UweHD am 04 Dez 2023 17:36:33 babenhausen hat geschrieben:Die Herren der Asfinag lassen dich im Zweifelsfall die Motorhaube öffnen und werden mit scharfen Äuglein das Typenschild betrachten oder noch schlimmer beim Hersteller die FG Daten abfragen..... Ich denke es wird auch die Gerichte beschäftigen
Das wird sicherlich noch spannend werden. Wobei der Hersteller (in meinem Fall Adria) in seinem CoC-Papier 3500kg eingetragen hat. Eine Hersteller-Abfrage sollte demnach auch genau dieses Ergebnis bringen. Spannend ist hier, dass im CoC von Fiat und im CoC von Adria unterschiedliche Werte stehen. Das wird bei anderen Womo-Herstellern vermutlich ähnlich sein.
pwglobe am 04 Dez 2023 17:42:18 babenhausen hat geschrieben:Die Herren der Asfinag lassen dich im Zweifelsfall die Motorhaube öffnen und werden mit scharfen Äuglein das Typenschild betrachten oder noch schlimmer beim Hersteller die FG Daten abfragen..... Ich denke es wird auch die Gerichte beschäftigen
Auf Grund der schlechten Erfahrungen mit der Asfinag meide ich Österreich seither, ich hatte zum Glück eine gute Rechtsschutzversicherung und es ging nach zwei Gerichtsverfahren gut für mich aus. Ich kann nur jedem raten vor der Fahrt nach oder durch Österreich eine gute Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Es kann schnell teuer werden Ei der Asfinag.
carwalle am 04 Dez 2023 17:59:18 [quote Ich kann nur jedem raten vor der Fahrt nach oder durch Österreich eine gute Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Es kann schnell teuer werden Ei der Asfinag.[/quote]
Das ist vielleicht jetzt auch ein bisschen übertrieben. Wenn ich nach/durch Österreich fahre informiere ich mich und kalkuliere diese Kosten mit ein bzw. akzeptiere sie als Reisekosten. Muss aber jeder für sich entscheiden.
Viele Grüße Carsten
Palmyra am 04 Dez 2023 19:19:42 Hat mal jemand daran gedacht was der Bau und Unterhalt der Autobahnen und Schnellstraßen in einem Alpenland kostet - in Italien oder Frankreich meckert auch keiner …
Dafür sind die Straßen in sehr gutem Zustand , es gibt sogar Parkplätze für die LKW mit ausreichender Infrastruktur - was hat Deutschland ?
Es kostet , was es kostet !
babenhausen am 04 Dez 2023 19:45:59 Palmyra hat geschrieben: Dafür sind die Straßen in sehr gutem Zustand , es gibt sogar Parkplätze für die LKW mit ausreichender Infrastruktur - was hat Deutschland ?
Zum Strassenzustand... Informiere dich über anstehende Baumasnahmen auf der Brennerstrecke es werden sogar schon Vollsperrungen diskutiert.. Ich empfehle dir mit einem 40 to LKW ab 18.00 Uhr auf der Inntalautobahn einen Parkplatz zu suchen du wirst danach sicher etwas anderes schreiben.
fschuen am 04 Dez 2023 20:09:18 UweHD hat geschrieben:Kann das jemand beantworten, der ein nachträglich auf 3,5t abgelastetes Wohnmobil fährt ? Im Fz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) wäre das die Ziffer (F.1). Konkret gefragt: Steht da dann ebenfalls 3500kg oder weiterhin das (höhere) Gewicht vor der Ablastung?
Dort steht weiterhin die technisch zulässige Gesamtmasse, bei mir 4000 kg, wenn man ohne technische Änderung hat ablasten lassen. Das hat auch Vorteile - sollte man ganz aus Versehen trotz aller Vorsicht überladen sein, weil Regenwasser auf dem Dach steht, ist zwar Bussgeld fällig, aber keine Gefährdung (=Ausladen, Mithaftung...). Ab Feb 2029 wird Österreich damit zur Go-Box- oder No-Go-Area. Das ist ok für mich, auch wenn ich eher auf die zweite Option gehe, der Rennerei und Bürokratie wegen. Gruss Manfred
hackenschmidt am 04 Dez 2023 20:25:06 Grandeur hat geschrieben:Österreich will keine Wohnmobile! Verfällt nicht auch das Guthaben auf der GoBox nach zwei Jahren? :roll:
Gruß Grandeur
Hallo, das war mir auch so bekannt und man hatte mir den Verfall des Guthabens nach 2 Jahren auch telefonisch von der Asfinag bestätigt. Die 75 Euro hatte ich bereits abgeschrieben. Ca 1 Jahr später habe ich die Prepaid Box in eine Postpaid Box umgewandelt. Die ursprünglich eingezahlten 75 Euro Guthaben der alten Box wurden mir dann bei Tausch der Box gegen die neue Box an der Tankstelle ausgezahlt. Beider Postpaid Box kann man auch nach der Durchfahrt sofort die erfassten Gebühren Online abfragen. Grüße Eddy
pwglobe am 04 Dez 2023 20:33:21 carwalle hat geschrieben:Das ist vielleicht jetzt auch ein bisschen übertrieben. Wenn ich nach/durch Österreich fahre informiere ich mich und kalkuliere diese Kosten mit ein bzw. akzeptiere sie als Reisekosten. Muss aber jeder für sich entscheiden.
