klappi47 hat geschrieben:Hierbei hat die Fa. G. die Frage nach der Auflastung auf 4 to. gestellt.
.... welche zus. Kosten da auf uns zukommen würden.
Hallo klappi47,
lass doch den Vorschlag von G. ausführen. Da wird, ausser dem Einbau der Zusatzluftfeder sicher kein weiterer Eingriff in die Fahrgestellmechanik gemacht, sondern es ist vermutlich der berühmte Federstrich, der aus 3,8 t eben 4,0 t macht. War bei meinem Rotec TI 6695 auf
Sprinter auch nicht anders, nur hab ich das vor der Auslieferung machen lassen.
Zusätzliche Kosten sind
a) der Eintrag der Gewichtsänderung und der Zusatz - Luftfederung in den KFZ-Schein, ich merk mir nie, wie das heutzutage heißt.
b) nach 2, 4 und 6 Jahren muss das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung.
Inwieweit sich da etwas ändert, weil das Fahrzeug im ersten Jahr in einer Vermietflotte lief, dazu kann Dir der Prüfer von TÜV,GTÜ oder wem auch immer sicher etwas sagen. Einfach kurzfristig nachfragen. Wie sagt man so schön, Fragen kostet nichts.
Es kann sein, dass Du zunächst nach einem Jahr, also 2011 zur HU musst, dann, nach zwei Jahren 2x ( also 2013 u.2015), danach wiederum jedes Jahr.
Begründung aus meiner Sicht: Fahrzeuge mit Zulassung So.-Kfz. mit zGG über 3,5 t haben eine Sonderregelung:
sechs Jahre nach Erstzulassung jeweils alle zwei Jahre, danach jährlich. Dazu sollte der Sachverständige schon eine zufriedenstellende Auskunft geben.