xcamping
hubstuetzen
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Falsche Behauptungen der Polizei 1, 2, 3, 4


midnatsol am 09 Mai 2010 23:02:10

Hallo,

ich hab nun nicht alles in dem Thread gelesen, und hoffe mal, dass das (oder ähnliches) was ich nun schreiben möchte noch nirgends steht.

Ich weiß in meinem Bekanntenkreis von einem Fall, in dem auch jemand zu unrecht beschuldigt wurde beim Fahren telefoniert zu haben.
Das ganze ging bis vors Gericht. Die Freundin desjenigen war damals dabei und hätte vor Gericht aussagen können, dass es eine willkürliche Behauptung der Polizisten ist. Allerdings hatte der Richter (!!!) quassi gedroht der Freundin ein Verfahren wegen Falschaussage an zu hängen, wenn sie für ihn aussagt. Die Freundin hat dann verständlicher Weise nicht mehr ausgesagt. Irgendwie hatte ich bei der Geschichte das Gefühl, das für manchen (scheinbar auch Richter) wohl gilt:

§1 Die Polizei hat immer recht
§2 Hat die Polizei einmal nicht recht, tritt automatisch §1 in Kraft.

Traurig, dass es sowas bei uns gibt, aber leider war.

Schöne
midnatsol

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

wolfherm am 09 Mai 2010 23:24:13

Hört sich ja ganz schlimm an, diese Willkür vor deutschen Gerichten. Besorg doch mal das Aktenzeichen des Falles.

LG Wolfgang

MichaelW am 09 Mai 2010 23:57:41

Als gebranntes Kind möchte ich dazu auch folgendes anmerken:

Mir ist genau das Gleiche vor 23 Jahren passiert.

Als absoluter Sicherheitsfanatiker bin ich in meinem Leben noch nie ohne Gurt gefahren. Seinerzeit hatte ich einen frisch restaurierten Mercedes /8 bewegt.
Dummerweise hatte ich einen schwarzen Pulli an und die vor mir fahrenden Polizei (bin an einem Abzweig hinter ihnen auf die Strasse eingebogen) hielt mich unvermittelt auf einer Bahnüberführung ohne zu Blinken oder irgendeine Kelle an.
Auf die Frage, ob ich wüsste, warum ich angehalten würde, verneinte ich. "Sie waren nicht angeschnallt." Nach energischem Protest bekam ich auch per Post den Bussgeldbescheid und hatte einen dermassenen Groll auf diese Beamtenwillkür, dass die Angelegenheit nach zwei erfolglosen Einsprüchen nach einem Jahr vor dem örtlichen Amtsgerichts verhandelt wurde. Mein Rechtsemfinden war in diesem "Wartejahr" sehr angespannt, dass man wegen so einer Sache, die man nicht begangen hat, auch noch "verknackt" werden soll ! Alle Bekannten machten mir richtig Mut und sagten, ich solle doch bezahlen, gegen zwei Polizisten hätte man eh keine Chance...........aber das war nicht mein Rechtsempfinden, ich wollte mich mit allen verfügbaren Mittel gegen diese erfahrene Ungerechtigkeit wehren !
Damals hatte ich noch keine Rechtschutzversicherung, so dass mein Termin ohne anwaltliche Vertretung auf 15 min anberaumt war. Ich hatte mir eine schöne Akte angelegt mit Fotos, die der Richterin zeigten, dass man den schwarzen Gurt auf schwarzem Pulli aus der Ferne nicht erkennen kann und die chromfarbene Führung des Gurtes aus der Ferne für ein Gurtschlosszapfen gehalten werden kann.
Diese verchromte Gurtführungsöse oben an der B-Säule wurde irrtümlich von den Polizeibamten als Gurtschloss "erkannt".
Eine "Gegenüberstellung" hatte ich der örtl. Polizei mehrfach vorgeschlagen, die dort aber nicht sonderlich Interessierte
Im Gericht habe ich dann quasi mein eigenes Plädoyer mit folgender Frage beendet: Haben die Beamten wirklich gesehen, dass ich nicht angeschnallt war, oder haben sie vielmehr nicht gesehen, dass ich angeschnallt war ?

