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motorradtraeger
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Wie bekommt man dafür eine Betriebserlaubnis???? 1, 2


mikel am 01 Mär 2004 20:18:38

Hi,

Pijpop und ich suchen nach einer Möglichkeit dieses nachfolgende offiziell zuzulassen. Es handelt sich dabei um ein in Amerika, Holland und Belgien oft genutzte Art seinen PKW auf seinen eigenen Rädern direkt hinterm Wohnmobil herzuziehen. An der Anhängetechnik ist unter anderem die Bremsanlage des geschleppten PKW mit der des Womos gekoppelt, soll heißen wenn ich im Womo bremse, bremst auch der PKW hinter mir an den Abschleppösen. Lau Pijpops Aussage hat er schon ein solches Gespann mit Deutscher Zulassung gesehen. Wir suchen jetzt nach einer Möglichkeit. dafür ebenfalls eine Zulassung zum Strassenverkehr zu erhalten.

Hat jemand ne Idee??? Wir sind für jeden Beitrag dankbar.

@Pijpop
schreib auch noch was dazu!!!


















[/img]

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

[Admin] am 01 Mär 2004 20:25:57

in Amerika einfach so, in Polen für 5000 Zloty und hier überhaupt nicht....... :D

Es sei denn, Du kaufst Dir einen Abschleppwagen, baust eine Leerkabine drauf und nutzt die hinteren Auflagen für Deinen PKW............nochmal: :D

zufrieden?

eher nicht, hä?..........is aber so 8)

mikel am 01 Mär 2004 20:27:32

@Dirk
Danke für Deinen konstruktiven Ratschlag!

Anzeige vom Forum


[Admin] am 01 Mär 2004 21:10:21

ich weiß - immer wenn ich vom Thema keine Ahnung habe, fallen mir die sinnvollsten Beiträge ein..................... :D

Gast am 01 Mär 2004 21:53:21

hi!

ich will das auch, man müsste das über eine euro zulassung hin bekommen! nur wie sieht das dann mit der versicherung aus? ich werde mal meinen tüv freund fragen, was er für eine idee hat. aber solange das durch unser land fahren darf und es in euroland zugelassen wird, sind auch chancen hier für uns drin!

mikel am 01 Mär 2004 22:44:33

@Dirk

......nicht wirklich, .......

Mickie am 01 Mär 2004 23:04:17

@ Mikel,

wie funktioniert das denn?

mikel am 02 Mär 2004 10:20:49

Hi Mickie

hoffe Du kannst Dir durch diese Animation ein Bild machen. Der zu schleppende PKW wird mit zwei Befestigungspunkten direkt mit dem Womo verbunden, und fährt auf seinen eigenen 4 Rädern.







Bild

Gast am 02 Mär 2004 10:33:39

Danke Mikel,
nicht übel das Ding. Wieviel Kg kannst Du da anhängen?
Wie ich unseren TÜV kenne reicht ihm die Bremseinrichtung so bestimmt nicht. Da brauchst Du mindestens noch ein Reservesystem :oops:

dokabastler am 02 Mär 2004 11:19:36

HI,

ich kenn die Motorhomes mit PKW hintendran aus meiner eigenen USA-Zeit.
Ich fürchte aber, daß es hier in D zulassungstechnisch an der Verbindung Bremspedal - Auflaufeinrichtung scheitert, an den Befestigungspunkten am PKW und an den Rückwärtsfahreigenschaften
Ersteres ist wohl ein Seil, das durch ein Loch in der Spritzwand läuft, zweiteres - das hab ich in USA gesehen - sind Ösen an der Stoßstange des PKW
Das ist den bundesdeutschen Zulassungshütern wohl einfach zu windig und zu wenig stabil.....

