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Hallo zusammen,
habe über die Suchfunktion keine Antwort gefunden, daher stelle ich meine Frage : Ich will unser WoMo auflasten (von 3,5to. auf 3,8to.). Nun meinte ein Kollege, dass ich mir das genau überlegen sollte. Über einem zGG von 3,5to. kommen diverse Mehrkosten auf einen zu. Des Weiteren besteht wohl ein Tempolimit auf deutschen/europäischen Autobahnen ?!? Mehrkosten für: - Versicherung - Fähren - Maut (Österreich) Kann mir jemand sagen, ob dem so ist ?!? Oder ob andere Regelungen gelten ? Besten Dank für Eure Antworten Carlos Versicherung? Keine Ahnung. Wir haben seinerzeit abgelastet und es gab keine Änderung.
Fähren rechnen meist nach Länge ab, aber in Österreich ändert sich die Maut, denn du brauchst die GoBox. Auch darfst du nicht mehr so schnell fahren wie vorher, aber das dürfte zu vernachlässigen sein, denn wir sind ja nicht auf der Flucht. Hinzu kommt, dass der TÜV das Auto öfter sehen will. Stimmt!
Go-Box, Schwerlastabgabe, andere Feinstaubkriterien, Steuer, JahresTÜV, Überholverbot beim LKW-Zeichen, Führerschein B reicht nicht... Hallo Carlos,
da ich mich mal mit der gleichen Frage beschäftigt habe (wir fahren 4,0t) hier ein Link von damals --> Link vielleicht hilft dir das ja auch schon weiter Viele Sandra Hallo Carlos,
mit Fähren habe ich keine Ahnung... aber... über 3,5 t Nachtparkwarntafeln vorne und hinten müssen ran wenn ohne Beleuchtung geparkt, Autobahn max 100 Km/h Landstr. 80 Km/h und mit Hänger 60 Km/h, HU (TÜV) ab dem siebten Jahr jährlich, Warnweste und Warnlampe Pflicht, Überholverbot für LkW (ü 3,5 t) auf Autobahn gilt dann auch für Dich!, GoBox für Österreich, da kommen bei häufiger Autobahnnutzung viel Geld zusammen, Ich bin mit 3,8 Tonner unterwegs und habe damit keine Probleme und Ösi-AB´s werden gemieden! Hallo,
das waren ja Turboantworten. Vielen Dank dafür. @Sandra: Der Link ist 100%ig die Antwort auf meine Frage :-) Werde wohl die Goldschmitt Luftfeder einbauen lassen aber keine Auflastung eintragen. Somit profitiere ich vom Fahrkomfort etc. Bei einer Zuladung von 600kg haben wir genug reserven. Und die Nachteile überwiegen doch... Vielen Dank an alle Carlos Die Frage unter oder über 3,5to. beschäftigt mich auch gerade.
Ich hab mir auch schon überlegt, was das "kleinere Übel" ist wenn man kontrolliert wird. 3,5to eingetragen und evtl. überladen haben oder 3,85to eintragen und mal zu schnell gefahren oder in Österreich Probeme mit der Autobahn Gebühr haben. Auflasten ohne Eintrag war auch mein Gedanke. Insbesondere mit Luftfederung müsste das Fahrwerk dann auch "stabiler" werden, oder? Die Frage unter oder über 3,5to. beschäftigt mich auch gerade.
