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!Wohnmobil hat mehr Vorbesitzer wie angegeben! 1, 2


geomaria am 19 Aug 2008 15:17:40

Hallo in die Runde,

ich habe mich letzte Woche hier angemeldet, weil wir uns am letzten Freitag ein gebrauchtes Wohnmobil gekauft haben und es mir hier prima gefällt.

Heute haben wir schon ein riesiges Problem, wozu ich gerne ein paar Meinungen von euch gehört hätte. In der Artikelbeschreibung wurde die Zahl der Vorbesitzer mit zwei angegeben. Beim Gespräch würde auch von zwei Vorbesitzern gesprochen. Heute waren wir das Auto zulassen und plötzlich war von vier Vorbesitzern die Rede!!!!!

Also noch mal im Klartext, das Wohnmobil ist 11 Jahre alt und wir sind jetzt der 6. Besitzer. Wenn wir das Teil mal wieder verkaufen wollen, lachen uns die potenziellen Käufer mit so einer Besitzervorgeschichte aus, oder :cry:

Ich danke euch für die Hilfe
Liebe

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stubenhocker am 19 Aug 2008 15:29:34

Hättet Ihr es gekauft, wenn ihr es gewusst hättet? Wenn ja, dann ist doch alles gut, wenn nein, wollt ihr das Auto deswegen zurückgeben? Ist es von Privat oder vom Händler gekauft?
Alexander

Edit: willkommen im Forum!

geomaria am 19 Aug 2008 15:33:34

Nein, wir hätten es nicht gekauft, weil unseres Wissens auf die Anzahl der Vorbesitzer sehr geachtet wird. Der Kauf war rein privat.

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stubenhocker am 19 Aug 2008 15:35:14

Hast Du den Verkäufer daraufhin schon angesprochen und versucht, Dich mit ihm zu einigen (Rückgabe, Preisnachlass)?

geomaria am 19 Aug 2008 15:44:18

nein, die sind erst später zu erreichen. Wir haben jetzt noch mal auf dem Kaufvertrag geschaut, hier stehen auch zwei Vorbesitzer!
Wenn wir das Auto zurückgeben, wer zahlt dann unsere Unkosten (Zulassung, Benzin usw.) Könnten wir es überhaupt zurückgeben? Müssen wir dann wieder zu unseren Lasten das Wohnmobil zurück fahren (400km)???
Was würdet ihr tun, zurückgeben, oder Preisnachlass, oder????
Ich bin im Moment etwas ratlos.....

OliverB am 19 Aug 2008 15:45:11

Hallo,

warum stellt es ein riesiges Problem dar, wenn ein 11 Jahr altes Fahrzeug 6 Vorbesitzer hatte ?
Mit der Qualität des FZ kann ich das nicht in Verbindung bringen.
Was anderes wäre, wenn das FZ als Mitfahrzeug unterwegs war.

Jagstcamp-Widdern am 19 Aug 2008 15:45:40

warum habt ihr euch den brief bzw. die zulassungsbescheinigung nicht vorher angeguckt?

grusz hartmut

Tipsel am 19 Aug 2008 15:49:58

Vielleicht sind es ja gar keine 4 "echten" Vorbesitzer, sondern das Womo wurde innerhalb der Familie aus versicherungstechnischen Gründen umgemeldet, oder vererbt. Auch kann der Händler als Erstbesitzer eingetragen sein. Seht euch doch mal die Besitzer genauer an.

geomaria am 19 Aug 2008 15:55:56

Auf den neuen Zulassungsbescheinigungen stehen im Höchstfall die zwei letzten Besitzer. Im Kaufvertrag steht auch unter Vorbesitzer: 2

Avena am 19 Aug 2008 16:26:54

Vielleicht hatte der Verkäufer davon auch keine Ahnung, denn wie schon gesagt, in den neuen Papieren stehen bloß höchstens 2 Vorbesitzer.
Wenn das Fahrzeug aber sonst in Ordnung ist, würde ich mir eigentlich keine Gedanken machen. Matratzen bekommt man relativ Preiswert neu zu kaufen.