Wenn Du auf dem Highway mal einen PKW verlierst läuft der halt einfach aus (hab ich selber 2x gesehen, 1x direkt vor mir) - bei den meist breiten Straßen und den geringen Fahrgeschwindigkeiten passiert da oft nicht viel - es wird ja hauptsächlich auf den Fernrouten geschleppt.
Aber bei uns auf der Autobahn??
Und beim Bremsen die Alpenpässe hinunter??

Außerdem: In den USA gibts so viel Platz, da mußt Du fast nie rückwärts fahren - bei uns sieht das schon anders aus - und ich glaub für Rückwärtsfahren ist die Vorrichtung echt nicht geignet


klar - in anderen europ. Staaten ist das anscheinend zulässig (in Holland weils da keine Berge gibt?? :D :D ) - aber ich bin gespannt ob das bei weiter um sich greifendem EU-Vorschriften so bleibt...


Ich wünsch Euch mit den "Dicken Schiffen" dennoch, daß das genehmigungsfähig ist oder wird - mit meinen kleinen "Kisterl" kann ich kaum was schleppen, höchstens einen Smart :D :D (hey, wär doch gar nicht schlecht...)


@mikel - ich hab mir extra den Ausdruck "Amis" verkniffen, nicht daß Du wieder was falsch verstehst..........

Schöne

dokabastler

mikel am 02 Mär 2004 11:26:17

Das Ready Brake System ist nur ein Beispiel. In USA gibt es auch andere Systeme, die dann nicht mit dem simplen Seil funzen, sondern mit einer Hydraulikanlage. Die Animation sollte nur das Funktionsprinzip verdäutlichen. Ebenso sehe ich,eigentlich ohne großen Aufwand, dort ein Sicherheitssystem einzubauen, welches bei "abhanden kommen" des PKW´s, automatisch ne Sperre auf die Bremsen gibt.

Gast am 02 Mär 2004 11:38:37

mikel hat geschrieben:Hi Mickie

hoffe Du kannst Dir durch diese Animation ein Bild machen. Der zu schleppende PKW wird mit zwei Befestigungspunkten direkt mit dem Womo verbunden, und fährt auf seinen eigenen 4 Rädern.







Bild

ist eher so zu verstehen , dass dein PW mit deinem WOMO popt. Smile


Nein, die Idee wäre natürlich fantastisch.
Markus

Amaliana am 02 Mär 2004 14:39:33

Hab mich mal bei einem TÜV-Fachmann darüber erkundigt:

Er sagt - davon abgesehen das es in Deutschland absolut nicht machbar wäre so etwas in den Straßenverkehr zuzulassen - man nach deutschem Verkehrsrecht einen Führerschen der Klasse CE (= LKW mit Anhänger) braucht um das zu fahren, da es als Abschleppen eines fahrtüchtigen Fahrzeuges gilt.

Seltsame Gesetze gibt es in diesem Land! Tzzzz!

Oloeschi am 02 Mär 2004 14:49:36

Ich denke mal in Deutschland kannst du dir höchstens einen PKW-Anhänger hinten dranhängen:
--> Link
Kommt dann nur auf das nötige Kleingeld an für den Kleinwagen.Aber außer SMART gibt es sogar was für 4Sitzer.

Oloeschi am 02 Mär 2004 14:52:57

Hier mal ein Foto:

mikel am 02 Mär 2004 15:11:22

Ja, das ist schon klar, nur finde ich das zu umständlich, Du mußt immer schauen wo Du den Hänger dann hinstellst, dann drauffahren - runterfahren, nerv.

Das andere System birgt keinerlei Umstände, das Gestell zwichen Womo und PKW machste in die Heckgarage und den PKW parkst Du am Urlaubsort. Ankuppeln und abkuppeln ist absolut unproblematisch. Mußt nicht extra den Hänger Anmelden -versichern - TÜV etc.

Der PKW wäre (gerade für mich) natürlich kein Problem, würde einfach einen Mini als Dienstwagen mitnehmen, dann als Cabrio.

Ich fände das System einfach perfekt.