Ich hab mir auch schon überlegt, was das "kleinere Übel" ist wenn man kontrolliert wird. 3,5to eingetragen und evtl. überladen haben oder 3,85to eintragen und mal zu schnell gefahren oder in Österreich Probeme mit der Autobahn Gebühr haben. Auflasten ohne Eintrag war auch mein Gedanke. Insbesondere mit Luftfederung müsste das Fahrwerk dann auch "stabiler" werden, oder? Hey
Ich habe aus den oben genannten Gründen (ausschlaggebend LKW-Überholverbot) auch nicht aufgelastet, obwohl ich es direkt machen könnte (Luftfederung eingebaut) :D Lieber riskiere ich es mal leicht überladen (max 5%) erwischt zu werden :wink: Ist die letzten 10.000 km nicht vorgekomen. :) Jedoch habe ich mir jetzt eine AHK anbringen lassen, um auch mal das Motorrad mitnehmen zu können 8) Lieber riskiere ich es mal leicht überladen (max 5%) erwischt zu werden :wink:
Jedoch habe ich mir jetzt eine AHK anbringen lassen, um auch mal das Motorrad mitnehmen zu können 8)[/quote] Hallo Manni , dann werdens aber mehr als 5% oder? :D :D lg p
hallo autobahnmaut ist kein thema sie richtet sich nach dem im schein eingetragenen HZLGG wenn du mit deinem 5,5t schweren Womo einen eintrag von 3,5t HZLGG im fahrzeugschein stehen hast dann brauchst du zwar eine gute erklärung an einer evt wiegestelle - aber keine gobox, die vignette reicht! lg g @freetec 598
Als Anhängelast darf ich nochmals 2000kg mitnehmen :D :wink: So kann ich das Motorrad noch mit einigen Kasten Bier stabilisieren dann auf der sichersten Seite :P an @ "Überlader",
am Montag, in D-dorf Caravan Messe, wurden auf der Spur der WOMO`s diese von der Rennleitung auf die mobile Waage gelotst !! - da gabs kein Entrinnen mehr. lg Ziggi Hallo,
also ich wäre lieber mit einem aufgelasteten 3,8 Tonner als mit einem überladenen 3,5 Tonner unterwegs. Ich denke bei den Folgen muß man differnzieren: TÜV-Termine, Go-Box, Führerschein etc sind obligatorisch und da führt kein Weg vorbei. Tafeln beim Nachtparken, Überholverbot für LKW's, 100km/h etc. kann man entspannter sehen, denn einem Womo von rund 7m Länge sieht man erst mal nicht an zu welcher Kategorie es gehört. Kritisch wirds erst wenn man angehalten und bei bei einem Vergehen erwischt wird. Seeehr teuer wirds wenn man dann mit 110 am Elzer Berg geblitzt wird. grüße klaus Warum wird es mit 110 am Elzer Berg sehr teuer? Ich war der Meinung 100 Km/h sind auch bei 4,4t zulässig. Wohnmobile sind doch keine LKW. am Elzer Berg bei Limburg ist für LKW bergab auf einer eignenen Spur generell Tempo 40 vorgeschrieben, und ich meine das gilt auch für Womos > 3,5 t.
für PKW gilt dort Tempo 100, und das wird mit 2 fest installierten Radarbrücken überwacht. wenn ich dann mit 110 geblitzt werde, bin ich mit meinem "LKW" 70 km/h zu schnell, und das wird sauteuer. sollte ich irren, korrigiert mich bitte, dann brauch ich nicht zu zittern daß mich unten nicht doch eine mobile Kontrolle stoppt grüße klaus
