RaGu am 03 Jul 2024 20:16:06 wolfherm hat geschrieben:Die filmen die Kennzeichen bei der Ein- und Ausfahrt. Auf dem Gelände beobachten die dich nicht.
Zitate aus der Hompage der Überwachungsfirma: ( --> Link) "Dank unserer Parkaufsicht und Laufwegerfassung werden Kunden unkenntlich gemacht und von Falschparkern unterschieden". "Datenschutzkonform Personen, Tiere und personenbezogene Daten werden mithilfe unserer hauseigenen intelligenten Software unkenntlich gemacht und getrackt. Bei Parkvision wird konformer Datenschutz gewährleistet".
"Mit der optischen Laufweg- und Kennzeichenerkennung erfasst Parkvision, Fahrzeuge ohne jeden Mehraufwand für Ihre Kunden".
GertE am 03 Jul 2024 20:29:01 Mal zur Anschauung, so sieht das Parkplatzschild der Firma parkvision aus. Wer liest sich diese Geschäftsbedingungen durch wenn er dort parkt um seinen Kaffee zu trinken.
Pechvogel am 03 Jul 2024 20:32:21
HartyH am 03 Jul 2024 20:32:59 ich könnte aber auch von dieser Firma verlangen, daß diese mir die Geschäftsbedingungen vorliest, oder?
PittiC am 03 Jul 2024 20:44:03 So schaut eine Einfahrt aus die von Park Vision verwaltet wird
ChristianF am 03 Jul 2024 21:35:21 Ich finde es sehr lustig, wie oft und schnell von "Abzocke" gesprochen wird. Leute, es ist ein privater Parkplatz. Und da gelten nunmal die Regeln von denen, die da das Sagen haben. Bei jedem anderen Privatgrundstück würdet ihr das auch akzeptieren.
Und es ist doch ganz einfach: wenn man mit etwas nicht einverstanden ist, widerspricht man nachweisbar. Punkt. Dann wartet man in aller Ruhe ab, was passiert. Es werden viele böse Briefe kommen, die man i.d.R. alle ignorieren kann, bis was vom Gericht dabei ist. Und selbst dann: der Mahnbescheid sieht immer ein Feld vor in dem man angeben kann, dass man die Forderung bestreitet. Und das ist dann erstmal das Ende des Mahnverfahrens. Wenn sie dann noch mehr wollen, müssen sie wirklich klagen. So handhabe ich es inzwischen bei allem, was ich nicht einsehe. Ein Mahnbescheid kam genau 1x, eine Klage noch nie.
Pechvogel am 03 Jul 2024 22:17:42 ChristianF hat geschrieben:…Und selbst dann: der Mahnbescheid sieht immer ein Feld vor in dem man angeben kann, dass man die Forderung bestreitet. Und das ist dann erstmal das Ende des Mahnverfahrens. Wenn sie dann noch mehr wollen, müssen sie wirklich klagen...
Es sei denn derjenige, der den Mahnbescheid beantragt hat, hat auf dem „Formular“ angekreuzt das bei „Einspruch“ automatisch das gerichtliche Verfahren eröffnet werden soll! :eek: So mache ich das, wenn ich einen Mahnbescheid beantrage ( -n muss ). Oder wenn der Mahnbescheid zwei Wochen im Briefkasten lag weil der Empfänger im Urlaub war… Aussitzen gibt in der Regel immer mehr Ärger und höhere Kosten. Grüße Dirk
HartyH am 03 Jul 2024 22:21:59 ChristianF hat geschrieben:Ich finde es sehr lustig, wie oft und schnell von "Abzocke" gesprochen wird. Leute, es ist ein privater Parkplatz. Und da gelten nunmal die Regeln von denen, die da das Sagen haben. Bei jedem anderen Privatgrundstück würdet ihr das auch akzeptieren.
das ist sehr einseitig formuliert. Es ist ein Parkplatz des Super- oder anderen Marktes, welcher einfach verpachtet wird. Auf der einen Seite will der Markt, daß du die EUROs dort läßt und auf der anderen Seite wird der Autofahrer gegängelt nur weil er mal etwas länger dort steht oder wie beim TE er gleich wieder weg fährt. Was soll das für eine Kultur sein?
huohler am 03 Jul 2024 22:38:58 Ich hätte ja echt lust mich quer vor die Einfahrt zu stellen und erst mal das Schild 10 Minuten zu lesen. Alles gehupe in der Zeit natürlich ignorieren :lol:
Ich kenne in meiner Gegend 2 Fälle wo diese Parkraumüberwachung nach ein paar Wochen wieder abgeschafft wurde weil die Marktleiter die Schnauze von den randalierdenden Kunden voll hatten. Den Kunden ist es Schei... egal an wen der Markt seinen Parkplatz verpachtet hat. Die Marktleiter dürfen das ausbaden.
