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Neues Gesetz für womo Anhänger? 1, 2, 3


Pechvogel am 09 Mai 2024 12:25:44

WomoToureu hat geschrieben:…Selbstverständlich gibt es jetzt zahlreiche weitere Variationen…

Genau. Oder wenn der / die Mitarbeiter mit einem Womo ( >3,5t ) zu einer Messe / Baustelle / … unterwegs sind. Auch gewerbliche Nutzung sogar ohne Gütertransport.

Und woher soll die Rennleitung bei einer Kontrolle das alles einschätzen können??
Im Verdachts- / Zweifelsfall also „gewerbliche Nutzung“. Einspruch dagegen kann man ja immer noch einlegen.



Grüße
Dirk

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WomoToureu am 09 Mai 2024 12:35:41

Pechvogel hat geschrieben:Im Verdachts- / Zweifelsfall also „gewerbliche Nutzung“. Einspruch dagegen kann man ja immer noch einlegen.

Ja und wie die Behörde dann entscheidet und das nachfolgende Gericht kommt mir sehr oft wie ausgewürfelt vor.
Ist so ein Vorgang mal am laufen ist es oft so, dass in der weiterem Verlauf alle wenig Lust haben, den Vorgang zu überprüfen sondern oft mit schlauen Sprüchen versehen den Vorgang durchwinken. Das kann dann sehr teuer werden, bei dem Busfahrer in dem link von mir ging es um über 10.000 € Bussgeld obwohl er ja alles richtig gemacht hatte zuzüglich dann den Verfahrenskosten die sicherlich in gleicher Höhe liegen werden. Anwälte arbeiten nicht für Portokassenbeträge.

Gast am 10 Mai 2024 12:30:14

WomoToureu hat geschrieben:Ja und wie die Behörde dann entscheidet und das nachfolgende Gericht kommt mir sehr oft wie ausgewürfelt vor.
Ist so ein Vorgang ..... wenig Lust haben, den Vorgang zu überprüfen ......Das kann dann sehr teuer werden, bei dem Busfahrer in dem link von mir ging es um über 10.000 € Bussgeld obwohl er ja alles richtig gemacht h.......


Das ist Stammtisch-Niveau. Hier werden wieder Geschichten vom Hörensagen und Einzelfälle angeführt, hinter denen eine mehrere Seiten lange Urteilsbegründung steckt. Ich empfehle das Studium von Urteilen in aller Ausführlichkeit (alle im Internet verfügbar), bevor wieder solche Gerüchte in die Welt gesetzt werden. Der sach- und fachkundige Beamte macht nämlich genau das, wenn er sich nicht sicher ist. Trotz der ihm angedichteten Faul- und Unfähigkeit. Und das wichtigste: Die meisten "Mauler" haben gar nicht verstanden, was die Rechtsnormen bedeuten und bezwecken. Die Sozialvorschriften dienen in erster Linie dem Schutz der Fahrer und des übrigen Verkehrs (z. Bsp. vor Unfällen durch Übermüdung). Die Kontrollgeräteplicht ergibt sich aus den Daten des Fahrzeugs und dem Zweck der Verwendung. Bei der Pflicht zum Nachweis von Lenk- und Ruhezeiten steht grundsätzlich die Frage im Raum, ob das Fahren die Haupttätigkeit des Fahrers ist.

Es spielt auch (i.d.R.) keine Rolle, wem das Womo gehört oder wie es normalerweise eingesetzt wird. Wichtig ist der Zweck der aktuellen Fahrt (und eben manchmal auch andere Aspekte, wie Abgabepflicht, etc. - Traktor mit LoF-Kennzeichen im Güterverkehr, der Klassiker).

Und wer keine Angaben zum Zweck der Fahrt machen will: Kein Problem! Ich lege die Kontrollmitteilung mit meinem Eindruck und den Fakten vor und spätestens bei der dritten Kontrollmitteilung ist einfach rum mit lustig! Es war ja schon immer sinnvoll, in den Konflikt statt in den Dialog einzutreten :roll:

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amino am 10 Mai 2024 14:24:50

Es spielt auch (i.d.R.) keine Rolle, wem das Womo gehört oder wie es normalerweise eingesetzt wird. Wichtig ist der Zweck der aktuellen Fahrt .....