Hallo Carlos, auf einen großen Teil Deiner Fragen wurde Dir ja bereits geantwortet. Meines Erachtens hast Du aber noch ein anderes Problem. Denn ich weiß nicht ob Du Deinen Rimor Katamarano 1 / Frontantrieb / Flachbodenchassis überhaupt von 3,5 to auf 3,8 to auflasten kannst. Dies geht meine ich nur bei dem 3,5 to Heckantrieb Ford-Transit auf 3,85 to. Zudem setzt es auch voraus, dass Du ABS bereits im Fahrzeug haben musst. Ohne DEM geht gleich garnichts. Ausserdem ist m.E. zu bedenken, dass Tempo 100 für Womo >3,5 To nur ein Modellversuch ist, der ca. bis 2009 oder 10 läuft, soweit ich informiert bin. Es ist also denkbar, dass dieser Versuch beendet wird, und die Schweren dann wieder nur 80 fahren dürfen! Hallo, mich beschäftigt gerade die gleiche Frage :? Ich könnte meinen Rimor Katamarano 5 auf 3,85t auflasten. Aber wenn ich hier die ganzen Contras lese komme ich zu dem Schluß besser mit etwas Übergewicht durch die Lande zu fahren. Bei unserem ersten Urlaub hatten wir genau 168 Kg (ohne Trinkwasser im Tank / 1 Alu-Gasflasche) überladen :D
goliver Wir sollten nicht so viel schreiben, daß unsere Fahrzeuge bißchen schwerer sind, wie erlaubt. So viel Geld wie der Staat braucht, könnte dort einen auf die Idee kommen, es lohnt sich WoMos zu wiegen und zu blitzen.Fast jeder PKW fährt voll beladen über das zulässige Gesgew. Diese Dikussion hatten wir nun schon so oft und der Gesetzgeber wird immer wieder darauf hingewiesen, es reicht doch auch nur über die Nachteile einer Auflastung zu berichten. Wie geagt, es ist ein Unterschied, ob ich die Achslasten überschreite und damit nicht grob fahrlässig handle, wenns doch mal kracht. Fahre seit 1994 mit dem WoMo nach HR, wenn meine Söhne dort auch Urlaub machen, fährt es sogar 3 mal runter und rauf. Habe genug Balast, sollte ich mal gewogen werden, den ich abwerfen kann, falls ich überhaupt "überladen" sein sollte. Aber bis jetzt hats mich und meine Kinder noch nicht erwischt, die sehen schon von weiten, wer überladen ist, die schleichen nur so die Berge hin und die Reifen sind platt. :D Möchte dieses Thema nochmal kurz aufgreifen:
Wir haben uns nun eine Zweikreis-Luftfederung einbauen lassen und beim TÜV gleich die Auflastung auf 3.850 kg genehmigen lassen. Nun müßte ich mit dem Schreiben ja zur Zulassungsstelle und mir den Fzg-Schein (unverzüglich) ändern lassen. Der Versicherung teile ich das neue ZGG mit - es ergibt sich auch keine Prämienänderung. Was passiert mir, wenn ich den Schein nicht ändern lasse und die TÜV-Bescheinigung nur mitführe ? (ähnlich wie bei Felgenänderung o.ä.). Versicherungsschutz ist doch da. Lt. einem Bekannten bei der Polizei wird das (falls es überhaupt festgestellt wird) als Ordnungswidrigkeit behandelt. Damit könnte ich -glaube ich- leben. Falls ich gewogen werde kann ich den TÜV-Schein aus der Tasche ziehen und damit die Überladung entkräften und würde max. die Ordnungswidrigkeit begehen, weil ich den Schein nicht hab ändern lassen. Nicht falsch verstehen, ich will hier keinen halblegalen Umgehungsweg feststellen, sondern nur mal den Praxisfall durchdenken. Schließlich habe ich den TÜV die Verkehrssicherheit dokumentieren lassen und die Versicherung informiert. Nur eben die Zulassungsstelle nicht. Was sind die gravierendsten Denkfehler ? LG Martin Hallo Martin,
ich denke, der gravierendste Denkfehler ist, dass sich im Schadensfall deine Versicherung aus der Leistung herauswinden kann. Vor allem, weil Änderungen am Fahrwerk sich ja massgeblich auf das Fahr- und Bremsverhalten auswirken. Rechtlich gesehen ist der TÜV ja keine Behörde, die Zulassungsstelle könnte dir die Eintragung trotz Gutachten nämlich auch verweigern (das Thema hatten wir hier ja schon öfter wegen der Abgasgutachten zu Nachrüstfiltern). Sprich: alles, was nicht eingetragen ist, gilt als nicht genehmigter Einbau und die ABE ist hinfällig. Im Zweifelsfall müßte natürlich ein Gericht darüber entscheiden, ob sich die Versicherung bei dem speziellen Schadensereignis so rauswinden darf, aber darauf würde ich es nicht ankommen lassen. Im übrigen kann dich das Finanzamt wegen Steuerhinterziehung drankriegen, da der Steuersatz von der zGM abhängt. Viele Jake Hallo Martin,
