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Liebe Wohnmobilfreunde und -freundinnen, Ist es jemandem von euch auch schon so ergangen? Ich fahre mit meinem Wohnmobil auf den Parkplatz der Supermarktkette "Mixmarkt" in Amberg (Bayern). Will mein Fahrzeug abstellen, bemerke aber, dass durch die Größe meines Wagens Fußgänger gezwungen sein könnten, auf die Fahrbahn zu treten. Um einen möglichen Unfall zu vermeiden, gebe ich nach kurzer Überlegung ein neues Fahrziel ein und verlasse den Platz wieder, ohne etwas gekauft, aber auch ohne das Womo verlassen zu haben. Der Vorgang hat etwa 3 - 5 Minuten gedauert. Nach meiner Rückkehr finde ich eine Zahlungsaufforderung der Firma "Park Vision" mit Sitz in Maintal, Hessen, vor, die mir "Vertragsbruch" vor, ich hätte widerrechtlich dort geparkt. Auf den Einwand in meinem Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung ist diese Firma gar nicht eingegangen, sondern unterstellt mir ein widerrechtliches Abstellen des Fahrzeugs. Schon mit dem Einfahren auf die Parkfläche würde ich den Nutzungsbedingungen und den AGB's der Firma zustimmen und wäre verpflichtet, in dem Markt einzukaufen. Das Einfahren auf denPlatz außerhalb der Geschäftszeiten wird ebenfalls mit Strafe belegt. Nun ist es nicht das erste Mal, dass ich einen Suopermarktparkplatz unverrichteter Dinge wieder verlassen musste, weil es einfach keine geeignete Abstellmöglichkeit für mein mittelgroßes Womo (Hymer Van) gibt. Aber dass einem das schon als Vertragsbruch ausgelegt wird, das ist starker Tobak. Befinde mich derzeit kurz davor, die Sache einem Anwalt zu übergeben. Vorweg schon mal die Warnung: Überzeugt euch davon, dass ihr einen Parkplatz ansteuert, der nicht von solchen Firmen wie diesen überwacht wird - offenbar ist das Geschäftsmodell erfolgreich.
Du wolltest doch einkaufen, hast aber nach dem Abstellen des Autos gemerkt, dass Du Deinen Geldbeutel zuhause hast liegen lassen. Darum bist Du wieder gefahren. Natürlich wolltest Du einkaufen, aber ohne Geld und Karte ist das nicht möglich. Das würde ich denen schreiben und dann ganz gelassen weitersehen. Dass Du das Auto dort abgestellt hast, müssen die Dir erst mal nachweisen. Das können Sie nicht, weil es sicherlich eine Kennzeichenerfassung gibt, die zeigt, dass Du nach wenigen Minuten das Gelände wieder verlassen hast. Einen Anwalt wegen sowas einzuschalten, halte ich für unnötig, zumindest am Anfang. Der kostet auch nur Geld. Gruß Axel LOL :mrgreen: Ganz gelassen ignorieren. Gibts ein Beweisvideo oder ähnliches? Versuchen kann mans ja mal. Beste Gruesse Bernd Was wäre denn gewesen wenn der Parkplatz eine Schranke gehabt hätte und Du hättest erst wieder fahren können wenn Du das Parkticket entwertet / bezahlt hättest? Das gleiche in "grün"? Die Frage wäre aber ob Du in den drei Minuten wirklich geparkt hast oder ob Du nur gehalten hast. Und wenn Du nur Deine Frau abgeholt hast, die in dem Laden eingekauft hat...? :gruebel: Grüße Dirk Die genannte Firma ist im Netz ziemlich prominent mit vielen ähnlichen Fällen vertreten. Klar gibt's Beweisvideo's - der ganze Mist ist ja durch KI erst möglich. Das FZG wird bei der Auffahrt auf den Parkplatz erfasst und von den Insassen werden Bewegungsmuster erfasst und eine Gesichtserkennung wird eingesetzt. Inwieweit dabei datenschutzrechtliche Mechanismen eigesetzt werden kann man bei denen nachlesen - eine andere Sache ist, inwieweit diese Mechanismen der Gesetzesgrundlage Genüge tun. Können wir hier nicht klären.... Es ist aber so, dass man beim Einfahren tatsächlich den Nutzungsbedingungen und AGB's zustimmt und damit einen "faktischen Vertrag" mit der Parkraumüberwachung abschließt. Übrigens verpachtet i.d.R. der Parkplatzeigentümer (Supermarktbetreiber, Baumarkt...etc) den Parkraum dem Überwachungsdienstleister, der dann mit seinen eigenen (und zwar ausschließlich) Bedingungen tätig ist. Dieses System ist wohl ziemlich umstritten, aber erfreut sich wohl immer größerer Beliebtheit. Wie gesagt, es gibt massenhaft Hinweise auf ähnliche Fälle und auch wie man sich wehren kann. Einfach ignorieren würde ich den Vorgang nicht.