Die Kosten sind Nebensache und sind im Reisebudget enthalten, Maut muss man außerhalb von D fast überall bezahlen. Ich hatte ein Problem mit der Asfinag und dies musste vor Gericht geklärt werden, ich bekam in erster und zweiter Instanz Recht. Dies wäre ohne Rechtsschutz nicht möglich gewesen, da die Asfinag nach dem ersten Urteil in Berufung ging.
Karlo696 am 05 Dez 2023 13:52:49 Hallo an die, die dann eine Go-Box brauchen, müssen diejenige sich dann auch an die Geschwindigkeiten von über 3,5t halten? nur so ein Gedanke.
Grüße Karlo696
UweHD am 05 Dez 2023 14:05:41 Karlo696 hat geschrieben:Hallo an die, die dann eine Go-Box brauchen, müssen diejenige sich dann auch an die Geschwindigkeiten von über 3,5t halten?
Nein, denn Mautregeln (bezogen auf technisch zulässige Gesamtmasse) und StVO (bezogen auf zGG) sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Das illustriert ja auch sehr gut den (Un)sinn der neuen Mautregelung.
babenhausen am 05 Dez 2023 14:30:07 UweHD hat geschrieben:Nein, denn Mautregeln (bezogen auf technisch zulässige Gesamtmasse) und StVO (bezogen auf zGG) sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Das illustriert ja auch sehr gut den (Un)sinn der neuen Mautregelung.
Das siehst du nur falsch, zum füllen der Kassen erfüllt die Regelung genau den Sinn :versteck:
cbra am 05 Dez 2023 14:32:41 wunderbarer thread ich versteh ja die bevorzung für wohnmobile über 3,5t gegenüber nutzfahrzeugen sowieso nicht. nur weil man eine dusche und küche im 4,5tonner spazierenfährt zahlt man weniger als ein gewerbetreibender für den 4,5t transporter - warum? und wenn das ein wenig angepasst wird gibts geheul und spitzfindigste argumente. wenn man meint über 3,5 t zu benötigen sollte man doch gleichbehandelt werden wie alle anderen - egal ob tempolimit, überholverbot, einfahrtverbot oder eben mautgebühren
Tinduck am 05 Dez 2023 14:38:19 Bestätigt nur meine Ansicht: wenn schon über 3,5 Tonnen, dann richtig. Dann kommt man erst gar nicht in Versuchung, durch Ablasten ein paar Euro Steuern zu sparen oder sich Vorteile für unter 3,5T zu 'erschleichen'.
Und ja, die neue Regelung verhindert, dass 'taktisch' abgelastet wird, um sich die Go-Box zu sparen. Vielleicht nicht primär für Womos gedacht, sondern eine Maßnahme gegen die vielen 'Polen-Flitzer' (3,5-Tonner mit Planenaufbau, die notorisch überladen und oft mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind). Die werden in den meisten Fällen bei F.1 auch mehr als 3,5 Tonnen stehen haben. Das Modell wird mit GoBox womöglich finanziell unattraktiv gegenüber 'echten' LKW.
bis denn,
Uwe
babenhausen am 05 Dez 2023 14:52:48 cbra hat geschrieben:wunderbarer thread
ich versteh ja die bevorzung für wohnmobile über 3,5t gegenüber nutzfahrzeugen sowieso nicht. nur weil man eine dusche und küche im 4,5tonner spazierenfährt zahlt man weniger als ein gewerbetreibender für den 4,5t transporter - warum?