Lange Rede kurzer Sinn:
Die im Publikum sitzende Klasse einer Polizeischule sollte wohl ein schlankes Verfahren gegen so einen "kleinen" Gurtsünder sehen.
Nachdem sich die Beamten noch in Widersprüche verwickelten (der eine sagte, sie sind vor mir her gefahren und der andere sagte, sie sind hinter mir hergefahren), wurde es der Richterin nach 45 Min. anscheinend zu bunt. Die Beamten wurden quasi darauf hingwiesen, wenn sie sich diesbezüglich nicht einig sind, dann hätte sie Zweifel an der festgestellten Ordnungswidrigkeit. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.

Ich würde es jederzeit wieder so machen, auch wenn man meint, die Angelegenheit ist noch so erfolglos (Zwei gegen Einen), nur konnte ich absolut nicht zugeben, etwas gemacht zu haben, was ich definitiv nicht gemacht habe !

Anzeige vom Forum


km99 am 10 Mai 2010 07:55:24

@MichaelW

Sagen wir mal so: Du hast Glück gehabt, dass die uniformierten Herrschaften sich widersprochen haben. ;)


Klaus

MichaelW am 10 Mai 2010 09:52:21

das weiss ich wohl, aber man darf halt auch in aussichtslosen Situationen auf die Dummheit anderer hoffen :wink:

matthiast4 am 10 Mai 2010 20:57:53

Da wären mir meine Nerven aber zu schade.
Wenns weiter nichts ist - belogen und betrogen wird man doch in dem Staat von allen Seiten, da ist doch so eine kleine OWi ein Klacks.

Die Herrschaften in grün oder blau haben auch nen Plan zu erfüllen...

MichaelW am 11 Mai 2010 23:06:30

das seh ich etwas anders: wenn ich die OWI begangen habe, stehe ich dazu, wenn ich aber w g. irgendwelche zu erfüllender Ziele oder sonstwelcher Beamten-Willkür herhalten muss, wird mein "Verteidigungsmodus" aufs schärfste aktiviert......und "damals" war ich noch jung und hatte die Nerven :wink:

Beduin am 12 Mai 2010 06:29:34

Ich finds gut das du das damals so durchgezogen hast!

haasi am 14 Mai 2010 18:14:02

Hallo

es ist mit Sicherheit so, dass es falsche Entscheidungen bei der Polizei gibt, hierbei handelt es sich jedoch gewiss um Einzelfälle.

Im Großen und Ganzen machen die Jungs Tag und Nacht einen guten Job und sorgen für unsere Sicherheit.

Diejenigen, die gerade am lautesten über einen sogenannten Polizeistaat hergezogen haben, sind diejenigen, die heulender Weise morgen vor dem Polizeirevier stehen, weil man ihnen eine Radkappe geklaut hat.

brawo1 am 14 Mai 2010 18:41:25

Du hast die Mädels vergessen. Ansonsten bin ich voll auf deiner Linie.

koman am 14 Mai 2010 20:39:09

Kann Haasi und Brawi 1 nur beipflichten. Klar wird die Aussage der Tochter nicht angezweifelt, die der Polizei sehr wohl !!!
koman

saelen am 19 Mai 2010 06:08:08

Moin, ein heisses Thema wie man an der Länge des threads sieht!
Meine Erfahrung mit der "Rennleitung". Es ist hier inzwischen Willkür wie in Spanien. Am besten Maul halten!