Bringt aber nichts, wenn der Parkraumüberwacher die x min "umsonst parken" nicht ausdrücklich einräumt oder aber einfach ausschließt. Steht bestimmt in den AGB's aber genau das ist auch der Stein des Anstoßes, dass genau das ausführliche Lesen bei der Einfahrt unmöglich ist und der Kunde sich klar darüber ist, auf was er sich einlässt. Das heißt im Umkehrschluß: Vor der Einfahrt (Vertragsabschluss) erst einmal die AGB lesen. Wie bei jedem anderen Vertrag auch. Parken ist nichts für Feiglinge. :D :D :D
So isses :razz: :lol: :razz: Ich sitze gerade bei einer Bäckerkette in einem kleinen Ort im Hessischen nahe Hanau und blicke auf auf das Schild der Parkplatzüberwachungsfirma parkvision. Diese Bäcker-Kette hat sich offenbar dieser Firma verschrieben. Völlig ohne Grund, ich hatte hier noch nie ein Parkplatzproblem, die hier parken, gehen eh nur zu Bäcker. Das interessante an den beiden Schildern sind die ausgehängten Geschäftsbedingungen. Kein Mensch liest sich das durch. Es ist nur das Alibi für eine eventuelle Abzocke. Wir wird langsam Angst und Bange, wenn diese Überwachung und Abkassiererei flächendeckend Einzug hält. Als nächstes wird man abkassiert, wenn man mit seiner Wohnmobil auf den Markierungslinien steht. Leider geht es auf einem Supermarktparkplatz nicht anders. Das Abzocken geht auch mit den immer mehr zunehmenden Geschwindigkeitsbegrenzungen weiter. 100 auf 70 und 50, 50 auf 30. Dann der Blitzer. Oftmals ist dafür kein vernünftiger Grund erkennbar. Man kann den Blick keine Sekunde mehr von der rechten Fahrbahnseite abwenden. Man muss sich nicht wundern, wenn die Stimmung immer schlechter wird.
Aber ja vermutlich nur um kein Schild zu übersehen?!! :eek: Ansonsten sollte der Blick, neben dem Straßenverkehr, in erster Linie dem eigenen Tacho gelten und nicht irgendwelchen „Blitzern“. :D Blitzer dürfen übrigens auch nicht „einfach so“ aufgestellt werden. Da sie Gemeineigentum sind muss ein vernünftiger Grund vorliegen. Und „Abzocke“ bzw „Geldmacherei“ sind keine Gründe um Steuergelder ausgeben zu dürfen! Um auf das Thema der ( privaten ) Parkraumüberwachung zurückzukommen: das ist ein Geschäftsmodell! Die entsprechenden Firmen beziehen ihre Einkünfte, in der Regel, zu 100% aus den „Knöllchen“. Und der Ladenbesitzer / -Pächter bekommt, wenn überhaupt, nur eine sehr kleine Pacht für den Parkplatz. Da hilft eigentlich nur solche Geschäfte grundsätzlich zu meiden, sofern das geht. Aber bitte NICHT nur woanders hinfahren und da einkaufen sondern der Leitung des Ladens mit der Parkraumüberwachung ganz klar sagen das und warum man woanders hingeht. Ansonsten heißt es nämlich: „siehste, seit unserer Parkraumüberwachung haben Deine Kunden viel mehr freie Parkplätze! Und das der Umsatz zurückgeht ist im Moment so. Haben wir bei deinem Nachbarn auch schon gehört…“ :mrgreen: Grüße Dirk Hattest Du vor der Auffahrt auf den Parkplatz überhaupt eine Chance die Bedingungen zu lesen um überhaupt eine Entscheidung über die Nutzung oder Nichtnutzung treffen zu können? Es darf nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass der Fahrzeughalter auch Fahrer ist (BVerfG, Urteil vom 17. Mai 2024, Az. 2 BvR 1457/23). Da der Fahrzeughalter nicht der Vertragspartner des Parkplatzbetreibers ist, ist dieser nicht für Parkverstöße des Fahrzeuglenkers verantwortlich (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2019 – XII ZR 13/19, Rn. 26 ff. ; LG Kaiserslautern, Urteil vom 27. Oktober 2015 – 1 S 53/15). Fahrzeughalter müssen daher weder die Vertragsstrafe, noch die Rechtsverfolgungskosten tragen. Es besteht keine Pflicht des Halters zu erklären, wer gefahren ist. Diese Pflicht besteht nur in einem Gerichtsverfahren, jedoch nicht vorab gegenüber dem Parkraumbewirtschafter (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2019 – Az. XII 13/19, Rn. 29). Allerdings müssen Fahrzeughalter bei Aufforderung erklären, wer alles das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gefahren haben kann. Wenn der Halter den Fahrer nicht benennen kann oder nicht benennen möchte, so kann der Halter als Zustandsstörer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Nur ma so als Gedanke, hilft hier jetzt grad nix… Wenn mein Supermarkt / Böcker etc so etwas einführt werde ich ihm mitteilen das er sich gerne melden kann, wenn er das wieder abgeschafft hat. Bis dahin kaufe ich ab sofort woanders… Einziger Weg das langfristig abzustellen… Zum konkreten Fall, ich find die Nummer „wollte kaufen, hab gemerkt kein Geld dabei“ ziemlich gut. Aber frage ist, was in den Bedingungen steht. Mit Womo ist m.e. erfolgsversprechender zu argumentieren „hätte parken wollen, gab aber keinen Platz, auf den mein Auto gepasst hätte“ weil das bedeutet, das der Parkplatzbetreiber keine Leistung erbracht hat. Das sollte dann auch keinen Anspruch auf Bezahlung bedingen… Steht in den AGB ausdrücklich etwas von "Parken"? Dann wäre zumindest mal fraglich, ob Dein Verhalten überhaupt als Parken definiert werden kann. Nach Deiner Schilderung würde ich das eher als "Halten" sehen, vergleichbar beim eingeschränkten Halteverbot. Zum anderen: Kann Dich das Unternehmen eindeutig als Fahrer des Parkverstosses identifizieren? Als angeschriebener Halter bist Du für Parkverstösse nur unter bestimmten Bedingungen haftbar, wenn jemand anderer gefahren ist. Gab es doch vor kurzem ein Urteil dazu. Edit: Springer12 war schneller
Das ist der Punkt. Hat man nicht, und daher kann auch kein Vertrag zustande kommen, das ist nur eine Nebelkerze. Meist steht irgendwo auf dem Parkplatz ein Schild mit Kleinschrift und den wichtigsten Punkten, hab ich aber noch nie an der Einfahrt gesehen. Wir haben so nen Brief auch mal von dem Bewirtschafter des Parkplatzes Aldi Dover bekommen. Angeblich haben wir zu lange geparkt. Kassenbon hingeschickt und gefragt, ob sie wirklich bei einem Einkauf von über 100 Pfund Straf-Parkgebühren kassieren wollen. Nie wieder davon gehört. In Deinem Fall würde ich auf die kurze Dauer hinweisen - es wurde nicht geparkt. Wenn sie das durchziehen wollen, werden sie verlieren, wenn du das nachweisen kannst. bis denn, Uwe
Genau so ist es - andere Mütter (Läden) haben auch hübsche Töchter Bei uns in HH, werden die Überwachungsteile (Magnete etc) langsam schon wieder abgebaut. Wir haben hoier schon wieder etliche Läden ohne Parkraumüberwachung, nur mit Schildern. Grüße
Voraussetzung dafür ist, dass Du die AGB vor Vertragsschluß überhaupt lesen / wahrnehmen kannst. Also wenn die sagen mit Einfahrt kommt der Vertrag zustande, dann müsstest Du die AGB vor Einfahrt lesen können. Vom Auto aus. Soviel passt aber nicht auf ein Schild das man durchs Autofenster lesen kann. Moin! Der entscheidende Punkt ist m.E. der, den hier die Verbraucher-Zentrale beschrieben hat :arrow: --> Link :arrow: Entscheidend für die Vertragsstrafe ist, dass die Park- bzw. Nutzungsbedingungen den Parkenden bekannt sind und damit auch wissentlich akzeptiert werden konnten. :arrow: Parkende müssen die Möglichkeit haben, spätestens beim Abstellen und Verlassen des Fahrzeuges die Regeln für das Parken zu kennen und diese akzeptieren zu können. Dazu müssen die Parkbedingungen beim jeweiligen Supermarkt-Parkplatz durch Aushänge deutlich erkennbar sein. Konntest du denn ein Schild erkennen oder es bei der Einfahrt evtl. schon lesen ? Wenn nein muß es dir gestattet sein auszusteigen, um das Schild mit den Bedingungen lesen zu können. Du warst also nach der Lektüre nicht damit einverstanden und hast den Platz wieder geräumt.
