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Hallo Leute,
ich habe an meinen Eura einen Motorradträger mit 150 Kg Nutzlast montiert und habe bei voller Auslastung noch jede Menge Reserven auf der Hinterachse. Jetzt möchte ich mir ein Motorrad mit 165 KG Gesamtgewicht (voll getankt und fahrfertig) zulegen. Mein Auto hat ein ALKO Tierahmenchassis Jetzt kommt´s, der Tüv sagt, dass eine Eintragung mit Einzelgutachten auf 165 KG möglich ist, ALKO ist ebenfalls der Meinung, dass 165 Kg noch machbar sind, Euramobil sagt jedoch, dass sie mehr als 120 KG Nutzlast nicht freigeben. Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Vor allem habe ich in meinen Papieren keinen Hinweis von Euramobil gefunden, dass maximal 120 erlaubt werden. Die Trägerhersteller (meiner ist ein Sawiko) bieten haufenweise Träger mit 150 KG an. Kann mir jemand helfen oder Tipps geben? Viele Seppl hallo
ich denke da geht es dann doch um die hinterachslast hast du mal gewogen? wie viel spielraum hast du da denn noch? und um die mindestlast an der vorderachse da gibt es einen % wert der mir gerade entfallen ist lg g Ich denke, wenn du wie von abo1 vorgeschlagen alles geprüft hast, reicht die Freigabe von Al-Ko. Was der Hertseller des Womo´s dazu sagt ist n.m.M. zweitrangig, denn dieser stellt ja "nur" den Aufbau auf das Fahrchassis.
Die Chassis-Spezialisten sind al-ko. Und denen würde ich vertrauen.
Ganz so locker würde ich es nicht sehen. Da du ein neues Mobil hast, könnte sich Eura ggf. bei Gewährleistungsanprüchen quer stellen wenn sie keine Freigabe >120kg erteilt haben. Ob sie damit letztlich bei Gericht durchkämen, kann denke ich niemand sagen (bei Gericht und auf hoher See ...), aber der Ärger wäre dir ersteinmal gewiss. Stephan Vielleicht denkt Ihr auch mal dran, wie so eine Schwerlast hinten die gesamte Balance des WoMos verschiebt? Da kann Alko doch nicht mitreden! Hier geht's nicht nur um Achslast, sondern um Hebelwirkung.
Kann man nicht über eine Zusatzfederung den Segen des Herstellers bekommen? Chester hallo
du brauchst meiner meinung nach jedenfalls die freigabe durch EURA macht der TÜV das überhaupt ohne freigabe durch die ..? was alko sagt ist denke ich unerheblich, da geht es nur um das was die bühne selbst kann und soll lg g zu 1) Wenn der Hersteller des Chassis das freigegeben hat, so wird es für den Aufbauherstller schwierig den Beweis zu führen.
Aber man kann ja im vorhinein mit denen reden, dass Al-Ko dies freigibt. Dann müssen sich die Aufbauhersteller schon was einfallen lassen um das wegzudiskutieren. Die nächste Frage wäre, was soll am Aufbau kaputt gehen, wenn du am tragenden Rahmen einen Motorradhalterung anschraubt? Also auf Wasserpumpe, Dichtheit, Gasversorgung o.ä. hat dies doch offensichtlich keinen Einfluss. zu 2) Was soll bei der Entlastung der Vorderachse eine verstärkte Federung hinten bringen? Ist mir nicht so ganz klar. Tauch hinten nicht mehr so tief ein, ggf. kannst du, alleinig die Hinterachslast betreffend, mehr Achslast haben. Aber am Hebelgesetz, nach dem die Vorderachse durch Massen hinter der Hinterachse entlastet wird ändert sich damit dann nichts - auch nicht an der Geometrie. Wenn das Problem der übermässigen Vorderachsentlastung besteht hilft nichts mehr - ausser Last nach vorne zu bringen. Je mehr Last, je mehr vorne umso besser. zu 3) Al-Ko stellt das betroffene Teil her. Was soll die Aussage des Aufbauherstellers hier bringen? Die können sich nämlich auch nur auf den Hersteller des betroffenen Teiles berufen. Das wäre dann der Chassis-Hersteller, für den hat Al-Ko das ganze gebaut hat. Egal wie du es drehst, eine letzendliche Freigabe wird, zumindest indirekt, immer von Al-Ko kommen, unabhängig davon wo du in der Kette eingreifst. Also: Womo-Hersteller an Fahrzeug-Hersteller, Fzg.-Hersteller an Al-Ko. Da tut nämlich sicherlich keiner was ohne Absicherung. Und die kommt vom Vordermann. Wenn aber in der Kette einer mittendrin mal wieder Montagsunlust hat, wird er sagen "geht nicht". Er prüft es aber einfach nicht weiter ab. Ich gehe natürlich davon aus, dass wir hier nicht über die Tragfähigkeit der Bühne sprechen, da kann man notfalls eine andere kaufen. Der Rahmen unter dem Fahrzeug muss die Last vertragen können und ist nicht kostengünstig wechselbar. ALKO gibt tatsächlich schriftlich die 165kg Zuladung + das Eigengewicht der Trägers frei?
