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Hallo, „Campinggebühr trotz Campingverbot“ oder so ähnlich reißerisch hätte mein Titel ja auch heißen können. Kommentare wie „Hat da jemand Winterdepri ?“ oder so könnte ich ja weiterhin ab, wie damals hier: --> Link =================================================================================== Hier hatte ich aber einfach nur fotografiert und zuhause auch das Kleingedruckte gelesen: Hochtechnisiert wird ein jeder an diesem schönen Wohnmobilstellplatz in Kelheim empfangen. Meist ist man ja „Stellplatzerfahren“ und erledigt so seine Pflichten innerhalb der zugelassenen Karenzzeit von 30 Minuten. Manch einer schafft sogar noch das entsorgen… Um sich anschließend gleich „...einer verbotenen Eigenmacht gem. §858 BGB schuldig zu machen, gegen die die Eigentümer*in stellvertretend rechtlich vorgehen wird.“ ...wenn er den gegebenen Bedingungen zuwider handelt. Die stehen ein Schildchen darüber: Will ja wohl keiner, ist ja bestimmt nicht grundlos mit einer Vertragsstrafe von bis € 55,00, zzgl. Tagesentgelt, angeboten. Also lesen wir uns die 11 Punkte mal durch und sehen Punkt 3: Wie reagiert Ihr auf sowas? (Ich meine natürlich nicht die Raucher unter Euch!) Fragt, wieder einmal aus Niederbayern grüßend Hallo, also ich, Rolandderältere, noch einmal! In meinem Schreibformular für diesen Beitrag kamen alle Bilder in einer vernünftigen (anderen) Reihenfolge. Trotz mehrmaliger Versuche mit korregierten (?) Reihenfolgen konnte ich meine angepeilte Reihenfolge nicht in das Absendeformular bringen. Was habe ich falsch gemacht? Fragt jetzt zusätzlich noch einmal ICH verstehe jetzt Deine Probleme nicht: - das ein Stellplatz kein Campingplatz ist dürfte doch bekannt sein? In sofern ist „Camping“ auf einem Stellplatz natürlich verboten!?! :nixweiss: - und welche Reihenfolge die Bilder in Deinem Beitrag haben sollten weiß ich nicht. Auch weiß ich nicht wie man mehrere Versuche hat einen Beitrag zu erstellen. Aber könnte es evtl. vielleicht sein das Du die Reihenfolge des hochladens mit dem Einfügen der Bilder im Beitrag verwechselst hast. Grüße Dirk naja, nicht schön wenn man so empfangen wird. Andererseits der Betreiber scheint ja Insider zu sein, hat Erfahrungen so scheint es. Und manche, und es werden mehr brauchen solch klare Ansagen. Mich würde mehr das umständliche Bezahlen per App stören. Hallo, ich verstehe dein Problem nicht. Klare Ansage, Übernachten ja, max. 7 Tage und kein campieren, bedeutet man darf hier stehen aber keine Markise raus und weder Stühle noch Tisch rausstellen. Bezahlen mit App finde ich seht praktisch, gibt es mittlerweile an vielen Plätzen. Solche Plätze fahren wir höchstens mal für eine Zwischenübernachtung an. Törnt uns total ab, wenn man nicht draussen sitzen und kochen darf. Das Problem mit dem Verbot entsteht ja nur, weil manche Leute meinen, sie können mit ihrem Geraffel einen zweiten Stellplatz blockieren. Meist geht es auch anders, aber das ist dann halt auch verboten. Schade. bis denn, Uwe Das ist kein Stellplatz, sondern ein Abstellplatz oder Parkplatz. Siehe Pkt 9. Der Eigentümer macht die Regeln, über die Benutzung entscheidet jeder selbst. Ich verstehe das Problem auch nicht Gruss Manfred Da Sichert sich der Betreiber für die Umwelt, Brandschutz und Genehmigungs Auflagen ab, blöd wenn er es nicht machen würde. Wer die Regeln nicht akzeptiert, kann ja weiterfahren. Habe schon mitbekommen, wie ein Stellplatz Betreiber mit einem Herren diskutiert hat, der jeden Tag den Staub von seinem Wohnmobil wusch, dies zu unterlassen. Lautstarkes Argument vom Herren war, wo steht, das es verboten ist! In dem Fall in der Gemeinde Ordnung :D . Das Parken auf Fahrwegen wurde erst Kürzlich auf YouTube diskutiert, da hatte ein Liner sehr "Komfortable" geparkt, Ist gleich auch einem Weg stehen geblieben, da spart man sich das Rangieren. Aber ich bin ehrlich, bei gutem Wetter setzte ich mich auch schon mal in einen Stuhl vor meinem Womo, wenn der Platz es zulässt. Punkt 9 verwirrt mich auch! Demnach darf man sich auf dem Platz und im Fahrzeug nur während des Abstellvorganges, also des Einparkens, und zum Abholen des Fahrzeuges im Fahrzeug aufhalten! Damit wäre nichts mehr mit übernachten oder überhaupt dort stehen und im Fahrzeug bleiben! Ich der Platz wirklich offiziell als Stellplatz und Übernachtungsplatz ausgewiesen? Oder eben nur als Parkplatz für Langzeitparker bis zu 7 Tagen? Ich kenne solche Schilder von Supermarktparkplätzen, auf denen man damit das Dauerparken vermeiden möchte. Ist ein Stellplatz mit Stellplatzgebühr. Ja, während deines legitimen Aufenthalt.