Ich lege die Kontrollmitteilung mit meinem Eindruck und den Fakten vor und spätestens bei der dritten Kontrollmitteilung ist einfach rum mit lustig... 


Ich versteh es immer noch nicht...

1. Siehst du doch gar nicht ob ich selbstständig bin oder nicht.
2.siehst doch kein Mensch was ich im Wohnmobil oder im Anhänger geladen haben?
Oder mit welcher Grundlage möchtest du jetzt in mein Anhänger schauen ?

Also was genau möchtest du nach einer Kontrolle jetzt schreiben.


Und ich fahre hier im Ort mit dem Anhänger und Wohnmobil zu 99% ins Bauhaus (weil es das einzige Fahrzeug mit Anhängerkupplung ist )

Und nach der 3 Kontrolle passiert dann was genau ?

WomoToureu am 10 Mai 2024 14:45:59

amino hat geschrieben:Ich versteh es immer noch nicht...?

Auch bei uns ist es so, dass das Wohnmobil das einzige Fahrzeug mit Anhängekupplung ist, was auch Sinn macht, denn nur das Wohnmobil hat ein entsprechendes Leistungsvermögen, z.b. einen 2 t Anhänger ziehen. Unser ZOE z.B. kann das nicht.

Wenn Du nur zum Baumarkt fährst gilt die Handwerker Regel, im 50 km Umkreis kann Dir niemand etwas vorwerfen, bzw. benötigst Du keinen Fahrtenschreiber. Bei meienr Kontrolle war ich ca. 150 km von meinem Heimatort entfernt.

zu1: Genau kann ich Dir das nicht sagen, aber sie hatten ja meine Papiere und haben sie ganz entspannt in ihrem Kleinbus kontrolliert. Eine Datei ? ( siehe zum Thema Polizei und Datenschutz z.B. BKA nutzt Fotos für Software Test --> Link ) ergooglet ? auf jeden Fall wussten Sie das ich selbstständig bin.

zu 2: sie haben reingeschaut und zu 3 nehme ich an das es ein Scherz ist.

Gast am 10 Mai 2024 17:54:03

amino hat geschrieben:Ich versteh es immer noch nicht...

Und nach der 3 Kontrolle passiert dann was genau ?


Ich werde jetzt nicht anfangen, hier mit Theoretikern, die noch nie hinsichtlich Kontrollgerät kontrolliert wurden, irgendwelche Fantasiebeispiele durchzugehen. Ich weiß genau, wen ich kontrolliere, was ich kontrolliere und wo ich ergänzende Angaben finde, die mögliche Verstöße begründen. An diesem Punkt steige ich mal aus, weil ich nicht mit Leuten diskutiere, die absolut Null Ahnung von der Materie haben.

ulito am 10 Mai 2024 18:08:49

Moin

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Der wird sagen machen Sie Bitte mal den Anhänger auf,ich möchte die Ladungssicherung kontrollieren.

Lg Uli

amino am 10 Mai 2024 19:00:27


Ich werde jetzt nicht anfangen, hier mit Theoretikern, die noch nie hinsichtlich Kontrollgerät kontrolliert wurden, irgendwelche Fantasiebeispiele durchzugehen.



Bist du jetzt hier eigentlich angemeldet als Wohnmobil Fahrer?
Oder als Foren Polizist...?

Finde das sowas von unangenehm, wie du erklären willst was du wie ,wo, was bei uns durch führen könntest ...

Passt irgendwie nicht so hier hin .
Ist halt mal meine Meinung.

amino am 10 Mai 2024 19:01:22

Der wird sagen machen Sie Bitte mal den Anhänger auf,ich möchte die Ladungssicherung kontrollieren.



