Eura665HS hat geschrieben:Passiert dir unverschuldet im Ausland ein Unfall, wird der Schaden so reguliert, als sei er in Deutschland entstanden. Also Schadenregulierung auf Haftpflichtbasis des Unfallgegners, auch wenn der eigentlich keine Haftpflicht hat.
So hab ich das jedenfalls verstanden. Dieses Merkmal hab ich für beide Reisemobile.
hallo
ob ihr da nicht an einander vorbei redet?
wenn ein "unverschuldeter" unfall im ausland ewig nicht reguliert wird dann praktisch immer weil der unfallgegner auch der meinung ist nicht schuld zu sein.
damit zahlt die gegnerische haftpflicht nicht. basta.
der heimischen haftpflicht ist das meist auch kein primäres anliegend das aufzuklären, DIE hat dadurch ja keinen schaden (im gegenteil, sie muss keine schadensfreibonuse auszahlen) und wird die sache auch nicht mit extremen eifer betreiben
ergebnis ist ein "ewig" offener fall den du halt über deine eigene kasko abrechnen kannst, dann aber mit den entsprechend nachteiligen folgen.
eine zusätzliche versicherung hilft in einem solchen fall kaum da lt. versicherunsgbedingungen bei doppelversicherungen immer gemeinsam gehaftet wird und der schadensfrei bonus damit trotzdem geschichte ist
lg
g