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Hallo Wonwagenfahrer!
Du schreibst :Ich finde die Diskussion sehr merkwürdig. Das zul. GG hat ja einen Hintergrund, der wohl die Sicherheit sein dürfte. Und der zuerst von einem unsicheren WM betroffen ist bin doch ich selbst und meine Mitfahrer! Von daher sollte ich doch aus eigenem Interesse schauen das ich auf der sicheren Seite bin und ich möglichst nicht überladen fahre! Und wenn mich meine Versicherung nicht haftbar dafür macht, dass ich vielleicht einen Vater tot oder zum Krüppel gefahren habe, weil ich überladen war, so habe ich doch eine moralische Schuld! Ich denke es ist doch kei n Problem mal mit seinem WM zum TÜV oder einer anderen Waage zu fahren um das Gewicht mal zu überprüfen! Und wenn ich zuviel Gewicht habe nehme ich ebn nicht Getränke und Essen für drei Wochen mit, sondern kaufe es vor Ort! Auch für Dich gilt meine Antwort auf Seite 2. Ein WM mit einem Maxi FG und damit einem zGG von 4,0 t abgelastet auf 3,5 t ist nicht unsicher, gefährdet weder andere noch mich. Jemanden zum Krüppel zu fahren hat nichts mit dem Gesamtgewicht von 4,0 t abgelastet auf 3,5 t zu tun! Hier wird lediglich bei einer Überladung eine vom Gesetzgeber mehr oder weniger zu verstehende Gewichtsgrenze überschritten! Gefähr oder Gefährdung , wo besteht diese. Nirgends! Natürlich muss auch der Gesetzgeber irgendwo.,vielleicht aber auch nur eine Grenze ziehen und dann bei Überschreitung ein Bußgeld erheben. Aber nicht wegen einer Gefährdung! Bitte endlich um entsprechende Unterscheidung! und tschüss ingemaus Kann nicht noch jemand eine Verbindung zu Kindesmissbrauch oder Grauwasser ablassen herstellen? Moppelnutzung wäre auch nicht schlecht... :wink: Wenn ich mein Technischmögliche Fahrzeuggewicht unterschreite das Gewicht, welches im Schein eingetragen aber überschreite dann kann die Unfallursache ja nicht die Überladung sein. Wenn ich einen Unfall durch Überladung baue, dann habe ich das Gewicht für das das Fahrzeug ausgelegt ist überschritten! Überladung ist hier also technisch zu sehen und nicht aus rechtlichem Blickwinkel!
Und da ist sehr wohl die Verantwortung des Einzelnen gefragt. Und wenn man sich so die einzelenen Beiträge über das Thema durchliest haben sich glaube ich die Wenigsten die Mühe gemacht das tatsächliche Gewicht auf einer Waage zu überprüfen. Ich lasse mich aber gerne anders belehren. Doch ich,
wir fahren morgen nach Kroatien. Womo hat zulässiges Gesamtgewicht von 3850 Kg, und die Waage hat genau 4040 Kg angezeigt. Jetzt geht das diskutieren zu Hause los, was hier bleiben kann/darf. Bei den zwei Klappfahrrädern, Ravioli Dosen,Getränke und nur noch halbvollen Wassertank haben wir (5 Personenhaushalt) uns schon geeinigt. Hintere Achslachst war natürlich auch über dem erlaubten. So, muss weiter ausladen, aber ganz ohne geringes Übergewicht werde ich das wohl nicht schaffen. Wünsche allen noch eine schöne Ferienzeit. Patrick
Auch wir schauen auf das Gewicht, wenn es zufiel ist bleibt was zuhause. hier geht es ums Überladen, und nicht um die Versicherung oder was anderes Ich kann mit einem 4t der abgelastet ist auf 3,5t zwar auf der Sichern Seite sein( Reifen,Bremsen usw.) aber wenn ich über die 3,5t GGW komme die im Zulassungsschein eingetragen ist habe ich Überladen. Genauso wenn ich mit einem 3,5t GGW Fahrzeug fahre. Wie schon mehrmals geschrieben, fahrt zum Tüv oder auf eine Waage dann kann jeder für sich Entscheiden ober es so lässt oder doch ein paar Kilo ausladet. Bei uns war letztens das Mehrgewicht so krass, daß wir mit den Fahrrädern in Urlaub gefahren sind:Das Wohnmobil mußte zuhause bleiben,
brainless :wink: Hallo,
die Antwort liegt doch schon in der Frage "über"-laden! Und wenn man's trotzdem tut und erwischt wird, darf man nicht meckern. eisbaerchen
Steht in der ersten Antwot!
