rump
hubstuetzen
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Neufahrzeug bei großer Reisemobilgruppe gekauft - KFZ defekt 1, 2, 3


Pechvogel am 13 Jan 2026 17:00:16

weser13 hat geschrieben:... Der Käufer hat zwar das gekaufte Fahrzeug bezahlt...

NEIN!
Der Käufer hat dem Händler eine Summe überwiesen die mit dem Fahrzeug gegengerechnet werden soll.
Dieses "Gegenrechnen" erfolgt aber erst mit der Auslieferung des Fahrzeugs.
Solange das nicht passiert ist, ist die geleistete Zahlung eine Art Anzahlung und gehört zur Insolvenzmasse. Genauso wie das Fahrzeug.

Der Kaufvertrag verpflichtet den Kunden eine bestimmte Summe zu zahlen und den Händler ein gewisses Fahrzeug zu liefern.
Wenn der Kunde gezahlt hat, ist er seiner Verpflichtung aus dem Vertrag nachgekommen.
Wenn der Händler aber Insolvenz anmelden muss bevor er das Fahrzeug geliefert hat, ist er zwar seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen, das interessiert aber den Insolvenzverwalter, der ab der Bestellung durch das Insolvenzgericht die Geschäfte leitet, nicht.
Der Eigentumsübergang erfolgt erst mit der Auslieferung des Fahrzeugs.



Grüße
Dirk

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Jagstcamp-Widdern am 13 Jan 2026 17:05:23

ich sag doch, das auto musz vom hof, notfalls im schlepp.....

allesbleibtgut
hartmut

Pechvogel am 13 Jan 2026 17:09:09

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:ich sag doch, das auto musz vom hof, notfalls im schlepp.....

Nö, ein einfaches Übergabeprotokoll reicht!
Da kann auch ruhig drinstehen das der Motor nicht anspringt und das noch nachgebessert werden muss.
Aber es darf eben NICHT drinstehen dass deshalb die Abnahme verweigert wurde! :D



Grüße
Dirk

Anzeige vom Forum


Jagstcamp-Widdern am 13 Jan 2026 17:18:27

du hast trotzdem den wochenlangen trödel mit dem evt insolvenzverwalter.....

700MEG am 13 Jan 2026 18:03:04

mv4 hat geschrieben:Kaufvertrag ...Nachweis für die Bezahlung...dazu die Papiere auf seinen Namen

Was brauchst du noch als Eigentumsnachweis?

Was ist dann bei dir ein Nachweis das es dein Eigentum ist ???
Moin,
Du hast die Fakten absolut treffend zusammengefasst!

Der Threadstarter hat geschrieben, dass er das Auto zugelassen hat. Dazu benötigt er die ZB Teil 2 des Neufahrzeuges und hat beim Amt auch eine neue ZB Teil 1 ausgehändigt bekommen. Da er in beiden Dokumenten als Halter steht und diese Papiere auch in Händen hat ist der neue Fiat Kastenwagen seiner. Punkt.

Pechvogel am 13 Jan 2026 18:11:50

700MEG hat geschrieben:... Da er in beiden Dokumenten als Halter steht und diese Papiere auch in Händen hat ist der neue Fiat Kastenwagen seiner. Punkt.

Halter ist nicht unbedingt auch Eigentümer!!



Grüße
Dirk

Grobmotorika am 13 Jan 2026 19:18:16

Hallo Zusammen,

Zunächst vielen herzlichen Dank für Eure Antworten!

Ich hatte mich heute morgen mit einen Rechtsanwalt unterhalten und die Lage geschildert. So wie das aussieht, hätte ich zwei Optionen: Rückabwicklung und/oder nur Schadensersatz für Nutzungsausfall. Rückabwickeln möchte ich tatsächlich nur, wenn sich hier in den nächsten 2 Wochen gar nichts tut. Schadensersatz möchte ich auf jeden Fall geltend machen, das kann auch ohne Anwalt sein. Je nachdem wie sich die Sache entwickelt und was mir angeboten wird - Rechtsschutz habe ich ja :)

Nachdem ich gestern nochmal ein etwas intensiveres Telefonat hatte und anschließend eine klare Email schickte, hatte ich heute nochmals telefoniert. Mir wurde nun mitgeteilt das sich für morgen ein Termin in einer Fiat Werkstatt aufgetan hat, und das noch in der Nähe des Händlers. Zufall?! Ich werde die nächsten Tage noch abwarten. Höre ich nichts mehr, gehts zum Anwalt.

