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Wohnmobil gekauft nun ein Wasserschaden nach 3 Monaten


benito01 am 30 Mai 2010 11:01:45

Hallo wir sind Benny und Jenny wir sind hier Neu wissen auch nicht ob wir hier richtig schreiben.
wir haben ein großes Problem und bitten euch un eurem Rat .
wir haben uns im februar 2010 ein Wohnmobil gekauft vom Händler dies ist Bj. 1994 er sagte uns vor dem Kauf es sei ein reparierter Wasserschaden gewesen wir entschlossen uns nun das Wohnmobil zu Kaufen. wir waren nun Pfingsten das erste mal mit los und dann kam der Regen nicht nur draußen nein auch innen die ganze decke kam runter das dach im hinteren bereich ist komplet duchgefauelt .
Nun unsere frage kann ich das wohnmobil wandeln im kaufvertrag steht eine klausel außschluss der sachmängelhaftung und mit altersbedingeten mängeln gekauft.
Bitte helft uns wir wissen nicht was wir nun machen sollen waren schon beim händler haben ihm die fotos gezeigt er hat uns rausgeschmissen mit der antwort da wurden wir wohl beide beschissen er dacht das der wasserschaden repariert worden sei vom vorbesitzer

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Trollo am 30 Mai 2010 11:07:57

Moin,

Sachmängelhaftung kann der Händler nicht ausschließen und der Wasserschaden ist mit kein altersbedingter Mangel.

Da er sich scheinbar querstellt, ab zum Anwalt (Fachanwalt, am besten Ulrich Dähn, Bad Hersfeld).


Trollo

Beduin am 30 Mai 2010 11:10:16

Oh elend, wieder eine/r :(
--> Link ist Daehn seine HP

Doch Trollo, kann er. Hat Daehn mir erzählt das er deswegen schon geklagt hat und nicht durchgekommen ist. Das war früher mal. Wobei es im einzelnen immer auf den Kaufvertrag und den Richter ankommt

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antonio48 am 30 Mai 2010 11:14:35

Hallo Benny und Jenny,
herzlich willkommen im Forum. Ich mach es kurz. Nehmt euch sofort einen Fachanwalt!!! Der kann dann versuchen den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.
Einen Vorwurf muss ich euch aber auch machen. Wie könnt ihr nur einen Kaufvertrag unterschreiben, wo eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist. Ich wünsche euch viel Glück.

Ps. Ich sehe gerade, da waren andere schon schneller.

camperfrank am 30 Mai 2010 11:52:30

benito01 hat geschrieben: er hat uns rausgeschmissen


Das ist auf jeden Fall schon einmal eine Ansage bezw. man weiss wie der Händler arbeitet.
Vielleicht auch zu Recht.
Was erwartet man von einem 16 Jahren alten Reisemobil?
Was unterschreibt man als mündiger Bürger?

Da man in Deutschland nie lange eine Richtung fährt, und es Schlitzohre auf beiden Seiten gibt, werden die GEsetzte teilweise auch von Richtern passend gestrickt. Was auch widerum richtig ist.

Ein Händler konnte schon immer auf Grund des alters und der km Leistung gewisse Teile ausklammern.
Mit neuem Tüv und Top BEschreibung in der VErkaufsanzeige sicherlich nicht.

Wie schon geschrieben wurde, es kommt auf den Richter und den VErtrag drauf an. Eins wird auch sicher sein, der Händler wird schon wissen wie er den Fall auslegt bezw. den Vertrag gefasst hat.
Mittlerweile sind Fälle bekannt, wo Privatkäufer vor Zeugen dem Händler alles versprochen und unterschrieben haben um doch das "Exportmobil" zu bekommen.

Das soll jetzt nicht heißen, das der Händler Recht und Ihr falsch gehandelt habt. Dafür muss man mehr Details wissen.

Und ohne Rechtschutzversicherung verbrennt ihr sicherlich nur noch mehr Geld.

