von der Autobahn ab in einen anderen Stau fahren - gleiches Recht für alle Europäer. Aber das ist für Österreicher im allgemeinen und Tiroler im speziellen wohl schwer zu akzeptieren.
Wir zahlen brav unsere GoBox, aber ich werde nicht 150 km Umweg über Kufstein fahren, wenn der Fernpass frei ist. In den Stau stell ich mich da allerdings auch nicht, wenn ich es vermeiden kann, z. B. indem man da eben zu passender Zeit ankommt.
bis denn,
Uwe
Gast am 14 Dez 2023 10:24:51 Palmyra hat geschrieben:Ich wohne hier am Fernpass - ab Weihnachten bis Ostern gibt wieder das sogenannte Abfahrverbot … für Autobahnen und andere Hauptverbindungsstrassen Wir können alle hier die nächsten Monate wieder daheim bleiben damit ihr alle Vignettenfrei bzw mit oder ohne GoBox kostenlos unsere Straßen verstopfen könnt ..
Ich verstehe diese Aussage leider nicht..... Wer zwingt Dich, zuhause zu bleiben? Die Fernpassfahrer sicherlich nicht. Wer hat Dich gezwungen, an eine stark frequentierte Urlaubsroute zu ziehen? Ich kann mich doch auch nicht über den Fluglärm beschweren, wenn ich freiwillig in der Einflugschneise Stuttgart wohne. Was hat der Fernpass mit der neuen Mautregelung zu tun? Ich fahre den Fernpass nicht, weil ich vielleicht 30,- Maut sparen kann, sondern weil es die schönere Strecke ist. Gruß Axel
purplenew am 14 Dez 2023 10:52:17 Tinduck hat geschrieben:Wenns so schlimm ist => Umziehen oder auf die Politik Druck machen, den Fernpass zu sperren...Hier rumzumeckern und Reisende zu verunglimpfen, bringt eher gar nichts.
Trikeflieger hat geschrieben: Wer zwingt Dich, zuhause zu bleiben? Die Fernpassfahrer sicherlich nicht. Wer hat Dich gezwungen, an eine stark frequentierte Urlaubsroute zu ziehen?
Wohin geht diese Diskussion denn? Ein Einwohner soll sich einschränken, möglicherweise sogar umziehen, damit der durchreisende Tourist nicht gestört wird. Was ist, wenn meine Familie schon seit ewigen Jahren dort wohnt (als es diesen ausgeprägten Tourismus in dieser Form noch nicht gab)? Ich soll dann wegziehen? Ich soll mich einschränken? Ich, der dort geboren wurde und dort lebt? Irgendwie erschrecken mich die zitierten Aussagen. Ist es nicht gerade hier in unserem Land so "ich bin dafür, aber nicht vor meiner Haustür" (Windmühlen sind gut, aber nicht vor meiner Tür, ein Endlager für... ist gut und brauchen wir, aber nicht vor meiner Tür)? Als durchfahrender Gast in einem fremden Land dem Einwohner vorschreiben zu wollen, wie er sich zu verhalten hat? Das ist doch wohl nicht richtig! Beste Grüße Thomas
rkopka am 14 Dez 2023 10:57:21 Trikeflieger hat geschrieben:Wer zwingt Dich, zuhause zu bleiben? Die Fernpassfahrer sicherlich nicht.
Vielleicht, weil die Straßen so verstopft sind, daß manche nicht mal aus ihrer Ausfahrt rauskommen, geschweige denn zum nächsten Ort mit einem Supermarkt (solche Vorfälle gab es schon). Wer hat Dich gezwungen, an eine stark frequentierte Urlaubsroute zu ziehen? Ich kann mich doch auch nicht über den Fluglärm beschweren, wenn ich freiwillig in der Einflugschneise Stuttgart wohne.
Schon mal daran gedacht, daß manche Leute und Familien schon Jahrhunderte in so einer Gegend wohnen und sich nur die Bedingungen geändert haben ? Dort war vor dem Auto keine Ödnis sondern ein genauso bewohntes Gebiet wie heute. Was hat der Fernpass mit der neuen Mautregelung zu tun?
