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Balkonkraftwerk auf Kawa läuft 1, 2


frungelbertibertz am 24 Mai 2025 09:19:52

Bin neu in dem Thema, aber wahrscheinlich ist das für andere ein Alter Hut...
Suchte preiswerte und machbare Solarlösung. Habe unser neues Womo auf Fiat Kawa Basis mit ner stabilen aber preisgünstigen AluSystemprofil Lösung ausgestattet, Halterungen auf Pilzköpfe selbst hergestellt - stabil + Bombenfest.
Ein Discounter mit dem großen "A" hatte neulich ein Balkonkraftwerk im Angebot für 179€. Der Clou, die Plattenbreite passt bis auf den cm exakt in der Breite auf das neue System aufs Dach. Zwar "nur" 350 Wp aber dafür mit nem Wechsrlrichter fürs Haus. Habe nen geeigneten Umschalter für den Solarausgang im Womo + geeignete Buchse mit Stecker für den Stecker zum BKWR. Da das Womo bei uns eh stets draußen in der Sonne steht, speist dies nun schön ins Haus ein. Wird sich so sicher auch in ein paar wenigen Jahren amortisiert haben. Gesamtkosten für alles das bei mal grad' etwas über 400€. Uns freut's... Vielleicht als Anregung.
Grüße

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weser13 am 24 Mai 2025 10:36:08

Moin,

das ist mal eine außergewöhnliches Projekt.

Da werden die Damen und Herren vom Markstammdatenregister staunen.
Ob das Anmeldeformular eine entsprechende Spalte hat, um alle geforderten Angaben unterzubringen?
Ich bin gespannt!

Grüße aus NI

UweHD am 24 Mai 2025 10:59:30

frungelbertibertz hat geschrieben: ...Da das Womo bei uns eh stets draußen in der Sonne steht, speist dies nun schön ins Haus ein....

Und was machst du, wenn das Wohnmobil nicht zuhause am Landstrom hängt? Der Wechselrichter funktioniert nicht ohne Netzsynchronisation und wird dir weder 230V bereitstellen noch wird er dir den Bordakku laden.

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frungelbertibertz am 24 Mai 2025 11:15:19

... klar, vergaß zu erwähnen, beim Umschalter dann in normaler "ich fahre mit dem Womo-Position" wird dann der normale VictronLR gespeist... Ach ja, dann sollte ich auch die Kabeltrommeverbindung Womo-Haus abstöpseln . Wie gesagt, die Kiste steht (leider 10 Monate/Jahr bis zur Rente, eh noch vorm Haus solang rum).
Grüße

Tinduck am 24 Mai 2025 13:16:03

Prima Idee - 1 x Solarzellen kaufen, 2 x Nutzen. Für am-Haus-Parker perfekt.

Dafür nen Guten.

Anmelden würd ich das Ding nicht - ist ia nicht fest an der Immobilie montiert, sondern auf dem Womo, da hilft es dem Netzbetreiber noch nicht mal, auf Google Maps die Luftaufnahmen auszuwerten :D

bis denn,

Uwe

Franky70 am 24 Mai 2025 20:35:09

Tinduck hat geschrieben:Prima Idee - 1 x Solarzellen kaufen, 2 x Nutzen. Für am-Haus-Parker perfekt.

Dafür nen Guten.

Anmelden würd ich das Ding nicht - ist ia nicht fest an der Immobilie montiert, sondern auf dem Womo, da hilft es dem Netzbetreiber noch nicht mal, auf Google Maps die Luftaufnahmen auszuwerten :D

bis denn,

Uwe

Es ist immer wieder schön, wie manche Leute einem Tipps geben, bestehende Vorschriften zu umgehen.

BossHogg am 25 Mai 2025 05:30:28

Servus,
Mein System ist anders herum, Victron MP im Womo, BKw Insel mit 2-3kW auf dem Haus.

ich habe einigen speziellen Kollegen geraten ihre WR und Ladegeräte im Womo gegen einen Multiplus zu tauschen da sie im südlichen Europa im Winter über auf eigenen Grundstücken ohne externen Stromanschluß stehen wollen.
Zusätzlich ist eine Wieland Einspeisedose im Womo auf der Ausgangsseite der MP verbaut damit sie die PV vor Ort einstecken können (der MP ist bei Allen entspr. programmiert worden, teils ist es gewünscht und ich kann mich deswegen auch bei Fragen dort über VRM einloggen und Probleme remote lösen).
Auf deren Dächern der Ferienhäuser sind ca 2 kW verbaut und als BKw ausgeführt und bei Abwesenheit daher das Anwesen stromlos.
Kommen die Kollegen an, stecken sie Ihren Wagen über die Wieland Einspeisesteckdose am Haus an (kein Landstrom!).
Sobald die Haus PV erkennt daß Netz anliegt wird das BKw im Haus aktiv was nun der MP im Womo nutzt um die volle Leistung in die Batterien zu senden.
Zusätzlich hält er die 230V Seite stabil und steuert den HV WR im Bedarfsfall (Frequenzerhöhung bis 52 Hz zur Abschaltung des BKw) problemlos.
Da tagsüber die 230V eher genutzt sind, können Womo+Haus zusammen 4kW+ bereitstellen, nachts ist der MP im standby. Bei Abreise stecken die Kollegen nur die Wielanddose aus, der Landanschluß bleibt ungenutzt.

