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Campieren jeglicher Art auf Stellplatz verboten 1, 2


pipo am 22 Apr 2024 17:22:56

HerrKalle hat geschrieben:Ich darf auf jedem Parkplatz in meinem Womo übernachten.

Nö, nur wenn es nicht explizit untersagt ist..

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Stefan-Claudia am 22 Apr 2024 17:25:50

HerrKalle : Ich darf auf jedem Parkplatz in meinem Womo übernachten.

Pipo: Nö, nur wenn es nicht explizit untersagt ist..


:roll: :gruebel: :nixweiss: :augenauf:

Pechvogel am 22 Apr 2024 17:35:13

HerrKalle hat geschrieben:Ich darf auf jedem Parkplatz in meinem Womo übernachten.

Guckst Du z.B. hier:
--> Link



Grüße
Dirk

Anzeige vom Forum


Stefan-Claudia am 22 Apr 2024 17:41:05

Moin!

watt für eine Aufregung!
hier wird doch nur das geschaffen was wir alle gerne hätten :
O R D N U N G !

damit Heini nicht den Platz vollnebelt mit seinem FettBrennerGrill
und Tusse nicht die Wäsche nicht mit Wäscheleine über 2 Plätze aufhängt
und Alki neben seinen freilaufenden Hund seine Kippen auf die Bahn schmeißt
und BigDoofi seine fette Karre auf zwei Plätze parkt
und so weiter...

Das ist nicht weiter als die rechtliche Absicherung für den Fall das etwas passiert auf dem Platz.
Und soo schlimm ist es doch gar nicht:


Nutzungsordnung Wohnmobilstellplatz in Kelheim

• Der ausgewiesene Stellplatz steht ausschließlich für Wohnmobile („Sonder-Kfz. Wohnmobil“)
zur Verfügung. Das Abstellen von Wohnwagen ... sowie das Aufbauen von Zelten ist ...nicht zugelassen.

• Die Gebühr beträgt pro Fahrzeug/Tag/Stellplatz 13,00 € und gilt für 24 Stunden. Ab der Ein-
fahrt in den Wohnmobilstellplatz haben Sie 30 Minuten Zeit, um einen geeigneten Stellplatz
zu finden, zu belegen und am Parkscheinautomaten unter Angabe des Kennzeichens einen
Parkschein zu lösen. Wird kein Parkschein oder dieser zu spät gelöst, wird eine Strafgebühr
fällig. ...
• Die Gebührenpflicht entsteht beim erstmaligen Befahren des Platzes. Bei mehrtägigem Ver-
weilen ist die Tagesgebühr jeweils nach Ablauf der gelösten Zeit erneut zu entrichten.

• Die Tagesgebühr ist an dem am Platz aufgestellten Parkscheinautomaten zu entrichten.

• Die Gebühr beinhaltet die Benutzung der Abwasserentsorgungsanlage, die Benutzung der auf-
gestellten Abfallbehälter sowie die Benutzung der städt. Toilettenanlage, wobei kein Anspruch
auf ganzjährige Benutzung, bzw. jederzeitiges Funktionieren dieser Anlagen besteht.

• Die maximale zusammenhängende Aufenthaltsdauer beträgt 7 Tage/Nächte. Nach den sieben
Tagen können Sie Ihren Aufenthalt verlängern und einen neuen Parkschein lösen. Bitte beach-
ten Sie, dass Sie nach Ablauf des alten Tickets 30 Minuten Zeit haben ein neues Ticket zu lösen.
Wird kein Parkschein oder dieser zu spät gelöst, wird eine Strafgebühr fällig.

• Das Aufnehmen von campingähnlichen Aktivitäten (Grillen, offenes Feuer, Spannen von Wä-
scheleinen, Abspannen von Sonnensegeln, Aufstellen von Liegestühlen, Waschen und Duschen
im Freien usw.) ist untersagt.