Hubert
neyoo am 03 Jul 2024 22:48:36 Keybert: Ohne Anwalt wird das nichts. Die geben nicht auf und haben hinten viele Rechtsverdreher. So blöd es auch klingt: Zahle die Gebühr oder holte die große Juristische Kanone mit Anwalt usw.
.... die geben so schnell nicht auf....
viele grüße neyoo
Pechvogel am 03 Jul 2024 22:51:41 huohler hat geschrieben:…Ich kenne in meiner Gegend 2 Fälle wo diese Parkraumüberwachung nach ein paar Wochen wieder abgeschafft wurde weil die Marktleiter die Schnauze von den randalierdenden Kunden voll hatten. Den Kunden ist es Schei... egal an wen der Markt seinen Parkplatz verpachtet hat. Die Marktleiter dürfen das ausbaden.
Die Marktleiter haben da meist gar keine Handhabe. Gerade bei den großen Ketten wie Aldi, Obi, Lidl, … wird das „von oben“ / in der Konzernzentrale einfach gemacht. Und abgeschafft wird das dann oft weil den Städten und Kommunen plötzlich auffällt das man bei der Baugenehmigung die Auflage gemacht hat das der Parkplatz öffentlich zugänglich sein muss. Grüße Dirk
wolfherm am 03 Jul 2024 22:56:48 Wo wurden denn diese Vorgaben gemacht? Kenne ich hier in meiner Heimatstadt so nicht.
HY4740 am 03 Jul 2024 22:58:05 Schreib denen „Du bist reingefahren und hast dann auf dem Smartphone Ihre AGB‘s gelesen und dich entschlossen diese nicht anzunehmen und deshalb wieder weiter gefahren, da diese in 3 Min gar nicht vollständig zu lesen und zu verstehen sind. Außerdem freust Du dich auf einen lustigen Termin auf dem Amtsgericht in deiner Stadt.
Camper510 am 04 Jul 2024 08:00:05 HartyH hat geschrieben:[ Auf der einen Seite will der Markt, dass du die EUROs dort lässt und auf der anderen Seite wird der Autofahrer gegängelt nur, weil er mal etwas länger dort steht.. ..Was soll das für eine Kultur sein?
Wieso und warum steht man denn da länger, als man zum Einkaufen braucht? Ich kenne viele Supermarktparkplätze, wo die Mitarbeiter der umgebenden Firmen einfach den ganzen Tag ihre Autos da abstellen. Und wenn dann der Parkplatz voll, der Supermarkt aber leer ist, weil die Kunden keinen Parkplatz mehr finden, muss halt gehandelt werden. Das ist numal kein normaler öffentlicher Parkplatz, sondern ein Kundenparkplatz. Gibt leider auch viele Wohnmobilfahrer, die auf einen Supermarktparkplatz fahren, ihre Fahrräder abladen und eine Radtour machen. Nicht die Geschäfte sind also die Bösen, sondern die Parkplatz-Schmarotzer.
rolf51 am 04 Jul 2024 08:23:31 GertE hat geschrieben:Das Abzocken geht auch mit den immer mehr zunehmenden Geschwindigkeitsbegrenzungen weiter. 100 auf 70 und 50, 50 auf 30. Dann der Blitzer. Oftmals ist dafür kein vernünftiger Grund erkennbar. Man kann den Blick keine Sekunde mehr von der rechten Fahrbahnseite abwenden. Man muss sich nicht wundern, wenn die Stimmung immer schlechter wird.