Meiner Meinung nach nein, ich sehe das somit als reinen Park- und Abstellplatz und nicht als einen üblichen Wohnmobilstellplatz. Gruß Axel Sooo spät sollte man solche komplizierten Beiträge hier nicht einstellen! :D Unkonzentriertheiten straft die Forensoftware sofort! :ja: Ist doch schön, dass der Stellplatzbetreiber seine Gäste vor allen möglichen Störungen schützen will! :ja: Z.B. die Punkte 1 und 2 Das kenne ich von grossen Stellplätzen, z.B die Platte in CUX…. da machen abends und am Wochenende Familien mit PKWs ihre Rundfahrt um den Platz, wollen mal Womos gucken…. oder Leute, die da nix verloren haben, machen ihren Rundgang…. vielleicht wird ja auch auf spontane Eigentumsübertragung von mobilen Gegenständen spekuliert. Wäre da nicht das Womo-Schild, würde ich sagen, das ist ein PKW-Parkplatz mit Verboten aus reichlich Erfahrungen aus der Vergangenheit.
Wobei die natürlich auch gesetzgebend sind. :eek: Grüße Dirk Wie schon von Vorschreibern geschrieben "ein Stellplatz ist halt kein Campingplatz" :) Wer einen Campingplatz möchte findet in der Umgebung sicher auch einen Camping.
Wenn Du ein gültiges Ticket hast: ja. Es heißt ja ausdrücklich "...über die Zeit des Abstell- oder Abholvorgangs hinaus". Wenn Du auf den Platz fährst und ein Ticket "ziehst" hast Du dein Womo da ganz regulär abgestellt. ( nicht geparkt! ) Ist dein Ticket abgelaufen, ist der Abstellvorgang beendet. Dann wäre das Nächtigen im Womo nicht mehr erlaubt. Im übrigen gilt, wie leider nicht von allen im Leben vollzogen: gesunden Menschenverstand einschalten und sich darüber im klaren sein das man mit seinem Womo keine Sonderrechte mitgekauft hat. Wenn ich schon lese das die "Vornahme von Rearaturarbeiten am Fahrzeug" verboten sind: keiner wird sich darüber aufregen wenn jemand seinen "Plattfuss" durch das Reserverad "repariert". Wohl aber wenn ich auf die Idee käme die Bremsen hinten neu zu belegen.... Oder "die Einstellung von Fahrzeugen mit undichtem Tank, Öl-,..." bzw "Abstellung und Lagerung von... Abfall..." :wall: ICH hoffe inständig der Betreiber des Platzes hat das nur prophylaktisch aufgeführt und nicht schon entsprechende Erfahrungen sammeln dürfen! Grüße Dirk hm, zum letzten mal warich 20 in kehlheim. geparkt, bezahlt, ins weisze brauhaus und übernachtet. dann bisi kultur und wandern,bisi drauszen sitzen, weiszes brauhaus und übernachtet. das schild habe ich nicht gelesen! :oops: allesbleibtgut hartmut
Du hast gleich im Brauhaus übernachtet? :lol:
Ich könnte mir vorstellen, dass Du mich schon verstehen würdest, wenn Du wolltest ... Ich verstehe diesen Schilderwald so: "Wir wollen dich hier nicht sehen. Mach dass du schnell weiterfährst." Und so verhalte ich mich dann auch.
