Pechvogel am 18 Aug 2024 12:50:11 Denyo12 hat geschrieben:…werd mich in Zukunft gut überlegen bevor ich was frage
NEIN! Genau DASS ist doch der größte Fehler den Du machen kannst!! Das zu einer Frage immer irgendwelche „oberschlauen“ Antworten kommen musst Du leider wegstecken bzw aussortieren können. Aber die Informationen, die Du auf deine Frage(n) bekommst, sind doch Grundlage dafür keine großen Anfängerfehler zu machen. Und auch „gestandene, altgediente“ Forumskollegen erstellen hier neue Themen mit Fragen oder lassen sich andere Meinungen mitteilen. OK, die haben dann schon das sprichwörtliche „dicke Fell“ das die oberschlauen Antworten gleich an ihnen abprallen, aber auch sie ziehen entsprechende Informationen aus den Antworten. Du kannst auch in eine KFZ-Werkstatt gehen: auch da gibt es drei Meinungen bei zwei Kollegen die dann das „für und wider“ abwägen. Nutz‘ das Forum als Deine Kollegen! Und Kollegenar….öcher gibt es im Arbeitsleben auch?!! Grüße Dirk
Denyo12 am 18 Aug 2024 12:51:18 wolfherm hat geschrieben:Es ist doch alles schon mindestens dreimal durchgekaut worden. Laß es doch mal gut sein. Der TE hat doch mehrfach schon erwähnt, dass er verstanden hat.
Gut das mich einer versteht
Gast am 18 Aug 2024 13:03:17 WomoToureu hat geschrieben:Man muss doch deutlich, offen und ehrlich schreiben, du da hast du einen Riesenbock geschossen .... Hart aber ehrlich ist besser als verlogen und Lobhudelnd und sinnlos..
Muss man es schreiben? Ich denke, der TE hat durchaus bereits selbst verstanden, dass er einen Bock geschossen hat. Da hilft es nicht, ihn nochmal mit der Nase draufzustoßen. Es reicht ihm zu sagen, welche Optionen (falls vorhanden) es gibt, das Kind aus dem Brunnen zu ziehen.
Denyo12 am 18 Aug 2024 13:08:26 Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Genau deshalb habe ich mir hier angemeldet und auch die Frage gestellt
Stocki333 am 18 Aug 2024 13:31:25 Denyo12 hat geschrieben:Genau deshalb habe ich mir hier angemeldet und auch die Frage gestellt
Ist natürlich ein blödes Thema, was dir passiert ist. Wenn du mit der Reparatur beginnst, einfach einen neuen Tröt anfangen mit der Rep. da wird dir oft auf fachlicher Ebene und gutn Tipps weitergeholfen. Da werden noch Fragen bei dir auftauchen. wie du es machen kannst. Und was du beachten mußt. Lass dich nicht entmutigen. Du wirst das schon hinbekommen. Viel Glück bei deiner Reise, die du vor dir hast. Franz
Denyo12 am 20 Aug 2024 11:29:32 So jetzt habe ich nachschauen können ,ist ein Kaufvertrag von mobile.de mit Standard Text . Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten
des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen
Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.
lonsome am 20 Aug 2024 21:45:10 Hallo,
das wirst du wohl unter den Titeln „dumm gelaufen“ und „schlechte Erfahrungen“ abheften müssen.
Wenn dir der Verkäufer nicht aus Freundlichkeit etwas nachlässt, hast du einfach Pech gehabt. Aufstehen, Mund abputzen und bei handwerklicher Begabung und Möglichkeiten selber richten. Das hat noch einen Vorteil: Du lernst das Womöglich kennen und kannst Dir auch später helfen.
Mit dem Kaufvertrag hast Du nichts falsch gemacht. Sätze wie im ADAC Womovertrag hätten Dir auch nicht geholfen, wenn Du dem Verkäufer nichts nachweisen kannst. Und vielleicht wusste das der Verkäufer tatsächlich nicht. Ich würde da auch keine böse Absicht unterstellen.
Blöd gelaufen - mach was draus, denn alles andere hilft ja nicht.
Gruß Klaus
WomoToureu am 20 Aug 2024 22:19:44 lonsome hat geschrieben:Mit dem Kaufvertrag hast Du nichts falsch gemacht. Sätze wie im ADAC Womovertrag hätten Dir auch nicht geholfen, wenn Du dem Verkäufer nichts nachweisen kannst. Und vielleicht wusste das der Verkäufer tatsächlich nicht. Ich würde da auch keine böse Absicht unterstellen.
Da bin ich anderer Ansicht. Im Womo Vertrag wird Feuchtigkeit im Aufbau Thematisiert und zu einer Zugesicherten Eigenschaft gemacht, so das der TE Gewährleistung hätte geltend machen können. Da in dem "Mobile Vertrag" dies nicht Thematisiert wurde, wurde es nicht zugesagt.