Das wäre mir neu.
hallo der aufbauhersteller ist der einzige der aussagen zur achslast bzw lastverteilung des fahrzeuges geben kann, und die ist entscheidend ob bei genau diesem modell genau diese bühne mit der nutzlast von XY dran darf oder nicht ALKO hat damit nix zu tun, die koennen nur bestätigen das die bühne an das chassis dran passt, also technisch montierbar ist lg g Ich verstehe jetzt nur noch Bahnhof!? In den Fahrzeugunterlagen von Eura habe ich nachgeshen. Dort steht gar nix hinsichtlich einer Beschränkung. Trotzdem sagt einer von Eura, dass er nur max. 120 Kg zulassen und genehmigen kann. Alko sagt bis 150 Kg sind grundsätzlich für alle Tiefrahmenchassis O.K. Ich habe schon seit Jahren einen 150 KG-Träger montiert und auch ausgelastet. Jetzt kommt Eura und sagt geht nicht obwohl die nirgends etwas davon in der Betriebsanleitung stehen haben. Der Trägerhersteller sagt bis 170 Kg ist kein Thema. Ich glaube so richtig hat da keiner Ahnung.
Zum Thema Achslasten: Diesbezüglich mache ich mir keine Sorgen. Hinten habe ich beim 150 kg schweren Motorrad noch immer rund 250 Kg Reserve, vorne habe ich eher das Problem, dass ich zu wenig Zuladungsreserven habe. Eine Entlastung der Vorderachse kommt mir eher entgegen. Seppl hallo
muss auch nicht, dafür gibts ja dann die freigaben die können ja nicht alle möglichen freigaben angefangen vom sportlenkrad bis zum schiebedach reinschreiben, ändert sich ja auch dauernd
ja, wenn es mit den achslasten passt, alko kann doch nicht wissen wie schwer EURA den aufbau macht ...
hast du die selbst gewogen? lg g # Hallo Leute,
ALKO kann doch gar nicht wissen wie der Aufbau von Eura montiert ist. Die können nur bestätigen dass das ALKO-Chassis für so ein Gewicht ausgereift ist. Was ist denn wenn z.B. Eura das ALKO-Chassis hinten gekürzt hat, um dort dann eine etwas tiefere Rahmenverlängerung angebaut hat, um z.B. die Heckgarage tieferzulegen ? (Bei meinen WoMo wurde es so gemacht !) Dann ist diese Rahmenverlängerung unter Umständen nicht so tragfähig wie es vorher das durchgehende ALKO-Chassis wäre. Bei mir in der Heckgarage befindet sich ein Aufkleber der mir mitteilt, dass ich bis zu 130 Kg dort einladen darf. Nun wurde aber eine zusätzliche tragfähige Rahmenverlängerung montiert, und nun konnte ich dann auch einen Motorradbühne montieren.
Fred Hallo Seppl!