Kurz: Der Gewerbetreibende Nutzfahrzeugbetreiber wälzt im Rahmen seiner Kalkulation die Mautkosten auf den Endverbraucher ab. Letztendlich für das Gewerbe unerheblich.Der Private Wohnmobilnutzer hat diese Möglichkeit nicht und bleibt auf den Kosten sitzen.
mv4 am 05 Dez 2023 14:54:00 zudem finde ich die 6 Cent/pro km mehr bei Euro 3 und schlechter gegenüber euro 6 ..einfach zu wenig...da lässt sich doch mehr herausholen.
Inselmann am 05 Dez 2023 15:14:22 Tinduck hat geschrieben:Bestätigt nur meine Ansicht: wenn schon über 3,5 Tonnen, dann richtig. Dann kommt man erst gar nicht in Versuchung, durch Ablasten ein paar Euro Steuern zu sparen oder sich Vorteile für unter 3,5T zu 'erschleichen'.
bis denn,
Uwe
Es soll ja wirklich Leute geben die auf 3.5t ablasten weil sie nur den Führerschein dafür haben, gell. Warum sollen die dann mehr Maut bezahlen? Aber natürlich ist immer und jeder nur drauf aus zu betrügen und dem Staat einen reinzutreten.....
UweHD am 05 Dez 2023 15:15:21 Tinduck hat geschrieben:Bestätigt nur meine Ansicht: wenn schon über 3,5 Tonnen, dann richtig. Dann kommt man erst gar nicht in Versuchung, durch Ablasten ein paar Euro Steuern zu sparen oder sich Vorteile für unter 3,5T zu 'erschleichen'...
Es gibt schon sehr viele "echte" 3,5 t Wohnmobile auf Ducato-Basis. Und wenn ich es richtig verstehe, hat selbst der Light schon 3,85t technisch zulässige Gesamtmasse f ür das Fahrgestell - was ja nun erst einmal nicht nachteilig und sogar technisch gesehen eher ein Sicherheitsgewinn ist. Falls die dann für die Maut alle über 3,5t eingestuft werden sollten, dann ist es zunächst einmal schwer nachvollziehbar für die betroffenen Halter und hat wenig mit erschleichen zu tun.
rkopka am 05 Dez 2023 15:33:57 UweHD hat geschrieben:Und wenn ich es richtig verstehe, hat selbst der Light schon 3,85t technisch zulässige Gesamtmasse für das Fahrgestell - was ja nun erst einmal nicht nachteilig und sogar technisch gesehen eher ein Sicherheitsgewinn ist. Falls die dann für die Maut alle über 3,5t eingestuft werden sollten, dann ist es zunächst einmal schwer nachvollziehbar für die betroffenen Halter und hat wenig mit erschleichen zu tun.
Aber das muß ja deshalb nicht in den Papieren stehen. Bei mir z.B. nicht (Light). Aber ich finde das auch sehr sonderbar. Zumal das bisher nie ein Thema war, was da drin steht, weswegen sich auch niemand drum gekümmert hat (außer er wollte höher gehen). Kann man den Wert eigentlich "ablasten" ? Z.B. indem man schwächere Felgen montiert :-). RK
Pechvogel am 05 Dez 2023 15:46:33 UweHD hat geschrieben:... und hat wenig mit erschleichen zu tun.
Das ist immer ein Frage der Sichtweise! :D Von wegen WER erschleicht, oder auch nicht... :mrgreen: Grüße Dirk
Pechvogel am 05 Dez 2023 15:52:30 rkopka hat geschrieben:...Kann man den Wert eigentlich "ablasten" ? Z.B. indem man schwächere Felgen montiert :-).
Felgen musst Du ja die fahren die zur Achslast passen. Und unter 2t Achslast hinten willst Du doch bestimmt nicht!?! Außerdem ist die technisch zulässige Gesamtmasse die technisch mögliche?! :gruebel: :gruebel: Interessante Frage! Aber warum sollte man keinen "TÜV"-Prüfer finden der dem Womo eine niedrigere, technisch mögliche Last bescheinigt? :gruebel: Würde dann halt später bei einer evtl. Auflastung schwieriger! Zumal in den Gutachten der Luftfederhersteller auch immer Bezug auf die technisch mögliche Masse genommen wird... Grüße Dirk
mv4 am 05 Dez 2023 16:13:33 hier kann man sich selber ausrechnen was wie wieviel kostet --> Link
Tinduck am 05 Dez 2023 16:21:06 Inselmann hat geschrieben:Es soll ja wirklich Leute geben die auf 3.5t ablasten weil sie nur den Führerschein dafür haben, gell. Warum sollen die dann mehr Maut bezahlen?
Aber natürlich ist immer und jeder nur drauf aus zu betrügen und dem Staat einen reinzutreten.....
