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motorradtraeger
hallo
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zul GGw Zugfahrzeug erhöht sich bei Anhängerbetrieb


Gast am 15 Apr 2008 19:49:08

Nun eine rechtliche Frage zum zul GGw.
In den Fahrzeugpapieren meines Ford Transit mit Zwillingsbereifung steht, dass sich bei Anhängerbetrieb F.1/F.2 (also das zul. GGw) von 3500 auf 3600 Kg erhöht, ebenfalls die zul. Achslast der Hinterachse um 100 Kg.

1. Habe ich jetzt, bei Betrieb mit einem Anhänger ein Fahrzeug mit 3,6 t zul. GGw, und muß ich jetzt die Regeln im Inland für Fahrzeuge über 3,5 t beachten?

2. Österreich, brauche ich eine Go-Box ?

3. Schweiz, ist jetzt die Schwerlastabgabe fällig?

Wenn ich etwas vergessen habe, dann danke ich jetzt schon für Ergänzungen und natürlich Antworten.


Danke





Peter

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BernhardK am 15 Apr 2008 20:51:53

Hallo Peter !

In Deinem Fahrzeugschein muss verzeichnet sein, wie hoch die Anhängelast sein darf. So wie Du das schilderst, dürftest Du nur einen Anhänger mit einem zGG von 1000 kg ziehen. Das WoMo kommt dann mit dem Anhänger auf ein zGG von 3600 kg, egal wie hoch das tatsächliche Gewicht ist. Das Gespann darf also maximal 3600 kg wiegen.
Das heißt, dass Du dann auf Landstraßen und Autobahnen nur noch 80 km/h fahren darfst. Weiterhin darfst Du auch keinen LKW mehr überholen. Eine Go-Box für Österreich brauchst Du meines Wissens nicht. Wie es mit der Maut in der Schweiz aussieht, weiß ich allerdings auch nicht.

Gast am 15 Apr 2008 21:20:56

Hallo Bernhard,

danke für die erste Info. Also, die Anhängelast bei gebremsten Anhänger ist lt. KFZ-Schein ( Zulassungsbesch Teil 1) 2000 kg, ungebremst 750 kg. Also das gesamte Gespanngewicht liegt bei 5500 kg.

Danke vorerst.


Peter

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Gast am 15 Apr 2008 21:23:29

glaube das sich diese 100Kg Mehrgewicht auf die zulässige Stützlast im Hängerbetrieb bezieht.
Mit der Anhängerlast hat dieses nichts zu tun

Gast am 15 Apr 2008 21:25:29

logo hat geschrieben:glaube das sich diese 100Kg Mehrgewicht auf die zulässige Stützlast im Hängerbetrieb bezieht.
Mit der Anhängerlast hat dieses nichts zu tun


Bei Ausnutzung dieser Lastgrenze im Hängerbetrieb kann es durchaus sein das dann überall die LKW Regelungen gelten.

achimHH am 15 Apr 2008 21:30:03

logo hat geschrieben:glaube das sich diese 100Kg Mehrgewicht auf die zulässige Stützlast im Hängerbetrieb bezieht.
Mit der Anhängerlast hat dieses nichts zu tun



Der Ansicht bin ich auch.

Nur die Frage von Peter, ist berechtigt.
Dann braucht er, wenn er mit Hänger fährt die Go Box bzw.
muss dann Schlastabgabe für die Schweiz zahlen.

Also bei der Schweiz ist es ja keinesfalls ein Nachteil !
Aber die Go-Box schon !

@BernhardK
wo steht das denn geschrieben ,
das man mit Hänger keinen LKW mehr überholen darf ?

achimHH am 15 Apr 2008 21:32:45

Hallo Peter,
ich weiß nicht wie Du bei Deiem Fahrzeug
mit dem Gewicht hinkommst...

aber wenn Du ein bischen Spielraum hast,
würde ich versuchen das das beim Tüv ausgetragen wird.

Da gibt es dann bestimmt die möglichkeit.

Gast am 15 Apr 2008 21:35:33

achimHH hat geschrieben:
logo hat geschrieben:glaube das sich diese 100Kg Mehrgewicht auf die zulässige Stützlast im Hängerbetrieb bezieht.
Mit der Anhängerlast hat dieses nichts zu tun



Der Ansicht bin ich auch.

Nur die Frage von Peter, ist berechtigt.
Dann braucht er, wenn er mit Hänger fährt die Go Box bzw.
muss dann Schlastabgabe für die Schweiz zahlen.

Also bei der Schweiz ist es ja keinesfalls ein Nachteil !
Aber die Go-Box schon !

