|
Dann geh doch zu Penny…. :D
Falsch! Es muss heißen „Dann geh doch zu Netto" oder "Erstmal zu Penny" :mrgreen:
Ich wohne in der Großstadt und Nein, das machen bei weitem nicht alle, außerdem habe ich jede Menge Alternativen, auch ohne Abzockbewirtschaftung :D Mir (un)-bekannte Abzockbewirtschaftung: z.B. Aldi - manche - der in meiner Nähe -> Abgebaut Lidl - manche Edeka - kenne in meiner Umgebung keinen mit Rewe - in meiner Nähe keiner Kaufland - nein Bauhaus - mir nicht bekannt Ich werde nochmal darauf achten, was da so für Schilder stehen
Ja genau - mein Freund Stephan würde jetzt sage:" Ja nee, iss klar und vorm Hammer iss dunkel" :lol: :lol: :lol: Ich benutze mein Womo nicht um von zu Hause über die Autobahn zum nächsten Campingplatz zu fahren. Ich fahre über Land um mit was anzuschauen. In Städten wird es immer komplizierter einen Standplatz in Centrumnähe zu finden. Parkraum ist nur für PKW‘s oder Anwohner zugelassen, Parkhäuser sind eh tabu. Pendlerplätze kennt man nicht und weiß auch nicht wie man von dort ins Stadtinnere kommt. Ich war jetzt auf der Durchreise in Mainz, Parkplatz Null, ich bin nach Bad Kreuznach, das selbe Dilemma. Ich habe mich dann auf einen halbleere Baumarkt ohne Schilder gestellt. Man ist mit einem Wohnmobil (Kastenwagen 6m) schon benachteiligt. Wenn man solche Plätze nicht mehr nutzen kann, weil irgendwelche Abzockfirmen ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt haben, dann kann man um Städte gleich einen Bogen machen.
Sorry, aber sowohl Mainz als auch Bad Kreuznach haben zig Stellplätze extra nur für Wohnmobile. Und da sind auch viele die kostenlos sind oder bei denen die Übernachtung zwischen 5 und 10 Euro kosten. Also eigentlich kein Grund als „nicht Kunde“ auf einem privaten Parkplatz zu stehen. Grüße Dirk Unser Netto nebenan hat damit übrigens viele Kunden wieder gewonnen: Nebenan ist eine Berufsschule :-) Vor der Parkraumüberwachung: Parkplatz immer voll, Laden leer. Jetzt bekommt man wieder problemlos einen P-Platz. ..... zum "Pause" holen (Zigaretten und Red Bull) kommen die Schüler übrigens immer noch. diese Firma ist bei uns bei fast allen Super / Bau -Marktketten leider vertreten . Alles per Video Aufzeichnung.. auf unserem Reweparkplatz stehen Altkleidercontainer wenn du nur was in die Container wirfst und nicht einkaufen gehst haste ruck zuck Post von denn. deshalb park ich immer auf der Straß um mir den Mist zu umgehen.. Irgnorieren würd ich dies nicht, da steht dann ganz schnell ein Inkasso bei dir vor der Tür...
Und da dürfen sie dann auch gerne stehen bleiben, aber außerhalb meines Grundstücks. Gruß Joachim Mal zurück zum eigentlichen Thema.... Ich habe Verständnis für eine Parkraumüberwachung auf Kundenparkplätzen, wenn diese fair erfolgt, was bei Park Vision aber offensichtlich nicht der Fall ist. Dort gibt es bereits einen Knöllchen, wenn man einen Platz nur kurz befährt, ohne in den Laden zu gehen. Selbst wenn dies in den AGBs stehen sollte, verstößt dies m.M.n. gegen "Treu und Glauben", wodurch diese AGB ungültig wären. Weiterhin sind die AGBs so umfangreich und in kleiner Schrift geschrieben, dass sie vom Auto aus nicht zu erfassen und damit ungültig sind. Bei dem konkreten Fall (Mix Markt Amberg) habe ich mir mal die Situation in Streetview angesehen: --> Link Wenn Park Vision hier Laufwege erfasst, geht das nur, indem der öffentliche Gehweg vor dem Laden gefilmt wird. Dieser ist aber öffentlicher Raum und darf auf keinen Fall gefilmt werden. Egal, wie die Sache mit diesem Knöllchen ausgeht, ich würde auf jeden Fall den hessischen Datenschutzbeauftragten (der aufgrund des Firmensitzes zuständig ist) informieren. Eine solche Meldung verläuft auch nicht im Sande, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.