Wer auf 3,5 T ablastet wegen Führerschein und wissentlich schwerer unterwegs ist, bekommt von mir sicher kein Mitleid. Als legale Lösung gibts dafür ja Fahrschulen. Und wer sich den Zusatzschein nicht leisten kann, sollte besser die Finger von einem Womo lassen, das ruiniert ihn dann nämlich auf Raten. Wer mit echten 3,5T hinkommt, ist natürlich jetzt ziemlich gekniffen, wenn bei F.1 was anderes steht. Das ist allerdings eine sonderbare Politik. Aber wie gesagt, vielleicht nur Kolateralschaden, ich denke nicht, dass die Asfinag Womo-Fahrer besonders auf dem Kieker hat. bis denn, Uwe
purplenew am 05 Dez 2023 16:30:03 fschuen hat geschrieben:sollte man ganz aus Versehen trotz aller Vorsicht überladen sein, weil Regenwasser auf dem Dach steht, ist zwar Bussgeld fällig
Wofür ist dann das Bußgeld fällig? Für Überladung? In unserem Nachbarland darf man in der Regel doch erst wieder fahren, wenn man das Gewicht passend gemacht hat (so haben schon einige Wohnmobilisten berichtet). Außerdem dürfte das wenige Regenwasser, das sich auf dem Dach eines Wohnmobiles sammeln könnte, nicht ins Gewicht fallen. Ich fahre einen Carado T447 3,5t von 2020 (mittlerweile allerdings aufgelastet auf 4,05t) und habe nun mal alle Papiere geprüft. Fiat hat im COC eine technisch zulässige Gesamtmasse von 3.650Kg eingetragen. In der Homologation von Capron steht eine zulässige Gesamtmasse von 3.500Kg. Da durch den Wohnmobilaufbau quasi ein anderes Fahrzeug "entstanden" ist (nicht mehr nur das Fahrgestell von Fiat mit den 3.650 Kg), ist das Papier "Homologation" entscheidend und wird auch bei der Erstzulassung zugrunde gelegt. Somit werden die 3500Kg als technisch zulässige Gesamtmasse in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Punkt F1 eingetragen. Nach der Auflastung meines Fahrzeuges steht unter F1 jetzt 4050Kg. Wenn ich das Fahrzeug jetzt wieder auf 3500Kg ablasten wollte, dann würden dort weiterhin die 4050Kg unter F1 als technisch zulässige Gesamtmasse stehen. Wenn ich auch dieses würde wieder ändern wollen, dann müsste ich die vorgenommen und bedingten technischen Veränderungen für die Auflastung (zusätzliche Luftfeder) rückbauen, um die Voraussetzungen für die höhere technische Gesamtmasse zu streichen und dort wieder 3500Kg eingetragen zu bekommen. Solange es technisch weiterhin möglich ist, würde unter F1 der höhere Wert stehen. Beste Grüße Thomas
Jagstcamp-Widdern am 05 Dez 2023 16:32:29 v. a., da unsere österreichischen freunde mehrheitlich mit 3,5 t unterwegs sind...
allesbleibtgut hartmut
Pechvogel am 05 Dez 2023 16:45:57 purplenew hat geschrieben:...dann müsste ich die vorgenommen und bedingten technischen Veränderungen für die Auflastung (zusätzliche Luftfeder) rückbauen, um die Voraussetzungen für die höhere technische Gesamtmasse zu streichen und dort wieder 3500Kg eingetragen zu bekommen. Solange es technisch weiterhin möglich ist, würde unter F1 der höhere Wert stehen...
Aber wenn Du die ( zusatz ) Luftfeder eingebaut hättest ( / hättest einbauen lassen ) OHNE Auflastung dann hättest Du jetzt eine zLF und trotzdem 3500kg unter F1. :gruebel: Es wäre also unlogisch das Du die ZLF wieder ausbauen müsstest wenn Du sie nur den Einbau und ohne Auflastung auch hättest. Grüße Dirk
rkopka am 05 Dez 2023 17:08:34 Blöd wird es für Firmen, die die 3,5t haben, weil Transporte (bis 3,5t) billiger sind und sie so mehr Fahrer bekommen. Bei den Fahrern ändert sich nichts, nur daß die Transporte viel teurer werden. Wenn das Fahrzeug 100.000km/Jahr macht und die Hälfte auf AB fährt (willkürlicher Wert), sind das etwa €10.000 im Jahr statt €96. Wobei die wiederum mit der Toleranzzeit wohl durchkommen und nicht betroffen sind, bis sie die Fahrzeuge verkaufen. Nur bei den Neufahrzeugen wird man jetzt viel genauer schauen. Alles mit höherem Wert wird schwer zu verkaufen sein.
