Tinduck am 07 Mai 2024 10:02:47 Nurkurzda hat geschrieben: aber was ist jetzt richtig?
Kommt wohl darauf an, was der Gesetzgeber sich bei der Einführung von Lenk- und Ruhezeiten gedacht hat. Wenn es um Arbeitnehmerrechte geht, ist eigentlich egal, wie schwer das Fahrzeug ist - niemand sollte zu Überstunden gezwungen werden können und ein Recht auf Arbeitspausen hat auch jeder gewerbliche Fahrer, egal was er fährt. Wenn es um Unfallverhütung geht, kann man argumentieren, dass die Gefährung durch ein schweres Fahrzeug mit einem übermüdeten Fahrer höher ist als bei einem leichten Fahrzeug und deshalb gelten die Lenk- und Ruhezeiten nur über 3,5 Tonnen. Das hat man uns damals in der Bundeswehrfahrschule so beigebracht, keine Ahnung, obs stimmt. Und - wie du schon sagtest - es sind eh alles Einzelfälle. Im Gesetz ist halt nicht explizit geregelt, ob ein selbstständiger Automechaniker mit Werkzeug an Bord immer gewerblich unterwegs ist, deshalb beschäftigen sich Gerichte mit so was, auch wenns Tüllefütz ist und für eine Buße von ein paar 1000 Euro monatelang verhandelt wird. Bin froh, rein privat unterwegs zu sein. bis denn, Uwe
Tinduck am 07 Mai 2024 10:06:42 Vielleicht sollte mal jemand den Thread-Titel auf 'Neues Gesetz für Womo und Anhänger gewerblich' ändern, bevor hier noch nicht betroffene Privatleute nen Herzklappenabriss bekommen. bis denn, Uwe
Stocki333 am 07 Mai 2024 10:09:03 Nurkurzda hat geschrieben:Eigentlich ist es ganz einfach: Ich kontrolliere, befrage, dokumentiere und mache im Zweifelsfall keine Anzeige,
Meistens einigt sich man dann auf ein Kleines Bußgeld. So hat der Beamte einen Arbeitsnachweis. Diese Frage löst dann immer ein :lach: aus. Er hat einen Nachweis für seine Arbeit. Und mir tats nicht weh. So enden die Kontrollen zur Beider Zufriedenheit. Und das funktioniert in jedem Land. Ist aber nur meine Vorgehensweise. Und noch ein Punkt, den man Auch als Vielschreiber hier hat. Und das gilt auch für Kontrollbeamte. Man kann nicht alles wissen. Aber je man als Fahrer weiß, desto besser sind die Argumente. Darum find ich es gut, das du dich hier zu Wort meldest. Den du bist vor Ort. Und nicht hinterm Schreibtisch. Franz
Stocki333 am 07 Mai 2024 10:09:50 Tinduck hat geschrieben:Vielleicht sollte mal jemand den Thread-Titel auf 'Neues Gesetz für Womo und Anhänger gewerblich' ändern, bevor hier noch nicht betroffene Privatleute nen Herzklappenabriss bekommen.
Oder einen Kabelbrand am Herzschrittmacher. Franz
Gast am 07 Mai 2024 10:21:16 Ich brauche keinen Arbeitsnachweis - ich ersaufe in den Vorgängen, weil ja alle Fahrer "so viel wissen". Und ich handle nicht, denn abseits vom Opportunitätsprinzip steht es mir nicht zu zu handeln. Und zu Kontrollen in Frankreich: Ich wurde selbst genug dort kontrolliert und sage deswegen mit Überzeugung, dass Frankreich nicht zur EU gehört. Wie sagte ein "Kollege" bei der Kontrolle zu mir (allerdings schon ein paar Tage her)? "Europa? Brüssel! Hier PARIS!!!"
WomoToureu am 07 Mai 2024 10:42:01 Tinduck hat geschrieben:..Thread-Titel auf 'Neues Gesetz für Womo und Anhänger gewerblich' ändern...