Ich würde den Vorbesitzer kontakten. Aber Achtung, auch fragen bei welchem Händler das Mobil abgegebn wurde. Die schieben sich die Mobile auch schon mal gerne untereinander zu.
Dann steht da auch ncihts im Brief.

toyota am 30 Mai 2010 12:23:35

Herzlich Willkommen hier.Würde auf jedenfall einen Fachanwalt einschalten.Vielleicht kann man ja was machen.Das ist für uns wieder mal ein Grund unser altes Schätzchen weiter zufahren.Was wir haben Wissen wir,wenn ich daran denke 20-25000 für was " Gutes " gebrauchtes aus zugeben und hab dann einen Wasserschaden mitgekauft würde ich mich schwarz ärgern. Schönen Sonntag euch allen
Jürgen

fahrer11 am 30 Mai 2010 12:30:18

Hallo benito01,

hier sind ja schon einige Tipps gegeben worden. Aber aus meiner Erfahrung ist nur einer in deiner Lage der Richtige.

Hol dir fachlich qualifizierte Hilfe. Der Anwalt der hier schon genannt wurde muß wirklich gut sein. Das zeigen die Infos die man hier nachlesen kann. Er arbeitet wohl auch mit Gutachtern zusammen die aus der Branche kommen.

Also laß keine Zeit vergehen. Du musst dich besonders hinsichtlich der wirklich nicht so klugen Formulierungen in deinem Vertrag schützen. Wenn jetzt schon eine Reklamation aufkommt die der Händler als abgearbeitet bezeichnet, was kommt dann??

Mach nicht den Fehler von einigen anderen und warte mit dem einschalten zu langel.

Halt uns bitte auf dem laufenden.

Viel Glück

fahrer11

Bergbewohner1 am 30 Mai 2010 14:14:28

Mit diesem Kaufvertrag, brauchst du keinen Anwalt mehr zu nehmen.
Das sind meine persönlichen Erfahrungen, habt das Teil ja sicherlich auch sehr preiswert bekommen oder :?:
Ein Wasserschaden bei einem 16 Jahre alten WoMo kann schon ein altersbedingter Schaden sein. sind ja schon Neue undicht.
Der Händler hat ja sicherlich noch Zeugen, die Belegen ihr wurdet darauf hingewiesen.
Bis das vor Gericht durch ist, ist der Rahmen auch noch durch gerostet :cry:
PS. es gibt Häuser in Ständerbauweise, den gibt der Hersteller nur 30 Jahre und das bei dem Preis.

flens am 30 Mai 2010 14:52:50

Hallo Benny und Jenny,
nun mal ganz langsam, hier geht schon wieder so einiges durcheinander.
Zunächst mal: nehmt Euch auf jeden Fall einen Anwalt, der sich mit Gewährleistungsrecht bei Kaufverträgen auskennt (einen "Fachanwalt für Kaufrecht" gibt es nicht) und legt ihm den Kaufvertrag zur Prüfung vor. Er wird Euch dann beraten. Welche Ansprüche bzw. ob Euch überhaupt Ansprüche zustehen´, kann man - und das gilt auch für den RA - nur sagen, wenn man den Kaufvertrag einsehen kann.
Generell muß ein Händler bei Gebrauchtfahrzeugen mindestens eine gesetzliche Gewährleistung von 1 Jahr einräumen. Schließt er das aus, ist der Vertrag insoweit unwirksam. Die frage der Arglist käme nur zum Tragen, wenn ein Gewährleistungsausschluß vereinbart worden wäre, was - wie gesagt - gesetztlich nicht zulässig ist und hier wahrscheinlich auch nicht erfolgt ist.
Etwas ganz anderes ist es, wenn in dem Kaufvertrag bestimmte Beschaffenheitsvereinbarungen zum konkreten Zustand des Womos getroffen worden wären (man beachte den Konjunktiv!), bspw. Verkauf des Fahrzeuges mit unrepariertem Wasserschaden. Wenn das Fzg. dann genau die vereinbarte Beschaffenheit aufweist, könnt Íhr natürlich nichts machen.
I.ü.: falls Ihr eine Rechtsschutzversicherung für diesen Fall besitzt, sofort loslegen. Falls nicht, mit einem RA sprechen und für die Erstberatung ein Honorar vorab aushandeln (zulässige Höchstgrenze laut Gesetz 190,- € + Mwst. bei Erstberatung), ev. bekommt ihr es ja billiger hin.
Viel Erfolg, und hier nicht gleich verrückt machen lassen ...

mueckenstuermer am 30 Mai 2010 15:37:31

1. Aussage: Es liege ein reparierter Wasserschaden vor:

Damit kann der Käufer davon ausgehen dass das Fahrzeug trocken ist.

