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Gebrauchtwagen-Gewährleistung


Oldfellow am 21 Dez 2007 21:00:38

Hallo an Alle,

erbitte mal wieder Eure Hilfe zu o. g. Thema:

Ich habe im September (s. Profil) mein Wohnmobil bei einem Händler gekauft und erhielt dort eine einjährige Gebrauchtwagen-Gewährleistung. Auf meine ausdrückliche Nachfrage schrieb der Händler in den Kaufvertrag „Gewährleistung inkl. Motor und Getriebe“. In Verbindung mit neuem TÜV, ASU, Gasprüfung wähnte ich mich damit auf der relativ sicheren Seite.

Heute hat nun mein Sohn sich selbst ein Weihnachtsgeschenk der besonderen Art gemacht, er hat nämlich in Osnabrück den Motor seines Laguna Turbodiesel geschrottet. Ich komme gerade von dort zurück, weil ich ihn zu einem Motoren Instandsetzungsbetrieb geschleppt habe. Immerhin war das Wetter dort nicht so neblig wie in Lohne.

Da er das Fahrzeug erst seit 8 Monaten hat (gebraucht vom Händler mit einem Jahr Gewährleistung), dachte ich, dass auch dort alles „Paletti“ ist, zahlt doch der Händler.

Mein Sohn behauptet nun, dass nach einem halben Jahr der Käufer nachweisen müsste, dass das Fahrzeug bei Übernahme bereits diesen Defekt hatte. (in einem Posting von abo1 hier im Forum habe ich das auch so gelesen).

Da mein Wohnmobil bis inkl. März Winterschlaf hält, wäre das halbe Jahr somit verstrichen, ohne das ich es nennenswert genutzt habe.

Habe ich jetzt die Axxx-Karte gezogen, oder wie ist die Realität?

Ratlose
:?: :eek: :?:

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Beduin am 21 Dez 2007 21:27:20

So kenn ich das auch.
Nennt sich Beweisumkehrlast.
Nach einem halben Jahr musst du Beweisen das der Mangel schon vor lag. Ist recht schwierig und im Ernstfall auch nur mit Klage und Gutachter einzufordern :(

ingemaus am 21 Dez 2007 21:32:32

Hallo Oldfellow!

Ich befürchte, Dein Sohn hat Recht! Nach über einem halben jahr muss man nachweisen, daß der Fehler schon bei Übernahme bestanden hat. Dies ist in Deinem Fall unmöglich!
Anders,wenn eine Garantie vereinbart wurde, diese gilt für das ganze Jahr.
Wenn eine Extra - Versicherung für Teile Motor usw. abgeschlossen wurde, kannst Du auch etwas erreichen.

tschüss und trotzdem ein schönes Fest ingemaus

Anzeige vom Forum


Bergbewohner1 am 21 Dez 2007 21:47:29

Genau so ist es, nach einem halben Jahr, ist es vorbei, wieviel km hat den der PKW deines Sohnes auf dem Buckel, was ist die Ursache des Defektes :?:

Oldfellow am 21 Dez 2007 22:03:07

Hallo Waldtroll,

Fahrzeug hat m. W. (wir sehen uns erst am 1. Weihnachtsfeiertag wieder) ca. 90.000 km gelaufen.
Irgendeine Turboladerwelle ist wohl gerissen und der Lader hat den Ölinhalt in den Brennraum geschaufelt und dort „verfeuert“. Motor war nur noch durch Abwürgen abzustellen.
ADAC schleppte das Fahrzeug zu einem großen Renxxx-Händler, der was von 10.000 Euro Schaden (neuer Motor) sprach und gleich ein neues Auto verkaufen wollte. Für die Überprüfung, genauer Schadenbericht kommt per Post, hat er erstmal knapp 50 Euro gelöhnt. Rechnungstitel: „Motor und Turbolader prüfen“.
Dort habe ich ihn dann abgeholt und zu einem angeblich renommierten Motoren-Instandhaltungsbetrieb geschleppt.

LowCostDriver am 21 Dez 2007 22:11:00

Oh weia!
und das zu weihnachten :(

ich drück euch die Daumen, dass es gut ausgeht.
Aber "gut" klingt es nicht.