Womos sind aber langlebiger. D.h. ein heuer gekauftes Womo ist 2029 erst 6 Jahre. Dann ist man dran. Das wird auch die Gebrauchtpreise in den nächsten Jahren deutlich beeinflussen. Wer da einen Wert >3,5t stehen hat, ist arm dran. Das nächste sind die Womos im Zulauf. Ich hab nie ein neues bestellt. Weiß man da diese Werte im Voraus ?
RK
purplenew am 05 Dez 2023 17:17:58 Pechvogel hat geschrieben:Es wäre also unlogisch das Du die ZLF wieder ausbauen müsstest wenn Du sie nur den Einbau und ohne Auflastung auch hättest.
Hallo Dirk, eigentlich kann ich Dir da voll und ganz zustimmen. Leider leben wir aber in einem "Bürokratenstaat" und unter diesem Gesichtspunkt auch meine Bewertung. Nach der Auflastung und mit/durch die Zusatzluftfeder hat mein Fahrzeug nun mal die technische Möglichkeit einer höheren zulässigen Gesamtmasse unter F1 (aufgrund der Zusatzluftfeder wurde F1 erhöht, ebenso wie der höhere Hinterachslast). Hätte ich das Fahrzeug nicht aufgelastet, dann wäre die zulässige technische Gesamtmasse auch nicht erhöht worden. Unabhängig davon hätte ich die Hinterachslast auf 2240Kg erhöhen lassen können. Hätte...! Ich habe aber aufgelastet und die Luftfeder ist in die Papiere eingetragen. Bei einer Ablastung ohne Ausbau der Luftfeder ist eben durch die Luftfeder einer technisch höhere Gesamtmasse möglich. Bürokratisch (ich war 47 Jahre Staatsdiener und kenne unseren Staat eben als ausgesprochen bürokratisch und oft weltfremd) könnte ich nach der Ablastung und dem Ausbau der Luftfeder (diese würde dann ja auch aus den Fahrzeugpapieren gestrichen werden) die technisch zulässige Gesamtmasse wieder mit 3.500Kg eintragen lassen und danach die Luftfeder wieder einbauen und eintragen lassen, ohne eine folgende Auflastung des Fahrzeugs. Dann hätte ich nach Ablastung einen 3,5 Tonner mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 3.5t, eingetragener Zusatzluftfeder und 2240Kg Hinterachslast. Vielleicht findet man in so einem Fall aber auch einen netten Sachbearbeiter bei der Verkehrsbehörde, der trotz der eingebauten Zusatzluftfeder auch das Gewicht F1 korrigiert. Sollte ich mich da jetzt verrannt haben und meine Ausführungen gehen völlig in die falsche Richtung, dann würde ich mich über entsprechende Hinweise und eine Richtigstellung sehr freuen. Nebenbei, ich will und werde nicht ablasten. Ich komme mit den 3,5t nicht hin und Österreich ist auch nicht eines meiner Reiseziele. Sollte ich nach Italien fahren wollen, dann finde ich schon einen anderen Weg :mrgreen: . Beste Grüße Thomas Beste Grüße Thomas
AnReg am 05 Dez 2023 17:28:35 Habe unseren Exsis auf Ducato Maxi mit Ablastung auf 3,5t bestellt. Im Fiat CoC sind 4,4t eingetragen, im Hymer CoC 3,5t, im Schein unter F.1 ebenfalls 3,5t. Wenn beim Light standardmäßig im Schein unter F.1 3,65t eingetragen sind, muss man sein Womo vermutlich explizit auf 3,5t abgelastet bestellen, damit der Womohersteller dies auch in sein CoC schreibt.
Grüße Andreas
Springer12 am 05 Dez 2023 17:34:03 Es geht hier doch nur um eine weitere Azockung der Touristin und und Leute die auf dem Transit sind.Wie auch wenn man vergisst die Schadstoffklasse nochmal nachzuweisen bei der Go Box da kommen dann gleich über 200 Euro zusammen.Die ASFINAG rechnet ja das dieser Fehler begangen wird.
