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Hallo Leute,
ein guter Bekannter von mir hat sich gestern ein gebrauchtes Alkoven-Wohnmobil ( Bj. 1993 ) von Privat gekauft. Bei der Probefahrt und Besichtigung wurde nichts negatives festgestellt. Laut Aussage des Verkäufers ist das Mobil auch absolut dicht und trocken. Angeblich wurde vor einigen Wochen sogar bei einem Fachhändler eine Dichtigkeitsprüfung gemacht ( Nachweise oder Unterlagen lagen allerdings nicht vor ! ) Leider hat mein Bekannter kein sogenanntes Feuchtigkeitsmeßgerät bei der Besichtigung des Mobils benutzt. Ihr könnt euch sicherlich denken, wie die Geschichte jetzt weiter geht...... Heute, gut gelaunt und voller Tatendrang, wollte mein Bekannter mit seiner Frau die "neue Ferienwohnung" einmal richtig durchwischen und sauber machen usw. ! Dabei mußte er leider erschrocken feststellen, das im Bereich des Alkovens ein paar Stellen richtig durchweicht und wohl verfault sind ! Natürlich wurde sofort der Vorbesitzer ( Verkäufer ) angerufen und mein Bekannter beschwerte sich darüber, das er diese Sache beim Kauf nicht erwähnt hatte, sondern sogar noch behauptet hatte, das Wohnmobil sei absolut dicht und trocken und somit ohne Feuchtigkeitsschäden !!! Jetzt möchte mein Bekannter natürlich sofort sein Geld zurück und dem unehrlichen Verkäufer das "feuchte" Wohnmobil wieder vor die Haustür stellen. Dieser sagte aber: Gekauft ist gekauft, wie gesehen. Keine Garantie, keine Gewährleistung, keine Rücknahme des Mobils. Wir haben einen Kaufvertrag gemacht, fertig. Ich nehme das Womo nicht zurück und Geld gibt es auch nicht zurück ! Mein Bekannter ist natürlich jetzt total fertig..... Was kann er nun noch machen ? Klar, er hat bei der Mobil-Besichtigung diese feuchten Stellen im Alkoven wohl übersehen, sein eigener Fehler. Auf der anderen Seite hat der Verkäufer aber immer wieder gesagt ( vor Zeugen ! ), dass das Wohnmobil absolut dicht und trocken ist ! Nennt man das nicht arglistige Täuschung oder so ? Mein Bekannter ist im ADAC-Rechtsschutz......nützt ihm das etwas ? Noch etwas vielleicht nicht unwichtiges: Das Womo ist noch auf den Vorbesitzer ( Verkäufer ) zugelassen !!! So Leute, wer weiß Rat oder hat einen ähnlichen Fall ( leider ) erleben dürfen ? Bitte um schnelle Infos wenn möglich ! Vielen vielen Dank vorab Mit Gast Hilfreich wäre es natürlich, wenn das "Dicht und trocken" ausdrücklich im Kaufvertrag zugesichert worden wäre.
So sieht das ganze, zumal wenn nur mündlich gesagt, nach einem beginnenden Rechtsstreit aus. Aber mit Rechtsschutz? Deckungszusage holen und den Rechtsstreit beginnen, bzw. erst mal anwaltlich beraten lassen. Oder dem Verkäufer dies erst mal in aller Deutlichkeit mitteilen. Vielleicht macht er dann trotzdem einen Rückzieher. Hallo Dieter,