2. Aussage: Nach drei Monaten wurde der Schaden offenkundig:

in den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass der verdeckte Feuchteschaden am Tag der Übergabe noch nicht vorhanden war. Ich sage. Viel Spaß. Das wird nicht gelingen. Ist ein Zeuge vorhanden, der für den Händler aussagt, reicht ein Zeuge (Ehefrau z.B.) auf der Käuferseite, um den Beweis nicht führen zu können. Händler bleibt in der Haftung.

3. Aussage: Händler meint, der Vorbesitzer habe wohl beide beschi...:

Darin steckt die Behauptung erneut, dass auch der Händler beim Verkauf davon ausging, es liege kein Feuchteschaden vor.

4. Aussage: Der Händler schmeisst den Käufer quasi raus:

Darin liegt die Ablehnung der Nachbesserung. Es besteht ein sofortiges Rücktrittsrecht.

Richtig ist: Ob in dem Vertrag ein Ausschluss der Sachmängelhaftung steht oder nicht, ist so wie mit dem Sack Reis in China... Der Ausschluss im Verbrauchsgüterkauf ist unwirksam.

Die Auffassung, ein 16 Jahre altes (?) Womo dürfe womöglich feucht sein, teile ich nicht:

- das durchschnittliche Alter der deutschen Womos beträgt 12 Jahre. 4 Jahre mehr spielen da keine Rolle. Es ist etwas mehr als die Hälfte der durchschnittlichen Lebenserwartung vorbei.

- ein so gravierender Feuchteschaden ist auch nach 16 Jahren nicht üblich.

- ein Händler hat eine ziemlich weitgehende Untersuchungspflicht. Dies wurde hier offenbar nicht beachtet. Hier hätte der Händler besonders hinschauen müssen, wenn er wußte, dass ein Vorschaden vorlag. Womit er wohl gemessen hat? Ob er unseren Messegeräte-Selbstversuch kennt und sich ein gutes Messgerät gekauft hatte?

Meine Befürchtung ist, dass es sich um einen top-unseriösen Händler handelt, so wie er agiert. Bei denen ist oft nichts zu holen ...

m.

benito01 am 30 Mai 2010 15:41:39

Hallo danke für die zahlreichen antworten ...uns ist es nun auch klar das wir diesen kaufvertrag nicht hätten unterschreiben dürfen aber uns hat der verkäufer gesagt das hier ein reparierter wasserschaden war ..ich versuch mal ein paar bilder einzustellen damit ihr nachvollziehen könnt wie wir uns grad fühlen

benito01 am 30 Mai 2010 15:42:59

noch ein bild

mueckenstuermer am 30 Mai 2010 15:43:31

Beduin hat geschrieben:Oh elend, wieder eine/r :(
--> Link ist Daehn seine HP

Doch Trollo, kann er. Hat Daehn mir erzählt das er deswegen schon geklagt hat und nicht durchgekommen ist. Das war früher mal. Wobei es im einzelnen immer auf den Kaufvertrag und den Richter ankommt


Da war der Käufer/die Käuferin allein. hatte keinen Zeugen, stand nichts im Vertrag und der Händler liess das Geschäft durch den Sohn abwickeln, der dann alles "beschwor", was der Händler brauchte. Schwierig, wenn´s so kommt.

Was lernen wir daraus? Nicht alleine einkaufen gehen und wichtige Dinge schriftlich unter "sonstiges" im Vertrag fixieren. Wenn im Moment der Verhandlung etwas zugesagt wird, dann kann der Verkäufer schlecht ablehnen, die Zusage in den Vertrag reinzuschreiben. So einfach ist das.

m.

benito01 am 30 Mai 2010 15:44:40

dies ist der angebliche rep.wasserschaden wie man nun sieht ist dieses brett einfach nur untergeklebt gewesen

mueckenstuermer am 30 Mai 2010 15:46:47

benito01 hat geschrieben:dies ist der angebliche rep.wasserschaden wie man nun sieht ist dieses brett einfach nur untergeklebt gewesen


Stop!!!