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn?

Und ihr werdet ja nicht draußen ranschreiben: "Hatte schon 6 Besitzer"

Oder?? :wink: :wink: :wink:

geomaria am 19 Aug 2008 16:48:40

Es ist ein Rimor Superbrig 678, Baujahr 1997, 85.000, 16.000 Euronen.

Innen gepflegt, außenh auch.

Wir haben auch ein wenig Angst, dass das Mobil irgendwelche versteckte Mängel hat, weil es irgendwie keiner haben wollte. Wir denken, dass man sich so ein Teil nicht kauft und es dann gleich wieder verkauft, es sei denn, irgendetwas ist faul, was man nur nach Gebrauch feststellt

achimHH am 19 Aug 2008 17:06:04

Es kann doch aber auch sein, das der eine oder andere
Vorbesitzer, kein Spaß am Reisen mit dem Wohnmobil hatte.
Oder aber die Frau doch mit mal keine Lust dazu usw....

Wenn das z.B. auf 2 Besitzer zutrifft, sind es nur noch
3 Vorbeitzer...und die wollten eventuell generell
ein FAhrzeug nicht länger wie 2 Jahre oderso fahren...

Wenn es Euch gefällt, und alles OK ist, würde ich mir keine
Gedanken drüber machen.

Bergbewohner1 am 19 Aug 2008 19:40:15

geomaria hat geschrieben:Es ist ein Rimor Superbrig 678, Baujahr 1997, 85.000, 16.000 Euronen.

Innen gepflegt, außenh auch.

Wir haben auch ein wenig Angst, dass das Mobil irgendwelche versteckte Mängel hat, weil es irgendwie keiner haben wollte. Wir denken, dass man sich so ein Teil nicht kauft und es dann gleich wieder verkauft, es sei denn, irgendetwas ist faul, was man nur nach Gebrauch feststellt

:daumen2:
Ihr könnt es doch auch so verkaufen, mit 2 Vorbesitzern, der Staat hat doch dafür Extra den KFZ Brief abgeschafft.

geomaria am 19 Aug 2008 19:44:15

Also, meine Vorahnung war nicht so unbegründet. Beim Kauf haben wir in den Motorraum geguckt und es war alles ganz wunderbar sauber (Motorreinigung). Jetzt haben wir uns mal unter den Wagen gelegt und siehe da, alles voller Öl, frisches Öl............!!!

Avena am 19 Aug 2008 19:54:04

Na dann morgen erstmal in die Werkstatt und checken lassen.
Dann wisst ihr mehr.
Drück euch die Daumen, dass es nichts schlimmes ist.

Gast am 19 Aug 2008 20:10:19

Wie kann man nur ???

Manchmal verstehe ich die Welt echt nicht mehr ! Wie kann man/frau ein Fahrzeug kaufen, dass nicht gecheckt ist ??? HU, AU und die Gas-Prüfung sollten NEU (also aktuell) sein !!! Und dann setzte ich die 16.000 Euro nur, wenn mir ein Fachmann sein ok gegeben hat !!! Zur Not fahre ich zum TÜV oder DEKRA und setze EINMALIG 70 Euro !!! Aber DIE sind gut investiert !!! Lieber 70 Euro in den Sand gesetzt - wie 16.000 Euro !!!

Trotzdem hoffe ich, dass der Öl-Verlust bei Eurem Fahrzeug nicht so schlimm ist !! Aber soviele Vorbesitzer machen schon SEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEHR nachdenklich !!!

Kiras

Nasenbär am 19 Aug 2008 20:49:56

Sehe es doch mal so:
Für jeden der Halter war es sein "neues" Womo. Dementsprechend wurde es in Ordnung gebracht, gehegt und gepflegt. Beim Weiterverkauf wurde alles geputzt und repariert, um einen guten Erlös zu erzielen.
Mehr Besitzer müssen nicht immer von Nachteil sein.
Gerade bei Wohnmobilen ändern sich auch oft die Ansprüche/Erfordernisse und das Womo wird wieder verkauft.

