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Hallo zusammen Habe mich heute erst angemeldet hätte nicht gedacht, dass ich so früh hilfe von euch brauche. Heute morgen habe ich meinen Nagel neuen Ahorn 550 angemeldet als die nette Dame meinte ich habe eine Ausnahme Genehmigung für Emissions Klasse 36AA = Euro6. Ich bin fast vom Stuhl gekippt 2024 kein Euro 6 DTemp das gibt's doch nicht.Am Donnerstag hole ich das Teil ab und bin schon geladen. Was haltet ihr davon??? Hallo,
Euro6 oder EuroVI ? VG Jürgen
Beides ist Euro6, es gibt für den Halter des Fahrzeugs im Prinzip keinen Unterschied. Die Emissionsklasse 36AA (6c) wurde 2018 eingeführt, die 36BG (6d-TEMP) ein Jahr später. Beides sind Euro 6 WLTP gemessene Emissionsklassen. --> Link soll das Auto 5 Jahre irgendwo rumgestanden haben ??? Ich würde es nicht kaufen , hast du sicherlich schon ! danke uwe für die übersetzungstabelle der hüroglüfen ! :ja: allesbleibtgut hartmut
Das kann eigentlich nicht sein, den könnte man im europäischen Raum nicht mehr zulassen. Eine Ausnahmegenehmigung gilt für Fahrzeuge aus der vorhergehenden zulassungsfähigen Emissionensklasse. Der Grund ist, dass die Basisfahrzeuge beim Verkauf an den Endkunden schon monatelang beim Aufbauhersteller oder Händler stehen können. Diese Ausnahmegenehmigungen gelten nur einige Monate. Ich vermute einen Übertragungsfehler. Was steht in der CoC?
Um Himmelswillen das ist ein Weltuntergang :cry: Ich habe gerade nachgesehen und festgesttellt, daß mein WoWa zwar zugelassen ist, aber es gibt die eingetragene Bezeichnung überhaupt nicht in dem Link --> Link ..... mal ehrlich, Hedebe, welche Auswirkungen hat es denn für dich? bist du sicher, daß es 36AA ist und nicht 36AR? viele grüße neyoo
Wo ist denn das Problem? 36AA ist Euro VI und die, im Moment, aktuelle Schadstoffklasse! Was „besseres“ gibt es nicht ( elektro mal außen vor ). Und eine Ausnahme braucht es dafür auch nicht. Grüße Dirk
Naja stimmt nicht ganz! Aktuell wäre 6e und 6d nur mit Sondergenehmigung zulassungsfähig. --> Link Das hat auch Auswirkungen auf die KFZ Steuer und künftig wohl auch evtl für Fahrverbote, Umweltzonen, auch im Ausland.
Du kennst den Unterschied zwischen Euro 6 und Euro VI?? :gruebel: Grüße Dirk
ich denke mit der Ausnahmegenehmigung könnte schon stimmen 36AA ist bis zum 31.8.2018 zur Erstzulassung freigegeben Auszug Wikipedia Link zum Wiki Artikel --> Link
Euro VI ist für Nutzfahrzeuge und erlaubt gegenüber Euro 6 höhere Grenzwerte, letztendlich ist aber doch die Schlüsselzahl in Feld 14.1 entscheidend welche Klasse das FZG hat. :!: oder sehe ich das falsch
Nö, siehst Du absolut richtig! Schlüsselzahl 36AA für Fahrzeuge unter 3,5t galt für Euro 6c, Schlüsselzahl 36AA für Fahrzeuge über 3,5t für Euro VI. Und, wie Du schon geschrieben hast, Euro 6C galt von Juli 2017 bis August 2018. Ausnahmeerklärungen gelten auch nur für einen bestimmten Zeitraum. Ich kann mir dabei nicht vorstellen das die Ausnahme zur späteren Zulassung mehr als 6 Jahre lang gilt! :eek: Zumal mit 6D, nach dem Abgasskandal, das Messverfahren geändert wurde. Außerdem, wie weiter oben schon geschrieben, müsste das Womo über 6 Jahre nach Produktionsdatum sein. Und das nach Corona und dem Womo-Boom?? :gruebel: Für ein Fahrzeug das für über 3,5t homologiert worden ist ( Duc maxi z.B. ) wäre 36AA also Euro VI heute aber noch „normal“. Aber ich fürchte, die TE wird uns das hier nicht mehr mitteilen?!? Grüße Dirk
wie alt das FZG tatsächlich ist (Produktionsdatum) kann man sehr gut an der Windschutzscheibe erkennen. Da die Scheiben sehr zeitnah zur Produktion des FZG hergestellt werden und JIT angeliefert werden ist das Herstellungsjahr der Scheibe ein fast 100 % Indikator für das Produktionsjahr des Basisfahrzeug. Ausnahme wäre natürlich ein Wechsel der Scheibe nach defekt, hier könnte man aber mit den Seitenscheiben einen Abgleich machen.