WomoToureu am 20 Aug 2024 23:07:49 Denyo12 hat geschrieben:Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt..
Ich gehe mal davon aus, dass unter Ziffer III. nicht steht Fahrzeug ist trocken oder Wasserschäden sind nicht bekannt oder so etwas. Die einzige Change die ich noch für Dich sehe, ist zu prüfen, was Dir über den Verkäufer bekannt ist bzw. was Du über ihn erfahren kannst. Bei Privatverkäufer ist ab dem dritten Verkauf der Ausschluß nicht ohne weiteres gültig, da hier in der Regel von einem als Privat getarnten gewerblichen Verkauf ausgegangen wird. usw. Solltest Du in der Lage sein, nachzuweisen das es sich lediglich um einen vermeindlichen Gewährleistungsausschluß handelt, bist Du wieder im Rennen. Weißt Du welchen Beruf der Verkäufer hat ? Ansonsten rein von der Formulierung und da eben kein Wohnmobil Kaufvertrag mit den entsprechenden Thematisierungen verwendung fand, scheint ein wirksamer Sachmangelausschluß vereinbart worden zu sein. Wenn man den Personenstatus des Verkäufers mit dazu nimmt, der hier unbekannt ist, könnte man dies erschüttern. Denn die BGH Rechtssprechung erwartet i. d. R. für einen gültigen Gewährleistungsausschluss eine Beschaffenheitsbeschreibung. Bei einem PKW Kaufvertrag kann man auf Detais verzichten, bei einem Wohnmobil oder Boot oder Haus wird erwartet, dass der Ausschluß z.b. mit dem Grund - wird als defekt verkauft - begründet wird. Auch ein größerer Wasserschaden, um den es sich offenbar handelt, muß in der Regel erwähnt werden außer dem Verkäufer und dem Vorverkäufer sind diese unbekannt. Somit würde ich Dir anraten, den Verkäufer zu bitten, Dir den Kaufvertrag von seinem KAuf in Kopie zur Verfügung zu stellen und Dir raten mit dem Vorbesitzer Kontakt aufzunehmen und ihn hinsichtlich des Wasserschadens zu befragen. So würde ich jetzt vorgehen, wobei ich dabei bleibe, dass Du einen Riesigen Fehler bei der Kaufabwicklung gemacht hast.
lonsome am 21 Aug 2024 07:45:55 Hallo, Ich selber würde beim Verkauf meines Womos nie zusichern, dass es keinen Wasserschaden hat und trocken ist. Auch wenn ich mir sicher wäre, würde ich nur akzeptieren: kein Wasserschaden bekannt. Ansonsten wäre ich dem Käufer ausgeliefert. Ich weiß nicht, was der macht, und was er irgendwann entdecken will. So habe ich meine bisherigen Womos immer verkauft. Gruß Klaus
WomoToureu am 21 Aug 2024 08:14:08 lonsome hat geschrieben:Ich selber würde beim Verkauf meines Womos nie zusichern, dass es keinen Wasserschaden hat und trocken ist. Auch wenn ich mir sicher wäre, würde ich nur akzeptieren: kein Wasserschaden bekannt.
Als Beispiel im ADAC Kaufvertrag --> Link steht unter 2. Der Verkäufer erklärt ... keinen Wasser / Feuchtigkeitsschaden dann unter 3. auch in der übrigen Zeit also vor seinem Kauf des Verkäufers keinen Wasserschaden usw. hatte. Ich vermute, dass der Verkäufer daher miz Absicht das Formular nicht nutzte.
wolfherm am 21 Aug 2024 08:36:38 Leute,
eure Spekulationen helfen keinem weiter……
Tinduck am 21 Aug 2024 08:38:22 Ich vermute, dass der Verkäufer daher miz Absicht das Formular nicht nutzte.
Das ist bestenfalls eine Vermutung, und keine nette. Ich persönlich zerlege nicht 1x im Jahr mein Womo, um eventuelle Feuchtigkeitsschäden zu entdecken. Und solange es nirgendwo offensichtlich rausläuft und keine vorherigen Reparaturversuche sichtbar sind, kann es gut sein, dass der Verkäufer nichts davon wusste. Als Käufer sollte man schon darauf achten, ob Feuchtigkeitsschäden vorhanden sind und wenn man sich nicht sicher ist, im Vertrag zusichern lassen, dass keine bekannt sind. Wenn beides nicht passiert, spielt man halt Roulette. Ich würde den Verkäufer kontaktieren, ihm den Sachverhalt schildern und wenn möglich einen Preisnachlass aushandeln. Mit dieser Lösung sollten beide leben können. Auf keinen Fall würd ich dem Womo noch weiteres Geld in Form von Anwalts-, Gutachter- und Prozeßkosten hinterherwerfen, da sehe ich wenig Erfolgschancen - auch wenn der Anwalt das vermutlich gern macht, er bekommt ja sein Geld. bis denn, Uwe
Pechvogel am 21 Aug 2024 09:00:11 WomoToureu hat geschrieben:...Ich vermute, dass der Verkäufer daher miz Absicht das Formular nicht nutzte.