Wie auch immer, ich möchte diese Angelegenheit endlich erledigt haben. Das es hierzu erst die Androhung oder auch Durchführung rechtlicher Schritte bedarf, finde ich enttäuschend schwach. Bei der dann hoffentlich irgendwann stattfindenden Übergabe werde ich peinlichst auf jeden noch so kleinen Mangel achten.

Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.

Grüsse
Grobmotorika

pipo am 13 Jan 2026 20:50:09

Grobmotorika hat geschrieben:Mir wurde nun mitgeteilt das sich für morgen ein Termin in einer Fiat Werkstatt aufgetan hat, und das noch in der Nähe des Händlers. Zufall?! Ich werde die nächsten Tage noch abwarten. Höre ich nichts mehr, gehts zum Anwalt.

Wie oft hat der Händler einen Reparaturversuch schon zugesagt? Bestimmt wird die Werkstatt von einer Grippewelle erwischt. Also ab ins Auto und zum Händler fahren und Gewissheit erfahren :ja:

spinnerei am 13 Jan 2026 22:22:30

pipo hat geschrieben:....Also ab ins Auto und zum Händler fahren und Gewissheit erfahren :ja:


Tja, wenn er denn fahren würde.....

kunibertk am 13 Jan 2026 22:34:07

weser13 hat geschrieben:aber hat der Verkäufer (Händler) an den Hersteller bezahlt?
Wenn nein, gehört dem Händler das verkaufte Fahrzeugt gar nicht!


Dazu müsste im Vertrag zwischen Verkäufer und Hersteller ein Eigentumsvorbehalt vereinbart sein ("Die Sache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Herstellers"). Damit könnte der Händler das Fahrzeug aber wiederum nicht an seinen Kunden übergeben.

HY4740 am 13 Jan 2026 23:27:52

Jjoerg hat geschrieben:Guten Morgen,

KI sagt und dem folge ich:
Mängel vor der Abnahme bei Werkverträgen sind heikel:
Ich würde den Kaufvertrag wegen Nichterfüllung kündigen und die Rückzahlung mit Fristsetzung fordern.
Wenn das Insolvenzrisiko wieder beim Händler ist, kann man immer noch schauen wie es weitergeht.
Lg Jörg

Vergiss deine KI oder stell die richtige Fragen ( kann man evtl auch mit Hilfe der KI erstelle. )
Das ist ein Kaufvertrag, wie Du selbst schreibst. Dazu kannst sie Antworten zum Werksvertrag ins 00 spülen.

mv4 am 14 Jan 2026 00:25:50

Die Mängel sind gleichgestellt...egal ob vor Übergabe (natürlich vorherigen gültigen Kaufvertrag) oder innerhalb eines Jahres nach Übergabe diese auftreten. Der Käufer hat das Recht auf ein Mängel freies Produkt.

Zum Thema Eigentum

Eigentümer: Die Person, der das Fahrzeug rechtlich gehört. Das Eigentum wird in der Regel durch einen gültigen Kaufvertrag und die Übergabe des Fahrzeugs und der Papiere erworben. Die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist ein starker Hinweis auf das Eigentum, jedoch kein ausschließlicher Nachweis; der Kaufvertrag ist das entscheidendere Dokument.

MichaV4 am 14 Jan 2026 05:51:18

mv4 hat geschrieben:Die Mängel sind gleichgestellt...egal ob vor Übergabe [...] oder innerhalb eines Jahres nach Übergabe diese auftreten

Seit wann das denn?

700MEG am 14 Jan 2026 08:46:22

Grobmotorika hat geschrieben:... nun mitgeteilt das sich für morgen ein Termin in einer Fiat Werkstatt aufgetan hat, und das noch in der Nähe des Händlers. Zufall?! Ich werde die nächsten Tage noch abwarten ...
Moin,
um direkt Informationen zu dem an Deinem Auto derzeit gegebenen Funktionsbeeinträchtigungen erhalten zu können würde ich an Deiner Stelle diese Fiat Vertragswerkstatt kontaktieren. Da Du der Halter/Eigentümer des Fahrzeuges bist solltest Du dir von dort genau erläutern lassen können was faktisch mit dem Auto los ist.