Klasse, ich halte mich nicht an die Geschwindigkeitsgebote, dann bin ich das Opfer und werde abgezockt. Die Stimmung wird eher schlechter, weil viele meinen die Straße gehört ihnen und brauchen sich nicht an Gebote oder Verbote zu halten. Die Vorgehensweise der Firma, finde ich unverschämt und würde mich bei einem Anwalt beraten lassen.
babenhausen am 04 Jul 2024 09:05:39 Das Abzocken geht auch mit den immer mehr zunehmenden Geschwindigkeitsbegrenzungen weiter. 100 auf 70 und 50, 50 auf 30. Dann der Blitzer. Oftmals ist dafür kein vernünftiger Grund erkennbar. Man kann den Blick keine Sekunde mehr von der rechten Fahrbahnseite abwenden.
Es erwischt schon die richtigen,hier ein Auszug wie sehr nötig doch manche Kontrollen sind.Es hat in vergangener Zeit tatsächlich mehrere Tote auf diese Strecke gegeben..Es wird aber fröhlich weitergerast. Zitat Presse: Auf der B28 in Richtung Senden hat vor allem ein Fahrzeug über das Ziel hinausgeschossen: Es wurde mit 243 km/h erwischt. In dem Bereich wurde im Mai 2023 nach mehreren schweren, teils tödlichen Unfällen ein Tempolimit von 100 km/h eingerichtet. Dennoch überschritten im Zeitraum der kürzlichen Überwachung durch die Polizei mehr als 700 Verkehrsteilnehmer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Kontrolliert wurde der Verkehr auch auf der B10 in Richtung Neu-Ulm. Im Zeitraum von einer Woche waren bei erlaubten 70 km/h knapp 1400 Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs, so die Polizei. Sie müssen mit einem Bußgeld rechnen. Mehr als 100 Fahrzeugführer müssen zusätzlich mit einem Fahrverbot rechnen. --> Link
Rockerbox am 04 Jul 2024 09:19:36 Zurück zum Thema AGB's:
Gab da nicht schon mal in der Vergangenheit ein Urteil, dass solche Texte auf derartigen Aushängen / Schildern in einer "angemessenen Größe" und derartig gestaltet sein müssen um in einer entsprechenden Entfernung und Zeit auch gelesen werden zu können?
Bei der vorliegenden Schriftgröße und Menge an Text stelle ich mir das z.B. aus dem Fahrzeugfenster schwierig vor, um rechtzeitig eine Entscheidung treffen zu können.
hampshire am 04 Jul 2024 09:44:04 Keybert hat geschrieben:Vorweg schon mal die Warnung: Überzeugt euch davon, dass ihr einen Parkplatz ansteuert, der nicht von solchen Firmen wie diesen überwacht wird - offenbar ist das Geschäftsmodell erfolgreich.
Dieses Geschäftsmodell finde ich übel. Dass dieses überhaupt entwickelt wurde liegt an einem egoistischen Verhalten einiger Autofahrer, die Supermarktparkplätze als Park&Ride oder für andere Zwecke benutzt haben anstelle dort einzukaufen. Dass die Inhaber es nicht lustig finden für die Parkplätze für nicht-Kunden zu bezahlen ist verständlich - und dass sie handeln wenn die Rücksichtslosigkeit überhand nimmt natürlich auch. Es ist wie oft: viele leiden dann unter der Rücksichtslosigkeit weniger. Ist ja mit den 2m Barrieren, die wir Womofahrer gehäuft antreffen nicht anders. zum TE: Das Bußgeld würde ich natürlich nicht bezahlen wollen. Könnte etwas schwierig werden gegen die Zeugenaussage der Parkwächter.
rkopka am 04 Jul 2024 09:47:13 Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:wenn ihr nicht multitaskingfähig seid, vlt eure holde? ;D
Nicht jeder hat so was. KAWAMANE hat geschrieben:Alternativ könnte man ja sonst in der Einfahrt zum Parkplatz anhalten, aussteigen und zu Fuß zu dem Schild gehen und den gesamten Text sorgfältig durchlesen, zum Auto zurückkehren und die wartenden (eventuell schon hupenden) bitten zurückzusetzen, weil du ja nicht in den Parkplatz Einfahren willst, um einer Vertragsstrafe zu entgehen.
