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Versicherung bei privatem Verleih


hansmerz am 08 Apr 2008 10:09:00

Hallo,

ich leihe mir für den Urlaub immer das Wohnmobil meiner Eltern aus. Letztes Jahr hatte ich einen unverschuldeten Unfall in Frankreich und warte bis heute auf mein Geld.

Die Vollkaskoversicherung meiner Eltern hat natürlich den Schaden übernommen, aber Selbstbeteilung und Rabattverlust waren fällig.

Gibt s eine Möglichkeit das ich für die drei Wochen im Jahr eine Zusatzversicherung abschließe? Sollte jemand eine Idee haben wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar.

Stefan Schmidt

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abo1 am 08 Apr 2008 10:21:19

hansmerz hat geschrieben:
Die Vollkaskoversicherung meiner Eltern hat natürlich den Schaden übernommen, aber Selbstbeteilung und Rabattverlust waren fällig.

Gibt s eine Möglichkeit das ich für die drei Wochen im Jahr eine Zusatzversicherung abschließe? Sollte jemand eine Idee haben wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar.

Stefan Schmidt


hallo

naja, in AT beitet der OEAMTC solche zusatz kasko versicherungen an, eventuell hat der ADAC das ja auch?

aber ganz logisch erscheint mir das nicht

eine versicherung abzuschliessen damit die andere versicherung nicht zahlen muss?

die prämie für die zusatzversicherung ist sicher höher als der schadensfreibonus der eigentlich ja eh bestehen den kasko

und der entsteht ja trotzdem weil laut den versicherungsbedingungen bei doppelversicherung BEIDE versicherungen zahlen, nur halt jede nur die hälfte

das bringt dir aber garnix ...

lg
g

Eura665HS am 08 Apr 2008 12:12:40

Doch, frag mal bei der RMV zB nach, dort gibt es sowas. Leider weiss ich nicht wie das Zusatzmerkmal heisst, aber für nen paar Euros mehr gilt dann:

Passiert dir unverschuldet im Ausland ein Unfall, wird der Schaden so reguliert, als sei er in Deutschland entstanden. Also Schadenregulierung auf Haftpflichtbasis des Unfallgegners, auch wenn der eigentlich keine Haftpflicht hat.

So hab ich das jedenfalls verstanden. Dieses Merkmal hab ich für beide Reisemobile.

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guenterp_de am 08 Apr 2008 12:15:09

hansmerz hat geschrieben:Hallo,

ich leihe mir für den Urlaub immer das Wohnmobil meiner Eltern aus. Letztes Jahr hatte ich einen unverschuldeten Unfall in Frankreich und warte bis heute auf mein Geld.


sorry das versteh ich jetzt nicht ganz was hast Du denn überhaupt für Ansprüche??

Eura665HS am 08 Apr 2008 12:19:25

hansmerz hat geschrieben:Hallo,

iLetztes Jahr hatte ich einen unverschuldeten Unfall in Frankreich und warte bis heute auf mein Geld.


Stefan Schmidt



Ich glaub in genau so einem Fall wäre diese Zusatzkomponente eingesprungen. Telefonier mal mit den Versicherungsagenturen, die können dich da besser beraten.

Ob Verleih oder Eigentümerfahrzeug spielt aber keine Rolle, wenn dann ist das nen generelles Feature des Vertrags und nichts temporäres. Und dann macht es auch keinen Unterschied ob deine Eltern den Unfall erleiden oder du.

abo1 am 08 Apr 2008 12:20:08

Eura665HS hat geschrieben:Passiert dir unverschuldet im Ausland ein Unfall, wird der Schaden so reguliert, als sei er in Deutschland entstanden. Also Schadenregulierung auf Haftpflichtbasis des Unfallgegners, auch wenn der eigentlich keine Haftpflicht hat.

So hab ich das jedenfalls verstanden. Dieses Merkmal hab ich für beide Reisemobile.


hallo

ob ihr da nicht an einander vorbei redet?

wenn ein "unverschuldeter" unfall im ausland ewig nicht reguliert wird dann praktisch immer weil der unfallgegner auch der meinung ist nicht schuld zu sein.

damit zahlt die gegnerische haftpflicht nicht. basta.

der heimischen haftpflicht ist das meist auch kein primäres anliegend das aufzuklären, DIE hat dadurch ja keinen schaden (im gegenteil, sie muss keine schadensfreibonuse auszahlen) und wird die sache auch nicht mit extremen eifer betreiben

ergebnis ist ein "ewig" offener fall den du halt über deine eigene kasko abrechnen kannst, dann aber mit den entsprechend nachteiligen folgen.