700MEG am 14 Jan 2026 08:50:25

Edit: Bei der telefonischen Kontaktaufnahme zur Fiat Vertragswerkstatt solltest Du am besten die Fahrzeugidentifizierungsnummer parat haben. Bei schriftlichen Anfragen (E-Mail) die FIN direkt angeben.

BikeAir am 14 Jan 2026 11:44:57

mv4 hat geschrieben:es wird immer Abendteuerlicher hier... :D

ja, aber nur, wenn man die Kenntnisnahme von Tatsachen, hier die genannten Gerichsturteile, verweigert.
Du hast einfach den Unterschied, zwischen Bezahlung, Besitz und Eigentum noch nicht verstanden.
Kaufst Du ein Fahrzeug, hast es bezahlt und angemeldet, aber der Händler hat es Dir noch nicht formell übergegeben, bist Du noch nicht Eigentümer und das Fahrzeug noch im Besitz des Händlers.
mv4 hat geschrieben:...im Umkehrschluss...wenn du dein Fahrzeug beim Händler auf dem Hof zur Reparatur hast...und der geht den Habeck Weg...und du hast Pech das Fahrzeug steht zufällig bei den Neu oder Gebrauchtwagen abgestellt...weil gar kein anderer Platz war...dann ist es Insolvenz Masse ?

Bringst Du Dein Fahrzeug zur Reparatur in die Werkstatt, ist es zwar im Besitz der Wekstatt, aber der Eigentümer bist Du.

mv4 hat geschrieben:Überlege doch mal selber...

Ja, mach das jetzt mal :mrgreen:

GRüße

BikeAir am 14 Jan 2026 11:48:20

Hier nochmal zum Nachlesen

--> Link

Grüße

Irmie am 14 Jan 2026 12:16:20

mv4 hat geschrieben:es wird immer Abendteuerlicher hier... :D

...im Umkehrschluss...wenn du dein Fahrzeug beim Händler auf dem Hof zur Reparatur hast...und der geht den Habeck Weg...und du hast Pech das Fahrzeug steht zufällig bei den Neu oder Gebrauchtwagen abgestellt...weil gar kein anderer Platz war...dann ist es Insolvenz Masse ?

Überlege doch mal selber...



Hallo,

genau dieses habe ich vor einigen Jahren bei einer Zwangsversteigerung in Münster - Handorf
erlebt!!

Da fragte der Gerichtsvollzieher nur, ob ein Anwesender beweisen könne, das eines der Fahrzeuge in der Werkstatt ihm gehören. Schneller als ich diesen Satz schreiben konnte, fing dann die Zwangsversteigerung an!

Ob der eine oder andere Kunde sein Eigentum noch mit Hilfe eines Rechtsanwaltes retten konnte, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

mithrandir am 14 Jan 2026 12:25:56

Ich bezweifle, dass euer Disput über die rechtliche eInordnung der eIgentumsverhältnisse dem TE weiterhilft. Bei der Abschweifung würde ich auch verstehen, dass der TE ANgst hat sich hier nochmal zu äußern. Bis jetzt hat der immer noch ein Problem mit der Reparatur. Man muss davon ausgehen, dass der Händler noch nicht insolvent ist.
Und weils so schee is noch mein Senf: Ihr könnt euch Links zu Gerichtsurteilen und Gesetzestexten oder deren Interpretation um die Ohren hauen. Wenn es hart auf hart kommt, entscheidet ein Gericht und der Ermessensspielraum scheint sich im Rahmen eurer Diskussion zu befinden.

WomoToureu am 14 Jan 2026 14:36:49

mithrandir hat geschrieben:Ich bezweifle, dass euer Disput über die rechtliche eInordnung der eIgentumsverhältnisse dem TE weiterhilft..

Das mag sein, jedoch sind wir der Ansicht, dass wir dem TE weitergeholfen haben.
Wir haben ihm klargemacht, dass er sehr kritisch die Aussage das etwas am Fahrzeug defekt sei, betrachten solle.
Das möglicherweise fremde Rechte auf dem Fahrzeug liegen und es nur deshalb nicht "übergeben" wird, d.h. es nicht sein Eigentum wird.
Ob es übergeben worden ist oder wann dies der Fall sein soll, steht im Kaufvertrag, den wir nicht kennen.
Ebenfalls wird er wohl nie wieder blauäuigig einfach Geld vorher überweisen, bevor er die Rechte an dem Fahrzeug / Kaufgegenstand hat.
usw.

purplenew am 14 Jan 2026 15:20:16

mithrandir hat geschrieben:Ihr könnt euch Links zu Gerichtsurteilen und Gesetzestexten oder deren Interpretation um die Ohren hauen. Wenn es hart auf hart kommt, entscheidet ein Gericht und der Ermessensspielraum scheint sich im Rahmen eurer Diskussion zu befinden.


Da wäre ich aber gespannt, was ich da lesen würde können. Meine abschließende Anmerkung (insbesondere zu dem letzten Satz des obigen Zitats): Urteile von Oberlandesgerichten haben nahezu Gesetzescharakter, so wie auch (Grundsatz-)Urteile des Bundesgerichtshof für alle Gerichte bindend sind und den Ermessenspielraum auf Null reduzieren.

Wir haben uns in dieser Diskussion jetzt schon mindestens 2x im Kreis gedreht und werden trotzdem nicht ans Ziel ankommen. Die ständige Wiederholung seines eigenen Standpunktes (ich nehme mich da nicht aus) wird auch nicht dazu führen, dass man andere mit einer eigenen unumstösslichen Meinung vom Gegenteil überzeugt. Recht und insbesondere Rechtsprechung stehen oft nicht im Einklang mit dem gesunden Menschenverstand und sind daher auch nicht immer nachvollziehbar.

Lasst uns jetzt doch darauf einfach warten, zu welchem Erfolg der TE kommt. Hinweise, Tips und Ratschläge hat er ja mehr als ausreichend bekommen.

Thomas

BikeAir am 14 Jan 2026 17:44:18

Irmie hat geschrieben:[
genau dieses habe ich vor einigen Jahren bei einer Zwangsversteigerung in Münster - Handorf
erlebt!!

Da fragte der Gerichtsvollzieher nur, ob ein Anwesender beweisen könne, das eines der Fahrzeuge in der Werkstatt ihm gehören. Schneller als ich diesen Satz schreiben konnte, fing dann die Zwangsversteigerung an!

Auch ein Insolvenzverwalter oder ein Auktionator kann nichts versteigern, was ihm nicht gehört. Spätestens, wenn man vor ihm steht und sein Eigentum glaubhaft macht, ist die diesbezügliche Auktion "ad acta" und vorbei - oder er macht sich unmittelbar strafbar, denn man kann nicht verkaufen, was einem nicht gehört!

Grüße

WomoToureu am 14 Jan 2026 17:53:54

BikeAir hat geschrieben:Auch ein Insolvenzverwalter oder ein Auktionator kann nichts versteigern, was ihm nicht gehört.

Üblicherweise versteigern sie Sachen die ihnen nicht gehören.
Wenn der TE das Fahrzeug nicht hat "übergeben" erhalten, gehört ihm weder das Geld noch das Fahrzeug.
Auch ich habe den Verdacht, dass da möglicherweise eine Insolvenz drohen könnte und das Fahrzeug der Bank oder dem Vorlieferanten gehört.

Irmie am 14 Jan 2026 18:16:21

Hallo,

hier wird ein ähnlicher Fall dargestellt:

--> Link

BikeAir am 14 Jan 2026 18:25:59

BikeAir hat geschrieben:Auch ein Insolvenzverwalter oder ein Auktionator kann nichts versteigern, was ihm nicht gehört.
WomoToureu hat geschrieben:Üblicherweise versteigern sie Sachen die ihnen nicht gehören.
Wenn der TE das Fahrzeug nicht hat "übergeben" erhalten, gehört ihm weder das Geld noch das Fahrzeug.
Auch ich habe den Verdacht, dass da möglicherweise eine Insolvenz drohen könnte und das Fahrzeug der Bank oder dem Vorlieferanten gehört.

Meine Ausssage bezog sich auf den Post von Irmie
Irmie hat geschrieben:Da fragte der Gerichtsvollzieher nur, ob ein Anwesender beweisen könne, das eines der Fahrzeuge in der Werkstatt ihm gehören.

also, sofern mein Fahrzeug zur Reparatur in der Werkstatt steht stünde, kann er es nicht vesteigern, weil ich der Eigentümer wäre und er gar keinen Anspruch darauf hätte.

Was den TE angeht hast du aber völlig Recht.

Grüße

Irmie am 14 Jan 2026 18:34:09

Dieser Fall ist ganz aktuell:

--> Link

Bergbewohner1 am 14 Jan 2026 19:01:09

Wie Naiv kann man nur sein :!:

BikeAir am 14 Jan 2026 19:28:15

Bergbewohner1 hat geschrieben:Wie Naiv kann man nur sein :!:

Man kann niemandem vorwerfen, das man von dem Geschäft XY nichts versteht, wenn man im Leben noch nie damit zu tun hatte. Aber bevor man irgendjemanden Geld gibt, egal, ob 500, 1.000 oder 50.000 Euro, dann fragt man doch zumindest jemanden, der sich damit auskennt. DAS mach mich immer so fassungslos.

Grüße

Grobmotorika am 14 Jan 2026 19:52:39

Hallo Zusammen,

Mir wurde heute mitgeteilt das der Camper von der Fiat Assistance zur Werkstatt gebracht wurde und das dieser am Montag repariert wird. Meine Deadline ist Dienstagabend. Ist dann keine belastbare Aussage (Reparatur/Werkstattbericht o.ä.) verfügbar wird am Mittwoch der Anwalt aktiv.

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Gruß
Grobmotorika

BikeAir am 14 Jan 2026 19:59:07

Irmie hat geschrieben:Dieser Fall ist ganz aktuell:

--> Link

Übrigens hinter dem Link sind bei YT viele weiter Fälle mit Videos sichtbar, wo es den Leuten ähnlich ging, hinauf bis €80.000,-

YT Video erstellen geht, vor dem Kauf schlau machen eher weniger - :ertrink:

Grüße

Pechvogel am 14 Jan 2026 21:30:06

BikeAir hat geschrieben:…YT Video erstellen geht, vor dem Kauf schlau machen eher weniger - :ertrink: …

Du weißt doch dass es genügend Menschen gibt die von ihrer Meinung absolut überzeugt sind.
Die lassen ja teilweise nicht mal den leisesten Zweifel zu. Selbst dann nicht wenn sie 9:1 „überstimmt“ werden oder jemand „handfeste Beweise“ für das Gegenteil nennt.

Letztlich brauchst Du nur im Forum bzw. sogar hier im Thread querzulesen.

Und wenn dann die Realität doch anders aussieht als gedacht, dann muss man die ganze Welt davor beschützten.



Grüße
Dirk

BikeAir am 14 Jan 2026 22:51:12

Ja Dirk, wir sind ja auch manchmal "über Kreuz" aber hier einmal 100% Zustimmung.

Grüße

pipo am 15 Jan 2026 09:45:58

Grobmotorika hat geschrieben:Ist dann keine belastbare Aussage (Reparatur/Werkstattbericht o.ä.) verfügbar wird am Mittwoch der Anwalt aktiv.

Die FIAT Werkstatt wird sicherlich ersteinmal eine ausführliche Diagnose machen. Dann werden sicherlich noch Ersatzteile bestellt werden. So schnell wirst Du kein fahrbares Fahrzeug zu Verfügung haben. Trotzdem echt spannend die Geschichte :ja:

Olli2305 am 15 Jan 2026 10:12:46

Irmie hat geschrieben:Hallo,
genau dieses habe ich vor einigen Jahren bei einer Zwangsversteigerung in Münster - Handorf
erlebt!!Da fragte der Gerichtsvollzieher nur, ob ein Anwesender beweisen könne, das eines der Fahrzeuge in der Werkstatt ihm gehören. Schneller als ich diesen Satz schreiben konnte, fing dann die Zwangsversteigerung an!...


Das wird aber in der Regel vorher geklärt, wer der Besitzer ist. Deshalb ist es wichtig, den Reperaturauftrag zu erhalten, da hat man einen Nachweis. Bei der Versteigerung, hat man die leztzte Chance, mit geringen Aufwand sein Eigentum anzumelden.

Zum Eigentumübergang, Meine Ex hatte von einem damaligen Freund ein altes Auto gesschenkt bekommen, klassisch Handschlag unter Freunden. Sie hat das Fahrzeug über 3 Jahre gefahren, auf sie angemeldet alles und auch Reperaturen durchgeführt. Irgendwann hat er das Fahrzeug zurück gefordert und es ging vor Gericht. Da stand es Aussage gegen Aussage, das KFZ sei nur geliehen gewesen. Er bekam das Fahrzeug zurück. Leider nicht´s schriftliches seiten meiner Ex, ihr "Freund" hatte aber noch einen alten Kaufvertrag von dem Kauf des Auto´s. Zeugenaussagen hatten nicht die Gewichtung.
Erfahrung gesammelt und Freunde verloren, sie nur einen, er einige mehr.

700MEG am 15 Jan 2026 17:53:11

Moin,

ich hatte Grobmotorika in seinem ersten Beitrag so verstanden, dass er eine Rechnung vom Händler bekommen hat, die darauf stehende Summe bezahlt hat, die Zulassungsbescheinigung Teil 2 erhalten hat und das Fahrzeug auch zugelassen hat, weil ihm ja der Abholtermin schon vom Händler mitgeteilt worden ist. Mit diesen Fakten dürfte eindeutig nachzuvollziehen sein wer Eigentümer des Autos ist und so benötigt es doch eigentlich auch keine weitere Diskussion dazu.

Interessieren würde mich jedoch wer von der Fiat Professional Vertragswerkstatt auf dem Garantieauftrag als Kunde eingetragen worden ist und wer demnach den Auftrag als Kunde unterschreiben wird.

mv4 am 15 Jan 2026 18:31:22

Irmie hat geschrieben:Hallo,

hier wird ein ähnlicher Fall dargestellt:

--> Link


...ähnlich...nee überhaupt nicht...der TE hat im Gegensatz zu dem Paar im Video Link ...seine Papiere zu dem Fahrzeug ...COC Papiere..das Fahrzeug auf seinen Namen zugelassen usw.

Wo das Fahrzeug steht ist völlig irrelevant...er hat als Eigentum Nachweis. Den Kaufvertrag !!! Den Nachweis der Bezahlung...die Papiere ...amtlich beglaubigt von der Zulassungsstelle...das nennt sich Siegel..und heißt nicht umsonst so.

Da können einige Hobby-Juristen denken was sie wollen...mit den von mir genannten Eigentümernachweisen kann man jederzeit vor einen deutschen Gericht auf Herausgabe der Sache klagen...

Wenn das Fahrzeug gestohlen wird...ist es ja auch nicht mehr automatisch nicht mehr dein Eigentum...nur weil es woanders ist wie bei dir.

Und noch was...bei einer Insolvenz...hat sich der Insolvenzverwalter rechtlich davon in Kenntnis zu setzen das die zur Insolvenzmasse gehörenden Sach und Finanzwerte eindeutig dem Schuldner zuzuordnen sind. Bei unklaren Besitzverhältnissen dürfen diese nicht verwertet werden bis zur klärung der Eigentumsrechte. Bei Fahrzeugen ohne Papiere geht das relativ einfach...Abfrage beim KBA

mv4 am 15 Jan 2026 18:37:39

Da aber der Verkäufer zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einer Insolvenz betroffen ist...sind das nur Scheingefechte...und haben mit der Sache vom TE nix zu tun.

Was der Grund ist und war ...damit der Mangel an einen Neufahrzeug ( lässt sich nicht starten) zeitnah behoben werden konnte...entzieht sich unser aller Erkenntnis.

Jagstcamp-Widdern am 15 Jan 2026 18:57:09

mario,

natürlich würde man das auto aus einer evt insolvenzmasze rauskriegen, aber das kann wochen dauern und fährt dann evt immer noch nicht....

allesbleibtgut
hartmut

pipo am 15 Jan 2026 19:31:51

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:natürlich würde man das auto aus einer evt insolvenzmasze rauskriegen, aber das kann wochen dauern und fährt dann evt immer noch nicht....