Wäre ebenfalls falsch, bei mir war weder Wohnmobil gewerblich und der Anhänger war vom Freund ein ebenfalls rein privater Anhänger. Nur ich als Person bin gewerblich tätig aber nicht in der Eigenschaft unterwegs.
Pechvogel am 07 Mai 2024 10:45:17 Tinduck hat geschrieben:...Wenn es um Unfallverhütung geht, kann man argumentieren, dass die Gefährung durch ein schweres Fahrzeug mit einem übermüdeten Fahrer höher ist als bei einem leichten Fahrzeug und deshalb gelten die Lenk- und Ruhezeiten nur über 3,5 Tonnen...
Wenn Du damit andeuten willst das für gewerbliche Fahrten unter 3,5t keine Lenk- und Ruhezeiten gelten dann muss ich Dir da leider widersprechen!! Frag´ mal jemanden im Aussendienst, jemand der von einer Montage zurückkommt oder der für eine Reparatur zum Kunden eine längere Anfahrt hat: nach 8, maximal 10 Stunden ist für die auch "Schicht im Schacht"! D.h. wer z.B. 8 Stunden beim Kunden gearbeitet hat der fährt nicht mehr nach Hause ( zumindest nicht weiter wie 100km ). Oder nach 8 Stunden Anfahrt geht es erstmal ins Hotel. Allerdings: Nein, das kontrolliert NICHT die Polizei, BAG, oder "Konsorten" sondern die BG, Bezirksregierung und Co. später bei Kontrollen in den Betrieben. Das führt dann zu so kuriosen Situationen das die Mitarbeiter, nach 6 Stunden Montage vor Ort und 3 Stunden Autobahn, 150km "vor Zuhause", mal eben irgendwo in einem Hotel ein- und sofort wieder auschecken ( um eine Rechnung über eine Übernachtung zu haben ) um dann privat und auf eigenes Risiko die 1,5-2 Stunden zu fahren um abends im eigenen Bettchen bei Frau / Freundin / ... :D zu liegen. Das ist aber ´n anderes Thema? Grüße Dirk
babenhausen am 07 Mai 2024 10:46:58 WomoToureu hat geschrieben:Wäre ebenfalls falsch, bei mir war weder Wohnmobil gewerblich und der Anhänger war vom Freund ein ebenfalls rein privater Anhänger. Nur ich als Person bin gewerblich tätig aber nicht in der Eigenschaft unterwegs.
Kann man einen solchen Vorfall nicht als bedauernswertes jedoch absolut nicht repräsentatives Einzelschicksal abhaken ? :idea:
Stocki333 am 07 Mai 2024 10:55:50 Nurkurzda hat geschrieben:Ich brauche keinen Arbeitsnachweis - ich ersaufe in den Vorgängen, weil ja alle Fahrer "so viel wissen".
Schau, ein riesen Problem bei Fahrern ist Fähre. Wie Patras Ancona. Oder Igumentisa Bari. Und du holst die restliche Ruhezeit für 24 Std im Ankunftshafen nach. Erst als ich die Erste Anzeige von der BAG bekommenhabe und dem Einspruch stattgeben wurde. Wars leichter. Den in diese Situation hatte ich oft. Und nach Vorlage dieses Beischeides. War dann das Thema vom Tisch. Soviel zu den Fahren wissen ja so viel. Und zu Kontrollen in Frankreich: Ich wurde selbst genug dort kontrolliert und sage deswegen mit Überzeugung, dass Frankreich nicht zur EU gehört. Wie sagte ein "Kollege" bei der Kontrolle zu mir (allerdings schon ein paar Tage her)? "Europa? Brüssel! Hier PARIS!!!"
