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luftfederung
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Die Steuer - mich hats nun auch erwischt...


solero am 24 Okt 2008 18:32:26

hallo miteinander!
als erstes posting muß ich nun gleich leid klagen über die besteuerung meines womos.
- VW T4 LKW
- 2005 umgebaut zum Womo ohne stehhöhe
- hat nur fahrer- und beifahrersitz
- halbhohe trennwand
- fest eingebaut: staukästen über den radkästen und einen schrank
- bett und küchenblock sind leicht zu entnehmen

vor zwei tagen kam der kfz steuerbescheid über 1600€!

kann es sein das da was falsch läuft???
hab den einspruch schon vor mir liegen und antrag auf stundung bis zu entscheidung.

mein T4 entspricht nicht einem PKW und nicht einem womo - was dann?
FA sagt pauschal PKW - kann doch eigentlioch gar nicht sein???

gruß solero

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Avena am 24 Okt 2008 19:06:25

1600,-€ für ein Jahr?
Also den Wiederspruch musst du sofort losschicken.

Ausser du hast eine etwa 7 Liter-Maschine ??? :eek: :D :D


Hier kannst du mal deine Steuer berechnen:

--> Link


Übrigens herzlich Willkommen hier :)

Gast am 24 Okt 2008 19:13:58

Also erstmal vermute ich nicht das es um die Jahressteuer sondern vielmehr um die rückwirkende Steuer seit 01.01.2006, möglicherweise zzgl. der für das kommende Steuerjahr zu erstattende Steuer geht.

Ds dein WoMo kein WoMo und kein PKW ist nützt dir nicht viel. Denn was kein LKW ist ist ein PKW.

Stundung bis Entscheidung läuft auch ins Leere. Durch deinen Einspruch hast du lediglich einen Anspruch auf Rückerstattung zuviel gezahlter Steuer wenn dem Einspruch stattgegeben wird. Das einzige was du zusätzlich zum Einspruch machen kannst ist zu versuchen eine Ratenzahlung zu beantragen.

Aber meine persönliche Meinung, mach dir bezüglich deines Einspruchs keine große Hoffnung.

Stephan

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solero am 24 Okt 2008 19:21:09

genau, die rückwirkende steuer ist das.

das ich diese summe erstmal zahlen muß, war mir irgendwie schon klar.
aber durch die bereits eingereichten klagen, habe ich doch hoffnung, das mein bussle wenigstens steuerrechtlich wieder zu dem wird was es ist - ein lkw der klasse N1 und kein pkw nach besteuerung klasse M1.

lohnt es sich selber klage einzureichen (hab ne rechtsschutz), hat da schon jemand erfahrung mit?

jakeomat am 25 Okt 2008 00:25:31

Versteh ich das richtig, daß du deinen T4 von LKW auf WoMo hast umtypen lassen? Wenn ja, wirds dir mit der Steuer wohl so gehen, wie allen anderen: Einspruch einlegen und warten, was passiert.
Allerdings würd ich an deiner Stelle den Bus so schnell wie möglich wieder auf LKW umtypen lassen! Das G'schmarri mit Trennwand und keine Fenster etc. gilt nicht mehr. Ich hab bei meinem ex-T4 ein Hubdach mit Bettanlage einbauen lassen und die Trennwand rausgeschmissen. War trotzdem immer noch ein LKW (das einzige was nämlich zählt, ist, daß der Raum zum Warentransport größer sein muß als der zum Personentransport). Staukästen hat jeder Hadnwerker in seinem Transporter, und es sind trotzem alles LKW. Also Bett und Küchenblock raus und wieder umtypen lassen! (Ein Freund von mir hat sich für seine Motorradwerkstatt einen Sprinter lang gekauft, der hat noch ne Sitzbank drin... Ist mit 5 Sitzplätzen als LKW zugelassen, er mußte nur einmal beim Finanzamt vorfahren, damit sich der Knilch anschauen konnte, daß der Laderaum gößer ist als der Bereich mit Sitzen.. und fertig war der Lack!)
Viel Erfolg dabei!

