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Hallo und Hilfe,
Mein WoMo ( FFB , Bj.1997 , 3,85 t aufgelastet) ist gerade in der Werkstatt zwecks jährlicher TÜV und Gasprüfung. Nun rief mich eben die Werkstatt an und teilte mir mit, dass die Duomatik defekt sei und eigentlich ersetzt werden müsse. Ca. 150 - 180 Euro. Da ich persönlich nicht unbedingt eine Duomatik benötige würde ich wieder zurückrüsten lassen auf Ein Flaschenbetrieb. Die Werkstatt meinte, dass wäre nicht unbedingt zulässig. Denn es gelte: einmal Duomatik = immer Duomatik! Das erscheint mir sehr seltsam !! Wer kann mir darüber Auskunft geben? Vielleicht sogar mit Verweis auf entspr. Vorschriften. Danke im voraus und von Olli aus Göttingen Klingt für mich nicht Logisch, wenn ich mit nur einer Flasche auskomme warum soll ich dann wieder eine Duomatik montieren.
Der Regler für eine Flasche ist viel Billiger. Der Preis ist schon in Ordnung, die günstigste Duomatic kostet im Netz um die 99€, Einbau und ev. Gasprüfung wird den Rest ausmachen. Bert Mit welcher Begrünung denn?
Ich würde mir das schriftlich zeigen lassen! Hoffentlich macht Weinsberg das nicht auch, sonst bekomm ich vielleicht ein Problem, weil mein Wunschgrundriss bei Weinsberg unter Umständen gar nicht zuhaben ist.
Begrünung ist gut :kuller: :flehan: Ihr habt ja in Göttingen 3 WoMo-Händler. Frag doch mal unverbindlich bei den Mitbewerbern oder einer Prüforanisation nach. Bei welchem Händler bist du denn ? von einem Ex-Göttinger Stephan Tag,
das ist Quatsch was der Händler erzählt. Der will nur was verdienen. Hat ergesagt was kaputt ist ? Du mußt nur das T- Stück am Gasrohr, das zu den beiden Reglern geht, abmontieren. An die verbleibende Überwurfmutter schraubst Du dann einen Schlauch mit einem Regler. Wenn der grüne Regler noch o.k. ist, nimm den, der hat ein Manometer. Ansonsten einen Neuen. Bei der nächsten Gasprüfung schreibt dann der Monteur statt 2 Flaschen eine, und gut ists. Darf keinen Cent mehr kosten. Kurt Hallo,
Vielen Dank für die ersten Äußerungen. Zu Stephan, es ist der Händler in Holtensen. Werkstatt wird aber jetzt von den Söhnen geführt , beide mit Meister. Zu der sog Einflaschen - Lösung habe ich mich wohl etwas schlecht ausgedrückt. Ich möchte sehr wohl beide Flaschen mitführen und auch benutzen., aber dann lediglich so wie früher auch mit der Hand umstecken. Was genau defekt ist, muß ich erst noch erfragen. Diese Werkstatt habe ich nur für die Gasanlage beauftragt. Fahrzeug etc. wird von meiner Kfz-Werkstatt TÜV - mäßig bestens betreut (Trauen sich aber an Gas nicht heran). von Olli Du kannst selbstverständlich Deine Zweite Flasche im Gaskasten weiter mitführen. Zählt aber wie Kurt schon schrieb dann nicht mehr zur geprüften Anlage.
Da ich 2010 auch neue Regler brauche (Verfallsdatum) wurde mir diese von Dir gewollte Möglichkeit sogar von der Prüfstelle schon mal vorsorglich so vorgeschlagen, obwohl ich die für mich nicht möchte. Also bitte nicht veralbern lassen. :wink:
So war es bei mir auch, ich habe den Vorschlag sogar angenommen, weil ich keinen so großen Vorteil darin sehe. Wir sind allerdings auch keine Wintercamper. Und im Sommer macht es doch nicht viel aus, mal eben die andere Flasche anzuschließen! Hallo depri,
hoffe Dein Name ist nicht Programm :D :oops: Stimmt schon muß man nicht haben, nur möchte ich Abends nicht vom Strand kommen und statt Eis nur noch ne klebrige Soße im Kühli vorzufinden. Und ich bin so was von faul im Urlaub, da ist mir jeder zusätzliche Handgriff und Bewegung ein Greul. :D Bei nur einer Gasflasche am Anschluß weiß man nie wann die gewechselt werden muß.