War auch mein Gedanke. Wenn das ein vielbefahrener Parkplatz ist, könnte man ja auch öfter mal dort halten und kontrollieren, ob das Schild noch genau das gleiche aussagt :-). Vielleicht sind die Staus dann doch mal ein Argument. Steht da auch was zur Größe der Fahrzeuge und zur Nutzung der ausgezeichneten Flächen ? Wenn das nicht mit Maßen und allem drin steht, kann man das nicht vorher wissen, selbst wenn man das Schild liest, und ist gezwungen wieder zu fahren. D.h. ihre Bedingungen (Einkaufswunsch, aber dann gar kein Parkplatz) wären widersprüchlich. Dann kommt schon der nächste Punkt: was ist, wenn der Parkplatz voll ist ? Wenn man vielleicht auf einen rausfahrenden wartet, dann aber aufgibt. Oder kurz aussteigt, um sich umzusehen ? Wie wird das behandelt ? In Schottland bin ich mal auf einen Parkplatz bei einem Bahnhof gefahren, wo so ein Schild (am Platz) war. Hat mich einige Zeit gekostet, den ganzen Text durchzulesen und dann weiterzufahren, was nur mit Parken und Hingehen ging. In Dänemark waren sie bei einem Lidl auch ganz scharf. Da stand eine Zeit und einiges in Dänisch. Das beinhaltete wohl, daß man eine Parkscheibe einstellen soll. Der Markt hat nur auf den Parkraumbewirtschafter verwiesen. Einen Schwede daneben hat es genauso erwischt. Allerdings sind die wohl auch in Dänemark sehr umstritten. Die meisten Hinweise (dort) lauteten auf ignorieren. Hat bei mir funktioniert (kein Tip für D). Der Typ dort meinte, sowas gäbe es überall. Meiner Beobachtung nach aber nur dort. Kassenzettel usw. hat ihn gar nicht interessiert. Er war wohl nur froh(?) ein Fahrzeug ohne Scheibe zu finden und ein Ticket zu schreiben. RK
hampshire am 04 Jul 2024 09:55:14 Man kann die Dinge auch unnötig kompliziert machen und sich 1000 Verhaltensweisen für besondere Orte ausdenken. Dabei wird gerne vergessen, dass man Dinge sehr oft leicht von Mensch zu Mensch lösen kann - entweder vor Ort bei den Parkwächtern oder später am Telefon beim Unternehmen. Die Lust am Aufregen und der Konfrontation scheint aber größer zu sein als die Bereitschaft zu einem Versuch der zielführenden Kommunikation.
BikeAir am 04 Jul 2024 10:04:23 Pechvogel hat geschrieben:https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL25kci5kZS9mYjgxYWNmMS1kY2Y5LTQ2MjItOGZkZC00NWMwMWZhYjgwNjE/ Grüße Dirk
Der Bericht bestätigt doch die Abzocke. Man lebt davon, das andere hoffentlich viele Fehler machen. Wieviele „vorsätzlich provozierte“ Einzelfälle es gibt kann man sich ja selbst hochrechnen. Das einzige was hilft ist, dem Filialleiter mitzuteilen, das man zukünftig woanders einkaufen geht und wenn das viele machen, ist die Abzocke auch irgendwann wieder vorbei. Ich halte mich an Regeln, andererseits habe ich keine Lust, immer Bedenken haben zu müssen, doch mal abgezockt zuwerfen und auf den dann folgenden Papierkram habe ich auch keine Lust. Wie schon gesagt, „andere Mütter habe auch schöne Läden“ Grüße
ziczac am 04 Jul 2024 10:07:01 wolfherm hat geschrieben:Da liegst du meines Erachtens vollkommen falsch. Die filmen die Kennzeichen bei der Ein- und Ausfahrt. Auf dem Gelände beobachten die dich nicht. Oder hast du dein Kennzeichen auf der Stirn stehen? Wenn die dich doch aufnehmen sollten, schalte den Datenschutzbeauftragten des Landes ein.
Du irrst dich: Natürlich nimmt deren digitale Aufsicht Bewegungsmuster von Mensch und Tier auf, sonst könnte sie ja nicht feststellen ob du ins Geschäft gehst oder nur dort parkst und woanders hingehst. Habe ich aber oben bereits geschrieben, wir können hier nicht klären inwieweit deren Mechanismen datenschutzrechtlich genügen oder nicht - es ist eine Grauzone und natürlich sind die Datenschutzbeauftragten mit dem Thema befasst, aber die Praktiken sind bislang NICHT verboten.
rkopka am 04 Jul 2024 10:09:25 hampshire hat geschrieben:Dabei wird gerne vergessen, dass man Dinge sehr oft leicht von Mensch zu Mensch lösen kann - entweder vor Ort bei den Parkwächtern oder später am Telefon beim Unternehmen.