eine zusätzliche versicherung hilft in einem solchen fall kaum da lt. versicherunsgbedingungen bei doppelversicherungen immer gemeinsam gehaftet wird und der schadensfrei bonus damit trotzdem geschichte ist

lg
g

Ausderasche am 08 Apr 2008 12:56:27

Hi,

hatte vor Jahren auch einen Totalschaden (eindeutig unschuldig, mit Polizei quasi als Zeuge) in Frankreich. ADAC sagte: Oweowe...da warten Sie ewig auf Ihr Geld. Versicherung (Vollkasko): Kein Thema übernehmen wir sofort und halten uns an der Versicherung des Unfalllgegners unschädlich. Blieben nur noch Vermögensschäden, die durch die Vollkasko nicht gedeckt waren. (z.B. Verlust eines Fotoapparats). (Rückreisekosten, Hotel, etc. übernahm Schutzbrief des ADAC.) Für den Vermögensschaden gab es dann über die Rechtschutz einen französischen Anwalt, der das recht schnell durchgesetzt hat. Schaden, der mir verblieb, war die Zurückstufung...war aber minimal und nach einem Jahr schon wieder ausgeglichen. Diesen Schaden hätte ich laut RA in Frankreich nicht durchsetzen können. (Heute ist das vielleicht anders?).

Wenn ich an den Zinsverlust denke, den ich durch Warten auf mein Geld erlitten hätte, war das eine sehr schnelle, saubere Lösung! 3 Wochen später hatte ich ein neues (gebrauchtes) WOMO.

Heißt: Bis auf die Rückstufung kann man das meiste schon abdecken. Wobei ich gehört habe, dass in anderen Ländern (als Frankreich) auch die Zurückstufung als Schaden geltend gemacht werden kann.


Frank

Gerhard-Heinz am 08 Apr 2008 13:20:13

hansmerz hat geschrieben:Hallo,

ich leihe mir für den Urlaub immer das Wohnmobil meiner Eltern aus. Letztes Jahr hatte ich einen unverschuldeten Unfall in Frankreich und warte bis heute auf mein Geld.

Die Vollkaskoversicherung meiner Eltern hat natürlich den Schaden übernommen, aber Selbstbeteilung und Rabattverlust waren fällig.

Gibt s eine Möglichkeit das ich für die drei Wochen im Jahr eine Zusatzversicherung abschließe? Sollte jemand eine Idee haben wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar.

Stefan Schmidt


Hallo Stefan,

leider dauern Regulierungen mit den insbesonderen franz. Versicherern furchbar lange. Das kann, bis zu zwei Jahren und mehr dauern. Da sind wir noch weit vom vereinten Europa entfernt. Du hattest aber einen weiteren Hebel ansetzen können, in dem Du Deinen Versicherer welcher den Vollkaskoschaden reguliert hat bitten, er möge seine Regressansprüche auch an die franz. Vers.-Gesell. stellen, damit Du Deine Hochstufung in VK und die SB der VK wieder zurück erhälts. So habe ich dies einmal mit einem Schaden mit einem norwegischem Versicherer abgewickelt. Meine Vers.-Ges. hat den VK-Regress sich vom norw. Versicherer geholt und ich dann anschließend mir von dem norw. Versicherer meine VK-SB (Selbstbeteiligung) angefordert und auch erhalten.


Gerd

hansmerz am 08 Apr 2008 15:30:49

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.

Ich möchte meine Eltern (wenn sie mir schon das Wohnmobil kostenlos leihen) nicht mit höheren Versicherungskosten belasten. Dies ist Sinn und Zweck meiner Frage. Ich habe mir das ganze wie eine Zusatzversicherung vorgestellt.

Das Angebot von RMV werde ich mal prüfen und auch mit dem ADAC werde ich Kontakt aufnehmen.

Nochmals danke
Stefan

Gerhard-Heinz am 08 Apr 2008 15:41:23

hansmerz hat geschrieben:Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.

Ich möchte meine Eltern (wenn sie mir schon das Wohnmobil kostenlos leihen) nicht mit höheren Versicherungskosten belasten. Dies ist Sinn und Zweck meiner Frage. Ich habe mir das ganze wie eine Zusatzversicherung vorgestellt.

Das Angebot von RMV werde ich mal prüfen und auch mit dem ADAC werde ich Kontakt aufnehmen.

Nochmals danke
Stefan


Hey Stefan,

ganz wichtig: wenn sie mir schon das Wohnmobil kostenlos leihen

Denn sonst stellt das Verleihen eine Obliegenheitsverletzung dar und es wird Kaskomässig garnix bezahlt und Haftpflichtmässig holt sich die Vers.-Ges. Ihr Geld von den Eltern wieder.
Höre doch mal bei dem Versicherer Deiner Eltern nach, ob diese nicht eine Auslandschadenschutz-Versicherung hat. Denn diese wird in der Regel an den Versicherungsvertrag des Fahrzeuges gekoppelt.


Gerd

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