Soweit ich das mitbekommen habe, haben sich daraufhin befreundete Locals meine Anlage nachgebaut und stehen mit freundlicher Genehmigung auch auf dem dortigen Grundstück und nutzen das auch zuhause.
Bedarfsweise erfolgt hierbei Support über VRM ebenfalls durch mich oder lokal ansässige weitere Victron Händler oder Installateure
Der Vorteil ist, Du kannst fast jede PV für das Womo nutzen auch bei Stromausfall, da das Womo die Haus-PV steuert (FI im Verteiler bzw. Zählervorsicherung in diesem Fall vor Anschluß trennen, MP und PV Leistung identisch).

Tinduck am 25 Mai 2025 20:55:53

Franky70 hat geschrieben:Es ist immer wieder schön, wie manche Leute einem Tipps geben, bestehende Vorschriften zu umgehen.


Welche Vorschriften genau, die explizit für eine mobile Anlage gelten?

Soll er beim Marktstammdatenregister jedesmal die Adresse ändern, wenn er woanders einspeist, was er könnte?

bis denn,

Uwe

Franky70 am 25 Mai 2025 21:30:56

Tinduck hat geschrieben:Welche Vorschriften genau, die explizit für eine mobile Anlage gelten?

Soll er beim Marktstammdatenregister jedesmal die Adresse ändern, wenn er woanders einspeist, was er könnte?

bis denn,

Uwe

"Die Einspeisung ins Hausnetz mit einer mobilen Solaranlage, auch bekannt als Balkonkraftwerk oder Steckdosen-Solaranlage......."
Quelle: --> Linkät%20anmelden?,Stromzählernummer.
Dazu zählt ja wohl dann auch die Anlage auf dem WoMo.

Nordpol am 26 Mai 2025 10:57:22

Franky70 hat geschrieben:Es ist immer wieder schön, wie manche Leute einem Tipps geben, bestehende Vorschriften zu umgehen.


Noch schöner ist nur, wenn darauf typisch deutsch in vorauseilendem Gehorsam der Scheitel nach Vorschrift gerichtet wird und oberlehrerhafte Schnappatmung einsetzt. :wink:

huohler am 26 Mai 2025 12:11:26

Franky70 hat geschrieben:Es ist immer wieder schön, wie manche Leute einem Tipps geben, bestehende Vorschriften zu umgehen.


So lange mein Ferraris Zähler rückwärts läuft wäre ich doch mit dem Klammerbeutel gepudert wenn ich meine Balkonanlage anmelden würde.
Das war jetzt aber kein Tip oder? :lol:

Hubert

thomker am 26 Mai 2025 12:22:56

huohler hat geschrieben:So lange mein Ferraris Zähler rückwärts läuft wäre ich doch mit dem Klammerbeutel gepudert wenn ich meine Balkonanlage anmelden würde

...das kannste doch nicht machen, da kommt der Netzbetreiber doch zu Dir als letztes um den Zähler zu tauschen...

dieter2 am 26 Mai 2025 17:16:07

huohler hat geschrieben:So lange mein Ferraris Zähler rückwärts läuft wäre ich doch mit dem Klammerbeutel gepudert wenn ich meine Balkonanlage anmelden würde.
Das war jetzt aber kein Tip oder? :lol:

Hubert


Würde ich auch nicht anmelden.
Leider haben die mir so einen Elektronischen montiert, die Dinger laufen nicht rückwärts :roll:

Locke21 am 26 Mai 2025 21:23:00

thomker hat geschrieben: "huohler":So lange mein Ferraris Zähler rückwärts läuft wäre ich doch mit dem Klammerbeutel gepudert wenn ich meine Balkonanlage anmelden würde

...das kannste doch nicht machen, da kommt der Netzbetreiber doch zu Dir als letztes um den Zähler zu tauschen...


... uffpasse ...
wenn der abgelesene Zählerstand ein Jahr drauf niedriger ist, kommen der Netzbetreiber dann doch ganz schnell zum Zähleraustausch .-)

Locke21 am 26 Mai 2025 22:22:40

Franky70 hat geschrieben:früher: Es ist immer wieder schön, wie manche Leute einem Tipps geben, bestehende Vorschriften zu umgehen.
und jetzt: "Die Einspeisung ins Hausnetz mit einer mobilen Solaranlage, auch bekannt als Balkonkraftwerk oder Steckdosen-Solaranlage......."
Quelle: Verbraucherzentrale .. Dazu zählt ja wohl dann auch die Anlage auf dem WoMo.


Aah, erst einen raushauen ... und dann doch ein Rückzug auf Raten ("Dazu zählt ja wohl ...").
Ist wohl auch besser so. So sehr ich die Veröffentlichungen der Verbraucherzentrale für eine Erst-Information schätze, bei diffizileren Rechtsfragen hilft nur: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung". Hast Du offenbar versäumt.

Gesetz ist hier zunächst § 111f EnWG als Ermächtigungsgrundlage für die MaStRV. Und diese regelt in § 5 (1) und (3), daß Betreiber ihre "Einheiten" im MaStR registrieren müssen, ebenso wie den Beginn sowie das Ende von deren vorläufigen Stilllegungen. Für die jeweilige Registrierung/Deregistrierung gilt jeweils eine Monatsfrist.