@BernhardK
wo steht das denn geschrieben ,
das man mit Hänger keinen LKW mehr überholen darf ?


Bei Hängerbetrieb und dann 3.6to Zugfahrzeuggwicht fällt es unter die LKW-Regeln. Wenn Überholverbot für LKW ausgeschildert ohne Einschränkungen, dann Überholverbot für über 3.5to. Denke ich mich erinnern zu können.

Gast am 15 Apr 2008 21:40:03

achimHH hat geschrieben:
Also bei der Schweiz ist es ja keinesfalls ein Nachteil !
Aber die Go-Box schon !

@BernhardK
wo steht das denn geschrieben ,
das man mit Hänger keinen LKW mehr überholen darf ?


also achim,

wenn das dabei herauskommt, wäre ich schon froh, dann geht die nächste Tour nach Italien über die Schweiz.

aber schon mal vielen Dank für die Info

schauen wir mal, was noch kommt


Peter

achimHH am 15 Apr 2008 21:52:25

Hallo Peter,
also mit der Schwerlastabgabe bin ich mir soagr sicher !

schau hier selbst :
--> Link

Und aus eigener Erfahrung muss ich sagen, das die
Schweizer Grenzbeamten dabei sehr nett und hilfsbereit sind.

BernhardK am 15 Apr 2008 22:48:46

Hallo Peter !

Gerade habe ich festgestellt, dass ich nicht rechnen kann. Aus 100 kg habe ich 1000 kg gelesen. Mit den 100 kg ist natürlich die Stützlast Deines WoMos gemeint. Trotzdem ist es so, wenn Du über 3,5 t kommst, fällst Du beim Überholverbot auf der BAB unter die LKW-Vorschriften.

abo1 am 15 Apr 2008 22:58:40

hallo

habe noch nie von so einer zulassung gehört

spannend!

also ich denk mir mal dass du im anhängerbetrieb (und zwar egal wie schwer der anhänger ist) automatisch nicht mehr S.Kfz. M1 sondern LKW bist

daher in AT go-box und natürlich führerschein C und geschwindigkeitsbegrenzungen etc

spannend wird die frage wie oft du zum TÜV musst
mit hänger jährlich und ohne nicht ..?

*grübel*

lg
g

abo1 am 15 Apr 2008 23:00:25

BernhardK hat geschrieben:... wenn Du über 3,5 t kommst, fällst Du beim Überholverbot auf der BAB unter die LKW-Vorschriften.


hallo

eigentlich - unabhängig von den gewichten - schon sobald er einen hänger dran hat, denn dann ist das HZLGG 3,6t und daher über 3,5t

aufs tatsächliche gewicht kommt es garnicht an

lg
g

joekel am 15 Apr 2008 23:01:59

Hallo Vorsicht in der Schweiz mit Anhänger ! Bei 3500 kg plus Hänger werder zwei Pickerl a 27 € fällig, bei 3600 ist es die Schwerlastabgabe !


mfg

Hotte

95 € für die GO Box von Kufstein über Brenner nach IT und Reture
nie mehr Ö !

dieter2 am 15 Apr 2008 23:04:03

Bei mir steht auch drinn,Hinterachlast 1900 kg,bei Hängerbetrieb 2000 kg.

Nur das zulässige Gesammtgewicht bleibt gleich.

Dieter

Gast am 16 Apr 2008 09:28:55

hier die Kopie vom KFZ-Schein

BernhardK am 16 Apr 2008 16:34:35

abo1 hat geschrieben:
also ich denk mir mal dass du im anhängerbetrieb (und zwar egal wie schwer der anhänger ist) automatisch nicht mehr S.Kfz. M1 sondern LKW bist

daher in AT go-box und natürlich führerschein C und geschwindigkeitsbegrenzungen etc

spannend wird die frage wie oft du zum TÜV musst
mit hänger jährlich und ohne nicht ..?

*grübel*

lg
g



Hallo !