babenhausen am 05 Dez 2023 17:40:16 Die Polizei wird es nun zusammen mit den Mautkontrollgruppen der Asfinag sehr einfach haben überladene 3,5 to Womos zu finden. Per Scaner werden die Go-Boxen durchgelassen und bei den Fahrzeugen mit Vignette wird a: das tatsächliche Gewicht geprüft auf höchstwarscheinlicher Überladung (Polizei) und b:die Papiere und Typenschilder der Fahrzeuge ob dem techn. zulässigen Gesamtgewichts (Asfinag) und Erfüllung der vorschriftsgem. Bemautung
Die Verkehrskontrollplätze werden voll sein
babenhausen am 05 Dez 2023 17:43:28 Springer12 hat geschrieben:Es geht hier doch nur um eine weitere Azockung der Touristin und und Leute die auf dem Transit sind.Wie auch wenn man vergisst die Schadstoffklasse nochmal nachzuweisen bei der Go Box da kommen dann gleich über 200 Euro zusammen.Die ASFINAG rechnet ja das dieser Fehler begangen wird.
Auch die eingeborenen Berge und Schluchtenbewohner des Alpenstaates müssen diese Maut bezahlen diese Maut ist nicht auf Touristen beschränkt
rkopka am 05 Dez 2023 17:59:32 Springer12 hat geschrieben:Die ASFINAG rechnet ja das dieser Fehler begangen wird.
babenhausen hat geschrieben:Auch die eingeborenen Berge und Schluchtenbewohner des Alpenstaates müssen diese Maut bezahlen diese Maut ist nicht auf Touristen beschränkt
Es geht wohl eher um die Fahrer (Touristen sind da sicher nicht der große Anteil), die die Maut, wie sie bisher war, kennen und nicht lange auf der Homepage nach den aktuellen Bedingungen suchen. In den Nachrichten habe ich bei uns noch nichts davon gelesen. Der Campingverband hat etwas auf der Homepage stehen, beim ÖAMTC finde ich keine Erwähnung. Evt. kommt da nächstes Jahr der große Aufschrei, wenn es genügend Fahrer erwischt. Aber da es nur für neue Fahrzeuge (sofort) gilt, kann das dauern. RK
babenhausen am 05 Dez 2023 19:03:13 Der ÖAMTC hat sich schon ende Juni damit beschäftigt anscheinend aber nicht laut genug und der gelbe Bruder im Norden hält auch die Füße still --> Link
Handfest am 05 Dez 2023 19:59:45 babenhausen hat geschrieben:Die Herren der Asfinag lassen dich im Zweifelsfall die Motorhaube öffnen und werden mit scharfen Äuglein das Typenschild betrachten oder noch schlimmer beim Hersteller die FG Daten abfragen..... Ich denke es wird auch die Gerichte beschäftigen
Na dann werden sie sich wundern. Zumindest bei meinem Eura BJ 2018 ist im COC des Erstherstellers Fiat (Zwei Stufen Typgenehmigung!) noch von "Massa massima technicamente ammissibile a piano carico 3650kg" geschrieben. Der Hersteller der zweiten Stufe sagt dann unter 16.1 "Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand 3500kg" Das Typschild der ersten Stufe ist das unter der Motorhaube. Folgerichtig steht da der nicht mehr geltende Wert von 3650kg. Das Typschild der zweiten Stufe ist innen und auf dem steht 3500kg, genau wie in der mitzuführenden Zulassungsbescheinigung unter F1. Vielleicht sind ja doch garnicht so viele Fahrzeuge betroffen. Zumindest die mit Zwei Stufen Typgenehmigung (Aufbauhersteller ungleich Fahrgestellhersteller) sollten da anders dastehen, wenn sie noch nicht auf- und wieder abgelastet wurden. JM2C Gruß Handfest
Gast am 06 Dez 2023 08:29:41 rkopka hat geschrieben:.... Das wird auch die Gebrauchtpreise in den nächsten Jahren deutlich beeinflussen. Wer da einen Wert >3,5t stehen hat, ist arm dran. Das nächste sind die Womos im Zulauf. Ich hab nie ein neues bestellt. Weiß man da diese Werte im Voraus ? RK
Warum sollen Gebrauchte mit F.1 >3,5t schwerer zu verkaufen sein? Wegen einwenig Maut, die man mal bezahlt, wenn man mal durch Österreich fährt? Glaube ich nicht. Klar, der Dauerösterreichurlauber muss tiefer in die Tasche greifen, aber der Normalo, der vielleicht 1x im Jahr durch Österreich fährt, dem wird es meiner Meinung nach völlig egal sein, ob sein Urlaub jetzt 100,- mehr kostet. Zudem gibt es doch genug Möglichkeiten, anders zu fahren, wenn man das möchte, zumindest bei versch. Strecken. Will ich Richtung Italien, dann kann ich ab Fernpass über den Reschenpass fahren. Das kann ich sogar ohne Maut oder ich zahle einpaar Eure für die Tunnelstrecke am Anfang vom Reschenpass. Will ich Richtung Kroatien, dann kann ich über Kufstein und den Felberntauerntunnel. Das kostet ca. 2,- Maut und 13,- für den Tunnel. Kann dafür 41,- Maut für die Autobahn sparen. Auch wenn man wirklich um die Gobox rumkommt, weil im Schein die 3,5t stehen und dann überladen ist, dann zahlt man eben Strafe, denn die Kontrollen werden sicherlich nicht weniger werden. Ob das günstiger ist wie die Maut? Ich glaube nicht. Vor allem den Stress dazu, weil ich vielleicht gar nichts ausladen kann..... lässt man dann seine Frau oder die Kinder zurück? Gruß Axel
UweHD am 06 Dez 2023 08:52:48 Trikeflieger hat geschrieben:Warum sollen Gebrauchte mit F.1 >3,5t schwerer zu verkaufen sein? Wegen einwenig Maut, die man mal bezahlt, wenn man mal durch Österreich fährt?
