|
Hallo,
haben uns ein 6Jahre altes Wohnmobil von privat gekauft. Und jetzt mussten wir feststellen, das WoMo im Alkoven undicht ist. Bei der ersten Besichtigung habe ich im Alkoven schon eine Leiste bemängelt, die war links dicker wie rechts. Antwort das haben wir schon so gekauft, da ist sicher was drunter Montiert. Bei der 2. Besichtigung haben wir meine Eltern mitgenommen. Meinem Vater gefiel die Leiste im Alkoven Außenbereich nicht und er fragte den Verkäufer ob das Fahrzeug dicht ist. Was er mit ja beantwortete. Auch hier wurde der Verkäufer auf die Leiste im Alkoven hingewiesen und er holte seine Frau hinzu und versicherte uns das Wohnmobil ist Dicht. Zuhause haben wir gleich mit der Reinigung begonnen und die besagte Leiste im Alkoven abgeschraubt und... Es standen Wassertropfen unter der Leiste und keine Kabel oder so. Sprich die Leiste war aufgequollen und schon angeschimmelt. Als erstes mal die Rechtschutzversicherung angerufen ( Allianz) und dort auch gleich zum telefonischen Beratungsgespräch weiterverbunden worden. Hier wurde uns etwas Hoffnung gemacht und was von Arglistige Täuschung erzählt. Aber wir sollen uns einen Anwalt vor Ort suchen. Der hat uns das gleiche erzählt und uns Hoffnungen gemacht. Jetzt hat er den Verkäufer um Stellungsnahme gebeten und uns beauftragt einen Kostenvoranschlag einzuholen. Der Kostenvoranschlag ist nur sehr ungenau, aber 3 Tage nach Kauf bescheinigt er eine Schimmelbildung. Die Stellungsnahme des Verkäufers ist über einen Anwalt gelaufen und der bekundet nochmals, das WoMo sei zum Zeitpunkt es Verkaufes Dicht gewesen. Hat jemand so ein Verfahren schon gewonnen? Oder kann uns berichten wie sein Verfahren ausgegangen ist? BatkeB Hallo,
habt Ihr im Vertrag unterschrieben : gekauft wie gesehn , Privatverkauf : kein Umtausch , keine Garantie kein Rückgaberecht ??? Wenn ja , dachte ich immer damit ist der Verkäufer aus dem Schneider. Ich bin aber Laie ....und nicht sicher ! Hallo Batke
Das hat zwar nichts mit der Undichtigkeit zu tun, aber ist der Bürstner A5500; EZ 91; 2 Liter Benzin, wie geschrieben ein Benziner oder ist es ein Diesel? Wenn es wirklich ein Benziner ist, dann war Euch ja auch bestimmt klar was da für Sprit kosten auf Euch zukommen! Bei einem Bj. 91 wäre ich aber sehr vorsichtig gewesen und hätte mir das vom Verkäufer bescheinigen lassen das alles dicht ist und keine undichtigkeit vorhanden ist. Aber, hast Du schon einmal in betracht gezogen das der Verkäufer das wirklich nicht wusste. Da hast Du schlechte Karten. Ist meine Meinung. Hallo,
der Bürstner A5500 ist unser alter den haben wir vor 2 Wochen abgegeben. Ändere das Profil noch. Aber die Benzinkosten waren nicht so arg, ähnlicher Verbrauch wie beim Diesel. Der Neue ist ein Bürstner A 535-2 EZ 2003. Die Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen. Aber auch ein mündlich zugesagte Zustand wie Dichtigkeit ist ein wesentlicher nutzungsbestandteil und darf nicht falsch beantwortet werde. Zumal er dies auch noch von seinen Anwalt schriftlich bestätigen lässt. Bernd
Hallo Bernd Ich hatte mich schon gewundert, weil Du geschrieben hattest 6 Jahre alt und dann hatte ich das Profil gesehen. Nun zu dem anderen, hat er es gewusst, oder hat er es nicht gewusst? Das ist die Frage. Auf jeden Fall wünsche ich Euch das es für beide Seiten akzeptable Einigung kommt. Totz allem ein FROHES-OSTERFEST Hallo Batkes!