So gehen die Meinungen auseinander. Kontrollen in F waren mir lieber als in D. Weil es dort eine 20% Regel gibt. Ist die Karte halbwegs in ordnung, Und du hast einen Bock drauf aber die 20% Regel eingehalten. War das immer eine entspannende Kontrolle. Nicht so in D. Da muß immer alles auf Punkt und Strich passen.Da brauchst du dann ein paar so grüne Zettelchen. In F sind die Sicherheitsleistungen ein Horror. Darum die Angst der Fahrer. Die vollkommen unbegründet sind. Die Akzeptieren einfach, das es Dinge gibt, die du als Fahrer nicht beeinflussen kanst. Und auch nix ändern kannst. Und die Handwerksbetriebe sind die ärmsten Hund bei der Angelegenheit. Wie die Vorschreiber ja schon geschrieben haben. Franz
Camper510 am 07 Mai 2024 10:57:00 Nurkurzda hat geschrieben:..Und aus diesem Grund hat ein GESCHULTER Beamter die Daten auszuwerten, sonst könnte das ja jeder.
Diese Regelung sollte aber so verständlich sein, dass es jeder versteht. Auch ohne eine spezielle Schulung.
Stocki333 am 07 Mai 2024 11:09:51 Camper510 hat geschrieben:Diese Regelung sollte aber so verständlich sein, dass es jeder versteht. Auch ohne eine spezielle Schulung.
Glaubst du wirklich, das die in der EU in Brüssel ein Gesetz auf die Reihe bringen. Das klar ud eindeutig ist. Und Praxisgerecht ist. Ein Schelm ist......... Franz
babenhausen am 07 Mai 2024 11:38:21 Diese Regelung sollte aber so verständlich sein, dass es jeder versteht. Auch ohne eine spezielle Schulung.
Nun, damit die Vorschriften wenigsten halbwegs von den Fahrern verstanden werden sind diese Vorschriften in den jeweiligen Weiterbildungen zur Erlangung der Fahrerkarte jeweils mit einem Modul a 7 Stunden erläutert.Alle 5 Jahre für den Fahrer eine Pflichtveranstaltung, ob der Fahrer aber etwas lernen will oder nur dort seine Zeit absitzt ist ein weiteres Thema.
WomoToureu am 07 Mai 2024 12:02:41 derIcke hat geschrieben: ...Das ist Blödsinn, einen Fahrtenschreiber benötigt man nur im Gewerblichen Sektor. Oder transportierst du Handelsware als fliegender Holländer?
babenhausen hat geschrieben:Kann man einen solchen Vorfall nicht als bedauernswertes jedoch absolut nicht repräsentatives Einzelschicksal abhaken ?
Ja kann man selbstverständlich, ist aber ein Beispiel welches ich leider selbst erleben musste. babenhausen hat geschrieben:Nun, damit die Vorschriften wenigsten halbwegs von den Fahrern verstanden werden sind diese Vorschriften in den jeweiligen Weiterbildungen zur Erlangung der Fahrerkarte jeweils mit einem Modul a 7 Stunden erläutert.....
Es geht hier aber gar nicht um Fahrer im Sinne von Berufskraftfahrern ! Pechvogel hat geschrieben:Frag´ mal jemanden im Aussendienst, jemand der von einer Montage zurückkommt oder der für eine Reparatur zum Kunden eine längere Anfahrt hat
Es geht ( uns als Wohnmobilisten ) auch nicht um Aussendienstler, Monteure etc. Die meisten von uns sind als Privatleute unterwegs, mit dem Wohnmobil und könnten nun plötzlich nur da sie zufällig selbstständig sind in diese "Falle" geraten. Das ist meines Erachtens das Thema. Sorry wenn ich es falsch verstanden habe.
babenhausen am 07 Mai 2024 13:20:04 Ich war mal für einen Freund mit unserem Wohnmobil mit Lastenanhänger unterwegs und bin auch in die Falle getappt. Es reichte, dass ich Selbstständig bin um die Fahrt als "Gewerblich" einzustufen, obwohl es mit meinem Gewerbe gar nichts zu tun hatte.
Erzähle uns doch bitte was das Problem/Falle war.....gab es eine Verwarnung,Bußgeld oder was auch immer und sicher wurde dir auch der genaue Tatvorwurf genannt ! Bringe etwas Licht in die Dunkelheit. Ansonsten halte ich das für etwas nebulös
derIcke am 07 Mai 2024 13:26:41 Tinduck hat geschrieben:Wenn allerdings ein Fahrtenschreiber vorhanden ist, muss er über 7,5 t auch genutzt werden, z. B. wenn man sich einen LKW von einer Spedition ausleiht für einen privaten Transport.