Hmm, wenn also die PV-Anlage auf dem zuhause stehenden und ans Haus angeschlossenen WoMo als "Einheit" registrierungspflichtig sein soll, muß ich dann beim Verlassen der regelmäßigen Parkposition und Abkoppelung vom Haus mich jeweils im MaStR deregistrieren und bei der Rückkehr wieder registrieren? Gilt das dann auch für den Wochenendurlaub, oder gar wenn ich nur zum Tanken wegfahre? :lol:

Mitnichten. Denn § 2 Nr. 4d MaStRV definiert als "Einheit" i.S.d. § 5: "jede ortsfeste Stromerzeugungseinheit".
Wenn man jetzt noch gedanklich "WoMo" durch "ReiseMo" ersetzt, dürfte sich Deine Behauptung von Umgehung bestehender Vorschriften als wenig fundiert erweisen. Sonst verweigert derselbe WoMo-Besitzer womöglich noch die KfzSteuer-Zahlung dafür, weil er ja ortsfest sei und damit kein Kfz.
:razz:

Franky70 am 27 Mai 2025 00:28:11

Locke21 hat geschrieben:Aah, erst einen raushauen ... und dann doch ein Rückzug auf Raten ("Dazu zählt ja wohl ...").
Ist wohl auch besser so. So sehr ich die Veröffentlichungen der Verbraucherzentrale für eine Erst-Information schätze, bei diffizileren Rechtsfragen hilft nur: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung". Hast Du offenbar versäumt.

Gesetz ist hier zunächst § 111f EnWG als Ermächtigungsgrundlage für die MaStRV. Und diese regelt in § 5 (1) und (3), daß Betreiber ihre "Einheiten" im MaStR registrieren müssen, ebenso wie den Beginn sowie das Ende von deren vorläufigen Stilllegungen. Für die jeweilige Registrierung/Deregistrierung gilt jeweils eine Monatsfrist.

Hmm, wenn also die PV-Anlage auf dem zuhause stehenden und ans Haus angeschlossenen WoMo als "Einheit" registrierungspflichtig sein soll, muß ich dann beim Verlassen der regelmäßigen Parkposition und Abkoppelung vom Haus mich jeweils im MaStR deregistrieren und bei der Rückkehr wieder registrieren? Gilt das dann auch für den Wochenendurlaub, oder gar wenn ich nur zum Tanken wegfahre? :lol:

Mitnichten. Denn § 2 Nr. 4d MaStRV definiert als "Einheit" i.S.d. § 5: "jede ortsfeste Stromerzeugungseinheit".
Wenn man jetzt noch gedanklich "WoMo" durch "ReiseMo" ersetzt, dürfte sich Deine Behauptung von Umgehung bestehender Vorschriften als wenig fundiert erweisen. Sonst verweigert derselbe WoMo-Besitzer womöglich noch die KfzSteuer-Zahlung dafür, weil er ja ortsfest sei und damit kein Kfz.
:razz:


"Wo muss ich ein Steckersolar-Gerät anmelden?
Wenn Sie ein Steckersolar-Gerät betreiben, müssen Sie Ihr Gerät im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Der Anmeldeprozess wurde für Steckersolar vereinfacht und beschränkt sich neben den Angaben zu Ihnen als Betreiber:in auf fünf Angaben:

Leistung der Module,
Leistung des Wechselrichters,
Standort,
Datum der Inbetriebnahme und
Stromzählernummer.
Wenn Sie diese Angaben bereitliegen haben, können Sie die Meldung per Online-Formular selbst vornehmen oder vornehmen lassen.

Da auch ein Steckersolar-Gerät formal eine netzgekoppelte PV-Anlage ist, ist die Anmeldung verpflichtend. Ohne Anmeldung im Marktstammdatenregister kann ein Bußgeld drohen.

Die früher notwendige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt komplett."

Und das stammt ja nicht von mir.

Tinduck am 27 Mai 2025 08:57:00

Für die Anlage auf dem Womo steht aber weder Standort noch Zählernummer fest, da an jeder beliebigen Landstromdose eingespeist werden kann. Und damit ist auch das Inbetriebnahmedatum unsinnig.

Dieser Fall ist einfach nicht vorgesehen und damit Grauzone. Eine Anmeldung würde nur Verwirrung produzieren. Wenn der Netzbetreiber dann mal Luftaufnahmen auswertet und keine Solarpanels auf dem Haus zu sehen sind...

bis denn,

Uwe

topolino666 am 27 Mai 2025 09:35:11

OT: dieser Tröd steht für das aktuelle Deutschland:

TE: Ich hab da was technisch cooles umgesetzt, es passt, hat wenig Kohle gekostet und ich freue mich
A1: cool, gratuliere
A2: Hey, will ich auch...
A3: ist das eigentlich so erlaubt? Hast Du das schon den Behörden gemeldet?
A4 - A2817: Diskussion ob erlaubt oder nicht
......

OT-Ende!

ät TE: coole Umsetzung, freue mich für Dich mit! :-)

Locke21 am 27 Mai 2025 11:12:41

Franky70 hat geschrieben:Wenn Sie ein Steckersolar-Gerät betreiben..., müssen Sie Ihr Gerät im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden.
Und das stammt ja nicht von mir.