• Das Abstellen der Fahrzeuge hat platzsparend zu erfolgen, wobei jegliche Störung (Radio, Fern-
sehen, Lärmen) der Nachbarfahrzeuge zu vermeiden ist. Hunde oder sonstige Haustiere sind
auf dem Wohnmobilstellplatz an der Leine zu halten.

• Für etwaige Unfälle im Zusammenhang mit der Sondernutzung, sowie Beschädigungen am
Platz und an der Platzeinrichtung hat der Stellplatzbenutzer die Haftung zu übernehmen.

• Der Stellplatznutzer stellt den Straßenbaulastträger bzw. die für die Verkehrssicherungspflicht
zuständige Verwaltung frei von Entschädigungsansprüchen für Schäden, welche im Rahmen
der Platzbenutzung entstehen.

• Im Bedarfsfalle kann die Sondernutzungsfläche vorübergehend eingeschränkt oder anderwei-
tig belegt werden (Fischerfest, Volksfest, sonstige Veranstaltungen) ohne dass hieraus ein Er-
satzanspruch gegen die Stadt Kelheim abgeleitet werden kann.

• Im Falle von erheblichen nächtlichen Ruhestörungen wenden Sie sich bitte an die örtliche Po-
lizeiinspektion (09441/50420).

• Zuwiderhandlung oder Nichtbezahlung der Tagesgebühr wird mit Platzverweis geahndet, wo-
bei kein Ersatz- oder Schadensersatzanspruch besteht.

pipo am 22 Apr 2024 18:34:23

Stefan-Claudia hat geschrieben:Pipo: Nö, nur wenn es nicht explizit untersagt ist..
:roll: :gruebel: :nixweiss: :augenauf:

Es gibt Parkplätze, in touristisch hochfrequentierten Gebieten, die eine Übernachtung verbieten. Das wird sehr eindeutig, anhand eines unmißverständlichen Schildes, jedem Parkplatzsuchenden klargemacht und i.d.R. durch die Ordnungsbehörden oder Parkrangern durchgesetzt.

pepe27 am 22 Apr 2024 20:14:06

Pechvogel hat geschrieben:Wenn ich schon lese das die "Vornahme von Rearaturarbeiten am Fahrzeug" verboten sind....


Alles halb so schlimm..

20240201_144136.jpg

hampshire am 22 Apr 2024 20:24:49

Stefan-Claudia hat geschrieben:watt für eine Aufregung!
hier wird doch nur das geschaffen was wir alle gerne hätten :
O R D N U N G !

Nein, lege ich nun wirklich keinen Wert im Urlaub. Ich wünsche mir einen lebensfrohen Ort an dem Menschen freundlich und tolerant miteinander umgehen und sich benehmen können. Das könnte damit anfangen für andere Reisende, die einen anderen Campingstil haben freundliche oder wenigstens neutrale Worte zu finden statt sie zu diffamieren.

Pechvogel am 22 Apr 2024 20:28:54

pepe27 hat geschrieben:Alles halb so schlimm…

DAS ist ja auch kein deutscher Stellplatz!! ( sondern eine nordafrikanische Fachwerkstatt?!? )



Grüße
Dirk

pepe27 am 22 Apr 2024 20:39:25

Sinngemäß aus dem Blog eines erfahrenen dt. Womo-Ehepaars:

Ehepaar kommt auf einen innerörtlichen STELLPLATZ in Spanien an, es folgt der Dreisatz - Stühle, Tisch, Grill.

Spanische Wohnmobilisten machen sie auf das Stellplatzschild aufmerksam, Grillen geht schon gar nicht. Die Uneisichtigkeit der Deutschen lässt die Spanier zunehmenden lauter werden.

Der Deutsche fühlt sich belästigt, ruft die Polizei. Die Polizei macht ihn auf das Stellplatzschild aufmerksam....

