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Hallo zusammen,
für unser Womo auf Ducato-Basis gibt es Edelstahl-Frontbügel, die für Fiat Ducato Typ 250 grundsätzlich oder mit Hymer-Aufbau zugelassen sind gem. beiliegendem Gutachten und EU-Genehmigungszeichen (zur WVTA-Nr. des Ducato). Nun haben wir ein Womo mit Chausson-Aufbau, wo wir nach Aussage des örtlichen TÜV-Prüfers für den Bügel-Anbau keine Freigabe/Eintrag erhalten (Womo hat andere WVTA-Nr. - s. oben) Ein DEKRA-Prüfer (alte Bundesländer) sagte mir nun, dass der Eintrag vom TÜV-Prüfer abhängt: hat sich ein Prüfer bereits mit dem Thema auseinander gesetzt und begriffen, dass sich die Basis des Chausson (eben Ducato 250) und vor allem die Front gegenüber dem Serien-Ducato oder dem Ducato mit Hymeraufbau überhaupt nicht unterscheidet und somit keine anderen Risiken auftreten, wird er einen Eintrag vornehmen können. Kann mir jemand einen Tipp geben, welcher Prüfer auf diesem Gebiet Erfahrung hat und ggf. einen Eintrag bei vorliegendem Gutachten vornimmt? Besten Dank an alle für eure Hilfe! Für Frontbügel gibt es in der Regel eine ABE, deshalb muß dieser nicht eingetragen sein.
Wenn du keine ABE hast, wirst du meines Kenntnißstandes nach auch keinen Eintrag bekommen. Die aktuellen Frontbügel müssen nach EG Richtlinie 2005/66/EG genehmigt sein. Ein entsprechendes Schreiben sollte beiliegen.
Eine Eintragung ist dabei nicht erforderlich aber möglich. Frontbügel mit Teilegutachten die nicht nach der o.g. Richtlinie zugelassen sind, sind mitlerweise nicht mehr zulässig und werden nicht mehr eingetragen. Bereits montierte und eingetragene Frontschutzbügel haben aber Bestandsschutz. :) ! ..wobei es absolut Sinn macht dass diese Mistdinger keine Genehmigung mehr bekommen!! Hoffentlich niemand! Die 250er Führerhäuser sind so häßlich, damit Fußgänger im Falle eines Aufpralls eine Chance haben. Willst Du das mit so einem Bügel wieder zunichte machen.
Ich könnte es mir nicht verzeihen, wenn sich ein Kind an so einem Rohr verletzen würde. Viele aus dem verregneten Bergischen Land Mani Sind wir in Australien das wir am Wohnmobil Kuhfänger brauchen ?
Oder willst du das dafür, wenn du einen Fussgänger umnietest damit du keine Beschädigung am Fahrzeug hast. LG Frank er will keine diskussion über für und wider - er will wissen, wer so ein teil einträgt - ist das so schwer zu begreifen???
grusz hartmut Wenn ich Prüfer währe würde ich es nicht Eintragen das wollte ich damit sagen.
Und ich hoffe es findet sich in Deutschland auch kein Prüfer LG Frank Hi
als wenn da was nicht begriffen worden wäre. Doch wohl eher umgekehrt. Er ist doch nicht alleine auf der Strasse und da dürfen die anderen, die er mit diesen Rammträgern potentiell gefährdet, doch wohl sagen, dass sie sich bedroht sehen mitsamt ihrer Kinder von solchen Remidemi-Rammbügeln. Ausserdem ist das, was da aussieht nach - Platz da, sonst schieb ich mir welchen - aus meiner Sicht dem allgemeinen Image der Womoisten abträglich :daumen2: Aber man darf doch seine Meinung dazu sagen, oder nicht? Hi,