Uwe
ja, aber für Privattransporte kann/sollte man den Fahrtenschreiber auf "out of scope" stellen. Ansonsten bräuchte man eine Fahrerkarte oder das Gerät speichert "Fahren ohne gültige Fahrerkarte" für 365 Tage ab. VG Icke
WomoToureu am 07 Mai 2024 13:33:17 babenhausen hat geschrieben:Erzähle uns doch bitte was das Problem/Falle war.....gab es eine Verwarnung,Bußgeld oder was auch immer und sicher wurde dir auch der genaue Tatvorwurf genannt !
Das habe ich aber doch genau beschrieben ! Wir haben nach langer Diskussion ein Bussgeld bezahlt ( zweistellig ) weil man der Ansicht war, dass obwohl es ein privates Wohnmobil mit privatem Lastenanhänger ( vom Freund ) war. Wir haben Styrodul ( ca. 5 qm ) geladen, der für private Zwecke ( --> Link unterstes Bild ) war. Als Elektromeister der --> Link sich ausschließlich mit Kleinkraftwerken beschäftigt habe ich nichts mit Produkten der Bauwirtschaft zu tun. Habe ich auch gesagt und vieles mehr. Wie der Kollege "Nurkurzda" ja geschrieben hatte, wollte man sonst einen Vorgang auslösen, der mehrere Tausend Euro kosten könne und eine Einbaupflicht eines Fahrtenschreibers nach sich ziehen könne usw. endloses blabla .... Mein Freund und ich haben beraten und ich habe dann das Bussgeld "Angebot" angenommen, allerdings zähneknirschend weil es für mich blankes Unrecht war. Daher finde ich den Thread ganz interessant, man kann lernen. Verstehen konnte ich es damals nicht und verstehe es auch heute nicht, um Missverständnisse zu vermeiden. Wie ich schon geschrieben hatte, wie "im Haus das Verrückte macht" . Aber man sagte mir, ich sei als Selbsständiger weiter als 50 km von meinem Wohnort und aus Sicht der Polizei gewerblich unterwegs.
babenhausen am 07 Mai 2024 14:19:34 Ich denke du solltest dich als selbständiger Handwerksmeister der auch zu Kunden fährt und dabei Werkzeug, Ersatzteilen usw im Fahrzeug hat dich mal mit deiner Handwerkskammer mit der Bitte um umfassende Information/Schulung zu dem Thema Digitales Kontrollgerät und dessen Anwendung kurzschlissen. Für die Kammer sind solche Fragen Tagesgeschäft mit ausreichend Erfahrung um dir für dich und deine Firma zugeschnittene, entsprechende Auskunft zu geben. Sollte es tatsächlich einmal zu einer genaueren Prüfung kommen durch die Gewerbeaufsicht kann das bei Verstößen sehr schnell teuer werden.
Stocki333 am 07 Mai 2024 15:59:35 babenhausen hat geschrieben:Sollte es tatsächlich einmal zu einer genaueren Prüfung kommen durch die Gewerbeaufsicht kann das bei Verstößen sehr schnell teuer werden.
Das wäre in meine Augen das blödeste, was du machen kannst. Den dann unterliest du den Regularien des Gewerblichen. Die kommen dann vor Ablauf der 2 Jahre in dein Büro und wollen die Daten der letzten 2 Jahre. Die liegen ja in Digitaler Form irgendwo auf einem Rechner bei dir. Und unten kommt bei denen die Rechnung raus. Da bekommst du Tränen in den Augen. Solange es keine eindeutige Regelung gibt. Lieber Bußgeld bezahlen. Das sind Peanuts gegen das was du die später für Probleme einhandelst. Franz
WomoToureu am 07 Mai 2024 18:03:00 babenhausen hat geschrieben:...Handwerksmeister der auch zu Kunden fährt und dabei Werkzeug, Ersatzteilen usw im Fahrzeug hat.....