Genausowenig wie der von mir oben zitierte Gesetztestext. Und - nur - der ist relevant.
OK, mein Text war wohl zu lang.

Deshalb hier für Dich noch mal die Kurzfassung: registrierungspflichtig im MaStR sind nur ortsfeste Stromerzeugungseinheiten.
Dazu gehört die PV-Anlage auf dem WoMo gerade nicht.

Das ist auch nur dann eine "Grauzone", wenn Du bei Deinem Womo die Räder abmontiert und es abgemeldet auf Deinem Grundstück vors Haus stellst. Dann kannst Du die Auffassung vertreten, es sein ortsfest, und die einspeisende PV-Anlage drauf brav beim MaStR registrieren. :mrgreen:

weser13 am 27 Mai 2025 12:04:06

Moin,

meine Interpretation:
Anmeldepflichtig sind Anlagen, die mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden werden.
Das gilt auch für sog. Steckeranlagen. Eine 230-Volt Steckdose an einem Gebäude ist eine ortsfeste Anlage.

Grüße aus NI

weser13 am 27 Mai 2025 12:40:17

Moin,

meine Interpretation:
Anmeldepflichtig sind ortsfeste Anlagen, die mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden werden.
Das gilt auch für sog. Steckeranlagen. Eine 230-Volt Steckdose an einem Gebäude ist eine ortsfeste Anlage.

Grüße aus N

Tinduck am 27 Mai 2025 13:05:03

weser13 hat geschrieben:Moin,

... Eine 230-Volt Steckdose an einem Gebäude ist eine ortsfeste Anlage.

Grüße aus N


Unzweifelhaft. Aber Steckdosen sind nicht anmeldepflichtig, nirgendwo.

Und die fragliche Solaranlage ist eben nicht ortsfest, sondern kann am gleichen Tag in 50 verschiedene Steckdosen einspeisen, wenn der Eigentümer das möchte.

Ihr könnt gern alles überall registrieren, was ihr möchtet, meinetwegen auch Lebensberechtigungsscheine beantragen - ich persönlich würde eine Anlage auf einem Womo nirgendwo anmelden, auch wenn die ab und an mal irgendwo was einspeist.Dazu kommt, wir reden hier über 350 Wp, das versickert sowieso im zum Großteil im Haushalt. Ist jetzt nicht so, dass der TE damit das Niederspannungsnetz an seine Grenze bringen würde.

bis denn,

Uwe

rkopka am 27 Mai 2025 13:10:53

Tinduck hat geschrieben:Und die fragliche Solaranlage ist eben nicht ortsfest, sondern kann am gleichen Tag in 50 verschiedene Steckdosen einspeisen, wenn der Eigentümer das möchte.

Sie kann - darf sie aber auch ? Laut Regelung muß du vorher eine Anmeldung mit der Zählernummer machen. Da das hier nicht geht (oder sehr viel Papierkram bedarf), würde es bedeuten, daß es nicht erlaubt ist.

RK

weser13 am 27 Mai 2025 13:28:11

Tinduck hat geschrieben:
Unzweifelhaft. Aber Steckdosen sind nicht anmeldepflichtig, nirgendwo.

Uwe


Das ist unzweifelhaft. Der Ausgangspunkt jedoch sind die Solarplatten auf einem Kastenwagen
und die Diskussion, ortsfest oder nicht.
Der Anschluss und die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz erfolgt über eine 230-Volt Steckdose am Gebäude.
Und somit ist das eine ortsfeste Anlage. In dem Zusammenhang ist die 230-Volt Steckdose am Gebäude zu beurteilen.

Grüße aus NI

boulette am 27 Mai 2025 15:48:12

Tja das ist hier das Dilemma! Anlage läuft, Erbauer ist stolz und sagt das öffentlich. Andere finden es auch gut, aber die Idee es hier zu veröffentlichen war nicht gut. Die Diskussion ist eröffnet und dauert sicher noch eine Weile. :roll: :D

dieter2 am 27 Mai 2025 15:58:11

boulette hat geschrieben:Tja das ist hier das Dilemma! Anlage läuft, Erbauer ist stolz und sagt das öffentlich. Andere finden es auch gut, aber die Idee es hier zu veröffentlichen war nicht gut. Die Diskussion ist eröffnet und dauert sicher noch eine Weile. :roll: :D


Meinst Du die staatlichen Solarwächter lesen hier mit :rolleyes:

mowgli am 27 Mai 2025 20:14:16

boulette hat geschrieben:Tja das ist hier das Dilemma! Anlage läuft, Erbauer ist stolz und sagt das öffentlich. Andere finden es auch gut, aber die Idee es hier zu veröffentlichen war nicht gut. Die Diskussion ist eröffnet und dauert sicher noch eine Weile. :roll: :D

Genau. Wenn ich etwas mache, von dem ich weiß dass es nicht ganz legal ist, würde ich es aber erst gar nicht posten.

Nordpol am 27 Mai 2025 20:25:55

mowgli hat geschrieben:Genau. Wenn ich etwas mache, von dem ich weiß dass es nicht ganz legal ist, würde ich es aber erst gar nicht posten.