Wieso weisst Du, daß an Deiner HA noch 250kg Reserve ist? Ein Motorrad von 150 kg und der Träger von ca 40 kg bringen auf die HA je nach Überhang, schnell 300 kg! Der FG Hersteller gibt Daten vor , weil er die Bedingungen kennt, die Ford Fiat und so weiter in Richtlinien zum Auf und Anbauen vorgibt! und tschüss ingemaus
Waage! Mit so einem Gerät hat man die Möglichkeit das Gewicht festzustellen. Manche Dieser Dinger sind groß, andere wieder klein. Die kleinen stehen bei vielen Leuten im Badezimmer. Mit denen kann man sich selbst wiegen. Viele Frauen mögen diese Wiegeräte überhaubt nicht gerne. Warum weiss ich auch nicht. Beim Metzger habe ich so etwas auch schon gesehen. Dort hat der Verkäufer Leichenteile draufgelegt. Ich selbst habe eine ganz große Waage gefunden. Die war so groß, dass man ein Wohnmobil daraufstellen kann. Das habe ich dann auch getan. Dort war auch ein Mann der gar keine Angst vor der großen Waage hatte. Der hat mir dann auch gesagt wie viel Gewicht meine beiden Hinterräder auf das tolle Wiegegerät drücken. Frauen habe ich bei der großen Waage nicht gesehen. Deswegen kann ich auch nicht sagen ob die Frauen von der großen Waage mehr Angst haben als vor einer kleinen. Noch Fragen?
hallo ja wie hoch war die hinterachslast auf der waage? und wie hoch ist die zulässige hinterachslast? und wie weit ist der überhang (abstand zwischen achsmitte und letzten punkt des geplanten trägers? wenn der träger mit motorrad rund 210kg hat und der überhang mit träger rund 2,5meter beträgt benötigst du so daumen mal phi 280 bis 320kg reserve an der achslast hinten hast du die wirklich? es gibt aber hier wo ein excelsheet mit dem man das genau ausrechnen kann habs nur auf die schnelle nicht gefunden lg g Verstehe die Aufregung nicht.
Bei meinen selbstgebauten Träger steht: "Abnehmbarer Motoradträger,Achslasten beachten" Vom TÜV abgenommen und so eingetragen.Damit ist alles abgedeckt :) Dieter
gewogene Hinterachslast mit Mottorrad am Träger(Suzuki DRZ400SM, ca. 140 Kg) 2057 Kg, erlaubte Hinterschslast 2300, Restzuladung Hinterachse 243 Kg. Überhang! Habe keine Ahnung, habe ich noch nie nachgemessen. Weiss nur, dass der Hecküberhang vergleichsweise sehr kurz ist. Zulässiges Gesamtgewicht für mein Chassis ist 4250 Kg. Laut Wiegeschein (mit Wasser, Gas und fest verbauten Zubehör) habe ich ein Gewicht (weiss ich jetzt im Moment nicht ganz genau) von ca. 3400 Kg. Gesamtreserven habe ich jedenfalls eine ganze Menge. Seppl
hallo na schoen dann ist der überhang eh egal wenn du das schon im beladenen zustand gemessen hast dann ist mir allerdings wirklich nicht ganz klar warum sich der aufbauhersteller so ziert es seie denn die haben wirklich am original alko rahmen was rumgebastelt ... lg g
Genau das kann ich auch nicht verstehen. Am Chassis wurde gar nix verändert. Inzwischen macht aber auch ALKO zicken, nachdem ich nach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gefragt habe, neue Auskunft von ALKO: Wir haben nur 150kg-Träger bei ALKO. Ein Gutachten für mehr gibt es nicht. Zwischenzeitlich hatte ich auch mit Sawiko (Trägerhersteller) nochmals Kontakt. Die sagen, dass der Träger locker ausreicht und alles an ALKO liegt. Einer bei sagt wieder, dass gar nix über 120 Kg geht, ein Anderer sagt bis 150 Kg kein Problem. Ich gleube langsam, dass keiner so Richtung was davon versteht. Von der Auflastung auf 165 kg bin ich inzwischen weg. Das von mir vorgesehene Mottorrad bekomme ich laut Hersteller, mit ein paar Optimierungen (andere Auspuffanlage etc.) auf etwa 150 Kg runter. Jetzt irritiert mich aber immer noch die Aussage von Eura
Warum fragst Du die überhaupt :roll: Wenn Sawiko und ALKO sagt 150 kg geht ist es doch gut. Dieter Hallo Seppl !