Hallo Ralph, vielleicht liegts ja an der Hitze. Aber den Satz versteh ich nicht. Ist aber nicht schlimm. Erstaunlich, was so eine einfache Frage an Beiträgen hervorruft. eisbaerchen Naja, das "Eisbären" diese Hitze mehr zu schaffen macht ist klar (bitte als das verstehen was es gemeint ist, HUMOR) ....
Aber ich habe auf die Frage als einer der ersten geantwortet ..... Zitat von mir: "Um mit dem Zoll Probleme zu bekommen ist nicht das Gewicht an sich ds Problem, sondern der SToff mit dem du überlädst. Um mit der Polizei keine ernsthaften Probleme zu bekommen solltest du nicht überladen. Bei gutem benehmen und ordentlichem Verhalten kommst du bis 5% ohne Gebühren aus einer Kontrolle. Wichtig, weil auch nur durch Mobile Wagen festsetllbar sind die Achslasten! " Zitat Ende. Hier scheibe ich doch, dass man nicht überladen soll, wörtlich! So nun hast du auf Seite 4 sinngemäß das gleiche geschrieben, und ich mir erlaubt auf die erste Antwort in diesem Threat hinzuweisen. Sonst nichts
Ist falsch. Die Staffelung geht bis 425,-€ zuzgl. Punkte in Flensburg! Siehe Polizei RLP zu "Richtige Beladung von Wohnmobilen" Albert
Hallo Albert, da wäre ich mir nicht so sicher. Lt. Bußgeldkatalog und dort bei der Tabelle 3, Buchstabe b) komme ich nur auf 235,00 €. Auf 425,00 € komme ich nur unter Buchstabe a), aber das trifft ja nur zu, wenn das Womo über 7,5 t hat. Bei einem solchen Womo dürfte meiner Meinung nach aber eine Überladung nicht mehr wahrscheinlich sein. Hier der Link: --> Link Ist ja nicht zum ersten mal das die Pol zum Thema Wohnmobil Stuss erzählt.
Dein Freund und Helfer ist nun mal kein Jurist, er ist dazu da Verstöße zu erkennen und zu unterbinden, für die Ahndung (Bestrafung) sind andere zuständig. Na ja, dass Polizeibeamte gelegentlich mal Falsches behaupten, kommt vor, aber von einer Dienststelle erwarte ich eigentlich schon, dass sie die Öffentlichkeit richtig informiert.
Aber davon abgesehen, ist die Polizei schon für die Verfolgung von Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten zuständig und sie bestimmt auch die Höhe der jeweiligen Geldbuße.
Sorry brawo, die Polizei bestimmt gar nichts. - Zahlungsbefehle und Strafbefehle kommen vom Ordnungsamt oder der Staatsanwaltschaft. - Auch wenn die Pol einen Strafzettel ausstellt hast du ds Recht gegen diesen vor Gericht zu ziehen, und nur der Richter bestimmt, die Pol nie Gewaltenteilung legistative - Exikutive - Judikative (wenn ich die Worte noch richtig im Kopf habe, war in der 4 Klasse pilote600
gut in der 4. Klasse aufgepasst. :D Gewaltenteilung ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden. Ihren Ursprung hat das Prinzip der Gewaltenteilung in den staatstheoretischen Schriften von John Locke und Montesquieu (Vom Geist der Gesetze, 1748), die sich gegen Machtkonzentration und Willkür im Absolutismus richteten. Einfach ausgedrückt: Polizeibeamte stellen fest/ermitteln Staatsanwaltschaften ermitteln und klagen an Bußgeldstellen ( in Ordniungswidrigkeiten ) entscheiden Gerichte entscheiden letztendlich über alles bertel Hallo Ralph,
leider liegst du nicht richtig. Es ist so, wie ich zuvor geschrieben habe. Grundsätzlich ist die Polizei für die Verfolgung von OWi im Straßenverkehr zuständig. Erst wenn jemand meint, dass der Bussgeldbescheid zu Unrecht von der Polizei erlassen wurde, hat er die Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Und jetzt ist erst die Justiz am Zuge. Ich habe (auch Berufsbedingt) in den letzten 12 Monaten 5 oder 7 OWI begangen (von zu schnell, bis Unfall verursacht, bis Handy (einziges mit Punkten)) und keiner dieser OWI wurde von der Pol bestimmt, alle vom Ordnungsamt
Kann ja sein das du ein besserer Mensch :D bist und dir daher die Erfahrung fehlt. Hallo Wolf
Glaub mir Ralph hat da Recht..... bertel
Hier kannst du dich informieren, bevor du anfängst zu glauben: Link: --> Link Hinzufügen möchte ich nur, dass ich vom Bundesland Bayern ausgehe. Wie es in anderen Bundesländern aussieht, kann ich nicht sagen, da die Polizei Ländersache ist. Aber vom Grundsatz gehe ich eigentlich schon davon aus, dass auch in den anderen Bundesländern die Polizei für die Verfolgung von Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten zuständig sein wird.