Und warum hat der Käufer nicht auf dem Wohnmobil-Kaufvertrag des ADAC bestanden? Nicht immer wenn, wie hier, "das Kind in den Brunnen fällt" handelt es sich um vorsätzlichen Betrug! Manchmal ist auch einfach nur "Scheiße gelaufen". Übrigens steht in der Anleitung zum Wohnmobilkaufvertrag des ADAC, den man mit dem PDF-Dokument automatisch mit ausdruckt, auf der 1. Seite und fett gedruckt, ausdrücklich: " Hinweise für den KäuferUntersuchen Sie das Wohnmobil gründlich selbst oder lassen Sie es z.B. vom ADAC prüfen. Besonders wichtig sind hier die Dichtigkeit oder evtl. Wasserschäden." Mit anderen Worten: "selbst keine Feuchtigkeitsmessung durchgeführt, nicht auf Wasserflecken untersucht oder kein Gutachten eingeholt: eigene Dummheit!" Das nutzt dem TE aber alles nix mehr. Wie weiter oben schon geschrieben liegt das Kind jetzt im Brunnen. Es geht nur noch darum es da wieder raus zu bekommen. Also: neuen Thread aufmachen ( bzw hat der TE ja schon ), Bilder einstellen und sich Rat bei / für die Reparatur holen. Das ganze Geschreibsel hier, incl. der, immer wieder aufkochenden, Wut des TE, seine geballte Faust in der Tasche,... bringt doch alles nichts! Er soll und kann den Schaden selbst beheben. Mit seinem angepeilten Budget von etwa 1.000,- sollte er da auch ganz locker hinkommen zumal er, wenn ICH ihn richtig verstanden habe, nicht unbedingt Wert auf "original" legt sondern Hauptsache gut, günstig und vielleicht noch optisch ansprechend repariert haben will. "Unsichtbar" ist, bei einem über 20 Jahre alten Womo, nicht unbedingt seine Intension. Also: nich´lang schnacken, MACHEN! Grüße Dirk
rkopka am 21 Aug 2024 10:10:25 Tinduck hat geschrieben:Ich persönlich zerlege nicht 1x im Jahr mein Womo, um eventuelle Feuchtigkeitsschäden zu entdecken. Und solange es nirgendwo offensichtlich rausläuft und keine vorherigen Reparaturversuche sichtbar sind, kann es gut sein, dass der Verkäufer nichts davon wusste.
Genau. Ich hatte beim alten Womo einen Wasserschaden, der wohl schon länger in Gang war (irgendwann in den ca. 10 Jahren, die ich es hatte). Erst als ich komische Blasen in der Wand im Bad gesehen habe, habe ich angefangen, dem nachzugehen und mußte am Ende die halbe Wand neu machen. Vieles davon war hinter Einbauten versteckt. Mit einem Meßgerät hätte man da sicher was messen können, habe ich aber nie gemacht. Ein Teil war sogar schon wieder komplett trocken, nur morsch :? . Da hätte man gar nichts messen können. D.h. ich hätte vorher auch wahrheitsgetreu gesagt, ich weiß von keinem Wasserschaden. Ich hätte nie unterschrieben, daß es keinen Wasserschaden gibt oder gab. Besonders weil das Womo gebraucht gekauft wurde und ich nichts von den ersten 10 Jahren wußte. RK
Denyo12 am 21 Aug 2024 20:52:17 Ich habe mich jetzt mit dem Verkäufer auf ein Nachlass von ca 10% geeinigt, glaube nicht das das von ihm Absicht war , er hat’s auch nicht gewusst . Das ist dann auch gut so und jetzt wird’s repariert oder ich Verkauf das Ding mit dem Schaden . Danke euch für die guten Tipps
lonsome am 21 Aug 2024 21:52:30 Hallo,
Das ist doch eine gute Nachricht. Und es zeigt auch, dass da wohl kein Versuch einer Täuschung oder so war. Einfach dumm gelaufen für beide Seiten.
Viel Erfolg beim Herrichten oder Verkaufen!
Gruß Klaus
Stocki333 am 22 Aug 2024 09:42:16 Falls du einen Anfall von Arbeitswut bekommst. Nimm die 10 %, leg es in eine Ecke und setzt dich drauf. Und warte bis der Anfall vorüber geht. :mrgreen: :mrgreen: Franz
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