Sicherlich betrachten wir, auch angesichts des Ablaufes dieses Problems den WorstCase.. Und warum? Weil es leider viel zu oft vorgekommen ist.
Ich hoffe das Beste für den TE, frage mich aber wie er Nachts schlafen kann :wink:

WomoToureu am 15 Jan 2026 19:51:28

Grobmotorika hat geschrieben:Meine Frau und ich hatten .... gekauft und 7 Tage später auch bezahlt. ..Zwei Tage vor dem geplanten Übergabetermin dann der Anruf.. Der Sachstand ist nun - Mitte Januar exakt der gleiche wie Ende November!

Ich staune wirklich, was einige da lesen, der TE hat das geschrieben, was ich oben gekürzt darstelle und das bedeutet, der Kaufgegenstand wurde NICHT übergeben und ist daher noch Eigentum des Händlers / Verkäufer. Sollte dieser insolvent werden, ist es in der Insolvenzmasse.

spinnerei am 15 Jan 2026 20:23:52

...hmmm, dann gehört mir mein Wohnmobil auch nicht, das ich vor 14 Jahren gekauft und bezahlt habe, denn eine förmliche und schriftliche Übergabe hatte ich auch nicht erhalten. Ich habe nur eine Einweisung vom Händler und die Fahrzeugpapiere und das Fahrzeug bekommen.

700MEG am 15 Jan 2026 20:27:09

Nun steht das Auto des Themenstarters ja anscheinend in der Fiat Professional Vertragswerkstatt und dementsprechend nicht mehr auf dem Betriebsgelände des Händlers dem hier einige die Insolvenz bescheinigen.

BikeAir am 15 Jan 2026 20:32:47

Grobmotorika hat geschrieben:Meine Frau und ich hatten .... gekauft und 7 Tage später auch bezahlt. ..Zwei Tage vor dem geplanten Übergabetermin dann der Anruf.. Der Sachstand ist nun - Mitte Januar exakt der gleiche wie Ende November!

WomoToureu hat geschrieben:Ich staune wirklich, was einige da lesen, der TE hat das geschrieben, was ich oben gekürzt darstelle und das bedeutet, der Kaufgegenstand wurde NICHT übergebenund ist daher noch Eigentum des Händlers / Verkäufer. Sollte dieser insolvent werden, ist es in der Insolvenzmasse.

Genaus so ist es und nicht anders, wie ja hier auch schon von einem User aus eigener bitterer Erfahrung geschrieben wurde.
mv4 hat geschrieben:Da können einige Hobby-Juristen denken was sie wollen...

...und Du bist jetzt der Volljurist, der alles besser weiß als rechtskräftige Urteile? Echt jetzt?
mv4 hat geschrieben:Wo das Fahrzeug steht ist völlig irrelevant...er hat als Eigentum Nachweis. Den Kaufvertrag !!! Den Nachweis der Bezahlung...die Papiere ...amtlich beglaubigt von der Zulassungsstelle...das nennt sich Siegel..und heißt nicht umsonst so.

Lies Dir doch wenigstens die verlinkten Urteile und Seiten durch, vielleicht hilft es Dir ja weiter.

Gruß

WomoToureu am 15 Jan 2026 20:34:37

700MEG hat geschrieben:Nun steht das Auto des Themenstarters ja anscheinend in der Fiat Professional Vertragswerkstatt und dementsprechend nicht mehr auf dem Betriebsgelände des Händlers dem hier einige die Insolvenz bescheinigen.

Woher weißt Du das ?
Der Händler hatte dies lediglich dem Käufer gesagt.....kann sich ja als "Irrtum" herausstellen.
Aber wie auch immer, dass Fahrzeug wurde noch nicht an den Käufer übergeben und bleibt weiterhin Eigentum des Händlers.

700MEG am 15 Jan 2026 20:38:31

14 Jan 2026 19:52:39
Grobmotorika hat geschrieben:Hallo Zusammen,

Mir wurde heute mitgeteilt das der Camper von der Fiat Assistance zur Werkstatt gebracht wurde und das dieser am Montag repariert wird ...

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Beiträge Womo Versicherung 2023
Anschlussgarantie Auch wg 9-gang Automatik
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt