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Auflastung auf 4 to?


klappi47 am 12 Mär 2010 14:20:12

Hallo, und schon wieder haben wir eine neue Frage?
An unserem Womo TEC 708 ti, Bj. 2009, jetzt 3,8 to ,wollen wir nun zus. Luftfedern einbauen lassen, da der Überhang hinter der Hinterachse doch sehr groß ist.
Hierbei hat die Fa. G. die Frage nach der Auflastung auf 4 to. gestellt.
Kann mir jemand sagen, welche Vor-und Nachteile das bringt, ob wir mit unserem alten 3er Führerschein ohne Probleme fahren können und welche zus. Kosten da auf uns zukommen würden.

Danke und
Olaf u. Ursel

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Gast am 12 Mär 2010 14:29:41

Hallo,

zwischen 3,8 und 4 to ist nur einmal der Steuersatz mehr, da die in 200 kg Schritten gerechnet wird. Rest bleibt wie es ist. Ihr dürft ja jetzt auch nur tempo 100 fahren , die sache mit dem jährlichen TÜV ab dem 6. Jahr usw.

Ok eimalig die Umtragung im Brief und Schein, aber das ist ja nur einmalig. Preis weiss ich aber nicht.



Mario

migula am 12 Mär 2010 14:32:03

Zwischen 3,8 t und 4 t gibt es keine Nachteile. Der alte 3er gilt bis 7,5 t. Neulinge dürfen mit dem Pkw Führerschein nur bis 3,5 t fahren.

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fuzzy am 12 Mär 2010 14:41:45

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klappi47 am 12 Mär 2010 14:42:30

Hallo Mario,
danke für Deine schnelle Antwort. Da wissen wir doch schon ein bisschen mehr.
Aber trotzdem noch eine Frage: was heißt 1 jährliches TÜV ab dem 6. Jahr.
Da wir seither ein kleineres Womo unter 3,5 to. gefahren haben ist das Neuland für uns.
kannst Du uns das nochmal erläutern. Wir sind davon ausgegangen, dass wir ab sofort jährlich zum TÜV müssen.
Haben das Fahrzeug aus der Vermietung gekauft, da ist TÜV nach dem 1. Jahr auf jeden Fall fällig.
Danke und aus dem Odenwald
Olaf und Ursel

Gast am 12 Mär 2010 14:54:57

Die beiden Links von fuzzi beinhalten eigntlich alles was Fahrzeuge über 3,5 betrifft.

Aber unser 4to (auch durch Auflastung Goldschmitt Luftderung) kommt Dieses Mal ins 6 Jahr. Nun müssen wir ab sofort jedes Jahr zum TÜV. Aber das stört mich nicht, da gibt es sachen die mich mehr ärgern. (Überholverbot). Den Rest habe ich vorher gewusst und weiss damit zu leben, weil ich das so wollte.



Mario

Gast am 12 Mär 2010 15:19:05

klappi47 hat geschrieben:Hierbei hat die Fa. G. die Frage nach der Auflastung auf 4 to. gestellt.

.... welche zus. Kosten da auf uns zukommen würden.


Hallo klappi47,
lass doch den Vorschlag von G. ausführen. Da wird, ausser dem Einbau der Zusatzluftfeder sicher kein weiterer Eingriff in die Fahrgestellmechanik gemacht, sondern es ist vermutlich der berühmte Federstrich, der aus 3,8 t eben 4,0 t macht. War bei meinem Rotec TI 6695 auf Sprinter auch nicht anders, nur hab ich das vor der Auslieferung machen lassen.

Zusätzliche Kosten sind
a) der Eintrag der Gewichtsänderung und der Zusatz - Luftfederung in den KFZ-Schein, ich merk mir nie, wie das heutzutage heißt.
b) nach 2, 4 und 6 Jahren muss das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung.

Inwieweit sich da etwas ändert, weil das Fahrzeug im ersten Jahr in einer Vermietflotte lief, dazu kann Dir der Prüfer von TÜV,GTÜ oder wem auch immer sicher etwas sagen. Einfach kurzfristig nachfragen. Wie sagt man so schön, Fragen kostet nichts.

Es kann sein, dass Du zunächst nach einem Jahr, also 2011 zur HU musst, dann, nach zwei Jahren 2x ( also 2013 u.2015), danach wiederum jedes Jahr.