Vor allem hat Pijpop in dem anderen Thread geschrieben er hätte schon mindestens zwei solcher Gespanne in Deutschland gesehen - und zwar mit DEUTSCHER ZULASSUNG!!! Er hat sie auf der Autobahn gesehen, wäre gerne hinterher gefahren, mur wie sollte er dort wenden?

Pijpop am 02 Mär 2004 16:36:25

@ Mikel
Deine Fähigkeiten am Computer faszinieren mich.

@ ALLE: Wenn mich mein Erinnerungsvermögen nicht täuscht stand vor
einigen Jahren in einer Fachzeitschrift ( Pro - oder Reisemobil ) ein
Kurzbeitrag zu diesem Thema - hat von Euch jemand eine Sammlung
dieser Hefte und Z E I T zum nachblättern???

Das mit der EU Zulassung dürfte der richtige Weg sein. Nur wer kennt
sich mit sowas aus.

Wegen des Achsabstandes beim zu ziehenden Fahrzeug und der FS Klasse
dafür schaut mal in das Thema wg. FS KL 3.
Falls der gezogene PKW unter 750 KG bleibt fällt auch die Frage der
Zusatzbremse weg, da ein kleiner Anhänger mit 750 KG ohne eigene
Bremse gezogen werden kann - oder lieg ich da falsch.
Ich setzt natürlich voraus, daß die zulässige Anhängelast beim Zugfahrzeug größer als 1 600 KG ist. Ich kann 2 500 T. ziehen.

Pijpop

Gast am 02 Mär 2004 17:21:47

hi!

eu zulassung ist unser stichwort, anders ist es nicht zumachen! in den ländern, niederlande, grossbritanninen und spanien ist es machbar! habe diese auskunft heute bekommen. nun wie wir zu einer eu zulassung kommen, dass weiss ich nicht. meine quelle meinte, wir sollten mal einen händler in england ansprechen der solche teile verkauft, der wüsste dazu mehr. leider sind meine english kenntnis dazu echt zu schlecht. wer kann helfen?

mikel am 02 Mär 2004 17:45:43

Hi Norbert,

das in Englisch kann ich übernehmen!

hast Du da einen Ansprechpartner?

Würde ihn dann diesbezüglich kontaktieren - anrufen - faxen - mailen, was auch immer!

Gast am 02 Mär 2004 22:21:47

Hallo Mikel, :razz:

da Du 4 Achsen bewegen willst, brauchst Du hierfür auf jeden Fall den Führerschein Klasse "2". (Wie der heute heißt, wissen wir nicht)

Liebe von

Ana und Volker
:wink: :wink:

Gast am 02 Mär 2004 23:07:57

Betreff deutsche Zulassung: Mir schwebt da was im Hinterkopf vor, dass Angehörige der amerikanischen Streitkräfte hier Sachen zulassen dürfen die sie sonst nur in Amiland haben. Vielleicht ist das der Grund.
dm

qwei am 03 Mär 2004 08:27:44

Hi Mickel

Da fällt mir immer mein Forgängerwomo ein das war ein Ami und da habe ich damals 1500DM für die Einzelabnahme beim Tüv Bezahlt (wohlgemerkt) Einzelabnahme.

Wenn man da ein Mustergutachten anstrebt da reichen VIELE EUROS nicht.

Gast am 03 Mär 2004 08:57:10

hi mikel!

da muss ich selber erst schauen, wer das in england anbietet. es war ja auch nur ein tip vom freund vom tüv. habe heute mittag zeit und werde dann mal google suchen lassen!

Pijpop am 03 Mär 2004 14:57:21

@ Mikel
eventuell kann: --> Link eine Quelle für weitere
Infos bzw. Bezugsquelle sein.
Im Gebrauchtangebot steht bei dem 1 Tiffin Allegro identisch mit meinem
Teil - bis auf den Motor.
Unter Umständen nähern wir uns der Lösung.
Pflegeprodukt ist übrigends unterwegs.