Die Parkwächter (so man einen sieht), sind daran aber meist gar nicht interessiert. Die haben nichts mit dem Supermarkt zu tun und haben ihre Vorgaben. Bei automatischen Systemen gibt es die gar nicht erst. Ob man am Telefon viel erreichen wird (so man wen erreicht) ? Die haben ihr Schema, danach gehen sie vor. Und das wird erstmal sein: "du bist schuld, probier uns mal das Gegenteil zu beweisen". Je nach Höhe der Strafe werden viele den Aufwand vermeiden und einfach zahlen. Erst wenn sie eine Schmerzgrenze überschreiten (100€ ?), wird sich Widerstand regen. Den Markt zu boykottieren klingt gut, wenn es genug Alternativen gibt. Wenn ich aber bestimmte Sachen haben will und das der einzige Laden in vernünftiger Nähe ist, wird das schwierig und für mich umständlich. Als Womofahrer auf Tour macht das sowieso keinen Sinn. RK
Birdman am 04 Jul 2024 10:10:19 hampshire hat geschrieben:... Dabei wird gerne vergessen, dass man Dinge sehr oft leicht von Mensch zu Mensch lösen kann - entweder vor Ort bei den Parkwächtern oder später am Telefon beim Unternehmen. ...
Nicht bei diesen Unternehmen, denn das ist deren Geschäftsmodell. Ein zufriedener Auftraggeber, der endlich freie Parkplätze hat, interessiert die weniger. Bei uns gab es das Modell mit Parkscheiben im Gewerbegebiet mit ca. 10-15 ansässigen Geschäften. Der Parkraumbewirtschafter hatte anfangs dazu 3-4 Kontrolleure vor Ort, die auf jeden Ankommenden gelauert haben und sofort nach dessen Aussteigen die Parkscheibe kontrollierten. Fiel jemand nach noch vor Betreten des Geschäfts ein, dass er die Scheibe vergessen hatte und kehrte zum Auto zurück, war es schon zu spät. Diskussionen mit den Parkwächtern nutzlos. Nachdem es Anfangs viel Unmut in Presse und Social Media gegeben hat, hatten sich die allermeisten Kunden nach etwa 3-4 Monaten daran gewöhnt und brav die Parkscheiben bedient. Die Kontrolleure wurden dann immer weniger und nach einem Jahr waren sie ganz weg, inkl. der Schilder zur Parkscheibenpflicht. War dann wohl nicht mehr genug zu verdienen. :mrgreen:
ziczac am 04 Jul 2024 10:11:18 Sehe gerade, Ragu war schneller.... :top:
Aber genauso isses
mv4 am 04 Jul 2024 10:13:42 ...der TE ist auf dem Parkplatz gefahren...hat keinen geeigneten Parkplatz gefunden...und ist innerhalb einer kurzen Zeit wieder weggefahren... Was soll man sonst machen wenn der Parkplatz voll ist.
Es wird zu keinen Gerichtsverfahren kommen...dazu ist der Streitwert viel zu gering. Der Parkplatzbetreiber wird versuchen seine Ansprüche durchzusetzen...und letztendlich diese bei nicht bezahlen an ein Inkasso Unternehmen zu überlassen.
Das die Eigentümer der Märkte ihre Bewirtschaftung der Parkflächen an Firmen abtreten (natürlich gegen Entgelt) hat für die Eigentümer Vorteile...sie müssen sich weder um Schneeberäumung noch um Sauber halten der Parkflächen kümmern...das übernimmt der Pächter der Parkfläche..dieser macht das natürlich nicht aus Menschenfreundlichkeit sondern er möchte damit Gewinn generieren...durch die Einnahmen von "Parksündern" :lol:
Wer von uns hat noch nicht einen Supermarktplatz (sofern das möglich war) an einen Sonntag oder Feiertag...also Schließtage des Supermarktes genutzt um einen Stadtbesuch zu machen...wenn es keine anderen Möglichkeiten in der Nähe gibt.
Das ganze wird noch interessant ...alle neu gebauten Parkflächen müssen eine bestimmte Zahl der Parkplätze mit Ladestationen für E Autos vorhalten...bezogen auf die Gesamtzahl der Parkplätze.
hampshire am 04 Jul 2024 10:31:33 rkopka hat geschrieben:Die Parkwächter (so man einen sieht), sind daran aber meist gar nicht interessiert.