Dazu noch als Nachtrag: ich selber fahre einen Laika Kreos 5009 mit 4,5t und Maxi Fahrwerk, laut Fahrzeugschein ist das FZG EURO6 und kein Euro VI und bei dem FZG des Threadersteller, ein Ahorn 550, dürfte es sich ganz bestimmt auch um ein Euro 6 handeln. Alle Tabellen mit den gängigen Abgasnormen die man so im Netz findet, beziehen sich auf PKW mit einem ZGG von max. 3,5 t. Alles was andere Fahrezuge betrifft, z.B. Nutzfahrzeuge oder unsere WoMos, haben andere Normen zur Vorlage. D.h. ein WoMo hat andere Angaben im Schein stehen. Die 36 AA ist hier Euro 6 und somit immer noch gültig. Die Dame bei der Zulassung hat dann wohl aus Unwissenheit von einer Ausnahmeregelung gesprochen. Dafür müsstest Du allerdings Papiere haben und wüsstest es somit vor der Zulassung. Hallo,
unser Ahorn aus 2020 fährt auf Renault Master III und hat Euro VI . VG Jürgen Hallo zusammen Erstmal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Leider hatte ich gestern kaum Zeit zum Antworten sorry. Das Fzg ist Baujahr 11/23 lt Fzg Brief. Ich habe eine schriftliche Ausnahme Genehmigung auf der Zulassungsstelle bekommen. Und hab es nicht glauben wollen. Das sowas bei Nutzfahrzeugen scheinbar noch zulässig ist hätte ich nicht gedacht. Ich bin der Meinung das so etwas im Vertrag erwähnt werden müsste. Ich werde heute das Auto abholen, mich dann beim Händler schriftlich dazu äußern, und nächste Woche beim Anwalt nachfragen ob ich Einspruchs Möglichkeit habe. Folgen sehe ich wie ihr auch so, Höhere Kfz Steuer, Evtl Fahrverbot, auch beim Wieder Verkauf ist das Auto weiger Wert. Das Auto ist vor 1 Jahr gebaut worden ok der Kastenwagen muss noch umgebaut werden damit komme ich klar aber mit der Sondergenehmigung nicht. Bin total enttäuscht. XBerndx
Aber Euro VI bei Nutzfahrzeugen ist heutiger Stand der Technik! Euro VII wird bei Nutzfahrzeugen bis jetzt nicht mal in erwägung gezogen! Und ob Euro 7 beim PKW mal kommen wird..? :nixweiss: Dafür braucht es eigentlich keine Ausnahmegenehmigung. Oder hast Du Euro V? Und wenn das Fahrzeug Ende 2023 gebaut gebaut und anschließend zum Womo ausgebaut wurde, dann ist es auch nicht Schadstoffklasse 36AA im PKW-Bereich mehr! 2023 waren die Ausnahmegenehmigungen für Euro 6c längst abgelaufen.... Grüße Dirk Ich glaub das ist viel Aufregung um nix. Was steht denn in Deinem Fahrzeugschein unter Ziffer 14?