Pijpop

Gast am 03 Mär 2004 15:57:58

hi!

ich denke die anddy von pijpop könnte uns auf alle fälle weiterhelfen. also mikel wenn der was machen kann wir sind dabei! das wäre einfach spitze wenn wir das auto mitnehmen könnten.

mikel am 03 Mär 2004 17:34:01

OK, dann fangen wir bei dem an. Werde mal eine Email verfassen, und auch hier reinstellen, vielleicht vergesse ich ja was, das könnt Ihr mir dann noch sagen - schreibe ich dann noch dazu.

.....na dann schaun mer mal!

Gast am 03 Mär 2004 17:44:46

Und was machen wir Schweizer ?
Gibts da eine Lösung des Problem,s

mikel am 03 Mär 2004 17:46:25

@Joxy

...gute Frage, wir haben ja bisher nicht einmal eine für Deutschland!!

Vielleicht ist es bei Euch in der Schweiz ja ganz simple so etwas zugelassen zu bekommen. Who knows.

Gast am 03 Mär 2004 21:18:06

Das hat doch glatt schon jemand versucht durchzubekommen,jedoch ohne Erfolg.


Schleppen von Kleinwagen hinter dem Reisemobil
RU-Schreiben an den Bundesverkehrsminister


Das Schleppen eines Kleinwagens hinter dem Reisemobil mit einer Dreiechsdeichsel wurde bisher meistens - länderabhängig - genehmigt. Nun besteht aufgrund neuer Anweisungen kaum noch die Möglichkeit, diese Schleppart genehmigt zu bekommen. Diewohnmobilforum- Günter Diehl hat auch zu diesem Sachverhalt den Bundesminister für Verkehr angeschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst einmal vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 30.6.2000.

Mein heutiges Anliegen betrifft das Schleppen eines Kleinwagens in der Masse bis maximal 750 kg hinter einem Reisemobil.

In den USA und Kanada ist es gang und gebe, einen PKW mittels einer Dreiecksdeichsel hinter einem Reisemobil auf allen 4 Rädern zu schleppen. Einige Bundesländer, die eine Ausnahmegenehmigung zum Schleppen nach § 33 StVZO erteilten, lehnen dies nun plötzlich ab.

Ich bitte zu prüfen, ob eine bundeseinheitliche Ausnahmegenehmigung, nach § 33 StVZO für das Schleppen eines Kleinwagens in der Masse bis maximal 750 kg hinter einem Reisemobil getroffen werden kann. Im Rahmen der Harmonisierung des Verkehrsrechts, zu welchem alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich verpflichtet sind, möge der § 33 StVZO dahin gehend geändert werden, dass das Schleppen von Fahrzeugen hinter Reisemobilen generell erlaubt wird.

Anregungen für diese Möglichkeit:


1. Leergewicht des zu ziehenden Fahrzeug maximal 750 kg

2. Tief liegende und stabil befestigte Ankupplungspunkte ohne scharfe Kanten am zu ziehenden Fahrzeug

3. Mit dem Zugfahrzeug verklemmte Beleuchtung des Fahrzeughecks wie bei einem Anhänger, ohne dass die vorderen Lampen des zu ziehenden Fahrzeugsleuchten

4. Hinweistafel am Heck des zu ziehenden Fahrzeugs zwischen 2 Dreieck-Rückstrahlern mit der Aufschrift ,Bin im Schlepp"

5. Stabile 3-Eck-Zugdeichsel

Ich bitte, dieses Anliegen wohlwollend zu prüfen.

Mit reisemobilfreundlichen n
Günter Diehl


Antwort – Schleppen eines Kleinwagen hinter einem Reisemobil nicht mehr möglich – Bund-Länderausschuss lehnt Antrag ab.

