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Parken in Wohnsiedlung 1, 2


casca am 05 Jun 2009 13:52:51

Hallo zusammen,

habe vor 2 Wochen ein Womo gekauft < 3,5t.
Erst fing alles harmlos an. Ein Nachbar sprach mich an, wie ich es finden würde, wenn so ein Kasten vor meinem Fenster stehen würde. Zur Info: Zwischen der Wohnung des freundlichen Rentners und meines Womos lag eine zweispurige Hauptstraße!

Mittlerweile ist es völlig egal wo ich stehe. Überall erhalte ich böse Blicke und es wird mit Polizei usw. gedroht.

Meine Frage:
Wie würdet Ihr euch in meiner Situation verhalten?
Gibt es eine klare gesetzliche Regelung für NRW?

Vielen Dank für die Infos.
LG
Casca

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lwk am 05 Jun 2009 14:01:28

Bis 3,5 to wie PKW. Die freundlichen Mitmenschen sollten sich doch erst Sachkundig machen, oder die Klappe halten, dann merken die Anderen nämlich nicht, wie dumm sie sind.

Unser WoMo steht immer auf einem öffentlichen Parkplatz, Kommentar eines eines älteren Mannes und seiner Frau: Hier ist doch kein Campingplatz!! Meine Antwort darauf war etwas unfein.

Dickes Fell anschaffen.

jonathan am 05 Jun 2009 14:05:17

Diese Menschen, die über alles, was für ihren Dunstkreis "fremd" wirkt, etwas zu meckern haben und auch ganz schnell mit dem Ruf nach der Ordnungsbehörde bei der Hand sind, gibt es leider überall :cry: . Du brauchst dir um dein WoMobis 3,5 to. und dessen Abstellplatz keine Gedanken machen, wenn es an einer Stelle steht, die nuicht explizid nur für PKW oder LKW usw. freigegeben ist. Meckerpott ignorieren und hoffen, daß er nicht heimlich des Nachts dir die Luft aus den Reifen lässt-machen diese Blödmänner nämlich gern-ihren Frust so abzulassen.
Werner

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jonathan am 05 Jun 2009 14:07:52

Ach ja-und herzlich willkommen hier!

casca am 05 Jun 2009 14:51:10

Danke! Das ist schön zu lesen und baut auf.

Ich finde es ärgerlich. Wollte mit der Anschaffung auch ein Stück "Freiheit" kaufen und jetzt so was. Ich könnte verstehen, wenn ich direkt auf der Balkonseite vor einer Parterrewohnung stehen oder wenn ich das Fenster vom Nachbarn verdecken und er wegen Lichteinfall klagen würde. – Ist aber nicht so und es stehen keine Verkehrsschilder an der Straße.

Was jetzt hier in der Straße abgeht empfinde ich als reinste Schikane. Da hetzt ein Nachbar den anderen auf. Wohl denen, die Ihren eigenen Stellplatz vor der Haustüre haben...

FastFood44 am 05 Jun 2009 15:04:03

casca hat geschrieben:Wohl denen, die Ihren eigenen Stellplatz vor der Haustüre haben...


Darüber bin ich auch sowas von froh!!!
Und wenn wir unterwegs sind und ich sehe in einer Wohnstraße ein Womo mit örtlichem Kennzeichen auf der Straße stehen, kann ich mir schon immer sehr gut vorstellen dass es da Genossen gibt die damit einen Anlass für Nachbarschaftsstreitereien haben.


In den Ferien waren wir in einer Gegend die von Touristen mehr als gut besucht ist, im Thermalbad.
Auf sämtlichen Parkplätzen in der Gegend ist Nachtparkverbot oder Parkverbot für Womos ......
Auf dem Parkplatz ganz viele (!!) Schilder mit einem Womo drauf und "Campieren verboten".
Man fühlte sich schon als Womo-Badegast der ganz normal den Schwimmbadparkplatz für diese Zeit nutzen will wie ein Kleinverbrecher.