Badyy am 19 Aug 2008 22:33:52

Waldtroll hat geschrieben:Ihr könnt es doch auch so verkaufen, mit 2 Vorbesitzern, der Staat hat doch dafür Extra den KFZ Brief abgeschafft.


Das stimmt nicht.
In der Zulassungsbescheinigung Teil II ( früher KFZ-Brief ) gibt es das Feld "Anzahl der Vorhalter"
Sollte also für jeden ein Leichtes sein zu erkennen, wie viele Vorbesitzer ein Fahrzeug hatte.

abo1 am 19 Aug 2008 22:41:29

geomaria hat geschrieben:Also, meine Vorahnung war nicht so unbegründet. Beim Kauf haben wir in den Motorraum geguckt und es war alles ganz wunderbar sauber (Motorreinigung). Jetzt haben wir uns mal unter den Wagen gelegt und siehe da, alles voller Öl, frisches Öl............!!!



hallo

check die karre halt mal mit einem feuchtigkeitsmessgerät
rimor hat was dichtheit betrifft ned umbedingt den besten ruf

mein Womo hatte auch 6 vorbesitzer
bisher hab ich bei der sanierung rund 5000,- und rund 650 arbeitsstunden investiert ;-)

aber es wird schon nicht so übel sein bei euch...

lg
g

dieter2 am 19 Aug 2008 23:14:03

Waldtroll hat geschrieben:Ihr könnt es doch auch so verkaufen, mit 2 Vorbesitzern, der Staat hat doch dafür Extra den KFZ Brief abgeschafft.


Da bist Du auf den Holzweg.

Schau mal in der Zulassungsbescheinigung Teil II oben in der zweiten Spalte
wo das Datum für die Erstzulassung steht ganz rechts.

Das steht"Anzahl der Vorhalter" :roll:

Dieter

Gast am 20 Aug 2008 08:45:45

Ich meine mich an Gutachten zu erinnern, in dem wurde für jeden weiteren Voreigentümer, der nicht angegeben worden war, ein Abzug von 2 % auf den Kaufpreis angenommen. Habe leider das Gutachten nicht aufgehoben (blöd das).

Die Rechtsprechung geht von einem Sachmangel aus, wenn eine erhebliche Abweichung vorliegt, was bei 2 zu 6 Voreigentümern anzunehmen wäre.

In der Regel scheitert der Anspruch aber an § 442 BGB, weil man den Mangel hätte durch Blick in die Paiere feststellen können. Dass das hier nicht möglich gewesen sein soll wundert mich, da die Anzahl der Vorbesitzer auch in den beuscheuerten neuen Fahrzeugbrief mit einer Kennziffer angegeben wird. Die Rechtsprechung verlangt, dass auch der Privatkäufer vorher sich den Brief zeigen läßt und nach der Anzahl der Vorbesitzer schaut.

Ausserdem müßte die Zahl der Vorbesitzer eine Beschaffenheitsangabe gewesen sein, so etwas wie eine zugesicherte Eigenschaft. Sonst greift der Gewährleistungsausschluss.

Der Rest sind Einzelfallfragen, die man hier kaum wird lösen können.

Das Leben ist komplizierter als man denkt.

geomaria am 20 Aug 2008 09:29:21

Also Tüv Abgas, Gas alles neun und aktuell, trotzdem verliert er Öl.

Ich habe mich auf Vertrag, Angebot und Aussage verlassen. Die Zahl der Vorhalter habe ich in dem Ersatz-Brief nicht gefunden (nach genauem Suchen steht das sehr dünn geschrieben in hellgrauer Schrift auf hellgrünem Grund). Ich hätte dazu eine Lupe gebraucht, die ich aber nicht dabei hatte

Außerdem haben wir gestern noch eine kaputte Tür (Loch) gefunden, die mit einem Rimor-Aufkleber geschönt wurde.