Das BMVBW - Referat 33 - Herr Schwitzner - beantwortet die RU-Anfrage wie folgt:
Das Thema “Schleppen von betriebsfähigen Kraftfahrzeugen hinter Wohnmobilen" ist in einer Sitzung des Bund-Länder-Fachausschuss ,,Technisches Kraftfahrwesen" (BLFA-TK) im Frühjahr dieses Jahres behandelt worden. Unter Hinweis auf den geltenden Grundsatz, dass Ausnahmegenehmigungen nur dann zu erteilen sind, wenn die Einhaltung der Vorschriften zu einer Nicht zu vertretenden Härte führen würden, wurde dieser Antrag abgelehnt. Dieser Beschluss ist in die Arbeiten einer Arbeitsgruppe eingegangen, die sich mit der Neufassung der Vorschriften über das Schleppen von Fahrzeugen befasst. Diese Arbeitsgruppe hat ihre Ergebnisse im Juni vorgelegt, der
BLFA-TK hat sich damit einverstanden erklärt. Daraus folgt, dass nach Änderung der Vorschriften
- ein Abschleppen nur noch im Rahmen von Notbehelfsmaßnahmen und
- - ein Schleppen nur noch von betriebsunfähigen Fahrzeugen nach Erteilung einer
- - Ausnahmegenehmigung möglich sein wird
Der Bund-Länder Fachausschuss für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei (BLEAStVO) hat dieser Änderung jetzt ebenfalls zugestimmt.
Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ist jetzt aufgefordert, die Vorschriften in dem vorgeschlagenen Umfang zu ändern.

Das BMVBW Referat 33



Finde es auch schade,würde mir sonst einen Smart dranhängen.Aber mag sein das über EU ja doch was geht.

Dietmar

mikel am 04 Mär 2004 09:06:53

@Dietmar

Du hast unsere Hoffnungen nicht gerade gestärkt, aber seis drum.

Wenn ich das Schreiben der BMVBW richtig deute, ist es eigentlich ganz einfach, den PKW hinter dem Womo herzuziehem:

Zitat: "Das Thema “Schleppen von betriebsfähigen Kraftfahrzeugen hinter Wohnmobilen" ist in einer Sitzung des Bund-Länder-Fachausschuss ,,Technisches Kraftfahrwesen" (BLFA-TK) im Frühjahr dieses Jahres behandelt worden. Unter Hinweis auf den geltenden Grundsatz, dass Ausnahmegenehmigungen nur dann zu erteilen sind, wenn die Einhaltung der Vorschriften zu einer Nicht zu vertretenden Härte führen würden, wurde dieser Antrag abgelehnt." Zitat Ende

Das bedeutet doch, das wenn ich ein nicht betriebsfähiges Kraftfahrzeug hinter mein Womo spannen würde, der Rahmen der Notbehelfsmaßnahme erfüllt werden würde?????

Wenn ich also meinem PKW, der hinter meinem Womo hängt, die Betriebsbereitschaft entziehen würde, durch welche Maßnahme auch immer ich dies erreiche sei mal dahingestellt, würde ich es dürfen?!?

Is nur sone Idee!

Pijpop am 04 Mär 2004 15:55:09

@ Mikel
das Problem ist dann " nur " die fehlende Schleppgenehmigung.

Nur ist meines Erachtens dem Schreiben auch zu entnehmen das es
länderspezifische Ausnahmen, sprich Zulassungen für solche Gespanne
gab. Was man jetzt bräuchte wäre eine Kopie einer solchen Zulassung.
Also werfen wir mal die Flinte noch nicht ins Korn.