Das mit der Beweislastumkehr kenne ich auch so. Nach einem halben Jahr bist du in der Pflicht, aber ohne Gewähr, sollte man sicherheitshalber mal ergooglen oder so.

Wie haste denn abgeschleppt?
Mit dem Womo?
Wenn ja wär ich neugierig, haste ein Bild davon? :jump:

Oldfellow am 21 Dez 2007 22:33:15

Hallo Björn,

leider kein Bild gemacht, obwohl ich die Kamera mit hatte.

Musste erst noch eine Abschleppstange besorgen, da keiner von uns sowas hatte und dann im vollen Weihnachtstrubel in OS abschleppen
:( :( :(

Abgeschleppt mit dem E-Kombi, Womo schläft so wie Deines!
Genauer Schadensbericht kommt nächsten Freitag

Oldfellow am 21 Dez 2007 22:37:35

PS: Wüsste auch gar nicht wie das mit dem Womo gehen könnte, da ist hinten ein dicker Fahrradträger

migula am 21 Dez 2007 23:42:01

Wenn der Renxxx-Motor nur durch abwürgen abzustellen war, dürfte er nicht vollständig defekt sein!

Bezüglich dem Wohnmobil schaudoch mal in deinen Unterlagen nach ob Gebrauchtwagen-Garantie oder Gewährleistung.

jonathan am 22 Dez 2007 13:17:37

Für alle Fälle: Mit der Fa, Diesel-Feuer habe ich schon vor 25 Jahren gute Erfahrungen gemacht, nachdem mir Mercedes einen Neuen Motor verkaufen wollte, habe ich hier eine gleichwertige Reparatur für 1/3 erhalten.
Motorenwerke Diesel Feuer GmbH. Am Weidenbach, 51491 Overath ... oder
IBH Ingenieurbüro Harm Antriebstech... Gutenbergring 35, 22848 Norderstedt

Werner

Oldfellow am 22 Dez 2007 19:05:50

Hallo,

vielen Dank für Eure Tips und Anteilnahme.

Ich habe den Laguna geschleppt zu:
--> Link
(hat mein Sohn ausgesucht)

Auf jeden Fall ist die Website recht lustig, klickt mal auf TV-Spot. :D
Hoffentlich meint er das nicht ernst :?:

Spass beiseite, kennt jemand die Firma?
Der Geschäftsinhaber war auf jeden Fall sehr freundlich und hatte auch ein paar alte Schätzchen, z. B. MB Pagode dort in Arbeit.

Bergbewohner1 am 23 Dez 2007 14:24:24

Hallo Steffi und Franz, laßt Euch oder euer Sohn nicht übers Ohr hauen.
Wenn der Torbo hoch geht muß auf gar keinen Fall der Motor kaputt gehen.
Mit ca. 90 Tkm ist es zwar ungewöhnlich, daß der Turbo bricht, aber kann schon mal passieren, es sei denn der Händler hat den Tacho zurück gestellt, dann sieht die Sache ganz anders aus.
Fragt doch mal bei den vorherigen Besitzern nach dem Km Stand oder geht zur Vertragswerkstatt und schaut mal in die Reparaturhistorie, dort stehen alle Wartungen,reparaturen und natürlich auch der tatsächliche KM Stand, vorausgesetzt er war überwiegend in einer Vertragswerkstatt.
Frohe Weihnachten.

ingemaus am 23 Dez 2007 14:29:39

Hallo Waldtroll!

Wenn man nicht mehr aufsteht, kann man nie wieder hinfallen!

schöne Feiertage tschüss ingemaus

Bergbewohner1 am 23 Dez 2007 14:51:47

ingemaus hat geschrieben:Hallo Waldtroll!

