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Als Niederlander von Privat mieten?


Gerard vH am 18 Feb 2008 12:20:49

Hallo,

Ist es moglich ein Reisemobil von Privatbesitzer(aus Deutschland) zu mieten, auch wenn man ein Auslander(Niederlander) bist.
So ja, muss man denn noch auf spezielle dingen beobachten?
Gerne wollte Ich das wissen, so das Ich beim Bekannten von mir aus Deutschland das Reisemobil mieten kann.

mfg Gerard

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jonathan am 18 Feb 2008 14:29:01

Hallo Gerard,
am besten, dein Bekannter, der dir das WoMo "vermieten" möchte, informiert sich zuvor bei seiner Versicherungsgesellschaft-bevor das Kind im Brunnen liegt. Die meisten Gesellschaften lehnen den Versicherungsschutz ab, sobald ein KFZ vermietet werden soll-und wenn sie dies machen, dann nur zu Prämien, die jenseits von Gut und Böse liegen.
Also hier Vorsicht walten lassen-und das hat nichts damit zu tun, ob dies ein Inländer oder Ausländer mietet !

Werner

LowCostDriver am 18 Feb 2008 16:45:29

Hallo Gerard,

wie Werner schon sagte, in Deutschland muss man als Mieter bei einem gewerblichen Anbieter (Firma! zum Beispiel Wohnmobil bedrijf b.v.) darauf achten, dass das Wohnmobil als „Selbstfahrer- Wohnmobil“ versichert ist.
Nur dann hat man wirklich Versicherungsschutz als Mieter.
Grundsätzlich würde ich keine Probleme sehen als deutscher Anbieter einem Niederländer das Fahrzeug zu vermieten.
Wir haben alle Euro, die Kaution (meist so um 500-1.000€) kann man auch in niederländischen Euro leisten
;-)

Aber: Soweit ich informiert bin herrscht in D und in der EU grundsätzlich Vertragsfreiheit, d.h. der Anbieter kann (wenn ihm zum Beispiel deine Nase nicht passt) die Vermietung des Fahrzeugs verweigern, er ist als gewerblicher Anbieter (sofern keine öffentliche Einrichtung) nicht verpflichtet dir sein Fahrzeug zu vermieten.
Von daher wenn es ein gewerblicher Anbieter ist: Frag ihn einfach, ob er es dir vermietet!

Anders sieht es aus, wenn du von einem Bekannten ein Fahrzeug im Rahmen der Nachbarschaftspflege oder Freundschaft anmieten willst.
Nehmen wir an du kennst mich gut und wir sind befreundet.
Dann vermiete (huur) ich mein Wohnmobil nicht an dich, sondern ich leihe (leen) es dir lediglich aus.

Nun muss ich mich als Verleiher natürlich klug machen, ob das überhaupt zulässig ist.
In D ist es so, dass es Klauseln (verbindliche Regeln) im Versicherungsvertrag geben kann, dass zum Beispiel nur meine Frau und ich berechtigt sind das Fahrzeug zu fahren.
Das ist bei uns meistens so, weil die Versicherung so verhindert, dass ich mein Wohnmobil vielleicht doch heimlich gewerblich vermiete.
Dafür, dass man als Besitzer diese Regel akzeptiert, bezahlt man meist etwas weniger für die Versicherung.

Haben wir so eine Regel, dass nur meine Frau und ich fahren dürfen und ich verleihe dir das Fahrzeug trotzdem, dann wäre das Verleihen an dich streng genommen Vertragsbruch.
Wenn dann das Kind in den Brunnen fällt (dt. Redensart für „es ist etwas schlimmes passiert, Unfall oder so), dann kann die Versicherung die Leistung (Versicherungsschutz) verweigern und schon gibt es Streit wer für die Kosten des Schadens aufkommt.

Das wären so die einzigen beiden Fallstricke, die mir auf die Schnelle einfallen würden.

Ach ja. Wenn ihr euch von Freunden oder Bekannten ein Wohnmobil leiht (und nicht mietet! (leen, niet te huur!)) dann habt ihr natürlich keinen Mietvertrag!
Um dann zu beweisen, dass du das Fahrzueg fahren darfst, würde ich mir vom Eigentümer (wer dir das Fahrzeug leiht) eine Vollmacht (Waarborg, Vergunning) geben lassen.
Also ein Stück Papier mit Unterschrift worauf steht, dass du zugelassen bist das Fahrzeug zu fahren und es dir der Eigentümer gestattet hat.
Dann kannst du bei einer Kontrolle (Grenze, Politie) nachweisen, dass du das Wohnmobil fahren darfst.

