Freddy123 hat geschrieben:.....
Ich habe gehört, dass ein Hund nicht gesichert sein muss
.....
Es ist aber nicht vorgeschrieben
....
Solche Aussagen können ins Geld und ins Punktekonto gehen :D
In der deutschen Gesetzgebung ist ein Hund eine Sache. Und eine
Sache ist Ladung. Es ist vorgeschrieben Ladung zu sichern.
Ergo ist es vorgeschrieben den Hund zu sichern. So easy :wink:
Wie das geschieht (Box,Gurt,Gitter, etc.), darüber gibts es allerdings keine genaue Vorschrift, das ist richtig.
Die Paragrafen dazu:
§22 Ladung
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. ...................