Helmutk am 20 Jun 2010 14:40:20 Hallo,ich verurteile alle Wohnmobilfahrer die überladen sind.
In Deutschland haben wir nun mal Gesetze,an denen wir uns ALLE
halten müssen.Es kann nicht sein, daß ich ein Wohnmobil ablaste nur
um ein paar Euro zu sparen. Die meisten WOMOS als 3,5-Tonner sind stark
überladen. Bei einer Kontrolle kann man ja meistens noch mit Geld alles
bezahlen, man hat ja vorher Geld gespart. Aber wie sieht es bei einem Unfall
mit Personenschaden aus??Wer mit mehr wie 1% Überladung herumfährt
sollte hart bestraft werden. ÜBERLADEN ist kein Kavaliersdelikt.
Übrigens in verschiedene Länder werden die Fahrzeuge beschlagnahmt
bis eine hohe Geldsumme bezahlt ist. Aber wie schon gesagt, man hat ja
genug davon da man durch ABLASTEN genug eingespart hat.
Ich habe schon mehrere HEULEN sehen,weil das Übergewicht beschlagnahmt wurde. Schade um die hohe Geldstrafe.
Helmut
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pilote600 am 20 Jun 2010 14:54:55 Helmutk hat geschrieben:Hallo,ich verurteile alle Wohnmobilfahrer die überladen sind. In Deutschland haben wir nun mal Gesetze,an denen wir uns ALLE halten müssen.Es kann nicht sein, daß ich ein Wohnmobil ablaste nur um ein paar Euro zu sparen. Die meisten WOMOS als 3,5-Tonner sind stark überladen. Bei einer Kontrolle kann man ja meistens noch mit Geld alles bezahlen, man hat ja vorher Geld gespart. Aber wie sieht es bei einem Unfall mit Personenschaden aus??Wer mit mehr wie 1% Überladung herumfährt sollte hart bestraft werden. ÜBERLADEN ist kein Kavaliersdelikt. Übrigens in verschiedene Länder werden die Fahrzeuge beschlagnahmt bis eine hohe Geldsumme bezahlt ist. Aber wie schon gesagt, man hat ja genug davon da man durch ABLASTEN genug eingespart hat. Ich habe schon mehrere HEULEN sehen,weil das Übergewicht beschlagnahmt wurde. Schade um die hohe Geldstrafe.
Helmut
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Sorry, aber dieses posting ist sowas von neben der Spur.
Hier geht es nicht darum, mit einem KFZ zu fahren das auf 3,5t ausgelegt ist, aber ttsächlich über 3,5t schwer ist, hier geht es um Fahrzeuge die technisch dazu gebaut sind mehr als 3,5t zu haben. Im Falle eines Unfalls, muss erst mal bewiesen werden, dass das gewicht Ursächlich für den Unfall war, solange das Gewicht sich in dem Rahmen des technisch erlaubten befindet wird dies nicht mal untersucht. Ich habe von der KRAVAG dies bestätigt bekommen.
Fahrzeug A ZGG und technisches ZGG 3,5, tatsächliches Gewicht 3,85t = Überladen, Geldstrafe und kein Versicherungsschutz
Fahrzeug B ZGG 3,5t, technisches ZGG 3,85t, tatsächliches Gewicht 3,85t = Überladen, Gelldstrafe aber Versicherungsschutz bleibt bestehen!
Bergbewohner1 am 20 Jun 2010 15:18:39 Helmutk hat geschrieben:Hallo,ich verurteile alle Wohnmobilfahrer die überladen sind. In Deutschland haben wir nun mal Gesetze,an denen wir uns ALLE halten müssen.Es kann nicht sein, daß ich ein Wohnmobil ablaste nur um ein paar Euro zu sparen. Die meisten WOMOS als 3,5-Tonner sind stark überladen. Bei einer Kontrolle kann man ja meistens noch mit Geld alles bezahlen, man hat ja vorher Geld gespart. Aber wie sieht es bei einem Unfall mit Personenschaden aus??Wer mit mehr wie 1% Überladung herumfährt sollte hart bestraft werden. ÜBERLADEN ist kein Kavaliersdelikt. Übrigens in verschiedene Länder werden die Fahrzeuge beschlagnahmt bis eine hohe Geldsumme bezahlt ist. Aber wie schon gesagt, man hat ja genug davon da man durch ABLASTEN genug eingespart hat. Ich habe schon mehrere HEULEN sehen,weil das Übergewicht beschlagnahmt wurde. Schade um die hohe Geldstrafe.
Helmut
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Hallo Helmut, ich gebe dir da vollkommen Recht, es ist mittlerweile gesellschaftsfähig geworden gegen Gesetzte und Bestimmungen zu verstoßen, die Regierung tut es fast täglich und dann denken WoMo Fahrer, sie könne überladen durch die Lande kutschieren-
Ich verurteile diese Einstellung auf das Schärfste, schon wegen Spurrinnen die dadurch auf unseren und Nachbars Straßen entstehen. :kuller: :explodieren:
Helmutk am 20 Jun 2010 17:34:22 Hallo, wenn ich sehe wie Fahrer mit einem3,5 To. Womo mit Überladung durch Österreich
fahre, kennen unsere lieben Nachbarn kein Pardon.dann ist nämlich eine
GO-Box fällig.