Das ist die Realität :(

palstek am 23 Apr 2024 10:13:48

Ich gebe auch mal einen Tipp ab:

Die Parkraum-Überwachungsfirma hat einfach ihr Standardschild mit den üblichen Bedingungen angebracht, das sie bei jedem ihrer bewirtschafteten Parkplätze anbringt. Dass hier nicht alles zutrifft (z. B. Übernachtungsverbot), wurde nicht bedacht.

Jagstcamp-Widdern am 23 Apr 2024 10:32:19

...oder so...

allesbleibtgut
hartmut

kunibertk am 23 Apr 2024 16:23:01

pepe27 hat geschrieben:Spanische Wohnmobilisten machen sie auf das Stellplatzschild aufmerksam, Grillen geht schon gar nicht.


Wir waren mal auf einem spanischen Stellplatz, an dem jeden Werktag ein Gemeindemitarbeiter vorbeikam, der die Einhaltung der Regeln geprüft hat. Er hat sinngemäß gesagt: so, wie das ausgeschildert ist, ist das rechtlich ein Parkplatz. Wenn die Gemeinde z.B. Stühle und Tische, Markisen etc. erlaubt, dann ist das rechtlich ein Campingplatz. Die Gemeinde ist aber nicht befugt, einen solchen einzurichten, und wenn die Provinz- oder Regionalregierung über den Stellplatz nicht glücklich ist, dann muss die Gemeinde engmaschig die Einhaltung der Regeln prüfen, damit sie keinen Ärger mit den höheren Ebenen bekommt.

Jagstcamp-Widdern am 23 Apr 2024 16:27:16

ach in spanien gips noch ein kelheim :?:
sorry, wuszte ich nicht.... :oops:

allesbleibtgut
hartmut

FastFood44 am 23 Apr 2024 16:53:43

HerrKalle hat geschrieben:Ich darf auf jedem Parkplatz in meinem Womo übernachten.


Wie man auf dem Schild lesen kann ist es ein PRIVATparkplatz.
Es gilt was der Hausherr bestimmt.
Parken und im Fahrzeug auch übernachten, aber sich nicht auf irgendeine Art und Weise ausbreiten.

fomo am 23 Apr 2024 17:06:01

Leute, regt euch nicht auf - fahrt einfach weiter.
Oder, wer es unbedingt will, der darf es auch gern akzeptieren wie es ist.

rolandderaeltere am 27 Apr 2024 00:49:48

Hallo,

da hab ich aber eine Menge Staub aufgewirbelt.
Ich überlege gerade, ob ich hiervon einen Link in´s Kelheimer Rathaus schicke.

Ein paar Antworten bin ich aber wohl doch noch schuldig:
====================================================================

Hallo Dirk,

als "Pechvogel" schriebst Du:

ICH verstehe jetzt Deine Probleme nicht:

Wo erkennst Du ein Problem welches ich habe?
Diese Frage aber auch an viele weitere Antworter.
Insgesamt erfuhr ich in den Antworten hier, dass man in diesen „Vertrags- und Einstellungsbedingungen“ mit ein wenig Fantasie doch noch etliche Probleme rein interpretieren kann...

Weiterhin:

Aber könnte es evtl. vielleicht sein das Du die Reihenfolge des hochladens mit dem Einfügen der Bilder im Beitrag verwechselst hast.

Mittlerweile wurde ich „schlau gemacht“: Damit hattest Du recht.
Trotzdem noch; danke!

Hallo Thomas (tztz2000):

Sooo spät sollte man solche komplizierten Beiträge hier nicht einstellen! :D
Unkonzentriertheiten straft die Forensoftware sofort!


Hier war es keine Unkonzentriertheit meinerseits!
Ich schrieb an diesem Beitrag an 2 Abenden, war am 2. dann aber bei der Vorschau dermassen frustriert, dass ich dann, trotzig (?), doch sendete.
Schau mal nach den Sendezeiten meiner anderen Beitäge; sind ähnlich.

