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Ich wende mich mit einer Frage an Euch, sollte jemand hier sein der sich rechtlich damit auskennt. Unser Euramobil Teilintegriert ist jetzt 9 Monate alt. Bereits nach zwei Monaten stellten wir fest, dass sich die Außenhaut (GFK) in manchen Bereichen an der rechten Außenwand ablöst, und sich in Form einer Blasenbildung zeigt. Als das im Dezember 2023 repariert wurde, wenn auch optisch vollkommen mangelhaft, stellten wir im März fest, dass sich die Außenhaut in einem Streifen von vorne bis hinten ablöst. Wir nahmen wieder Kontakt zu unserem Verkäufer auf, und es ging in die zweite Runde. Kurz, jetzt nach Monaten, hat sich Euramobil bei uns gemeldet und kündigt an, die rechte Seitenwand komplett zu tauschen. Klar, was haben wir sonst für Möglichkeiten oder Alternativen? Bauchschmerzen bereitet mir generell, dass zum Tauschen der Seitenwand das Wohnmobil quasi komplett geöffnet werden muss. Die vordere GFK Haube muss komplett ab, das Heckformteil sowie das Dach müssen auch geöffnet werden. Euramobil klebt komplett alle Wände zusammen, verschraubt nicht mehr. Zum einen kann ich mir nicht vorstellen, dass das ohne weitere Schäden vonstatten gehen kann, zum anderen Leiden doch sämtliche flankierende Bereiche rundum durch das öffnen der Kleberstellen. Daher meine Frage an Euch, wer sich rechtlich damit auskennt: Muss man so eine große Reparatur akzeptieren? Und weiter, stellt diese große Maßnahme nicht auch einen Wertverlust dar? Ich bin mir unsicher wie ich mich jetzt verhalten soll. Beste Grüße Martin Deine "Bauchschmerzen" kann ich gut verstehen. Der Hersteller versucht das Problem so billig wie möglich aus der Welt zu schaffen. Bei einem Neufahzeug muss man das meiner Meinung nach nicht akzeptieren. Der Hersteller hatte bereits die Möglichkeit zum Nachbessern, was fehlgeschlagen ist. Das ist ein erheblicher Mangel. Du solltest dem Händler schriftlich deutlich mitteilen, dass für dich eine derartige aufwendige Reparatur nicht akzeptierst und dass du ein Neufahzeug verlangst. Wenn es zu keiner für dich zufriedenstellende Einigung kommt, dann musst du eine Fachanwalt für Wohnmobile einschalten. Ich denke aber, der Händler zusammen mit dem Hersteller werden sich mit dir einigen wollen. Auf eine Reparatur und Wertminderung würde ich mich nicht einlassen. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe hat der Händler/Hersteller die Möglichkeit zur Repartur, erst wenn der 3. Versuch keinenerfolg zeigt hat man die möglichkeit zur Wandlung. In der Regel legt man dabei aber drauf, da die nutzung sozusagen in Rechnung gestellt wird und vom Neupreis abgezogen wird. Ich hätte da übrigens keine Bedenken, solche Reparaturen werden sicherlich regelmäßig gemacht, ich glaube nicht, daß jeder Womofahrer bei einem Streifschuß gleich sein Womo wegwirft und ein neues kauft. Gruß Joachim Im Zuge der Sachmängelhaftung hat der Händler ein Recht darauf drei Reparaturversuche durchzuführen. Wie die Reparatur aussieht bleibt dabei ihm überlassen. ER kann eine Reparatur ablehnen und dafür neu liefern. Du musst ihn dreimal gewähren lassen. Erst wenn diese drei Reparaturversuche fehlgeschlagen sind kannst Du Minderung oder Neulieferung verlangen. Die Reparatur muss allerdings fachgerecht erfolgen. Gegen das Herstellerwerk kommst Du da aber kaum an. Anspruch auf Wertminderung hast Du, so meine ich, nicht. :eek: Übrigens hast Du nur dem Händler gegenüber Ansprüche die Du geltend machen kannst. Mit dem Hersteller hast Du keine Verträge. ( außer einer freiwilligen Garantie. Vielleicht. ) Grüße Dirk Ich kann das Unbehagen auch gut verstehen, wäre aber entspannt, wenn es im Werk gemacht wird. Da wird nicht gebastelt, sondern alles, was beim auseinanderrupfen kaputtgeht, kommt halt neu. Ausserdem hast du ja wieder volle Gewährleistung auf die Reparatur. Gruss Manfred Meine rechte Seitenwand wurde im Werk getauscht. (Hagelschlag) Keinerlei Probleme. Habt ihr persönliche negative Erfahrungen oder sind das nur hörensagenzweifel?