Tot ziens!
Björn

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Gerard vH am 18 Feb 2008 17:50:49

Hallo Werner und Bjorn,

Vielen Dank fur die Schnelle Reaktion!
Ich kann das Mobil leihen von Bekannter, so nicht mieten.
Vielleicht darf er nur die Versicherung informieren ob es erlaubt ist das bekannter auch damit fahren durfen?

gr Gerard

dieter2 am 18 Feb 2008 17:53:00

Ganz davon abgesehen wer das Fahrzeug fahren darf,bei uns steht keine Personenbeschränkung drinn,kann man das Womo
auch privat an Bekannte verleihen.
Ein PKW kann man ja auch verleihen.
Privat verleihen bedeutet völlig kostenlos.
Jegliche Unkostenerstattung der Steuer und Versicherung oder Sonstiges in der Verleihzeit ist nicht gestattet.
Dann währe es schon nicht mehr privat und der Vertrag ist hin.

Dieter

LowCostDriver am 18 Feb 2008 17:57:23

Gerard vH hat geschrieben:Hallo Werner und Bjorn,

Vielen Dank fur die Schnelle Reaktion!
Ich kann das Mobil leihen von Bekannter, so nicht mieten.
Vielleicht darf er nur die Versicherung informieren ob es erlaubt ist das bekannter auch damit fahren durfen?

gr Gerard


Hallo Gerard, genau so würde ich es machen :)
Wenn die Versicherung nichts dagegen hat und keine entsprechende Regel im Vertrag deines Freundes ist, dann kannst du problemlos fahren.

Was du dann für deinen Freund machst (zum Beispiel auf ein Wochenende zu dir einladen oder einen Kuchen backen oder so :wink: ) das schaust du dann.

Gute Fahrt :)

Gast am 18 Feb 2008 18:06:59

Ich habe mir von privat mal eines geliehen, war schon etwas älter, habe dafür extra eine Kurz-Vollkasko auf meinen Namen abgeschlossen damit wenn etwas passiert es ersetzt wird.

puma am 18 Feb 2008 18:44:12

Hallo @Gerard vH,
warum die Versicherung informieren oder Fragen stellen, hinterher bekommt man die Antworten nicht mehr aus der Welt.

Vermieten geht nicht, verleihen darf ich mein Fahrzeug jederzeit, sogar bestimmte Kosten darf man sich erstatten lassen (die reinen Betriebskosten), 1.000 km oder mehr und dann nur ein Kuchen, der müßte schon ganz fein groß sein.
Ob Beschränkungen hinsichtlich der möglichen Fahrer vereinbart worden sind, das steht im Vertrag. Halte ich mich hieran nicht und werde erwischt (zB. bei einem Unfall), dann muß die Versicherung zahlen, egal wer gefahren ist. Nur war regelmäßig dann eine "Strafe" fällig (u.U. ein Jahresbeitrag).

Vielleicht ist Dein Bekannter ja im ADAC, auf den Internetseiten für Mitglieder sind fürs Fahrzeugverleihen sogar Vertragsmuster über "Die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung eines Kfz" eingestellt, damit es hinterher im Falle eines Falles keine Probleme gibt. Auch werden die wichtigen Unterschiede zwischen Vermietung und Leihe beschrieben, denn da kann man schon einiges falschmachen.
Du mußt aber wissen, in welches Land Du mit dem Leihmobil fahren willst. In den Niederlanden dürftest Du wohl nicht fahren, denn dann könntest Du Probleme mit der unerlaubten Einfuhr eines ausländischen Fahrzeuges bekommen. Auch gibt es Länder, da muß der Halter auf der Grünen Versicherungskarte unterschreiben bzw. bestätigen (mit Namen), daß ein anderer Fahrer das Fahrzeug führen darf.

Viele aus Osnabrück

von jemandem, der zu 1/4 Holländer ist (ich verrate aber nicht welches Viertel)

Gerard vH am 18 Feb 2008 23:22:55

Wie weiss Ich in welche lander es verpflichtet ist ein notitz auf grune Karte zu machen?
Es ist angenehm soviel Reaktion auf meinem Posting zu kriegen,
vielen Dank :razz:

puma am 19 Feb 2008 11:30:32

Hallo,

steht eigentlich in der grünen Versicherunskarte drin, bei mir waren die Länder aufgezählt, Felder für Namen des berechtigten Fahrers und Unterschrifte waren auch vorhanden.

Viele aus Osnabrück

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