Gast am 25 Okt 2008 10:08:04

Guckst Du hier

--> Link

und hier

--> Link

Guss rantanplan

solero am 25 Okt 2008 12:57:27

servus!
der laderaum bei mir ist ja auch größer.
ich "geisle" mich ja selber damit, das ich um nach hinten zu kommen, immer erst aussteigen muß. eigentlich aus dem grund, das die kiste ein lkw bleibt.
dem FA hatte ich bilder geschickt ohne das bett und küchenblock. da ist eigentlich zu sehn, das der laderaum größer ist.
hier mal ein paar bilder meines schmuckstückes (naja,ist halt schon grenzwertig):

Administrator am 25 Okt 2008 13:22:34

möglicherweise hilft Dir das weiter: --> Link

solero am 26 Okt 2008 13:59:00

danke - mein einspruch ist raus.
mal sehn was passiert....

gruß solero

solero am 29 Okt 2008 18:33:10

hallo,

jetzt kam ein schreiben des FA, ich soll den einspruch zurücknehmen???

ich geh jetzt zum anwalt - zum glück hab ich ne rechtsschutz :x

Gast am 29 Okt 2008 21:04:33

solero hat geschrieben:hallo,

jetzt kam ein schreiben des FA, ich soll den einspruch zurücknehmen???

ich geh jetzt zum anwalt - zum glück hab ich ne rechtsschutz :x


Nimm den Einspruch einfach nicht zurück und beantrage, das Verfahren bis zum Abschluss der Musterprozesse ruhen zu lassen.

solero am 29 Okt 2008 21:16:19

hm.....
meinst den vom ADAC
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 1 K 367/07) zur rückwirkenden Kfz-Besteuerung eines "unechten" Wohnmobils als PKW (aufgrund fehlender Stehhöhe von 170 cm im Bereich der Kochgelegenheit und der Spüle). (zitat)

wäre das noch verwertbar aus dem jahr 2000 --> Link

kann doch nich "so" schwer sein das mein FA meinen T4 als LKW besteuert???

solero am 09 Dez 2008 02:28:43

hallo

es gibt einiges an neues....
das FA hat sich zum nicht zurückgenommenen einspruch nicht mehr geäussert. dafür wurde mir die ratenzahlung genehmigt und samt tilgungsplan zugeschickt.
nun hab ich mich jedoch entschlossen den T4 wieder als lkw zuzulassen. vom tüvgutachten war das kein problem - der T4 ist wieder als lkw zugelassen.
interssanter weise kam am folgenden tag der steuerbescheid über die steuer für 2009 als pkw (der betrag ist der eines pkw, auf welcher grundlage steht da nicht drauf).
komisch ist, das ich die ummeldung abends gegen 17uhr gemacht habe bei der zulassungsstelle und der steuerbescheid vom selben tag stammt? geht das heute tatsächlich so schnell (sooft melde ich keine autos an) oder könnte sich das zufällig überschnitten haben?
ich warte bis mitte nächster woche und wenn bis dahin kein neuer bescheid gekommen ist, geh ich doch zum anwalt.
die nachzahlung samt des neuen bescheides übersteigt ja jetzt schon den wert des T4 :cry:
wollen die mich ruinieren :( :?:

Gast am 09 Dez 2008 09:09:17

solero hat geschrieben:...nun hab ich mich jedoch entschlossen den T4 wieder als lkw zuzulassen. vom tüvgutachten war das kein problem - der T4 ist wieder als lkw zugelassen.
interssanter weise kam am folgenden tag der steuerbescheid über die steuer für 2009 als pkw (der betrag ist der eines pkw, auf welcher grundlage steht da nicht drauf).
komisch ist, das ich die ummeldung abends gegen 17uhr gemacht habe bei der zulassungsstelle und der steuerbescheid vom selben tag stammt? geht das heute tatsächlich so schnell (sooft melde ich keine autos an) oder könnte sich das zufällig überschnitten haben?


Geh mal davon aus das es sich überschnitten hat. Dafür spricht, dass du einen Steuerbescheid erhalten hast der von der Fahrzeugeintragung abweicht.

Gast am 09 Dez 2008 20:37:56

Hallo,

gegen die Besteuerung als PKW würde ich mich wehren, weil das Fahrzeug nicht für die Personenbeförderung ausgelegt ist.
Da es m.E. weder ein PKW noch ein Womo ist, müsste es als "Sonstiges Fahrezug" versteuert werden und dann käme wieder die Gewichtsbesteuerung zum Tragen.

Gast am 09 Dez 2008 20:41:34

Gast hat geschrieben: Dafür spricht, dass du einen Steuerbescheid erhalten hast der von der Fahrzeugeintragung abweicht.


Das hat nicht unbedingt was zu sagen.
Nur weil im Fahrzeugschein LKW drin steht, heißt es noch nicht, dass das Fahreug auch als LKW besteuert wird.

solero am 10 Dez 2008 00:00:37

kimbi hat geschrieben:
Gast hat geschrieben: Dafür spricht, dass du einen Steuerbescheid erhalten hast der von der Fahrzeugeintragung abweicht.


Das hat nicht unbedingt was zu sagen.
Nur weil im Fahrzeugschein LKW drin steht, heißt es noch nicht, dass das Fahreug auch als LKW besteuert wird.


als PKW kann man mein Kfz ja dann aber auch schlecht besteuern :gruebel:

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