Das WoMo wird nicht zum LKW, nur weil es einen Anhänger mitführt. Es fällt lediglich aufgrund des zGG, also über 3,5 t, beim Überholverbot für LKW unter die Vorschriften für LKW. Es darf auch nur wie jedes andere Fahrzeug mit Hänger 80 km/h fahren. Meines Wissens brauchst Du in Österreich keine GO-Box, wenn das zGG des WoMo´s selbst nicht mehr als 3,5 t beträgt, auch wenn ein Hänger mitgeführt wird.
Das was Abo mit dem TÜV meint, verstehe ich nicht. Das WoMo muss genau wie der Hänger separat zum TÜV, das Gewicht spielt keine Rolle.
Das WoMo bis 3,5 t, muss genau wie der Hänger alle 2 Jahre zum TÜV.

jonathan am 16 Apr 2008 16:41:36

Mit Anhänger darf ich auch im LKW-Überholverbot überholen-aber nur, wenn der Zugwagen einPKW ist.
So ists nun mal

abo1 am 16 Apr 2008 16:49:09

BernhardK hat geschrieben:Das WoMo wird nicht zum LKW, nur weil es einen Anhänger mitführt. Es fällt lediglich aufgrund des zGG, also über 3,5 t, beim Überholverbot für LKW unter die Vorschriften für LKW. Es darf auch nur wie jedes andere Fahrzeug mit Hänger 80 km/h fahren. Meines Wissens brauchst Du in Österreich keine GO-Box, wenn das zGG des WoMo´s selbst nicht mehr als 3,5 t beträgt, auch wenn ein Hänger mitgeführt wird.


hallo

ich bin kein jurist
aber ich würde eine mittelteure flasche sprudel drauf verwetten dass du mit diesem fahrzeug in österreich OHNE anhänger (da hat das fahrzeug lt papieren ein HZLGG von UNTER 3,5t) KEINE go-box
mit anhänger (da hat das fahrzeug ein HZLGG von ÜBER 3,5t) aber eine go-box brauchst

klingt absurd, ist aber wohl so

für das tatsächliche eigengewicht interessiert sich die asfinag (strassenmaut behörde) überhaupt nicht. selbst wenn du ein Womo mit HZLGG von bis zu 3500kg mit 4000kg betreibst ist das wohl eine überschreitung des fahrzeuggewichtes und wird bestraft, aber deshalb bist du noch lange nicht go-box pflichtig.

go-box ja oder nein entscheidet sich aufgrund des HZLGG (höchst zulässigen gesamtgewichtes) und das ist bei dem womo (bei anhängerbetrieb) 3,6t

lg
g

PS:
ich dachte fahrzeuge mit HZLGG über 3,5t muessen jährlich zu TÜV und PKWs nicht so oft. war aber wohl ein irrtum. sorry

BernhardK am 16 Apr 2008 16:59:24

Hallo Abo 1 !

Als Österreicher und WoMo-Fahrer solltest Du eigentlich wissen, dass WoMo
die ein zGG von nicht mehr als 3,5 t haben, beim Mitführen eines Anhängers keine GoBox brauchen.

joekel am 16 Apr 2008 17:14:12

wäre auch verwunderlich, denn alle Wohndosenzerrer kommen mit PKW plus Hänger ebenfalls über 3,5 to.Ergo nix GO-BOX.Irgendwie habe ich aber wegen der GO-BOX schon leichte Rachegefühle.....


mfg

Hoote

abo1 am 16 Apr 2008 17:35:18

BernhardK hat geschrieben:Hallo Abo 1 !

Als Österreicher und WoMo-Fahrer solltest Du eigentlich wissen, dass WoMo
die ein zGG von nicht mehr als 3,5 t haben, beim Mitführen eines Anhängers keine GoBox brauchen.



hallo

guckst du BITTE auf den fahrzeugschein ob

da steht unter bemerkungen:
F.1/F.2 +100kg bei anhängerbetrieb

F.1 und F.2 ist das höchst zulässige gesamtgewicht

und laut diesem schein ist das HZLGG bei diesem fahrzeug - im anhängerbetrieb - also 3500kg + 100kg also 3600kg und daher go-box

noch fragen?

lg
g

abo1 am 16 Apr 2008 17:40:10

joekel hat geschrieben:wäre auch verwunderlich, denn alle Wohndosenzerrer kommen mit PKW plus Hänger ebenfalls über 3,5 to.Ergo nix GO-BOX.


hallo

bitte werft doch ned wie wild des eigengewicht und des HZLGG durcheinander

hier steht es schwarz auf weiss:
"...Die Regelung betrifft LKW, Busse und schwere Wohnmobile über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht, die Achsen der Anhänger werden bei der Kategorisierung von Bussen und schweren Wohnmobilen jedoch nicht berücksichtigt...."
quelle: --> Link

für die hier gilt die vignette, also KEINE go-box nötig:
"...A: Einspurige Kraftfahrzeuge (auch mit Beiwagen)
B: Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis zu einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, wobei das Gesamtgewicht eines allfälligen Anhängers zu dem des Zugfahrzeuges nicht addiert wird...."
quelle: --> Link

lg
g

BernhardK am 16 Apr 2008 17:47:15

Hallo Abo 1 !