Meiner Meinung nach liest Du das in dem Zusammenhang aber falsch: "Abstellvorgang" bedeutet, das Auffahren auf den Platz mit anschließendem Verlassen des Fahrzeuges und des Platzes zu Fuss. "Abholvorgang" ist genau das Umgekehrte: Ich komme zu Fuß auf den Platz, setze mich in mein Fahrzeug und fahre mit diesem vom Platz. Wie schon ein User geschrieben hat: Man will hier keine Wohnmobile, zumindest nicht zum Nächtigen sondern ausschließlich zum Parken. womos sind willkommen und der sp ist IMMER gut ausgelastet. k.a. wo euer prob liegt.... :roll: allesbleibtgut hartmut
Dann sollte vielleicht das Zusatzschild mal überarbeitet werden, denn das entspricht in keiner Weise der ausdrücklich freundlichen Beschreibung auf der Homepage. --> Link wenn es der da ist .. dann ist das doch ein ganz normaler Stellplatz -- ein schöner in guter Lage dazu event hat da ein Amtsschimmel zu laut gewiehert ... in der Nutzungsverordnung ist der Strittige Punkt 9 der Übernachtung im Auto auch nicht aufgeführt Ich denke, der Platzbetreiber hat schlechte Erfahrungen mit Campern, die es übertrieben haben und sich dann mit "wo steht, dass das verboten ist" gerechtfertigt haben... der Deutsche will es doch immer schwarz auf weiß! Ist auch völlig legitim, wenn er auf seinem Grundstück die Regeln macht. LG Peter Kann man da nur mit Smartphone bezahlen? Ein Stellplatz auf dem man weder draußen sitzen noch rauchen darf und ihr findet das auch noch gut ?? Seid ihr denn alle Stubenhocker, Nichtraucher oder einfach nur Masochisten ??
Ja, darfst du. Campieren beginnt wenn du dich über deine Fahrzeugmaße hinaus ausbreitest. Das beginnt damit wenn du die Trittstufe dauerhaft draußen hast, Markise raus oder eben Tische und Stühle. Parken ist: Fahrzeug abstellen so wie es ist und nur die Räder stehen auf dem Parkplatz. Dieser Unterschied ist auch bei Dachzeltnutzern wichtig zu beachten. Es gibt Dachzelte die genau die Außenmaße des Fahrzeugs haben. Wenn man dann die Leiter entfernt sobald man oben ist, ist es kein Campieren. Anders ein Dachzelt das so aufgeklappt wird dass es über das Fahrzeug ragt und/oder die Leiter stehen bleibt. Das ist dann campieren. In England wird jedoch auf Parkplätzen oft zusätzlich entschieden: Wohnmobile von 6 bis 18 Uhr (oder so ähnlich) erlaubt. Damit weiß man dann: Übernachten ist hier nicht.
Wir haben schon öfter irgendwo zentral geparkt und haben das Fahrzeug nur zum Übernachten aufgesucht. Also das genaue Gegenteil von Stubenhocker. Frühstücken im Fahrzeug und bis spät Abends unterwegs. Wenn die Umgebung sehr attraktiv ist, dann ist mir das egal ob ich da einen Stuhl rausstellen darf oder nicht. Und in manchen Gegenden kann ich das dann auch verstehen. Dann muss man halt auf einen Stellplatz oder CP gehen. Daher: Ja, manchmal passt das so und dann finde ich es gut. PS: Es ist offensichtlich ein PARKplatz auf dem es geduldet wird im Fahrzeug zu übernachten. Also kein Stellplatz. Woher wisst Ihr denn alle, was mit "Campieren" eigentlich gemeint ist? Noch dazu mit dem Zusatz "... jeglicher Art"? "Campingverhalten" kenne ich, darauf stellen die meisten hier ja wohl ab. Aber für "Campieren" gibt es durchaus auch schärfere Definitionen, die jegliche Art der Übernachtung in mobilen Unterkünften wie auch Wohnmobilen untersagen. So z. B. ganz offiziell in Tirol --> Link. Und beim Betreiber Parkraumservice wäre ich da zusätzlich vorsichtig. Das sind die, die Mitarbeiter auf den von ihnen bewirtschafteten Supermarktparkplätzen postieren, um bei vergessenen Parkscheiben 2 Minuten später den Zahlschein für € 40.- unter den Scheibenwischer zu klemmen.
Doch ... es ist doch ein ganz normaler SP ... Offenbar wird nicht gelesen: Acki 07:08 Uhr ... Weder findet man auf der WebSite der Stadt --> Link hier etwas, welches ein normales SP-Verhalten einschränken würde, noch bei den diversen Kommentaren in p4n! Auch nach der Nutzungsordnung auf der Website scheint es ein "normaler SP" zu sein, sprich Tisch und Stuhl sind wohl geduldet! --> Link BURAN 10:03 Uhr ... --> Link wenn es der da ist .. dann ist das doch ein ganz normaler Stellplatz -- ein schöner in guter Lage dazu event hat da ein Amtsschimmel zu laut gewiehert ... in der Nutzungsverordnung ist der Strittige Punkt 9 der Übernachtung im Auto auch nicht aufgeführt
Seit dem man drinnen nicht mehr rauchen darf, sitze ich wieder in Gaststuben und esse und trinke dort. Draußen im Biergarten rauchen - wenn überhaupt - nur noch Masochisten; wenn sie sich trauen. Koblenzo Ex-80-Rothhändle/Tag-Raucher - bis zum 25. Lebensjahr (also bis vor 50 Jahren) Statt Zigaretten hab ich mir ein Haus gekauft.