Nach zahlreichen eigenen Erfahrungen mit unserem Mobil würde ich versuchen das Mobil zurückzugeben, da wesentliche Mängel vorhanden sind und Dir eine derart umfangreiche Reparatu nicht zuzumuten ist. Das musst Du allerdings dem Verkäuder auch schon mitteilen, von alleine kommt der nicht drauf :D Wer weiß welche Probleme nach der neuen "Reparatur" auftreten und ein Wohnmobil soll 20 - 30 Jahre halten, dicht sein etc. Ich sehe das tatsächlich nicht ganz so dramatisch: im Fertigungsprozess wird auch zuerst das Innenleben aufgebaut, bis dann die Seitenwände und das Dach am Ende dran kommen. Dann wurde ja empfohlen, Du könntest die schwerwiegende Reparatur ablehnen. Dafür würde mich die Rechtsgrundlage interessieren. Vielmehr sehe ich es so, dass der Händler bei unangemessen hohen Reparaturaufwänden die Reparatur ablehnen kann (Unzumutbarkeit nach §439 Abs 4 BGB), was er hier aber gar nicht tut. Die Variante, ein neues Fahrzeug zu fordern, dürfte der Händler in seinen AGB zumindest mit Versuchen zur Mangelbeseitigung vorgeschaltet haben. Ob das wirksam ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Auf jeden Fall habt ihr Glück, dass ihr noch im 1. Jahr seid, so sind Eure Chancen auf Wandlung vielleicht gar nicht so schlecht. Gegenüber dem Händler hilft dabei übrigens auch ein resolutes Auftreten, der weiß in der Regel dass der Kunde die besseren Karten hat. Achtung: wenn ihr das Fahrzeug genutzt habt, ist es gut möglich dass man Euch einen Nutzungsabzug gegenrechnet. Ebenso wäre die Frage, ob hier wirklich der gleiche Mangel erneut aufgetreten ist, oder ob es ein neuer Mangel ist. Vermutlich wird sich der Hersteller auf den Punkt stellen, dass es sich nicht um den gleichen Schaden handelt, da eine andere Stelle betroffen ist. Auf Kundenseite könnte man argumentieren, dass die Verklebung der Wand offenbar mangelhaft ist und sich der Mangel an diesen beiden Stellen nun zeigt. Vermutlich ein Fall für den Gutachter. Da Eura ja aber bereits den Tausch der Wand angeboten hat, dürfte der Mangel als akzeptiert gelten. Erstmal danke für eure Meinungen. Dass ein erster Teil des Schadens letztes Jahr sichtbar wurde und ein weiterer Teil erst dieses Jahr ist dem geschuldet, dass erst aufgrund der warmen Sonneneinstrahlungen sich der Schaden an den verschiedenen Stellen gezeigt hat. Die Verklebung ist auf ca. Kopfhöhe von vorne bis hinten mangelhaft. Irgendwie hat der Leimauftrag nicht sauber funktioniert. Das Problem ist, dass ich jetzt viele Meinungen habe, aber keine Ahnung was für Möglichkeiten ich wirklich hab. Was ist, wenn die Wand getauscht ist und ich mit der Leistung unzufrieden bin? Mein Vertrauen ist schon groß, da es im Werk gemacht wird. Ich denke, es wird schon öfter solche Probleme gegeben haben. Aber, wer möchte ein (neues) Wohnmobil haben das schon mal zerlegt wurde. Dafür war es mir einfach zu teuer. Vielleicht versuche ich mal Kontakt zu einem Gutachter aufzunehmen, der mir evtl. einen Rechtsbeistand empfehlen kann in meiner Situation. Ich habe ja noch Zeit bis Mai 25, vorher können die den Wandaustausch nicht durchführen. Allerdings will mein Verkäufer eine schriftliche Zusage von mir haben, um die Teile zu besorgen und den Termin Mai 25 blocken zu können.