Rechne doch nicht dauernd an Deiner HA Belastung herum. Die hat der Hersteller auch. Es muss also einen anderen Grund geben, warum keine Freigabe erfolgt. Vielleicht sind Sawiko und Alko noch nicht so weit, um sagen zukönnen, daß die VA Last unbedingt zubeachten ist ! Wenn das FG vorne die vorgeschriebene Mindestachslast nicht einhält, kann es in die Büsche gehen. Außerdem ändert sich die gesamte VA Achsgeometrie. Das Fahrverhalten wird je nach Entlastung immer schlechter. Sawiko wollte mir im übrigen einen Träger anbauen, obwohl ich schon so unter der von Fiat vorgeschriebenen Mindestbelastung auf der VA lag tschüss ingemaus Hallo,
ich meine man muß unterscheiden zwischen dem technisch vernünftig Machbaren und einer Zulassung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Herstellers. Alko oder der Hersteller des Trägers hat eine Last von 150 kg angenommen und so gerechnet oder getestet, und das ist in den Papieren durch Typprüfung, Baumusterzulassung etc amtlicherseits so bestätigt. Kein vernünftiger Hersteller wird abweichend davon höhere Werte zusichern, denn sonst würde er sich im Enstfall regresspflichtig machen. Daß im Rahmen der eingebauten Sicherheiten höhere Lasten möglich sind, ist eine andere Sache. Kein Träger würde bei 151 kg abknicken. Betrachten wir das Problem im Einzelnen: - Gesamtgewicht im zulässigen Bereich? ok - Achslasten im zulässigen Bereich? ok - Träger direkt am Alko-Rahmen befestigt? ok - keine Veränderung des Alko-Rahmens durch Aufbauhersteller? ok - keine Verbindung zwischen Träger und Womo-Aufbau? ok bei 5x ok würde ich mir wegen 15 kg = 10% Mehrlast keinen Kopf zerbrechen und das im Rahmen meiner Verantwortung übernehmen grüße klaus
Ich sehe das genauso...allerdings werden wir wahrscheinlich hier gleich gesteinigt..:D
hallo nö, warum denn ich seh das genauso was unkorrekt und falsch wäre, wäre wenn jemand der diese auskunft haben will pauschal gesagt werden würde: "pfeif dich nix, rauf damit das ist schon ok.." es ist an sich nicht ok aber wenn - die genannten punkte abgehakt sind und - DER BETROFFENE SELBST sich unter diesen umständen dazu entschliesst das auch so zu sehen dann spricht nix dagegen lg g Genau das kann ich auch nicht verstehen. Am Chassis wurde gar nix verändert. Inzwischen macht aber auch ALKO zicken, nachdem ich nach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gefragt habe, neue Auskunft von ALKO: Wir haben nur 150kg-Träger bei ALKO.
Die Auskunft habe ich vor 2 Jahren schon erhalten. Weil der Sawiko-Maxi den ich habe auf dem Typenschild max.Zul.200 Kg stehen hatte,habe ich ALKO danach gefragt. Klaus[/quote] Hallo speedjunky!
Wenn 200 kg auf dem Träger stehen ist dies die Höchstbelastung des Trägers, was Du darauf mit nimmst, ist Dein Problem. Mir hat ein Hersteller genau dies so gesagt! Anbau und Verkauf sind möglich, ich will doch verkaufeh. Was aufgeladen wird, weiss ich dann doch nicht. Auf einen 200kg Träger nur 150 kg oder 200 kg mitzunehmen, ist doch die Frage der zulässigen Belastungshöchstgrenzen, für die ist jeder selbst verantwortlich! tschüss ingemaus Hallo,
ich wollte damit sagen,das ich bei ALKO nachgefragt hatte,ob denn auch 200 Kg transportiert werden könnten. :eek: Die Antwort: Nein,Zustimmung bzw Freigabe des Alko Rahmens gibt es nur bis 150 Kg. Außerdem war es nicht mein Problem sondern mein Roller um den es ging. CU |
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