rkopka am 12 Jan 2025 17:48:26 In einem anderen Forum kam mehrfach die Aussage, daß in F bei einem 3,5t Fahrzeug(HzGG) mit Überladung (also >3,5t) der Führerschein als nicht mehr ausreichend gilt und es entsprechend Strafen gäbe. Eigentlich sollten die Regeln EUweit ja halbwegs gleich sein. Andererseits werden die Strafen als solche ja auch komplett unterschiedlich gehandhabt. Bitte keine Beiträge: fahr halt nicht überladen ! Die wiegen ja nie. Auflasten... Mir geht es nur um die Regulierung. RK
WomoToureu am 12 Jan 2025 17:57:00 rkopka hat geschrieben:...Die wiegen ja nie. Auflasten... Mir geht es nur um die Regulierung.
Klar wiegen die, wir sind vor Jahren direkt hinter einer Mautstation rausgewunken udn gewogen worden. Mobile Wiegestation mit zwei einzelnen Waagen die Achsweise messen. Ab 5 % fährt man nicht mehr weiter, muss ausladen und es wesentlich teurer als in Deutschland.
WoMoNK19 am 12 Jan 2025 17:58:36 Hallo, rkopka hat geschrieben:In einem anderen Forum kam mehrfach die Aussage, daß in F bei einem 3,5t Fahrzeug(HzGG) mit Überladung (also >3,5t) der Führerschein als nicht mehr ausreichend gilt und es entsprechend Strafen gäbe......
guggst Du hier: --> Linkrkopka hat geschrieben:Eigentlich sollten die Regeln EUweit ja halbwegs gleich sein.
ja sollten Sie, sind sie aber nicht. Beispiel: --> LinkWoMo NK19
Pechvogel am 12 Jan 2025 19:08:44 WoMoNK19 hat geschrieben:guggst Du hier: --> Link…
Ist zwar total OT aber ich finde es krass das der ADAC fragt „Wieviel Überladung ist erlaubt?“ Grüße Dirk
Pechvogel am 12 Jan 2025 19:27:43
Lagerfeld am 12 Jan 2025 19:33:57 Pechvogel hat geschrieben: . . . aber ich finde es krass das der ADAC fragt „Wieviel Überladung ist erlaubt?“
Was ist daran krass - es ist doch eine ganz legitime Frage; und berechtigt ist sie auch.
Pechvogel am 12 Jan 2025 19:40:02 Lagerfeld hat geschrieben:Was ist daran krass - es ist doch eine ganz legitime Frage; und berechtigt ist sie auch.
Warum? Überladen ist überladen! Und erlaubt ist das nicht! Nicht 1kg! Bis zu 5% werden nicht geahndet. Das heißt aber nicht das sie erlaubt wären. Und ob man diese 5% ausnutzen sollte oder ob man sich diese lieber für evtl. Waagetoleranzen aufheben sollte? :gruebel: Ist und bleibt HIER aber OT! :thema: Grüße Dirk
rkopka am 13 Jan 2025 01:37:29 Pechvogel hat geschrieben:https://www.wohnmobilforum.de/w-t64457.html
Ja, in der Diskussion wurde auch kurz das Thema ungültiger Führerschein angesprochen aber nicht weiter behandelt. Statt dessen lief es wohl eher auf zu hohe Überladung hinaus. Auch die anderen Links bringen nichts zu dem Thema: ist in F der FS ungültig, wenn man mit >3,5t mit einem 3,5t Fahrzeug und B FS fährt ? RK
Pechvogel am 13 Jan 2025 07:15:18 Die europäische Führerscheinrichtlinie, die in Frankreich ja genauso gilt wie in Deutschland, legt fest welche FAHRZEUGKLASSEN man mit welchen Führerscheinklassen fahren darf. Daher bekommt man auch zusätzliche Klassen eingetragen wenn man z.B. die alte Klasse „3“ umtauscht auf den neuen Kartenführerschein, da uns mit dem alten „3er“ mehr Klassen „versprochen“ wurden. Und das ist erstmal EU weit einheitlich geregelt. D.h. wenn ich in Deutschland eine FahrzeugKLASSE fahren darf dann darf ich diese FahrzeugKLASSE auch in Frankreich fahren. ( Ausnahmen gibt es nur bei den nationalen „Unterpunkten“ wie z.B. „B196“ ). Wenn ich ein Fahrzeug, das laut Zulassung in eine Klasse fällt die ich mit meinem Führerschein fahren darf, überlade, so ändert sich dadurch ja nicht die Zulassung! D.h. die Fahrzeugklasse bleibt erhalten und damit darf sie auch mit der gleichen Führerscheinklasse bewegt werden! Wenn dem nicht so wäre müsste man, gerade auch in Frankreich, auch wegen zu hoher Geschwindigkeit und „Mautprellerei“ belangt werden. :gruebel:
Grüße Dirk
fomo am 13 Jan 2025 08:27:54 Leute, warum habt ihr so ein Problem euch an geltende Vorschriften zu halten?