Dann kannst Du das selbstverständlich reklamieren! Du hast ein Anrecht darauf das man Dir „damals“ ein mängelfreies Womo ausgeliefert haben müsste. Das war es nicht und damit bleibt der Anspruch bestehen. D.h. DER Mangel ist abzustellen. Und, jetzt wird es etwas komplizierter, die sog. Sachmängelhaftung des Händlers, auf diesen Punkt bezogen, wird bzw ist schon gehemmt. D.h. nach der Reparatur, wenn Dir das Womo wieder ausgehändigt wird, läuft die Sachmängelhaftung, für diesen Punkt, wieder weiter! Der Händler stand, unabhängig von jeden Garantien ( z.B. des Herstellers ), bei Fahrzeugübergabe des Neufahrzeugs, in der Haftung dass das Fahrzeug frei von Mängeln war. Das war es, bezogen auf die Seitenwand aber nicht und Du hast das reklamiert. Ab dem Zeitpunkt ( der Reklamation ) war die Sachmängelhaftung gehemmt. D.h. sie war sozusagen ausgesetzt. Nach der Reparatur läuft sie dann wieder weiter. Für die Dauer der Reparatur bzw der Bearbeitung der Reklamation kannst Du ja nix. Und der Händler hat Dir 24 Monate zu „garantieren“. Das gilt aber nur für die Seitenwand / die Reparatur. Geht nach 2,5 Jahren der Kühlschrank oder die Lichtmaschine kaputt, ist der Händler dafür ( also Kühli und Lima ) raus. Grüße Dirk ich kann dir nur empfehlen dein Wohnmobil mit Photos gut zu dokumenterien...alles an der Wand...und besonders die Ecken zu den Anschlüssen vom Dach und dem Heck.. eigentlich ist eine Werksreparatur das beste was dir in dem Fall passieren kann...dort sind alle Teile vor Ort.
Wobei das dann komisch ist:
Wenn das Womo doch gerade mal 9 Monate alt ist, müssen die dann die Teile besorgen? Wird das Womo so nicht mehr gebaut? Und was hat der Verkäufer damit zu tun? DER bestellt doch dann die Teile nicht?! :eek:
Im Werk oder beim Händler? :eek: Grüße Dirk Termine, Spedition, Teile, .... das alles braucht Vorlauf und natürlich muss das der Händler "bestellen", also terminieren. Und gerade (nur) die eine Seitenwand für die Reparatur (herzustellen und extra handeln / lagern) wird fürs Werk schon eine Herausforderung sein.
Hallo maddin, ich kann Dir nur empfehlen, Dir einen Fachanwalt zu nehmen. Hier im Forum gab es in der Vergangenheit Empfehlungen zu Anwälten, die sich auf Wohnmobile spezialisiert haben. Eine 1. Beratung ist nicht teuer. Die Entscheidung, ob es dann zu einer Klage kommt, wird später getroffen. Ein guter Anwalt zeigt Dir die rechtlichen Möglichkeiten auf und nimmt Dir die Last ab, welche Entscheidungen die richtigen sind und verhindert, dass Du im Umgang mit Deinem Händler rechtlich gesehen Fehler machst. Dein Teilintegrierter Eura wird nicht gerade billig gewesen sein. Da hätte ich kein Problem mich anwaltlich vertreten zu lassen. Ich denke es kann sonst schnell passieren, dass Du Dich im Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung auf Zugeständnisse einlässt die man gar nicht machen muss. Schöne Grüße Jens Hallo daß der Termin erst am 25. Mai 2025 ist liegt daran , daß die Werkstatt weit im voraus augebucht ist. Wenn du den Termin nicht innerhalb einer Woche zusagst ist der weg, länger wird er nicht geblockt. Wenn dein Fahrzeug nach Sprendlingen kommt wird übrigens nicht im Werk repariert, das würde den Produktionsfluß stören, sondern in der dem Werk angeschlossenen Werkstatt. Bei mir wurde dort die Hutze getauscht, haben saubere Arbeit geleistet. Die reparieren nicht nur Eura sondern auch die Werksreparaturen von Chausson und Challenger in Deutschland. Gruß Joachim
Da steht aber nix drinnen, was auf diesen Fall hier zutrifft.