Woran man sieht, wie zweifelhaft nützlich solche Blockwächter für die Gesellschaft sind.
Vielleicht sieht er schon seine Aufstiegschancen zu einem echten Denunzianten, weshalb Menschen wie mowgli sich dann lieber geschlossen halten. :roll:

Ich hoffe, derjenige, der diesen Thread "intercepted" hat, ist stolz auf sich! :roll:

Bepe am 27 Mai 2025 21:13:53

Hallo!

Mein Eindruck:
In anderen Ländern ist erlaubt, was nicht verboten ist.
In Deutschland dagegen ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist!

Wer rechtliche oder andere Bedenken gegen die vom TE geschilderte Anlage hat, braucht sie ja einfach nicht nachzubauen!

Gruß
Bernd

andwein am 28 Mai 2025 15:43:40

huohler hat geschrieben:......So lange mein Ferraris Zähler rückwärts läuft wäre ich doch mit dem Klammerbeutel gepudert wenn ich meine Balkonanlage anmelden würde. Das war jetzt aber kein Tip oder? :lol: Hubert

Meine Anlage ist angemeldet und der Zähler läuft trotzdem rückwärts.!!!!!!!
Allerdings nur Theoretisch denn in der Praxis sind die 800W schnell durch Hausgeräte wie Kühlschrank, Kühltruhe etc überschritten, dann läuft er wieder vorwärts.
"Und in der Praxis ist es anders als so mancher denkt"
Gruß Andreas

Locke21 am 28 Mai 2025 19:37:20

rkopka hat geschrieben:Sie kann - darf sie aber auch ? Laut Regelung muß du vorher eine Anmeldung mit der Zählernummer machen. Da das hier nicht geht (oder sehr viel Papierkram bedarf), würde es bedeuten, daß es nicht erlaubt ist.


Auf welche "Regelung" beziehst Du Dich denn da?
Und wo steht etwas von "Anmeldung"?

In der MaStRV jedenfalls nicht. Wer auf "Regelungen" recurriert, sollte dann bitte auch deren Terminologie verwenden.
Die MaStRV benennt und definiert registrierungspflichtige Einheiten, und das sind NUR ortsfeste Stromerzeugungseinheiten. Die Du jedesmal auch bei vorübergehender Stilllegung fristgemäß deregistrieren mußt.

Eine auf einem WoMo montierte Solaranlage ist und bleibt genauso wie das WoMo eine bewegliche Einheit, die eben nicht ortsfest i.S.d. MaStRV ist oder wird, auch nicht durch ein zeitweises Einstecken eines Steckers in eine Haussteckdose. Damit ist sie keine ortsfeste Stromerzeugungseinheit und nicht registrierungspflichtig, und Du bist damit auch kein Betreiber i.S.d. § 3 (1) Nr. 1 MaStRV, der sich als Marktakteur im MaStR ebenfalls registrieren müßte. Wenn keine Registrierungspflicht besteht, muß man natürlich auch keine Zählernummer angeben.

Du fällst schlicht nicht in den Anwendungsbereich der MaStRV.
Wer das Ganze nun unbedingt anders sehen will, muß dann konsequent auch jedesmal bei Ausstecken/Wiedereinstecken aus/in der Haussteckdose seine vorübergehende Stillegung/Wiederinbetriebnahme im MaStR registrieren. Läuft aber Gefahr, daß bei der 15. derartigen Mitteilung jemand mal auf die Idee kommt, diese Person zu einer MPU o.ä. aufzufordern. :mrgreen:

Locke21 am 28 Mai 2025 20:44:48

weser13 hat geschrieben:Der Ausgangspunkt jedoch sind die Solarplatten auf einem Kastenwagen und die Diskussion, ortsfest oder nicht.
Der Anschluss und die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz erfolgt über eine 230-Volt Steckdose am Gebäude.
Und somit ist das eine ortsfeste Anlage. In dem Zusammenhang ist die 230-Volt Steckdose am Gebäude zu beurteilen.


Unzweifelhaft ist die 230V-Steckdose am Gebäude eine ortsfeste Anlage. Aber sie erzeugt keinen Strom und ist deshalb keine Stromerzeugungsanlage i.S.d. MaStRV. Und darauf kommt es an. Stromerzeugungsanlage ist das System auf dem WoMo, und das ist eben nicht ortsfest. Weil es nicht fest mit seiner Umgebung verbunden ist und sich ohne Weiteres von einem Ort zum anderen bewegen läßt.

Pechvogel am 28 Mai 2025 21:18:55

Locke21 hat geschrieben:…Eine auf einem WoMo montierte Solaranlage ist und bleibt genauso wie das WoMo eine bewegliche Einheit, die eben nicht ortsfest i.S.d. MaStRV ist oder wird, auch nicht durch ein zeitweises Einstecken eines Steckers in eine Haussteckdose…

Sorry aber das ist so nicht richtig:
laut Bundesnetzagentur, die das Markenstammdatenregister führt, müssen alle auf oder in Gebäuden montierten Stromerzeugungsanlagen angemeldet werden.
Und als Gebäude definiert man „ Ein Gebäude ist eine selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlage, die von Menschen betreten werden kann und zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen dient.“
Das Fahrzeuge, in dem Moment in dem sie nicht aktiv am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, als Gebäude / bauliche Anlage gelten KÖNNEN, ist mittlerweile durch viele Urteile, auch von OLGs bestätigt worden.
Entscheidend ist der Verwendungs- / Nutzungszweck zum Zeitpunkt. Und spätestens wenn „der Stecker zum Zweck der Stromgewinnung in der Steckdose ist“ dürfte es sich um ein Gebäude handeln und die Anlage müsste angemeldet werden.