Petra :cry:

ha-gu am 20 Aug 2008 09:48:57

.
Habe bei meiner Gebraucht-Womo-Suche festgestellt, daß es viele Fahrzeuge mit sehr wenigen KM pro Jahr, aber dafür mehreren Vorbesitzern gibt.

Womo wird gekauft, steht die meiste Zeit herum, weil zuwenig Zeit zum Reisen, und wird nach nem Jahr Kaum-Nutzung wieder verhökert. Oder man stellt fest, daß AI in Ägypten doch der bessere Urlaub ist .... Oder sonstwas ...

Finde daher die 6 Vorbesitzer nicht so bedenklich.

Das Öl und das Loch in der Tür schon eher ....

Harald
.

marlin 56c am 20 Aug 2008 11:35:18

Hallo Petra,

wenn sich das Ölen nicht mit dem Anziehen der Ölwannenschrauben beseitigen (Drehmoment beachten) lässt, ist halt beim nächsten Ölwechsel einen neue Dichtung dran. Selbst eine durchgerostete Ölwanne kostet nicht die Welt. Trage doch dein Womo mal mit einigen Bildern in die Übersicht ein. Hier gibt es genug Erfahrung, um dann eine richtige Preiseinschätzung geben zu können. Auf den ersten Blick ist das Womo jedenfalls nicht zu teuer gekauft worden. Ist schließlich kein kleines Einsteigermobil.
Ständiges Schrauben ist ansonsten bei einem 11 Jahre alten Auto normal und eines, dass ohne Schrauben nicht schon mal geölt hat, stellt wohl eher die Ausnahme dar. Ach ja, in welcher Tür ist denn das Loch, Aufbau oder Basis?

Ansonsten fahre, fahre, fahre! Sonst sagst du dir auch in einem Jahr, das isses nicht und verkaufst es wieder...

Liebe und noch herzlich willkommen :hallo: im Forum,

Christoph

Leif am 20 Aug 2008 11:41:54

marlin 56c hat geschrieben:Hallo Petra,
[...]
Ansonsten fahre, fahre, fahre! Sonst sagst du dir auch in einem Jahr, das isses nicht und verkaufst es wieder...


das ist endlich mal ein wirklich guter tipp! wozu, wenn nicht zum fahren, hat man sich das möbel sonst angeschafft?! :)

also, immer ne handbreit diesel im tank und gute reise!


Leif

geomaria am 20 Aug 2008 12:29:10

Ja, zum Fahren haben wir das Teil geholt, allerdings nicht für Fahrten in die Werkstatt :razz:
Kann mir jemand etwas zur Geschwindigkeit sagen. Tas Mobil hat 101 PS und ist auf der Autobahn ohne Gepäck, mit Rückenwind und mit einem Spargeltarzan als Fahrer nicht über 105km/h rausgekommen.
Ich danke euch für die rege Beteiligung. Wir haben jetzt mal mit dem Rechtsanwalt gesprochen, ein Rücktritt vom Kaufvertrag sieht er nicht als Problem an.
Noch etwas zum Öl; Bei dem Wagen wurde vor dem Kauf eine Motorwäsche durchgeführt, es dürften nach 300 Km nicht so ölig sein, oder?
Liebe Petra

dieter2 am 20 Aug 2008 12:40:38

Ich würde.wenn möglich,das Ding wieder zurückgeben.

Noch kein Urlaub mit gemacht und schon Ärger ohne Ende :(

Ein Ärger währe vieleicht noch zu ertragen,aber wenn mehrere zusammen kommen ist schluß mit lustig.