Das kann sein. Einen Versuch miteinander zu sprechen ist es immer wert. Meine Erfahrung damit ist überwiegend gut - auch auf einem solchen Parkplatz letztes Jahr in Bremerhaven und vor ein paar Jahren in der Nähe von Soltau. Wenn möglich meide ich solche Parkplätze, da mir das Geschäftsmodell nicht gefällt. Meinen Stamm-Supermarkt, -Baumarkt oder -Einkaufscenter würde ich wechseln, wenn die einen scharfen Parkplatzpächter einsetzen würden.
Pechvogel am 04 Jul 2024 10:46:15 mv4 hat geschrieben:...Wer von uns hat noch nicht einen Supermarktplatz (sofern das möglich war) an einen Sonntag oder Feiertag...also Schließtage des Supermarktes genutzt um einen Stadtbesuch zu machen...wenn es keine anderen Möglichkeiten in der Nähe gibt...
Wir haben hier einen supermarkt der im "Foyer" einen Bäcker hat welcher auch sonn- und feiertags geöffnet hat. Außerdem sieht man immer wieder mal das LKW oder Handwerker- Lieferwagen auf solchen Parkplätzen abgestellt werden. Die dürfen das! Die zahlen nämlich, genauso wie der Weihnachtsbaumverkäufer im Dezember, Miete / Pacht. Es gibt hier bei uns einen Baumarkt der eine riesige Parkfläche um das Gebäude hat. Viel zu groß als das er von seinen Kunden auch nur annähernd gefüllt werden könnte. Auf diesen Parkflächen kann man sich ganz offiziell einen Stellplatz mieten. Und dann stellt jemand, trotz Beschilderung, sein Fahrzeug neben das Womo / den Wowa dessen Besitzer 100,-€ im Monat dafür zahlt?! Grüße Dirk
rkopka am 04 Jul 2024 11:04:45 mv4 hat geschrieben:Wer von uns hat noch nicht einen Supermarktplatz (sofern das möglich war) an einen Sonntag oder Feiertag...also Schließtage des Supermarktes genutzt um einen Stadtbesuch zu machen...wenn es keine anderen Möglichkeiten in der Nähe gibt.
Habe ich einmal gemacht mit sehr miesem Gefühl und nur für max. 30min (es ist nichts passiert). Bei den meisten Plätzen steht, daß man zu der Zeit nicht parken darf. Auch hier gab es einige Berichte, daß Märkte jetzt scharf kontrollieren und es Strafen gab. Manche habe auch einfach Schranken. hampshire hat geschrieben:Einen Versuch miteinander zu sprechen ist es immer wert.
Versuchen kann man es. Meine Erfahrungen haben aber nichts gebracht. RK
HerrKalle am 04 Jul 2024 11:28:40 woslomo hat geschrieben:Hattest Du vor der Auffahrt auf den Parkplatz überhaupt eine Chance die Bedingungen zu lesen um überhaupt eine Entscheidung über die Nutzung oder Nichtnutzung treffen zu können?
Das ist ja genau der Punkt. Soll ich mein Fahrzeug jetzt an der Einfahrt zum Parkplatz erst mal stehen lassen und mir die AGB durchlesen? Das ist ja in der Praxis überhaupt nicht möglich. Ich bezweifle, das die AGB durch das einfahren auf den Parkplatz wirksam werden. Ist sowas eigentlich schon mal gerichtlich überprüft worden?