Auch bei einem privaten Kauf muss der Verkäufer haften wenn er die Unwahrheit sagt. Bewußt oder unbewußt ist zwar die Frage, aber ein Mobil mit Schimmelbildung, das hätte der Verkäufer wissen oder selbst sehen müssen. Bei Deinem Kauf läuft es wohl auf arglistige Täuschung hinaus, die Du aber beweisen mußt. Bei einem Ausschluss der Sachmängelhaftung im Vertrag, wird es noch etwas schwieriger. Sicher kann der Verkäufer die Schimmelbildung gesehen haben aber eben auch nicht. Dazu wird eines Tages, wenn es dazu kommen sollte, der Richter Dich fragen: Warum haben sie die Leiste nicht schon gleich beim ersten Verdacht oder vor Kauf abgeschraubt? Versuche doch über einen Kostenvoranschlag den Schaden schätzen zu lassen und sich mit dem Verkäufer zu einigen.Das spart Zeit und Geld und Nerven! Selbst Ratanplan sagt immer, lieber eine schnelle gütliche Einigung als zu prozessieren. Dies will bei einem RA schon etwas heißen! Aber er hat recht. schöne Ostertage und tschüss ingemaus Dem Verkäufer arglistige Täuschung nach zu weisen, ist vertane Zeit und Geld :!:
Was ich nicht verstehe, ihr seit schon so lange hier angemeldet und fahrt ohne Meßgerät ein älteres WoMo kaufen. Dann seit ihr auch noch mißtrauisch und nehmt die Kiste mit, also so naiv könnt ihr doch nicht sein. Spart euch die Nerven für einen Gerichtsstreit und einigt euch mit dem Verkäufer irgenwie. Ist leichter gesagt als getan, aber alles andere ist sinnlos. "Bin gebranntes Kind" Ich bekomme nicht mal für meinen Sachmängel behafteten Bus, trotz Sachmängelhaftung mein Geld ohne Gericht wahrscheinlich wieder. Wenn mir mehrfach versichert wird, dass das Fahrzeug trocken ist, dann nehme ich schnell Füller und Papier und lass mir das unterschreiben auch wenn ich so blöd wäre und dieses Mobil so kaufen würde. Hi Waldtroll,
würdet Ihr jemandem mit einen Schraubendreher an Euer WoMo lassen? Ich nicht. Und am Tag nach dem Kauf habe ich die Leiste abgeschraubt und wollte sie richten wie mir der Verkäufer unter Zeugen Versichert hat, da ist was nicht richtig drunter montiert worden. Und dachte bei einem 6 Jahre alten WoMo sollte Undichtigkeit noch kein Thema sein? Aber mich würde eigentlich eher Interresieren ob schon jemand so einen Prozess schon mal durchgemacht hat und was da raus gekommen ist? Im Übrigen war ich bei 2 Wohnmobilhändlern und die haben gesagt das so ein Wasserschaden eigentlich erkannt werden müsse zumal die Leiste nachweißlich nachträglich mit einer Zusatzschraube befestigt wurd und der WoMo Händler der dem Vorbesitzer das Fahrzeug Verkauft hat kann nachweißen das es vor 1,5 Jahren als es der Vorbesitzer es gekauft hat Dicht war. Mit diesen Fakten sollte es möglich sein dem Verkäufer nachzuweißen, das er die Leiste nachgebessert hat oder nachbessern gelassen hat. Somit von dem Schaden kentniss hatte und uns belogen hat. Eine aussergerichtlichen schnellen Einigung bin ich auch nicht abgeneigt. Nur kann ich mir das nicht vorstellen. Und da die Rechtschutzversicherung bezahlt kann ich mit einem Prozess nicht all zu viel verlieren. BatkeB Hi Camperfrank,
und was sagst du wenn ich es von Anwalt der Verkäufers schriftlich habe? Genau so hätte er es auch im Kauffertrag schriftlich bestätigt. BatkeB
hallo BatkeB ich hab sowas hinter mir, und in diesem forum waren aus taktischen gründen darüber nur 3 leute informiert. du hast hier schon sehr viele gute hinweise erhalten. 1. arglistige täuschung kannst du das beweisen? hast du zeugen? wird der gutachter vor gericht bestätigen das der verkäufer dies hätte wissen müssen? diese frage kann vor gericht alles entscheiden. 2.worauf willst du klagen, schadenersatz oder rücknahme? letzteres kann für dich sehr teuer werden, da du die unterstellung bis zur hauptverhandlung auslegen mußt und den wagen nicht benutzen kannst. zahlt keine RV. 3. hast du eine gütliche vereinbarung versucht? ich will und kann hier nicht alles schreiben, aber es lief durch zwei instanzen, anderthalb jahre. zwar hab ich gewonnen und 80 % des kaufpreises erhalten, aber hast du auch die nerven dazu? du solltest dir erst die antworten darauf geben, und wenn du dann klagen willst mußt du es auch knallhart durchziehen. gruß peter
Wie schon mehrfach geschrieben wurde, am besten ist man einigt sich vorher. Denn auch wennDu im Rechtschutz bist, kostet es viel Zeit und Nerven. Auch läuft es meistens auf einen Vergleich raus. Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei Sachen... Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand. Nun ich drücke Dir die Daumen, das alles für Dich positiv ausgeht.