Ich vermute, rkopka sieht das aus der Sichtweise eines Österreichers. Und da macht es schon einen Unterschied, ob man im Inland für sein Fahrzeug weiterhin mit der Jahresvignette oder einer nicht unerheblichen, streckenabhängigen Maut unterwegs ist. Stell dir einfach mal vor, dass für dein Wohnmobil plötzlich in D die LKW Maut fällig wäre, für andere Wohnmobile aufgrund einer Formalie hingegen nicht.
basste315 am 06 Dez 2023 09:33:38 Ein weiterer Aspekt für uns Österreicher ist das Wechselkennzeichen:
Man kann in Österreich mehrere Fahrzeuge auf 1 Wechselkennzeichen anmelden (nur 1 Fahrzeug gleichzeitig nutzen) und zahlt nur für das "PS-stärkste" Fahrzeug die KFZ-Versicherung und Steuer. Viele Österreicher haben daher das Womo zum vorhandenen PKW dazu auf Wechselnummer angemeldet und stecken das Kennzeichen jeweils um.
Bei Nutzung der elektronischen Jahresvignette für ein bestimmtes Kennzeichen zahlt man also auch nur 1x für mehrere Fahrzeuge mit Wechselnummer. Wer weiterhin "Klebe"-Etiketten nutzen würde, müsste weiterhin für jedes Fahrzeug extra kleben - aber wer wirft schon der Asfinag freiwillig sein Geld nach?
Wie will nun die Asfinag den PKW (hzG und tzGm kleiner 3,5 t) vom als PKW zugelassenen Wohnmobil (hzG kleiner, aber tzGm größer 3,5 t)] mit dem selben Kennzeichen unterscheiden?
Vermutlich müssen sie sich während der Übergangsfrist bis 31.1.2029 diesbezüglich etwas einfallen lassen oder ich habe es noch nicht gelesen.
Helmut
Gast am 06 Dez 2023 09:51:03 UweHD hat geschrieben:Stell dir einfach mal vor, dass für dein Wohnmobil plötzlich in D die LKW Maut fällig wäre, für andere Wohnmobile aufgrund einer Formalie hingegen nicht.
Das wäre natürlich blöd für meinen Geldbeutel und vielleicht würde ich dann hin und wieder die Landschaft genießen und auf Autobahnen verzichten. Aber auch dann würde ich mir den Spaß am Wohnmobilreisen nicht nehmen lassen und dann vielleicht eher die eine oder andere vielleicht nicht ganz so notwendige Fahrt bleiben lassen. Machen wir ja jetzt auch schon so, dass wir anstatt wie früher 5x 2 Tage zum Skifahren zu fahren, jetzt 2x 5 Tage gehen. Aber ja, ich würde mein Geld lieber in mehre Abendessen investieren wollen anstatt in eine Maut :D Gruß Axel
Luppo am 06 Dez 2023 10:22:51 null550 hat geschrieben:Also ich dachte immer, dass die Streckenmaut für über 3,5 to wesentlich teurer wäre. Für mich ist das jetzt kein Aufreger, muss halt noch eine geeignete Box suchen, die auch Italien abdeckt.