bei baulichen Veränderungen am Fahrzeug erlischt die Betriebserlaubnis, wenn keine "Allgemeine Betriebserlaubnis" für das Anbauteil, in Deinem Fall, die Luftfederung, vorliegt. Das könnte zu Schwierigkeiten mit der Versicherung führen, auch wenn Du es gemeldet hast. Hallo,
Die ABE hast Du ja. Die bekommst Du vom Hersteller speziell für Dein Fahrzeug mit. Du hast aber eine Veränderung am Fahrzeug vorgenommen, nähmlich die Erhöhung des ZGG Deines Fahrzeuges. Spätestens bei der nächsten TÜV Prüfung fragt der, ob diese eingetragen ist. Dann hast Du ein Problem. Dieser wird dann die Zulassungsstelle informieren,weil Du ja die Auflastung vom TÜV hast abnehmen lassen. An alle Überlader möchte ich nur sagen. fahrt weiter. Meinen Segen habt Ihr. Aber Euer schlechtes Gewissen sollte schon mitfahren. Habt Ihr aber einen Unfall an dem Ihr Schuld seit oder nicht, kann ein Unfallgutachter bei einem schweren Unfall im nachhinnein immer noch feststellen,ob Ihr überladen wart oder nicht. Ich glaube,dann habt Ihr schlechte Karten,wenn der Unfall bei nicht Überladung hätte vermieden werden können. Eine Mitschuld trifft Euch immer. Denkt auch an Eure Familien die mit auf die Reise gehen und die Ihr bewußt oder unbewußt in Gefahr bringt. Ein bisschen geht noch, ja geht noch, nehmen wir auch noch mit,kann mit rein,müssen wir mitnehmen usw. Ich möchte mich nicht als Moralapostel aufspielen. Aber die Gefahren werden einfach übersehen. Wir wollen doch alle Gesund und Munter in bzw. aus dem Urlaub kommen. beste Harald Hallo Martin,
was hindert dich eigentlich die Sache eintragen zu lassen ? Solche Dinge werden nur noch im FZ-Schein eingetragen, bzw. du bekommst gleich einen neuen, und das ganze kostet nur 11,50 €. Wenn dich die Polizei anhält wird es bestimmt teurer ! Von einem Unfall, und Erlöschung der Versicherung ganz zu schweigen. lets go !!!! Fred 8)
Was Du hier schreibst ist nicht richtig. Du läst die techniche Veränderung bei der Zulassungsstelle in die Papiere eintragen, aber ohne die Auflastung. Dann bleibt es bei 3,5 to. Dieter Den TÜV ist es gleich ob es eingetragen ist. Bei meinem T5 Bus hat es den Prüfer nicht interesiert, ob das Sportfahrwerk eingetragen ist. Nicht einmal die Geschäfstleitung hat auf meine 2 Briefe geantwortet.
Mein Bus hätte gar keinen TÜV bekommen dürfen, wenn er 3 Jahre mit Sportfahrwerk läuft, was nicht eingetragen ist und wo nicht einmal ein Belag da ist wer es eingebaut hat, also der sach und fachgerechte Einbau nicht bestätigt wurde. Aber so ist halt mit dem TÜV, je größer der Auftraggeber, desto Größer wird drüber weg geschaut. Harald Schmidt@ Aber Euer schlechtes Gewissen sollte schon mitfahren. Warum :?: da hätte ich viel zu tun, deshalb ein schlechtes Gewissen zu haben Unser alter Transporter (Master 2,8 to) ging bei einigen Transporten auf der Hinterachse deutlich in die Knie. Wir sind dann auf die Waage gefahren, und oh Wunder, 2,68 to gewogen. (Ladung war auf der ganzen Ladefläche verteilt) Unser Fahrer ist auch einmal wegen Überladung angehalten worden, konnte aber durch den Lieferschein nachweisen, daß er nicht überladen war.