Muss man die Anlage dann wieder abmelden wenn man „den Stecker wieder rauszieht“?
NEIN!
Ich habe meine Haus-PV-Anlage z.B. als „Nulleinspeiseanlage“ konfiguriert.
D.h. wenn der Speicher voll ist und kein Strom im Haus benötigt wird, fährt die Anlage ihre Leistung Richtung „Null“. Dann müsste ich sie, wenn sie „auf Null“ ist jedesmal abmelden und eine halbe Stunde später evtl. wieder anmelden?

Mein Nachbar hat eine „mobile PV-Anlage“ die er im Sommer im Garten aufbaut und den Stecker an der Terrasse einsteckt. Im Winter baut er sie wieder ab ( 10 Minuten Arbeit ) und lässt sie im Keller überwintern.
Der muss sie auch nicht an- und abmelden sondern hat sie angemeldet und „darf“ damit Strom erzeugen. Müssen muss er nicht. Wenn er nicht will dann bleibt der Stecker in der Wiese liegen.

Anmelden heißt man darf, nicht man muss!

Und wenn mein Womo zu Hause angemeldet ist dann darf es dort einspeisen.
Wenn ich woanders hinfahre dann muss ich es nicht abmelden.
Es sei denn ich will woanders hinfahren und da einspeisen.
Dann müsste ich die Anlage zu Hause abmelden und am Zielort anmelden denn eine Anlage darf ( theoretisch ) nur einmal gemeldet sein.



Grüße
Dirk

Nordpol am 29 Mai 2025 10:10:24

Pechvogel hat geschrieben:Das Fahrzeuge, in dem Moment in dem sie nicht aktiv am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, als Gebäude / bauliche Anlage gelten KÖNNEN, ist mittlerweile durch viele Urteile, auch von OLGs bestätigt worden.


So viele Urteile gibt es da gar nicht, also bitte belegen.
Es ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Zudem ist Definitionssache, was "aktiv am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen" bedeutet.

Pechvogel hat geschrieben:Entscheidend ist der Verwendungs- / Nutzungszweck zum Zeitpunkt. Und spätestens wenn „der Stecker zum Zweck der Stromgewinnung in der Steckdose ist“ dürfte es sich um ein Gebäude handeln und die Anlage müsste angemeldet werden.


Dein Konjunktiv ist durchaus gerechtfertigt.
Noch schöner wäre, wenn Du kenntlich machst, dass das Deine Meinung ist.

Nicht falsch verstehen, Dirk.
Womöglich sieht das irgendein Richter ganz genauso, wie Du.
Womöglich aber ein anderer auch ganz anders. :wink:

BossHogg am 29 Mai 2025 10:41:11

Servus,
es ist ganz einfach, jede mit dem öffentlichen Netz verbundene Anlage ist anmeldepflichtig!
Es geht im Vordergrund um eine zukünftige Regelbarkeit der Anlage sowie um zu wissen wo und wie viel Leistung vorhanden ist.
Der zweite Grund sind die Kosten die man zukünftig auch den Kleinerzeugern aufhalst (bspw. Anteilig). Da muß man vorher entspr. Strukturen aufziehen.

Eine reine Inselanlage ohne Anbindung ist nicht eintragungspflichtig, deshalb verbaue entspr. Anlagen auf dem Hausdach und nutze diese entspr. (Autarkie zu Hause durch Großspeicher (30 kWh+), Zähler und Hausanschluß ausbauen und stilllegen lassen, für den Winter zur Notladung brauchst Du einen Generator).

Locke21 am 29 Mai 2025 15:17:12

Pechvogel hat geschrieben:laut BNA, die das MaStR führt, müssen alle auf/in Geb. montierten StromerzeugungsAnl. angemeldet .. Und als Gebäude definiert man .. Dass Fz, die z.Z. nicht aktiv am öffentl StrVerkehr teilnehmen, als Gebäude/baul Anlage gelten KÖNNEN, ist mittlerw. durch viele auch OLG-Urt bestätigt ..
Entscheidend ist Verwendungs-/Nutzungszweck z.Z.. Anmelden heißt . darf


Die Bundesnetzagentur gehört zur Exekutive und kann auch nur Recht interpretieren, aber nicht setzen. Dann benenn doch bitte mal a) Deine herangezogenen Rechtsvorschriften und b) Deine "zahlreichen OLG-Urteile". Schon Deine verwendete Terminologie deutet auf einen fehlenden Bezug zur MaStRV hin. Dort gibt es nämlich kein Anmelderecht/-pflicht, sondern eine Registrierungspflicht. Und es geht um Stromerzeugungs-(Einheiten), die auch bei der Verbindung mit einem Gebäude nicht immer registrierungspflichtig sind, sondern nur dann, wenn sie ortsfest sind. Ein WoMo mit PV-Anlage drauf wird weder dadurch ortsfest, daß es neben einem Haus steht, noch durch einen Stromkabelanschluß. Die Zweckbestimmung der PV-Anlage auf dem WoMo bleibt ebenfalls auf Grund seiner Art und bestimmungsgemäßen Konstruktion (auf dem jederzeit bewegl. WoMo) an keinen Standort gebunden. Ein WoMo ist auch kein Gebäude und wird es auch nicht dadurch, daß es zeitweise steht, denn es bleibt zur Bewegung zweckbestimmt. Krasse Ausnahmenfälle hatte ich ja schon - eher zur Belustigung - genannt.