Stimmt ....Mist :D

Gast am 10 Mai 2024 19:07:17

Passt auch nicht hier hin, bei Dingen mitzudiskutieren, die man nicht blickt. Echt unangenehm, diese Ahnungslosen.
Nur meine Meinung.

wolfherm am 10 Mai 2024 19:14:44

Moderation:Und jetzt mal bitte allgemein in einem höflicheren Ton weiter. Wenn einem das Niveau der Diskutierenden nicht gefällt, kann man auch mal einfach die Tasten in Ruhe lassen. Dann muß man nicht beleidigend werden. Also, bitte zivilisiert oder Ende in dem Thema….


amino am 10 Mai 2024 19:18:34

Nurkurzda hat geschrieben:Passt auch nicht hier hin, bei Dingen mitzudiskutieren, die man nicht blickt. Echt unangenehm, diese Ahnungslosen.
Nur meine Meinung.


Wow ..nichts anderes erwartet ...genau so hab ich dich eingeschätzt ...

Pass mal auf ...hier ist ein Forum wo man sich unterstützt und sich gegenseitig hilft .
Halt ein Zusammenhalt... .manschmal ist es besser sich etwas zurück zu halten .

Kuhtreiber am 10 Mai 2024 19:28:03

Nurkurzda hat geschrieben:Passt auch nicht hier hin, bei Dingen mitzudiskutieren, die man nicht blickt. Echt unangenehm, diese Ahnungslosen.
Nur meine Meinung.


Du bist vom Fach und hast sachlich sicherlich recht. Nur wie du es rüberbringst hört sich manchmal etwas arrogant an und kommt deshalb nicht so gut an.
Ist nur als Anregung gedacht

Gast am 10 Mai 2024 19:39:03

Genau, und Dein Profilbild entspricht dem, was Du von Dir gibst. Ich habe hier geholfen, bis Du gekommen bist und ohne einen Funken Ahnung meinst, provozieren zu müssen. Das ist der Grund, warum so viele vom Fach diesem Forum den Rücken kehren - wie auch ich zu 3. Mal jetzt. Mit sowas verschwende ich meine Freizeit nicht.

amino am 10 Mai 2024 19:42:57

Und jetzt ist es noch mein Profilbild (der dumme Bodybuilder)

Du Tust mir leid...

amino am 10 Mai 2024 19:48:35

Sorry an alle anderen das ich das Thema gestört habe....

Aber fand es sowas von daneben ....

Und beleidigen muss ich mich auch nicht lassen.

Sooorryyy

WomoToureu am 10 Mai 2024 20:00:01

Ich empfinde es stets als sehr bedauerlich wenn ein sachlich / fachlicher Thread derartig eskaliert. Zum Streiten gehören in der Regel zwei, insbesondere wenn nicht deeskaliert wird. Aber ein Engel bin ich glaube ich auch nicht, wengleich ich es immer versuche.

Wenn ein Polizist in einen Anhänger sehen will, dann sagt er aufmachen und dann wird aufgemacht. Keine Ahnung was daran unklar ist. Wer ernsthaft so etwas nicht weiß, der hat offenbar noch nie eine Kontrolle erlebt.
In so einem Anhänger kann alles mögliche sein, von Emigranten über Waffen, fehlende Ladungssicherungen und noch viele weitere Gründe eine Kontrolle vorzunehmen.

amino am 10 Mai 2024 20:06:46

Das kann auch im Kofferraum liegen, und da darf er es nicht (selbst entscheiden)

WomoToureu am 10 Mai 2024 20:14:35

amino hat geschrieben:Das kann auch im Kofferraum liegen, und da darf er es nicht (selbst entscheiden)

Wir haben von Anhängern geredet und das er dort reinsehen darf.

pwglobe am 10 Mai 2024 20:15:12

Hallo, ich habe einfach mal eine Anfrage an die BALM geschickt und folgende Antwort erhalten.