in Fahrzeugen unter 2,8 t zul. GG haben wir nur Aufzeichnungspflichten. Damit haben wir kein Problem, nur wenn ich privat mit unserem Wohnmobil ( 4,25 t ) fahre, dann ist es bisher in einem Fall zu dem Problem gekommen. Allerdings muss ich sagen frage ich mich manchmal ob irgendwie Pech an meinen Händen klebt, mit Waschen habe ich es schon versucht. In der letzten Tour parken wir auf dem WOMO Stellplatz in Murcia, als uns am späten Abend ein französisches WOMO von hinten beim Einparken rammt. --> Link Soweit alles easy Unfallprotokoll geschrieben, das ganze der eigenen Versicherung gemeldet, die über den Auslandsschutzbrief Plus alles für uns abwickelt und innerhalb 14 Tagen das Geld an uns auszahlt. Aber zum Teufel, dass ist das vierte mal das uns jemand auf unser aktuelles Wohnmobil fährt. Genau auf dem gleichen Parkplatz ! ! ist uns vor vier Jahren ein schwerer PKW reingerollt, hat 18 tsd € Schaden verursacht. --> LinkIrgendwie wohl doch an einem Montag gebaut..... :? Sorry für etwas OT
Pechvogel am 07 Mai 2024 18:34:11 WomoToureu hat geschrieben:…innerhalb 14 Tagen das Geld an uns auszahlt...
Dann sei mal froh das sie Dir auch die Mehrwertsteuer ausgezahlt haben. :mrgreen: Grüße Dirk
Gast am 07 Mai 2024 19:02:02 Camper510 hat geschrieben:Diese Regelung sollte aber so verständlich sein, dass es jeder versteht. Auch ohne eine spezielle Schulung.
Wenn das so einfach wäre - ist es aber nicht. Der ganze Themenkomplex "Sozialvorschriften" ist sehr umfangreich und unterliegt ständigen Veränderungen und nationalen Eigenheiten, die teilweise auch beachtet werden müssen. Zudem sollte man die aktuelle Rechtsprechung kennen (ganze Urteile und nicht nur Auszüge aus Publikationen.) Und für die Gewerbetreibenden : Nein, es reicht nicht, ein Fahrzeug zu kaufen und einfach loszufahren - man muss sich schon eine gewisse Sachkenntnis aneignen.
WomoToureu am 07 Mai 2024 21:23:46 Pechvogel hat geschrieben:Dann sei mal froh das sie Dir auch die Mehrwertsteuer ausgezahlt haben. :mrgreen:
Ich lasse das unrepariert, so wie der Hagelschadel 2022 --> Link. Den Frontschaden 2020 habe ich mir ebenfalls ( netto ) auszahlen lassen und das WOMO selbst wieder hergerichtet. --> Link Für das material habe ich dann im Anschluss noch die MwSt bekommen. So ist das nun einmal, wenn Du keine MwSt bezahlst bekommst Du von keiner Versicherung diese erstattet oder siehst Du das anders ?
Pechvogel am 07 Mai 2024 21:33:29 WomoToureu hat geschrieben:…So ist das nun einmal, wenn Du keine MwSt bezahlst bekommst Du von keiner Versicherung diese erstattet oder siehst Du das anders ?
Ist zwar OT, passt aber irgendwie doch? Als Selbstständiger hättest Du sowieso keinen Anspruch auf die MwSt., sofern Du diese als Vorsteuer geltend machen könntest :gruebel: :D Den Rest lassen wir mal lieber :lach: und kommen besser zum Thema zurück?!!? Grüße Dirk
Elgeba am 07 Mai 2024 21:37:26 Was die Benutzung der "Fahrerkarte" bei Fahrzeugen über 7,5 to betrifft,ist sie nicht unbedingt erforderlich,bei Linienbussen muss der Fahrer die Karte dabei haben,sie aber nicht benutzen,wenn die Linienlänge 50 km unterschreitet.