Weiterhin:

Z.B. die Punkte 1 und 2
Das kenne ich von grossen Stellplätzen, z.B die Platte in CUX…. da machen abends und am Wochenende Familien mit PKWs ihre Rundfahrt um den Platz, wollen mal Womos gucken…. oder Leute, die da nix verloren haben, machen ihren Rundgang…. vielleicht wird ja auch auf spontane Eigentumsübertragung von mobilen Gegenständen spekuliert.


Über dieses Thema werde ich, wenn ich die richtige Stimmung habe, einmal ein eigene Diskussion öffnen.

Hier zitierst Du Axel (Trikeflieger):

Es ging dem TE ja in erster Linie mal um das Zusatzschild, welches man Vorort findet. Und da steht eben doch mehr Verbotenes drauf und ist nicht 1:1 identisch mit dem, was in den Nutzungsbedingungen steht.

Und meintest:

Es steht doch aber nichts drauf, was er gerne gemacht hätte und jetzt nicht machen darf!? :nixweiss:
Viel Lärm um nichts! :?


In erster Linie wollte ich möglichst vielen Wohnmobilisten vor Augen führen, wie man mit uns umgehen könnte, wenn wir nicht hin schauen und über die Antworten wissen:

Wie reagiert Ihr auf sowas? (Ich meine natürlich nicht die Raucher unter Euch!)
Fragt, wieder einmal aus Niederbayern grüßend
Rolandderältere


Hallo Axel (Trikeflieger),

Du meintest:

Dann sollte vielleicht das Zusatzschild mal überarbeitet werden, denn das entspricht in keiner Weise der ausdrücklich freundlichen Beschreibung auf der Homepage.

Da ist nicht nur die Beschreibung freundlich.

Hallo Hartmut (Jagstcamp-Widdern),

Du hast diesen Platz offensichtlich selbst schon erfahren und schriebst:

der platz ist parzelliert, es gibt genug platz um tisch, stühle und markise ganz oder teilweise zu nutzen - und das wird auch reichlich gemacht. hab noch nie was von mecker gehört....
ich vermute mal, das schild bezieht sich auf den unterhalb direkt an der donau liegenden platz, dort wurde früher häufig campiert.… hartmut


Den Platz hast Du gut beschrieben!

In diesem Teil Kelheims gibt es 2 offizielle Womostellplätze!
Diesen, „Am Pflegerspitz“, mit bewusstem Schild nebst elektronischer Parkraumüberwachung und gleich daneben den neben dem Volksfestplatz, ohne solche Überwachung, aber trotzdem „komplett“.
Der Parkplatz direkt an der Donau ist nur für PKW (mit Zusatzschild) zugelassen!
Der wird aber oft auch von Wohnmobilen und LKW´s benutzt. Da habe ich auch immer nur erfahren, dass es noch nie Probleme gegeben hätte!

"Palstek" beschrieb wohl am zutreffendsten den Grund für diesen Schildatext:

Ich gebe auch mal einen Tipp ab:Die Parkraum-Überwachungsfirma hat einfach ihr Standardschild mit den üblichen Bedingungen angebracht, das sie bei jedem ihrer bewirtschafteten Parkplätze anbringt. Dass hier nicht alles zutrifft (z. B. Übernachtungsverbot), wurde nicht bedacht.

Hallo Palstek,

das sehe ich absolut genau so!
Viele Antworter auf meine Frage sind (beim wirklichen hinschauen) offensichtlich aber anderer Ansicht!?

ABER ZUM GLÜCK:
Auf diesen Stellplatz ist es seit Anfang an üblich, Tisch und Stühle, Markise und (manchmal gesehen) auch den Grill draussen zu genießen!
Ohne Knöllchen oder angemotze.

Dass das für uns alle so bleibt
wünscht wieder einmal aus Niederbayern grüßend

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