Naja, wenn da nen Brauhaus ums Eck ist dann verbringt man da den Abend,,, Und wenn mein Nachbar nicht unter meinem offenen Fenster rauchen darf find ich das gut… Zu den Regeln,… find ich jetzt nicht so krass,… das meiste geht ja in die Richtung andere nicht stören. Und kein Campingverhalten, ja da ist halt Nix mit Nachbarstellplatz mit Markise und Stühlen blockieren… is halt nen Stellplatz
Die Nutzungsordnung auf der Website lässt wohl Tisch und Stuhl - vielleicht auch Markise - zu ...
Es ging dem TE ja in erster Linie mal um das Zusatzschild, welches man Vorort findet. Und da steht eben doch mehr Verbotenes drauf und ist nicht 1:1 identisch mit dem, was in den Nutzungsbedingungen steht. Gruß Axel
Es steht doch aber nichts drauf, was er gerne gemacht hätte und jetzt nicht machen darf!? :nixweiss: Viel Lärm um nichts! :?
Das ist doch eigentlich ganz einfach: es heißt doch auch in der Satzung des Stellplatzes ( auf der HP der Stadt ) das "platzsparend" zu parken ist. Wenn ich dann meine Markise ausfahre, Tisch und Stühle raushole und dabei keinen Nachbarplatz beeinträchtige oder gar blockiere, wird der Betreiber vermutlich nix dagegen haben. Wenn dann aber mal wieder irgendwelche Spezis, mitten in der Hauptsaison, Markise raus, Tisch, Stühle, Zaun um das Womo damit die Hunde frei laufen können, Fahrräder auf dem Platz daneben,.... und dann noch argumentieren "....wo steht explizit dass das nicht erlaubt wäre? Außerdem hab´ ich ja die horrende Stellplatzgebühr bezahlt...". Dann kommen eben solche Schilder! Im Winter, wenn von den 45 Stellplätzen vielleicht nur 3 belegt sind, interessiert das kein Sch.ein! Grüße Dirk der platz ist parzelliert, es gibt genug platz um tisch, stühle und markise ganz oder teilweise zu nutzen - und das wird auch reichlich gemacht. hab noch nie was von mecker gehört.... ich vermute mal, das schild bezieht sich auf den unterhalb direkt an der donau liegenden platz, dort wurde früher häufig campiert.... das brauhaus gehört übrigens einer der besten weiszbierbrauereien in d, nämlich schneider! allesbleibtgut hartmut
Dasselbe vermute ich auch und dennoch kann ich diese Art der "Platz- oder Hausordnungsbekanntmachung" nicht ausstehen. Wo solche Schilder stehen ist oft ein "Blockwart" in der Nähe, der seinen Voyeurismus und seine Komplexe damit befriedigt in ständiger Besucherbeobachtung penibel auf die Regeleinhaltung zu achten. Ich fahre mit dem Wohnmobil lieber in die weite als in die enge Welt. Weder auf dem Stellplatz Pflegerspitz, der an der Pizzeria liegt noch auf dem Wohnmobilstellplatz Sportinsel gibt es Gemecker, wenn Stühle und Tisch rausgestellt werden. Ich nehme ebenfalls an, dass es sich hierbei um die Parkplätze handelt, denn grad der P4b, direkt an der Donau wird häufig mit einem Campingplatz verwechselt. So gesehen machen die Schilder sinn. Dort soll man parken und nicht Campieren und die Tatsache, dass man mit einem Wohnmobil sieben Tage stehen darf, ist doch bereits ein echtes Entgegenkommen der Gemeinde.
Aber nur, weil man es nicht allzuweit zum Wohnmobil und den Kopfschmerztabletten hat :lach:
Ich darf auf jedem Parkplatz in meinem Womo übernachten. h allo,vielleicht wollte der Eigentümer auch vermeiden das sich ,,,Camper zum Wohnen dort einnisten und gezielt seine Verordnung diesbezüglich formuliert.
außer dort wo es explizit verboten ist! Wenn du meinst man könnte dir das nicht verbieten dann stell dich mal in irgendeiner Touri Hochburg auf einen Parkplatz :lol: Hubert |
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