Nein, laut Gesetz gilt die Auslieferung schon als erster Versuch. Der Verkäufer hat also nur noch zwei Versuche. Und bei erheblichen Mängeln, wie der Austausche einer kompletten Seitenwand, kann man sogar sofort sein Geld zurückverlangen. Seit dem Absenden des letzten Beitrages sind keine 10 Sekunden vergangen und trotzdem kann ich ihn nicht mehr editieren.
Ist anscheinend im Rechtsbereich so. RK Also erstmal: der Tausch der Seitenwand im Werk ist die hochwertigste Reparatur, die in so einem Fall möglich ist. Insofern die Lösung mit der höchsten Erfolgswahrscheinlichkeit. Und für den Hersteller billiger als ein neues Fahrzeug. Insofern wirst du das akzeptieren müssen. Ohne konkrete Mängel oder Schäden nach der Reparatur ist der Fall für den Hersteller auch abgeschlossen. Du kannst nicht wegen eines schlechten Gefühls ein Neufahrzeug fordern. Der Seitenwandtausch schein ein zulässiges Reparaturverfahren zu sein, das wird ja auch bei Unfallschäden so gemacht. Wenn dir das absolut gegen den Strich geht: Reparieren lassen, verkaufen und ein neues Fahrzeug ordern. Ich persönlich würds aber erstmal mit dem reparierten Fahrzeug versuchen. Wenn da alles OK und dicht ist - was will man mehr. bis denn, Uwe
Auch wenn es ein paar Euro kostet würde ich diesen Schritt machen - weniger um das fachspezifische der Seitenwand Reparatur zu klären, sondern um zu klären ob das WoMo bis Mai 2025 ohne weitere Einschränkungen bestimmungsgemäß incl. Winterbetrieb genutzt werden kann. Eine wichtige Beurteilung hinsichtlich des weiteren Schrittes
Das wäre der danach folgende Schritt um zu klären ob eine weitere Nachbesserung zumutbar ist, insbesondere wenn die uneingeschränkte Nutzung des Fahrzeuges nicht mehr gegeben ist. Eine Reparaturdauer von fast einem Jahr ist meiner Meinung nach nicht zumutbar und könnte die Möglichkeiten einer Ersatzlieferung/Wandlung erleichtern. Das sehe ich anders. Klar kann man sich einen kompetenten Gutachter nehmen, aber auf den Kosten, möglicherweise mehr als 1000 € bleibt man sitzen und in einem Gerichtsverfahren wird sowieso ein andere Gutachter bestellt - auch mit anderem Ergebnis möglich (selbst schon mehrfach beruflich erlebt). Durch das Gutachten allein ist man auch keinen Schritt weiter, z.B. was die Mängelbeseitigung - erst in 2025 angeht. Die Frist bis 2025 zur Mängelbeseitigung ist aus meiner Sicht keinesfalls eine angemessene Frist. Ich kann nur raten, professionelle Hilfe bei der Sache in Anspruch zu nehmen und so dann strategisch richtig vorzugehen, alles andere ist für mich Flickwerk. SG Jens Was die weitere Nutzung bis '25 angeht - hier geht es doch um einen Mangel, der durch Nutzung nicht teurer zu reparieren ist (Seitenwand wird eh komplett getauscht) und die Nutzung auch nicht verhindert. Aber ich stimme zu, DEN Punkt sollte ein Anwalt per Korrespondenz mit dem Unternehmen klären. Der Händler kann für Reisen, die bis zum Reparaturtermin geplant sind, ja auch ein kostenloses Leihmobil stellen... bis denn, Uwe
Was ist denn eine angemessene Frist? Nimmt man sich jetzt einen Anwalt, der setzt ein Schreiben auf und setzt eine Frist, diese Frist verstreicht, der Anwalt setzt eine zweite Frist,... und schlussendlich reicht man Klage ein. Gerichtstermin ist dann..? Mai 2025?? Soweit ich das verstanden habe ist das Womo doch nutzbar!? Es handelt sich zwar nicht nur um einen kosmetischen Schaden sondern vermutlich auch einen der die Lebensdauer des Womos verkürzen lassen würde, aber es ist zum jetzigen Zeitpunkt nutzbar. Sollte sich der Schaden vergrößern, ist das das Problem des Händlers. Der hat das ja in Augenschein genommen und die weitere Nutzung nicht untersagt!? Klar kann man sich anwaltlich beraten lassen. Auch kann