Ralph, ich weiß nicht in welchem Bundesland du wohnst. Den Begriff Ordnungsamt gibt es in Bayern nicht. Wahrscheinlich kommen wir wegen dieser Unterschiede nicht auf einen gemeinsamen Nenner. In Bayern ist auf jeden Fall die Polizei für die Verfolgung und Ahndung zuständig. Hinzufügen muss ich noch, dass die Polizei die VOWi-Anzeigen, also glaublich ab 35 oder 40 € an die Zentrale Bußgeldstelle weitergibt, die dann den Bußgeldbescheid erläßt. Dagegen kann dann Einspruch eingelegt werden und dann erst geht es zur Justiz. Hallo Wolf,
ich lebe in Baden-Würtemberg. Aber dein Link sagt klar aus, Die Polizei kann nur Verwarnungen aussprechen, das sind keine Bußgelder. Diese können nur von den Verwaltungsbehörden (keine Ahnung wie die in Bayern sich nennen, aber das sind die bei denen die Pokitessen angestellt sind, oder bei denen man ein Straßenfest anmelden muss). Also nach wie vor bin ich der Meinung, das die Polizei keine Bußgelder (und um die geht es ja im Bußgeldkatalog) verhängen darf. Okay Ralph, ich mache einen Rückzieher. Die Bescheide werden von der Zentralen Bußgeldstelle erlassen, an die die Polizei die Anzeigen schickt.
Ja die Pol scchreibt an die Bußgeldstelle "Der Fahrer des Fahrzeuges xyz hat 30% Überladen, nach unseren Ermittlungen war das "MAx Mustermann". Und die Bußgeldstelle, schaut dann was es für diesen Verstoß an Strafe gibt, ob der Beschuldigte vieleicht schon im VZR aufgefallen ist, und schickt den Bußgeldbescheid, wurde kein Fahrer von der Polizei ermittelt, geht der Bescheid an den Halter. Ich bin im Urlaub auch mal über eine Waage an der Autobahn gefahren, die für Kontrollen vorgesehen ist. Bin 3,5T ZGG und TZGG zeigte die Waage bei mir (also mit WM) 3540 KG an, Da das am 2 Urlaubstag war und zu dem Zeitpunkt Wasser und Diesel Tank beide gefüllt waren hab ich mir zwar Gedanken gemacht, bin aber ziemlich beruhigt weitergefahren. Zu Hause wird jetzt daran gearbeitet das Gewicht für die nächste Fahrt zu reduzieren. Ich glaube mit Überladung wird bald schluss sein,denn wenn der schon laufende Versuch funktioniert,das man beim überfahren gewogen wird.In der A8 soll ein Versuch laufen,von ca.10 Länder gesponsort.Es wird die Vorderachse,Gesamtgewicht die Profiltiefe sowie die Scheibenbremse kontrolliert.Na wenn diejenigen nicht mehr fahren,die überladen sind,wäre Platz auf der Straße.
Klaus
Ist doch wohl ein Witz :D
Hallo Wolf, google spaßeshalber mal nach Ordnungsamt München (oder einer anderen Stadt/Kreis). Schönen Mover
Ein Bildchen dazu: --> Link Um mal auf die eigendliche Frage zurück zukommen,Du darfst Dein Auto natürlich überladen so wie Du willst.
Auch bis es zusammenbricht,ist ja schließlich Dein Auto. Nur im öffendlichen Verkehrsraum darfst Du dann damit nicht mehr rumfahren :wink: Dieter
Sogar bei uns in Landsberg am Lech gibt es ein Ordnungsamt. Da bin ich ganz schön auf dem Schlauch gestanden. Neinj Wolf,
es zeigt nur wie wenig erfahrung du mit diesen Dingen hast, weil du eben (im Gegensatz zu mir) ein braver Autofahrer bist :D
ich darf leider noch kein Link einstellen aber schaut mal hier ist ne Firma bei uns in der Nähe "Procontour" Der Laser kann eben auch das Gewicht berechnen |
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