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LKW Zulassung: Vor- u. Nachteile ?


peterhubertus am 26 Nov 2008 23:59:40

hallo zusammen,
trotz flüchtiger :wink: Suche habe ich keine befriedigende Auskunft zu meiner Frage gefunden: Was sind die Vor- bzw. Nachteile einer Zulassung eines Womos als LKW?
Hintergrund: Ich erwäge die Anschaffung eines größeren und damit schwereren Kastenwagens als mein jetziger Pössl und würde mich vorab gerne über die damit zusammenhängenden Änderungen informieren.
Vielleicht gab es ja schon mal einen Beitrag mit einer guten Übersicht?
Spätabendlichen Dank,

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jakeomat am 27 Nov 2008 00:18:53

Hi!

Spätabendlichen zurück :)

Prinzipiell hast du nur Vorteile, da die Steuer niedriger ist... Das Problem ist nur, ein Womo als LKW zugelassen zu bekommen :? Du kannst natürlich einen leeren Kastenwagen als LKW zulassen und dann ausbauen... Das gibt dann frühestens bei einer Kontrolle oder dem nächsten TÜV-Termin Probleme... Im schlimmsten Fall gibts ne Anzeige wegen Steuerhinterziehung :x Offensichtlich gibts wohl unterschiedliche Auslegungen der Finanzämter (und nur die sind der richtige Ansprechpartner, der TÜV hat da nix zu melden!) was die Einrichtung und das Thema der Stehhöhe angeht... An deiner Stelle würde ich einen Termin mit dem Finanzbeamten machen, der bei dem für deinen Zulassungsbereich zuständigen Finanzamt für den Käse zuständig ist, und mit dem klären, ab wann für den ein LKW kein LKW mehr ist sondern ein Womo... Es kann dir nämlich passieren, da0 du mit dem Fahrzeug nach Zulassung beim Finanzamt vorfahren mußt, damit die überprüfen können, ob dein Fahrzeug korrekt getypt wurde.

Also, Ärger vermeiden und vorher klären (es gibt mittlerweile die Möglichkeit, sich in Steuersachen gegen Gebühr eine verbindliche Auskunft vom FA erstellen zu lassen, aus der Nummer kommen die dann nicht mehr raus. Müßte in dem Fall auch gehen)

Wünsche eine angenehme Nachtruhe!



Jake

peterhubertus am 27 Nov 2008 00:57:04

hallo Jake,
prinzipiell habe ich garnichts gegen eine Womo-Zulassung. Ich dachte nur (und daran sieht man, wie ahnungslos ich bin), über 3.5 to zGG wäre es automatisch ein LKW. Mir schwebt ein 418 Sprinter zum Ausbauen (bei Firma in D, nicht selbst) vor. Darf man damit nur 80 fahren? Kostet er mehr oder weniger Steuer? Ich habe von all dem leider keinen blassen Dunst, denn ich lebe in Holland.

noch späterer , (in 3 min wär's ein ganz früher :D )

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Ri-Si-Pri am 27 Nov 2008 01:14:24

Hallo zusammen,

Wenn man einen regulären Kastenwagen mit LKW-Zulassung kauft und den umbaut zum Wohnmobil könnte die Einrichtung als Ladung zählen.

Wichtig dabei ist das Erscheinungsbild des Fahrzeuges :!:



gesehen und Fotografiert auf dem SAT in Witzendorf.



Türen auf Womo, :klatschen: Türen zu LKW :autofahren:

und daran kann das Finanzamt nichts machen, da zu einem Womo-Umbau Fenster gehören.

Dazu kommen natürlich alle LKW-Regelungen und Wochenendfahrverbote mit Anhänger ab 3,5to GG. :schlaumeier:




Siggi

jakeomat am 27 Nov 2008 01:24:58

Hallo Peter,

stimmt, schon ists wieder früh :D

Ich kann hier natürlich nur für die deutsche Rechtslage sprechen, von der holländischen habe ich keine Ahnung :( Prinzipiell ist die Zulassung als "Sonder-KFZ Wohnmobil" unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht, allerdings gilt (und das europaweit) ab 3,5t die Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW. Das heißt in D auf Autobahnen ab 3,5t Tempo 80, auf Straßen außerhalb von geschl. Ortschaften (Landstraßen) ab 3,5t bis 7,5t Tempo 80, über 7,5t Tempo 60. In Deutschland gibt es allerdings eine Ausnahmeregelung: voräufig bis Ende 2009 dürfen Womos über 3,5t und bis 7,5t auf Autobahnen 100 fahren. Was danach kommt weiß keine Sau :?