Pijpop

Gast am 04 Mär 2004 16:05:52

hi!

was macht die e-mail nach england?

also wenn das mal abgenommen worden ist, dann darf das noch rumfahren, also das nenn man dann altbestandbesitz oder so. ich habe mal meine beziehungen zu dem amerikaner in mannheim und kaiserslautern spielen lassen. da sieht das so aus, die haben ja deutsche kennzeichen, zb. HK, AD usw. 2 die haben so ein teil an ihrem Womo und fahren damit in europa rum. die müssen auch hier zum tüv und sie bekommen den auch, gut das wird auf dem ihrem gebiet im stützpunkt gemacht. aber von deutschen tüvbeamten. ich bleibe da mal dran, dass ich mehr infos bekomme. wird aber etwas dauern, da einer im moment im irak und einer in den usa ist. ich habe auch einen kumpel beauftragt der in waschigton lebt, sich dort um zuschauen und mir dann die kontaktadressen mitzuteilen.
wir werden schon die kuh vom eis holen.

mikel, dass abschleppen, wäre nur zur nächsten raststätte oder werkstatt erlaubt, also denke ich mal das dies der falsche weg ist.

mikel am 04 Mär 2004 16:35:03

Mondial hat geschrieben:mikel, dass abschleppen, wäre nur zur nächsten raststätte oder werkstatt erlaubt, also denke ich mal das dies der falsche weg ist.


War nur son Gedanke.

Das Mail ist raus, es hat aber noch keiner geantwortet.

Zur Kenntnisnahme hier das Mail:

Dear Sir,

I am one of the members of the largest German Forum regarding Recreation Vehicle, and we do have a problem:

We want to tow cars right behind the RV, just like the Americans do in US, these systems are build by --> Link for example, so you know what I am talking about.

We are quiet a few of RVers, and each and every one of us want to Register one of those Systems in Germany, but the Registration is not that easy. Have you ever sold a system like that to Germany? Does the Buyer of this system got a Registration for “towing a car”. If so, how did you manage it? Is it possible to register this system in the UK?

If you have any clou regarding our Problem, or if you could solve our Problem, we would buy those Systems in youre Company!

Thank you for youre help.
If you have any Questions don’t hesitate to call me under 0049 682XXXXXXX, I call right back


sincerely
mikel

qwei am 05 Mär 2004 08:51:11

Hab mir das System ein mal genauer angeschaut.

Ich frag mich nur wie man da durch die Heidelberger Altstadt oder der gleichen kommen will.

Ich sehe da null Chance für dieses Teil eine Zulassung zu bekommen geschweige den das eine Versicherung für das eventuell beschädigte gezogene fahrzeug aufkommt.

Wer schon einmal in America war der wieß das die Vorraussetzungen für das teil gegeben sind.


Aber bei uns ein Fahrzeug mit einem Wendekreis von 50m?.

Gast am 05 Mär 2004 17:29:38

Ein dicker Geländewagen mit Wowa über 8m länge bleibt in Heidelberg auch stecken.
Und wenn man feststeckt kann man den angehängten PKW abhängen und rückwärts wieder rausfahren und dann mit dem Womo rückwärts hinterherkommen.
DerWowa Fahrer darf seinen Hänger per Hand zurückschieben. Bergauf muss er sich erst eine Mannschaft suchen.

qwei am 05 Mär 2004 17:36:24

Hast du schon mal ein Auto ohne Lenkung gelenkt. Versuch das mal dann weisst du was ich meine.

mikel am 05 Mär 2004 18:39:48

@qwei
wieso ohne Lenkung, wenn Du in Heidelberg feststeckst, kannst Du den Pkw abschnallen und fahren, und das doch mit Lenkung, oder wie...?

qwei am 05 Mär 2004 21:27:33

Hi mikel

Das hat ja nichts mit Heidelberg zu tun an dem Anhänger (PKW),der ist ja nicht gelenkt wie will man da um eine Kurve kommen.


Und dan noch was die Lenkradschlösser rasten ja nicht genau in der Mitte ein.
Und noch was wie will man die Bremse genau einstellen (Bremsstärke).

Meine Meinung ist von der Rheinbrücke springen ist nicht so gefährlich.