Mit Sicherheit liegt es auch daran, dass die deutschen Kuschelstrafen nicht wirklich wehtun. Die müssen endlich durch echte Strafen ersetzt werden.
HeideMobil am 13 Jan 2025 09:11:58 Es ist so, dass in anderen Ländern andere "Tarife" für Übertretungen gelten. Und zwar meist drastisch höher. Wen juckt es in Deutschland ob er im Halteverbot steht oder 20km/h zu schnell fährt. Das sieht in UK anders aus und ist leicht zu erkennen. Alle halten die Geschwindigkeiten ein.
Für Frankreich fehlt mir die praktische Erfahrung :D Es sollte aber klar sein, dass es im Ausland anders ist als in D. Mich wundern oft die erstaunten Beiträge hier .....
flo1979 am 13 Jan 2025 09:26:18 Ich denke, es sterben mehr Kinder durch Leute, die in 30er Zonen 40 fahren als durch Wohnmobile, die für 3650kg ausgelegt und mit 3600kg unterwegs sind.
Bei all den Vorschriften und drakonischen Strafen geht es in erster Linie um gewerbliche Transporte, wo der schnelle Euro durch Überladung droht. Entsprechende Horrornachrichten von Holzlastern etc. gibt es ja regelmäßig wieder.
In einem französischen Forum habe ich mich mal mit der Frage beschäftigt. Die erste Antwort, der ein Fragesteller erhielt war: "Prüf Deinen Luftdruck!". Ursache für das hohe Strafmaß waren wohl sehr schlimme Unfälle mit vielen Toten mit massiv überladenen Minivans, die alljährlich ihre Reise Richtung Süden antreten.
So lange ich von niemanden eine belegbare Aussage erhalte, er habe irgendwo für 3600kg lt. Waage einen nennenswerten Betrag bezahlt, werde weiter mit vollem Tank durch die Gegend fahren.
Natürlich ist es klar, dass es diejenigen ärgert, die sich mit > 3,5t freiwellig selbst geißeln und laufend Bestätigung dafür suchen.
Tinduck am 13 Jan 2025 10:31:25 flo1979 hat geschrieben: So lange ich von niemanden eine belegbare Aussage erhalte, er habe irgendwo für 3600kg lt. Waage einen nennenswerten Betrag bezahlt, werde weiter mit vollem Tank durch die Gegend fahren.
Ist doch OK. Nennt sich persönliche Risikoabschätzung. Aber dann bitte nicht 'Abzocke' schreien, wenns dich erwischt :) Natürlich ist es klar, dass es diejenigen ärgert, die sich mit > 3,5t freiwellig selbst geißeln und laufend Bestätigung dafür suchen.
Siehste, für mich geisselt sich jemand selber, der um jeden Preis die 3,5 Tonnen einhalten will und permanent an der Beladungsgrenze rumwabert. Wäre mir zu stressig. Aber ich habs ja auch einfach, wir sind so weit von 3,5 Tonnen weg, dass ich mir da gar keine Gedanken drum machen muss. bis denn, Uwe
flo1979 am 13 Jan 2025 11:01:02 Tinduck hat geschrieben:Ist doch OK. Nennt sich persönliche Risikoabschätzung. Aber dann bitte nicht 'Abzocke' schreien, wenns dich erwischt :)
Nöö, erwischt ja dann schon den richtigen :D Siehste, für mich geisselt sich jemand selber, der um jeden Preis die 3,5 Tonnen einhalten will und permanent an der Beladungsgrenze rumwabert. Wäre mir zu stressig. Aber ich habs ja auch einfach, wir sind so weit von 3,5 Tonnen weg, dass ich mir da gar keine Gedanken drum machen muss.