Sieht i.ü. die Webhilfe der MaStRV ebenso: "Ortsfest betrieben wird eine Anlage dann, wenn die Anlage nicht für den Transport vorgesehen ist. Dies ist dann anzunehmen, wenn sie auf Grund ihrer Art oder bestimmungsgemäßen Konstruktion an ihren Standort gebunden ist."

An welchen Standort ist denn i.d.R. ein WoMo (und damit die PV-Anlage darauf) gebunden? An keinen, es ist und bleibt ein Kraftfahrzeug. Für das Du KfzSt zahlst, und keine Grundsteuer. Weil es eben KEIN Gebäude ist. Selbst ein Bauwagen ist solange kein Gebäude, wie er auf Rädern steht und bewegt werden könnte.

-----------
sorry, aber aufgrund der blöden 360-Zeichen-Grenze mußte ich das Zitat übel "einschrumpfen"

Pechvogel am 29 Mai 2025 15:58:00

Locke21 hat geschrieben:...Selbst ein Bauwagen ist solange kein Gebäude, wie er auf Rädern steht und bewegt werden könnte...

Wo Du gerade "Bauwagen" erwähnst:
dazu gibt es eine Anmerkung des deutschen Bundestages ( WD-7-003-21 ).
Darin heißt es: "Auf Dauer bewohnte Bauwagen werden überwiegend ortsfest benutzt und stellen daher nach bauordnungsrechtlichen Kriterien bauliche Anlagen dar"

Oder das Ober-Verwaltungs-Gericht NRW hat im Urteil 10 A 462/01 zu einem Anhänger geurteilt:
"Objekte - wie zum Beispiel Anhänger -, die an sich beweglich und nicht ortsfest sind, erfüllen gleichwohl das Merkmal der Ortsfestigkeit, wenn sie längere Zeit oder immer wieder für kürzere Zeit an bestimmter Stelle abgestellt werden. Der Bewertung eines abgestellten Anhängers als ortsfeste Einrichtung steht nicht entgegen, dass es sich bei dem Anhänger um ein Fahrzeug im Sinne des Straßenverkehrsrechts handelt."

Oberverwaltungsgericht Bayern ( 9 CS 12.148 ): hier geht es u.a. um Wohnwagen

Mal etwas aus Hessen zu deren Bauordnung:
"Der Wohnwagen wird auch dann überwiegend ortsfest benutzt, wenn er im wesentlichen nur während der Sommerzeit für einige Monate mit Unterbrechungen zu Urlaubs- und Wochenendfahrten auf dem streitbefangenen Außenbereichsgrundstück abgestellt wird. Der Begriff der überwiegenden ortsfesten Nutzung in § 2 Abs. 1 Satz 2 HBO ist nicht dahin zu verstehen, daß ein Wohnwagen rechnerisch für mehr als die Hälfte eines Kalenderjahres an demselben Standort abgestellt wird"
(Grosse-Suchsdorf/ Schmaltz/ Wiechert, Nds BauO, Komm., 3. Aufl. 1984, § 2 Rdnr. 14; Mang/Simon, BayBauO, Komm )



Grüße
Dirk

Locke21 am 29 Mai 2025 16:13:57

Pechvogel hat geschrieben:Wo Du gerade "Bauwagen" erwähnst:

Oder das OVG NW 10 A 462/01 zu einem Anhänger:
... Ortsfestigkeit, ."

OVG Bayern ( 9 CS 12.148 ): hier geht es u.a. um Wohnwagen

Mal etwas aus Hessen zu deren Bauordnung:
"Der Wohnwagen wird auch dann überwiegend ortsfest .... Der Begriff der überwiegenden ortsfesten Nutzung in § 2 Abs. 1 Satz 2 HBO ist nicht dahin zu verstehen, daß ein Wohnwagen rechnerisch für mehr als die Hälfte eines Kalenderjahres an demselben Standort abgestellt wird"
(Grosse-Suchsdorf/ Schmaltz/ Wiechert, Nds BauO, Komm., 3. Aufl. 1984, § 2 Rdnr. 14; Mang/Simon, BayBauO, Komm )


Aha, dachte ich es mir doch. Alles Zitate zu gänzlich anderen Normen mit anderer Begrifflichkeit und Zweckbestimmung aus anderen Rechtsgebieten,

Pechvogel am 29 Mai 2025 16:30:23

Locke21 hat geschrieben:Aha, dachte ich es mir doch. Alles Zitate zu gänzlich anderen Normen mit anderer Begrifflichkeit und Zweckbestimmung aus anderen Rechtsgebieten,

Nee, es geht um die Definition von Gebäude bzw baulicher Anlage und dem Begriff "ortsfest" den Du ins Spiel gebracht hast.



Grüße
Dirk

Locke21 am 29 Mai 2025 17:47:00

Pechvogel hat geschrieben:Nee, es geht um die Definition von Gebäude bzw baulicher Anlage und dem Begriff "ortsfest" den Du ins Spiel gebracht hast.