:gruebel: Grüße Dirk
Wo steht in der Zulassungsbescheinigung 2 (früher und ugs. noch heute "Brief") das Baujahr oder Baumonat?
Bevor wir nicht wissen ob er Euro 6 (PKW) oder Euro VI (LKW) hat kommen wir nicht weiter :eek: Wie bereits oben geschrieben ist mein WOMO mit 4,5t Euro 6
Und das Womo von Jürgen hat Euro VI Anscheinend gibt es hier auch keine einheitliche Regel. :oops:
Und welche Euroklassifizierung? 6 oder VI, oder … Das wäre aus meiner Sicht der relevante Teil mein sprinter ist ein 3,5 tonner mit euro VI, war aber vorher mit lkw-zulaszung. verstehn tu ich das nicht... :roll: allesbleibtgut hartmut Auch eine interessante Antwort der beliebten KI Besonders der letzte Satz erklärt dann die Unterschiede Ein Fahrzeug das für über 3,5t homologiert wurde läuft als Nutzfahrzeug. Da müssen dann andere Abgasvorschriften eingehalten werden und auch die ( Sicherheits- ) Ausstattung ist anders. RDKS z.B. wurde bei Nutzfahrzeugen viel später zur Pflicht wie bei PKWs Ein Fahrzeug das für unter bzw bis ( einschl. ) 3,5t homologiert wurde wird dann als PKW zugelassen. D.h. aber natürlich NICHT das man einen "PKW" mit 3,4t nicht auf 3,6t auflasten könnte oder aber z.B. einen Ducato Maxi, der für über 3,5t homologiert wurde, auf ( unter ) 3,5t ablasten kann. Da die eigentliche Homologation dabei erstmal unverändert bleibt, bleibt auch die Schadstoffklasse gleich. D.h. ein Ducato Light, der von 3,5t auf 3,85t aufgelastet wurde, kann eine Schadstoffklasse 36AA haben, in diesem speziellen Fall Euro 6c und ein Ducato Maxi, der von 4,0t auf 3,5t abgelastet wurde, kann auch eine Schadstoffklasse 36AA haben, ist dann aber ein Euro VI. Wo seht ihr das Problem? Das einzige was hier nicht passt ist die Ausnahmegenehmigung: als Nutzfahrzeug bräuchte man bei 36AA Euro VI keine. Als "PKW" mit 36AA hätte man Euro 6c was seit Ende 2018 nicht mehr zugelassen werden kann, mit Ausnahmegenehmigungen bis 01.01.2020. Also lange vorbei. Außerdem dürfte es wohl heute kein Womo mehr als Neufahrzeug geben das vor 2020 gebaut wurde ( wäre ja laut Definition auch kein Neufahrzeug mehr ). Grüße Dirk
Ganz so einfach scheint es nicht zu sein. Unser Jumper wurde als Heavy-Chassis (4,0t) ausgeliefert und dann vom Hersteller Adria als Neufahrzeug auf 3,5t abgelastet verkauft. Die im Fz.Schein eingetragene Schadstoffklasse ist 36AO und Euro6 (nicht EuroVI). Nach deiner Aussage müßte ein 4,0t Fahrzeug ja eigentlich mit EuroVI als Schadstoffklasse homologiert worden sein, ist es in diesem Fall aber nicht. Vielleicht liegt es daran, dass das Fahrzeug bereits vor der Erstzulassung abgelastet wurde, was mich aber wundern würde - die Homologation des Fahrzeugherstellers (hier: Citroen) wird dadurch ja nicht verändert
Ja sorry, vielleicht hat meine Erklärung zu kurz gegriffen: Man kann den Ducato / Jumper / ... ja auch als Kleinbus bekommen. Dann wiederum bleibt es ja ein Fahrzeug zur Personenbeförderung. ... Das Thema ist nicht so ganz einfach. Letztlich bleibt aber die Frage als was der Hersteller das Fahrzeug homologiert hat. Danach richtet sich dann ob Euro 6 oder Euro VI. In Deinem Fall hast Du z.B. nicht Euro 6 sondern Euro 6d-ISC. Also schon ganz andere Grenzwerte als die älteren 6c. Trotzdem bekämen beide, als Nutzfahrzeug homologiert, Euro VI. Grüße Dirk