Dieter

geomaria am 20 Aug 2008 12:49:04

Ja, so sehe ich das mittlerweile auch, zumal der ehemalige Besitzer sich nicht meldet.
Kann mir jemand etwas zur Höchstgeschwindigkeit sagen?
Leergewicht 2700 kg, Tanks bis auf Diesel leer und wie gesagt ein 60 Kg-Männlein am Steuer :help:

Petra

achimHH am 20 Aug 2008 12:49:56

Hallo Petra.
ich kann gut verstehen das Ihr dadurch das von 2 Besitzern
die Rede war, und Ihr jetzt feststellen müsst das es in wirklichkeit
5 Vorbesitzer waren darauf richtig sauer seit.

Auch verstehe ich, das Ihr nun alles andere an dem
Fahrzeug in Frage stellt, da das Vertrauen weg ist.
Jetzt am suchen seit, was für Fehler oder schlechte Dinge Ihr
noch findet.

Die Frage ist nur eine einzige, über die Ihr Euch klar werden müsst.
Was wollt Ihr?

Das Wohnmobil behalten oder nicht !

Wenn ja, gibt es die eventuell die möglichkeit einen angemessenen
Teil zurück zu fordern.
Ob der Verkäufer sich darauf einlässt ist eine andere Frage.

Wenn Ihr die Faxen dicke habt, dann gebt das Teil zurück.
Wenn Ihr Glück habt, und der Verkäufer hat das Geld,
dürfte das ja reibungslos klappen.

Habt Ihr denn schon mit dem Verkäufer gesprochen?
und wie äußert er sich dazu?

Denn einen Rechtsstreit, der über Monate/Jahre dauert,
und ein ungewisses Ende hat, ist ja auch nicht das richtige.
Zumal Ihr dann Euer Geld ja auch noch nicht wieder habt.

ninja69 am 20 Aug 2008 13:22:10

geomaria hat geschrieben:Ja, zum Fahren haben wir das Teil geholt, allerdings nicht für Fahrten in die Werkstatt :razz:
Kann mir jemand etwas zur Geschwindigkeit sagen. Tas Mobil hat 101 PS und ist auf der Autobahn ohne Gepäck, mit Rückenwind und mit einem Spargeltarzan als Fahrer nicht über 105km/h rausgekommen.
Ich danke euch für die rege Beteiligung. Wir haben jetzt mal mit dem Rechtsanwalt gesprochen, ein Rücktritt vom Kaufvertrag sieht er nicht als Problem an.
Noch etwas zum Öl; Bei dem Wagen wurde vor dem Kauf eine Motorwäsche durchgeführt, es dürften nach 300 Km nicht so ölig sein, oder?
Liebe Petra


Moinsen,

zur V-Max kann ich leider nichts sagen.

Bezüglich der Einschätzung eures RA würde ich aber vorsichtig sein. Wenn ich gehässig wäre, würde ich sagen: "Klar sieht er kein Problem, er bekommt doch in jedem Fall sein Geld".

Ich will mich jetzt gar nicht in rechtliche Spekulationen begeben. Fakt ist aber, dass so ein Rechtsstreit sehr lange dauern kann und auch mit nicht unerheblichen Kosten im Vorfelde (z. B. Gutachter) behaftet sein kann.

Eure Enttäuschung verstehe ich, aber vllt. checkt ihr noch mal die Mängel, denkt in Ruhe drüber nach und kommt zu dem Ergebnis, dass es streßärmer sein kann, das Auto zu behalten.

Toi toi toi....

abo1 am 20 Aug 2008 13:29:04

hallo

ich bin eigentlich sonst ein leidenschaftlicher streiter
aber ich fürchte da ist nix zu holen

nicht alleine aus der vorbesitzer sache
die hättet ihr bei üblicher prüfung der fahrzeugdookumente sehen koennen, daher no way ...

bei versteckten mängeln sieht es anders aus
was wurde denn nun noch im kaufvertrag zugesichert?
stand was zum fahrzeugszustand?
zur dichte?
ist die sachmangelhaftung ausdruecklich ausgeschlossen?

macht euch nicht irre wegen dem baugefühl
checkt mal was das mir dem öl soll und wo das herkommt
evt ist das ja nur ein kaputter hydraulikschlauch oder so

und tempo 105 is schon ok
die meisten fahren nicht mehr,
macht auch kaum sinn, das wird zu laut

lg
g

Gast am 20 Aug 2008 13:56:24

geomaria hat geschrieben:Wir haben jetzt mal mit dem Rechtsanwalt gesprochen, ein Rücktritt vom Kaufvertrag sieht er nicht als Problem an.


Das scheint ein sehr mutiger RA zu sein, oder er weiß mehr als man hier lesen konnte.

Ich denke, das Forum ist auch kaum geeignet, diese Rechtsfragen abschließend zu klären. Da muss man die Dokumente kennen, die Anpreisung des Fahrzeuges (Werbetexte, Fahrzeugbeschreibung pp.) lesen und hören, wer wem was wann gesagt hatte und -vor allem- was man davon auch beweisen kann.

migula am 20 Aug 2008 14:13:26

Schade dass bei Rechtsanwälten in D kein Erfolgshonorar ausgehandelt werden darf!

geomaria am 20 Aug 2008 14:46:32

Jetzt schimpft nicht mit meinem Rechtsanwalt, der ist ok. Fakt ist, dass in der Beschreibung, im Vertrag und auch mündlich immer nur von zwei Vorbesitzern gesprochen wurde. So etwas nennt man arglistige Täuschung. Ihr habt Recht, dass wir hätten nachschauen können, aber wir bekamen zwei Ordner, voll mit unsortierter Zettelwirtschaft und das haben wir durchgesehen. Beim Brief, oder auch Ersatzbrief haben wir die Rubrik gesucht und aufgrund des schlechten Druckes aber leider nicht gefunden. wir gingen davon aus, dass es bei den neuen Briefen nicht mehr vermerkt wird. Der entwertete alte Brief war nicht dabei. Weiterhin fehlte das Serviceheft, dass wir auch sofort reklamierten.
Beim Loch in der Tür, würde ich auch mal von arglistiger Täuschung sprechen und der Ölverlust ist noch nicht geklärt, weil wir das Fahrzeug erst dar nicht bei der Versicherung angemeldet haben (außer Deckungskarte)

Gast am 20 Aug 2008 16:32:08

nu mal durchatmen und einen Schnaps nach Wahl trinken. Mit Worten wie Betrug, Arglistiger Täuschung und sowas wäre ich nämlich immer vorsichtig, da ihr dem Verkäufer damit Vorsatz unterstellt.

Wie viele von den hier lesen und schreibenden wußte nix aber auch gar nix von der Zusatzinfo auf der Zulassungsbescheinigung Teil2? Eine ganze Menge oder :?: mich übrigens eingeschlossen :!:
Das ein alter Brief nicht dabei ist wundert mich nicht, die Zulassungsstelle in Wuppertal hat mir 12 Euro dafür abgeknöpft, jawohl, dafür das ich den alten entwerteten behalten wollte, ne Kopie hätte ein Euro gekostet!

Das Loch in der Tür (Fahrer-,Beifahrer-, Aufbautür) ist eine andere Sache, das kann man aber auch ohne RA ansprechen. Ich vermute bei eurem Verkäufer handelt es sich um einen Semiprofi oder jemanden der vor den Ferien selbst gekauft hat und hinterher wieder an die Sonne aber das ist alles Spekulation. Sprich auf jeden Fall mit ihm, den Spruch mit der hohen See und dem Gericht kennste ja.

Matthias

Gast am 20 Aug 2008 17:05:03

migula hat geschrieben:Schade dass bei Rechtsanwälten in D kein Erfolgshonorar ausgehandelt werden darf!


Doch, das geht neuerdings ...

abo1 am 20 Aug 2008 17:26:26

rantanplan hat geschrieben:
migula hat geschrieben:Schade dass bei Rechtsanwälten in D kein Erfolgshonorar ausgehandelt werden darf!