In meinem Fz.-Schein habe ich diesen Eintrag nicht. Die 100 kg sind die Stützlast des Anhängers und haben mit dem zGG des WoMos nichts zu tun. Nach Deiner Aussage, wenn es so wäre, würde jedes WoMo, was ein zGG von 3500 kg hat, und eine Anhängerkupplung montiert hat, beim Betrieb ohne Anhänger, als WoMo mit mehr als 3,5 t angesehen und würde dann unter die LKW-Vorschriften, z.B. Überholverbot auf BAB, fallen. Zum Glück ist es nicht so.

Gast am 16 Apr 2008 18:21:54

Also Leute ist doch ganz klar.
im Fahrzeugschein unter 7.2 und 8.2 geht es lediglich um die Achslast.

Das hat eindeutig mit dem Gesamtgewicht nichts zu schaffen. Da steht im Schein 3.500Kg und das ist ausschlaggebend, ob mit Hänger oder ohne Hänger.
Auskunft von der Verkehrsüberwachung (Polizei) in D.

Folglich auch im Ausland 3.500Kg.

Also kein LKW - ob mit oder ohne Häger :!:

BernhardK am 16 Apr 2008 18:44:02

abo1 hat geschrieben:
hallo

bitte werft doch ned wie wild des eigengewicht und des HZLGG durcheinander


für die hier gilt die vignette, also KEINE go-box nötig:
"...A: Einspurige Kraftfahrzeuge (auch mit Beiwagen)
B: Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis zu einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, wobei das Gesamtgewicht eines allfälligen Anhängers zu dem des Zugfahrzeuges nicht addiert wird...."
quelle: --> Link

lg
g



Hallo Abo 1 !

1. Über Eigengewicht haben wir nie gesprochen.

2. Bestätigst Du meine Aussage, für WoMo bis 3,5 t mit Hänger, keine GoBox.

dieter2 am 16 Apr 2008 19:37:38

Da steht natürlich auch ganz eindeutig

Zulässiges Gesamtgewicht 3500 kg

Zulässiges Gesamtgewicht MIT Hänger 3600 kg

Also von der Logik her ist es mit Hänger GO Box pflichtig.

Ich würde zum TÜV fahren und das mit der Erhöhung des Zulässiges Gesamtgewichtes streichen lassen.
Dann gibt es keinen Zoff wenn man an einen Korintenkacker kommt.

Dieter

Gast am 16 Apr 2008 20:00:27

Hallo Zusammen und Danke für die unterschiedlichen Meinungen und Beiträge. Also, wenn mein Womo wirklich durch Anhängerbetrieb zum 3,6 Tonner wird (ohne TÜV nach 1 Jahr, GO Box für A, 80 km/h usw), dann soll es mir recht sein. Nächste Fahrt nach Italien über die Schweiz mit der günstigen Schwerlastabgabe. Wenn ich mal ohne Kofferanhänger unterwegs bin durch A mit Vignette.

Aber ganz sicher bin ich mir durch die unterschiedlichen Aussagen auch nicht.




Peter

BernhardK am 16 Apr 2008 20:41:09

Hallo !

Manche können es nicht, manche wollen es nicht verstehen. Wenn im Fz-Schein steht, zGG mit Hänger 3600 kg, dann ist das die zul.Stützlast vom Hänger, die jetzt zu dem Gewicht vom WoMo dazugerechnet werden. Das WoMo darf dann mit der Stützlast 3600 kg wiegen, verstanden ?

Gast am 16 Apr 2008 20:55:29

BernhardK hat geschrieben:Hallo !

Manche können es nicht, manche wollen es nicht verstehen. Wenn im Fz-Schein steht, zGG mit Hänger 3600 kg, dann ist das die zul.Stützlast vom Hänger, die jetzt zu dem Gewicht vom WoMo dazugerechnet werden. Das WoMo darf dann mit der Stützlast 3600 kg wiegen, verstanden ?



Also Bernhard, klar, ich habe verstanden, und so werde ich davon gebrauch machen.