wolfherm am 04 Jul 2024 11:32:35 ziczac hat geschrieben:Sehe gerade, Ragu war schneller.... :top:
Aber genauso isses
Hallo, diese Firma hat 364 Kunden und bewirtschaftet 11021 Parkplätze. Sie macht Werbung mit ihrem weltweit einzigartigen Laufwegeüberwachungssystem. Das heißt, andere Parkplatzbewirtschafter machen das so nicht. Heute habe ich bei unserem Nahversorgungszentrum mal geschaut und nachgefragt: die nehmen nur die Nummernschilder bei Ein- und Ausfahrt auf. Wer dort in welches der Geschäfte geht können die nicht erkennen. Das nur noch einmal zur Einordnung des Bedrohungspotentials durch die Firma Park Vision. :D :D :D
wolfherm am 04 Jul 2024 11:40:30 War das der Markt in der Schwindstraße in Amberg? --> Link
kielius am 04 Jul 2024 11:48:46 Hier steht was man darf oder nicht....(Betreiber - Kunde) --> Link
goldfinger am 04 Jul 2024 12:10:19 Ich komme gerade aus England und auch dort haben viele Supermärkte ihre Parkplätze an Bewirtschaftungsfirmen abgegeben. Parken ausserhalb der Linien kostet zwischen 70 und 100 GBP. Für unser Wohnmobil (7,5 x 2,35m) benötig ich schon mindesten 2 sich gegenüberliegende Parktaschen. D.h. ich habe keine Chance korrekt zu Parken. Darf ich mich nun diskriminiert fühlen, weil es lebensnotwendig ist Nahrungsmittel zu beschaffen, es mir aber unmöglich gemacht wird sie zu kaufen? I.d.R. stehen auch ausserhalb von Supermärkten keine öffentlichen Parkplätze in ausreichender Menge und Größe zur Verfügung. Ist es zumutbar für Wohnmobilfahrer zu einem abgelegenen Parkplatz zu fahren, um von dort mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Supermarkt zu gelangen. Aus meiner Sicht ist das nicht zumutbar. Wäre dann nicht der Supermarkt verpflichtet auch Parkraum für Wohnmobile zur Verfügung zu stellen, oder auf ein Ticket zu verzichten, wenn es nicht möglich ist das Fahrzeug vorschriftsgemäß abzustellen? Andreas
wolfherm am 04 Jul 2024 12:14:19 Jetzt mal etwas ironisch: Es gibt noch kein Grundrecht für die Parkplatzgestellung für das Wohnmobil an Supermärkten….. :D
Kuhtreiber am 04 Jul 2024 12:18:05 wolfherm hat geschrieben:Jetzt mal etwas ironisch: Es gibt noch kein Grundrecht für die Parkplatzgestellung für das Wohnmobil an Supermärkten….. :D
:lol:
WoMoNK19 am 04 Jul 2024 13:00:21 Hallo, goldfinger hat geschrieben:Ich komme gerade aus England und auch dort haben viele Supermärkte ihre Parkplätze an Bewirtschaftungsfirmen abgegeben. Parken ausserhalb der Linien kostet zwischen 70 und 100 GBP. Für unser Wohnmobil (7,5 x 2,35m) benötig ich schon mindesten 2 sich gegenüberliegende Parktaschen. D.h. ich habe keine Chance korrekt zu Parken. ...
ich konnte in auf dieser außereuropäischen Insel IMMER einen Parkplatz für mein Wohnmobil finden, der auf dem Parkplatz des Supermarktes lag. Und ich benötige normalerweise auch 2 Plätze, da mein Fahrzeug länger als die übliche 5 (?) / 5,5 (?) Meter ist. Und ich habe dort noch nie irgendwas von einer Bewirtschaftungsfirma bekommen - weil ich ja geparkt habe um einzukaufen. Das ist bei der Parkraum Bewirtschaftung immer der springende Punkt. Außerdem sollte mal vorher überlegen, ob eher am Rand der Städt oder direkt an der Fußgängerzone geparkt werden soll. Ob ich bei Tante Emma oder bei Sainburry's einkaufen mag. In anderen Länder kann es schon mal vorkommen, dass ALLE Parkplätze ein Sonnendach haben, da passt mein Wohnmobil natürlich nicht drunter. Oder dass das Einkaufszentrum als einzige Abstellmöglichkeit ne tolle Tiefgarage anbietet - das passt dann eben für mich auch nicht. Und wenn alles Stricke reißen, dann geht eben einer einkaufen und der / die andere bleibt beim Fahrzeug und fährt notfalls einmal um den Block. Was ich aber noch nie machen musste. Ich weiss jetzt ehrlich nicht wo das Problem sein sollte, WENN ich in dem Supermarkt einkaufen gehe und damit die Vorgabe des Parkraum- Bewirtschafters erfülle. WoMo NK19 P.S.: Trotz allem finde ich es auch sch.... dass es wohl nötig ist, die die parken von den die parken um einzukaufen zu trennen. Zeigt mal wieder dass es immer 5 % Ars...... cher gibt, die wirklich alles kaputt bekommen.
pipo am 04 Jul 2024 13:29:32 Nur mal so nebenbei: Gesichtserkennung und dessen Auswertung ist in Deutschland, nur bei besonderen Interesse erlaubt :!:
Ich würde den Betreiber den Sachverhalt darlegen und auf weitere Forderungen, inkl Inkasso einmal reagieren und jut ist. Nach einem Jahr spült das Thema beim Inkasso noch einmal hoch. Einfach erneut widersprechen und auf den Rechtsweg verweisen. Dann ist ruhe..