Wenn man nicht mehr aufsteht, kann man nie wieder hinfallen!

schöne Feiertage tschüss ingemaus

Da ist auch was Wahres dran, bringt einem aber dann nur noch unter die Erde und damit sollten wir noch ein bißchen warten
Ebenfalls schöne und gesegenete Weihnachten.

fuzzy am 23 Dez 2007 15:00:30

Oldfellow hat geschrieben:Hallo,
vielen Dank für Eure Tips und Anteilnahme.
Ich habe den Laguna geschleppt zu:
--> Link
(hat mein Sohn ausgesucht)
Auf jeden Fall ist die Website recht lustig, klickt mal auf TV-Spot. :D
Hoffentlich meint er das nicht ernst :?:
Spass beiseite, kennt jemand die Firma?
Der Geschäftsinhaber war auf jeden Fall sehr freundlich und hatte auch ein paar alte Schätzchen, z. B. MB Pagode dort in Arbeit.


ist zwar ot
auf jeden fall kriegt er mit seinen videos,bald gehörigen ärger wg. urheberrecht glaube ich ! sollte man ihm mal sagen !

ansonsten sehe ich die ganzen gebrauchtwagengarantie auch sehr mit vorsicht. hier muß man das kleingedruckte genau kennen.

Motoren Feuer hier bei mir in der nähe hat einen sehr guten ruf und auch partnerbetriebe überall in deutschland, einfach mal anrufen.

ansonsten gibt es noch ebay und : --> Link
auch bei mir in der nähe, aber ich hab von beiden keine aktien

JEFF und GITTE am 23 Dez 2007 16:59:01

Hallo,

ich möchte hier mal kurz, als NICHTANWALT auf den Unterschied zwischen GEWÄHRLEISTUNG und GARANTIE hinweisen.

Ich hatte unseren Bürstern verkauft und finde mich nun demnächst vor Gericht wieder.

Im Vertrag nahm ich den Passus auf: "Gekauft wie besichtigt und probegefahren, ohne Garantie!"

Damit schien mir klar, alles was nun an Problemen an diesem Gebrauchtfahrzeug auftauchen könnte (... keine versteckten Mängel sind hier gemeint!) für mich keine Rolle mehr spielen.

Weit gefehlt!

Nun argumentiert der Käuferanwalt, das eine Garantie die Gewährleistung nicht ausschliesst und kommt mit einem ähnlichem Urteil daher.

Ich kann das nicht verstehen und natürlich nicht rechtlich kommentieren, aber, ... vielleicht ist ja ein Berufener hier, der dazu was schreiben kann.


Oldfellow am 23 Dez 2007 17:14:04

Hallo Gitte und Jeff,

das klingt auch nicht gerade nach freudiger Weihnachtsüberraschung :eek:

Ich glaube, für Selbständige sind die Regeln noch mal anders :?:

Gast am 23 Dez 2007 17:21:55

JEFF und GITTE hat geschrieben:Hallo,

ich möchte hier mal kurz, als NICHTANWALT auf den Unterschied zwischen GEWÄHRLEISTUNG und GARANTIE hinweisen.

Ich hatte unseren Bürstern verkauft und finde mich nun demnächst vor Gericht wieder.

Im Vertrag nahm ich den Passus auf: "Gekauft wie besichtigt und probegefahren, ohne Garantie!"

Damit schien mir klar, alles was nun an Problemen an diesem Gebrauchtfahrzeug auftauchen könnte (... keine versteckten Mängel sind hier gemeint!) für mich keine Rolle mehr spielen.

Weit gefehlt!

Nun argumentiert der Käuferanwalt, das eine Garantie die Gewährleistung nicht ausschliesst und kommt mit einem ähnlichem Urteil daher.

Ich kann das nicht verstehen und natürlich nicht rechtlich kommentieren, aber, ... vielleicht ist ja ein Berufener hier, der dazu was schreiben kann.



Jeff, das Problem ist jetzt leider bei Dir, dass Du zwar eine Garantie ausgeschlossen hast. Aber nicht gleichzeitig auch die Gewährleistung. Nach neuer Rechtsprechung muss man auch als Privatperson eine Gewährleistung ausschließen.

Was ist denn mit Deinem ehemaligen Bürstner?

migula am 23 Dez 2007 17:32:47

Als ich den Beitrag gelesen habe, bekam ich erst mal einen Schreck. Schnell meinen letzten (Ver-)Kaufvertrag herausgesucht. Hier steht "das Fahrzeug wird verkauft unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung!"

Aber die Argumentation des Anwaltes ist nicht von der Hand zu weisen. Eine vertragliche Garantie wird nicht eingeräumt, aber die gesetzliche Gewährleistung wurde nicht ausgeschlossen. Jetzt kommt es auf den "gesunden Menschenverstand" des Richters an. Wenn dieser der Meinung ist, Käufer und Verkäufer waren bei Abschluss des Vertrages einig, dass die "Gewährleistung" ausgeschlossen sein soll, wird er entsprechend entscheiden.

