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Hund im WoMo ist TRANSPORTGUT !


Gast am 08 Apr 2008 11:44:48

Transportgut "Hund"

Wer gestern Abend das "Nacht Journal" auf RTL angeschaut hat, weiß nun über die rechtliche Situation Bescheid: Unser Vierbeiner im WoMo ist rechtlich gesehen ein TRANSPORTGUT , das entsprechend GESICHERT transportiert werden muß !!! Bis zu 3 Punkte in Flensburg und ein hohes Bußgeld können die Folge sein, wenn sich unser Vierbeiner UNGESICHERT im WoMo aufhält (mal ganz abgesehen von den möglichen Folgen für Mensch UND Tier bei einem Unfall) !

Also bin ich mit meinem Transportanhänger für meinen "Kleinen" auf der sicheren Seite !!!

Wie SICHERT Ihr Euren "Liebling" IM WoMo ???

Kiras

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Gast am 08 Apr 2008 11:48:37

.......ist noch garnicht lange her, wo wir das schonmal diskutiert hatten, erinnerst Du dich, Kiras :wink:

abo1 am 08 Apr 2008 11:49:40

Kiras hat geschrieben:... Unser Vierbeiner im WoMo ist rechtlich gesehen ein TRANSPORTGUT , das entsprechend GESICHERT transportiert werden muß !!! ...


hallo

hab zwar die sendung nicht geguckt

aber das ist im PKW das selbe

hund ab einer bestimmten groesse muss gesichert sein
rückhalte netz oder rückhaltegitter im kombi

auf der rückbank isser sowieso tabu ...

lg
g

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Tipsel am 08 Apr 2008 11:55:59

Das Thema hatten wir schon mal, ich find aber grad den Thread nicht. Hier ist ein früherer

--> Link

Gast am 08 Apr 2008 11:59:09

Wurde ja schon ausführlich diskutiert, wie bereits angemerkt.
Diskutieren glaub ich brauchen wir darüber auch nicht mehr.
@Kiras- bei Deiner "Transportmethode" passt das Wort Transportgut doch.

verwunderte
Edith

Freddy123 am 22 Apr 2008 10:19:18

Also das kann ich nicht bestätigen. Ich habe gehört, dass ein Hund nicht gesichert sein muss. Kommt es allerdings zum Unfall und der Hund war daran Schuld bzw. er verursacht Verletzungen, dann zahlt keine Versicherung.
Daher ist es besser den Hund zu sichern. Es ist aber nicht vorgeschrieben.

Ingo.L am 22 Apr 2008 10:49:01

Freddy123 hat geschrieben:.....
Ich habe gehört, dass ein Hund nicht gesichert sein muss
.....
Es ist aber nicht vorgeschrieben
....


Solche Aussagen können ins Geld und ins Punktekonto gehen :D

In der deutschen Gesetzgebung ist ein Hund eine Sache. Und eine
Sache ist Ladung. Es ist vorgeschrieben Ladung zu sichern.

Ergo ist es vorgeschrieben den Hund zu sichern. So easy :wink:
Wie das geschieht (Box,Gurt,Gitter, etc.), darüber gibts es allerdings keine genaue Vorschrift, das ist richtig.

Die Paragrafen dazu:

§22 Ladung

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. ...................

derwiederlebt am 22 Apr 2008 12:59:40

Ingo.L hat geschrieben:(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.


Dann müßte man dem Hund auch gleich das Maul mit zubinden, damit er nicht bellen kann und somit vermeidbaren Lärm erzeugt.

Für mitfahrende Ehepartner gilt das wohl nicht, da die ja keine Ladung sind. ;-)

derwiederlebt

Haikumsai am 22 Apr 2008 13:08:55

Tipsel hat geschrieben:Das Thema hatten wir schon mal, ich find aber grad den Thread nicht. Hier ist ein früherer

--> Link


Hallo Tipsel

Du meintest sicher diesen hier:
--> Link

Michi

Ingo.L am 22 Apr 2008 13:25:05

derwiederlebt hat geschrieben:.....
Für mitfahrende Ehepartner gilt das wohl nicht, da die ja keine Ladung sind. ;-)
......


Klar gilt das auch für die Ehepartner :D Steht doch da:

§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung............ beeinträchtigt werden.

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