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Anhängelast am Wohnmobil


Lucky am 05 Mär 2004 11:47:17

Hallo Leute,

nur mal so Interessehalber, bin halt neugierig :)

wie sieht das eigentlich mit der Anhängelast aus?

Wir haben uns ja neulich ein gebrauchtes WOMO gekauft mit einer Anhängelast von 2000 kg (siehe Profil). Nach viel Sucherei in ebay, mobile.de u.s.w. hab ich aber kein vergleichbares WOMO mit soviel Anhängelast gefunden!

Warum haben die anderen alle viel weniger, zwischen 1000 und 1500 kg.

Wie sieht das bei euch aus,was dürft Ihr ranhängen und von was ist das abhängig?



Jürgen

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Amaliana am 05 Mär 2004 11:56:26

Von was das abhängig ist weiß ich nicht.
Wir dürfen 1.800 kg anhängen.
An meinen Landrover Defender darf ich 3.500 kg anhängen, h.d. wenn der Motor vom Wohnmobil irgendwann mal hinüber ist stell ich es auf einen Hänger, häng ihn an den Defender und benutze das WoMo als Wohnwagen :D :D

dokabastler am 05 Mär 2004 12:08:20

HI,

bei mir 2000 kg

dokabastler

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Gast am 05 Mär 2004 12:28:35

Fast alle Wohnmobile haben durch den langen Aufbau eine Rahmenverlängerung. Die Festigkeit dieser Rahmenverlängerung bestimmt dann die Anhängelast.

Wird ein Womo aufgelastet werden genau die Kilos der Auflastung zusätzlich von der Anhängelast abgezogen.

z.B: Mein Sprinter ohne Rahmenverlängerung und ohne Auflastung hat 2800 kg, die meisten Sprinter mit Rahmenverlängerung max. 2000 kg Anhängelast.

dm

Gast am 05 Mär 2004 12:29:34

Hallo,

bei mir 1800 Kg.


Jürgen

agu am 05 Mär 2004 12:31:07

Hi

Durch die Rahmenverlängerung hat der Iveco statt 3.500 "nur" noch 3.000 kg Anhängelast. Aber 2.000 reichen ja meistens.

alex am 05 Mär 2004 12:44:45

hallo

mein FT350 hat ebenfalls 2000 kg anhaengelast


lg

alex

mikel am 05 Mär 2004 13:52:25

Hi,

habe gerade in meine Zulassung geschaut, da ist zwar das Prüfzeichen der AHK einetragen, aber das Gewicht fehlt, nur Striche. Muß mal am Anhängerbock aufs Prüfzeichen gucken was da steht.

Pijpop am 05 Mär 2004 17:50:34

Schaut mal in Eure " Bedienungsanleitungen " oder den technischen
Daten nach dem Begriff: Zulässiges Gesamtzuggewicht.
Da steht dann z. B. 5 250 KG = zulässiges Gesamtgewicht Eures
Zugfahrzeuges minus 5 250 = zulässige Anhängelast.
Somit darf ein 3,5 T Wohnmobil von z. B. Fiat mehr ziehen als ein 4,6 T.
Hat in den wenigsten Fällen was mit der Rahmenverlängerung zu tun.
Für die " Exoten ", auch den Amis gilt in der Regel das Ermessen des
TüV Beamten bzw. der verwendete Hilfsträger für die AHK.
Meine AHK wurde von der Fa. Kässbohrer montiert, mit Hilfsrahmen und
allem notwendigen - 2,5 T. Anhängelast.

Pijpop

laichy am 05 Mär 2004 19:37:01

Und manchmal findet sich das Gesamtzuggewicht auch auf einem Typenschild irgendwo am Fahrzeug, dann kann man auch die Rechnung von Pijpop machen...

Bei mir sind das dann 7200 kg - mit 85kW, wohl bekomm's!


- Laichy

HaraldF am 05 Mär 2004 20:26:50

Wir dürfen gebremst 2000kg, ungebremst 1200 kg (mit Oris PKW - Anhängerkupplung). Mit Rockinger-Kupplung und druckluftunterstützter Bremse (haben wir leider nicht) dürften 3500kg gezogen werden.

Harald :D :D

Lutz am 06 Mär 2004 10:09:05

Hallo,

wie Pijpop schon sagte liegt des Rätsels Lösung im zul. Gesamtgewicht des Zuges. Dieses Gewicht ist abhängig von den technischen Komponenten, die in einem Fahrzeug eingebaut sind. Es ist glaube ich verständlich, daß in einem 5,0 to eine andere Kupplung eingebaut sein muß wie in einen 3,5 to. Auch ist es nachvollziehbar, daß bei eine Rahmenverlängerung ein größerer Hebel auf den Drehpunkt eines Fahrzeuges wirkt. Das sind ein paar kleine Komponenten, die für das "Anhängergewicht" ausschlaggebend sind.