Wie wir zum Schwimmbad gehen kommt uns ein Paar entgegen (wußten nicht dass das unser Womo war) und sie sagt:
Die dürfen da aber nicht parken!
Er: Spätestens am Abend müssen die aber echt weg sein.
:angry:
Mit solchen Schildern kommt bei der Bevölkerung erst so richtig der Verdacht auf dass ein Womo ja was böses sein muss.

PETRA

casca am 05 Jun 2009 15:24:03

Ja, böse und gefährlich!

Ich glaube einfach, dass diese Menschen einen Drang verspüren andere Menschen tadeln zu müssen oder es ist der Neid usw. ?

Bin gespannt wie es sich entwickeln wird..........

uschi-s am 05 Jun 2009 15:30:54

Solange man, auch wenn nur mit Beschimpfungen vom Nachbarn, noch vor seiner Wohnung parken darf, ist es ja noch zu ertragen. Wir dürfen vor unserr Wohnung nicht parken, es sei denn, wir riskieren ein Knöllchen. Es gibt nur Anwohnerparkausweise, aber auch nur für Autos bis 5 m Länge. Da fallen wir leider durchs Rost. Gott sei Dank gibt es in der Nähe einen Schulhof und der Hausmeister ist so gnädig, dass wir unser WoMo dort zum Be- und Entladen hinstellen dürfen. Sonst müssten wir jedesmal mit dem Pkw gepackt zur Halle, ein- und auspacken, Pkw dort parken, dann wegfahren und bei der Ankunft in umgekehrter Reihenfolge wieder von vorne beginnen. Das ist eben der Nachteil, wenn man nicht in einer ländlichen Region oder wenigstens in einer Straße wohnt, wo es noch freie Parkplätze gibt.

reisekatze am 05 Jun 2009 16:03:08

jonathan hat geschrieben:Diese Menschen, die über alles, was für ihren Dunstkreis "fremd" wirkt, etwas zu meckern haben und auch ganz schnell mit dem Ruf nach der Ordnungsbehörde bei der Hand sind, gibt es leider überall :cry: . Du brauchst dir um dein WoMobis 3,5 to. und dessen Abstellplatz keine Gedanken machen, wenn es an einer Stelle steht, die nuicht explizid nur für PKW oder LKW usw. freigegeben ist.


In unsere (Wohn)Straße stehen drei Wohnmobile zwischen 6-7,30 m, alle zwischen 3-3,5 to. Die Straße ist nur ca. 500 m lang und nur so breit, dass zwei Wohnmobile vorsichtig aneinander vorbei können!

Wahrscheinlich sind wir schon gelegentlich verflucht worden, vor allem von den Müllwagenfahrern, aber beschwert hat sich noch niemand.


jonathan hat geschrieben:Meckerpott ignorieren und hoffen, daß er nicht heimlich des Nachts dir die Luft aus den Reifen lässt-machen diese Blödmänner nämlich gern-ihren Frust so abzulassen.

Vor solchen Sachen habe ich auch Angst!

Haikumsai am 05 Jun 2009 16:04:36

casca hat geschrieben:Was jetzt hier in der Straße abgeht empfinde ich als reinste Schikane. Da hetzt ein Nachbar den anderen auf.


Hi du,
So war bzw. ist es bei mir auch. sind aber nur die älteren Leute (Rentner) denen ist bestimmt Lanweilig, die denken sie wohnen länger da als ich und müssen den Sheriff spielen. Ich habe mich bisher mit allen gestritten, auch die Polizei war schon da, ohne Erfolg, ist zwar nicht schön, aber ich kann auch nichts ändern. Jetzt macht mir das streiten mit meinen Nachbarn in der Straße sogar manchmal spaß :D


Womofroeschi am 05 Jun 2009 16:20:47

Hallo,
Mach Dir keine Sorgen.
Wofür bezahlst Du den steuern?

Mitmenschen die nur meckern haben erstens keine Ahnung und zweitens sind das meist Neider,welche Dir dein WoMo und das stückchen Freiheit nicht gönnen.

Gemeinden und Städte, welche nur mit Verbote für WoMos zugepflastert sind einfach Meiden, die wollen unser Geld nicht.

Habe solche Stellplätze aus meinem Reiseplaner gelöscht.

Immer schön Frech bleiben.

beste
Harald

guenterp_de am 05 Jun 2009 16:41:51

Harald Schmidt hat geschrieben:Hallo,
Mach Dir keine Sorgen.
Wofür bezahlst Du den steuern?

Mitmenschen die nur meckern haben erstens keine Ahnung und zweitens sind das meist Neider,welche Dir dein WoMo und das stückchen Freiheit nicht gönnen.



aber gerade deswegeb würde ich mir Sorgen machen.Was ist wenn Du frühs zum Womo schaust und es ist demoliert oder zerkratzt etc???? :?

LowCostDriver am 05 Jun 2009 16:58:16

Was Günther schreibt ist leider nicht ganz unrealistisch.
Ist uns schon passiert mit einer kleinen Ansichtskarte "aus Solingen" im Reifen: --> Link
Wir haben es nie heraus bekommen, aber es waren wohl auch uns nicht wohlgesonnene Zeitgenossen :(

Mittlerweile parken wir woanders und ist bislang gut gegangen...

Versucht den Dialog und schaut mal (obwohl das Gesetz da auf eurer Seite ist, nur wenn Zusatzschild/Symbol "PKW" angebracht ist, darfst du da nicht parken!), ob ihr vielleicht sonst woanders stehen könnt.

Notfalls überlegt euch einen Hallenplatz oder einen Abstellplatz zu mieten, das wird übers Jahr gesehen billiger, als 4 neue Reifen :roll:

Tut mir echt leid für euch, aber oft spielt auch der Neid hier eine große Rolle.
Lasst euch deswegen euer Hobby nicht vermiesen.


Björn

Nasenbär am 05 Jun 2009 17:06:28

Das Thema gabs ja schon ein paar mal. Hier ZB.:

--> Link

Ist vieleicht auch was für dich dabei. :)

canter am 05 Jun 2009 17:52:00

Wir hatten auch schon etwas ähnliches mit Sachbeschädigung an unserer alten Dame. Da unser Womo auf einem nicht eingezäunten Teil des Grundstückes ( landw. Grundstück, daher incl. LKW parken alles erlaubt ) steht, räumlich definitiv niemanden ausser uns selber stören kann war es wohl einfach Neid.
Bei uns wurde das hintere Kennzeichen abgerissen, mehrfach zerbrochen und in den Garten geworfen. Zusätzlich noch ein "nettes" Hakenkreuz in den Dreck der Rückwand gewischt (so 1x1m) . Ich war so sauer das ich die Polizei kommen ließ, die ( wg. dem NS Symbol ) mit Foto, Spurensicherung, Befragung der umliegenden Anwohner sehr aktiv wurden. Seither bin ich mir sicher das -wenn es ein Nachbar gewesen sein sollte- ich sogar direkt vor dessen Haustür parken könnte ohne das etwas passiert.
Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft nach 3 Monaten eingestellt.

Nixe04 am 05 Jun 2009 18:11:12

uns ist letztes Jahr was mit dem geliehenen WoMo passiert....

Wir besuchten eine Freundin in Singen /Bodensee und parkten dort ganz normal im Wohngebiet, breite Strasse - nicht direkt vor einem Fenster oder so.
Am nächsten Tag entdeckten wir - wir waren mittlerweile bei einem WoMo-Händler zum Gucken ;-) - auf der Rückwand, das da jemand mit Kugelschreiber draufgeschrieben hat "Hier ist kein Campingplatz". Wir waren ziemlich geschockt, zumal es nicht mal unsers war. Aber der Händler war so super, und hat uns den Mist vom WoMo entfernt!

Unsere Freunde sind sicher, das es bei ihnen im Viertel passiert sein muss.... :twisted:

jakeomat am 05 Jun 2009 18:20:06

Rein rechtlich gesehen darfst du in Wohngebieten mit LKW bis 7,5t parken und keiner hat was zu melden. Guckt mal hier:

§12 Abs. 3a StVO hat geschrieben:Regelmäßiges Parken von Lkw über 7,5 t in allgemeinen Wohngebieten

"Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3. in Kurgebieten und
4. in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen."

Das Nachtparkverbot ist im Interesse des Schutzes der Nachtruhe der Wohnbevölkerung vor Lärm- und Abgasbelästigungen durch ankommende und abfahrende Lkw dort unerlässlich, wo die Wohn- und Erholungsfunktion eines Gebietes eindeutig im Vordergrund steht.

Wegen des nicht geringen Eingriffs in den Gewerbebetrieb eines Unternehmers sollen die Gebiete vom Parkverbot ausgenommen werden, die in Gewerbe-, Industrie- oder auch Mischgebieten liegen.

Es ist gesetzlich nicht gewollt, das Parken im Einzelfall zu verbieten. Das Parkverbot bezieht sich vielmehr auf den Unternehmer, der die Straße dadurch als Betriebshof missbraucht, dass er Nacht für Nacht oder an den Wochenenden, und damit regelmäßig, seinen Lkw dort parkt oder parken lässt. Ein gelegentliches Aussparen einiger Nächte oder einiger Wochenenden steht der Regelmäßigkeit nicht entgegen!

(siehe hierzu auch: Beck'sche Kurzkommentare, Peter Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage, Rd.-Nr. 7 zu § 12 StVO, S. 526, Verlag C. H. Beck)


Also, selbst wenn das Womo > 7,5t wäre, könnte keiner was sagen, das ist ja ganz offensichtlich kein Fahrzeug eines Gewerbetreibenden und wird auch sicherlich nicht regelmäßig mitten in der Nacht gestartet :D



Jake

Badyy am 05 Jun 2009 19:37:19

Selbst wenn man wie ich einen eigenen Parkplatz hat gibt es immer noch Zeitgenossen, die einem das Leben schwer machen wollen.

Eine ältere Dame beschwert sich regelmäßig darüber, das ihr Parkplatz ( links neben meinem Womo ) nicht mehr nutzbar ist.

Aber: habe es selber ausprobiert und problemlos einen großen PKW zwischen Womo und Mercedes parken können.

Das Beste ist aber: die Dame hat überhaupt kein Auto! :eek:

LowCostDriver am 05 Jun 2009 20:18:18

Badyy hat geschrieben:Das Beste ist aber: die Dame hat überhaupt kein Auto! :eek:


Unglaublich!
:nein:

Gast am 05 Jun 2009 20:19:00

Hi,

dieses Problem kenne ich nur zu gut :roll: wir mussten für zwei Jahren aus unserem Haus da unser Vermieter die gesamte Kolonie renoviert.

Da haben wir unseren eigenen Stellplatz :D :D :D

Die zwei Jahren in einer Etagenwohnung ohne Stellplatz waren die Hölle :evil: wir waren gezwungen unser Womo(nur 5,65m)auf die Straße zu stellen und nie hatte ich es jemanden vor das Fenster gestellt sondern meistens sogar ca.600m weg in einer Straße die links und rechts nicht bebaut ist und doch hatten wir des öfteren einen bösen Zettel an der Scheibe(hier ist kein Abstelplatz) :cry: :cry: :cry:

Seit Feb.wohnen wir wieder in unserer alten Straße mit eigenem Stellplatz :D :D :D :D

Ich hatte die ganzen zwei Jahren angst dass unser Womo beschädigt wird.

lwk am 08 Jun 2009 14:21:21

EinTrost bleibt: Neid muss man sich hart erarbeiten.....

camperfrank am 08 Jun 2009 14:25:58

Badyy hat geschrieben:

Das Beste ist aber: die Dame hat überhaupt kein Auto! :eek:


Aber vielleicht öfters "Herrenbesuch"???? :oops:

Eura665HS am 08 Jun 2009 14:26:47

Da kann ich nur sagen: Was hab ich fürn Glück mit meinem Vermieter / Nachbarn!

Gast am 08 Jun 2009 15:05:00

In meinem früheren Wohnort habe ich meinem unfreundlichen Nachbarn mal den Betrag genannt, der auf dem KFZ-Steuerbescheid stand.
Hat aber nicht gerade zur Entspannung beigetragen....
Gegen die Dummheit und den Neid mancher (geistig) armen Schweine scheint kein Kraut gewachsen.....

Viele ,
westy 75

psbu am 08 Jun 2009 15:06:23

Hallo,

wir parken unsere 8m und 4T auch immer
direkt vor dem Haus in einer relativ engen
Straße. Zum Glück haben wir zu allen Nachbarn
ein tolles Verhältnis, so daß niemand nörgelt. Für die Müll-
abfuhr ist es ein bisschen eng; die fahren dann einfach von der
anderen Seite rückwärts in die Strasse und gut is.
Selbst wenn ich auf der Straße das Womo wasche (kommt schonmal
vor) hat bisher keiner was gesagt.
Auf gute Nachbarschaft!


naty64 am 08 Jun 2009 15:11:52

Da kann ich nur sagen: Was hab ich fürn Glück mit meinem Vermieter / Nachbarn!


Ich kann mich dem nur anschließen. Wir wohnen auch in einer Wohnsiedlung (auf dem Lande). Einige gibt es immer, die einen nerven, aber die wohnen in unserem Fall am anderen Ende :D

Unser Womo steht in unserer Einfahrt. Da stört es keinen. Unsere Fellnasen melden sich sofort, wenn sich jemand an "ihrem" Besitz zu schaffen machen würde (wenn sie nicht grade :sleeping:)

piccolino am 08 Jun 2009 16:07:57

... und ich hab immer geglaubt, ich sei der einzige und h ätte schon so was wie Verfolgungswahn.
Obwohl mein -altes - WoMo rechtmässig geparkt war, beschwerte sich die Nachbarschaft bei der Polizei, ich würde sie an dem Ein- und Ausfahren auf ihr Grundstück sichtbehindern. Die Polizei bat mich, des lieben Friedens willen, doch woanders zu parken. Ich stellte es dann auf dem Bürgersteig ab, aber da mehr als 2,5 t. bekamm ich täglich eine Strafmandat in Höhe von 5 €... dies allerdings nur aufgrund einer Anzeige eines weiteren Nachbarns, vor dessen Haus/Fenster ist stand. Der Mitarbeiter des Ordnungsamtes kam extra wegen mir mit einen Kleinkraftrad von seiner Dienststelle angefahren,um die 5 € Knolle ans Fenster zu stecken.. Täglich!!!. Es wurde mir zu teuer und ich parkte wieder.. s.o... und natürlich besuchte mich die Polizei wieder s.o. Ich parkte dann 100 mtr. weiter weg in einer Seitenstr. ohne Bebauung... 6 Wochen später war das WoMo geklaut.. ich hab hier schon mal drüber berichtet.
Seit 1,5 Jahren hab ich zwischenzeitlich ein neues WoMo . Habe die Einfahrt vor meinem Haus etwas umbauen lassen, so dass ich jetzt dort mehr schlecht als recht stehen kann...

lwk am 09 Jun 2009 13:01:16

Wenn ein Polizist mich mehrfach zu etwas auffordert, für das es keinen rechtlichen Hintergrund gibt, so ist das Nötigung. Der freundliche Hinweis auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde schafft da Ruhe, alternativ ein freundliches Gespräch mit dem Dienststellenleiter.

verleihnix am 09 Jun 2009 13:10:40

Frei nach Schiller

Es kann der Frömmste nicht im Frieden bleiben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt

Ein Jahr lang war Ruhe. Gemeckert wurde weil er vor einer Straßeneinmündung stand. Rechts vor links. Aber ordnungsgemäß abgestellt.

StVO §12 3 Das Parken ist unzulässig
1. : vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.


Es waren 8 Meter :)


Auf meinem Hinweis sie sollten ihre Fahrweise anpassen, denn schließlich würden sie sich in einer 30er Zone bewegen, kam meistens nur ein dummes Gesicht.

Vor ein paar Tagen sprach mich mein direkter Nachbar an. Unser Womo würde seiner Hecke doch ein wenig viel Licht wegnehmen und das wäre nicht gut für das Wachstum der Hecke.

Des lieben Friedens wegen habe ich mich nach einem Stellplatz umgehört. Glück gehabt, direkt einen fast um die Ecke bekommen.

Hat auch seinen Vorteil. Jetzt kann ich in Ruhe dran schrauben ohne irgendwelche Kommentare der anderen Verkehrsteilnehmer. :wink:

casca am 09 Jun 2009 17:28:36

Huch, hier ist ja ganz schön was los.
Vielen Dank für die nützlichen Tipps.

Das so viele von ähnlichen Problemen betroffen sind, macht mich nachdenklich. Als ich heute den Wagen an einer anderen Stelle parkte, giftete mich schon wieder eine Nachbarin an und rief: "Hey, junger Mann, Sie können da nicht parken!", ich fragte, wieso denn nicht? Als Antwort hörte ich nur so komische Laute, wie "Ochhh, ..." und köpftschütteln usw. dann rufe ich eben die Polizei, da drüben an der Straße ist noch ausreichend Platz.
Bis jetzt habe ich noch nichts von der Polizei gesehen bzw. gehört.

Wenn sich jemand an meinem WoMo vergreifen sollte, sollte sich derjenige warm anziehen!

Badyy am 09 Jun 2009 18:21:45

Hat jetzt nix mit Womos zu tun, ärgert mich aber grad maßlos.
Habe gestern ein Auto mit "Zu verkaufen-Schild" in eine Parkbucht gestellt. Vor meinem Auto hört die Parkbucht auf, hinter meinem Auto eine weiße gestrichelte Linie, da man da nicht parken soll.
Es ist also definitiv nur Platz für einen PKW.

Was ist nun passiert??
Es hat sich 1,5cm hinter meinem Auto noch ein Auto hingestellt, so das ich nun nicht mehr rausfahren kann.
5m weiter ist der gesamte Parkstreifen frei, auf der anderen Straßenseite auch.

Klar, Polizei holen, da er ja auf einer Fläche steht, auf der nicht geparkt werden darf.........aber mir das ist Niveau zu niedrig und außerdem hab ich Angst, das mein Auto dann demnächst mal "tiefer" gelegt wird.

Fahr ich heute abend halt mal Fahrrad. :?
Manchen Leuten ist echt zu langweilig, anders kann ich mir sowas nicht erklären.

farmerj am 09 Jun 2009 18:24:30

Badyy hat geschrieben:Hat jetzt nix mit Womos zu tun, ärgert mich aber grad maßlos.
Habe gestern ein Auto mit "Zu verkaufen-Schild" in eine Parkbucht gestellt. .


Was allerdings auch verboten ist.................auf öffentlichen Strassen oder Plätzen....... :roll:

Sei froh dass du die Polizei nicht geholt hast :)

Badyy am 09 Jun 2009 18:54:19

Bin blond, aber nicht blöd.
Das weiß ich doch selber........hätte die ja auch vorher wieder entfernt. :wink:

alla-gud am 09 Jun 2009 18:57:52

auch meine nachbarn haben rumgemosert wegen dem 7 m Womo im neubaugebiet .... und des lieben friedens willen habe ich ne halle gefunden wo ichs unterstellen kann , was ja zweifelsohne seine vorteile hat . ...aber kostet 35 € im monat und muss 15 km fahren ...

frank04 am 09 Jun 2009 19:04:13

hallo,
also ich denk bei euren entrüstungen immer wohlwollend an alle, die sich VOR dem kauf des womo schon gedanken darüber machen, wo sie es nachher hinstellen! :D
und die, die missgünstige nachbarn haben, die haben sie auch ohne womo, oder?
grüße
frank
:)

wom am 09 Jun 2009 19:13:32

Verboten oder nicht erlaubt?

Ein Münchner Ehepaar, so stand es in der Zeitung, stellte VW-Bus mit Hänger auf der Straße ab und flog für 14 Tage in Urlaub.
Kaum zurück war der VW-Bus gestohlen! Gestohlen? Nein, das vorschriftsmäßig geparkte Gespann war abgeschleppt worden und durfte nun für schlanke 1000.- Euro Strafe und Gebühren wieder ausgelöst werden. Es war bei von der Stadt genehmigten Filmaufnahmen im Wege.

Merke: Auch zulässig abgestellte Fahrzeuge beinhalten nicht ein Recht auf einen Stellplatz auf öffentlichem Grund. Sollte in Notfällen oder mit üblicher Ankündigungsfrist wegen Bauarbeiten/Umzug/Staatsbesuch/Filmdreh das Fahrzeug dann im Wege stehen, kostet es auch Geld. Man muß es täglich kontrollieren.

dieter2 am 09 Jun 2009 19:21:42

wom hat geschrieben:im Wege.

Merke: Auch zulässig abgestellte Fahrzeuge beinhalten nicht ein Recht auf einen Stellplatz auf öffentlichem Grund. Sollte in Notfällen oder mit üblicher Ankündigungsfrist wegen Bauarbeiten/Umzug/Staatsbesuch/Filmdreh das Fahrzeug dann im Wege stehen, kostet es auch Geld. Man muß es täglich kontrollieren.


Bei Baumaßnahmen müssen 72 Stunden vorher die Halteverbotsschilder stehen.
Wer schon vorher steht wird auf Kosten der Baufirma umgesetzt.
Wer sich in den 72 Stunden da hinstellt wird kostenpflichtig abgeschleppt.

Habe schon einige Baustellen ausgeschildert.

Dieter

wom am 09 Jun 2009 20:28:23

dieter2 hat geschrieben:Bei Baumaßnahmen müssen 72 Stunden vorher die Halteverbotsschilder stehen.
Wer schon vorher steht wird auf Kosten der Baufirma umgesetzt.
Wer sich in den 72 Stunden da hinstellt wird kostenpflichtig abgeschleppt.

Habe schon einige Baustellen ausgeschildert.

Dieter


Nicht in München.

wom am 09 Jun 2009 20:41:27

Interessant, scheinbar kocht hier jeder sein eigenes Süppchen:
der ACE Automobil Club Europa läßt durch einen Herrn Lempp mitteilen:

"Errichtung von Parkverbotszone wegen Baustelle oder Umzug – und das während urlaubsbedingter Abwesenheit. Was kann passieren?

Lempp: "Dauerparken ist zwar grundsätzlich erlaubt, jedoch muss man als Halter dafür Sorge tragen, dass das Fahrzeug jederzeit entfernt werden kann, wenn ein Haltverbotszeichen aufgestellt wird, beispielsweise wegen Bauarbeiten, einer Veranstaltung oder um einen Stellplatz für einen Umzugswagen zur Verfügung zu stellen. Die Halterpflicht gilt selbst bei krankheits- oder urlaubsbedingter Abwesenheit, so dass unter Umständen die Fahrzeugschlüssel einer Vertrauensperson überlassen werden müssen, die sich um das Fahrzeug kümmert. Für die Zulässigkeit des Abschleppens in solchen Fällen kommt es vor allem auf die Zeitspanne zwischen dem Aufstellen des Verbotszeichens und dem Abschleppen des zunächst korrekt geparkten Fahrzeugs an. Die von den Verwaltungsgerichten insoweit vorgeschriebenen Fristen variieren zwischen 4 Tagen und 48 Stunden".

Scorpiostefan am 09 Jun 2009 23:12:16

Die Halterpflicht gilt selbst bei krankheits- oder urlaubsbedingter Abwesenheit, so dass unter Umständen die Fahrzeugschlüssel einer Vertrauensperson überlassen werden müssen, die sich um das Fahrzeug kümmert.

Dann geben wir doch die Fahrzeugschlüssel auf dem nächsten Polizeirevier ab. Wäre ja interessant wenn die dann das Abschleppen anordnen...
Natürlch müßten wir es unserer Versicherung mitteilen,denn fahren dürfen nur meine Frau und ich.

Stefan

uwe brökelm am 17 Jun 2009 10:06:45

hier kocht wirklich jeder sein eigenens süppchen...
is mir in den 80er in wuppertal passiert..stelle mein fahrzeug samstags mittags dort ab wo er schon seit monaten stand..also kein halteverbot und nichts in der richtung...
und bin dann auch erst nachts nachhause gekommen..und am morgen war mein auto weg...
was war passiert..man hatte wohl am abend halteverbotsschilder hingestellt..entgegengesetzt zur fahrtrichtung...
und sie morgens um 4 umgedreht..also ab dann waren sie gültig und um 7 hatt man mein fahrzeug abgeschleppt...
weil in der umgebung ein flohmarkt stattfand...wohlgemerkt nicht in der straße wo mein fahrzeug stand..die war dann plötzlich feuerwehrzufahrt..für den flohmarkt.. obwohl auch selbst wenn die autos dagestanden hätten..noch eine breite von gut 5 metern war..
aber vor gericht hieß es nur ich hätte ja 3 std. zeit gehabt mein fahrzeug zu entfernen...
ich sagte zum richter..klar das ist ja auch der normale ablauf in der nacht eines bürgers sonntagsmorgens um 4 aus dem fenster zu schauen..was die stadtverwaltung grade macht..

terradoro am 17 Jun 2009 13:09:29

Nachdem unser Womo, ordentlich geparkt auf Parkstreifen und ohne das irgendwelche Personen gestört, behindert oder sonstwie beeinträchtigt werden weil kein Wohnhaus in direkter Umgebung liegt, nun zum dritten Mal in Folge beschmiert wurde, überlege ich mir ernsthaft mich mal auf die Lauer zu legen und dem Verursacher dieser Schmierereien den "Allerwertesten" stramm zu ziehen.....

Die Polizei interessiert das alles nicht da kein "Sachschaden" entstanden ist.

München ist wohl die wohnmobilfeindlichste Stadt hier in unserem lieben Land.

Bilder von den vergangenen Schmierereien und dem was ich heute Morgen entdeckt hatte ab heute Abend auf unserer Homepage.

Liebe

Reimud

Scorpiostefan am 17 Jun 2009 22:35:44

terradoro hat geschrieben:Die Polizei interessiert das alles nicht da kein "Sachschaden" entstanden ist.



Ein Haubesitzer könnte so etwas anzeigen. Vielleicht sollten wir für unsere stehenden Womos Grundsteuer bezahlen...
[Ironie aus]

Seihunter am 21 Jun 2009 19:25:17

dieter2 hat folgendes geschrieben::

Bei Baumaßnahmen müssen 72 Stunden vorher die Halteverbotsschilder stehen.
Wer schon vorher steht wird auf Kosten der Baufirma umgesetzt.
Wer sich in den 72 Stunden da hinstellt wird kostenpflichtig abgeschleppt.

Habe schon einige Baustellen ausgeschildert.

Dieter


Nicht in München.


Doch diese Regelung gilt auch in München

Peter

riobode am 21 Jun 2009 20:51:02

Hallo Reimud,

terradoro hat geschrieben:München ist wohl die wohnmobilfeindlichste Stadt hier in unserem lieben Land.
Bilder von den vergangenen Schmierereien und dem was ich heute Morgen entdeckt hatte ab heute Abend auf unserer Homepage.
Liebe
Reimud


OT: Es gab einmal eine Zeit, da wurde mit folgendem Spruch für München geworben: "München, Weltstadt mit Herz!"

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