Auf ein Wiegen wurde dann verzichtet. Als dann ein zusätzlicher Transporter anstand, habe ich den Renault-Händler auf den "überladen aussehenden" Zustand angesprochen. Die Antwort: das Fahrzeug kann auch mit der 3,5 to oder 4,2 to Federung auf der Hinterachse geliefert werden. In den Papieren steht bis heute ein zul. Gesamtgewicht von 2,8 to. (kein Auf- und kein Ab-Lasten) Das Fahrzeug steht unbeladen hinten etwas höher, und mit ca. 1,8 to Zuladung genau gerade. (1,8 to Zuladung kommt zwei bis drei mal jährlich vor, und ich fahre dann selbst) Also geht, und ABE ist auch gegeben, da die verstärkte Federung in der Rechnung ab Werk vorhanden war. Walter Hallo,
also ich hab da meine eigene Meinung zu Nachrüstungen und Eintragung in die Papiere weder Zulassungsstelle, Gericht oder Versicherung haben die technische Kompetenz zu beurteilen ob etwas zulässig ist oder nicht, im Streitfall wird immer ein Gutachter beauftragt werden müssen. Wenn ich ein Papier (=Gutachten) vom TÜV habe, daß die Auflastung, Felgen oder was immer technisch in Ordnung sind, bin ich auf der sicheren Seite, denn die Aussage von TÜV und Co. hat Gewicht. Die Eintragung in die Papiere betrachte ich als reine Abzocke, schlimmstenfalls wird es als Ordnungwidrigkeit gehandelt, falls sich ein übereifriger Polizist mal nicht mit den entsprechenden Kopien der TÜV-Gutachten zufrieden gibt. Steuerhinterziehung etc. ist wieder was anderes, hat aber nichts mit Haftung im Versicherungsfall zu tun grüße klaus Hallo miteinander,
lese gerade von unterwegs mit - kann daher nicht in den Papieren nachschauen: Wir haben uns auch eine Goldschmitt-Zweikreisanlage bei Sawiko einbauen lassen - inklusive TÜV Abnahme - allerdings ohne Auflastung Ich bin mir relativ sicher das ein Eintrag/Nachtrag erst bei "der nächsten Befassung" mit den Fahrzeugpapieren erfolgen muß - ich brauchte auch nur den Fahrzeugschein mitbringen Habe ich da was übersehen? Sunti Heute morgen habe ich unsere "Auflastungsaktion" zu Ende gebracht.
Wir haben an unserem Fiat X250 light Luftfedern von Goldschmitt eingebaut. Reifen 225/70 R15 Lastindex 112 = 1120 kg pro Rad bei 4,5 bar montiert. Hierfür ein Gutachten vom GTÜ bekommen (€ 35,--), und heute beim Strassenverkehramt in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eintragen lassen ( € 11,70 ). Das zulassige Gesamtgewicht haben wir nicht erhöht, um in der 3,5 t - Klasse zu bleiben. Hintergrund war folgender: Wir wollen die Vorteile der 3,5 t weiterhin nutzen. Wenn wir etwas überladen sind, dann ist dies an der Hinterachse. Die Heckgarage verführt eben doch dazu, das eine oder andere mehr mitzunehmen. Wir bleiben in der 5% Grenze, die in D wohl akzeptiert wird, und es kann uns m.E. dann keiner zwingen auszuladen, weil die Achslast/Radlast überschritten ist. Wir haben die Hoffnung, dass dies auch in einigen anderen Ländern so gehandhabt wird, wenn wir auch möglicherweise eine Strafe und/oder höhere Maut bezahlen müssen. So haben wir uns jedenfalls die Möglichkeit erhalten, immer mit allen Vorteilen zu fahren, wenn wir nicht überladen sind. Über das Lastverhältnis Hinterachse zu Vorderachse nach Fiat-Definition und Tachoeinfluss durch die größeren Reifen, hat sich der Prüfer beim GTÜ übrigens keine Gedanken gemacht. Ich habe ihn aber auch nicht darauf hingewiesen. Ich denke, der Eintrag in die Papiere ist auch notwendig, wenn man in ein "nichtdeutschsprachiges" Land fährt. Mach mal einer einem Italiener oder Ungarn klar, was in dem mitgeführten Gutchten steht. Hallo Klaus,