Beispiel aus der Familie: Nach einem Unfall kreidete meine Frau die Position der Fahrzeuge mit WEISSER KREIDE, dann wurde ein Verletzter geborgen. Dafür mussten die beiden Fahrzeuge verschoben werden.
Die P., die später kam, kreidete die neuen Positionen mit GELBER ÖLKREIDE: Später vor dem Landgericht schworen beide Beamten, sie hätten weiss gekreidet und sie hätten NIE gelbe auf dem Wagen!!!!
Kommentar überflüssig!
:twisted:

bluestar11 am 19 Mai 2010 10:09:05

Äh, ließt sich etwas komisch. Deine Frau hat erst gekreidet und erst danach wurde der Verletzte geborgen???? War wohl nur falsch ausgedrückt nehme ich an.

BernhardK am 19 Mai 2010 10:42:18

saelen hat geschrieben:Beispiel aus der Familie: Nach einem Unfall kreidete meine Frau die Position der Fahrzeuge mit WEISSER KREIDE, dann wurde ein Verletzter geborgen.


:?: :?: :?:

Sollte man nicht erst dem Verletzten helfen ? Das Abkreiden ist erstmal nebensächlich.

koman am 19 Mai 2010 19:33:10

Haarsträubend, hier sollten wohnmobilspezifische Beispiele eingetragen werden, und nicht zu einem Rundumschlag gegen Polizei und Geridchte ausgeholt werden.
mfg
koman

BernhardK am 19 Mai 2010 21:02:20

koman hat geschrieben:Haarsträubend, hier sollten wohnmobilspezifische Beispiele eingetragen werden, und nicht zu einem Rundumschlag gegen Polizei und Geridchte ausgeholt werden.
mfg
koman


:daumen2:

:!: :!: :!:

Dem ist nichts hinzuzufügen.

saelen am 20 Mai 2010 07:16:30

SORRY!, Ja es war andrs rum! :oops:

pilote600 am 20 Mai 2010 07:33:06

Bei verletzten die geborgen werden eilt es nicht mehr, die sind tot.
lebende werden gerettet!

pipo am 20 Mai 2010 08:00:57

koman hat geschrieben:Haarsträubend, hier sollten wohnmobilspezifische Beispiele eingetragen werden

Wo steht das? :wink:
In diesem Unterforum geht es doch um Gesetzte und Verordnungen. Ich denke Erfahrungen aus dem "allgemeinen" Leben sind gerne gesehen.

Allerdings geben ich Dir recht, dass man sich mit allgemeinen Verurteilungen zurück halten sollte.

brawo1 am 20 Mai 2010 08:54:44

pilote600 hat geschrieben:Bei verletzten die geborgen werden eilt es nicht mehr, die sind tot.
lebende werden gerettet!


Da hast du wahrscheinlich den von dir geschriebenen Text nicht noch einmal durchgelesen?!
Seit wann sind Verletzte schon tot? Gerade Verletzte müssen schnell geborgen werden, damit sie dieses Schicksal nicht erleiden.

pilote600 am 20 Mai 2010 09:57:25

brawo1 hat geschrieben:
pilote600 hat geschrieben:Bei verletzten die geborgen werden eilt es nicht mehr, die sind tot.
lebende werden gerettet!


Da hast du wahrscheinlich den von dir geschriebenen Text nicht noch einmal durchgelesen?!
Seit wann sind Verletzte schon tot? Gerade Verletzte müssen schnell geborgen werden, damit sie dieses Schicksal nicht erleiden.



Verletzte werden gerettet,
Leichen und Sachen werden geborgen.

So ist sie halt die deutsche Sprache, ich habs nicht erfunden.

brawo1 am 20 Mai 2010 10:17:02

pilote600 hat geschrieben:
brawo1 hat geschrieben:
pilote600 hat geschrieben:Bei verletzten die geborgen werden eilt es nicht mehr, die sind tot.
lebende werden gerettet!


Da hast du wahrscheinlich den von dir geschriebenen Text nicht noch einmal durchgelesen?!
Seit wann sind Verletzte schon tot? Gerade Verletzte müssen schnell geborgen werden, damit sie dieses Schicksal nicht erleiden.