Da wird ja auch nicht im öffentlichen Raum gefilmt. Es wird lediglich ein Bewegungsprofil erstellt. Wenn da also ein unbeteiligter Passant über den Gehweg geht dann wird lediglich erfasst das sich dort jemand bewegt. Es bedarf dann schon einer KI um feststellen zu können ob das eine Person oder ein Tier ist. D.h. da wird niemand erkannt und somit werden auch keine Persönlichkeitsrechte verletzt. Grüße Dirk
Stimmt nicht, der öffentliche Raum darf erst gar nicht von einer Kamera erfasst werden. In meiner Recherche hatte ich auch andere Fälle gefunden, wo genau diese Firma deswegen Ärger bekam. Wir sind ja alle alt genug, um für uns selbst zu entscheiden, ob wir völlig entspannt einkaufen gehen, oder billigend in Kauf nehmen wollen, daß wir dabei mit Nummernschild, sowie auf "Schritt und Tritt" digital, mit oder ohne Gesicht (wer weiß dass schon?) erfaßt werden. Das das, auf privaten Parkplätzen, rechtlich sehr zweifelhaft zu sein scheint, ist ja wohl eher offensichtlich. Ich gestehe, ich mag das überhaupt nicht, wir werden schon genug überwacht und unsere Bewegungsprofile werden überall gespeichert und sind, von wem auch immer, legal oder illegal, abrufbar. Damals, zum ersten Zensus, haben wir uns in großer Zahl schon verweigert, die Entwicklung konnten wir damit aber leider nicht aufhalten und James Orwell (1984) hat leider auch nicht nachhaltig zur Abschreckung beitragen können. Dennoch sei gesagt, wer meint, man könne ihn ruhig aufnehmen, und seine Daten und Bewegungsprofile etc. digital speichern, denn er habe ja nichts zu verbergen, hat das Ganze, insbesondere die Gesetze zum Persönlichkeitschutz, Datenschutz und des Grundgesetzes irgendwie noch nicht verstanden. Ich gehe nur dorthin, wo das Risiko der Überwachung am geringsten zu sein scheint, vermeiden können wir es aber leider eh nicht. Egal, jeder kann das Handhaben, wie er möchte, nur nachdenken sollte man darüber mal. Grüße
Du gehst in keinen Supermarkt? :eek: Kein Aldi, Lidl,... Kein Hotel? ( viele Stellplätze haben übrigens auch Kameras ) Du fährst durch keine Tunnel? Nicht über Autobahnen? Du gehst nicht durch Fußgängerzonen, nicht auf Weihnachtsmärkte,...?? Und Handy hast Du auch keins dabei? RESPEKT wenn man das so konsequent durchzieht! ( um hier schreiben zu können musst Du übrigens ins Internet... :D ) Grüße Dirk
...Du jedenfalls, scheinst nicht verstanden zu haben, was ich gemeint habe, Ist mir aber auch relativ egal. Grüße So sind wir erfolgreich gegen einen anderen Park-Abzocker vorgegangen. Vielleicht kann der eine oder andere hier aus den Schilderungen zur Örtlichkeit, zur Argumentation usw. noch Honig saugen. In diesem speziellen Fall ging es um diesen Parkplatz hier: 53.163033, 8.223787 (man kann hier sogar StreetView benutzen und sich das Schreiben also gut bildlich vorstellen!). Sehr geehrte Damen und Herren, Frau xxxxxxxx hat mich mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen in der o.a. Sache betraut, die Vollmacht liegt im Original bei. Zunächst bestreitet meine Mandantin mit Nichtwissen, dass Sie überhaupt zur Geltendmachung einer Forderung aktivlegitimiert sind. Dazu ist aus Ihrem Schreiben nichts ersichtlich. Eigentümer des Grundstücks sind Sie ja offenbar nicht. Mit welchem der möglicherweise zahlreichen Eigentümer und