Badyy am 24 Dez 2007 00:09:59

JEFF und GITTE hat geschrieben:Im Vertrag nahm ich den Passus auf: "Gekauft wie besichtigt und probegefahren, ohne Garantie!"


Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung.
Diese hast Du ausdrücklich ausgeschlossen.

Selbst als Privatperson muß man mittlerweile eine Sachmängelhaftung ausschließen.
Wird das nicht getan - wie in Deinem Falle - hast Du als Privatperson Dein altes Mobil mit 12 Monaten Sachmängelhatung verkauft.

Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf geht der Gesetzgeber davon aus, das der Mangel schon bei Vertragsabschluß vorlag.
Somit bist Du für die Beseitigung eines aufgetretenen Schadens verantwortlich.
Nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr.
Der Käufer muß beweisen, das der Mangel schon bei Vertragsabschluß vorlag.

Wenn Du das Womo als Selbstständiger verkauft hast kannst Du eine Garantie zwar ausschließen, nicht aber eine mindestens 12 monatige Sachmängelhaftung.

PS: NIE selbstverfasste Kaufverträge verwenden, sondern immer von Juristen geprüfte Verträge, die es im Netz kostenlos gibt und die man sogar online ausfüllen kann.

abo1 am 24 Dez 2007 04:53:42

Badyy hat geschrieben:
JEFF und GITTE hat geschrieben:Im Vertrag nahm ich den Passus auf: "Gekauft wie besichtigt und probegefahren, ohne Garantie!"


Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung.
Diese hast Du ausdrücklich ausgeschlossen.

Selbst als Privatperson muß man mittlerweile eine Sachmängelhaftung ausschließen.
Wird das nicht getan - wie in Deinem Falle - hast Du als Privatperson Dein altes Mobil mit 12 Monaten Sachmängelhatung verkauft.

Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf geht der Gesetzgeber davon aus, das der Mangel schon bei Vertragsabschluß vorlag.
Somit bist Du für die Beseitigung eines aufgetretenen Schadens verantwortlich.
Nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr.
Der Käufer muß beweisen, das der Mangel schon bei Vertragsabschluß vorlag.

Wenn Du das Womo als Selbstständiger verkauft hast kannst Du eine Garantie zwar ausschließen, nicht aber eine mindestens 12 monatige Sachmängelhaftung.

PS: NIE selbstverfasste Kaufverträge verwenden, sondern immer von Juristen geprüfte Verträge, die es im Netz kostenlos gibt und die man sogar online ausfüllen kann.



hallo

genau so isses

garantie und gewährleistung sind zwei paar schuhe
den anwaltstermin - fürchte ich - koenntest du dir sparen

such einen weg mit dem käufer das auszuräumen

wird sonst nur noch teurer
ausser du hast rechtsschutz

lg
g

JEFF und GITTE am 24 Dez 2007 13:37:53

Also, ich habe als Privatperson verkauft, nicht als Gewerbetreibender.

Der Bürstner wurde in Zahlung gegeben, gegen den Concorde.

Nach 4 Monaten, der Wagen stand bei einem Händler, kommt der mit fadenscheinigen Reparaturen.

Es wurde ein Sachverständiger eingeschaltet, der aber nur die ausgebauten Teile, nicht mehr das Fahrzeug begutachten konnte, da verkauft.

Ziemlich vertrackt das Ganze, es geht um rund € 3.000 plus alle Gerichts- und Anwaltskosten.

Der Hammer ist eigentlich der, das der Verkäufer des Concorde die Verträge ausgedruckt hat.
In seinem stand "ohne Gewährleistung" in meinem war dort eine weiße Stelle.

Da wir bei Abschluss gleiches - gleich behandeln wollten, fiel mir das auf und ich schrieb eben diesen besagten Garantiesatz hinein, auf dem er nun rumreitet.

Nicht nur das, er behauptet sogar, ich hätte den Satz nach Unterschrift von ihm reingeschrieben, was nicht stimmt.
Hier stehen Aussage gegen Aussage.