Jagstcamp-Widdern am 04 Jul 2024 14:19:11 komme grade von einem supermarkt-p, jezz habe ich eine sehnenscheidenentzündung vom drehen der parkscheine! :evil:
allesbleibtgut hartmut
Jagstcamp-Widdern am 04 Jul 2024 14:20:00 edit: parkscheibe
Tinduck am 04 Jul 2024 15:16:19 Dass diese Art von 'Bewirtschaftung' um sich greift, hat wenig mit Dauerparkern etc. zu tun. Das wird zwar gern als Vorwand erzählt, aber dass man die damit los wird, ist nur ein positiver Nebeneffekt.
Hauptmotiv ist, dass der Eigentümer des Parkplatzes Geld dafür bekommt, dass der Parkplatz von irgendwelchen Aasgeiern 'bewirtschaftet' wird. Auch wenn es nicht die Riesenmenge ist (keine Ahnung, wie viel), es ist Geld, das man sonst nicht bekommt. Also machen es alle, auch die, die eigentlich keine Probleme mit Dauerparkern o. ä. haben.
Und wenn z. B. Aldi das bei x-hundert Märkten macht, sind das schon Summen und kein Taschengeld mehr.
Dass es dann solche Auswüchse wie den hier diskutierten Fall gibt, liegt daran, dass der Bewirtschafter natürlich für jeden Furz nen Gebührenbescheid schickt, ist ja sein Gewinn. Und jeder, der das hinnimmt und einfach bezahlt, unterstützt das perverse System. Also: auf jeden Fall (begründeten) Widerspruch einlegen, wenn so ein Bescheid ins Haus flattert. Meist ist der Spuk dann schon zuende, weil die Bewirtschafter auch genau wissen, dass sie in einer ziemlichen Grauzone agieren (Lesbarkeit von AGB etc. pp.).
bis denn,
Uwe
BikeAir am 04 Jul 2024 16:43:52 Tinduck hat geschrieben:Hauptmotiv ist, dass der Eigentümer des Parkplatzes Geld dafür bekommt, dass der Parkplatz von irgendwelchen Aasgeiern 'bewirtschaftet' wird.
Bewirtschaftet ist wohl der falsche Ausdruck, denn ge-, bzw. erwirtschaftet wird dort ja für den laden nichts, da ja keine Parkgebühren erhoben werden. So wie es im Video von Pechvogel gezeigt wir, fließt wohl kein Geld, es entstehen für den Eigentümer aber auch keine Kosten. Der "Abzocker" finanziert sich halt von den Verfehlungen der Kunden Auf den ersten Blick für den Ladenbesitzer eine win-win Situation, auf Dauer aber wohl eher eine loose-win Situation, denn er wird definitiv Kunden verlieren, während der Abzocker kein Risiko trägt. Grüße
wolfherm am 04 Jul 2024 16:47:27 Wie kommt ihr darauf, das der Laden Kunden verliert? Das machen in den Großstädten alle Märkte in exponierter Lage. Fährt dann der Kunde aufs Land? Da kommt schnell das Trägheitsgesetz zur Anwendung… :D :D :D
rolf51 am 04 Jul 2024 16:50:53 Hallo, ich glaube, dass er Kunden gewinnt, es werden dadurch weniger Dauerparker auf dem Platz sein und der Kunde muss nicht vom hintersten Winkel des Parkplatzes zum Einkaufen laufen. Letztendlich sind doch es die Autofahrer die solche Plätze belegen obwohl diese nicht einkaufen. Daher schreiten immer mehr zu diesen Mitteln.
Pechvogel am 04 Jul 2024 17:19:24 wolfherm hat geschrieben:...Da kommt schnell das Trägheitsgesetz zur Anwendung… :D :D :D
Oder Amazon, Ebay, Rewe, Lidl, Edeka, Flaschenpost.... ?? :mrgreen: :mrgreen: Grüße Dirk
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