Verletzte werden gerettet,
Leichen und Sachen werden geborgen.

So ist sie halt die deutsche Sprache, ich habs nicht erfunden.


Danke Ralph,

man kann alt und grau werden, aber man lernt immer noch dazu. Hab ich bisher noch nie so genau betrachtet. War auch der Meinung, dass ich mich im Deutschen recht gut auskenne, aber dieser Unterschied ist mir bisher noch nicht aufgefallen.

Hierzu ein Link: --> Link

pilote600 am 20 Mai 2010 10:20:00

hätte ich vor über 20 jahren nicht meine grundausbildung bei der feuerwehr gemacht, ginge es mir vermutlich wie dir, zumal auch tv und radio, selbst zeitungen die begriffe durcheinanderwürfeln

saelen am 20 Mai 2010 13:11:06

OK,OK, mir ging es ja nur um die (falschen) Behauptungen der P. Und das war ja wohl das Eingangsthema dieses threads!
Und nun schöne Pfingsten, Euch allen!

gerd-ll am 30 Mai 2010 03:18:49

pilote600 hat geschrieben:hätte ich vor über 20 jahren nicht meine grundausbildung bei der feuerwehr gemacht, ginge es mir vermutlich wie dir, zumal auch tv und radio, selbst zeitungen die begriffe durcheinanderwürfeln


das stimmt
hab auch 20 jahre freiwilligen feuerwehrdienst hinter mir
und komischerweise fällt mir genau diese falsch bemerkung
in meldungen sofort auf

psbu am 10 Jun 2010 12:28:28

Hallo,
die Geschichte mit dem Telefon ist jetzt 5 Wochen her.
Bis jetzt hat meine Tochter nichts mehr gehört.
Wie lange kann soetwas dauern?


Jagstcamp-Widdern am 10 Jun 2010 14:03:19

ab 6 wochen darfst du hoffen...

grusz hartmut

byemmy am 10 Jun 2010 17:08:02

pilote600 hat geschrieben:handy ist kein problem.

da ja der tatzeitpunkt angegeben werden muss kann man anhand dem einzelverbindungsnachweiß dies beweisen oder widerlegen


... hmmmm ... schon mal dran gedacht das man auch angerufen werden kann? :roll:

Wenn 100%ig klar wäre das ich nicht telefoniert hätte würde ich den Ordnungshütern die Verbindungsliste im Telefonzeigen das ich nicht telefoniert habe ... und um eine Entschuldigung bitten ... :twisted: :twisted: :twisted:

VG Aldo

haryhirsch am 07 Jul 2010 19:07:49

Auch wenn hier schon viel geschrieben wurde, die Pol bekommen fast immer recht. In Österreich darf das "Beamtenauge" sogar die Geschwindigkeit schätzen und das gilt vor Gericht. Aber nun eine andere Sache. Wie ist es mit der Benutzung der Navifunktion des Handy´s im Auto? Wird das Gerät hierbei als Telefon oder als Navi behandelt? Wer ein Funkgerät im Auto benutzt darf das, denn nur das Telefonieren mit dem, wörtlich, Mobiltelefon ist im Gesetz explizit verboten. Hierzu die Seite des DARC für Funkamateure.

Knuffel am 07 Jul 2010 19:13:51

haryhirsch hat geschrieben:Auch wenn hier schon viel geschrieben wurde, die Pol bekommen fast immer recht. In Österreich darf das "Beamtenauge" sogar die Geschwindigkeit schätzen und das gilt vor Gericht. Aber nun eine andere Sache. Wie ist es mit der Benutzung der Navifunktion des Handy´s im Auto? Wird das Gerät hierbei als Telefon oder als Navi behandelt? Wer ein Funkgerät im Auto benutzt darf das, denn nur das Telefonieren mit dem, wörtlich, Mobiltelefon ist im Gesetz explizit verboten. Hierzu die Seite des DARC für Funkamateure.