man einen Gutachter hinzuziehen. Letztlich entscheidet aber der Händler. Oder es geht vor Gericht: mit anderem Gutachter, mit Richtern die zwar die Rechtslage, nicht aber den technischen Hintergrund haben. Und ob der gerichtlich bestellte Gutachter und die Richter gegen die Reparatur des Herstellers in dessen Werkstatt sprechen werden? Gibt es noch kompetentere Reparaturbetriebe als die des Herstellers?? ( aus Sicht der Richter!! ) Grüße Dirk Ja, was eine angemessene Frist ist kann ich Dir nicht sagen. Dafür hat man dann einen kompetenten Anwalt - das ist mein Reden....Auch bei der Aufforderung zur Mängelbeseitigung und den entsprechenden Schreiben der Gegenseite kann man als Laie schnell Fehler machen, im Zweifel müssen dann später durch den Anwalt die Aufforderungen zur Mängelbeseitigung erneut formuliert werden. Ich hatte vor wenigen Jahren damit im baulichen Bereich zu tun, da sind in meinem Kollegenkreis so einigen Fehler unterlaufen. Zum Vorgehen kann man verschiedene Meinungen haben. Ein kompetenter Anwalt kann den besten Weg aufzeigen. Bei dem, was ein Neufahrzeug von Eura kostet, würde ich mich nicht auf Forenmeinungen verlassen - auch nicht auf meine :roll: Schöne Grüße Jens
Ich bin der Ansicht Martin hat nett gefragt und zahlreiche Antworten erhalten. Ich vermag derzeit keinen Grund zu erkennen, warum er zum Anwalt gehen sollte. Er kann selbst dem Händler mitteilen, dass er aufgrund des Schadensumfang das Wohnmobil rückabwickeln will und gemeinsam mit dem Händler eine Lösung suchen. Möglicherweise kann er das Mobil erst einmal behalten, bis er ein neues bekommt. Klar wird ihm ( Marin ) die Nutzungszeit angerechnet ( also zu seinem Lasten ) und das neue Mobil ist zwischenzeitlich möglicherweise auch teurer geworden. Trotzdem würde ich an Martins Stelle es machen. Letztlich jedoch darf und muss er es selbst entscheiden, gute Ratschläge hat er doch erhalten. O man. Mein Beileid. Ich hab mir in deinem Herstellerwerk das Entstehen von Mobilen angeschaut. Da werden mittels mengen hochfester Klebstoffen die Wände in die Aluprofile geklebt. Da ich aus eigener Reparaturerfahrung weiß, was das für ein Teufelszeug ist, ist das kein leichtes Unterfangen, das alles wieder mechanisch zu entfernen und dabei die angrenzenden Bauteile zu schonen. Meine Hauptfrage in Deinem Fall wäre allerdings: ...Wann kommen die anderen Wände/Dach... Sind sie doch unter gleichen Bedingungen am gleichen Tag gefertigt und eingebaut worden. Was passiert dann in 1-x Jahren. Wird der Händler (so er evt. Marktbereinigungen überlebt) dann so weiter machen wollen oder können? ICH würde bei einem Neufahrzeug unter obiger Argumentation auf jeden fall versuchen mein Geld wieder zu bekommen. Ein Kumpel von mir hatte ähnliches durch mit nem "Premiumwohnwagen" aus deutscher Produktion. Nach 1,5 Jahren Frust und K(r)ampf fährt er jetzt ein nichtdeutsches Wohnmobil. Gruß Lutz At.Pechvogel, da ich mit der Edith funktion nicht umgehen kann hier die Antwort zu deiner berechtigten Frage ob der Händler oder das Werk die Ausführung macht: Da habe ich mich nicht korrekt ausgedrückt. Die Organisation wie Bestellungen und die Arbeiten werden im Werk gemacht. Ich weiß nicht ob die Teile so lange brauchen, ich habe eher den Eindruck, dass sie im Werk vor Mai 25 keine Termine frei haben. Sorry... Hallo, so einen Seitenwandaustausch haben wir gerade hinter uns. Nach einem Reifenplatzer, bei dem die Karkasse alles kurz und klein geschlagen hatte, entwickelte sich durch Wärmeeinwirkung eine immer größer werdende Beule zwischen Aluhaut und Holzunterbau. Mit Kleben war da nichts mehr. Das Womo kam in unsere Fachwerkstatt, der Gutachter stellte einen Schaden in Höhe von 25.000 Euro fest. Komplette Seitenwand musste neu gemacht werden, kein Rumgeprutsche. 