Warum auch hätte er liefern sollen, wenn ich den Vertrag nachträglich geändert hätte.

Keine Ahnung wie das ausgeht, werde Euch informieren. Prozess Mitte April 2008.

Trotzdem frohe Weihnachten!

Jeff und Gitte

Badyy am 24 Dez 2007 14:00:41

JEFF und GITTE hat geschrieben:Also, ich habe als Privatperson verkauft, nicht als Gewerbetreibender.
Der Bürstner wurde in Zahlung gegeben, gegen den Concorde.

Dann hast Du vermutlich einen ganz normalen Ankaufschein für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug unterschrieben.
Dort sollte von vornerein eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen sein.

Ferner hat der Händler das Fahrzeug vorher begutachtet. Wenn ihm als "Profi" Mängel nicht auffallen kann man den Vorbesitzer nicht haftbar machen.
Anders sieht es natürlich aus, wenn der Tacho zurückgedreht, die FIN geändert wurde, etc.


JEFF und GITTE hat geschrieben:In seinem stand "ohne Gewährleistung" in meinem war dort eine weiße Stelle.

Wenn das in seinem Vertrag stand, was will er dann?

Erzähl mal wie die Saache ausgeht.
Würde mich brennend interesieren..........das eröffnet einem als Händler vollkommen neue Möglichkeiten. :D :D :D

franz_99 am 24 Dez 2007 15:14:19

hallo,
ich bin kein Freund von Prozessen.Aber auf diesen hier würd ich es ankommen lassen. Zumahl der Gutachter die Teile nicht im eingebauten Zustand sehen konnte. Die können ja von überall her sein!
Hattet Ihr nicht auch Reparaturen an dem Concorde? Müßte dann doch auch unter Gewährleistung fallen! Vielleicht findet man ja noch irgendwo defekte Restteile davon.
Weihnachtliche
Franz

ingemaus am 25 Dez 2007 11:42:37

Hallo Jens und Gitte!

Ich verstehe nicht, wieso bei Eurem Vertrag , im Ankauf Eures alten FG oder im Concord, verschiedene Angaben sind. Jeder hat doch seinen Durchschlag, der ist doch Beweis kräftig.
Dann noch eins für alle: Eigentlich sollte jeder Aotofahrer eine einfache Rechtsschutzversicherung für PKW abgeschlossen haben. Wie schnell passiert ein Unfall im täglichen Verkehr, der auch bei einer Unschuld, erst vor Gericht bewiesen werden muß! Oder falls man Schuld hat abgemindert und gut durch einen Anwalt vertreten werden kann.
Diese Versicherung kostet ca 80 € im Jahr und schließt alles rund um das WOHNMOBIL mit ein!
Fazit: Sehr empfehlens Wert.
Mögen mir alle Makler eine Provision unter PM überweisen.

schöne Feiertage tschüss ingemaus

JEFF und GITTE am 25 Dez 2007 13:07:08

Frohe Weihnachten!

Wegen des offensichtlich starken Interesses berichte ich mal etwas ausführlicher:

Oktober 2006: Wir besichtigen einen Concorde, von einer Privatperson, der aber laut Angabe dieser, auf sein Sportstudio zugelassen ist, was gewerblich wäre, nun aber bestritten wird.
Kaufpreis Concorde: € 110.000

Wir haben zu der Zeit einen Bürstner Elegance I 645 und bieten an, den Concorde zu kaufen, wenn der Bürstner in Zahlung genommen wird.
Wert des Bürstners € 35.000.

Wir einigen uns auf eine Zuzahlung von € 72.000.

Der Verkäufer stellt die Verträge aus, wobei er zwei Kaufverträge ausstellt. KEIN Inzahlungnahmevertrag, auf angeblich steuerlichen Gründen.

Als wir die Verträge unterzeichnen wollen fällt mir auf, das er für den Concorde die Gewährleistung ausschliesst.
Für meinen Bürstner hingegen ist dieses Feld weiß, ergo, Gewhrleistung zu leisten.

I moniere das und schreibe dort vor Unterschriftsleistung hinein, das der Bürstner gekauft wird "wie besichtigt, probegefahren und ohne Garantie".

Der Concordeverkäufer erklärt, das wohl sein Drucker gesponnen hat.
MMMMMmmmhhhhhhhh?????

Die Wagen werden getauscht, nachdem jeder für sich den anderen Wagen gefahren, inspiziert und erklärt bekommen hat.

Zwei Monate später moniert der Concorde-Verkäufer, welcher ja den Bürstner gekauft hat und der inzwischen bei einem Händler steht folgendes:

1. Bremsen verrostet.
2. Klimaanlagebkühler hängt daneben
3. TV geht nicht
4. Kabelbruch in der Elektronik
5. Noch ein paar Kleinigkeiten

Forderung: € 3,500

Zu 1: Die Bremsen hatten wir drei Monate vorher in einer Fachwerrkstatt machen lassen. Rechnung liegt vor.

Zu 2: Bei Übergabe funktionierte der Kühler

Zu 3: TV ging bei Übergabe auch und wurde ja auch ausprobiert.

Zu 4: Die Lampe am Armaturenbrett leuchtete bei Übergabe und war Bestandteil der Übergabe, als Fehler.

Zu 5: Mängel waren nicht vorhanden.

So verweigerten wir, die Übernahme irgendwelcher Kosten und der Bürstnerkäufer startete die Klage.

Wir haben auch einen Anwalt.

Der Sachverständige, der anschliessend den Wagen im Auftrag des Bürstnerkäufers untersuchen sollte, fand nur Ersatzteile, nicht das Fahrzeug vor, da inzwischen vekauft.

Zu 1 befand der Sachverständige, das die Rostmerkmale an den Bremsen normal seien.

Zu den anderen Punkten lagen nur Kabel, etc. vor, nichts wirklich prüfbares.

Zwischenzeitlich kommt der Bürstnerkäufer damit an, das wir noch andere Leistungen am Wagen zugesagt hätten (Einbau von Teilen, etc.) was nicht stimmt.

Zusätzlich argumentiert der Bürstnerkäufer, das ich den Passus "gekauft wie besichtigt, probegefahren und ohne Garantie" nachdem er die Unterschrift unter den Vertrag gesetzt hatte, reinschrieb.

Seine Frau soll Zeugin sein. Ich wäre, da meine Frau den Concorde gekauft hat, Gegenzeuge, gegen die Aussage der Bürstnerkäuferfrau.

So, das dürfte so ziemlich das wiedergeben, was anliegt.

Zwischenzeitlich haben wir Gegenklage eingereicht, weil der Concorde ja angeblich, was nun bestritten wird, gewerblich zugelassen sein sollte.
Wir rechnen ca. € 2.000 auf.

Der Prozess ist vom Amtsgericht an das Landgericht gegeben worden, werden der Höhe der Klagen.

Nun bin ich aber mal gespannt, wie Ihr das seht!


migula am 25 Dez 2007 15:16:07

Da beide Vertragsbeteiligten Privatpersonen sind, war man sich darin einig, dass jegliche Garantie also auch Gewährleistung ausgeschlossen sein sollte. Klage wird abgewiesen!

Die geltend gemachten Mängel können, wegen Verkauf des Fahrzeuges nicht nachgewiesen werden. Insbesondes kann nicht nachgewiesen werden ob die Mängel durch einen Dritten vorsätzlich oder durch Fehlbedienung entstanden sind. Klage wird abgewiesen.

Bergbewohner1 am 25 Dez 2007 15:33:20

Es tut mir echt Leid, daß ihr so einen Ärger habt.
Zum gewerblichen Verkauf, wenn ich doch mal was aus der Firma an Privat verkaufe, geht vorher an einen Dritten ins Privatvermögen, das heißt nicht das ich irgendeinen Bescheißen will, ich entgehe damit jeglichen Ärger
Das trifft natürlich auch auf das WoMo von Euch zu, aus dem Sportstudio , wer steht dort im Brief und wer hat es tatsächlich verkauft,
Zu eurem erworbenen:
wenn das erste halbe Jahr vorbei ist, habt ihr eh schlechte Karten und dann kommt noch hinzu, daß Mängel verjährt sein können.
Wenn in einem ausgedruckten Kaufvertrag im nach hinein von wem auch immer etwas korrigiert, geändert wird, ist es nur gültig, wenn beide Parteien dies durch Unterschrift am Geänderten bestätigen.
Aus meinen Erfahrungen vor Gericht, denke ich es wäre besser gewesen ihr hättet euch Außergerichtlich geeignet.

Bergbewohner1 am 25 Dez 2007 15:39:59

migula hat geschrieben:Da beide Vertragsbeteiligten Privatpersonen sind, war man sich darin einig, dass jegliche Garantie also auch Gewährleistung ausgeschlossen sein sollte. Klage wird abgewiesen!

Die geltend gemachten Mängel können, wegen Verkauf des Fahrzeuges nicht nachgewiesen werden. Insbesondes kann nicht nachgewiesen werden ob die Mängel durch einen Dritten vorsätzlich oder durch Fehlbedienung entstanden sind. Klage wird abgewiesen.

Im Prinzip hast Du mit deiner Aussage recht, aber wenn die Mängel von der Gegenseite im ersten Halbjahr angezeigt wurden und Jeff und Gitte nicht reagiert-abgelehnt haben, dann sieht die Sache schon anders aus, es wurde dem zu Folge Gewährleistung nicht ausgeschlossen ob Privat oder Gewerblich ist dabei uninteressant, kommt darauf an wie es der Richter sieht.
:juggle:

Gast am 25 Dez 2007 15:44:06

Waldtroll hat geschrieben:Zum gewerblichen Verkauf, wenn ich doch mal was aus der Firma an Privat verkaufe, geht vorher an einen Dritten ins Privatvermögen, das heißt nicht das ich irgendeinen Bescheißen will, ich entgehe damit jeglichen Ärger
.[/color]


Moin,
und genau das wird mittlerweile von einigen gerichten als "umgehungs tatbestand" gewertet.
Somit ist dieses vorgehen als nichtig einzuschätzen.
In der ersten jan. wochen kann ich wenn gewünscht die entspr. aktenzeichen der jeweiligen gericht nachreichen.
unser justitziar ist dann aus dem urlaub zurück.

nun aber kurz zum thema.
mann kann davon ausgehen, daß aufgrund fehlender nachweisbarkeit es u.u. auf einen vergleichsvorschlag hinaus laufen wird.
knackepunkt ist der "zusätzliche" satz zum ausschluß der "Garantie".
da offensichtlich beide parteien gewerbetreibend sind wird .... so meine erfahrung .... das gericht entsprechende sachkundigkeit zu diesem thema vorraussetzen.
trotzdem viel glück dabei.
gruß
dirk

ingemaus am 26 Dez 2007 11:11:42

Hallo!

Im Internet steht im Bereich § 476 nach oben und unten weitergehend alles!
Ob der Richter es genau so sieht, hängt aber auch bei einer zunächst klaren Rechtslage von der Tagesform ab!

Tschüss ingemaus

migula am 26 Dez 2007 12:22:16

Ich denke wenn der § 476 hier zitiert würde, ist das keine Urheberrechtsverletzung! So müssten nicht alle Interessierten in den unendlichen Tiefen des Internet herumstochern.

abo1 am 26 Dez 2007 12:27:38

Waldtroll hat geschrieben:Es tut mir echt Leid, daß ihr so einen Ärger habt.
Zum gewerblichen Verkauf, wenn ich doch mal was aus der Firma an Privat verkaufe, geht vorher an einen Dritten ins Privatvermögen, das heißt nicht das ich irgendeinen Bescheißen will, ich entgehe damit jeglichen Ärger
...


hallo

das kannst dir zwischenzeitlich sparen
in der aktuellen rechtssprechung ist das ein klassisches umgehungsgeschäft.
sittenwidrig und benachteiligt dritte
daher nicht gültig

lg
g

Gast am 26 Dez 2007 12:53:42

Mängel vorhanden oder nicht

Denke das bei der Nachweisbarkeit von Mängel ein entsprechendes Gutachten vorliegen muß, ausgebaute Teile reichen nicht aus.

Das Ganze hätte über ein Beweissicherungsvergahren laufen müssen wegen der Mängel - so wird das LG bei Bestreiten der Mängel dem Bestreiter Recht geben und Klage abweisen müsen.

Zumindest hätten die Teile im Beisein eines bei Gericht zugelassenen u. vereidigten Gutachter ausgebaut werden müssen und eingelagert gehört.
Aber Einlagerung nicht beim Anspruchsteller.

Denke das ein Vergleich nicht nörig sein wird, da kein Beweissicherungsverfahren lief und die Teile beim Anspruchsteller liegen.

Sehr gute Karten für JEFF und GITTE.

ZUM THEMA VERGLEICH
hatte mal einen Prozes vor dem LG wo ein Immobilienhändler (Aufteiler) ein 9 Fam.-Haus von mir gekauft hat.
Der Käufer klagte auf 120.000,-- wegen angeblicher falscher Angaben bei den qm-Wohnflächen. Kaufsumme war 1,65Mio.
Der Richter hat alles schön erörtert und meinte dann das ich den Prozess nach derzeitiger Aktenlage verliere und schlug einen Vergleich mit 80000,-- vor. Ich lehnte ab und der Richter verschob den Urteils-Termin bis nach den Ferien.
Noch beim Rauslaufen aus dem Gerichtsgebäude schlossen der Verkäufer und ich einen außergerichtlichen Vergleich ab über 60000,-- der sofort unterschrieben wurde.
60000,-- wurden sofort bezahlt und damit war die Sache erledigt.

Jetzt kommt der dicke Hund - die Anwälte gingen auch in Urlaub und keiner hat dem Gericht mitgeteilt das es zu einem Vergleich kam und die Sache als erledigt erklärt wird.

So kam es das ich nach den Gerichtsferien Post vom LG erhielt. Es war ein Urteil. Dort stand dann zu lesen das die Klage des Käufers in vollem Umfang abgewiesen wurde da sie unbegründet sei.

Seit diesem Tag habe ich einen Grundsatz - bist du erst mal vor Gericht, sollen die Herren Richter ihre Hausaufgaben machen.
Für einen Vergleich habe ich vor Rechtsanhängigkeit genügend Zeit.
Kommt da kein Vergleich zu stande, wird in Gerichtsverfahren grundsätzlich geurteilt, gleich wie es vorher aussieht. Es gibt ja auch noch weitere Instanzen, aber keinen Vergleich.

JEFF und GITTE am 26 Dez 2007 13:45:49

Hallo Logo,

Mensch, das ist ja der Hammer mit dem Immobiliengeschäft.
Oh man, das tut selbst uns richtig weh.

Einen Vergleich werde ich nicht schließen, jetzt jedenfalls nicht.
Mal sehen, was für einen Richter wir bekommen.

Dann gibt schlußendlich auch noch eine weitere Instanz.
Uns jedenfalls, will der Käufer nur abzocken.
Der Wagen den wir verkauft haben war scheckheftgepflegt und in einem 1-A-Zustand.
Ach, ... und ausserdem wurde der Wagen direkt nach der Übergabe auch noch TÜ abgenommen.

Unser Hinweis vor Gericht darauf hin wurde vom Käufer so beantwortet:

"Habe nie ein Scheckheft bekommen!"

TÜ müsste sich ja irgendwie nachprüfen lassen!

Danke für das große Interesse und den Zuspruch.

Jeff und Gitte, im Schneeregen, am Edersee

migula am 26 Dez 2007 14:08:50

Die Aussage von Waldtroll:
Zum gewerblichen Verkauf, wenn ich doch mal was aus der Firma an Privat verkaufe, geht vorher an einen Dritten ins Privatvermögen, das heißt nicht das ich irgendeinen Bescheißen will, ich entgehe damit jeglichen Ärger
In der Regel geht das Objekt zum Buchwert in das Eigentum des Dritten über. Meist wird dann vom Dritten ein (erheblicher) Gewinn erzielt! Dieser Gewinn ist zu versteuern, was meist nicht gemacht wird. Dies könnte beim Concord-Verkäufer auch der Fall sein. Ich würde ihn mal darauf hinweisen, vielleicht zieht er seine Klage bzügl. dem Bürstner zurück.

JEFF und GITTE am 26 Dez 2007 14:14:31

Hallo Migula,

und genau das wundert mich auch.
Er schuldet mir die Original-Neukaufrechnung.
Weigert sich diese rauszugeben.

Auf eines meiner Schreiben hin, einen Summenabgleich beim Finanzamt anzustreben, reagierte er dann mit der Klage.


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