Steuerlich gesehen ist in D ein LKW immer billiger als ein gleich schweres (und gleich "sauberes") Womo... Die Steuer hängt sowohl beim LKW wie auch beim Wohnmobil vom zulässigen Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse ab. Wie schon geschrieben ist es halt das Problem, einen ausgebauten Transporter noch als LKW zugelassen zu bekommen. Bei einem Alkoven, TI oder VI scheidet das eh vollkommen aus :(

Bei der Kasko-Versicherung sieht das ganze wieder anders aus: bei einer Zulassung als LKW ist die Prämie für die Kaskoversicherung niedriger, dafür ist dein ganzer Ausbau im Zweifelsfall nicht mitversichert... Alles gar nicht so einfach hier :wink:

Wünsche dir trotzdem eine gute Nacht.

Viele

Jake

peterhubertus am 27 Nov 2008 02:19:27

Danke Siggi und Jake, ich muß das jetzt mal ein bischen sacken lassen. Die Geschwindigkeit ist also das wesentliche Problem, die Steuer verschmiert sich - in meinen Augen - übers Jahr und ist nicht so entscheidend.

Guats Nächtle und ...

nis-puk am 27 Nov 2008 05:07:34

@peter
betr. versicherung. ich hatte mal einen als lkw zugelassenen ford courier, die prozente konnten nicht einfach übernommen werden und auf die spätere rabattrettung für ein folgefahrzeug war auch schwierig. also noch ein punkt, den du vorher mit deinem versicherer checken solltest.

Gast am 27 Nov 2008 07:40:25

schau mal diesen --> Link
Themen in dieser Art finden sich noch weitere hier im Forum und können dir sicherlich bei der Meinungsbildung helfen.

peterhubertus am 27 Nov 2008 12:13:58

habe mal in den Link reingeschaut. Das scheint ja ein unerschöpfliches Thema zu sein. Schön wäre es, die Eigenschaften / Verbote / Gebote tabellarisch aufgelistet zu sehen.

Mal jetzt konkret: Ich denke an einen 418 Sprinter, weil ich fürchte, mit 3500 kg nicht ganz hinzukommen. Wenn das jedoch jede Menge Einschränkungen (finanzielle hier NICHT gemeint) bedeuten würde wie max Tempo 90, Sonntagfahrverbot, Durchfahrverbote, Parkverbote, Auflagen diverser Art etc etc, dann würde ich vorher probieren, einen 318 gewichtsmässig präzise durchzurechnen. Ich vermute aber dass ich "Lang" brauche wg. Rollstuhltransport bei gleichzeitig vollwertiger Nutzung als Womo ohne grosse Kompromisse. Und "Lang" unter 3500kg scheint mir gefühlsmässig arg knapp. Ich möchte auch nicht unbedingt mir das eine oder andere Zubehör sparen müssen, nur weil's zGG nicht ausreicht.

Gast am 27 Nov 2008 12:27:16

Was zu beachten ist, ist die Tatsache, das man ab dem 6. Jahr der EZ jährlich zum TÜV und ASU damit muss.. Und das heisst bei einem >3,5t so um die 130.- Jährlich !!!

Gast am 27 Nov 2008 13:26:07

Hallo Peter,

wir fahren seit 2005 WoMo >3,5 to. Wenn du mal auf unsere --> Link schaust wirst du feststellen können, dass wir auch mit einem "Schwergewicht" viele schöne Ziele angesteuert haben und dabei nur sehr bedingt durch regelungen gebremmst wurde die es für WoMo <3,5 to nicht gibt. Wenn sich echte Einschränkungen ergeben liegt das m.E. oft eher an der Fahrzeuglänge, -höhe und -breite als am Gewicht.

Also, lass dich nicht verrückt machen und lies gemütlich die verschiedenen Freds zu den Themen und geh - soweit vorhanden - auch mal auf die Reiseberichte von Usern die WoMo >3,5 to fahren.

Stephan

logo71 am 27 Nov 2008 17:21:36

Hallo Peter,
ich hoffe Du hast noch den alten Führerschein.
Ich habe meinen nämlich auf den neuen FS umstellen lassen um meinen Bootstrailer zu ziehen. 2002 hatte ich einen Schlaganfall und bekomme jetzt Klasse B und E (alte Klasse 2) nicht mehr verlängert. Mit dem alten Klasse 3 darfst Du ja bis 7,5 To fahren.
:runningdog:

Gast am 27 Nov 2008 20:43:49

logo71 hat geschrieben: hatte ich einen Schlaganfall und bekomme jetzt Klasse B und E (alte Klasse 2) nicht mehr verlängert.


