Kuddel56 hat geschrieben:Befinden sich im Wohnteil Sitze, die während der Fahrt besetzt werden sollen, gelten in Abhängigkeit
der Erstzulassung des Fahrzeugs spezielle Anforderungen an die Sitze, Sicherheitsgurte und ihre
Verankerungen.
Bei einem 20 Jahre alten Auto (=Baujahr 2004) kann ich mir fast nicht vorstellen, dass die Sitze ohne Gurte zugelassen worden wären.
Abgesehen davon: wären Deine Enkel meine Kinder, würde ich sie auf keinen Fall mitfahren lassen. Es braucht nur eine scharfe Bremsung (vom
Unfall wollen wir mal gar nicht reden), und selbst mit Gurt ist die Querbeschleunigung gegen den Hals und den Kopf mangels Kopfstütze so heftig, dass das quasi nicht gutgehen kann. An die Holz-Innenverkleidung der Fender möchte ich auch nicht denken, wenn da ein Kinderkopf gegenschlägt. Mit anderen Worten: wenn ich Du wäre, würde ich meinen Enkeln diese Gefahr nicht aussetzen. Querbeschleunigungen sind extrem gefährlich. Ich halte das für unverantwortlich. In unserem ehemaligen Ahorn Canada AE waren auch fünf Sitzplätze eingetragen, davon einer (mit Beckengurt) quer zur Fahrtrichtung. Ich habe da einmal für ne halbe Stunde gesessen: nie wieder. Das hat Ahorn inzwischen zum Glück aufgegeben und auf 4 Plätze, jeweils mit Dreipunktgurt, reduziert.
Übrigens: Uwe Gante hat offensichtlich eine alte Form der McLouis Webseite konserviert:
--> Link . Dort steht für den 264: "Zugelassene Sitzplätze (Italien): 4". Soweit ich weiß gilt eine Typgenehmigung aus einem anderen EU-Land auch in Deutschland (siehe Rimor,
Chausson usw), aber dieser Hinweis wird irgendeinen Hintergrund haben...