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Update von roter auf grüne Feinstaubplakette durch Ablastung


singlefreiheit am 19 Okt 2008 15:00:16

Hallo beisammen,
mir hat der TÜV für mein Womo auf Basis des KIA K2700 eine rote Feinstaubplakette verordnet.
Der hat die Schlüsselnummern 210553 8253 000 und ein zul.Gesamtgewicht von 2.85t.
Deswegen war ich gestern bei der DEKRA und habe gefragt, ob ich durch Ablastung auf 2.79t die grüne Plakette bekommen könnte.
Das Leergewicht beträgt 1.61t. Man wollte dort einen Nachweis, dass das Fahrzeug mal aufgelastet wurde, dann wäre das Ablasten und die grüne Plakette kein Problem.
Wie sind diesbezüglich eure Erfahrungen?
Bin gespannt,
Thomas

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Gast am 19 Okt 2008 15:56:55

Richtig ist, dass die Schlüsselnummer 53 bei Fahrzeugen bis 2,8 Tonnen eine grüne und über 2,8 Tonnen eine rote Plakette ergibt. Ich kann dir jedoch nichts dazu sagen, ob du nach einer Ablastung diese Schlüsselnummer behältst.

singlefreiheit am 19 Okt 2008 23:06:18

Danke für die Antwort.
Ähnliches hat mir die DEKRA auch gesagt. Wo kann ich die neue Schlüsselnummer nach Ablastung erfahren, um die Plaketteneinstufung zu bestimmen? Nur dann weiß ich, ob sich die Ablastung rentiert.
Mein Basisfahrzeug KIA K2700 ist hierzulande recht selten.

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ewillin am 20 Okt 2008 12:44:35

Daran sieht man mal wieder, was das für ein Schwachsinn ist mit den Umweltplaketten. Es ist und bleibt doch immer dasselbe Fahrzeug mit demselben Abgasausstoß, egal welches Gesmtgewicht in den Papieren eingetragen ist.

Unser Sprinter bekommt auch nur eine rote Plakette, wäre er jedoch als Bus mit Sitzplätzen eingetragen, würde er eine grüne bekommen. Das soll ein Normalsterblicher verstehen! Der einzige Grund für die unterschiedlichen Plaketten scheint das Abkassieren der Wohnmobilisten zu sein. Die Politiker schein zu glauben, dass die es ja haben.

Evelin

ninja69 am 20 Okt 2008 12:58:33

Möglicherweise wäre auf die Zuteilung einer günstigeren Plakette zu klagen, wenn ein und dasselbe Fahrzeug bei weniger GGewicht eine günstigere Plakette bekäme.

Der Ansatz hierzu ist, dass die Plakettenzuteilung m. E. einen Verwaltungsakt durch sog. Beliehene darstellt. Und gegen derlei VA's kann man eben klagen.

Nur, wer will das auf sich nehmen? :?

ewillin am 20 Okt 2008 13:06:54

Klage klingt nicht schlecht, das wäre doch was für den Herstellerverband oder den ADAC. Doch der interessiert sich leider viel zu wenig für die Wohnmobilisten.

Evelin

Gast am 20 Okt 2008 15:20:22

In Bezug auf die Ausgangsfrage steht bisher ja überhaupt nicht fest dass das Fahrzeug nach Ablastung eine bessere Plakette erhält - also noch längst kein Ansatz für eine Klage. Auch dürfte sich m.E. die Klage nicht gegen die "Plakettenverordnung" richten sondern wohl eher gegen die Zuordnung von Schlüsselnummern zu Schadstoffklassen.

Zurück zur Frage woher man nun die Schlüsselnummer nach Ablastung bekommt. Das sollte einem die Prüforganisation oder aber die Zulassungsstelle sagen können.

Stephan

Gast am 20 Okt 2008 16:39:18

Ist wohl auch der Grund warum inzwischen nicht gerade wenige Prüfer einem in solchen Fällen die Plakette auch so erteilen, bei mir wäre es um 21kg gegangen.

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