Anlieger Sie in welchem Rechtsverhältnis stehen, erschließt sich aus Ihrem Schreiben ebenfalls nicht. Ihre Forderung wird vollumfänglich zurückgewiesen. Meine Mandantin hat am xx.xx.2019 das auf sie zugelassene Fahrzeug nicht an dem von Ihnen behaupteten Ort abgestellt, da sie nicht Fahrzeugführerin gewesen ist. Den von Ihnen angeblich angebrachten Zettel hat niemand am Fahrzeug meiner Mandantin aufgefunden. Dazu sollten Sie wissen, dass für den Zugang von Schreiben aller Art die Scheibenwischer von PKW weder geeignet noch bestimmt sind. Das Foto, was Sie Ihrem o.a. Schreiben beigelegt haben, zeigt zwar einen im Ausdruck 12x7 mm großen verwaschenen hellen Fleck unter einem Scheibenwischer; indes ist das kein tauglicher Zugangsnachweis – weder meiner Mandantin gegenüber noch der Person, die das Fahrzeug führte. Auf dem Parkplatz herrscht – allgemein bekannt und durch eigenen Augenschein festgestellt – ständig viel Fahrzeug- und Personenverkehr. Zu der von Ihnen behaupteten Zeit pflegt der Parkplatz sogar bis auf den letzten Platz gefüllt zu sein. Passanten, spielende Kinder, Ihre Beauftragten selbst oder auch Witterungseinflüsse können solche Zettel jederzeit wieder entfernen. Meine Mandantin ist nicht verpflichtet, Ihnen den Namen derjenigen Person zu nennen, die das Fahrzeug an diesem Tag geführt und dort abgestellt hat. Die von Ihnen angeführten Urteile (AG Schwabach, 1C1279/08 v. 29.05.2009 und AG München 415C 21882/08 vom 08.04.2009) stützen Ihre Rechtsauffassung nur dann, wenn man tlw. aktuellere, tlw. auch von höherrangigen Gerichten ergangene Urteile völlig ausblendet und darüber hinaus von einer wirksamen Einbeziehung Ihrer AGB in einen Parkvorgang ausgeht. Parkgebühren auf privaten Parkplätzen sind nur nach den Regeln des Vertragsrechts geschuldet. Eine Heranziehung der öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Halterhaftung bei Parkverstößen auf öffentlichen Parkplätzen ist nicht möglich, da dies ein völlig anderer Rechtskreis ist. Ein Parkvertrag wird bei Privatparkplätzen durch das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatz zwischen dem Fahrzeugführer und dem Parkplatzeigentümer geschlossen. Der Halter ist an diesem Vertrag nicht beteiligt, es besteht daher kein Anspruch auf Auskunft gegen diesen (BGH, Urteil vom 17.01.2008, Az.: III ZR 239/06, u.a. in: NJW 2008, Seiten 982 ff. – zur sekundären Darlegungslast Rz. 18 - ; insbesondere LG Kaiserslautern, Urteil vom 27.10.2015, Az.: 1 S 53/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 603 f.; AG Osterholz-Scharmbeck, Urteil vom 21.07.2011 Az. 4 C 214/11; AG Ravensburg, Urteil vom 26.03.2013, Az.: 5 C 1367/12, u.a. in: ACE-Verkehrsjurist 2016, Nr. 2, Seiten 36 f.; AG Bremen, Urteil vom 16.12.2010 Az. C 478/10; LG Rostock , Urteil vom 11.04.2008 Az. 1 S 54/07; AG Heidelberg , Urteil vom 16.06.2007 Az. 26 C 64/11; AG Weilheim i.OB, Urteil vom 04.10.1995 Az. 2 C 483/95; AG München, Urteil vom 10.02.2010, Az.: 432 C 25505/09, u.a. in: DAR 2010, Seite 272; AG Weilheim i.OB, Urteil vom 04.10.1995, Az.: 2 C 483/95, u.a. in: NZV 1996, Seite 36; AG Leverkusen, Urteil vom 14.02.1995, Az.: 20 C 311/94, u.a. in: NZV 1996, Seite 36; Maurer, NZV 2012, Seiten 341 f.). Gleichwohl habe ich das einmal zum Anlass genommen, die genannte