Unser Jumper wurde wurde ganz sicher nicht von Citroen als Kleinbus an Adria ausgeliefert, sondern - wie auch bei allen anderen Herstellern, die teilintegrierte Wohnmobile aufbauen - als nackte Pritsche. Bleiben wir als dabei: Für die Einordnung von Euro6 vs. EuroVI kann offenbar nicht einfach nur das zGG des Basisfahrzeugs herangezogen werden, das scheint doch komplizierter zu sein. das heizt für mich im umkehrschlusz: alles was euro VI hat ist jezz noch (erst-) zulaszungsfähig, irgendein euro 6b aber nicht :!: echt jezz :?: allesbleibtgut hartmut
Für die PKW Schadstoffklassen (z.B. "Euro6") steht das in diesem Wiki-Artikel gut aufgeschlüsselt: --> Link Wie es sich bei den LKW Schadstoffklassen verhält, kann ich nicht sagen
Hab´ ich doch geschrieben: es richtet sich danach als was DAS Fahrzeug homologiert wurde. Der Rest waren Beispiele. Grüße Dirk
Ja! Und auch wieder nich´!! :D Also erstmal kann man Euro 6 nicht mit Euro VI vergleichen. ( Bzw vergleichen kann man auch Äpfel mit Birnen. Is´ nur halt was anderes :D ) Euro 6b ( und auch 6c,... ) kann man im "normalen" PKW-Bereich nicht mehr neu zulassen. Im Sonderfahrzeugbau hingegen..... :D An Einsatzfahrzeugen von Feuerwehr und Polizei arbeitet man gerade an der Abschaffung der Emissionsklassen und Motorräder, zum Beispiel, sind erst bei Euro 5 ( bzw seit 2024 bei Euro 5+ ). Kommt also drauf an WER was anmeldet und WAS angemeldet werden soll. Grüße Dirk man könnte also auch würfeln.... :?: allesbleibtgut hartmut Hallo zusammen Da habe ich ja was losgetreten Also ehrlich gesagt bin ich total verwirrt und gleichzeitig aber auch beruhigt. Sehe auch Vorteile inder schlechteren Emissions Klasse eine einfachere Technik die hoffentlich weniger anfällig ist. Ich werde mal Bilder am Wochenende einstellen mit Baujahr und Sondergenehmigung. Weiß nicht wie ich es zeitlich hinbekomme da wi unterwegs sind. Ich werde auf jeden Fall an die Firma Ahorn schreiben da es auch andere Themen gab und in dem Schreiben die Sondergenehmigung reklamieren. Mal schauen was die zurück Schreiben. xBerndx
Was sollen die zurückschreiben? Nix! Du hast doch nicht bei denen gekauft sondern bei Deinem Händler! Der Hersteller ist da raus. Grüße Dirk
Bei Ahorn ist der Hersteller Rimor als Auftragshersteller, wie zB auch für XGO (palmo). Die meisten Ahorn Neufahrzeuge dürften direkt von Ahornvertretungen verkauft werden. Weiss nicht wie sich das bei unserem Recht verhält, aber für mich wären da Händler und Hersteller erstmal der Gleiche. Im übrigen hat mein Canada auf Master 3 von 2020 lt. fzgschein Teil 1 eine Schadstoffklasse von 66A0, also Euro VI. Weiss jetzt aber nicht, ob das auch schon vor der Auflastung auf 4t so war. Vorher 240€ Steuer, jetzt 260€.
Aber die Vertretungen sind in der Regel eigenständige Unternehmen.
Ja, war es. :D 1. ändert sich durch das Auflasten die Schadstoffklasse nicht und 2. wird die KFZ-Steuer bei Nutzfahrzeugen u.a. nach dem zGG berechnet und beim PKW u.a. nach dem Hubraum. ( passt also zu der Erhöhung ) Grüße Dirk |
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