Kannst du das während der Einfahrt? Also ich nicht 8) Vorher? Vielleicht aussteigen und schauen vor der Einfahrt. Wird kaum einer machen. Aber die meisten lesen ja auch nicht die Bedingungen ihrer Autoversicherung…. :D Vielleicht stand da aber auch ein Schild, das die Einfahrt bestimmter Fahrzeuge verbietet. Dann ist es egal, wie kurz man da gestanden hat. wenn ihr nicht multitaskingfähig seid, vlt eure holde? ;D allesbleibtgut hartmut Ich würde allem, was mich diesbezüglich postalisch erreichen würde, per Einschreiben / Rückschein widersprechen und wenn sie dann immer noch keine Ruhe geben ggf. einen Anwalt einschalten. Wozu hat man einen Rechtsschutz. Gleichzeitig den Ladenbetreiber(n) mitteilen, das man zukünftig woanders einkaufen geht. Grüße Moin, auf StreetView sehe ich ein Schild das das Parken bis zu 60 min erlaubt. Gruss Volker Hallo, habe heute zufällig solche Schilder eines Parkraumdienstleisters auf einem 'öffentlichen' Parkplatz vor einem städtischen Hallenbad gesehen. Da ging es um Parkscheibe und max. Parkdauer. Angedrohte Verwaltungskosten von 29,00 €. Es greift immer weiter um sich. Auch die Parkplatznot und die Dauerparker. Wie oft lesen wir alle auch in den Beschreibungen zu irgendwelchen kostenlosen zentrumsnahen Stellplätzen, dass die Plätze durch Dauerparker belegt werden. Alles hat zwei Seiten. .
Von wann ist die Aufnahme? Moin, wenn du auf dem Parkplatz die Vertragsbedingungen liest ( kannst du ja nur dort) und damit nicht einverstanden bist und deshalb den Parkplatz wieder verläßt ist ja kein Vertrag zustande gekommen. Da du ja tatsächlich nicht im Laden eingekauft hast, würde ich mich darauf berufen. Alternativ könnte man ja sonst in der Einfahrt zum Parkplatz anhalten, aussteigen und zu Fuß zu dem Schild gehen und den gesamten Text sorgfältig durchlesen, zum Auto zurückkehren und die wartenden (eventuell schon hupenden) bitten zurückzusetzen, weil du ja nicht in den Parkplatz Einfahren willst, um einer Vertragsstrafe zu entgehen. Gruß Bruno
Tja, und dann gibt es hier ellenlange Threads das man sein Womo ja auch im öffentlichen Parkraum abstellen darf, schließlich zahlt man Steuern dafür!! :gruebel: Grüße Dirk
Nö! Alternativ könnte man in der Zufahrtsstraße zum Parkplatz halten um sich das Schild durchzulesen. Wie ist das denn bei einem Parkhaus oder wenn eben eine Schranke dazu auffordert ein „Ticket“ zu ziehen? Grüße Dirk
Tja, theoretisch hast du vielleicht recht. Die Praxis sieht meist anders aus. Straße, Radweg, Gehweg, Einfahrt Parkplatz. Da gibt es keine Zufahrtsstraße.
Straße reicht ja! Grüße Dirk
Du glaubst ernsthaft, man soll auf der Straße stehenbleiben, den nachfolgenden Verkehr behindern, evtl. gefährden, aussteigen und in Ruhe das Schild lesen? Ok, für mich erledigt. Aber du kannst es natürlich gerne machen :D
Sofern die Straße breit genug ist und da keine Schilder stehen die das ausdrücklich verbieten, ist sogar das parken auf der Straße erlaubt! Grüße Dirk
Und wenn sie nicht breit genug ist oder Halteverbot dann fährst du natürlich weiter zum nächsten Supermarkt. Na klar. Ich hätte noch einen Tipp für dich. Fahr vor dem Einkauf mit dem Rad hin, lies das Schild und hole dann dein Auto. Jetzt bin ich aber endgültig raus, es wird mir zu lächerlich.