Gruß Bernd
Pechvogel am 07 Mai 2024 21:41:39 Elgeba hat geschrieben:…bei Linienbussen muss der Fahrer die Karte dabei haben,sie aber nicht benutzen,wenn die Linienlänge 50 km unterschreitet.
Und wenn der Abstand der Haltestellen untereinander 3km(?) nicht überschreitet? :gruebel: Grüße Dirk
Elgeba am 07 Mai 2024 21:50:51 Uninteressant,die gesamte Linienlänge in einer Richtung zählt,sonst nichts.In vielen Stadtbussen sind Tachographen verbaut,die keine Möglichkeit haben,die Karte zu stecken.
Gruß Bernd
WomoToureu am 08 Mai 2024 01:13:51 Pechvogel hat geschrieben:Als Selbstständiger hättest Du sowieso keinen Anspruch auf die MwSt., sofern Du diese als Vorsteuer geltend machen könntest :gruebel: :D Den Rest lassen wir mal lieber :lach: und kommen besser zum Thema zurück?!!?
Ich und sicherlich auch andere verstehen Deinen Post leider nicht. Ich hatte mehrfach ausdrücklich geschrieben, dass Wohnmobil ist selbstverständlich rein Privat und hat nicht das geringste mit Selbstständigkeit bzw. Gewerbe zu tun. Selbstverständlich habe ich als Bürger auch wenn ich Selbstständig bin für mein rein Privates Fahrzeug einen Anspruch auf MwSt wenn ich es reparieren lasse.
Pechvogel am 08 Mai 2024 07:00:01 WomoToureu hat geschrieben:Ich und sicherlich auch andere verstehen Deinen Post leider nicht. Ich hatte mehrfach ausdrücklich geschrieben, dass Wohnmobil ist selbstverständlich rein Privat und hat nicht das geringste mit Selbstständigkeit bzw. Gewerbe zu tun... --> LinkWas wurde Dir nochmal vorgeworfen? :gruebel: Grüße Dirk
wolfherm am 08 Mai 2024 07:49:54 :thema: :thema: :thema:
fschuen am 08 Mai 2024 09:39:02 Ich versuche mal, das Thema zusammenzufassen:
Wird ein Anhänger zum Gütertransport mitgeführt, gibt es eine Fahrtenschreiberpflicht. Das ergibt sich aus der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Die Pflicht zur Nachrüstung bestehender Fahrzeuge greift aber erst ab einer Zuggesamtmasse von 3500 kg. Von 3,5 - 7,5 to kann man sich auf eine Ausnahme zum nichtgewerblichen Transport berufen, wenn man das belegen kann. Also nicht im Auftrag von irgendwem fahren oder den Firmenhänger nehmen.
Richtig so?
Gruss Manfred
JuergenBerkemeier am 08 Mai 2024 12:02:04 Hallo, mal was lustiges, auch wenn es da um das Sonntagsfahrverbot ging: ... Wird ein Anhänger zum Gütertransport mitgeführt ...
Mir hat mal ein Autohändler gesagt, wenn er am Sonntag einen PKW auf dem Hänger abholt oder ausliefert, klebt er eine Startnummer dran, dann ist es der Transport eines Sportgeräts. :). K.A. ob das bei einer Kontrolle überzeugt hat. Zum Thema: Ich verstehe auch nicht, warum ein Freiberufler in seiner Freizeit anders behandelt wird als ein Angestellter. :nixweiss: Viele Grüße Jürgen
Pechvogel am 08 Mai 2024 12:38:24 fschuen hat geschrieben:...Wird ein Anhänger zum Gütertransport mitgeführt, gibt es eine Fahrtenschreiberpflicht... Richtig so?