Wo ist jetzt das Problem wenn es so ist?? Wer ein Mobil kauft und die 70€ für eine Besichtigung vom Fachmann nicht ausgeben will, muß bei sich die Schuld suchen.....
Lese erst mal richtig meinen Beitrag, habe nur was von messen geschrieben. Wenn Du hier schon die Nerven verlierst, dann Prost Mahlzeit. Habe in 2 Jahren nur 2 Verhandlungen gehabt und konnte das WoMo nicht nutzen. Arglistige Täuschung mußt Du beweisen,das heißt Du mußt belegen er hats gewußt :!: schlechte Karten hats Du schon wenn der Händler sagt bei ihm wars dicht, warum soll es dann nach 1,5 Jahren beim Verkäufer undicht gewesen sein und er es auch noch gewußt haben :?: Das war sicherlich beim Händler schon undicht und der lacht sich jetzt eins ins Fäustchen :D Wünsche Dir viel Erfolg was reitet ihr denn auf einer 'arglistigen Täuschung' rum, es geht doch wohl eher um das 'Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft' - da muß nichts arglistig sein und deswegen auch nicht nachgewiesen werden. Wenn der Verkäufer beweisbar sagt, es ist dicht und es ist nicht dicht, dann sieht es gut aus.
Allerdings geht es ums BEWEISBAR und auch darum den Zustand zeitnah zu dokumentieren, und zwar auch so, dass es vor Gericht Bestand hat. Ohne viel Ahnung würde ich mich lieber auf Rechtschutz und Anwalt verlassen und evtl. eine gütliche Einigung anstreben. Die Saison steht vor der Tür oder hat schon angefangen. Mat. [quote="matthiast4"
Allerdings geht es ums BEWEISBAR und auch darum den Zustand zeitnah zu dokumentieren, und zwar auch so, dass es vor Gericht Bestand hat. Mat.[/quote] Es steht aber nicht im Kaufvertrag, dann kommt es darauf an wies der Richter sieht und wie man es belegen kann. Hat keinen Erfolg, nach meinen Erfahrungen. Ich bin der Meinung, dass zunächst mal der tatsächliche Schaden bzw. die Reparaturkosten zu ermitteln sind. Evtl. auch mal das Protokoll der letzten Dichtigkeitsprüfung anschauen. Erst nach Ermittlung der Reparaturkosten würde ich entscheiden ob eine gerichtliche Auseinandersetzung sinnvoll ist. Ich habe das auch hinter mir und wünschte mir ich hätte es lassen.