Na klar sobald sie leer ist. Dazu Ich weiß ich weder die Woche, noch der Tag oder die Stunde oder Minute. Heimlich still und leise stellt sie die Gaszufuhr ein. Wechseln, wie der Zufall (99,9)% es will - Nachts im Dunkeln, bei Frost, Regen, Sturm usw. oder man ist bei WOMOMario am Strand. Duomatic muß sein. Noch etwas vergessen:
Nach dem Wechseln der einzigen Flasche, muß ich anschließend wieder alle Verbraucher anschließen/zünden. Mit der neuen Dumatic/2 Flaschen geht der Betrieb ungehindert beim wechseln weiter. mal ´ne Zwischenfrage:
Macht so eine Duomatic die (erste) Flasche auch richtig leer bevor sie auf die andere (volle) Flasse umschaltet?
.... weils eben IMMER dann ausgeht, wenns ganz sicher nicht paßt :!: :gut: Ja Kai,
die ist dann ganz leer. Und Mario, Du sprichst von Eis. Mich würde es viel schlimmer treffen wenn das Bier warm ist ! Nee Leute, im Sommer ist das doch kein Problem. Die Flasche kann man wiegen, dann weiß man mal in etwa wie lange sie hält. Kommt halt immer drauf an, was man damit macht. Einen normalen Kühli kann man etwa 2 Wochen lang mit 5 kg Gas betreiben. Ansonsten stehen die genauen Werte dran. Kann man ja ausrechnen. Und wenns knapp wird und warmes Bier droht, kommt halt vorsichtshalber die volle Flasche dran. Kurt Wenn Du noch eine 50 mBar Anlage hast könnte man die Vorschrifen tatsächlich so auslegen, dass Du nur eine Duomatic nur mit einer neuen Duomatic ersetzen darfst. Das ist in meinen Augen aber eine etwas sehr strenge Auslegung.
Altanlagen (mit 50 mBar) haben nur Bestandschutz, wenn sie nicht verändert werden. Wobei das Ersetzen eines defekten Gerätes zulässig ist. Da die Duomatic natürlich Teil der Anlage ist könnte man nun die Meinung vertreten, dass das ersetzen der Duomatic durch einen "normalen" Regler eine unzulässige Veränderung der Anlage wäre. Ich würde das aber eher so auslegen, das die Duomatic ein Druckregler ist, den ich nach 10 Jahren wie jeden anderen Druckregler auch austauschen muss. Und bei jedem anderen Druckregler muss ich ja auch keinen baugleichen Druckregler nehmen, sondern kann jeden für Freizeitfahrzeuge zugelassenen nehmen. MfG, Krabbe
Ja Kurt, genau auf diesen Einwand habe ich schon die ganze Zeit gewartet, hätte ich aber Bier gesagt würden alle die mich kennen gleich laut Lügner schreien. :D Und hast auch recht, mit ausrechnen wiegen oder Anzeigen lässt sich das auch bewerkstelligen, nur wie ich schon sagte, ich bin wohl einer der faulsten im Urlaub überhaupt. :oops: 22Kg rein und wenn umgeschaltet gehts bei passender Gelegenheit mal zum Tauschen. Hallo Krabbe Ich habe die 50 mBar Anlage, wie gesagt hat der Prüfer von sich aus diese Lösung sogar vorgeschlagen. Ist aber durch aus möglich das andere es anders auslegen. Tag
Freilich ist die Duomatik, oder halt 2 Anschlüsse mit 30 cm Schläuchen, eingetragen. Und laut Bescheinigung sollte die auch drin sein. Aber eine Heizung ist auch eingetragen, doch wenn kaputt, auch schnell wieder draußen. Das sind 2 Worte auf der Bescheinigung plus Unterschrift und Stempel !!!!! Kurt
Bei dem Händler haben wir in den 90er Jahren unseren WoWa gekauft. Aber auch nur weil es dieses Sondermodell bei uns in Kiel nicht gab. Aber da die Welt ja bekanntlich klein ist, steht im Sommer auf unserem Garagenhof immer ein WoMo von dem Händler neben unserem. Den Eigner darauf angesprochen sagte er, dass der Preis sehr gut war. Stephan
Das ist doch alles Quatsch. Klaren Auftrag erteilen auf einbau eines einzelnen Reglers mit anschließender Gasprüfung. Wenn die es nicht machen wollen, Womo wegholen,Duomatik abschrauben,Schlauch mit Regler drann und gut isr es. Nur den richtigen Regler nehmen,der Druck muß passen und er muß für KFZ geeignet sein. Anschließend die Gasprüfung wo anders durchführen lassen. Dieter