Begründung aus meiner Sicht: Fahrzeuge mit Zulassung So.-Kfz. mit zGG über 3,5 t haben eine Sonderregelung:sechs Jahre nach Erstzulassung jeweils alle zwei Jahre, danach jährlich. Dazu sollte der Sachverständige schon eine zufriedenstellende Auskunft geben.

klappi47 am 12 Mär 2010 16:52:36

Hallo rundefan,
wir bedanken uns für deine antwort. Deine Meinung stimmt mit unserer total überein.
Mit der Fa. G. haben wir gerade telefoniert und den Auftrag erteilt. Mit der Auflastung. Da wir ja eh schon bei 3,8 to. waren, ergibt das außer den TÜV-Kosten und den Steuern ja keine weiteren Änderungen.
Und, als Langzeit-Norwegen-Urlauber ist man für ein paar Kilo mehr an Zuladung dankbar.
Da sprechen wir Dir ja wohl aus der Seele.
Einbautermin ist vereinbart. Preis steht fest. Und der Urlaub kann anschließend kommen.
Danke und viele
Ursel und Olaf

klappi47 am 12 Mär 2010 16:58:30

Hallo Fuzzi,
danke für die Links. Die Beiträge waren sehr informativ und haben uns bei unserer Entscheidung geholfen.
Es ist schön, so schnell und unkompliziert Hilfe von "Gleichgesinnten" zu bekommen.
Wir sind zwar schon "alte Wohnmobilhasen" ( seit 1992 ).
Aber manchmal immer noch voller Fragen.
Danke, ein schönes WE
und viele
Olaf und Ursel

fuzzy am 12 Mär 2010 18:01:39

gern geschehen, :sky: :D

Nordstern am 12 Mär 2010 18:53:31

Wenn DU ein 40 H Chassi hast, brauchst Du auch keine Luftfederung, da kannst du gleich auf 4 t gehen.
mfg Wolfgang

Gast am 12 Mär 2010 20:25:52

Wolfgang und Wibke hat geschrieben:Wenn DU ein 40 H Chassi hast, brauchst Du auch keine Luftfederung, da kannst du gleich auf 4 t gehen.
mfg Wolfgang


Hallo Ihr Zwei,
das Auto ist laut TEC-Seite auf Ford aufgebaut. Hat klappi47 zwar nicht beschrieben, aber ich hab mal, als TEC-Besitzer, auf der Seite des Herstellers mir das Auto angesehen. Da ist dann der Hinweis auf Ford.

BernhardK am 12 Mär 2010 23:18:47

klappi47 hat geschrieben:Haben das Fahrzeug aus der Vermietung gekauft, da ist TÜV nach dem 1. Jahr auf jeden Fall fällig.


Das ist so nicht richtig, auch wenn dass WoMo aus der Vermietung gekauft wurde, muss man nicht zwangsläufig jährlich zum TÜV. Es kommt bei der Neuzulassung auf den Eintrag in der ZB I an. Es darf nicht der Eintrag, "Vermietfahrzeug" stehen, sonst ist der TÜV natürlich jährlich fällig. Ab dem 6. Jahr bei mehr als 3,5 t ZGG dann selbstverständlich.
Unser 1. WoMo war auch aus einer Vermietflotte und hatte 3,5 t ZGG. Bei der Zulassung nach dem Kauf haben wir auf den Eintrag hingewiesen, dass es kein Vermietfahrzeug mehr ist.

klappi47 am 12 Mär 2010 23:47:50

Hallo rundefan.
du hast Recht, das FAhrzeug ist auf Ford Transit aufgebaut.
Sorry hab ich vergessen zu bemerken.
Schön, dass Du mitdenkst ( grins).
Wenn wir im April zum Tüv gehen, werden wir dort melden, dass der Wagen nicht mehr in der Vermietung ist. Dann müssten wir eigentlich in den 2 Jahresrythmus kommen.
Danke,
viel Spaß im Sommer in Norge.
Schönes WE und besseres Wetter
wünschen Euch
Olaf und Ursel

BernhardK am 13 Mär 2010 00:06:36

Hallo Klappi 47 !

Der TÜV richtet sich nach dem Eintrag in der ZB I, den Eintrag "Vermietfahrzeug" kann nur das STVA ändern.

klappi47 am 13 Mär 2010 00:21:41

Hallo Bernhard,
ich hab grad in die Unterlagen geschaut, kann nirgens einen Eintrag " Vermietfahrzeug" entdecken.
Wir müssen vorm TÜV eh nochmal zur Zulassungsstelle die Luftfedern eintragen lassen. Da werden wir mal nachfragen, ob da irgend was geändert werden muss
Danke für Deinen Hinweis.
Schönes WE
Ursel

homa am 13 Mär 2010 11:30:14

Hallo klappi47,
als Du das Fahrzeug auf Dich zugelassen hast, wurde doch vom Straßenverkehrsamt der nächste TÜV-Termin eingetragen. Außerdem hast Du auf Deinem Kennzeichen den entsprechenden Aufkleber.
Dies ist m.E. ausschlaggebend.

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