Ja, genau darum geht es, aber die DEF ist aus der MaStRV herauszuarbeiten unter Berücksichtigung des dortigen Sinnzusammenhangs. Und eben nicht herbeizuziehen aus anderen Gesetzen, selbst wenn diese scheinbar semantisch den gleichen Begriff verwenden oder einen ähnlichen/gleichklingenden, in einem anderen Kontext.
Es ist ein schlimmer Anwendungsfehler bei der juristischen Arbeit und Gesetzesinterpretation, Begriffe einfach aus anderen Rechtsgebieten ohne Überprüfung oder Wertung übertragen zu wollen. Erst recht, wenn Du auch noch aus über 40 Jahre alten Kommentaren zu anderen Rechtsgebieten zitierst. Kann ich auch, vgl. BFH-Urt. II 160/60 U : "Ein Gebäude ist ein Bauwerk, das Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz .. gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden, von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist."

Die Begriffe Gebäude bzw. ortsfest werden in vielerlei Gesetzen verwendet, haben aber eben KEINE einheitliche Definition über die verschiedenen Gesetze hinweg. Selbst wenn sie in einem Rechtsgebiet oder sogar in einem Gesetz mehrfach verwendet werden, heißt das noch lange nicht, daß sie einheitlich zu definieren und anzuwenden sind!

Wer also weiterhin meint, sein Reisemobil sei über alle Rechtsgebiete hinweg ein Gebäude, weil es eine PV-Anlage trägt, deren Steckerende zeitweise in einem Haus steckt, ist natürlich gehalten, dafür dann beim Belegenheitsfinanzamt eine Feststellungs- oder Nachfeststellungerklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (ggf. als Gebäude auf fremdem Grund und Boden gem. § 244 (3) Nr. 2 BewG) abzugeben, damit er rechtstreu dann auch die fällige Grundsteuer dafür zahlen kann. Und natürlich wird er beim Hauptzollamt Einspruch einlegen gegen seinen KfzSt-Bescheid, denn für ein Gebäude muß man ja keine KfzSt zahlen. :roll:

Pechvogel am 29 Mai 2025 17:54:59

Locke21 hat geschrieben:…ein Gebäude, weil es eine PV-Anlage trägt, deren Steckerende zeitweise in einem Haus steckt … zur Feststellung des Grundsteuerwerts … denn für ein Gebäude muß man ja keine KfzSt zahlen. :roll:

Ich denke Du hast ( absichtlich ? ) alles falsch verstanden.



Grüße
Dirk

Joachim170 am 29 Mai 2025 20:31:18

Moin,
um mal etwas Klarheit in die Registrierungsfrage zu bringen, hilft ein Blick in die Hilfeseiten des Marktstammdatenregisters:
--> Link
Wann besteht eine Registrierungspflicht? Strom- und Gaserzeugungseinheiten: Wenn die Einheit ortsfest ist und unmittelbar oder mittelbar ans Strom- oder Gasnetz angeschlossen ist oder werden soll

etwas tiefer die Definition "ortsfest"
Ortsfest betrieben wird eine Anlage dann, wenn die Anlage nicht für den Transport vorgesehen ist. Dies ist dann anzunehmen, wenn sie auf Grund ihrer Art oder bestimmungsgemäßen Konstruktion an ihren Standort gebunden ist.


Für mein Leseverständniss heißt dass, daß eine Anlage auf einem Wohnmobil nicht angemeldet werden muß.

Gruß Joachim

Locke21 am 29 Mai 2025 21:15:16

Joachim170 hat geschrieben:Ortsfest betrieben wird eine Anlage dann, wenn die Anlage nicht für den Transport vorgesehen ist. Dies ist dann anzunehmen, wenn sie auf Grund ihrer Art oder bestimmungsgemäßen Konstruktion an ihren Standort gebunden ist.


Hatte ich bereits in meinem Beitrag (29.05. 15.17 Uhr) auch schon zitiert.
Das hat Dirk aber entweder überlesen, oder auch nicht verstanden.

Pechvogel am 12 Jul 2025 10:22:03

Joachim170 hat geschrieben:...Für mein Leseverständniss heißt dass, daß eine Anlage auf einem Wohnmobil nicht angemeldet werden muß.

Ich kram das hier mal wieder raus da ich, schon Ende Mai, einfach mal eine Anfrage an das Marktstammdatenregister ( bzw "Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn" ) gestellt hatte und entsprechend angefragt hatte ob eine Solaranlage auf einem Wohnmobil angemeldet werden muss, sofern es, zumindest während der ungenutzten Zeit, temporär zu Hause an das Netz angeschlossen wird.

Die Antwort lautet
... muss wie jede andere Stromerzeugungsanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.
Seit dem 16. Mai 2024 (Inkrafttreten des Solarpakets) entfällt die Verpflichtung zur Meldung beim Netzbetreiber...




Grüße
Dirk

BossHogg am 13 Jul 2025 05:19:04

Servus,
denke Dich in den Netzbetreiber!
Es gibt zu einem größeren Dorf nur eine 10kV Leitung.
Jetzt werden im Herbst einige Höfe mit Womos gefüllt für das Winterlager.

Plötzlich sind da Spannungs- und Frequenzschwankungen auf den Leitungen, größere Industrieanlagen gibt es hier nicht!

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