hallo was soll daran quatsch sein? die frage hat gelautet ob die angabe der werkstätte richtig ist dass an der alten 50mBar anlage nichts geändert werden darf (einmal duomatik, immer duomatik?). und tatsache ist dass die auskunft richtig ist natürlich kannst du das gelbe prüfbuch wegwerfen, einen einzelregler montieren und dann eine gasprüfung mit neuerfassung machen lassen. wird dir aber nicht billiger kommen als eine neue duomatik oder einen gasprüfer "überreden" oder gar keine gasprüfung machen und den TÜV prüfer "überreden" alles geht tatsache ist das die aussage der werkstätte richtig war lg g @ dieter2,
was bitteschön ist von dem, was ich schrieb (Und nicht nur in dem bischen, was Du zitiert hast), Quatsch? Ich habe doch ganz klar geschrieben und belegt, dass man die G 607 so auslegen kann, ich das aber auch etwas anders sehe. Bitte schreib mir doch mal, was daran quatsch sein soll und warum. Dahingegen ist das was Du schreibst natürlich absolut Richtig, einfach die Duomatic abbauen und nen anderen Regler draufschrauben... :lol: Dann steht aber immer noch die Duomatic in der Prüfbescheinigung und ein Prüfer der die von mir dargelegte sehr enge Auslegung der G607 hat wird die Prüfung immer noch verweigern, da er sich vergewissern muss, ob die Anlage noch so ist, wie in der Prüfbescheinigung beschrieben. Und dabei wird ihm das dann auffallen. Andersrum wird ein Prüfer, der die Vorschrift nicht so eng auslegt auch gerne bereit sein man eben einen neuen Regler zu montieren. Da mußt Du Dir die Arbeit vorher garnicht machen. Ok,Ok,das mit den Quatsch nehm ich zurück und behaupte das Gegenteil :D
Aber wenn es eine Änderung an der Anlage gibt wird das eben im Prüfbuch vermerkt. einfach <Duomatik>streichen und <Regler> eintragen mit Datum,Unterschrifft. Wenn Du Dir einen neuen Kühli einbaust muß ja auch der Neue,zumindest die Gerätenummer,eingetragen werden. Entscheidend ist das der vorschriftsmäßige Zustand der Anlage bestätigt wird. Dieter Hi Dieter,
ja, aber auch bei Deinem Beispiel kommt es drauf an, wie eng ich die Vorschriften auslege. Du hast erst einmal recht, einen defekten Kühlschrank darf ich durch einen neuen Kühlschrank austauschen, ohne dass das eine Veränderung der Anlage ist. Denn das gilt dann als Reparatur bzw. Instandsetzung. Bei enger Auslegung der Vorschriften trifft dies aber nur bei Austausch durch einen Kühli des selben Typs zu. Einen anderen Typ könnte man schon als Veränderung der Anlage auslegen. Und bei der Frage des Austausches der Duomatik gegen einen einfachen Gasregler ist die Anlagenveränderung sogar noch offensichtlicher. Denn ob eine Umschaltanlage vorhanden ist oder ein einfacher Regler muss bei Punkt 3 der Anlagenbeschreibung auf Seite 1 der Prüfbescheinigung angekreuzt werden. D. h. es wird nicht nur ein Gerät durch ein gleiches ersetzt, sondern die Anlage auch abgeändert. Und die G607 Punkt 4.3 zu den Altanlagen kann man so oder so deuten. So einfach ist das halt seit Mai 2005 leider nicht mehr mit den 50 mBar Anlagen. Das Thema was ist eine Veränderung der Altanlage und was nicht wird bei den Sachkundigenschulungen auch gerne ausführlich und kontrovers diskutiert. Denn so ist z. B. das außer Betrieb setzten eins defekten Anlagenteils zulässig (in meinen Augen aber ganz klar eine Anlagenveränderung, wenn auch sinnigerweise zulässig). Das nachrüsten eines zusätzlichen, bisher noch nicht eingebauten Gerätes (z. B. eines Backofens) aber eine unzulässige Anlagenveränderung. Noch ein Beispiel, wo es z. B. ganz klar geregelt ist: Die Primus Heizung in Wohnwagen war immer nur aufgrund einer „Ausnahmegenehmigung“ zulässig. Sie darf seit einiger Zeit nicht mehr verbaut werden. Auch bei einem Defekt darf sie definitiv nicht mehr durch eine neue Primus-Heizung ersetzt werden. Die defekte Heizung darf aber repariert werden, wobei fast alle Teile ausgetauscht werden dürfen...
