Das wäre mir auch egal,dann würde ich mir die Box besorgen und sie verwenden oder wegbleiben.
Gruß Bernd
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Das wäre mir auch egal,dann würde ich mir die Box besorgen und sie verwenden oder wegbleiben. Gruß Bernd
Der Meinung von rkopka bin ich auch. Ich habe von Anfang an die Vignette geklebt, auch noch auf beide Fahrzeuge, wie es die digitale Regelung für das Wechselkenzzeichen noch nicht gab. Aber eine Mauterhöhung auf eine nicht genutzte Gewichtsklasse ist schon frech. Klar sind die Rastplätze sauber und die Erhaltung und Pflege kostet nun mal Geld. Das macht die Asfinag auch gut und verdient in dieser Hinsicht mal ein Lob. Komischerweise kommt auch von den beiden großen Automobilclubs in dieser Hinsicht kein Aufschrei. Bin schon gespannt wann die nächste Steuer kommt weil mein Auto eine höhere Bauartgeschwindigkeit hat als 130kmh hat.
Ich weiß nicht, wie stark die Clubs bei den kommerziellen Nutzern vertreten sind, oder ob die eher irgendwelche Anbieterhilfen nutzen. Womos >3,5t sind hier sehr selten. Daher ist auch das Thema Auf- und Ablasten nicht wirklich relevant und vermutlich selten ein höheres Gewicht(F1) in den Papieren eingetragen. Oder die Womos werden sowieso bewußt über dem Erlaubten gefahren. Dann können die Nutzer nicht wirklich protestieren. RK Ja, aber auch der Arbö hat ja seinen Campingableger CCA. Da passt es dann schon wieder zum Thema. Prozentuell gesehen sind es natürlich nur ein kleiner Teil den es betrifft. Ich habe heute meine Papiere ändern lassen. F1 von 4090 zurück auf 3500. F2 war bei mir immer 3500. Achslasten sind dabei gleich geblieben (1850 und 2240) Und da das Fahrzeug bereits in 11/2018 erstmalig und mit 3500 "in Verkehr gebracht" wurde sind auch die Fristen erfüllt. Grüße Matthias Hallo und sorry im Vorfeld denn diese Frage wurde vermutlich 1000mal gestellt, ich mach kurz: Dethleffs Just Go EZ08/2024 mit F1:3500kg wurde aufgelastet auf zGG 4000kg, die Umschreibung erfolgt im St.Verk.Amt morgen also Jan2024. Maut erst ab 31Jan2029 ? Danke und Gruß Wolle
Wenn das Fahrzeug über 3,5t hzgg ist, mußt du immer mit Gobox zahlen. Bei der Ausnahme geht es nur um die Fahrzeuge mit F1>3,5t aber hzgg<3,5t. "Wenn ein Fahrzeug mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen vor dem 1. Dezember 2023 erstmalig zum Verkehr zugelassen und das höchste zulässige Gesamtgewicht ebenfalls vor dem 1. Dezember 2023 mit nicht mehr als 3,5 Tonnen festgelegt wurde, unterliegt dieses Fahrzeug noch bis 31. Jänner 2029 der Vignettenpflicht und der Streckenmaut für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen tzGm (§ 33 Abs 18 Z 8 BStMG). " RK
Sind die Fristen in diesem Fall überhaupt relevant, wo beide Werte <= 3,5t sind?
***UPDATE*** Habe nun die 4090 bei F1 wieder (zurück) eintragen lassen - und mache jetzt den C1. Sobald der da ist - wird auch F2 auf 4090 eingetragen und ich kann dann endlich ohne schlechtes Gewissen und ohne Entbehrungen (SUP, E.Bikes...) den Urlaub geineßen. Hätte ich eigentlich auch früher draufkommen können - konnte mich aber nie dazu überwinden. Auf den neuen Europäischen 4.250 will ich nicht warten, da die Umsetzung in nationales Recht wohl noch seeeehr lange dauern könnte.
Nein, dann sind die natürlich nicht relevant. Steht schließlich nur im CoC, mit welchen Massen das Fahrzeug ursprünglich ausgeliefert wurde. Durch technische Änderungen kann sich der Fzg.Schein immer wieder verändern, das können die Beamten bei Kontrollen vor Ort nicht nachvollziehen und haben somit immer nur die aktuelle Momentaufnahme. Und die zählt. es wird auch in Österreich nicht so wirklich puplik gemacht das ganze. Hab vor ein paar Wochen mal bei unseren Autofahrerclub in der nähe gefragt, die auch Vignetten verkaufen. Die haben davon noch nichts gehört :?
Die sollten mal ihre eigenen NEWS Seiten lesen. --> Link --> Link Hier auch beim ADAC: --> Link RK
Nö, finde ich nicht. Ich fahre seit 30 Ja. mit der GO BOX und hatte nie Probleme mit der ASFINAG. Wozu also hier eine Versicherung? Einfach an die Regeln und Bestimmungen halten, dann wird alles gut. Welches "Ei der Asfinag" meinst Du? Ich fahre schon viele Jahre mit GO Box, was mich aber richtig ärgert ist: Asfinag werden Wohnmobile ect. in Zukunft nach CO2 Ausstoß die Maut berechnet-eingestuft. Die bißherige Schadstoffklassen entfallen, es muß die COC eingereicht werden, wo der Schadstoffausstoß drin stehen sollte, macht er aber nicht. Also wird jeder bei dem in der COC der CO2 Ausstoß nicht drin steht, auf Null eingestuft. Ich habe mich sehr redlich bemüht den CO2 Ausstoß zu bekommen, ohne Erfolg. Mercedes hat für Wohnmobile keine CO2 Angaben, weil dafür der Aufbauhersteller veranwortlich ist. Euro 5 zählt in Ö nicht mehr. In der COC steht: Punkt 49:CO2-Emisionen entfällt nach Anh. XIAnl. 1 2007/46/EWG Offensichtlich gilt für Ö kein europäisches Recht mehr oder täusche ich mich da.
Nicht korrekt. Als Wohnmobil musst Du gar nichts nachweisen, sondern man wird automatisch in die Klasse 1 eingestuft, fertig. Gruß Axel
Dann schau einfach mal bei der Asfinag rein, ehe du falsche Behauptungen in die Welt setzt. Ich bekomme regelmäßg die Newsletter von der Asfinag, gehe mal davon aus, dass sie Wissen was sie schreiben. Schönes Wochenende
Ich würde sagen nein, da die UND-Bedingung nicht erfolgt ist. Die Ablastung muss vor dem Stichtag erfolgt sein. |
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