dieter2 hat geschrieben:Sehe ich auch so.
Nur wer nach Aufforderung von VW keine Nachbesserung machen läßt läuft Gefahr das die Karre stillgelegt wird.
Erstmal ist der Motor, in dem es in dem Urteil geht, derjenige der den Dieselskandal ans Tageslicht gebracht hat.
Es geht also um die Änderungen die an dem Motor bzw der Software durchgeführt wurden.
Bzw, soweit ich das verstanden habe, ist die DUH mit der Entscheidung des KBA zum Abgasskandal nicht einverstanden.
Das bezieht sich jetzt aber alles auf den Golf mit DEM Motor.
Und die sind zwischen 10 und 18 Jahre alt.
Wenn das KBA jetzt VW auffordern muss eine neue Rückrufaktion zu starten dann dauert das 1 Jahr.
Dann werden die KFZ-Besitzer ausfindig gemacht, angeschrieben, aufgefordert ihr Fahrzeug in eine VW-Werkstatt zu bringen, ....
Und wenn dann das Auto nicht innerhalb von 2 Jahren nachgebessert wurde, meldet VW die Besitzer an das KBA, die dann widerum,....
Dann sind die Autos 15-25 Jahre alt.
Sofern sie überhaupt noch da sind.
Zumindest in Deutschland / Deutschland gemeldet.
Letztlich betrifft das also nur "eine handvoll" Autos.
Dafür haben sich die Gerichte aber damit beschäftigt, das KBA mehrfach, die DUH auch, ....
Und wer zahlt?
Vor allem der Steuerzahler!
Oder wer finanziert das KBA?
Oder die DUH?
Und wieviele Leute fahren wegen "dem Vorgang" zu Anwälten, zum Gericht, zur DUH, in die Werkstätten,....?
Dazu Schriftverkehr, Verhandlungen,.....
Ob das unterm Strich für die Umwelt wirklich positiv ausfällt? :gruebel:
Oder war das wiedermal reiner Lobbyismus? :gruebel:
Grüße
Dirk