Bevor nicht eindeutig klar ist, dass der Händler die Nachbesserung abgelehnt hat, dürft ihr höchstens Schadensfeststellung betreiben aber nicht selbst reparieren. Da geht der Nachbesserungsanspruch unter!!!

m.

benito01 am 30 Mai 2010 15:49:26

wollte noch sagen das meine freundin beim kauf mit dabei war und sie alle aussagen vom verkäufer bezeugen kann ....aber leider haben wir keine rechtschutzvers. und auch nicht die weiteren mittel zum anwalt zu gehen und das denken wir weiß auch der händler

benito01 am 30 Mai 2010 15:53:48

nein wir haben noch nichts nachgebessert das sind die teile die nach dem regen runtergefallen waren es kam der komplette hängeschrank von der decke

mueckenstuermer am 30 Mai 2010 16:03:41

benito01 hat geschrieben:wollte noch sagen das meine freundin beim kauf mit dabei war und sie alle aussagen vom verkäufer bezeugen kann ....aber leider haben wir keine rechtschutzvers. und auch nicht die weiteren mittel zum anwalt zu gehen und das denken wir weiß auch der händler


Der Händler hat sicher auch keine Rechtschutzvers. und die schlechtere Position.

Nur: Wie kann es immer wieder sein, dass man sich für großes Geld ein Freizeitfzg. kauft, die 5 bis 10 EUR für die Rechtschutz aber nicht aufwendet.

Kopfschüttel und weg...

m.

fuzzy am 30 Mai 2010 16:25:29

wenn schon Schränke von der Decke fallen.....
ich befürchte da ist noch viel mehr ! Stop und ab zum Händler, stell ihm die Karre auf den Hof und zeige ihn an !

schau mal hier !

--> Link

welcher Händler war das denn ?

petermann am 30 Mai 2010 16:44:16

benito01 hat geschrieben:Hallo wir sind Benny und Jenny wir sind hier Neu wissen auch nicht ob wir hier richtig schreiben.
wir haben ein großes Problem und bitten euch un eurem Rat .
wir haben uns im februar 2010 ein Wohnmobil gekauft vom Händler dies ist Bj. 1994 er sagte uns vor dem Kauf es sei ein reparierter Wasserschaden gewesen wir entschlossen uns nun das Wohnmobil zu Kaufen. wir waren nun Pfingsten das erste mal mit los und dann kam der Regen nicht nur draußen nein auch innen die ganze decke kam runter das dach im hinteren bereich ist komplet duchgefauelt .
Nun unsere frage kann ich das wohnmobil wandeln im kaufvertrag steht eine klausel außschluss der sachmängelhaftung und mit altersbedingeten mängeln gekauft.
Bitte helft uns wir wissen nicht was wir nun machen sollen waren schon beim händler haben ihm die fotos gezeigt er hat uns rausgeschmissen mit der antwort da wurden wir wohl beide beschissen er dacht das der


wasserschaden repariert worden sei vom vorbesitzer








Hallo Benito

der kann in den Kaufvertrag schreiben was er will , er kann keine sachmängelhaftung ausschließen ist mittlerweile per Gesetz so geregelt,früher ging das mal du kannst ganz beruhigt sein der muß
wen du willst die Hosen runterlassen und Reparieren 2 versuche hat er dann kannste wandeln. :lupe:

Peter

migula am 30 Mai 2010 17:21:23

Selbst wenn ich keine Rechtschutzversicherung habe, ist es doch sinnvoll nochmals ein paar hundert € zu investieren, wenn ich die "sehr gute" Chance habe, ca. 6000 € zu verdienen

Trollo am 30 Mai 2010 17:29:22

benito01 hat geschrieben:wollte noch sagen das meine freundin beim kauf mit dabei war und sie alle aussagen vom verkäufer bezeugen kann ....aber leider haben wir keine rechtschutzvers. und auch nicht die weiteren mittel zum anwalt zu gehen und das denken wir weiß auch der händler


Moin,


....... sorry, was habt Ihr als Rat erwartet?

Die Sache ist relativ eindeutig und wenn der Händler nicht Pleite ist, hat das Ganze auch Aussicht auf Erfolg.

Wo ist das Problem?


Trollo

fuzzy am 30 Mai 2010 17:34:27

der Händler hat Euch ein Auto mit angeblich repariertem Wasserschaden verkauft und behauptet nachher vom Vorbesitzer besch.... worden zu sein.