Ich Kenne Amerikanische Zubehörproduckte ziemlich genau da bestellt man sich ein satz Aluventieldechel billig und dan bekommt man ein Paar ohne Löcher zum anschrauben.
Oder die Anhängekupplung muß man selber zusammenschweißen ist Tatsache selbst schon gesehen.

Gast am 06 Mär 2004 00:11:15

Wenn ich den PKW schleppe darf ich die Lenkung nicht blockieren = nicht Lenkradschloß einrasten. Der Pkw lenkt dann von allein mit. Fragt mich jetzt nicht wie, klappt aber.
dm

Pijpop am 06 Mär 2004 16:54:58

Hallo qwei,
logisch sind die angehängten PKWs gelenkt - mittels Zugdeichsel welche
festverschraubt an der Vorderachse angebracht wird.
Mit 750 KG PKW Gewicht wär das mit der Bremse auch kein Thema.
Falls schwerer PKW - dafür wird es Lösungen geben.
Zum Thema AMI und seinen " Lösungen " :
In meinem AMI ( 14 Jahre jung ) sind Dinge verbaut die jeden deutschen
Sachverständigen an seinem technischen Verstand zweifeln lassen -
von wegen Ausführung und Zuverlässigkeit. Anders ausgedrückt total
veraltete Technik. A B E R da sind auch Lösungen verbaut die in Deutschland noch nicht verbaut werden und falls dann doch als
Technische Sensation verkündet werden.
Zum Thema " veraltete Technik " noch eins - es funzt. Mein Kühlschrank
braucht zwar mehr Gas aber, egal ob schräg oder wie die Kiste steht,
ich hab Eiswürfel auch bei 40 Grad im Schatten.

Pijpop

mikel am 06 Mär 2004 17:16:01

...stimmt, mein Bier ist immer eisgekühlt, egal wie heiß es draußen ist!!! Und Eiswürfel habe ich auch immer.

Bitte keine Auseinandersetzung für oder wider US RV´s, es gibt Vor und Nachteile bei allen Herstellern, egal von welchem Kontinent das Teil kommt. Jeder soll mit seinem Womo zufrieden sein, und dabei spielt es auch keine Rolle ob das Womo 10000€ oder 100000€ gekostet hat.

Pijpop am 06 Mär 2004 17:31:57

@ Mikel,
hast Du was in den falschen Hals gekriegt oder willst Du vorbauen.
Ich gönne jedem alles - und mir .......
Ob AMI oder sonstwas, jeder wie Er will und bereit ist zu können.
Ob Suzuki Libero in Britischracinggrün mit hellem Alcantra ( gesehen in
Spanien - ein super Teil ) oder der Schweizer mit seinem Citroen HY
aus der Schreinerfachwerkstatt ( Stand vor Jahren in Portugal - sowas
an handwerklicher Ausführung hab ich noch nie gesehen ) oder der VW
Bulli mit 2 Matratzen - mir ist das wurscht.
Soll ich jetzt schreiben das ich 1989 mit einem Clou Liner, Basis 814 DB
mit 6 Gangschaltgetriebe, über die Hunsrückhöhenstraße gefahren bin
zugegeben bei starkem Wind, und Schweißperlen auf der Stirn hatte.

Pijpop

mikel am 06 Mär 2004 17:42:30

@Pijpop

......hab ich vieleicht in den falschen Hals bekommen.

Gast am 06 Mär 2004 19:20:02

Mikel hat nicht ganz unrecht.
Wenn so ein Gespann echt enge Kurven fährt, werden die Vorderräder "quer" über den Asphalt gezerrt.
Aber im Normalbetrieb sollte das Prinzip "Teewagen" funtionieren (Drehachse der Räder liegt hinter der Lenkachse=Nachlauf). Das sorgt ja auch dafür, dass sich das Lenkrad beim Fahren von "allein" wieder Richtung geradeaus dreht.
Dietrich

qwei am 07 Mär 2004 11:21:31

:!:

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