Handy ist Handy - d.h. egal was Du damit machst, es ist verboten.
Möchtest Du etwas während der Fahrt ausrechnen und nimmst ein Taschenrechner, ists ok - nimmst Du den Rechner aufm Handy ists verboten.
Die Bedienung der mobilen / festeingebauten Navis sollte mal verboten werden während der Fahrt, aber keine Ahnung was daraus geworden ist. Das Navi auf dem Handy war aber eh verboten, weils halt ein Handy ist..

Eddy am 07 Jul 2010 23:35:40

Hier nochmal ein Link

--> Link


Eddy

Knuffel am 08 Jul 2010 11:31:33

Eddy hat geschrieben:Hier nochmal ein Link

--> Link


Eddy


Stimmt schon, aber viele Versicherungen verzichten inzw. auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.

Eddy am 08 Jul 2010 16:16:43

Kann schon sein...................

Die Zahl der Unfälle wird aber sicher zunehmen, wenn die Handy-Generation am Steuer sitzt und dann werden auch Versicherungen anfangen und ihre Ausfälle an Zahlungen geradezuziehen.


Eddy

hockeyref am 09 Feb 2011 23:13:59

Hallo miteinander,

Fakt ist das es so etwas gibt. Die Polizei muss einen gewissen Betrag aus Bußgeldern beibringen.
Deshalb wird z.B. auch dort geblitzt, wo es Geld gibt und nicht an Unfallschwerpunkten.
Aber nochmals zurück zum eigentlichen Thread:
Mir ist vor Jahren in Berlin ähnliches passiert. Ich war zusammen mit einem Kollegen in einem Mietwagen mit westdeutschem Kennzeichen abends auf dem Rückweg zum Hotel.
Zwischen dem Kreisel am großen Stern und dem Brandenburger Tor wurde ich aus einem Polizeifahrzeug heraus zum Halten aufgefordert. Aus dem Polizeifahrzeug stiegen zwei Polizisten und beschuldigten mich, bei Rot über eine der Ampeln am großen Stern gefahren zu sein. Nach Kontrolle meiner Papiere wurde mir erklärt. ich hätte eine Anzeige wg. eines Rotlichtverstosses zu erwarten. Die Beamten hatten dabei offensichtlich meinen neben mir sitzenden Arbeitskollegen übersehen, der auch nachher zu mir sagte, er habe keinen Rotlichtverstoß festgestellt.
Als der Bußgeldbescheid kam. legte ich Widerspruch ein und wies auch auf die Aussage meines Kollegn hin. Im übrigen konnten die Polizisten von ihrer meinem RA beschriebenen Beobachtungsposition die Amppel garnicht sehen!
Und jetzt kommt es:
Bei der Gerichtsverhandlung, bei der Aussage gegen Aussage stand, trat plötzlich noch ein 3.! Polizist als Zeuge auf, so dass der Richter empfahl, den Widerspruch zurück zu nehmen. Nach Konsultation mit meinem Anwalt tat ich das auch.

Aber ich kann heute noch Stein und Bein schwören, das kein weiterer Beamter in dem Streifenwagen war. Soweit dazu und auch zum Thema Abzocke.

brawo1 am 10 Feb 2011 00:13:03

hockeyref hat geschrieben:Aber ich kann heute noch Stein und Bein schwören, das kein weiterer Beamter in dem Streifenwagen war. Soweit dazu und auch zum Thema Abzocke.


Warum soll denn noch ein 3. Beamter im Streifenwagen gewesen sein? Der 3. Beamte wird wohl an der Kreuzung gestanden sein und deinen Verkehrsverstoß ebenfalls beobachtet haben und die beiden Beamten im Streifenwagen haben dich verfolgt und angehalten.
Hätten sie dich nicht angehalten, wäre u.U. später von dir die Einlassung gekommen, dass du ja gar nicht der Fahrer des Kfz gewesen wärst.