Genau. Und eine 50 mBar-Altanlage ist halt nur noch aufgrund von Bestandschutz vorschriftsmäßig. Und der gilt halt bei enger Regelauslegung nur, wenn die Anlage nicht verändert wurde. Persönlich finde ich die entsprechenden Regelungen im Zusammenhang mit der Druckumstellung (die dazu teilweise noch recht schwammig sind) auch nicht schön, zumal ich als Gasprüfer bei solchen Dingen wie hier, die durchaus als Graubereich zu bezeichnen sind, auf jeden Fall damit rechnen muss mich vor Gericht zu verantworten zu müssen, wenn da mal was mit der Anlage passiert, auch wenn das alles eigentlich sicher und (mal) zulässig war, nur bei enger Auslegung der Vorschriften anders gesehen werden kann. Wenn ich das recht verstehe, würde das doch auch bedeuten, dass ich gar keine neue Duomatic einbauen dürfte, sondern nur reparieren - was ja bei Ablauf des aufgedruckten "Haltbarkeitsdatums" nicht möglich ist!?
hallo nein du darfst erneuern gleiches durch gleiches ersetzen darfst du immer weil du dadurch ja an der "anlage" nichts änderst aber der wechsel von zwei tanks auf einen tank (duomatik anschluss ist ja nix anderes) ist fraglos eine abänderung der anlage und daher halt ein bissl im graubereich lg g Man kann das ja sehen wie man will,wenn ich die Duomatik loswerden will schmeiß ich sie raus.
Und wenn ich das Gelbe Buch hinterher schmeißen muß.(Was kostet so ein Heftchen überhaupt?) Die letzte Gasprüfung beim TÜV Nord ohne Buch ging auch,habe eine Prüfbescheinigung bekommen mit Aufkleber hinten aufs Womo. Ich würde auf jeden Fall kein Drama draus machen :) Dieter Hallo erstmal,
also ich wollte euch nur gerne mitteilen, dass die T.R.F. keine Vorschriften über Regelanlagen macht. Eine Duomatik ist eines jeden Campers Wünsch und keine Pflicht :D mfg Thomas Hallo Thomas,
das ist ja schön, dass in den Technischen Regeln Flüssiggas nichts entsprechendes steht. Aber das ist auch sowas von egal, denn die einschlägigen Vorschriften sind die DIN EN 1949 und das DVGW Arbeitsblatt G 607. @ dieter2, ich würde da auch kein Drama draus machen, hab ich ja oben schon mehrmals geschrieben. Aber die Fragestellung dieses Threads war nun mal, ob die Aussage der Werkstatt richtig war, oder nicht. Und meine Antwort war halt, dass es bei strenger Auslegung der Regeln so gesehen werden kann. Und wenn ich jetzt die völlige Verwirrung stiften soll könnte ich noch einen Fall konstruieren, in dem bei einer 50 mBar-Anlage eine vorhandene Duomatik gegen einen einzelnen Regler ausgetauscht werden muss. :leier: Hallo alle zusammen,
Hier das Ergebnis: Heute Womo abgeholt mit: 1. Fahrzeug TÜV alles i.o. 2. Gasanlage (es war übrigens eine 30 mb) zurück auf eine Flasche mit neuen Schläuchen und Regler . Überhaupt kein Eintrag im gelben Buch. Plakette bis 2010 im Fahrertür Rahmen angebracht. Gas TÜV Bericht ausgehändigt (das würde genügen). 3. Gelbes Prüfbuch ebenfalls ausgehändigt (ohne irgendeine Änderung) von Olli
hallo dann darfst du ran und raufschrauben was du willst (und zugelassen ist) eine 30mbar anlage darfst du jederzeit beliebig abändern lg g Also, wie abo schon schrieb, bei einer 30 mBar Anlage ist das alles sowieso kein Problem. Da darf auf jeden Fall geändert werden wie Du willst.
Aber der neue Regler hätte in der Gasprüfbescheinigung vermerkt werden müssen und auch die Bescheinigung der Gasprüfung muss eigentlich in der gelben Prüfbescheinigung erfolgen und nicht auf irgend einem Zettel. Da war wohl jemand sparsam. Was ist das denn für eine Plakette, die richtige, goldfarbene DVFG-Plakette? Hallo,
Die Plakette ist vom TÜV Nord und sieht folgendermaßen aus: rund, blau weiß,Aufschrift: nächste Prüfung 2/2010 nach DVGW von Olli
Genau so eine Plakette und "irgend ein Zettel" hatte ich auch bekommen. Die sind keinen Cent weniger wert wie die gelben Bücher und goldene Plakette. Dieter |
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