Peter

abo1 am 16 Apr 2008 21:47:45

BernhardK hat geschrieben:Hallo Abo 1 !
In meinem Fz.-Schein habe ich diesen Eintrag nicht.


hallo

dann hast du einen "sauberen" 3,5tonner
bist nicht betroffen

lg
g

abo1 am 16 Apr 2008 21:50:31

logo hat geschrieben:Also Leute ist doch ganz klar.
im Fahrzeugschein unter 7.2 und 8.2 geht es lediglich um die Achslast.
Das hat eindeutig mit dem Gesamtgewicht nichts zu schaffen.


hallo

auf seite 2 des threads ist der fahrzeugschein eingestellt

bitte einfach lesen

es geht NICHT um 7.2 und 8.2
es geht um F.1/ F.2 und das ist das HZLGG

daher 3,6t HZLGG im hängerbetrieb
kann meiner meinung nicht anders sein ..

höchst exotisch der eintrag, kannte ich bisher nicht so

lg
g

abo1 am 16 Apr 2008 21:52:05

BernhardK hat geschrieben:2. Bestätigst Du meine Aussage, für WoMo bis 3,5 t mit Hänger, keine GoBox.


hallo

logisch, das stimmt
du hast recht

der hänger hat auf die go-box pflicht keinerlei auswirkungen (es seie denn im fahrzeugbrief steht dass das HZLGG bei hängerbetrieb auf über 3,5t steigt)

lg
g

abo1 am 16 Apr 2008 21:54:42

BernhardK hat geschrieben:Hallo !
Manche können es nicht, manche wollen es nicht verstehen. Wenn im Fz-Schein steht, zGG mit Hänger 3600 kg, dann ist das die zul.Stützlast vom Hänger, die jetzt zu dem Gewicht vom WoMo dazugerechnet werden. Das WoMo darf dann mit der Stützlast 3600 kg wiegen, verstanden ?


hallo

ja, eh
die werden dazugerechnet
dadurch muss die nutzlast des nicht reduziert werden bei anhängerbetrieb

wir sind eh auch dieser meinung

aber wenn das womo dann mit der stützlast 3600kg wiegen darf dann ist es eben ein 3,6t mit allen damit verbundenen folgen

glaube ich ...

lg
g

RaiWo am 17 Apr 2008 09:08:58

Hai!
Alles nichts genaues. Verbindliche Auskunft muß eigentlich die Zulassungsstelle geben können und müssen.
CU
Wolf

abo1 am 17 Apr 2008 09:23:42

RaiWo hat geschrieben:Hai!
Alles nichts genaues. Verbindliche Auskunft muß eigentlich die Zulassungsstelle geben können und müssen.
CU
Wolf


hallo

da hast du recht

und was die go box betrifft die da:
--> Link

innerhalb österreichs ist die rufnummer kostenfrei
aus dem ausland funktioniert sie nicht

wenn es dir ein anliegen ist dann rufe ich da kurz an
einfach sagen ...

lg
g

Gast am 17 Apr 2008 11:26:39

abo1 hat geschrieben:
logo hat geschrieben:Also Leute ist doch ganz klar.
im Fahrzeugschein unter 7.2 und 8.2 geht es lediglich um die Achslast.
Das hat eindeutig mit dem Gesamtgewicht nichts zu schaffen.


hallo

auf seite 2 des threads ist der fahrzeugschein eingestellt

bitte einfach lesen

es geht NICHT um 7.2 und 8.2
es geht um F.1/ F.2 und das ist das HZLGG

daher 3,6t HZLGG im hängerbetrieb
kann meiner meinung nicht anders sein ..

höchst exotisch der eintrag, kannte ich bisher nicht so

lg
g



abo1 - haste Recht :!:

also dann erhöht sich das zgg im Hängerbetrieb auf 3.6to und somit nur im Hängerbetrieb LKW Vorschriften geltend.

abo1 am 17 Apr 2008 13:28:30

logo hat geschrieben:

also dann erhöht sich das zgg im Hängerbetrieb auf 3.6to und somit nur im Hängerbetrieb LKW Vorschriften geltend.[/quote]

hallo

das ist meiner meinung nach die logischste interpretation

habe so eine zulassung aber wie gesagt noch niemals davor gesehen

erhöhung der achslast hinten um die stützlast auszugleichen: ja!
aber das HZLGG?

und noch dazu genau an der kante 3,5t auf 3,6t..?

faszinierend!

die herren vom trachtenverein hier in AT würdest du mit so einem fahrzeugschein (wenn die überhaupt mitbekommen was das da in den bemerkungen bedeutet) vermutlich kopfschmerzen bereiten ..
;-)

lg
g

Gast am 17 Apr 2008 20:37:18

Also das Fazit von mir, es ist mein Fahrzeugschein...... :D :?:

ich such mir aus, was für eine Maut ich will, entweder Anhänger mitnehmen, oder vor der Grenze stehenlassen.......

Bevor ich in Deutschland zum TÜV fahre, lass ich den Hänger zu hause usw.


Danke für Eure Hinweise.



Peter

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