hier sind ja überwiegend echte Freaks, also umfassend gebildete echte Profis zugange, die sich bei ihrem Geschreibsel sogar hin und wieder doch glatt mal was bei denken, weil die sich auch bei ihrem tun und lassen allumfassend verantwortlich fühlen. Wenn also einer in so einem Profiforum so eine Frage stellt, muss er damit rechnen, dass er auch Antworten von Leuten bekommt, deren Horizont etwas über den Schrebergartenzaun hinaus geht. Zumal wenn es um die Gefährung anderer geht. Der ganze Nonsens bzgl der Mehrgewichte dieser zusätzlichen kg an Eisen, zumal an der Vorderachse, bei den eh schon total grenzwertig belasteten Wonis, so was und noch viel merh wurde ja schon gar nicht erwähnt. Gerade das Wohmobilwesen verlangt bezüglich der Umwelt/Allgemeinheit auch eine gewisse Sensibilität bei allem. Jeder hat seine eigene Ansicht, und die soll er auch haben. Wenn jemand so ein Teil haben will, dann kann er das doch anbauen. Es ist gesetzlich erlaubt. Und nicht jeder, der so einen Bügel nach der neuen Norm ohne jegliche Kante hat, gefährdet auch gleich Kinder. Also bitte etwas Toleranz. [mod]Entsprechend unserer Nutzungsbedingungen sind die Mitglieder gehalten, einen respektvollen Umgang mit anderen Mitgliedern, Firmen oder Moderatoren zu pflegen und in ihren Postings auf Beleidigungen oder Unterstellungen zu verzichten. Der Inhalt dieses Beitrages wurde daher gegen diesen Hinweis ersetzt. Bitte beachte den Absatz 4 unserer --> Link[/mod] Was ist denn erni77 für einer? Da antwortet man doch besser gar nicht drauf. Hi,
ich bin sehr für Tolerenz, halte diesen Begriff aber in Bereichen, wo es um Gefährdungen Dritter geht, für am Thema vorbei. Ja leider sind sie (noch) gesetzlich erlaubt. Warum ist das so. In Brüssel wurde meines Wissens neben einem Verbot für die starren Bügel auch ein solches für die nachgebenden Rammbügel diskutiert. leider konnte man sich zu einem totalen Verbot nicht druch ringen. Meine persönliche Meinung dazu ist, nicht, weil von denen keine Gefahr ausgeht. Sondern weil das Geschäft mit solchen Eisenrohren doch gar zu schön und fett ist. Wir wissen ja, das ganz Brüssel voll mit abertausenden von Lobbyistenbüros ist und welchen Einfluss die auf die Gesetzgebung haben. Während Erwachsene bei einem Aufprall von ihrem höheren Schwerpunkt her her auf die Motorhaube udn mit dem Kopf an die Windschutzscheibe gestossen werden, hat sich erwiesen, dass die viel niedrigeren Kinder mit ihrem niedrigen Schwerpunkt, die mit ihrem Kopf gerade mal nur die gleiche Höhe wie die Oberkante dieser Rammbügel erreichen, von diesen Rammbügeln voll querseits erwischt und zumeist unter das Fahrzeug gezogen werden. Sprich jeder, der so einen Rammbügel hat, gefährdet potentiell Kinder besonders. Denn Zusammenstöße kommen nun mal vor. Muss es denn jetzt erneut Unfälle geben mit diesem Zeug, bis sie dann endgültig von der Gesellschaft verboten werden?.
Sag mal...als gutes Benehmen verteilt wurde hast Du Dich ganz hinten angestellt, oder? Dein unquallifiziertes Geschmiere kannst Du Dir echt sparen. Hab so meine Zweifel, ob das Gefährdungspotential eines Wohnmobils mit Bügel um so viel höher ist als bei einem ohne.....
Die ganze Diskussion verstehe ich ja noch bei einem PKW, aber wenn so ein Wandschrank von Wohmobil auf mich als Fußgänger zukommt, reisst es der Bügel wohl nicht mehr raus, egal ob ein Kind oder Erwachsener im Weg steht. Viel aus Nürnberg, Edgar :juggle: Ach nee................ mal wieder Grundsatzdiskussionen über die Bügel vorne dran, habt ihr nix besseres zu tun?
Wer einen haben will und ihn eingetragen kriegt soll ihn dranbauen und wer keinen will muß auch keinen dranbasteln. Leute ihr solltet mal etwas entspannter werden als euch über solche lappalien aufzuregen :yingyang: wenn ich jetzt wüsste für was man son hässliches teil braucht ???
Aber Klaus, zum besseren Windschutzscheibenputzen(Kletterhilfe) :D Klaus da habe ich auch noch eine was ist mit dem trocknen von Badetüchern :D ...den dauernd kläffenden köter dran anbinden.... :D
grusz hartmut Kommen auch noch hilfreiche Postings, oder sollen wir gleich zumachen? oh, sorry.das kein Späß mehr erlaubt ist :(
..und dann gleich von schließen des Threads reden..schade :( @mobilvilla
So wie ich das verstehe findest du keinen TÜV Prüfer der das Einträgt ? Also stimmt doch was nicht mit dem Bügel und dem Fahrzeug oder ? Und jetzt willst du hier wissen ob jemand einen Prüfer kennt der so etwas Einträgt ? Wenn in der Freigabe dein Fahrzeug nicht drin ist ist es nicht drin ! Das ist ja dann wie ich habe ein Fahrzeug mit Roter Plakette kennt jemand einen Prüfer oder ein Prüfstelle wo ich eine Grüne bekomme. Wenn ich falsch liegen sollte darfst du mir gerne Antworten. LG Frank Lieber Frank,
ich antworte auf sachliche Beiträge sehr gerne :) Das von mir ins Auge gefasste Zubehör-Teil ist freigegeben für Ducato Typ 250 mit Hymer-Aufbau sowie für alle üblichen Ducatos 250 von Fiat (Kastenwagen). So steht es in dem Gutachten auf der Hersteller-Seite des Frontbügels, welches sich auf die WVTA-Nr. des Ducato bezieht. Ein Gutachten der Herstellerfirma für den Ducato mit Chausson-Aufbau liegt nicht vor (andere WVTA-Nr.). Es soll nun TÜV-Prüfer geben die erkennen, dass es keinen Unterschied macht, ob der Bügel am Ducato-Lieferwagen oder am Ducato mit Hymer-Aufbau ergänzt wird oder eben am Ducato mit Chausson-Aufbau. Denn gemäß Gutachten liegen keine Restriktionen vor, die bei den ersten beiden genannten Modellen eine Zulassung im Straßenverkehr unterbinden. Da setze ich an und stelle die Frage, ob es solche Fachleute gibt. Danke schon jetzt für weitere Hilfen und freundliche zum Wochenende Joachim So jetzt muss ich nochmals Nachfragen.
Muss da eine Abnahme nach §19 Durchgeführt werden oder kann das jeder Dekra auch machen ? Habe gerade mit einem Freund telefoniert der ist Dekra TÜV Prüfer und der sagt Sie tragen grundsätzlich keine Frontbügel mehr ein egal welches Fahrzeug oder welches Gutachten lg frank Es kommt darauf an, wo der DEKRA-Prüfer "sitzt":
In den alten Ländern hat der TÜV das Monopol, solche Eintragungen vorzunehmen (das trifft dann auch auf mich zu). In den neuen Ländern hat die DEKRA das entsprechende Monopol und darf Zubehörteile eintragen (so sagte mir ein "West"-DEKRA-Mitarbeiter). Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass meine Ansprechpartner sagen, dass sie "grundsätzlich" keine Bügel eintragen. Ich habe jedoch schon häufig die Erfahrung gemacht, dass Meinungen variieren und diese auch konträr sein können - von Fachleuten gleicher Fachrichtung. Mit § 19 ist vermutlich die TÜV-Abnahme gemeint. Ob die erforderlich ist, ist mir nicht bekannt. Soweit bin ich noch nicht gekommen. Das könnte eine Voraussetzung sein, um die Eintragung zu bekommen. Joachim Das mit dem §19 ist so diese Abnahmen darf nur ein Staatlicher TÜV Beamter durchführen und keine andere Organisation.
LG Frank tüv: ist weder staatlich, noch sind das beamte!
eintragungen/begutachtungen:..monopol west : tüv monopol ost: dekra grusz hartmut
mach zu ....hier lohnt sichs ausnahmsweise @katze-bruno
Der Tüv war mal Staatlich ist aber schon vor ein paar Jahren zu einem Privat Unternehmen gewandelt worden. Das ist mir entgangen ich dachte es ist immer noch so habe diese Info mir gerade aus dem internet gezogen also ziehe ich hier meine Antwort von oben zurück. Trotzdem darf in den alten Bundesländern §19 nur der TÜV abnehmen, und das sind immer noch die alten Mitarbeiter von früher. LG Frank hallo;
eine bemerkung zu der diskusion: ich war mitte zwanzig da hatte ich ein vorstellungsgespräch beim TÜV.und schon damals war das die abkürzung für: T: technichen Ü: überwachung V: Verein dort gabs lediglich mitarbeiter und angestellte aber niemals beamte, man nannte sie beamte weil sie sich so gaben als hätten sie alles zu entscheiden. und das ist jetzt 30 jahre her, und heut haben sie halt nicht mehr das monopol. lg kamann Hallo Joachim,
praktisch als Betroffener (amtl.anerk. Sachverständiger) will ich aus meiner Sicht die Sache etwas beleuchten. Über Sinn oder Unsinn eines solchen Teils ist viel disktuitert worden, spielt aber hinsichtlich der Begutachtung keine Rolle. Aber es zeigt, dass dies schon ein äußerst umstrittenens Teil ist. Aus welchen Gründen Dein Wohnmobil kein Bestandteil der beiliegenden Genehmigung ist, weiß ich nicht, kann aber durchaus technische Gründe haben. Auch wenn Du unterschwellig unterstellst, dass jeder echte Fachmann (andere sind wohl keine Fachleute) sofort erkennen muss, dass ein Eintrag völlig problemlos ist, stellt sich mir schon die Frage: Warum soll sich das ein Sachverständiger antun. Im Fall der Fälle muss er nachher dem Staatsanwalt und den Eltern eines Kindes begründen, aufgrund welcher Erkenntnisse er die Eintagung vorgenommen hat. Ausprobieren kann er nicht, was passiert wenns´s zum Unfall kommt. Wir haben als Sachverständige schon Spielraum, der hört aber da auf, wo Menschenleben gefährdet sind. Vieleicht regt mein Posting etwas zum Nachdenken an, vor allem was Verantwortung betrifft. Mit Deinem Ansinnen schiebst Du nämlich die Verantwortung auf den Sachverständigen ab. Einen schönen Abend Stephan
Nö, man kann auch hier hin: --> Link und ich gehe immer hier hin: --> Link Die haben auch Plaketten und sind nicht so hochnäsig wie der TÜV. Billiger sind die auch nicht, aber vernünftiger: Bei mir war die hintere Bremse zu unsymmetrisch - vermutlich war eine Seite wegen zu langer Standzeit schwergängig. Der Herr von KOHL bat mich, ein paar Runden zu drehen und dabei ein paar mal kräftig zu bremsen und dann wieder zu kommen. Dadurch könne die Bremse wieder gängig werden. Gesagt - getan - nochmal geprüft - ok - ohne Mehrkosten Plakette drauf! Sowas ist mir beim TÜV noch nie passiert. Die hätten eine kostenpflichtige Nachuntersuchung draus gemacht. Beste Thomas
der TÜV war nie staatlich, er hat vom Staat lediglich Hoheitsaufgaben übertragen bekommen, und aus der Zeit seines Monopols kommt sein schlechter Ruf Entstanden ist der TÜV aus regionalen „Dampfkessel-Überwachungs-und Revisions-Vereinen“ (DÜV), die waren ab 1866 als Selbsthilfe-Organisationen der Dampfkessel-Betreiber für die sicherheitsteschnische Überwachung der damals recht gefährlichen Dampfkessel zuständig. Weil sie so erfolgreich bei der Unfallverhütung im Bereich der sich rasch weiter entwickelnden Dampfkessel-Technologie waren, wurden sie später auch mit Sicherheitsprüfungen auf anderen technischen Gebieten, unter anderem bei der wiederkehrenden Prüfung von Kraftfahrzeugen, Fahrgeschäften sowie bei der Führerscheinprüfung beauftragt. Prüfer sind wahrscheinlich auch nur Menschen, und mit unserem örtlichen TÜV komm ich bestens zurecht, weil er sich als kompromißfähiger Dienstleister versteht. Die Dekra kann bei uns noch was dazulernen grüße klaus Nach diversen Fundstellen im Internet sollen seit 2oo7 nur noch Frontschutzbügel zulässig sein, die eine Zulassung nach der EU- Richtline RREG 2205/66/RG haben ( die ABE reicht nicht mehr aus ) , bei Vorliegen dieser Zulassung soll eine Eintragung nicht mehr erforderlich sein.
Viele aus Nürnberg, Edgar Ist dein Bügel auch so groß, da wird bei einem Aufprall wenigstens nicht gleich das Blech beschädigt :D
Der ist nicht verchromt, sondern aus Edelstahl. Ironie an
Hä Hä Hä Hä Hä Hä mein Bügel ist aber größer :lol: Ironie aus Mal sehen ob du den Bügel wirklich noch Eingetragen bekommst halt uns doch mal auf dem Laufenden Lieben Frank PS. werde morgen mal auf die Messe fahren.
Ich wüßte wirklich nicht wofür man ein so "sau geiles Teil" braucht. Das Gefährdungspotential für andere Verkehrsteilnehmer -vor allem Schwächere- wäre mir eindeutig zu hoch.
Hallo Edgar, es kann auch ein Smart o.ä. sein. Dann sind ja wohl alle Karosseriekonstrukteure mit ihren Knautschzonen blöde, denn diese Kuhfänger heben eben diese wieder auf. Auch man selbst wird bei einem Crash viel stärker verzögert, weil Verzögerungszeit viel zu kurz. Was hatte ich mal gelernt? Bei einer Bruchlandung im Steinbruch mit einer Fläche in den Boden slippen zum Verbrauch kinetischer Energie,um Zelle u. deren Insassen zu schützen. Weiter wurden in den 50er Jahren wegen Verletzungsgefahr diese Scheinwerferblechblenden verboten, ebenso die Insektenabweiser in der Mitte des Motordeckels. Richi Hallo Olli, um so sicherer bin ich, heute denkt doch jeder nur an sich, außerdem ist es wurst, denn wenn man einen Menschen anfährt, dann ist das Auto die Ursache als potentielle Waffe, gibt es doch irgendwie ein sogar ein Gesetz drüber.
Hätte ich hinten auch so ein Ding dran, dann wäre meine Stoßstange noch ohne Delle. |
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