Viele Transitreisende fahren vermutlich die Tauernautobahn Walserberg-Karawanken. Die einfache Fahrt kostet <3,5 to. ohne Streckenmaut mit Vignette knapp 10 Euro, über 3,5 to. je nach Emmisionsklasse gute 50 Euro. Zusätzlich ist die Rückreise für die Kurzurlauber (< 10 Tage) mit der gültigen Vignette der Anreise dann kostenfrei. Die Woche an Ostern liegt dann bei über 100 Euro gegenüber knapp 10 Euro. Das ist schon ein deutlicher Unterschied.
Tinduck am 06 Dez 2023 10:40:39 Na, dann halt Womo verkaufen und sich über gesparte 100 Euro freuen? ;D
bis denn,
Uwe
rkopka am 06 Dez 2023 10:45:53 UweHD hat geschrieben:Ich vermute, rkopka sieht das aus der Sichtweise eines Österreichers. Und da macht es schon einen Unterschied, ob man im Inland für sein Fahrzeug weiterhin mit der Jahresvignette oder einer nicht unerheblichen, streckenabhängigen Maut unterwegs ist.
Vor allem, weil es einem nichts bringt. Einige mit C1 werden dann vielleicht doch eine Auflastung machen, weil es finanziell keinen Unterschied mehr macht. Sollte ich ein neues Womo kaufen (müssen), wäre <3,5t (für beide Werte) ein MUSS Punkt. Ein gebrauchtes mit F1 >3,5t wäre raus. Auch der Kauf mit Voraussetzungen für eine leichte spätere Auflastung wäre dann nicht mehr sinnvoll. basste315 hat geschrieben:Ein weiterer Aspekt für uns Österreicher ist das Wechselkennzeichen: ... Wie will nun die Asfinag den PKW (hzG und tzGm kleiner 3,5 t) vom als PKW zugelassenen Wohnmobil (hzG kleiner, aber tzGm größer 3,5 t)] mit dem selben Kennzeichen unterscheiden?
Bei manuellen Kontrollen geht das ja. Automatische Systeme werden wahrscheinlich viel mehr False Positives erzeugen, die dann manuell kontrolliert werden müssen. Noch mehr, sollte jemand z.B. einen Kastenwagen drunter und einen drüber auf dem gleichen Kennzeichen haben (unwahrscheinlich, aber möglich). Dann kann die Kontrolle selbst mit manueller Nachbearbeitung nicht wirklich etwas entscheiden. Andererseits kann auch heute schon ein LKW und ein PKW auf dem gleichen Kennzeichen sein (k.A. wie dann die Steuer gerechnet wird) und muß behandelt werden. Tinduck hat geschrieben:Na, dann halt Womo verkaufen und sich über gesparte 100 Euro freuen? ;D
Uhhhhhh... ein Frevler ! Wie kann man sowas nur denken ? Ein Zelt oder Wohnwagen vorzuschlagen wäre schon sehr grenzwertig :-). Das Problem ist aber wieder, daß der Verkauf u.U. weniger bringt, wenn andere das Thema kennen. Außer es ist eine Rostmühle, die keine 6 Jahre mehr hält. RK
kamann am 06 Dez 2023 11:06:54 Hallo: Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich von dieser Maut auch betroffen bin: Ich hatte ein LightWomo mit Auflastung auf 3850 kg bestellt und so steht es imCOC. Vor der 1 Zulassung habe ich festgestellt, dass diese Auflastung nur mit einer größern Achslast der VA auf 1950 kg besteht was mir nixx bringt!! Also wurde das Womo vor der 1 Zulassung auf das Gewicht von 3495 kg abgelastet. Also wurde das Womo nie im laufenden Betrieb abgelastet! Bin ich jetzt auch von dieser neuen Maut betroffen???? So long KH
Joachim260 am 06 Dez 2023 11:15:12 Schau halt nach, was im Schein als F.1 steht, das ist das einzige was relevant ist.
Gruß Joachim
rkopka am 06 Dez 2023 11:47:55 Joachim260 hat geschrieben:Schau halt nach, was im Schein als F.1 steht, das ist das einzige was relevant ist.
Nicht ganz. Für die Übergangsregelung (bis 2029) ist wichtig, daß das Womo vor 1.12.2023 abgelastet bzw. mit 3,5t angemeldet wurde. D.h. jetzt noch abzulasten würde nichts mehr bringen. RK
Joachim260 am 06 Dez 2023 12:08:03 rkopka hat geschrieben:Nicht ganz. Für die Übergangsregelung (bis 2029) ist wichtig, daß das Womo vor 1.12.2023 abgelastet bzw. mit 3,5t angemeldet wurde. D.h. jetzt noch abzulasten würde nichts mehr bringen.
RK
Danke für die Ergänzung :top:
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