das ist ja das Problem, im "Standard-Kaufvertrag" wurde das nicht aufgeführt ! Es läuft ( leider ) direkt in Richtung Rechtsstreit ! :-( Mittlerweile hat mein Bekannter das ganze Wohnmobil mit der "Lupe" untersucht ! Es sind nun noch weitere "feuchte" Stellen aufgetaucht, allerdings sozusagen überklebt mit einer neuen Wandtapete ! Darum sah bei der Besichtigung des Mobils das Innenleben ja auch so prima erhalten aus, dank schöner neuer Wandtapete !!! Ein freundlich geführtes Telefonat meines Bekannten mit dem Verkäufer brachte nichts ein, im Gegenteil, der Ton des Verkäufers wurde schlagartig sehr "scharf", außerdem tauchen plötzlich "Zeugen" auf, die nie vor Ort waren ! Schade, der Vorbesitzer / Verkäufer machte wirklich einen lieben netten und ehrlichen Eindruck ! Ich war ja bei der ersten Mobil-Besichtigung dabei..... Mir tut halt mein Bekannter mit seiner Familie sehr sehr leid. Eine lange Zeit auf dieses Hobby hingespart und nun gleich der Reinfall ! Mit Gast so würde ich es auch machen. dem verkäufer klar machen, daß man diesen gravierenden mangel nicht akzeptiert und jeder richter zustimmen wird, daß der verkäufer davon gewusst haben muß und den mangel vorsätzlich verschwiegen hat - das darf er nicht!!! Mit dem ADAC-Rechtsschutz ist er auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Meines Wissens ist es im Privatverkauf nicht so einfach, sich auf "gekauft wie gesehen" zu berufen, wenn schwere Mängel verschwiegen werden. Andererseits, so wie er beim Putzen das Problem entdeckt hat, so hätte er es auch vor dem Kauf entdecken sollen. Hallo
Das mit Deinem Bekannten kann einem schon leid tun :eek: Allerdings sehe ich kaum Aussicht auf Erfolg, weil er ja dem Vorbesitzer nachweisen muss, dass der von dem Mangel gewusst hat und dem Käufer arglistig verschwiegen hat. Wenn das so versteckte Sachen sind, die bei der Kaufbesichtigung nicht aufgefallen sid, wird es schwer. Es ist ja möglich, dass der Verkäufer sich nicht so Intensiv mit seinem Womo beschäftigt hat, dass er den Mangel garnicht bemerkt hat. Ein Selbständiger Verkäufer muss die Sache vorher schon genauer durchchecken, denn der ist ja für Mängel haftbar. wenn der verkäufer "neue tapete" (was immer das sein mag...) drüber geklebt hat, hat er auch von dem mangel gewust!!!
Hallo MAN, der Vorbesitzer / Verkäufer muß das gewußt haben !!! Diese mittlerweile vielen weichen und feuchten Stellen können nicht über Nacht gekommen sein ! Gestern wurde das Mobil ja erst bei dem Typen persönlich abgeholt und da sagte er noch, alles in Ordnung, das Womo ist wirklich absolut dicht und trocken ! So und heute Vormittag sind "urplötzlich" diese Stellen da ? Kann überhaupt nicht, außerdem hatten wir die letzten Tage überhaupt kein Regen hier ! Warum dann auch eine neue schöne Wandtapete im ganzen Mobil ? Nun sind wir auch schlauer.......leider ! Hoffentlich siegt letzendlich die Gerechtigkeit ! Mit Gast Gast Hallo Gast
Als ich mein Posting schrieb, wusste ich noch nichts von der neuen Tapete. Haben sich die Postings wohl überschnitten. Wenn das so ist, könnte das eine Möglichkeit sein, den Verkäufer dran zu kriegen. um juristisch korrekt vorzugehen, ist es erstmal notwendig, dem Verkäufer schriftlich (per Einschreiben-Rückschein) mitzuteilen, welche Dinge bemängelt werden und eine angemessene Frist zu Nachbesserung zu setzen. Für den erfolglosen Ablauf der Frist muß er eine Ablehnungsandrohung formulieren. Sind diese Schritte nicht erfüllt, beantragt in einem möglichen Verfahren die Gegenseite die Ablehnung des Antrages und kommt auch damit durch. Für deinen Bekannten hat sich damit der Rechtsweg erledigt.