Mikel: ich finde es faszinierend, daß bei deinem AMI keine Anhängelast eingetragen ist. Vielleicht ein Tip: Das Gesetz gibt bei einer durchgehenden Bremsanlage bis zum 1,5fachen des tatsächlichen Gewichtes des Zugfahrzeuges als Anhängelast frei. Hierbei sollte es je nach dem aber keine Kugelkopf-Kupplung mehr sein.

Übrigens bei meinem Ami sind es 2,5 to bis 10 %, ansonsten 2,0 to.


Lutz

mikel am 06 Mär 2004 17:26:04

Servus,
habe an der Plakette am Anhängebock nachgeschaut, da steht auch nix, das einzige was dort steht ist die zulässige Stützlast 75KG. Komisch, ist mir vorher nie aufgefallen. Was darf ich denn jetzt ziehen???

@Lutz
was ist eine durchgehende Bremsanlage??

Pijpop am 06 Mär 2004 17:41:09

@ Mikel
Hast das Typenschild wohl verloren - ??
Die max. Stützlast von 75 KG deutet !!! auf um die 1800 KG hin.
Bei meiner sind 150 KG Stützlast zugelassen - ist eine 3,5 T AHK -
darf aber nur 2 500 KG ziehen - der zuständige Prüfer vom damaligen
" AMI TÜV in Frankfurt " wollte mir die grenzen stecken und faselte was
von fehlendem Rahmengutachten - also nur 2,5 T. Der hat mir dann
auch noch einen Mängelbericht wegen der amerikanischen Zusatzbeleuch-
tung mitgegeben - der Leiter meiner zuständigen Zulassungsstelle ist
selbst begeisterter Wohnmobilist - .....................

Durchgehende Bremsanlage: Da gibts Bücher regalweise drüber - kurz
und knapp - Luftbremsanlage am ziehenden Fahrzeug welche mit
dem Anhänger verbunden ist. 4 Kreisschutzventil - und so Sachen halt.
Hat jeder ausgewachsene LKW mit Anhänger oder Sattelzug.

Pijpop

mikel am 06 Mär 2004 17:48:19

Hi Pijpop,

das Typenschild ist noch dran, sind sogar zwei Typenschilder dran, aber es steht keine Anhängerlast drauf?

Wie ist denn das rein rechtlich? Gabs nicht mal PKW´s "offene Leistungsklasse" da war doch in der Zulassung auch überall ein Strich?

Jetzt weiß ich eigentlich gar nix mehr!

Durchgehende Bremsanlage habe ich nach Deinen Erläuterungen dann nicht.

Pijpop am 06 Mär 2004 17:58:27

@ Mikel
Ich geh mal davon aus das die Bremsanlage Deines RV mit Luftdruck
arbeitet - Du könntest somit schon umrüsten auf durchgehende Brems-
anlage - aber wozu - mußt Du, sagen mer mal, 4 Tonnen hinter Dir
herschleppen. Die S Klasse kannst Du ja stehen lassen und den 2. Wagen
Deines Gärtners mitnehmen.
Falls keine Luftdruckbremse - dann müsstes Du eine Luftbeschaffungs-
anlage ( Luftkessel mit Kompressor ) einbauen lassen. Für Geld gibts
fast alles.

Offene Leistungsklasse bei PKW - vor Jahren endete die Versicherungs-
einstufung bei 250 PS - oder so - darüber waren alle gleich. Meintest
Du das.
Zu Deiner AHK - Typenschild ohne Zahlen - keine Eintragung im KFZ
Schein - steht vielleicht nur im KFZ Brief und wurde vergessen zu
übertragen da es auf Seite 3 vermerkt ist ??? Sonst fällt mir nix ein


Pijpop

mikel am 06 Mär 2004 18:10:15

Leider Nein, KFZ Brief Seite 3 ist blanko, steht gar nix. Seite 2 ist bei Anhängelast ebenfalls ein Strich. Werde Montag mal unseren TÜV Menschen fragen.

Pijpop am 07 Mär 2004 12:57:02

@ Mikel
letzte Möglickeit - Deine AHK ist nicht eingetragen!!?
Pijpop

mikel am 07 Mär 2004 13:47:56

Hi Pijpop,

doch, denn das Prüfzeichen der AHK ist im Schein und im Brief eingetragen!

Gast am 08 Mär 2004 18:19:54

aufgrund das sich hier ein mitglied angeriffen fühlt habe wir uns dazu entschlossen keinerlei daten mehr über das von uns benutzte fahrzeug zu veröffnetlichen.

Lucky am 08 Mär 2004 19:21:54

Hallo mikel,

Was ist nun mit deiner Anhängelast?
hast Du mal wg deiner AHK nachgefragt? (Werkstatt,TüV, Zul.Stelle)



Jürgen

mikel am 08 Mär 2004 22:12:44

Jau, gute Frage.

Die bei der Zulassungsstelle wissen gar nix, die tragen nur ein, was der Tüv absegnet, oder was ne ABE hat.

Der Tüv kann sich das alles eigentlich gar nicht erklären.

Ich weiß genau so viel wie vorher.

Morgen frage ich bei Müller nach, da habe ich ihn gekauft, und habe eigentlich ein gutes Verhältnis zum Wirtz und zum Müller.

...und noch mal.....schaun mer mal....

alex am 09 Mär 2004 09:40:59

in der letzten reisemobil(oder pm) war ein testbericht eines xx auf mercedes 616,der hatte ueberhaupt nur 750 kg gebremst und ungebremst

wie geht das?


lg
alex

Pijpop am 09 Mär 2004 15:03:19

@ Alex,
wie oben schon erwähnt geben die Chassishersteller für ihre Fahrzeuge
ein sogenanntes zulässiges Gesamtzuggewicht vor. Wenn nun der
beschreibene 616 ein ziemlich hohes Eigengewicht hat kann er eben nur
noch 750 KG dranhängen. Wäre er einen Tonne leichter wären es
1 750 KG.

Pijpop

dokabastler am 09 Mär 2004 15:19:50

Hi,

ich war mal bei der Besprechung wegen meines Womo-Ausbaus beim TÜV bei "meinem TÜV-Mann" im Büro gesessen:
Da hat ein anderer TÜV-Kollege gerade eine Anhängekupplung bei einem Spezialfahrzeug geprüft (eine sog. "Gockerlbude" - ein Aufbau zum Hendlgrillen auf einem Ducato oder so).
Da habe die beiden über den Schreibtisch hinweg diskutiert wie am Jahrmarkt, was nun eingetragen und verantwortet werden kann bei der gegebenen Basis und der Art des Aufbaus und so weiter:

Ging wenn ich mich recht erinnere von 12oo kg bis 2000 kg - genommen haben sie dann 1800 kg und nun darf er 1800 ziehen. :D
Weiß nicht, ob das immer so ist -

bei mikel hat dann wohl jemand vergessen irgeneine kg-Angabe einzutragen - und schon hat er eine AHK an die er nix dranhängen kann :D

dokabastler

alex am 09 Mär 2004 15:35:38

Pijpop hat geschrieben:@ Alex,
wie oben schon erwähnt geben die Chassishersteller für ihre Fahrzeuge
ein sogenanntes zulässiges Gesamtzuggewicht vor. Wenn nun der
beschreibene 616 ein ziemlich hohes Eigengewicht hat kann er eben nur
noch 750 KG dranhängen. Wäre er einen Tonne leichter wären es
1 750 KG.

Pijpop


versteh ich nicht ganz,was hat das mit dem hohen EGW zutun
je hoeher das EGW desto hoeher die anhaengelast


so zumindest ist es mir in erinnerung

ich darf bei 2680 kg eigengewicht 2000 kg anhengelast haben

dann muesste doch ein 7,5 tonner (5.6 tonnen EGW ) mehr als 750 kg anhengen duerfen?


lg

alex

agu am 09 Mär 2004 15:39:32

Ich denke dokabastler hat schon recht.

Ein Iveco 65 C 15 Kastenwagen farf 3.500 kg gebremst ziehen.

Als WoMo mit egal welchem Aufbau sind es immer 3.000 kg.

Pijpop am 09 Mär 2004 15:50:44

Für jedes Fahrzeug europäischen Ursprungs gibt es technische Daten.
In diesen Daten findet Ihr den Begriff:
Zulässiges Gesamt z u g gewicht.

Dies ist vom Hersteller vorgegeben. Nicht von Phönix, Hymer o. Ä.
sondern von Fiat, DC, Ford etc.

Nehmt das zulässige Gesamtgewicht eures Wohnmobils und zieht die
KG vom zulässigen Gesamt z u g gewicht ab - verbleibt die zulässige
Anhängelast.
Sollte der Aufbauhersteller diese unterschreiten hat dies was mit der
eventuell vorhandenen Rahmenverlängerung zu tun.

Pijpop

mikel am 09 Mär 2004 16:03:01

Habe gerade mit dem Hersteller meiner AHK gesprochen, er benötigt den D-Wert auf dem Prüfschild, dann kann ich es eintragen lassen.

Anhängeböcke sind entweder TÜV-geprüft oder tragen eine EG-Typgenehmigung. Aus dem angegebenen d-Wert in kN und dem zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs errechnet sich die Anhängelast. Diese kann vom Chassishersteller oder Aufbauhersteller eingeschränkt werden.

Der d-Wert
Der d-Wert einer Anhängekupplung ist die Berechnungsgrundlage für die zulässige Anhängelast. Einmal durch eine geeignete Konstruktion bestimmt und geprüft, bleibt er unveränderlich. Das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und die Anhängelast sind veränderliche Werte, wobei zu beachten ist, dass Chassishersteller und deren Peripherie das Gesamtgewicht eines Zuges begrenzen.

alex am 09 Mär 2004 16:11:29

Nehmt das zulässige Gesamtgewicht eures Wohnmobils und zieht die
KG vom zulässigen Gesamt z u g gewicht ab - verbleibt die zulässige
Anhängelast.
Sollte der Aufbauhersteller diese unterschreiten hat dies was mit der
eventuell vorhandenen Rahmenverlängerung zu tun.

sowas hab ich gar nicht??

ich hab ein gesammt gewicht von 3,5 tonnen
ein eigengewicht von 2680 kg
und eine anhengelast von 2000 kg

:?: :?: :?: :?:

lg

alex

Pijpop am 09 Mär 2004 16:17:10

@ Alex
Das zulässige Gesamtzuggewicht ist, in Deutschland, nicht in den
Fahrzeugpapieren sprich Zulassung oder KFZ Brief vermerkt.
Es steht im Datenblatt dort findest Du u. A. auch das Fassungsvermögen
Deines Dieseltanks - falls er noch original ist.

Pijpop

alex am 09 Mär 2004 16:21:35

das ist so wie bei uns der typenschein (einzelgenemigung),jedoch auch da steht nichts anderes drinn als im zulassungsschein

wonach sich die anhengelast nun wirklich richtet werde ich(vieleicht auch andere)nicht nachvollziehen koennen

denn wie kommt der tuarec (VW) zu 3,5 tonnen anhengelast :?:


lg

alex

mikel am 09 Mär 2004 16:21:52

Laut SMV-Metall geht es nicht so einfach nur mit abziehen.

Wichtig ist der D-Wert und die Kilonewton, ´mit diesen Daten gibt es eine spezielle Software die die theoretische möglich Zuglast der AHK ermittelt.

alex am 09 Mär 2004 16:24:02

wird damit nicht die stuezlast ermittelt :?:

die ist zb bei mir 150 kg

das ist doch viel oder :?: :?:

lg
alex

peterhubertus am 01 Sep 2004 14:46:56

Pijpop hat geschrieben:@ Alex
Das zulässige Gesamtzuggewicht ist, in Deutschland, nicht in den
Fahrzeugpapieren sprich Zulassung oder KFZ Brief vermerkt.
Es steht im Datenblatt dort findest Du u. A. auch das Fassungsvermögen
Deines Dieseltanks - falls er noch original ist.

Pijpop


Hmmm, bei mir steht genau DAS im KFZ-Brief drin: "ZUL.GES.GEW.D.ZUGES MAX. 5300KG"

Und das ergibt bei "Zul. Gesamtgewicht kg 3300" (Anm.:des Fahrzeuges) eine zul. Anhaengelast von 2000 kg. Und die steht auch wieder drin (bis 12% Steigung). Bis 10% Steigung duerfen sogar 2200kg Anhaengelast, so steht's drin. Dann muss man natuerlich das Gewicht des Zugfahrzeuges bis max 3100 begrenzen.

(Peugeot Boxer, Pössl 2WIN)

, Peter

Gast am 01 Sep 2004 15:45:22

Gesamtzuggewicht:
Bei alten Fahrzeugen ist noch nichts angegeben, bei neueren manchmal auch nichts. Bei anderen neuen ist der Wert begrenzt, steht aber nur in der Dokumentation/Betriebsanleitung, bei wieder anderen ist er sogar im Fahrzeugschein eingetragen.

Der D - Wert beschreibt die Festigkeit des Materials, ist also maßgebend für Anhängelast und Stützlast.

Bei einer Rahmenverlängerung muss auch diese berechnet sein und der D-Wert ausgewiesen sein.



Und wie welcher Hersteller auf welche Anhängelast kommt? Das ist der Wert, den der Hersteller seinem Produkt nach Berechnungen zutraut. Offensichtlich schlägt da der moderne Leichtbau durch.

Siehe Ferrari, über 400 PS und null Anhängelast. Dabei sollten die PS doch reichen! :D

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