Toller Witz ! Der wußte das ganz genau, hat iihn deshalb billig eingekauft und dann auf Euch gewartet !

tobi02 am 30 Mai 2010 17:36:04

DAs hilft den beiden jetzt zwar nicht - aber die Feuchtbiotope sind nun mal in Umlauf. Und jeder der eines hat versucht den schwarzen Peter weiterzureichen in der Hoffnung das der Kelch an ihm vorbei geht. Und immer wieder wird auch jemand gefunden der den schwarzen Peter freiwillig weil ahnungslos nimmt (könnte mir auch passieren).

Ich behaupte mal JEDER der eine Kiste hat die so durchgefault ist das einem bereits die Schränke entgegen kommen weiss was los ist bevor er die Karre verkauft. Händler erst recht. Die kennen ihre Schätzchen und wissen nach dem 2. Blick ob der Wagen feucht ist oder nicht.

benito01 am 30 Mai 2010 17:58:19

Hallo ....ich weiß nicht ob ich den Händler hier öffentlich nennen darf es ist ein normaler autohändler in einbeck also kein direkter wohnmobilhändler ...denken nun das war schon der nächte fehler...lg benny und jenny :(

fuzzy am 30 Mai 2010 18:06:40

benito01 hat geschrieben:normaler autohändler in einbeck
reicht !

a.miertsch am 30 Mai 2010 18:14:25

Hallo,
und wenn der euch faule Äpfel verkauft, ist er als Händler in der Pflicht. Ein "normaler" Händler ist das sicher nicht. Folgt mal den Ratschlägen vom Mückenstürmer, preiswerter geht es nicht. Liegt der Fall so, wie Ihr ihn beschrieben habt, ist eine Rechtschutzversicherung eher zweitrangig. Freilich dürft Ihr sagen, bei wem Ihr ein "Wohnmobil" gekauft habt, allerdings würde ich das nur völlig wertfrei tun.

Albert

benito01 am 31 Mai 2010 19:21:56

Hallo Wohnmobilgemeinde...wollten nochmal berichten .
wir haben heute nochmals den Händler aufgesucht und siehe da er hat uns das feuchtbiotop wieder abgenommen juhu freu :daumen2:
Wir wollen uns für eure tips hier sehr danken lg Benny und Jenny

nun geht die suche erneut los aber diesmal augen auf....

Bergbewohner1 am 31 Mai 2010 19:25:33

benito01 hat geschrieben:Hallo Wohnmobilgemeinde...wollten nochmal berichten .
wir haben heute nochmals den Händler aufgesucht und siehe da er hat uns das feuchtbiotop wieder abgenommen juhu freu :daumen2:
Wir wollen uns für eure tips hier sehr danken lg Benny und Jenny

nun geht die suche erneut los aber diesmal augen auf....

Glückwunsch und Glück gehabt, hat vielleicht hier mit gelesen

Beduin am 31 Mai 2010 19:33:37

Ja Wahnsinn, da habt ihr echt Glück gehabt. Freut mich für euch :)

WomoKindi am 31 Mai 2010 19:42:09

Da sage mal einer was gegen diesen Händler,
war doch prima im Endeffekt,
ihr hattet drei Monate ein "Womo", und konntet sehr wertvolle Erfahrungen für den nächsten Kauf machen. :wink: :D

Bergbewohner1 am 31 Mai 2010 19:46:03

WomoKindi hat geschrieben:Da sage mal einer was gegen diesen Händler,
war doch prima im Endeffekt,
ihr hattet drei Monate ein "Womo", und konntet sehr wertvolle Erfahrungen für den nächsten Kauf machen. :wink: :D

So kanns mans auch sehen und nun auch eine Rechtsschutz machen :D

heinz-artur am 31 Mai 2010 19:50:21

moin moin Benny+Jenny
Viel Glück beim nächsten MAL........
L.G. kalle aus HH

camperfrank am 31 Mai 2010 21:05:37

benito01 hat geschrieben:Hallo Wohnmobilgemeinde...wollten nochmal berichten .


Wäre ja sehr schön wenn man noch einige Einzelheiten erfahren würde,... so für die reine Neugierde.

Habt ihr gedroht?
Oder hat der einfach von alleine diirkt die Börse geöffnet???

ahd250 am 31 Mai 2010 21:08:32

Halloundso,

toi toi toi, ist ja noch mal gutgegangen.

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