5 Monate war der Wagen weg, da die Ersatzteile bestellt und geliefert werden mussten. Die Seitenwand selbst (6,50m x 3,2m) wurde mit einem Lieferwagen aus Isny herangekarrt. Letztendlich hat die gesamte Rechnung fast 31.000 Euro betragen, was aber nicht alles die Reparaturkosten für den Reifenplatzer waren, sondern auch Zeug, was eh fällig war in Höhe von an ie 2.000 Euro. Unser Womo ist ein Dethleffs Trend von 2016. Wir sind zufrieden, aber ob ich das auch bei einem recht jungen Womo wäre, das Herstellungsmängel hat, naja.... Leicht offtopic: bis zu welchem Alter geht das überhaupt, vom wirtschaftlichen Sinn mal abgesehen. D.h. bekäme man ältere Seitenwände überhaupt noch, bzw. kann die wer anfertigen ? RK Ich würde ebenfalls einen Beratungstermin mit einem Rechtsanwalt empfehlen, damit keine Frist oder o.ä. übersehen wird. Nur so wirst Du die Zeit bis zur Reparatur ruhig schlafen können. Anonsten haben wir auch vor einigen Jahren eine Seitenwand austauschen lassen müssen. Wir hatten anschließend keinerlei Probleme.
Wenn es keine Original Ersatzteile mehr gibt, dürfte es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handeln. Einzelteilanfertigungen werden meist durch eine Versicherung abgelehnt. Dann bleibt es dem Versicherten überlassen, ob er eine Firma findet oder das Womo abstößt.
In diesem Fall von dem wir alle sprechen ...
haben einige und auch ich den Eindruck einer mangelhaften Konstruktion / Verarbeitung der sicherlich auch die anderen Wände betrifft und ja offenbar auch wieder so - die eine Wand - neu hergestellt werden soll. Ich hätte da ein sehr schlechtes Gefühl, dass in einigen Jahren abermals Schäden auftritt und der Herstelelr / Verkäufer dann die Achseln zuckt und sagt, können wir gern gegen Bezahlung reparieren. Hallo Peter, das wäre ja ein Ding, unser Wohnmobiltyp wird auch nicht mehr gebaut. Scheinbar werden diese Wände dann nachproduziert. Zumindest in unserem Fall. Beste Grüße Martin
Wieviele "zahlreiche" Außenwände wurden den bei dir getauscht? Was waren danach die Probleme?
Das ist aber schon weit hergeholt. Dass sich bei einer Wand bei einem Streifen entlang der Länge die Verklebung löst, deutet auf ein Problem bei der Verarbeitung dieser Wand hin, aber daraus gleich auf einen systematischen Fehler zu schliessen? bis denn, Uwe Anbei zur besseren Vorstellung eine kurze Videosequenz.
Ich habe nichts davon geschrieben, dass bei mir die Seitenwand ausgetauscht wurde, sondern ich habe ganz allgein geschrieben, dass ich mir so etwas bei einem neuen Wohnmobil nicht antun würde. Ich habe seinerzeit mal eine HP erstellt und den Anfang des Verlauf dokumentiert, dabei ist es dann aber auch geblieben. --> Link
Wenn Du das Video in Augenschein nimmst kannst Du Dir eine Meinung bilden. Wo war die Qualitätskontrolle, wie kann so etwas sein ? ICH würde dem Hersteller nicht vertrauen, ist aber nur meine Meinung die ich schreibe. Andere können anders handeln.
Aber hier gehts doch um den tausch und die Angst davor. Das hier ein Mangel vorliegt ist ja unumstritten. Bei mir wurde getauscht, keine Probleme.
Nein darum geht es nicht, denn der TE hat geschrieben:
Egal, für mich ist diese große Reparatur der tausch der Außenwand und sonst nix.
Ich sprach generell von Ersatzteilen und wenn diese bei älteren Fahrzeugen, ohne großen Aufwand nicht mehr zu beschaffen sind, wird es schwierig. Bei einem neun Monate altem Fahrzeug sollte eine Seitenwand einfach zu beschaffen sein. Zudem gibt ja immer die Möglichkeit, eine Seitenwand individuell herzustellen. Die Frage ist eben, welches Material und mit welchem Aufwand. |
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