Ich fahre mittlerweile ein 4,2 To Womo, und wundere mich immer wieder
wie die sogenannten 3,5 To. mit 120-140 Kmh die an mir vorbeirauschen.
Wie lang mag der Bremsweg länger sein wenn das Womo 300-400 Kg
überladen ist??
Denken die Fahrer nicht ihre Frau und Kinder??
Aber jeder ist seines Glückes-Schmied.
javascript:emoticon(':oops:') Helmut
dieter2 am 20 Jun 2010 17:43:05 Helmutk hat geschrieben:Hallo, wenn ich sehe wie Fahrer mit einem3,5 To. Womo mit Überladung durch Österreich fahre, kennen unsere lieben Nachbarn kein Pardon.dann ist nämlich eine GO-Box fällig. Helmut
Verrate uns doch mal woher Du diese Weisheit hast :roll:
Dieter
Bergbewohner1 am 20 Jun 2010 18:40:03 Helmutk hat geschrieben:Ich fahre mittlerweile ein 4,2 To Womo, und wundere mich immer wieder wie die sogenannten 3,5 To. mit 120-140 Kmh die an mir vorbeirauschen. Wie lang mag der Bremsweg länger sein wenn das Womo 300-400 Kg überladen ist??.
javascript:emoticon(':oops:') Helmut
Mensch Helmut, da wunderst du dich, der Bremsweg wird um so kürzer, je schneller der Vordermann bremst-also nicht länger.
Noch was zum Überholen, wenn ich einen von hinten mit 140 kommen seh, dann geb ich richtig Gas, mal sehen ob die auch 160 schaffen, denn meiner fährt mit bißchen Anlauf so schnell :D
Wird doch wirklich langsam lustig :tratsch:
pilote600 am 20 Jun 2010 20:34:34 Werner du bist gemein ...... :D
Helmut, du postes im falschen Thema, hier geht es nicht um 3,5t Fahrzeuge die überladen sind, hier geht es um 3,8t oder 4,2t Fahrzeuge, die lediglich in den Papieren mit 3,5t zgg eingetragen sind, seid neustem knn mn zusätzlich das techn. GG eintragen lassen. Verstehst du das nicht oder willst du es nicht verstehen?
Bergbewohner1 am 21 Jun 2010 19:58:08 Edit
Helmutk am 22 Jun 2010 20:28:48 wenn ich in Österreich für ein 3,5 Ton. Womo eine Plakette kaufe und mehr Gewicht habe,bin ich ein MAUTPRELLER .
Ich finde es auch gut so,wenn da drastische Strafen drauf stehen,es ist kein Kavaliersdelikt.
Helmut javascript:emoticon(':D')
Bergbewohner1 am 22 Jun 2010 20:57:46 Helmutk hat geschrieben:wenn ich in Österreich für ein 3,5 Ton. Womo eine Plakette kaufe und mehr Gewicht habe,bin ich ein MAUTPRELLER . Ich finde es auch gut so,wenn da drastische Strafen drauf stehen,es ist kein Kavaliersdelikt.
Helmut javascript:emoticon(':D')
Ist ja nun gut, es streitet sich eh keiner mit dir, also lasse es und suche dir einen Ausgleich.
pilote600 am 22 Jun 2010 20:58:49 Helmutk hat geschrieben:wenn ich in Österreich für ein 3,5 Ton. Womo eine Plakette kaufe und mehr Gewicht habe,bin ich ein MAUTPRELLER . Ich finde es auch gut so,wenn da drastische Strafen drauf stehen,es ist kein Kavaliersdelikt.
Helmut javascript:emoticon(':D')
Falsch, sowohl in A als auch in D oder der Ch zahlt man für das in den Papieren angegebnen ZGG. Was das Fahrzeug tatsächlich wiegt ist für die Mauterhebung wurscht.
Ansonsten bräuchte man ja z.B. in A mit einem leeren 4t Sprinter nur ein Pickerl, geladen dann die Gobox.
Solltest du andere belegbaren Informationen haben, sso nenne uns doch die Quelle
Bikeman1946 am 05 Jul 2010 11:16:57 Hallo Hasi,
kann leider keider keine KN an dich senden, welcher TÜV hat Dir Dein Fahrzeug abgelastet?
habe das Gleiche Problem mit Holländischem Käufer.In altem KFZ Brief sind 3110 kg eingetragen ,in der Wiegekarte von Hymer 2920 kg dazu kamen dann 115 kg für 120 ltr Diesel plus 75 kg Fahrer.
Bitte melden
André
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