henrie hat geschrieben:Hallo in die Runde!
Ich habe in meinem Schein auch 3500 + 100 stehen,
aber wie verhält sich das ganze wenn keine Anhängerkupplung am Fahrzeug ist ???
Henrie
hallo
im prinzip eine sehr interessante frage
FS rechtlich sehe ich kein problem, wenn kein
anhänger dran hängt
dann dann ist das HZLGG eben 3,5t, daher mit dem neuen FS zu fahren, no problem
interessant schon die frage ob ein solches fahrzeug mit FS B neu überhaupt auch nur mit einem leichten 750kg gefahren werden dürfte. vermutlich nicht, denn dann erhöht sich ja das HZLGG auf 3,6t und damit liegt es über 3,5t. ohne diesen eintrag (3,5t -> 3,6t) dürfte ja theoretisch noch zusätzlich ein leichter hänger bis 750kg nur mit FS B neu alleine gefahren werden.
und betreffend autobahnmaut, naja, die ASFINAG ist nicht gerade für kundennähe bekannt. sobald eine anhängevorrichtung dran ist fürchte ich gehen die von einem HZLGG von 3,6t aus, egal opb ein hänger dran hängt oder nicht, denn es geht ja eben nicht um den momentanen zustand, die momentanen gewichte, sondern eben das HÖCHSTE ZULÄSSIGE gesamtgewicht. und das ist (mit hänger) 3,6t
ohne anhängevorrichtung würde ich mir die sorgen eher nicht machen. wenn es technisch nicht möglich ist einen anhänger dran zu hängen dann kann das hzlgg ja nicht 3,6t sein. falls es technisch sowieso unmöglich ist eine AHK zu montieren und du oft durch AT fährst würde ich drüber nachdenken das raustreichen zu lassen aus dem schein
egal was, wo und wie, die sache ist jedenfalls eine prima möglichkeit zum streiten ohne ende, ich nehme auch an wenn du dich bei drei stellen dazu erkundigst wirst du drei verschiedene antworten erhalten
lg
g