Bei Deinem Gerät lohnt es sich auch :D Für einen Dethleffs Family Alkoven würde ich das wohl auch in Kauf nehmen, aber a) sind die Dinger leider zu teuer für uns und b) etwas zu unhandlich. Dazwischen klafft bei aktuellen Modellen einfach eine Riesen-Lücke. Klar, 100kg mehr wäre fein, aber dafür lohnt es aus unserer Sicht einfach nicht. Meine Frau hat gerade allein für die Erweiterung B auf BE um die 1500€ bezahlt und hat auf die nächsten 10 Jahre genug von nach Zigaretten stinkenden Fahrlehrermachos.
cbra am 13 Jan 2025 11:44:54 mal wieder zum Thema
wenn ich die diversen verlinkten beiträge (tlw. recht alt) richtig verstehe geht es bei der hohen strafe weniger um die überladung, sondern ums fahren ohne führerschein - richtig? da war was von €90 für die überladung zuzügl. 1.400,-- wegen führerschein. wenn man aber den richtigen führerschein hat wäre man mit nur 90 dabei.
wie ist das in deutschland? - gehts da mehr um die überladung oder den korrekten FS ? andere Länder?
Jagstcamp-Widdern am 13 Jan 2025 11:48:18 in d kannst du einen 3,5 tonner mit 5 tonnen fahren, dein führerschein paszt trotzdem. du zahlst "nur" für die überdadung und darfst nicht weiterfahren bis das gewicht stimmt.... allesbleibtgut hartmut
pwglobe am 13 Jan 2025 14:43:58 Hallo, wir sind mehrere Wochen (min. 10) im Jahr in Frankreich und ich bin auch in einem französischen Forum. Fakt ist, in Frankreich werden Wohnmobile fast nie gewogen, 90% der Franzosen fahren überladen aber es interessiert keinen. Die Strafen sind allerdings höher und konsequenter als in D. Wer nur einen B Führerschein hat fährt ohne gültigen Führerschein deshalb ist die Fahrt dann zu Ende. Wer C1 bzw C hat hat zumindest den gültigen Führerschein und bei geringer Überladung darf die Fahrt fortgesetzt werden, Geldstrafe gibt es trotzdem. Bei höherem Übergewicht muss man entladen oder darf die Fahrt nicht fortsetzen, dann wird es auch richtig teuer. Es gibt zwei Strecken auf denen aus Sicherheitsgründen gewogen wird, dies ist die A75 meist an der Brücke bei Millau und die A51 bzw. die N85 bei Gap. Automatisches Wiegen an den Mautstellen gibt es, hat aber die Polizei keinen Zugriff, ist nur für die Maut relevant. Fazit, man fährt in F sicherer vor Kontrollen bei Überladung als in D. Dies stellt keinen Aufruf zur Übertretung von Gesetzen dar. Das Strafmaß bei Überladung in F kann man im Web mit der Suche finden.
flo1979 am 13 Jan 2025 15:29:39 pwglobe hat geschrieben:Fazit, man fährt in F sicherer vor Kontrollen bei Überladung als in D.
Und das heißt ja schon was :) Übrigens hat die Polizei in FR ein ziemlich weites Ermessen. In Österreich übrigens bis 15% ebenfalls auch, erst darüber kommt es zum richtig teuren Strafverfahren. Wasser ablassen, Ermahnung und Weiterfahren kommt wohl durchaus vor.
rkopka am 13 Jan 2025 15:38:08 pwglobe hat geschrieben:Wer nur einen B Führerschein hat fährt ohne gültigen Führerschein deshalb ist die Fahrt dann zu Ende. Wer C1 bzw C hat hat zumindest den gültigen Führerschein und bei geringer Überladung darf die Fahrt fortgesetzt werden, Geldstrafe gibt es trotzdem.