Was ja auch völlig richtig ist, sofern man es denn mit "eingeschaltetem Hirn" macht. Viele nutzen aber die gegebene eigene Rechenleistung nicht und dann kommt sowas halt heraus, nicht nur bei Wohnmobilisten! Grüße
wie jetzt? Ich verstehe das nicht. Wenn ich mein Fahrzeug dort abstelle und Einkaufen gehe, ist alles paletti aber wenn ich mein Fahrzeug abstelle oder parke aber nicht Einkaufen gehe, werde ich mit einer Strafe belegt? Ticken die nicht richtig einschließlich des Supermarktes? Es kann mich doch niemand verpflichten, in den Supermarkt zu gehen. Kann man die Handlungsweise dieser Supermärkte nicht mal in den sozialen Medien veröffentlichen? Ich glaube nicht, das die feststellen können, ob eingekauft wurde oder nicht. Die Ein- und Ausfahrt wird mit Kamera und Computer kontrolliert. Ob und bei wem eingekauft wurde, können die normalerweise nicht feststellen. Ich bin öfter für kurze Zeit auf einem solchen Parkplatz: gehe zum Bäcker, hole Brötchen und bin nach drei, vier Minuten wieder weg. Ich habe da noch nie etwas bekommen.. Vielleicht erhellt uns der TE da noch etwas. klar können die feststellen, ob du auch eingekauft hast: du kriegst ein ticket, legst widerspruch ein, dann bitten die dich freundlich um deinen kaszenbon. du schickst den hin und die annulieren das ticket! :mrgreen: wie in italia: nie ohne scontrino! allesbleibtgut hartmut Verwahrst du alle Einkaufsquittungen? Eventuell monatelang? Ich nicht. Ich hab da eine wie du mir so ich dir Einstellung. Wenn mich eine idiotische Firma so ärgert mit sowas dann mache ich der - ebenfalls Arbeit. Was steht denn im nächsten Schreiben drin? Inkasso Androhung? Na denn mal zu, die Gebühren legen die erstmal aus. Und wenn dann der Rechtsstreit kommt und sie verlieren - und davon gehe ich aus bleiben sie auf allem sitzen. Ich vermute aber sie werden es gar nicht erst versuchen einzutreiben - Frechheit siegt ist deren Geschäftsmodell und Einschüchterung. Beste Gruesse Bernd
Es ist nicht erlaubt zu parken, in den Laden zu gehen und dann das gesuchte Produkt nicht zu finden und wieder rauszufahren? Schön wärs ja wenn immer alles da wäre, inzwischen gilt bei Supermärkten einmal hin - nix drin. Dann müßte da stehen - nur wer einkauft und etwas bezahlt ist berechtigt zu parken. Einfach nicht ins Bockshorn jagen lassen - lass die doch jetzt mal rotieren - jetzt müssen die arbeiten und was machen für ihr Geld :lach: Beste Gruesse Bernd
Klar können die das feststellen! :eek: Die Kameras erfassen das Kennzeichen, die Fahrzeugbewegung und ob jemand aussteigt und wo er hingeht! :eek: Wenn da ein großer Parkplatz ist den sich Aldi, Lidl und ein Bäcker teilen dann können die Kameras Dir „sagen“ in welchen Laden Du von Deinem Auto aus gegangen bist und aus welchem Laden Du zurück zu Deinem Auto gegangen bist! Und das ohne Dich selbst zu identifizieren. D.h. die sehen nur irgendeine Person die von dem Auto zu einem Geschäft geht. Grüße Dirk aber die sehen nicht, ob du was gekauft hast, schon gar nicht was kleines: kondome, flachmann, ziggis. rasierklingen..... :lol: allesbleibtgut hartmut Da liegst du meines Erachtens vollkommen falsch. Die filmen die Kennzeichen bei der Ein- und Ausfahrt. Auf dem Gelände beobachten die dich nicht. Oder hast du dein Kennzeichen auf der Stirn stehen? Wenn die dich doch aufnehmen sollten, schalte den Datenschutzbeauftragten des Landes ein.
Da braucht nur zu stehen „Kundenparkplatz“ bzw „Parkplatz für unsere Kunden“. Auch wenn Du nur in den Laden gehst und nix kaufst, zählst Du zu deren Kundenkreis. Es käme ja auch keiner auf die Idee auf dem Gelände einer Tankstelle zu parken und nebenan ins Freibad zu gehen?!!? ( obwohl ich mir da nicht mehr so sicher bin :D ) Grüße Dirk Hartmut....was willst du in deinen Alter mit Kondome ....jetzt übertreibst du aber...die hast du doch nur gekauft um bei der jungen Verkäuferin an der Kasse Eindruck zu schinden Bei der Einfahrt filmen die dein Kennzeichen ..und evt. Ist dann auch das Gesicht zu erkennen. Du warst einfach zu schnell...nach 10 min Standzeit wäre nix passiert |
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