Sehr geehrter Herr NN

bitte beachten Sie zu dem Thema die Ausführungen unter Punkt 1.6 in den "Hinweisen zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr":
--> Link

Wenn Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen und bei weiteren Fragen müssten Sie sich bitte an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Regierungspräsidium Gießen


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Auszug aus den Sozialvorschriften


Wohnmobile ohne Anhänger dienen grundsätzlich nicht der Güterbeförderung und haben i. d. R. weniger als 8 Fahrgastplätze. Sie unterliegen deshalb auch regelmäßig nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr.
Besitzt ein Wohnmobil bzw. ein Wohnmobil mit Anhänger (Wohnmobilkombination) neben dem Wohnbereich Lade- möglichkeiten für Güter, beispielsweise für Pferde oder Motorschlitten, so dient es regelmäßig der Güterbeförde- rung. Das Vorhandensein eines Wohnbereichs steht der Zweckbestimmung für die Güterbeförderung nicht entge- gen. Auch der Umstand, dass das Fahrzeug der Beladung mit Gütern zu nichtgewerblichen Zwecken dienen soll, steht der Anwendung der Sozialvorschriften grundsätzlich nicht entgegen.
vgl. VG München, Urteil vom 04.08.2015 – M 16 K 14.4886 sowie EuGH, Urteil vom
02.03.2023, – , C 666/21
Güterbeförderung, so ist bei der Frage der Anwendung der Sozialvorschriften im Einzelnen zu unterscheiden:
1. GewerblicheGüterbeförderung:
hier finden die Sozialvorschriften nach denselben Krite- rien Anwendung wie bei anderen Fahrzeugen. Die Aus- nahmeregelungen nach Art. 3 VO (EG) Nr. 561/2006 und den §§ 1 Abs. 2, 18 FPersV sind zu beachten.
2. Nichtgewerbliche Güterbeförderung (Art. 4 Buchst. r VO (EG) Nr. 561/2006) mit Wohnmobilen bzw. Wohn- mobilkombinationen bis einschließlich 7,5 t zHM:
Dient das Wohnmobil oder die Wohnmobilkombination der
12

hier finden aufgrund der Ausnahmeregelung des Art. 3 Buchst. h VO (EG) Nr. 561/2006 die Sozialvorschriften keine Anwendung.
3. Nichtgewerbliche Güterbeförderung mit Wohnmobilen bzw. Wohnmobilkombinationen über 7,5 t zHM:
hier finden die Sozialvorschriften Anwendung, soweit keine Ausnahmeregelungen nach Art. 3 VO (EG) Nr. 561/2006 oder §§ 1 Abs. 2, 18 FPersV eingreifen.

Hiermit dürften sich alle Fragen und Spekulationen erledigt haben.

WomoToureu am 10 Mai 2024 21:07:44

pwglobe hat geschrieben:Hiermit dürften sich alle Fragen und Spekulationen erledigt haben.

Leider drückst Du Dich nicht hundertprozentig klar aus.

Ich hatte ja meine Erfahrung geschildert und in Deinem Schreiben steht unter dem Artikel 3 gekürzt:
ausschließlich in einem Umkreis von 100 km vom Standort des Unternehmens, und unter der Bedingung, dass das Lenken des
Fahrzeugs für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt und dass die Beförderung nicht gewerblich erfolgt;

D.h.die Kontrolle ist zu Recht erfolgt, insofern ich beruflich unterwegs gewesen wäre, was ich zwar eigendlich nicht war die Polizisten jedoch nicht glaubten, hätte die Polizei Recht gehabt und ein Bussgeld wäre zu Recht erfolgt. Da die Polizei so wie wir die Sache vom Tisch haben wollten, haben wir und geeinigt.

Wenn Du also meinst, dass zum Beispiel eine mobile Werkstatt, wie einige diese ja mit dem Wohnmobil und einem Anhänger ausführen, Fahrtenschreiberpflichtig ist, hast Du Recht. Auch wenn jemand mit dem Wohnmobil und Anhänger über 100 km vom Wohn / Geschäftsitz entfernt angetroffen wird und beruflich unterwegs ist, hat er ein Problem.

Das ist auch das was ich immer schon geschrieben habe, wobei ich jetzt 50 km geschrieben hatte. Aber soll doch eine neue Vorschrift sein und nicht eine aus 2006. Ich hoffe jedenfalls ich konnte einigen Kollegen helfen, bei drohenden 10 tsd € Bussgeld.

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