das ist m.E. sehr gewagt. Ob das ganze Abzocke ist oder nicht, sei mal dahingestellt. € 50 oder 70 oder wieviel für einen neuen Reisepass ist auch Abzocke, trotzdem fährst du bestimmt nicht mit einem abgelaufenen Pass in Urlaub, oder? Zum Thema Eintragungen: Wenn du einen Unfall hattest und die Versicherung kriegt mit, dass Veränderungen am Fahrwerk nicht eingetragen sind, dann wird sie die Leistung verweigern. Grund: ABE des Fahrzeugs ist durch die nicht genehmigte Veränderung erloschen. Das ist übrigens ein Gesetz, keine Willkür der Versicherung. Ein TÜV-Gutachten bescheinigt dir zwar den ordnungsgemäßen Einbau und das Vorhandensein eines Teilegutachtens für das Fahrwerk, ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist es trotzdem nicht "genehmigt" im Sinne des Gesetzes. Natürlich kannst du jetzt einen Gutachterstreit mit der Versicherung anfangen, ob die nicht genehmigte Veränderung etwas mit dem Unfall zu tun hat oder nicht, das zieht sich aber über Jahre hin, verursacht einiges an Kosten für dich und ob du gewinnst, ist trotzdem unklar. Und den ganzen Ärger nur, weil du dich wegen € 20 oder was die Eintragung auch immer kostet, abgezockt fühlst? Sorry, aber das ist für mich nicht nachvollziehbar Jake So, ich habe mal mit der Versicherung korrespondiert und habe per mail mitgeteilt bekommen, daß es im Schadensfall keine Probleme geben würde, wenn es eine gültige ABE gibt und der TÜV den Umbau (Luftfederung) genehmigt hat. Aber die Eintragung in den Fzg-Schein ist ja hier auch nicht das Problem. Es ging mir um die Auflastung.
Diese hat der TÜV ja auch abgesegnet und daraufhin habe ich einen Bekannten bei der Polizei im Autobahnverkehrsdienst angerufen. Wenn ich überladen wäre, was seiner Meinung nach bei nahezu jedem Wohnwagen und vielen Womos der Fall wäre, würde bis 10% ein Verwarngeld von 30 EUR erhoben und die Weiterfahrt genehmigt. Lediglich ab 10% wirds schwierig, aber soweit will ja auch keiner gehen. Die Nachteile der Auflastungseintragung sind meiner Meinung nach schon nicht unerheblich (Geschwindigkeiten, Überholverbot, Führerscheinregelung, Steuern usw usw). Wenn ich aber doch vom TÜV auch die Eintragungsgenehmigung habe - wer will mir dann noch was ? Ich sehe das ähnlich wie Klaus und meinem Polizeifreund. Ich will sicher gehen, daß ich mit dem Fahrzeug sicher fahren kann und keinen gefährde. Das lasse ich mir vom TÜV bestätigen. Daß dadurch eine Vielzahl von Nachteilen hinterherkommen, wenn ich das in die Papiere eintragen lasse, sehe ich irgendwo nicht ein. Ich möchte natürlich auch nicht ohne Versicherungsschutz rumfahren, schon alleine im Sinne möglicher Geschädigter (toi, toi, toi). Ok, das Argument der Steuerhinterziehung lasse ich ganz klar gelten....aber da habe ich noch ne ganz andere Meinung zu.... :motz: Ich werde die Papiere mal noch ein-zwei Tage liegenlassen und weitere Meinungen durchlesen/hören. Sind interessante Aspekte dabei. Viele und vielen Dank vorerst. Martin Hallo,
Hört auf Jakeomat. Wie gesagt, solange nichts passiert ist alles o.k. Aber wenn, dann ist das Geschrei groß. Man sollte nicht leichtsinnig oder leichtfertig damit umgehen. Man gefährdet nicht nur sich sondern auch andere. Hallo Waldtroll: Dir mag es egal sein,mir nicht. beste Harald Aber muß ich ein schlechtes Gewissen haben, wenn ich mir durch den TÜV die Gewissheit hole 3850 kg problemlos technisch fahren zu können, es jedoch nicht eintrage ? Das Fahrzeug bleibt dasselbe....
