Hallo Womo-Freunde,
in einem anderen Thread "Solar oder Moppel" ging es auch um die Frage ob das Methanol, welches für eine Brennstoffzelle benötigt mit, in einem Wohnmobil ohne Kennzeichnung befördet werden darf.
Ich hab gedacht ich mach mal mit dem Ergebnis meiner Recherche einen neuen Tread auf, der Übersichtlichkeit wegen.
Methanol ist der Gefahrgutklasse 3 (brennbare Flüssigkeiten) Code FT1 zugeordnet. --> Link
Methanol trägt die UN-Nr. 1230 (brauchen wir später noch) und ist der Verpackungsgruppe II zugeordnet.
(Quelle: Gefahrgutdatenbank Memplex)
Die Beurteilung, ob das Fahrzeug als Gefahrguttransport zu kennzeichnen ist richtet sich nach der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) sowie nach ADR dem Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
Danach gibt es auch entsprechende Freimengen, die man ohne Kennzeichnung etc. transportieren darf.
Bei Methanol sind dies 333 l.
Ich glaube kaum dass jemand solange unterwegs ist und das alles aufbrauchen möchte. grin.gif
Eine recht gute Zusammenfassung zu diesem Thema habe ich gefunden:
--> Link
Ab Seite 23 sind die höchst zulässigen Mengen für den ungekennzeichneten Transport angegeben.
Danach ergibt sich für Stoffe und Gegenstände, die der Verpackungsgruppe II zugeordnet sind und nicht unter die Beförderungskategorie 0, 1 oder 4 fallen eine höchstzulässige Menge von 333 l.
Hinweis: Die UN Nummer 1230 ist weder der Kategorie 0, 1 oder 4 zugeordnet, daher ist Kategorie 2 anzuwenden
Da es sich um ein europäische Übereinkommen handelt, gelten diese Werte auch in allen Mitgliedsländern.
Ergo ist ein Wohnmobil, welches Methanol für die Brennstoffzelle befördert kein kennzeichnungspflichtiger Gefahrguttransport.
Alles andere wäre auch absoluter Blödsinn, denn 80 l Dieselkraftstoff, 5 l Reservekanister für den Moppel und 2 Gasflaschen lassen unser Womo eher zum "Gefahrguttransporter" werden als 2 x 5 l Methanol.
Armin