Mit der Übergangsregelung noch nicht viel. Aber wenn die mal "richtig" gilt, wird es sicher mehr Mautflüchtlinge geben. RK
babenhausen am 14 Dez 2023 10:59:26 Die Sperren am Fernpass sind nicht so intensiv wie es scheint, Hier die Verordnung Land Tirol aus 2023 mit der langen Reihe von Ausnahmen Karte: --> Link--> Link
Ahorne7500 am 14 Dez 2023 11:09:22 Trikeflieger hat geschrieben: Wer hat Dich gezwungen, an eine stark frequentierte Urlaubsroute zu ziehen? Hallo, ist das nicht etwas respektlos? (Dem Anwohner gegenüber) .
wolfherm am 14 Dez 2023 11:28:50 Moderation:Jetzt bitte ganz schnell zum eigentlichen Thema zurück. Die Gedankenspiele über Wohnorte, Wegzug und dergleichen haben hier nichts zu suchen. Wer sich daran nicht hält, wird hier zwangsumgezogen……
Gast am 14 Dez 2023 11:58:25 wolfherm hat geschrieben:[mod]Jetzt bitte ganz schnell zum eigentlichen Thema zurück. Die Gedankenspiele über Wohnorte, Wegzug und dergleichen haben hier nichts zu suchen. Wer sich daran nicht hält, wird hier zwangsumgezogen……[/mod]
Nur noch ein Satz dazu, da ich vielfach zitiert wurde: In keiner Weise wollte ich respektlos sein. Sollte das jemand so aufgefasst haben, entschuldige ich mich dafür, denn so sollte es nicht rüberkommen. Allerdings hat der User "Palmyra" in seinem Beitrag auch nicht mit Vorwürfen gespart, was dann zu meinem Beitrag geführt hat und welcher als kleine Retourkutsche mit einem gewissen Augenzwinkern gedacht war. Jetzt aber zurück zum Thema....
Palmyra am 14 Dez 2023 15:33:19 babenhausen hat geschrieben:Die Sperren am Fernpass sind nicht so intensiv wie es scheint, Hier die Verordnung Land Tirol aus 2023 mit der langen Reihe von Ausnahmen Karte: --> Link
Leider wir müssen aber über die Hauptstraße zum Weiterkommen also zurück in den Dauerstau - das Problem ist der Fernpass ist ( noch ) ohne Vignette befahrbar und deshalb ein Plus für alle Mautflüchtlinge und Geiz ist Geil Abkömmlinge . „Weil es wahr ist „, versteht wohl keiner und „Nix für Ungut „ wohl auch nicht !
heinz28 am 24 Dez 2023 17:11:31 Der ADAC empfiehlt übrigens sich mit der Asfinag in Verbindung zu setzen um die Ausnahme sicher zu klären. --> Link
Tinduck am 25 Dez 2023 09:52:13 Palmyra hat geschrieben:das Problem ist der Fernpass ist ( noch ) ohne Vignette befahrbar und deshalb ein Plus für alle Mautflüchtlinge und Geiz ist Geil Abkömmlinge .
Sehe ich anders. Wir sind am 23. wieder über den Fernpass gefahren und der Grossteil der touristischen Nutzer fährt wie wir hinterher auf die Inntalautobahn und dann über den Brenner, hat also sowieso eine Vignette. Ich wage zu prognostizieren, dass die Vignettenpflicht auf dem Fernpass den Verkehr um keine 10% reduzieren würde. Sich Feindbilder zu malen macht zwar Spass, aber auch hohen Blutdruck und Magengeschwüre. bis denn, Uwe
wolfherm am 25 Dez 2023 10:13:43 :thema: :thema:
Elgeba am 25 Dez 2023 11:48:10 Ich mache seit Jahren Urlaub in der Schweiz und in Österreich,weil es mir dort einfach gefällt.Ich kaufe mir meine "Pickerl",klebe die an die Scheibe und fertig.Die Kosten dafür fallen unter Urlaubskosten,wenn das schon nicht mehr geht bleibe ich zu Hause,ganz einfach.Ich käme auch nie auf die Idee,mich über Landstraßen zu quälen, um die Maut zu sparen,wenn ich zu meinem Urlaubsort will,dann mache ich Strecke und fertig. Ellenlange Threats wegen ja wirklich überschaubarer Beträge,was soll das?Und was heißt hier, die Österreicher sind "gierig"?Straßen in topografisch schwierigem Terrain sind wesentlich teurer in Bau und Unterhaltung als im Flachland und das lassen sich die Österreicher von den Benutzern bezahlen,was ist daran falsch? Diese "Geiz ist Geil" Mentalität nimmt allmählich groteske Züge an.
Gruß Bernd
babenhausen am 25 Dez 2023 12:02:05 Elgeba hat geschrieben:Ich mache seit Jahren Urlaub in der Schweiz und in Österreich,weil es mir dort einfach gefällt.Ich kaufe mir meine "Pickerl",klebe die an die Scheibe und fertig. Diese "Geiz ist Geil" Mentalität nimmt allmählich groteske Züge an.
Gruß Bernd
Schön geschrieben, nur geht es hier um Go Box Verwendung und nicht um Vignettenpflicht,also etwas am Thema vorbei.
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