Nö. :D Bei allen gewerblichen Fahrten, in bestimmten Gewichtsklassen, und für die es keine Ausnahmeregelungen gibt, müssen die "Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten" aufgezeichnet und dokumentiert werden. Wenn ich mit einem privaten PKW unterwegs bin dann müsste mir erstmal jemand nachweisen das ich nicht privat unterwegs bin. Bzw ich könnte bei einer Kontrolle ja angeben dass ich nach "Oma" fahre. Und wenn´s wer drauf anlegt, dann fahre ich halt mal eben nach Oma. Wenn ich aber bei der Kontrolle einen Anhänger mitführe, habe ich u.U. schon ein Problem. Und wenn auf dem Anhänger auch noch Bauschutt oder die Fliesen aus´m Baumarkt liegen, wird mir einfach unterstellt das ich gewerblich unterwegs bin. Selbst dann wenn ich als Gewerbe "nur" PCs repariere, wird mir an der Stelle einfach unterstellt das ich für die reine Fahrttätigkeit entlohnt würde. Ob das zum Gewerbe passt ist an der Stelle erstmal egal. ICH muss beweisen das der Bauschutt aus meinem eigenen Badezimmer kommt. Das ist den prüfenden Beamten u.U. aber erstmal egal. "Kannst ja Einspruch einlegen". Der Anhänger ist hier nur der Punkt an dem das festgemacht wird. Da der ja auch offensichtlich ist. Ich könnte, als selbstständiger Schreiner, ja auch das Bauholz / die Panele aus dem Baumarkt in meinem 8m Liner transportieren. 3m am Stück müsste man auch erstmal in den Hänger bekommen. Wäre dann aber auch eine gewerbliche Fahrt. Zumindest wenn ich nicht beweisen könnte das ich zu Hause gerade MEINEN Keller ausbaue. Hier --> Link noch ein "bisschen" Lesestoff. :D Grüße Dirk
Pechvogel am 08 Mai 2024 12:44:47 JuergenBerkemeier hat geschrieben:Zum Thema: Ich verstehe auch nicht, warum ein Freiberufler in seiner Freizeit anders behandelt wird als ein Angestellter. :nixweiss:
Ist zwar jetzt wieder OT, passt aber meiner Meinung nach trotzdem hier hin: meine Steuerberaterin hat mir, im Hinblick auf die Bearbeitungsdauer der jährliche Steuererklärung von mir, im Vergleich zu meinen Mitarbeitern ( die haben immer nur ein paar Tage / wenige Wochen gewartet, ich immer Monate ) mal folgendes mit auf den Weg gegeben: "Bei angestellten Mitarbeitern geht das Finanzamt davon aus das deren Steuererklärung "schon in Ordnung" sein wird. Vielleicht mal ein Flüchtigkeitsfehler oder Unwissenheit... Daher "kurze, stichprobenartige Kontrolle". Bei einem Selbstständigen geht das Finanzamt davon aus das dieser bewusst unwahre Angaben macht. Daher 100%-Kontrolle!" Grüße Dirk
fschuen am 08 Mai 2024 12:58:31 Dann klärt mich mal auf. Nach meinem Verständnis geht es weder um Arbeitszeiten noch um die Steuererklärung, sondern allein um die Pflicht, in bestehenden Fahrzeugen, incl Womos, einen Fahrtenschreiber nachzurüsten.
Gruss Manfred
wolfherm am 08 Mai 2024 12:59:39 Pechvogel,
Das gehört hier nicht hin. Halte dich bitte an die Regeln. Andernfalls...du weißt es schon.
Jagstcamp-Widdern am 08 Mai 2024 13:00:49 deshalb musz ja auch immer ein "fehler" in die erklärung, damit die was finden! :idea: erfolgserlebnisze sind wichtich....
allesbleibtgut hartmut
Pechvogel am 08 Mai 2024 13:30:53 fschuen hat geschrieben:Nach meinem Verständnis geht es weder um Arbeitszeiten...sondern allein um die Pflicht, in bestehenden Fahrzeugen, incl Womos, einen Fahrtenschreiber nachzurüsten.
