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Gasflaschen-Transport immer vorschriftsgemäß?


Gast am 18 Mär 2004 09:43:34

Hallo Wohnmobilfreaks (und solche, die es werden wollen):
Wie haltet Ihr es eigentlich mit dem Transport der leeren und vollen Gasflaschen? Eigentlich darf man diese Teile ja nur in dafür vorgesehenen Stauräumen (also z.B. in der "Gaskammer" des jeweiligen Womos) transportieren. Ein freundlicher Nürnberger Parkplatzwächter machte mich kürzlich drauf aufmerksam, daß ein Bekannter von ihm, der auch im Pkw. (wie ich zu diesem Zeitpunkt) 2 Gasflaschen zwecks Tausch transportierte, von der Polizei erwischt und über 4.000 EUR (!!!!!!!??) Strafe zahlte. Seitdem ist mir's doch etwas unheimlich, die Dinger im Kofferraum des Pkws. herumzufahren. Wie ist das bei Euch so üblich? Und wo ersteht Ihr die nötigen Teile (Baumarkt, Campingartikel-Handel, Landmaschinenhandel oder oder ...?) und zu welchem Preis? Wäre auch mal interessant! Danke für Eure Aufklärung!!!

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Mickie am 18 Mär 2004 09:59:40

Uups, wie das denn? Ich fahre meine leeren Flaschen immer im PKW zum tauschen.
Hab noch nie gehört, das dies nicht erlaubt sein sollte.
Macht ja irgendwie auch keinen Sinn.
Lediglich das Betreiben im PKW könnte reglementiert sein.
In der Gaskammer des Womo kann austretendes Gas nach unten weg.
Im PKW nicht.

Allerdings hab ich die Vorschriften dazu auch nicht habhaft.

Amaliana am 18 Mär 2004 10:08:24

Hallo lira,

wir holen unsere Falschen beim Hornbach (gibt es ja in Nürnberg auch).
Die verlangen 11 € für die großen grauen Flaschen.

Das Gasflaschen Gefahrgut sind ist klar, aber die Vorschriften für den Transport weiß ich leider nicht.

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Gast am 18 Mär 2004 10:09:44

Habe dazu mal folgendes gefundeen:
Transport:
Schrauben Sie vor dem Transport alle Armaturen und den Mittendruckregler ab, Schutzkappe auf das Ventil aufsetzen. Gegen Umfallen sichern. Eine Flasche mit abgebrochenem Ventil wirkt wie ein Geschoß.

vor Erwärmung (Sonneneinstrahlung) schützen

Bei tiefen Temperaturen entleert sich die Gasflasche nicht ganz. Deshalb immer auch bei leeren Flaschen: Ventil zudrehen

Schläuche werden mit der Zeit porös. Ab und zu kontrollieren und ersetzen.

Amaliana am 18 Mär 2004 10:12:20

Transport von Gasflaschen in kleinen Mengen *)
Auch der Transport einzelner voller oder leerer Gasflaschen unterliegt der Gefahrgutverordnung Straße-GGVS. Diese Sicherheitshinweise sollen möglichen Schäden vorbeugen und die Einhaltung der Gefahrgut-Transportvorschriften erleichtern.

Anforderungen an die Flaschen
Die Flaschenventile müssen dicht geschlossen sein.
Druckminderer müssen entfernt sein.
Vom Gaselieferanten mitgelieferte Verschlussmuttern, z.B. bei giftigen und brennbaren Gasen, müssen auf den Ventilanschluss aufgeschraubt sein.
Das Flaschenventil muss während des Transports durch Flaschenkappen, Kragen oder Schutzkisten geschützt sein.
Die Gasflaschen müssen mit vollständigen, gut lesbaren Flaschenaufklebern, die der Gaselieferant auf den Flaschen angebracht hat, versehen sein
*) Gasflaschen in kleinen Mengen heißt hier: Nicht mehr als 6 große Flaschen (max. 50 l Rauminhalt), sofern es sich nicht um giftige Gase handelt. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass keine anderen Gefahrgüter geladen sind, wie z. B. Lacke, Lösemittel, Säuren, Laugen.

Anforderungen an das Fahrzeug
Der Transport in PKW's und geschlossenen Fahrzeugen sollte nur in Ausnahmefällen und unter Beachtung besonderer Vorsichtsmaßnahmen erfolgen. Der Transport in Anhängern ist vorzuziehen.
Beim Transport in geschlossenen Fahrzeugen muss ausreichende Belüftung sichergestellt sein, z. B. offenes Fenster, eingeschaltetes Gebläse, Kofferraumbelüftung.
Die Flaschen müssen gegen Verrutschen, Umfallen oder Umherrollen gesichert sein, z. B. durch Verzurren.

Anforderungen an die Beförderungsdokumente
Ein Beförderungspapier ist nicht erforderlich.
Ein Unfallmerkblatt ist nicht erforderlich.

Anforderungen an die Fahrzeugbesatzung
Ein Gefahrgutführerschein ist nicht erforderlich.

Anforderungen an die Transportdurchführung
Das Rauchen ist in der Nähe des Fahrzeuges und in dem Fahrzeug verboten.
Das Fahrzeug sollte auf direktem Wege zum Bestimmungsort gefahren werden und ist dort unverzüglich zu entladen.
Die Mitnahme von Personen ist zulässig.

Ihr Gaselieferant erteilt Ihnen gern weitere Auskünfte
Diese Veröffentlichung entspricht dem Stand des technischen Wissens zum Zeitpunkt der Herausgabe.
Der Verwender muss die Anwendbarkeit auf seinen speziellen Fall und die Aktualität der ihm vorliegenden Fassung in eigener Verantwortlichkeit prüfen.
Quellangabe: Industriegaseverband

Gast am 18 Mär 2004 10:13:02

Tja, bei den leeren Flaschen würde ich mich auch rausreden, aber die fährt man ja nicht zum Spaß spazieren, sondern darum, um sie gegen volle auszutauschen und da dürfen sie im Pkw. nicht transportiert werden. Wir hatten heuer 2 St. ganz neu (voll) angeschafft, bei uns im Baywa-Baumarkt und da bekam ich einen DIN-A-4-Zettel mit entsprechenden Hinweisen mit, den in Zweitschrift ich auch an Ort und Stelle unterschreiben mußte und der dort auch abgeheftet wurde!! Es lebe die deutsche Bürokratie! - Aber: So kann man nicht mehr behaupten, man wisse von dergleichen nichts. Leider habe ich die entsprechenden Verpflichtungserklärungen, um unsere Ablage nicht unnötig aufzublähen, weggeworfen, sonst hätte ich sie gerne ins Forum gestellt - so als erhobenen Zeigefinger für alle - grins!

Amaliana am 18 Mär 2004 10:14:54

So , das hatte ich hier --> Link gefunden.

Und jetzt frag ich mich wirklich warum jamend 4.000 € Strafe zahlen mußte? Ich denke das war dur blödes Gerede, oder was meint Ihr?

Gast am 18 Mär 2004 10:15:35

Hallo Andrea,
bist mir mit Super-Antwort zuvorgekommen!
Sehr gut recherchiert. Macht man sowas beruflich?

Amaliana am 18 Mär 2004 10:17:06

Nö, nurr ein bischen im Google gesucht- :D

Gast am 18 Mär 2004 10:25:34

Hallo Mickie,

es gibt leider in Deutschland für alles irgendeine Vorschrift. So auch die zum Transport von " Gasdruckbehältern". Liegt bei den örtlichen Ortnungsämtern aus. Diese Vorschrift besagt, das gefüllte Gasbehälter nur transportiert werden dürfen, wenn sie ordnungsgemäß gegen jede Bewegung gesichert sind und der Transportbehältter nach Vorschrift belüftet ist.

Habe diese Erfahrung vor Jahren mal mit einer 1,5 Kg Co2-Flasche gemacht, welche ich im Rucksack auf dem Motorrad transportiert habe.

Konnte die " Grünen Helfer" damals davon überzeugen, das die Flasche leer ist.
Hätten sie mich eine halbe Stunde später erwischt, wäre die Flasche voll gewesen und meine Geldbörse leer.

Jürgen

Gast am 18 Mär 2004 10:31:44

Warscheinlich hatte der die Flasche lose auf dem Rücksitz liegen. :?
Ich habe übrigends bei uns vor 2 Tagen einen älteren Herrn mit Fahrrad, Drahtkorb auf dem Gepäckträger und darin eine 5Kg Flasche gesehen. Die kleinen Grünen hats nicht interessiert oder ist hier der Transport da ausreichende Belüftung zulässig? :roll: :oops:

Laikaner am 18 Mär 2004 10:43:25

ist egalwie man es macht, und wenn es verboten ist im auto zu transportieren mache ich es trotzdem, denn alles was verboten ist macht doch spass oder?
übrigens bei uns in bremerhaven zahlt man bei hornbach nur 9,95
gruß laiki

mikel am 18 Mär 2004 10:47:31

Transport von Flüssiggasflaschen
in Kraftfahrzeugen


(bis 300 kg Nettomasse entspricht 9x 33kg-Flasche = 297Kg oder 27x 11kg-Flasche = 297kg oder 60x 5kg-Flasche = 300kg oder 20x 11kg-(Fasche + 16x 5kg-Flasche = 300kg) Flaschen nur kurzzeitig im PKW befördern. Aus Lüftungs- und Ladungstechnischen Gründen sind PKW und Wohnmobile nicht für den Transport von Flüssiggasflaschen geeignet. Die Beförderung von Flüssiggas- flaschen sollte deshalb nur ausnahmsweise erfolgen. Behandeln Sie leere Flaschen wie volle
weil sich in einer leeren benutzten Flasche immer Restmengen von Gas befinden. Motor abstellen beim Be-und Entladen Rauchen verboten
Bei Ladevorgängen ist das Rauchen in der Nähe der Fahrzeuge und im Fahrzeug verboten.Feuer und offenes Licht ist bei Ladearbeiten und während des Tranports verboten.
Ventilschutz Volle und leere Flaschen müssen mit einem Ventilschutz (z.B. Schutzkappe) versehen und das Ventil muß zugedreht sein. Sicherung der Flaschen gegen unbeabsichtigte Lageveränderung beim Bremsen und Kurvenfahren. Hierzu können Gurte verwendet werden. Flaschen können stehend oder liegend auch quer zur Fahrtrichtung transportiert werden.
Für ausreichende Belüftung ist zu sorgen z.B. geöffnete Fenster.
Gefahrzettel (Flammensymbol) Volle und leere Flaschen müssen mit “1965 Propan” und dem Gefahrzettel versehen sein. Ein Beförderungspapier ist bis zu 300kg Nettomasse nicht notwendig.


Und wenn man nicht vorsichtig ist passiert folgendes:



Gast am 18 Mär 2004 11:04:49

auch unter folgenden Links kann man nachlesen:

--> Link

--> Link

:raucher:

Gast am 18 Mär 2004 11:46:21

hi!


uns haben sie mal vor ca einem jahr angehalten und eine fahrzeugkontrolle gemacht, da ich das gas immer in dortmund hole, mache ich dann auch einen ausflug zur metro, ist ein weg. ich hatte 2 volle gasflaschen im kombi hinten drin stehen und mit einem spanngurt und einen expander gesichert, dazu die kappen drauf. der trachtenverein sagt nur: "das haben sie aber gut gemacht, da können wir nicht meckern!"
also denke ich, dass die aussage des mannes aus nürnberg nicht alles gesagt hat, denke auch, das die flasche nicht gesichert war oder lose auf der rückbank lag.
eine andere sachen sind pressluftflaschen zum tauchen. die dürfen lt neuem gesetz nicht mehr transportiert werden. wobei da auch ständig neue abänderungen kommen. das problem ist, der druck in den flaschen, 200 bar, wenn man einen auffahrunfall hat, kann es passieren das das flaschenventil abbricht und die flasche dann zum geschoss wird. es gibt nun hierfür spezelle transporteinrichtungen und damit wieder die möglichkeit des transport. aber auch hier ist das letzte wort noch nicht gedruckt.

mikel am 18 Mär 2004 12:28:52

Jau, das mit den Sauerstoffflaschen ist ein Problem, ich kenne das mit CO2 Flaschen. Da ich ja ursprünglich aus der Gatronomiebranche komme, haben wir viel mit Kohlendioxidflaschen hantiert. Ich habe Bilder gesehen an dem der Druckminderer der CO2 Flasche defekt war. Die Flasche hat dann den Druck ungemindert an das Fassbier weitergegeben, es kam zu einer Explosion in dem Bierfass. Es war erschreckend was für Kräfte dort freigesetzt wurden. es ist Lebensgefährlich.

Gast am 18 Mär 2004 15:08:41

man sollte den Transport von Propangasflaschen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Es handelt sich bei Propan immerhin um ein gefährliches brennbares Gas, das unter Druck verflüsigt wurde. Der Druckgefäßzerknall einer vollen 11 Kilo Gasflasche entspricht immerhin der selben Sprengkraft wie z.B. 4Kg Dynamit!!!

Christian Schifferle am 24 Mär 2004 15:09:14

Ist eigentlich auch schon jemand auf die Idee gekommen, dass es viele Leute gibt, die zuhause im Garten einen Gasgrill betreiben.

Müssen die jetzt alle auch noch ein WoMo kaufen, damit sie die Gasflaschen tauschen können ???????


Christian

Gast am 25 Mär 2004 13:49:48

Hi Christian,
ist nicht notwendig,siehe Posting von Andrea:
Anforderungen an das Fahrzeug
Der Transport in PKW's und geschlossenen Fahrzeugen sollte nur in Ausnahmefällen und unter Beachtung besonderer Vorsichtsmaßnahmen erfolgen. Der Transport in Anhängern ist vorzuziehen.
Beim Transport in geschlossenen Fahrzeugen muss ausreichende Belüftung sichergestellt sein, z. B. offenes Fenster, eingeschaltetes Gebläse, Kofferraumbelüftung.
Die Flaschen müssen gegen Verrutschen, Umfallen oder Umherrollen gesichert sein, z. B. durch Verzurren.

Somit ist der Transport im normalen PKW auch geregelt :razz:

Gast am 26 Mär 2004 09:58:30

Hallo Leute,
bin ganz angetan, wie viele Antworten eingegangen sind und daß ich bisher alles doch richtig gemacht habe, stelle ich doch die Gasflaschen auch immer, gesichert mit Gummistrippen, aufrecht, zugedreht, mit Deckel und durch Umfallen nochmals durch Getränkekisten gesichert in den Kofferraum meines Mini-Vans. Übrigens brauchen wir die Gasflaschen nicht nur im Womo, sondern auch für ein Gas-Kochfeld in der Küche, für ein Gas-Barbecue im Freien und für einen Gas-Terrassen-Heizstrahler für draußen, was eine prima Sache ist ...
Viel Freude und Spaß im nun hoffentlich endlich endlich beginnenden Frühjahr!
Isa

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