Hallo logo71,

wie kommt das? Dein Arzt leitet doch keine Information über deine Krankheit an die Führerscheinstelle weiter.

dieter2 am 27 Nov 2008 21:21:24

logo71 hat geschrieben: Mit dem alten Klasse 3 darfst Du ja bis 7,5 To fahren.
:runningdog:


Mit den Neuen auch :)

Dieter

logo71 am 28 Nov 2008 01:17:58

Hallo Schimisbella,
ganz einfach, ab 55 Jahren muss man zur Verlängerung ein ärztl. Zeugnis vorlegen und mit einem Schlaganfall ist dieses ausgeschlossen.
:runningdog:

Leif am 28 Nov 2008 06:39:16

logo71 hat geschrieben:Hallo Schimisbella,
ganz einfach, ab 55 Jahren muss man zur Verlängerung ein ärztl. Zeugnis vorlegen und mit einem Schlaganfall ist dieses ausgeschlossen.
:runningdog:


das stimmt so aber nicht ganz. dazu war gerade vor einigen tagen auch eine diskussion, welche führerscheinklassen was bedeuten etc.

was du meinst, ist die C bzw. CE klasse, wenn du von der alten 2er sprichst.- die muss in der tat nach dem 50. lebensjahr im 5-jahres interval verlängert werden.

den B und BE behälst du lebenslang (pkw bis 3,5t).- der C1E für bis zu 7,5 bzw. 12 tonnen gilt ebenso lange, also ohne verlängerung und attest. (C1E ist die "alte" kl.3 mit bis zu 7,5t plus anhänger - gibts nur in D.)

schau nochmal genau auf deine führerscheinkarte und such dir auch die FS-klassen im netz nochmal raus. da steht das dann ganz genau. ich kann mir nicht vorstellen, dass beim C1E bei dir ein verfallsdatum steht.

daher betsteht in meinen augen keine gefahr für dich beim fahren von grossen womos bis 7,5t zgg., weil alles weiterhin legal bleibt mit deinem FS.


Leif

Leif am 28 Nov 2008 06:49:51

oh mann, ich weiss ehrlich gesagt grad nicht weiter...

jeder scheint ein bisschen recht zu haben.- und die fahrlehrer- und führerscheinseiten im netz wissen es auch nicht genauer.

es kommt wohl auch darauf an, ob man von kl.3 alt oder kl.2 alt umschreibt, ob man auf den C1/C1E ein verfallsdatum bekommt.-

bei mir steht keins im FS drin... der wurde von kl.3 umgeschrieben.

hatte man vorher kl.2 steht bei allen C-klassen ein verfallsdatum.-

zumindest sagt das die seite vom fahrlehrerverband-bw aus: --> Link

da soll noch einer durchblicken.- jedenfalls zieh ich mein erstes posting hiermit inhaltlich zurück. ;)

spleiss53 am 28 Nov 2008 07:42:50

Übrigens: ein Fahrzeug unter 7,5 tonnen mit LKW-Zulassung darf an Sonn - und Feiertagen keinen Anhänger mitführen, was ja manche WOMO-Fahrer (ich eingeschlossen) oft machen. WOMO-Zulassungen dürfen das.

Gast am 28 Nov 2008 08:00:36

So, jetzt hab ich mir auch mal meinen EU-Führerschein, umgeschreiben aus Klasse 3 Alt, vorgenommen.

Dort steht bei CE folgende Beschränkung in Spalte 12: "79 (C1E>12.000kg, L=<3).

So wie ich dies verstehe, darf ich Kfz, außer Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen, mit Anhänger mit einer Gesamtmasse über 750kg ab dem 50. nicht mehr fahren, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 Tonnen und die Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt.

Somit dürfte ich mit folgender (theoretischer) Kombination keine Probs bekommen:
a) zul. Gg. Zugfahrzeug (WoMo, 4 Sitzplätze) 7,0 Tonnen
b) Leermasse Zugfahrzeug 5 Tonnen
c) Anhänger mit zul. Gesamtmasse 5,0 Tonnen

daraus ergibt sich:
Gesamtmasse = a + c = 12 Tonnen
c =< b

Ach ja, der Buchstabe "L" in der Beschränkung steht für die Anzahl der Achsen.

--> Link

Leif am 28 Nov 2008 10:17:37

juhuu,

da steht bei C1 und C1E, dass altbesitzer den nicht verlängern müssen :)

also hatte ich ja doch ein bisschen recht und hab mal wieder nur an mir gezweifelt.

Jagstcamp-Widdern am 28 Nov 2008 10:18:44

was wichtiges ist bisher vergessen:
angesprochen wurde schon die kaskoversicherung, aber nicht die ganz normale kfz-haftpflicht.

die ist bei lkw-zulassung vielvielviel... höher, vor allem wenn ein fahrzeug der sprinterklasse angepeilt wird.
du wirst dich wundern, was da aufgrund der extremen schadenshäufung für tarife aufgerufen werden!

grusz hartmut

Nasenbär am 28 Nov 2008 10:46:50

Moin, neulich erzählte mir ein BusWomoFahrer, er würde seinen 11 Tonnen Fahrzeug legal mit dem alten 3er fahren. Man könne das wegen dieser 12to Regel incl. Anhänger und den diesbezüglichen EU-Bestimmungen so eintragen lassen. :?:

dieter2 am 28 Nov 2008 11:28:31

logo71 hat geschrieben:Hallo Schimisbella,
ganz einfach, ab 55 Jahren muss man zur Verlängerung ein ärztl. Zeugnis vorlegen und mit einem Schlaganfall ist dieses ausgeschlossen.
:runningdog:


Nicht ganz richtig.

Ab 50 ist eine ärtzliche Untersuchung und ein Augentest erforderlich,
aber nur wenn Du den Klasse 2 erhalten wilst.

Wenn Du nichts machst erlischt automatisch der 2er und der 3er läuft wie gehabt weiter,auch bis 7,5 to.

Dieter

Pijpop am 28 Nov 2008 12:35:28

@ Heinz

Der Typ erzählt sein eigenes Wunschdenken.

Zur Umschreibung des alten 3er Führerscheins noch ein weiterer Punkt
zur allgemeinen Verwirrung. Umschreibung mit Besitzstandsschutz
ergibt Zugkombinationen bis 18,75 Tonnen aber mit Achszahlbeschränkung
Umschreibung ohne Besitzstandsschutz ergibt den 12 Tonnenzug mit
unbeschränkter Achszahl.

Pijpop

peterhubertus am 30 Nov 2008 11:23:03

habe gerade in den letzten 2 Wochen fast 5000 km gefahren (3 x Den Haag - Berlin u. zurück). Momentan ist mir nur schwer vorstellbar, dies mit max. Tempo 90 zu tun. Öfters fahre ich doch eher flotte 120. Ich werde also probieren, unter 3.5 to zu bleiben. Vielleicht gibt es ja leichtere Ausbaumaterialien (weiß jemand etwas?). Weiterhin hatte ich mir (recht naiv vielleicht) eine "Lang"-Version vorgestellt. Aber dann hat man mit der Parkerei i.d. Stadt doch oft größere Probleme. Schade, daß nicht alles gleichzeitig geht.

Lancelot am 30 Nov 2008 12:46:36

peterhubertus hat geschrieben:Momentan ist mir nur schwer vorstellbar, dies mit max. Tempo 90 zu tun.


Du darfst in BRD mit > 3,5to legal 100 km/h auf der BAB, jedenfalls bis Ende 2009 (Großversuch), danach schaun mer mal ... 8)

Chester am 30 Nov 2008 13:16:39

Meine Meinung: Such Dir 'nen 244er mit 16-Zoll-Maxi-Fahrwerk und 3,5 Tonnen (wieso auch unter 3,5t?). Der "Alte" hat bei 5,60m noch richtig Platz.

Der 250er hat mind. schon 20 cm mehr Schnauze und es gibt ihn kurz nur in 5,41m. Die 6m-Version ist dann schon wieder nicht mehr stadttauglich.
Und: Schau Dir die neuen mit 15-Zoll-Fahrwerk mal an: Da graust es mich in punkto Bodenfreiheit. Die taugen nur für einen Campingplatz im platten Holland!

Chester

peterhubertus am 01 Dez 2008 00:49:06

@Wolfgang, 100 ist für mich nicht wesentlich besser, als 90. Daher scheidet ein schweres Auto wohl aus (=momentane Stimmungslage)

@Chester Die Zahlen (244, 250) sagen mir leider nichts. Sind das Sprinter? Apropos Länge: mit dem jetzigen Pössl 2WIN (Peugeot Boxer) komme ich i.d. Stadt recht gut zurecht. Kürzer sollte der neue nicht sein, dann passt einfach nicht alles. In meinem Kopf wächst ja langsam die Wunschliste der Ausstattung wie z.B. mehr Batteriekapazität, fester Platz für kleinen Honda 20 Eui Generator, 2 x 11 kg Gas, perfekt isoliertes Wasser und Abwasser, etwas größere Dusche, kl. Kompressorkühlschrank (nicht Absorber), Längsbett, sehr gute Isolierung,

Im Gegenzug bin auch zum Verzicht bereit: Die "gemütliche Sitzgruppe für 4" muß nicht sein. Sitzen für 2 reicht. Festes Doppelbett muss nicht sein, ein klappbares zweites Bett reicht.

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