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3,5T plus 100 Kg bei Anhängerbetrieb


Wolle1602 am 05 Dez 2008 18:12:10

Ganz klein versteckt im Fahrzeugschein taucht die Zahl 100 auf. Bei genauem Lesen erkennt man dass sich das ZGG um genau diese 100(KG) erhöht, sobald ein Anhänger angekuppelt ist. Und damit falle ich doch automatisch ( bei Anhängerbetrieb ) in die Gewichtsklasse über 3,5 Tonnen. Was bedeutet dass ich z.B. in Österreich eine GO-Box anstatt einem Pickerl brauche. Böse Falle, oder ? Da der TÜV mir dies bestätigte ließ ich die +100 kurzerhand aus den Papieren streichen und bin somit wieder auf der sicheren Seite.
Wolle

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ingemaus am 05 Dez 2008 19:02:16

Hallo Wolle!

Fährst Du überhaupt mit Hänger?
Maßgeblich düfte doch das tatsächliche Gewicht sein und nicht die Aussage im Kfz- Brief.
Was sagt der WM Hersteller zu dieser seltsamen Aussage, automatisch 100 kg mehr??
Steht hierzu auch etwas in der Zulassung?
Alles seltsam!

und tschüss ingemaus

Polarwolf am 05 Dez 2008 21:24:18

ingemaus hat geschrieben:Maßgeblich düfte doch das tatsächliche Gewicht sein und nicht die Aussage im Kfz- Brief.


Ausschlaggebend für die Go-Box ist das zulässige Gesamtgewicht und nichts anderes. Da nützt es gar nichts, einfach weniger einzuladen.

Für Wolles Wohnmobil gilt also, und da hat er sehr gut aufgepasst:
ohne Anhänger zGG 3,5t -> Pickerl
mit Anhänger zGG 3,6t -> Go-Box.

Da möchte ich lieber nicht wissen, wieviele in so einem Fall als Mautpreller auf österreichischen Autobahnen unterwegs sind. :D
Ich finde es gut, dass das hier mal einer deutlich macht. :zustimm:

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manni63 am 05 Dez 2008 21:32:01

Hey

Mir kann nix passieren, da ich noch den "alten" Lappen habe :wink:

Dort ist nur dei Klasse 1,2,3,4 oder 5 angegeben :D

abo1 am 05 Dez 2008 23:06:57

ingemaus hat geschrieben:...
Maßgeblich düfte doch das tatsächliche Gewicht sein und nicht die Aussage im Kfz- Brief.
...



hallo

massgeblich ist für die autobahnmaut ect natürlich immer HZLGG im brief

das momentane gewicht ist völlig unerheblich

lg
g

henrie am 06 Dez 2008 11:16:15

Hallo in die Runde!
Ich habe in meinem Schein auch 3500 + 100 stehen,
aber wie verhält sich das ganze wenn keine Anhängerkupplung am Fahrzeug ist ???
Henrie

Paule2 am 06 Dez 2008 12:56:22

manni63 hat geschrieben:Hey

Mir kann nix passieren, da ich noch den "alten" Lappen habe :wink:

Dort ist nur dei Klasse 1,2,3,4 oder 5 angegeben :D


Hallo Manni,

Dir kann solange nichts passieren solange Du keine Fahrzeuge der Klasse 2 fährst, :) ansonsten brauchst auch Du den Eiskratzer-Führerschein.

MfG Paule2

abo1 am 06 Dez 2008 13:12:06

henrie hat geschrieben:Hallo in die Runde!
Ich habe in meinem Schein auch 3500 + 100 stehen,
aber wie verhält sich das ganze wenn keine Anhängerkupplung am Fahrzeug ist ???
Henrie


hallo

im prinzip eine sehr interessante frage

FS rechtlich sehe ich kein problem, wenn kein anhänger dran hängt
dann dann ist das HZLGG eben 3,5t, daher mit dem neuen FS zu fahren, no problem
interessant schon die frage ob ein solches fahrzeug mit FS B neu überhaupt auch nur mit einem leichten 750kg gefahren werden dürfte. vermutlich nicht, denn dann erhöht sich ja das HZLGG auf 3,6t und damit liegt es über 3,5t. ohne diesen eintrag (3,5t -> 3,6t) dürfte ja theoretisch noch zusätzlich ein leichter hänger bis 750kg nur mit FS B neu alleine gefahren werden.

und betreffend autobahnmaut, naja, die ASFINAG ist nicht gerade für kundennähe bekannt. sobald eine anhängevorrichtung dran ist fürchte ich gehen die von einem HZLGG von 3,6t aus, egal opb ein hänger dran hängt oder nicht, denn es geht ja eben nicht um den momentanen zustand, die momentanen gewichte, sondern eben das HÖCHSTE ZULÄSSIGE gesamtgewicht. und das ist (mit hänger) 3,6t

ohne anhängevorrichtung würde ich mir die sorgen eher nicht machen. wenn es technisch nicht möglich ist einen anhänger dran zu hängen dann kann das hzlgg ja nicht 3,6t sein. falls es technisch sowieso unmöglich ist eine AHK zu montieren und du oft durch AT fährst würde ich drüber nachdenken das raustreichen zu lassen aus dem schein

egal was, wo und wie, die sache ist jedenfalls eine prima möglichkeit zum streiten ohne ende, ich nehme auch an wenn du dich bei drei stellen dazu erkundigst wirst du drei verschiedene antworten erhalten

lg
g

Wolle1602 am 06 Dez 2008 13:23:59

Hallo ihr Lieben, ich sehe die Meinungen gehen hier weit auseinander. Auch ich habe jede Menge offizielle und inoffizielle Stellen gefragt, und auch hier gab es von 10 Leuten 10 Meinungen. Aber ich möchte erst einmal auf eure Schreiben antworten:
zu INGEMAUS : Natürlich fahre ich oft mit Anhänger, sonst wäre mir der Eintrag in den Papieren wahrscheinlich gar nicht aufgefallen. Aber auf meinen Touren nach Kroatien werde ich vor die Entscheidung gestellt : GO-Box oder Pickerl.
zu POLARWOLF : Alles was du geschrieben hast stimmt. Es ist nun mal so dass das geschriebene Wort ( Eintrag ZGG ) in den Papieren maßgeblich ist, und NICHT das tatsächliche Fahrzeuggewicht zum Zeitpunkt der Kontrolle.
zu MANNI63 und PAULE2: Der Führerschein spielt hierbei keine Rolle. Mit dem alten Lappen darfst du ja schließlich Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen bewegen, und dann sogar noch einen Tandemanhänger von fast 10 Tonnen ziehen.( Wenn die Anhängelast entsprechend hoch ist und das Fahrzeug eine Luftdruckbremse besitzt )
zu HENRIE : Wenn du keine Anhängerkupplung hast kommst du ja erst gar nicht in die Verlegenheit auf 3,6 T aufgelastet zu werden. Ohne Anhänger keine Auflastung
Ich bin davon überzeugt dass sich einige Fahrer in Österreich bewegen und mit gutem Gewissen das Pickerl an der Frontscheibe haben, obwohl eine GO-Box fällig wäre. Ging mir im letzten Urlaub genauso. Ich hatte eben Glück denn : Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Danke euch für euer Interesse. Man sieht sich, Euer Wolle

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