Zum Thema Steuerhinterziehung: Wenn ich es nicht eintragen lasse, begehe ich auch keine Steuerhinterziehung, oder ? War ´n Denkfehler würde ich sagen.... Viele Martin Hallo,
darauf würde ich mich nicht verlassen. Habe schon gelesen dass ein überladenes Wohnmobil vor Ort das Gewicht auf das zGG reduzieren musste. Also keine Weiterfahrt genehmigt. Außerdem kann ich mir auch nicht vorstellen dass die Polizei Ihre Zustimmung gibt, ein überladenes Fahrzeug fahren zu lassen. Dann machen die sich doch mitschuldig, oder ? Fred 8) Weiß ich auch nicht, aber das hat er als Aktiver gesagt. Gibt es (offizielle) Toleranzgrenzen ?
Viele Martin Hallo an alle
sind mit unseren Womo 4t am Elser Berg auf der mittleren Sur mit tempo 1oo unterwegs gewesen,es wurde nicht geblitzt,Wohnmobile fallen nicht unter LKW, man sollte schon die angegebenen Geschwindigkeiten die über den Fahrbahnen angezeigt sind auch einhalten, dann wird man auch nicht geblitzt...liebe ... was macht denn eigentlich die Steuererhöhung aus von Womo <= 3,5 to zu Womo > 3,5 to (ich meine betragsmäßig)
Ich habe nämlich im Moment das gleiche Thema, habe aufgelastet, aber noch nicht eingetragen. Ernst
Noch nicht eingetragen ist auch noch nicht aufgelastet :) Dieter
Yepp, da hast du recht, Denkfehler meinerseits :oops: Sorry Jake der Unsinn liegt doch in der Gesetzgebund, die diese Gewichtsgrenze bei WoMos für unterschiedliche Behandlung zieht!
Wäre so, als würde man bei PKW über 1,75 to ähnliche Einschränku´ngen vornehmen. Habe außerdem so ein Gerichtsurteil, dass WoMos grundsätzlich als für den Personentransport/-verkehr einstuft und so eine Differenzierung zu LKW vorsieht. Ernsthaft: Was macht es für die Verkehrssicherheit für einen Unterschied, ob das WoMo 3,5 oder 3,6 to zulGesGew hat? Geht es da um unterschiedlich lange Bremswege? Dann sollte der offiziell gemessene Bremsweg und nicht das Fahrzeuggewicht als Kriterium herangezogen werden. So, war heute mittag bei der Zulassungsstelle und hab die Luftferderung eingetragen. Die Auflastung habe ich nun nicht vornehmen lassen und habe mir die Auflastungsgenehmigung des TÜV abgeheftet.
Lt. Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Münster gibt es bei Überladung folgende Verwarngelder bei Fahrzeugen bis 7,5 to: Überladung mehr als 5%: 10 EUR Überladung mehr als 10%: 30 EUR Überladung mehr als 15%: 35 EUR (wobei hier der Bereich Bußgeld incl. weiterer Konsequenzen/Punkte etc losgeht). Eine Weiterfahrt wird bis zu einer Überladung von 10% erlaubt. Da wir im Bereich von 5% liegen werden (das sind ja schon 175 kg!), hab ich für mein gutes Gewissen die Auflastungsgenehmigung des TÜV im Ordner, aber die Eintragung nehme ich bei den ganzen Nachteilen nicht in Kauf.... Der Meinungsaustausch hier hat hierzu sehr viel geholfen. Sonst wäre ich nämlich einfach blauäugig los und hätte es machen lassen, obwohl nicht nötig. Vielen Dank nochmals !!! LG Martin hier idefix, das thema beschäftigt mich auch. fahre fiat ducato 2,8 bau 1999
abgelastet auf 3,5 t. einzelrad verwiegung: vorn 1,8 ; hinten 2,1 ; dabei gesamtgewicht : 3,95 t; zulässig sind laut brief 1,850 + 2,120. bei den einzelradgewichten bin ich innerhalb des zul.; beim ges. gew. >12 % überladen. bitte um eure meinung. mfg idefix Wenn Du vorne 1,8 und hinten 2,1 hast bist Du bei einem zulässigem Gesammtgewicht von 3,5 t überladen und solltest Gewichtskontrollen besser meiden.
Die frage wäre warum du soviel Gewicht auf die Waage bekommst. Zuviel Gepäck und Proviant?? oder ist das etwa das Leergewicht?? Armin |
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