Ich würde sagen, dein Beitrag zum Thema Abzocke hinkt hinten und vorne.

Gast am 10 Feb 2011 09:18:01

Hallo Gemeinde!

Wie würdet Ihr das organisieren? Jeder Polizist muss "Leistung" nachweisen (z.B. Anzahl der Aufgriffe, Zahl der Bücklinge vor dem Vorgesetzten usw.).

Da kommt ein nicht eingeschnallter, telefonierender WoMo-Fahrer doch gerade recht!

BernhardK am 10 Feb 2011 11:37:15

papageno46 hat geschrieben:Hallo Gemeinde!

Wie würdet Ihr das organisieren? Jeder Polizist muss "Leistung" nachweisen (z.B. Anzahl der Aufgriffe, Zahl der Bücklinge vor dem Vorgesetzten usw.).

Da kommt ein nicht eingeschnallter, telefonierender WoMo-Fahrer doch gerade recht!



Was meinst Du damit ? :?: :?: :?:

Gast am 10 Feb 2011 14:47:24

Bernhard damit meint er natürlich, dass die Polizisten wieder einmal die Unwahrheit sagen werden und wahrheitswidrig Behauptungen aufstellen werden.

Was bitte genau ist daran unklar.

Gast am 10 Feb 2011 14:57:14

Empfehlung:

Die ausgewiesenen Verbote und Beschränkungen strikt und immer zu befolgen! Und an der Wahlurne seine Stimme nur der Partei zu geben die einen hoffnungsvolleren Verkehrsminister stellen würde.

Gegen manche Fakten wie die im Vordergrund stehende Beteiligung des Verkehrsteilnehmers an der mießen Fiskallage des Staates auf Kosten von echten Sicherheitslücken, steht es außer Frage, daß Mann und Frau machtlos ist. Denn die Freundlchen Helfer mit den schicken Warnjacken und Westen an Schulwegen ist i.d. R. keine Polizei, denn die muss ja richtig Geld einnehmen, und da ist der Durchflussverkehr von potenziliellen "Fiskal-Spendern" zu gering. :D

Jörg

Gast am 10 Feb 2011 15:41:12

cojo hat geschrieben:Die ausgewiesenen Verbote und Beschränkungen strikt und immer zu befolgen!
Wie gesagt das alleine schützt nicht vor ungerechtfertigen Strafmandaten.

Ich persönlich habe unter andere eine Gurtbefreiung, d.h. fahre ohne angelegten Sicherheitsgurt. Was meinst Du wie oft ich angehalten werde, der Polizist sieht das Bussgeld schon eingenomen und dann die Grottenenttäuschung oh der hat ja u.a. eine Gurtbefreiung.

Sehr häufig wird dann das Fahrzeug genaustens kontrolliert oder irgend etwas behauptet was nicht stimmt nur um ein Bussgeld zu erlangen.

Abktuell habe ich in der Sache eine Petition eingereicht. ( Was aber auch nicht viel bringen wird)

womofrank am 10 Feb 2011 16:31:35

Hallo an alle,

stellt euch mal vor jeder macht was er für " Recht " hält... dann können wir alle auf das Womo verzichten. ( Alles Quatsch )

Ich glaube nicht das ein P. mit Absicht eine falsche Behauptung aufstellt
oder das sind dann ganz schräge V., und ob die dann lange im P. dienst sind glaube ich auch nicht. Gegen die zweite Sorte kann und muß man sich
wehren, aber mit allen rechtlichen Mitteln.
Das größte Problem heute ist wahrscheinlich die Leistungsquote. Da bleibt den meisten kaum noch Spielraum für uns Fahrzeuglenker.
Jeder macht mal einen Fehler und wenn man erwischt wird mußt du halt
Zeche zahlen.