Liegenschaft für meine Mandantin selbst in Augenschein zu nehmen. Von einer wirksamen Einbeziehung Ihrer AGB in einen Parkvorgang kann schon deswegen keine Rede sein, weil die einzigen Schilder, die auf AGB hinweisen, nur an einer einzigen Hauswand angebracht sind. Die Schilder sind bei der Einfahrt überhaupt nicht und von der weitaus überwiegenden Zahl der Parkflächen auch nur teilweise sichtbar. Die Schilder sind – wohl nicht zufällig – auch so angebracht, dass sie bereits von einem mittleren Van /SUV ganz oder teilweise verdeckt werden. Von der gesamten Parkfläche, die keinerlei optische oder räumliche Trennung, sind ganze neun Parkbuchten an der einzigen Wand angeordnet, an der sich Schilder mit Hinweisen auf AGB befinden. Sie sind folglich nur nach gezieltem Suchen aufzufinden. Verkehrsteilnehmer, die rückwärts einparken, werden diese Schilder mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht oder erst dann wahrnehmen, wenn sie zum Fahrzeug zurückkehren. Eingeparkte Fahrzeuge, die den nur wenige Zentimeter breiten Absatz an der Hauswand mit den Überhängen blockieren, machen es unwahrscheinlich, dass Fahrzeugführer an der Wand entlanggehen und dabei dann – wiederum nur zufällig – auf AGB oder dergleichen aufmerksam werden. Mangels räumlicher Trennung dürfte jeder Fahrzeugführer – eine durchschnittliche und zumutbare Sorgfalt vorausgesetzt – die ersten bei der Einfahrt sichtbaren Schilder für die gesamte Fläche als gültig ansehen. Von „Vertragsstrafen“, „AGB“ etc. ist nur dann etwas zu sehen, wenn man sich gezielt an die Wand des Penny-Marktes begibt und dort diese Schilder nicht gerade zufällig verdeckt sind. Damit muss ein normal aufmerksamer Fahrer keinesfalls rechnen. Im Gegenteil wird ein normal aufmerksamer Fahrzeugführer bei der Einfahrt keinerlei Schilder wahrnehmen und sich bei hohem Verkehrsaufkommen, wie es zu der von Ihnen angegebenen Uhrzeit (xx:yy Uhr) vorliegt, eher auf die anderen dort befindlichen Verkehrsteilnehmer und auf die Suche nach freien Parklücken konzentrieren. Die weitere Beschilderung auf dem Parkplatz ist irreführend und in sich auch noch widersprüchlich. Das erste überhaupt bei der Einfahrt wahrnehmbare Schild erlaubt beispielsweise eine maximale Parkdauer von drei Stunden. Weitere Schilder sind vorhanden, die mal drei Stunden, mal eine Stunde Höchstparkzeit ausweisen sollen. All diese Schilder verweisen nicht auf irgendwelche „AGB“. Es drängt sich dabei die Annahme auf, die gesamte optische Gestaltung des Parkplatzes mit widersprüchlicher Beschilderung und offenbar bewusst versteckten Hinweisen auf „AGB“ sei einzig zur arglistigen Generierung von Vertragsstrafen so vorgenommen worden. Unter all diesen Gesichtspunkten besteht Ihre Forderung gegen meine Mandantin nicht. Sie werden abschließend höflichst und nachdrücklich ersucht, weiteren und aus hiesiger Sicht völlig zwecklosen Schriftverkehr zu unterlassen. Es wird definitiv keinerlei Zahlung an Sie erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Bis heute sind die AGB übrigens bei der Einfahrt nicht angebracht worden. StreetView sieht heute exakt so aus wie vor 5 Jahren. Ich hab das mit eigenen Fotos verglichen. Und die Firma macht auch unverändert so weiter, bei uns hat die sich allerdings nicht mehr gemeldet :D . Anmerkung: angeblich wird von Zeit zu Zeit dort behauptet, man würde die jeweiligen Fahrzeugführer auch fotografieren. Da warte ich ja nur drauf, selbst sowas zu hören oder gar zu sehen. Andy
Aha. Also nix mehr mit Knöllchen....oder doch :?:
Hinterm Scheibenwischer wäre der kurze und billigere Dienstweg. Dies zu missachten würde nur dazu führen, dass es dir dann zugeschickt wird und sich die Summe mindestens noch um die Verwaltungsgebühr und Porto erhöht. Holla die Waldfee, da hat der Anwalt aber ganze Arbeit geleistet. Das war mal ein richtiger Profi im positiven Sinn - meine Hochachtung. WoMo NK19
Ich fahre ebenfalls einen 6m Kasten und brauche dafür größeren Parkraum als mit einem PKW. Das habe ich mir so ausgesucht und nicht die Kommune oder der Besitzer einer Parkfläche. Nur weil ich ein Fahrzeug außerhalb der Norm-Maße bewege muss doch nicht jemand anderes bezahlen damit ich kostenfrei parken kann. Mein Kastenwagen ist selbst gewählte Lust und beim Parken in Ballungsräumen selbst gewähltes Elend. Darin eine „Benachteiligung“ zu sehen erscheint mir zu Ende gedacht recht egoistisch. Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Sorry, wenn ich da mal zwischenfrage, aber wo sind die zig Stellplätze in Bad Kreuznach? Ich komme aus der Gegend und ausser dem (teuren) Stellplatz am Brauwerk oder das Abstellen auf der Pfingstwiese fällt mir keiner weiter ein. Zum Thema: Der Rewe bei uns im Dorf hatte bis vor ca. 6 Monaten auch eine Firma, die dann ihre AGB seitenlang direkt an der Einfahrt auf einem Schild dokumentiert hat. Ich habe nie jemanden gesehen, der sich das mal durchgelesen hätte. Mittlerweile sind die AGB verschwunden, andere Regeln zum Abstellen gibts dort auch nirgends (z.B. nur für die dauer des Einkaufs, maximal 2 Std oder ähnliches) Vielleicht hat unser Rewe ein Herz für Camper :mrgreen:
nun ja, gewisse Sachen müssen halt auch erkämpft werden. Die Autos werden definitiv immer grösser, ein Mini von 1972 ist um einiges kleiner als ein 2024er Modell. Man wächst, in die Länge, in die Breite. Völlig sinnbefreit, aber so ist nun mal der Kundenwunsch. Und wenn man die grossen Fahrzeuge schon zulässt von Gesetzes wegen, brauchts halt vom Staat, Gemeinden, Eigentümern was auch immer auch Anpassungen. Meine Kunden wollen parkieren, also muss ich irgendwie Parkfläche anbieten. Und eine Strasse, die zu den Parkplätzen führt. Alle "meine" Parkplätze sind Gemeindeplätze, also liegt es an mir, mit der Gemeinde zu verhandeln, dass dies gewährleistet ist. Und diese auch bewirtschaftet werden, weil Automobilisten, welche sich das Parkhaus sparen wollen, um dann 8h im Büro zu sitzen, will ich auch nicht. Es gab kürzlich einen Zeitungsbericht, da wurde vom schweizerischen Nationalarchiv darüber berichtet, dass in Graubünden, flächenmässig der grösste Kanton der Schweiz, mit bekannten Dörfern wie Davos, Chur, Arosa, das Auto erst 1925 zugelassen wurde. Auszug: Die Touristen kamen entweder mit dem Zug oder mussten an den Kantonsgrenzen ihr Auto stehen lassen und mit der Pferdekutsche weiterfahren. Es kam sogar vor, dass der Wagen von Pferden gezogen wurde. --> Link Das ist 40 Jahre nach Erfindung von Daimler! Die Wirtschaft litt darunter, doch es benötigte 10 Volksabstimmungen über 25 Jahre, um das Verbot aufzuheben.
Da hast Du recht. Es kämpft halt nicht jeder für dieselbe Sache.
Aldi/Lidl/tegut/... benachteiligen sich selbst, wenn Wohnmobilreisende dort nicht mehr einkaufen, weil sie nicht parken dürfen. Normalerweise gibt es genug Alternativen.
... und ich glaube, Wohnmobilreisende sind in deren Betrachtung überhaupt nicht relevant und überschätzen sich hierbei. Das glaube ich allerdings auch. Höchstens in der Nähe von Campingplätzen sieht man mal den einen oder anderen Camper auf den Supermarkt-Parkplätzen. Bei uns in der Gegend ist mir in den letzten Wochen nur einer aufgefallen (und wir gehen dort fast jeden Tag vorbei). Und bei uns wäre eine gute Autobahnanbindung, wo sich Camper auf der Durchreise versorgen könnten. Wir haben Aldi, Rewe, dm...... Gestern hat’s mich erwischt. Am Stadtrand von Würzburg, ein Einkaufsgebiet mit Kaufland und diversen anderen Einzelhandel, Parkplatz leer. Ich komme aus dem Urlaub und wollte mit unterwegs mal einen Kaffee gönnen und etwas für zu Hause kaufen. Mit meinem Kastenwagen rauf auf dem Parkplatz, die Uhr rein und versehentlich die falsche Zeit eingestellt. Als ich wieder rauskam, Zettel der German-Service-Group, unterm Scheibenwischer, 29,90€. Das Geld hätte ich lieber zum Einkaufen genutzt, als solchen Abzockern in den Rachen zu werfen. In den Geschäften wird es immer teurer, die Verpackungen immer kleiner, die Maschen kennt jeder, jetzt wird man vor der Türe auch noch abkassiert.
:gruebel: Finde den Fehler - aber die anderen sind schuld? bis denn, Uwe
Sorry, aber was hat das mit Abzocke zu tun? Rein gar nichts. Wer einen Fehler begeht, sollte Manns genug sein, dazu zu stehen. In jeder öffentlichen Parkzone mit Parkscheibe hättest Du ebenfalls ein Knöllchen kassiert.
Dann würde ich empfehlen, dem Kastenwagen zu Weihnachten eine automatische Parkuhr zu gönnen. Kostet weniger als die Hälfte des Knöllchen in der Anschaffung und stellt sich automatisch selbst. Fast alle Parkplätze in unserer Region sind ohne Parkscheibe, da Kameraüberwacht. Beispielfoto eines LIDL wo wenn mehr Zeit zwischen EIn - und Ausfahrt als ca. 95 Minuten vergangen sind man ein Bussgeld bekommt. Da Parkplätze gern von Anwohnern, Besuchern usw. fremdgenutzt werden kann man das verstehen.
Also ich habe mir das heute mal - bei uns in der Region ! - angesehen ( wie es beim TE ist weiß ich nicht. Der Parkraum wird von mehreren Kameras erfasst, eine KI überprüft ob jemand vom Fahrzeug in den Markt geht ( ob er tatsächlich einkauft wird nicht geprüft ). Erfolgt das nicht d.h. stellt jemand sein Fahrzeug ab und niemand geht vom Fahrzeug zum LAden sondern woanders hin, wird der Film gespeichert udn ein Bussgeld erstellt. Das ganze nennt sich "Identifizieren von Nichtkunden" --> Link
Das hat aber mal nichts mit EU zu tun. Die Parkscheiben gab es schon lange vorher. In A gilt nicht mal die mechanische deutsche Parkuhr. Man braucht ein anderes Design (Farben, Größen) und es müssen 15min einstellbar sein. In D dagegen muß die automatische Parkscheibe genau den D Regeln entsprechen (Farbe...). RK
Und in der Schweiz sind automatische Parkscheiben nicht zugelassen! :eek:
Nicht nur die automatische, die manuelle auch! :D --> Link Grüße Dirk Ihr habt natürlich Recht, aber kann es sein, dass wir etwas abschweifen ? nö gehört ja auch dazu wenn schon jemand darauf verweist das das mit einer "Autmatischen Parkuhr nicht passiert wäre" das Teil würde also nur in D was nützen...wenn man Pech hat in Ö oder ind der Schweiz kostet das Geld die Park Vision Plätze werden immer mehr...teilweise auch dem geschuldet weil sich gerade in Gegenden wo Parkplätze knapp sind auch "nicht Kunden" dort Parken.
Wird der Parkplatznutzer auch unmißverständlich auf die Nutzung der Kameras zu diesem Zweck über Schilder hingewiesen? Das ist nämlich m.W. Pflicht. Abzocke sage ich, weil es immer mehr zum Geschäftsmodell wird. Der kleine Bäcker bis zur Supermarktkette, wie Kaufland, geben ihre Parkplatzverantwortung an ein Privatunternehmen ab und verdienen an den Strafgeldern noch mit. Lohnt sich offenbar für beide Seiten, sonst würden sie es nicht machen. Ich sage ja an bestimmten Stellen verstehe ich das, wenn Parkraum in Innenstädten fremdgenutzt wird. Den Parkplatz eines Supermarktes bezahle ich eh beim Einkauf mit, die Kosten dafür sind im Preis der Waren einkalkuliert. Und wenn der Parkplatz leer ist, dann ist das doppelte Abzocke. Da man auf diese Einkaufsmöglichkeiten angewiesen ist, muss man das auch noch gut finden, oder? Dem stimmt Du mit dem Benutzen des Parkplatzes zu. Hinweisschilder sind sicher vorhanden. In dem link von WomoToureu findest Du ganz unten einen Hinweis auf Art. 5 DSGVO. .
Na gutfinden musst du nicht, nur die Regeln beachten. Oder woanders einkaufen wo es das nicht gibt. Aber ich gebe Dir Recht, das kostenlose Parken ist im Einkaufspreis mit drin. Das finde ich gut. :wink: .
Du bezahlst ein Nutzungsendgeld für die private Fläche des Marktes durch den Einkauf. Steht der Platz leer und du parkst dort bezahlst du auch ein Nutzungsendgeld, es ist eben Privatbesitz den es zu respektieren gilt.
als pensionierter Vollstreckungsbeamter muss ich mal richtig stellen: Inkassounternehmen sind keine öffentlich rechtliche Unternehmen, deshalb müssen sie draussen bleiben. gruß aus der südwestpfalz Schön, dass es Leute gibt, die mit allem einverstanden sind. Deshalb gibt es ja solche Firmen. Aber mal im Ernst. Darf eine Firma, wie die GSG GmbH eigentlich so einfach ein Bußgeld erheben. Da kann ich ja jedem, der auf meinem Privatgelände steht, einen Bußgeldbescheid unter den Scheibenwischer heften. Ich muss mir nur Geschäftsbedingungen ausdenken, so klein und so lang wie möglich auf ein Schild drucken und aufhängen. Warum bin ich da selbst noch nicht draufgekommen. |
Anzeige
|