Doch, das geht neuerdings ...


hallo

echt?
gibts da irgendwo was schriftliches dazu?

lg
g

HHolzwurm am 20 Aug 2008 18:05:33

Hy Rantanplan

Dann ist ja ein Vergleich gar nicht mehr so interesant :D :D


Duckundrenn

Nicht ernst gemeint ich schätze deine klasse Hilfe hier im forum und find klasse was du hier so kostenlos leistest Danke

Gast am 20 Aug 2008 18:21:56

abo1 hat geschrieben:
rantanplan hat geschrieben:
migula hat geschrieben:Schade dass bei Rechtsanwälten in D kein Erfolgshonorar ausgehandelt werden darf!


Doch, das geht neuerdings ...


hallo

echt?
gibts da irgendwo was schriftliches dazu?

lg
g


Guckst Du hier:

--> Link

Gast am 20 Aug 2008 18:26:41

HHolzwurm hat geschrieben:Hy Rantanplan

Dann ist ja ein Vergleich gar nicht mehr so interesant :D :D




?????? Ich glaub, ich stehe gerade auf dem Schlauch???

Man könnte doch vereinbaren, Honorar ist 20 % der beigetriebenen Summe. Willeiner 20.000 und ist die Vergleichssumme 10.000 bekäme man also 2.000. Gibt´s gar nix, bekommt der Anwalt auch nix.

abo1 am 20 Aug 2008 18:49:43

hallo

ist leider nur halb so spannend
es geht ja "nur" ums honorar

die gerichtskosten, sachverständigenkosten und vor allem die kosten des gegnerischen anwaltes werden ja im falle des unterliegens (seltsamer ausdruck eigentlich ...) trotzdem fällig ...

lg
g

HHolzwurm am 20 Aug 2008 21:12:30

Ist es nicht so dass ein Vergleich rein Verdienstmäßig eines der besten Resultate für einen RA darstellt ???

Gast am 20 Aug 2008 21:25:24

HHolzwurm hat geschrieben:Ist es nicht so dass ein Vergleich rein Verdienstmäßig eines der besten Resultate für einen RA darstellt ???


Eindeutig jein.

Der Gesetzgeber fördert die aussergerichtliche Einigung, um die Gerichte zu entlasten. Gleichzeitig bedeutet es eine meistens schnellere Einigung als der Umweg über das Gericht, und schnelles Geld ist gutes Geld, vor allem für den Mandanten. Ich erlebe es immer wieder, dass Mandanten schon das neue Fahrzeug im Auge haben, wenn das alte noch nicht ganz gewandelt ist. Soll man denen eine langwierige Auseinandersetzung aufschwätzen? Am Ende, nach zwei drei Jahren ist der Gegener womöglich gar nicht mehr da oder pleite.

Landet man vor Gericht gibt man die Entscheidung zudem aus der Hand, in die persönliche Meinung eines Gutachters und Richters (der im Zweifel von der Womo-Materie keine Ahnung hat) oder macht sich von Zeugenaussagen und dergl. abhängig.

In der Zivilprozeßordnung steht dann wieder, dass das Gericht in jeder Lage des Verfahrens auch auf eine gütliche Einigung hinwirken soll. Dazu kommt jetzt die Güteverhandlung, die vorgeschaltet wird, wie fürher schon im Arbeitsgerichtsprozeß.

Absolut am meisten verdient der Anwalt trotzdem, wenn er zunächst aussergerichtlich tätig war, dann Klage erhebt und in der Verhandlung vor Gericht einen Vergleich abschließt. In der Regel sind das dann 4,15-fache Gebühren. Im Falle eines aussergerichtlichen Vergleiches sind es dagegen "nur" 2,8 bis 3,0-fache Gebühren, theoretisch und ganz selten auch mal 4,0.

Gerhard-Heinz am 20 Aug 2008 21:40:39

Genau,

und dafür gibt es die BRAGO.

abo1 am 20 Aug 2008 23:53:57

Gerhard-Heinz hat geschrieben:Genau,
und dafür gibt es die BRAGO.


hallo

die brago? -> --> Link
lg
g
:D :D :D

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