.....nur mal so am Rande :wink: Hallo,
Gast war so nett, und hat für mich schon mal den Fall geschildert. Es ist sehr nett, dass Ihr Euch so schnell damit beschäftigt. Nach genauer Sichtung des Fahrzeugs, stellte ich noch in der einen oder anderen Ecke weitere Wasserschäden fest. Da der Vorbesitzer das WoMo sehr gründlich gereinigt und gelüftet hat (auch am Tage der Abholung waren alle Fenster geöffnet, konnten wir keinen Geruch feststellen. Dieser war aber nach der ersten Nacht auf unserem Hof aufgetreten. Hätte der Verkäufer, wie er selber behauptet, nichts von dem Schaden gewusst, wäre ihm dieser bestimmt spätestens bei der intensiven Reinigung aufgefallen. Er sagt nun, dass der Wagen ja schließlich 12 Jahre alt ist und da kann man natürlich auf solche Mängel stoßen. Im Kaufvertrag steht, dass es keine Garantie oder Gewähr gibt. Jedoch nicht, das die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist. Ich weiss aber nicht ob das eine das andere meint. Bin morgen beim Anwalt und werde mal sehen, wie wir weiter kommen. Ich bin aber für jeden Tipp von Euch dankbar. Schließlich wollen wir bald reisen und nicht vor der Haustür "baden" gehen. von der Nordseeküste Wilder Herzbube Hallo
nur mal so am Rande. Mein Rechtsstreit geht jetzt schon über 2 Jahre!!!!!!!!!! Hatten den Dethleffs-Beduin auch privat gekauft und kurz danach die Feuchtigkeit im Alkoven festgestellt. Nach eben so ähnlich wie bei dir verlaufenem Mail Kontakt haben wir einen RA eingeschaltet. Allianz zahlt wohl, aber richtig überzeugt das da noch was rauskommt sind wir nicht :cry: Haben auch zig Euro´s reingesteckt um ihn wieder dicht zu bekommen und sind 2 Jahre damit gefahren. Im Kaufvertrag steht, dass es keine Garantie oder Gewähr gibt. Jedoch nicht, das die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist. Ich weiss aber nicht ob das eine das andere meint.
Hallo Wilder Herzbube, ja, das ist dasselbe. Wenn es so im Kaufvertrag steht, sieht es schlecht für dich aus :( Dann braucht der Verkäufer nicht nachzubessern. (übrigens müssen nicht nur Händler eine Garantie geben, sondern auch Privatverkäufer. Es sei denn, Garantie/Gewährleistung/Sachmängelhaftung wird im Kaufvertrag ausdrücklich ausgeschlossen!) Uns ging es bei unserem ersten Womo-Kauf ähnlich, nur, dass wir bei einem Händler gekauft haben, und selbst der im Kaufvertrag die Garantie etc. ausgeschlossen hat. Eigentlich hätten wir da schon hellhörig werden müssen, aber mein Mann wollte dieses Fahrzeug unbedingt haben und hat unterschrieben. Zu Hause haben wir dann die feuchten Stellen entdeckt...leider war nix mehr zu machen. Wir haben das Womo allerdings auch 2 Jahre lang gefahren und so einiges dran repariert. Ich weiß, das hilft dir jetzt auch nicht wirklich weiter, aber wir drücken ganz feste die Daumen, dass sich bei dir alles zum Guten wendet. Viele Gabi und Volker Hallo zusammen,
einen ähnlichen Fall hatte ich vor Jahren auch einmal, alles kommt mir sehr bekannt vor, auch der Ton des Verkäufers, es kam zwangsläufig auch zu Rechtsstreit. Der Alkoven war völlig verfault, dass Holz war schon schwarz, man konnte es mit dem Fingenagel rauskratzen, der Verkäufer wusste natürlich nichts davon, obwohl er schon eine neue Platte vor die Schadhaften Stellen montiert hatte. Um den fauligen Geruch zu unterdrücken, hatte er bei der Besichtigung alles mit Febreze oder wie das Zeugs heisst bearbeitet. Ich hatte mir damals von Bundesmaterialprüfanstalt (Professor Dr. Linden) in Eckernförde ein Gutachten erstellen lassen. In dem Gutachten wurde dokumentiert, dass sich Schimmelsporen im Wohnmobil befinden und das dieses Fahrzeug nicht mehr dem Nutzungszweck eines Wohnmobils entspricht, also gar kein Wohnmobil mehr ist, weil es als solches nicht mehr genutzt werden kann. Letztendlich konnte ich aber vor Gericht nur einen Vergleich erziehlen, Kaufpreis 14.500 Euro, Vergleichszahlung für den Schaden seitens des Verkäufers 3.500 Euro, also keine sehr lohnenswerte Aktion. Ich habe das Fahrzeug dann mit dem Schaden (habe ich dem Käufer mitgeteilt) für 11.000 Euro verkauft. abzuglich der Kosten, habe ich im Endeffekt 2.000 Euro verloren. aus dem hohen Norden Rolli
Hallo Gast und Herzbube daran hat sich unser Ra hoch gezogen. Ein Sachverständiger kann auch rausfinden wie lange das Mobil schon, zumindest ungefähr undicht war. Wenn es die Rechtsschutz übernimmt, würde ich auf alle Fälle klagen. Im Vorfeld evtl zum TÜV ect, den bis unser Gutachter Zeit hatte verging fast ein halbes Jahr, das der mal scahut was wo und wie nass ist. Kannst dort auch ein extra Schadensgutachten in Auftrag geben. Das Geld solltest du dann wieder bekommen. Oft hat auch schon die androhung und der erste "Amtliche" Brief gereicht um den Verkäufer zur rausgabe vom Geld zu bringen. Denke! nicht das es was ausmacht auf wen er zugelassen ist. Ihr habt nen Kaufvertrag und von dem gehört das Auto Herzbube Herzliches Beileid......
wenn ich so lese, wessen Erstkaufmobile alles undicht waren, frag ich mich, welches Mobil überhaupt dicht ist.. da hab ich ja Riesenschwqein gehabt, daß mein beim Kauf 18 Jahre alter karren bis auf eine kleine Stelle dicht war........... Ich denk, ohne massiven Ärger und Ausbietung aller rechtlichen Möglichkeiten wird es schwer werden...und es ist zu befürchten, daß es trotzdem auf einen Vergleich rausläuft...das wird leider nicht mit menschlichem Verstand entschieden (da wäre die Sache klar) sondern mit juristischen Mitteln..... Dirks Ansatz klingt gut.....weil damit evtl. die Rückgabe möglich wird... Viel Erfolg beim Kampf...nicht aufgeben.... günter Also, wenn im Kaufvertrag eine Gewährleistung ausgeschlossen wurde, so besteht auch keine!! Außerdem benötigen normalerweise "mündliche Absprachen" einen schriftlichen Eintrag in den Vertrag. Da hat Dein Freund schlechte Karten. Rechtsanwalt: der will Geld verdienen, also nur einschalten, wenn die Rechtsschutz den Fall übernimmt.
Alternative: mal nachsehen, wo das Wasser herkommt. Vielleicht ist es nur eine Stelle, die man abdichten kann. Dann den Verkäufer um eine Kostenbeteiligung bitten (auffordern), der wird froh sein, daß er den Wagen nicht zurück bekommt und normalerweise zustimmen. , Rolf HAllo Rolf,
ich glaub, das mit der Kostenbeteiligung in dem Fall kann man vergessen....der verkäufer scheint genau geplant vorgegangen zu sein..den hats bei Unterschrift des Käufers unter den vertrag vor Glück fast zerrissen.... und nun zieht er sich auf den vorher festgelegten Standpunkt zurück von nix gewußt zu haben..innen neue tapete natürlich nur aus optischen gründen...gesagt hat er gar nix.....gelüftet hat er, damit ja nie was feucht wird...ist doch klar....das wird eine harte Nuss....... das braucht einen Schiedsrichter.....und vor gerocht und auf hoher See weiß niemand wie es ausgeht.......... ich wünsch keinem so einen Kauf -......andererseits fürchte ich, daß 25% aller Mobile von solchen Verkäufern verkauft werden....warum werden wohl in mobile.de oder ebay so viele mobile nach so kurzer zeit wieder verkauft...und natürlich alle ohne große Mängel....und unter ausschluß jeglicher haftung......ich behaupte, daß da in einigen bis vielen Fällen was faul ist - im wahrsten Sinne des Wortes.. günter Hallo Ihr lieben Fahrer/innen und Schreiber/innen,
noch mal vielen Dank für Eure Anteilnahme an unserem Desaster. Es ist ja noch schlimmer als wir dachten. Nach heutiger Prüfung durch einen Fachhändler, sagte der zu uns, dass es sich um einen Totalschaden handelt. Der hat mit einem Gerät gemessen und der Pegel schlug fast überall zu 100 % aus. Dazu kommt noch, dass wir den Wagen von meiner Frau verkauft haben und sie das WoMo für Ihre Touren nutzen wollte. Mutter, Kind und Hund werden sich jetzt leider mit dem Fahrrad oder zu Fuß bewegen müssen, da natürlich für ein weiteres Fahrzeug kein Geld mehr da ist. Ich habe aber heute auch ein paar positive Dinge erfahren. Die werden dem Verkäufer gar nicht schmecken. Jedoch kann ich Euch das hier noch nicht schreiben, da das Verkäufer-A.....-loch ja evtl. auch diesen Zeilen liest. Gast hat jetzt ein total schlechtes Gewissen, da er als Berater mitgekommen war. Er hätte auch nie von diesem "netten" Verkäufer vermutet, dass der so link ist. Gast - nicht ärgern, Du hast es ja nur gut gemeint und wolltest uns in diese nette und freundliche WoMo-Gesellschaft einführen. Vielen Dank für Deine Hilfe - auch jetzt noch. Euch allen auch noch mal vielen Dank. Wenn Ihr noch Tipps für uns habt, immer rüber damit. Wenn es wieder möglich ist, berichte ich Euch, was läuft oder gelaufen ist. Wir wünschen Euch allen immer gute Fahrt, trockene Wohnmobile, schöne Urlaube und immer eine Hand breit Asphalt unter den Reifen. Bald sind wir bestimmt auch dabei. Wilder Herzbube toi, toi, toi!!!
wir drücken dir die daumen!!! es ist wirklich traurig, dass es immer wieder verkäufer gibt, die versuchen ihr "gurken" so zu verkaufen.
... und denen es offensichtlich gelingt..., das ist das schlimme. Moin, moin,
wir waren gestern beim RA. Der hat den Sachverhalt sofort erkannt. Wie schon von Euch empfohlen, plädieren wir auf arglistige Täuschung. Ich kann leider, ich hoffe aus verständlichen Gründen, nicht allzu viel hier schreiben. Nur so viel: Wir haben einen Zeugen gefunden, der den Feuchtschaden auch schon kannte, somit auch der Vorbesitzer. Das hilft doch auch schon mal. Ja traue nie deinem Nachbarn oder deinem besten Freund :eek: Wenn ich wieder etwas berichten kann, dann gehts weiter. Vielen Dank für Eure fleissige Beteiligung an meinem Fall und die tolle Unterstützung. Ich habe einige Eurer Empfehlungen mit zum RA genommen. Postet ruhig weiter, wir können jeden Tipp gebrauchen. von der Nordseeküste Stephan Das hört sich ja ganz gut an, hoffentlich klappt auch alles so nach Plan.
Eddy Hallo wir stehen vor dem selben Problem und über den Beitrag gestolpert. Es ist bei dir zwar schon lange, doch warst du Erfolgreich? Welche Schnitte seid Ihr gegangen. Wir sind auch auf dem tiefpunkt und wisssen nicht weiter. Und hoffen das Ihr Erfolreich wart, das wir Hoffnung haben können. Lg any Hallo, herzlich Willkommen. Das Thema hier ist, wie du selbst schon angemerkt hast, uralt. Mache besser zu deinem Fall ein neues Thema auf. Da kannst du dann deinen ganzen Fall schildern und bekommst möglicherweise gute Ratschläge. Hallo ich würde gerne wissen was bei der Sache raus gekommen ist . Liebe Any Hallo Any, der Themenersteller hat seit über 6 Jahren nichts mehr im Forum geschrieben, es ist unwahrscheinlich, dass er gerade hier mitliest. Schicke ihm mal eine KN, vielleicht kannst Du ihn "aufwecken". :lach: Ich denke, Any kann/darf noch keine KN schreiben. Du hast recht, Lena. Ich habe ihm eine KN geschrieben, er soll mal hier reinschauen. Geht nicht, K. ist offenbar unerwünschtes Mitglied. Any, bitte starte einen neuen Thread und schildere Dein Problem.
Ups, sowas gibt's auch? Hallo Any, falls es Dich interessiert: Auch wir haben nach 20 monatigem Rechtsstreit und zwei Gerichtsverhandlungen den Prozess jetzt im Mai gewonnen. Die Verkäuferin hat vorletzten Sonntag das WoMo wieder abgeholt! Hallo Ihr seid ja super, danke für EURE Mühe. Ich hab ne Antwort die ihr alle lesen könnt und das reicht mir. Da ich auch schon Rechtsbeistand habe. ist alles gut. Und wegen einer Frage, die für DIE Sache und der Person bestimmt war, muss ich doch nicht gleich einen neuen Forum öffnen. Mit der KN wär es das gewesen, doch wie schon erwähnt, Bin ich leider nicht berechtigt. Vielen Liebe Dank Die Any :D |
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