Und warum, glaubst Du, sollte man ( verpflichtet sein ) in ein Womo,... einen Fahrtenschreiber ein(zu)bauen? Grüße Dirk
Gast am 08 Mai 2024 19:00:39 Selbst in einen Traktor (über 40 km/h eingetragene Höchstgeschwindigkeit oder in sonstige Zugfahrzeuge muss ein Kontrollgerät verbaut werden, wenn das Fahrzeug (mit oder ohne Hänger, anhängig vom ZGG) für gewerblichen Güterverkehr eingesetzt wird - also auch in ein Wohnmobil! Nochmals die typischen Beispiele: Schausteller oder (in der Regel) osteuropäische Fahrzeughändler. Was ist daran nicht zu verstehen????
Gast am 08 Mai 2024 19:05:50 Und nochmal für die Zweifler: EG (VO) 165/2014 und 561/2006 durchlesen und verstehen, dann ist alles geklärt. Dort steht NICHTS von Lastkraftwagen oder Wohnmobilen. Dort steht AUSCHLIESSLICH etwas von Fahrzeugen, Gewichten, einer Geschwindigkeit und einem VERWENDUNGSZWECK!!!!!!
Pechvogel am 08 Mai 2024 19:06:39 Nurkurzda hat geschrieben:…Was ist daran nicht zu verstehen????
Wenn Du dich auf meinen Beitrag direkt über Deinem beziehst, dann hast Du mich falsch verstanden! :gruebel: Grüße Dirk
Gast am 08 Mai 2024 19:14:08 Möglich. Dann Sorry.
MooveoKiel am 09 Mai 2024 10:52:47 Moin, finde diese Diskussion und auch die Info zu den Gesetzestexten interessant - aber: Ich bin bei keiner Kontrolle verpflichtet meinen Beruf anzugeben! Bei den zugegeben sehr seltenen Kontrollen beschränke ich die Kommunikation auf das Nötigste (aber immer sehr freundlich). Sollte die kontrollierende Person irgendetwas vermuten, (etwas anderes ist es ja in diesem Moment nicht) kann sie gerne einen Bericht verfassen - kann ich eh nicht ändern. Aber dann muss dies u.U. halt die nächste Instanz RA klären! Wenn ich mit dem Womo unterwegs sind ist es einfach privat, ob ich einen Anhänger mithabe oder nicht! Klärt mich gerne auf wenn ich völlig falsch liege!
Wünsche allen einen schönen freien Tag, VG Oli
Pechvogel am 09 Mai 2024 11:00:13 MooveoKiel hat geschrieben:…Wenn ich mit dem Womo unterwegs sind ist es einfach privat, ob ich einen Anhänger mithabe oder nicht! Klärt mich gerne auf wenn ich völlig falsch liege!
ICH fahre mit meinem Womo, beruflich / geschäftlich, auch zu Messen. Sowohl mit Anhänger als auch ohne. Und mein Womo ist auch zu 100% im Betriebsvermögen. :eek: MooveoKiel hat geschrieben:Wünsche allen einen schönen freien Tag,
Wann soll’n der sein? :mrgreen: Grüße Dirk
MooveoKiel am 09 Mai 2024 11:30:29 Vielleicht habe ich da etwas falsch verstanden :? Die Diskussion war ja m.E. nicht ob das Womo im Firmenvermögen ist, sondern das einem Selbstständigen unterstellt wird beruflich mit einem Womo + Anhänger unterwegs zu sein und dieser dann in der Nachweispflicht ist, privat unterwegs zu sein! Wenn man das Wohnmobil gewerblich nutzt, gelten dann halt diese Gesetze (auf der anderen Seite hat man dann halt auch die "Vorteile" mit Abschreibung, Kosten, etc.)
WomoToureu am 09 Mai 2024 12:10:10 MooveoKiel hat geschrieben:Vielleicht habe ich da etwas falsch verstanden :?
Du hast alles richtig verstanden, genau darum geht es unter anderem. Selbstverständlich gibt es jetzt zahlreiche weitere Variationen. So könntest Du eben wie "Pechvogel" geschrieben hat, mit Deinem Wohnmobil zu Messen unterwegs sein und gewerblich Messematerial transportieren, bist dann "Fahrtenschreiber Pflichtig" ( ab 3,5 t ) usw.
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