Wie die meisten kenne ich das Problem mit unseren Jungspunden, von allem was die mir erzählen glaube ich erstmal nur die Hälfte, außer ich war dabei.

Die Jungs die hier von Polizeistaat sprechen sollten mal in Auslandfahren
das ist auchnicht alles Gold was glänzt. ( Schätzen der Geschwindigkeit )

aus Berlin
Frank

BernhardK am 10 Feb 2011 16:34:44

UlrichS hat geschrieben:Bernhard damit meint er natürlich, dass die Polizisten wieder einmal die Unwahrheit sagen werden und wahrheitswidrig Behauptungen aufstellen werden.

Was bitte genau ist daran unklar.



Was Papageno aussagen will ist mir schon klar. Mich würde nur mal interessieren, woher er das weiß, was er da von sich gibt. Ich habe über 40 Dienstjahre hinter mir und kann deshalb die Behauptung von Papageno nicht nachvollziehen.

Gast am 10 Feb 2011 16:51:53

Hallo Bernhard,

wenn Dir mit 40 Dienstjahren solche Vorkommnisse wie geschildert fremd sind, dann ist doch alles o.k.!

koman am 10 Feb 2011 18:39:41

Das stimmt einfach nicht. Glaubt ihr ein Polizeibeamter der vor Gericht unter Eid aussagen müßte, würde ein Falschaussage machen und damit seine Pension wegen eines solchen Schwachsinns riskieren.
Ich habe auch 40 Dienstjahre auf dem Buckel. Das sind unsinnige und dumme Stammtischaussagen.
koman

Bergbewohner1 am 10 Feb 2011 19:18:09

koman hat geschrieben:Das stimmt einfach nicht. Glaubt ihr ein Polizeibeamter der vor Gericht unter Eid aussagen müßte, würde ein Falschaussage machen und damit seine Pension wegen eines solchen Schwachsinns riskieren.
Ich habe auch 40 Dienstjahre auf dem Buckel. Das sind unsinnige und dumme Stammtischaussagen.
koman

Denke ich nicht. Beispiel:
Fahre mit meinem Multicar - Absetzer die B 95 in Chemnitz mit leerem Container drauf Richtung AB. Kurz vor Auffahrt kommt ein Streifenwagen und bremst mich aus, kein Witz, bitte Folgen, fahre brav hinterher auf den Parkplatz. Das übliche Papiere, wo ist ihre Genehmigung für Containerdienst, sage brauche ich nicht, er doch sie fahren ohne Genehmigung Abfälle, ich sage stimmt nicht, fahre Werksverkehr- Kaminholz in den Containern. er mit seiner Trula, wir sind doch nicht blöd. Sie bekommen eine Anzeige wegen verdeckten Containerdienst und die Gewerbeaufsicht verständigen wir auch. Außerdem haben sie keinen Fahrtenschreiber, den müssen sie nachrüsten, erstmal Anzeige, ich sage als Werksverkehr innerhalb von 75 km brauche ich keinen. Er mit seiner Trula, sie sind unbelehrbar. Ich habe dann den beiden gesagt, selbst als Polizist der lesen kann müßte erkennen, daß in der Zulassung steht, Land und Forstwirtschaftliche Dienstleistung, er, jetzt könne sie warten bis sie ihre Zulassung wieder bekommen und hat die Tür des Streifenwagens zu gemacht, nach einer 3/4 Stunde bekam ich meine Zulassung zurück. Ich dann gefragt zu welchen Polizeirevier er gehört, da bin ich dann sofort hin zu seinem Vorgesetzten, der hat sich dann für seinen Untergebenen entschuldigt.
Das selbe Prozedere haben dann die Beiden nach einem Jahr noch mal mit meinem Sohn durch gezogen.
Damit möchte ich sagen, Ausnahmen bestätigen die Regel.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

HU bei Wohnmobil 3,5 t?
Italien: Anhänger darf nicht abgehängt parken!
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt