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Die Einschränkungen in den Verkehrsvorschriften, die Maut und der TÜV dürften für die meisten der Grund sein, nicht die 3,5 to. zu reißen. Mir wäre es auch lieber, ich müsste nicht aufpassen beim Gewicht. Bei den dieselpreisen bin ich froh wenn da ein lkw ist den ich dann nicht überhole Aber ich erinnere mich an stundenlange mega lkw staus rechts .bei heilbron zu zeiten der baumasznahmen . im überholverbot ,. Da bin ich mit schlechtem gewissen vorbei
Wer sich nicht gleich ein "schwereres" Fahrzeug gekauft hat weiß die Annehmlichkeiten einer Auflastung zu schätzen. Er ist sich dann auch der geänderten Vorschriftenlage bewusst und empfindet diese in der Regel nicht als Einschränkung. So ist es jedenfalls bei mir und ich habe noch keine Situation erlebt, wo ich Nachteile gegenüber einem leichteren Fahrzeug hatte (hätte ich jetzt doch bloß einen 3,5ter). Thomas Ihr schreibt immer mehr OT und wer etwas über das Überholverbot von ü 3,5 t Wohnmobile lesen / wissen will, wir immer mehr verwirrt. Das ü 3,5 t Wohnmobile neben der höheren Mitnahmemöglichkeit und Größe auch entsprechende Nachteile mit sich bringen sollte jedem klar sein. Wenn nicht extra Thread aufmachen bitte.
Das Thema wurde im dritten Beitrag einfach und korrekt beantwortet. Wer die Regelung verstehen will, lässt sich auch nicht verwirren. Es trifftet mal wieder ab in Richtung Nachteile >3,5t. Ich stelle dann immer die Frage: Wieviel Zeit verbringst du mit fahren und wieviel Zeit mit wohnen? Wir möchten uns beim Leben im Wohnmobil nicht einschränken, denn die paar Stunden Fahrzeit gehen schnell vorbei.
Was willste denn lesen, die Gesetzeslage ist eindeutig und überall nachzulesen. Einen Teil der Fahrer betrifft es nicht, den anderen schon. Bin gerade eben, mit einem MOinat Verspätung, auf diesen Thread gestoßen. Im Primzip ist ja auch zur Situation in Deutschland alles gesagt, Tenor "Wohnmobile sind eben keine PKW", die Verkehrszeichen mit LKW-Symbol gelten. Was die Eintragung im Fahrzeugschein angeht: Die weiter oben verlinkte Übersicht der Untertypen zu M1 ist natürlich EU-weit einheitlich in Gebrauch. IN meinem Fall sehe ich das daran, dass der ehemalige deutsche Fahrzeugschein meinen 2018er Pössl mit 4,25t als "M1 SA" und "Fz.z. Pers.Bef.B. 8 Spl. Wohnmobil" ausweist. Dito dann seit Ende 2021 in Schweden, wo ich lebe, und wohin ich das Auto unverändert mitgenommen hatte: "Personbil (M1)" und "AF Fordon avsett för fler ändamål" - sprich "Fahrzeug für mehrere Zwecke" - und "SA Campingbil". Also identische Einstufung in M1 SA. Nationale Besonderheit bei uns in Schweden: Zusätzlich findet sich im Schein die Angabe "Personbilsklass II", also "Personenkraftwagenklasse 2". Diese Einstufung führt dazu, dass einerseits KEINE besonderen Geschwindigkeitsbegrenzungen trotz beliebig hoher zGM (!) und dass im Falle von Park- und Übernachtungsverboten Wohnmobile recht leicht angesprochen werden können. Steht da also "Parkverbot für PKW Klasse 2" bist du draußen. Ganz einfach. Auch Schilder mit LKW-Symbolen gelten bei uns NICHT für PKW Klasse 2. Allerdings kann ich nicht sagen, wie das ggf bei ausländischen Fahrzeugen gehandhabt wird, die den Text "PKW Klasse 2" halt nicht im in der Zulassung stehen haben. Ich gehe aber davon aus, dass dann bei Streitigkeiten um eventuelle Park- oder Übernachtungsverbote die Formulierung "...gilt als...." zum Tragen kommt. Ist auch eine Sache des Anstands. Wenn ich sehen und verstehen kann, dass Womos hier nicht erwünscht sind, dann lasse ich es eben. Nur meine 2 Öre. Grüße aus Småland OlliMK |
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