Hallo Gerard,
wie Werner schon sagte, in Deutschland muss man als Mieter bei einem gewerblichen Anbieter (Firma! zum Beispiel
Wohnmobil bedrijf b.v.) darauf achten, dass das Wohnmobil als „Selbstfahrer- Wohnmobil“ versichert ist.
Nur dann hat man wirklich Versicherungsschutz als Mieter.
Grundsätzlich würde ich keine Probleme sehen als deutscher Anbieter einem Niederländer das Fahrzeug zu vermieten.
Wir haben alle Euro, die Kaution (meist so um 500-1.000€) kann man auch in niederländischen Euro leisten
;-)
Aber: Soweit ich informiert bin herrscht in D und in der EU grundsätzlich Vertragsfreiheit, d.h. der Anbieter kann (wenn ihm zum Beispiel deine Nase nicht passt) die Vermietung des Fahrzeugs verweigern, er ist als gewerblicher Anbieter (sofern keine öffentliche Einrichtung) nicht verpflichtet dir sein Fahrzeug zu vermieten.
Von daher wenn es ein gewerblicher Anbieter ist: Frag ihn einfach, ob er es dir vermietet!
Anders sieht es aus, wenn du von einem Bekannten ein Fahrzeug im Rahmen der Nachbarschaftspflege oder Freundschaft anmieten willst.
Nehmen wir an du kennst mich gut und wir sind befreundet.
Dann vermiete (huur) ich mein Wohnmobil nicht an dich, sondern ich leihe (leen) es dir lediglich aus.
Nun muss ich mich als Verleiher natürlich klug machen, ob das überhaupt zulässig ist.
In D ist es so, dass es Klauseln (verbindliche Regeln) im Versicherungsvertrag geben kann, dass zum Beispiel nur meine Frau und ich berechtigt sind das Fahrzeug zu fahren.
Das ist bei uns meistens so, weil die Versicherung so verhindert, dass ich mein Wohnmobil vielleicht doch heimlich gewerblich vermiete.
Dafür, dass man als Besitzer diese Regel akzeptiert, bezahlt man meist etwas weniger für die Versicherung.
Haben wir so eine Regel, dass nur meine Frau und ich fahren dürfen und ich verleihe dir das Fahrzeug trotzdem, dann wäre das Verleihen an dich streng genommen Vertragsbruch.
Wenn dann das Kind in den Brunnen fällt (dt. Redensart für „es ist etwas schlimmes passiert,
Unfall oder so), dann kann die Versicherung die Leistung (Versicherungsschutz) verweigern und schon gibt es Streit wer für die Kosten des Schadens aufkommt.
Das wären so die einzigen beiden Fallstricke, die mir auf die Schnelle einfallen würden.
Ach ja. Wenn ihr euch von Freunden oder Bekannten ein Wohnmobil leiht (und nicht mietet! (leen, niet te huur!)) dann habt ihr natürlich keinen Mietvertrag!
Um dann zu beweisen, dass du das Fahrzueg fahren darfst, würde ich mir vom Eigentümer (wer dir das Fahrzeug leiht) eine Vollmacht (Waarborg, Vergunning) geben lassen.
Also ein Stück Papier mit Unterschrift worauf steht, dass du zugelassen bist das Fahrzeug zu fahren und es dir der Eigentümer gestattet hat.
Dann kannst du bei einer Kontrolle (Grenze, Politie) nachweisen, dass du das Wohnmobil fahren darfst.
Tot ziens!
Björn