Ich hab jetzt etwas weiter gegraben, aber ohne eine Bestätigung dafür zu finden. Natürlich ist das Fahren mit Übergewicht verboten, ab 5% kann das Fahrzeug stillgelegt werden. --> LinkAber alles zum Führerschein spricht von PTAC bis 3,5t. --> LinkPTAC : Abkürzung von poids autorisé en charge. "Das zulässige Gesamtgewicht (PTAC) finden Sie in der Regel in Ihrem Fahrzeugschein im Feld F2". Die französische Seite bringt ein Pop-Up mit einem ähnlichen Text, den ich aber nicht kopieren kann. Demnach wäre die Regelung identisch zu Deutschland. Und damit kann es kein ungültiger FS sein !? flo1979 hat geschrieben:Übrigens hat die Polizei in FR ein ziemlich weites Ermessen. In Österreich übrigens bis 15% ebenfalls auch, erst darüber kommt es zum richtig teuren Strafverfahren. Wasser ablassen, Ermahnung und Weiterfahren kommt wohl durchaus vor.
Wasser ablassen wurde mir auch vorgegeben. Ich bin laut dem Beamtem gerade noch davon gekommen, aber mit 3% !!! (100kg/3,5t). 15% wären schon 525kg. Damit läßt dich keiner mehr weiterfahren, selbst in D. RK
flo1979 am 13 Jan 2025 16:04:32 rkopka hat geschrieben:Wasser ablassen wurde mir auch vorgegeben. Ich bin laut dem Beamtem gerade noch davon gekommen, aber mit 3% !!! (100kg/3,5t). 15% wären schon 525kg. Damit läßt dich keiner mehr weiterfahren, selbst in D.
Damit sollte man auch keinesfalls weiterfahren :) Aber genau diese 3% meinte ich und das sind bei sparsamer Beladung und tendenziell leichtem Mobil eben die, die dann doch mal fehlen. Und da ist man bei jedem auf dem Papier auflastbaren WoMo im Rahmen der konstruktiven Auslegung.
basste315 am 13 Jan 2025 16:06:04 pwglobe hat geschrieben:Wer nur einen B Führerschein hat fährt ohne gültigen Führerschein deshalb ist die Fahrt dann zu Ende. Wer C1 bzw C hat hat zumindest den gültigen Führerschein und bei geringer Überladung darf die Fahrt fortgesetzt werden, Geldstrafe gibt es trotzdem.
Dass bei Überladung die Fahrt zu Ende sein kann (Ermessen?) und eine Geldstrafe fällig ist, kann ich nachvollziehen. Dass eine zusätzliche (höhere) Geldstrafe wegen "fehlendem Führerschein" droht, wenn man nur B hat und mehr als 3500 kg wiegt, kann ich mir nicht vorstellen. Man fährt doch trotzdem die korrekte Fahrzeugklasse, für die man die Fahrberechtigung hat. Dieses "Damoklesschwert" geistert seit dem Beitrag aus 2011 durchs Forum: --> Link svenhedin1 hat geschrieben:Aber jetzt kommts. Alle hatten KEINEN C -Führerschein, durften also nur Mobile bis zGG 3,5 t fahren. Deshalb hat jeder von den 10 eine zusätzliche Busse von 1410 € wegen fahren ohne Führerschein, insgesamt also 1.500,00 € bezahlen müssen. Sprich die Aktion hat dem Staat 15.000,00 € eingebracht. Die Kernfrage des TE betrifft das möglicherweise zusätzlich drohende Führerscheindelikt:
Wäre die Überladung eines Fahrzeuges mit einem hzG von 3,5 t in Frankreich ein Führerscheindelikt, wenn man nur den Führerschein "B" hat :?: :?: :?: Auch für die Schweiz wird das oft behauptet. Wenn ja, auf welche Rechtsgrundlage stützt sich das :?: :?: :?: Helmut selten und wenn, dann kaum überladen
Pechvogel am 13 Jan 2025 19:33:56 rkopka hat geschrieben:…Demnach wäre die Regelung identisch zu Deutschland. Und damit kann es kein ungültiger FS sein !?…
Nein, die Regelung gilt europaweit! Grüße Dirk
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