Versuch dich gütlich zu einigen. Bei mir dauerte es eineinhalb Jahre, viel Nerven und weisse Haare und selbst in der zweiten Instanz bekam ich kein "Recht" und da drehte es sich ums Baujahr, ums Gewicht und noch einiges. Das Gericht war eben nicht mit uns. Was ich immer noch nicht geschluckt bekomm. Der Richter der ersten Instanz schrieb in seiner Unrteilsbegründung, das es schon den Eindruck hat das die Zeugin nicht die Wahrheit sagte :eek: :evil: und hat uns trotzdem abgeschmettert
Ja Ina , so ähnlich wars bei uns auch, nur das ich die 2 Instanz sausen lassen hab und das war gut so. 7500 € Gerichtskosten für nix, das Geld fehlt mir immer noch :!: Hallo,
hört sich ja alles nicht optimistisch an. Also vom Fahrzeug zurückgeben haben wir uns verabschiedet. 2Jahre ohne es zu nutzen wollen wir es nicht rumstehen haben. Und ein Vergleich, gewinnen oder verlieren? Wenn die Rechtschutz alle Gerichtskosten ohne Selbstbeteiligung bezahlt kann ich ja selbst bei einem schlechten Vergleich nur gewinnen. Und den Nutzungsausfall kann ich ja auch noch zumindest Anteilig gelten machen. Obwohl ich auf etwas positivere Antworten gehofft habe. BatkeB Hallo Batke,
imho und nach eigener Erfahrung mit dem PKW kannst du den Nutzungsausfall gleich vergessen, da macht fast kein Richter mit, es sei den er ist selbst ein Wohnmobilfahrer, den für die anderen ist Wohnmobil Luxus, und somit nicht wert einen Ausgleich zu bekommen, leider!
Ich bin Allianz versichert ;) und die rechnete sich ja auch aus das ich alle Chancen habe, sonst hätten sie ja nicht bezahlt Ich würde mal den User "rantanplan" ansprechen.
Ich auch :!:
Leider schafft es nicht mal das Forum, die Antworten schön zu reden. Prima finde ich trotzdem, wieviele hier bereit sind, Ihre Erfahrungen weiter zu geben. Auch wenn sie nicht so gut sind. Da kann man immer noch ´nen Euro sparen. Hast Du denn schon mal nachgefragt, was eine ordentliche Reparatur kosten würde? Waldtroll, warum musstest du dann zahlen? :eek:
? auch mich vertreten und einen guten Job gemacht, aber die Richter hatte sowas von null Ahnung :roll: Batek, versuchs, wenn du die Nerven hast. Stehen lassen habe ich meinen nicht, ist ja mein einzigstes Fahrzeug Hallo,
einen Kostenvoranschlag habe ich. Soll 3000€ ohne Material kosten. Genau kann man es aber erst sagen wenn mann hinter die Verkleidung schaut, aber Bürstner Mannheim meinte ich soll mit 4500 bis 5000€ rechnen. Auf eine Reaktion von Rantanplan habe ich auch gehofft. Nur nach Heidelberg wird er für mich sicher nicht kommen. Bernd
Wenn Du ihn beauftragst (und bezahlst) wird er vermutlich für Dich auch nach Honolulu kommen ... es ist sein Job, er lebt davon :!: Hallo BatkeB,
von wem ist den der Kostenvoranschlag? Wir hatten vor einem Jahr auch einen Wasserschaden und bei unserem Kostenvergleich große Unterschiede bei den Werkstätten festgestellt. Mein Alkoven richten hätte in Bodelshaus, tiefstes Schwabenland :) was um die 1000€ gekostet.
MyHammer, wird auch oft empfohlen. Herr Daehn wurde die Fahrt von Bad Hersfeld bis nach Fürth von meiner Allianz bezahlt.
Ich mußte deshalb die Häfte bezahlen, weil ich das WoMo gekauft hatte, hatte ich noch keine Rechtsschutz. Der Schaden ist aber bei der Nachbesserung in Sprendlingen erst richtig gemacht worden und das Auozentrum Oranienburg jegliche Verantwortung ablehnte, obwohl die der Auftraggeber waren. Die schiefgegange Nachbeserung wurde mir bei der Abhohlung in Sprendlingen bestätigt. Als es vor Gericht ging und ein Gutachten gemacht wurde, stellte sich heraus, es ist ein Mietfahrzeug gewesen, hatte aber kein Mietfahrzeug kaufen wollen und es stand auch im Kaufvertarg"kein Mietfahrzeug". Der Verkäufer als Zeuge, bestätigte dem Richter, "der Käufer konnte nicht feststellen und auch auf dem Betriebsgelände hatten wir keine Hinweise, daß wir Vermieter sind unsere Mietflotte steht wo anders" Der Richter schaute darauf hin zum VW Anwalt und meinte, immer noch zu keinen Vergleich bereit,(sinngemäß) der nein. Die 2. Instanz wurde dann von der Allianz rigoros abgelehnt. Deshalb sag ich immer, wie es der Richter sieht oder wie lang der Arm des anderen ist :D |
Anzeige
|