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An- und Abmelden statt Saisonkennzeichen, Versicherung?


free09 am 31 Okt 2010 09:15:21

Hallo,

ja ich habe die Suchefunktion benutzt :)

Ich möchte mein zukünftiges Fahrzeug bei der HUK24 versichern. Da gibt es aber keine persönliche Beratung (logisch), trotzdem tut sich bei mir eine Frage auf. Ich hoffe die erfahrenen User hier können mir da weiterhelfen!

Meine Frage bezieht sich auf die Kosten der Versicherung. Wenn ich kein Saisonkennzeichen möchte und statt dessen das Fahrzeug im Winter bei Bedarf und ansonsten in den Sommermonaten durchgehend anmelden möchte, wie berechnet sich dann der Versicherungsbetrag, bzw. wie wird dieser bezahlt?

Wenn ich das Fahrzeug normal (ohne Saisonkennzeichen) anmelde berechnet mir die Versicherung ja zunächst den vollen Jahresbetrag. Wenn ich das Fahrzeug dann abmelde wird die Versicherung von der Zulassungsstelle darüber informiert, die Versicherung wechselt in die Ruhephase (mit TK für das abgemeldete Fahrzeug). Eine Kostenerstattung der zuviel gezahlten Beiträge findet dann ja nicht statt, nur falls ich die Versicherung kündige. Das möchte ich ja aber nicht.

Rechnet die Versicherung dann das ganze am Jahresende ab und erstattet die zuviel gezahlten Beiträge, oder wird das mit dem neuen Beitrag verrechnet?

Hoffe jemand hat damit bereits Erfahrung!

LG,

P.S. Wer lesen kann ist klar im Vorteil, habe den entsprechenden Absatz gerade gefunden. Der lautet wie folgt:
Die Beiträge, die vor Beginn der Ruheversicherung fällig waren, sind in voller Höhe zu entrichten. Unverbrauchte Beiträge werden mit dem nächsten Folgebeitrag verrechnet.

Aber ne Frage zur An- und Abmeldung bleibt noch. Für ne Vorabreservierung des Kennzeichens zahle ich 2,60 Euro. Muss ich dann bei der erneuten Anmeldung jedes mal wieder die 10,20 Euro fürs Wunschkennzeichen zahlen, oder fallen die weg, weil ich mir nur ein bereits zuvor auf meinen Namen vorhandenes Kennzeichen "wünsche"?

LG,

Flo

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pilote600 am 31 Okt 2010 10:11:01

Hi,
1.
bist du dir mit der Wahl der Versicherung 100% sicher, ist das Angebot von z.B. RMV so viel schlechter?

2.
Mit der Abmeldung erlischt der gesammte Versicherungsschutz, sprich keine Haftpflicht keine TK und keine VK.
Bei einem Saisonkennzeichen gibt es unter bestimmten Vorraussetzungen die Möglichkeit den Versicherungsschutz teilweise aktiv zu lassen, da ja der Vertrag weiterläuft.
Mögliche GAU Folgen:

Haftpflicht: Du bastelst etwas an deinem Fahrzeug und dabei fackelt die ganze angemietete Scheune mit allen anderen 20 Womos ab.
TK: Das Teil wird geklaut

hartmut49 am 31 Okt 2010 10:20:32

Moin,
meine Versicherung, verrechnet, den überschüssigen Betrag, für` s
nächste Jahr.
Beim An- und Abmelden des Womos, kann ich die Anmeldezeitraum freier wählen !
zB habe ich dieses Jahr , meines nur 3 Monate aus Zeitmangel genutzt ,und angemeldet .
Bzgl. der huk 24, mein Sohn hat sein PkW. dort versichert, und hatte im letzten Sommer einen Wildschaden.
Da er eine Werkstattbindung hatte, übernahm eine Lackiererei die Abwicklung der Reperatur!
Du hast dann keine Gestaltungsmöglichkeit mehr !!
Ich würde doch mein Wohnmobil bei einen größeren Schaden, nicht durch eine Hinterhofwerkstatt reparieren lassen
,
Hartmut

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oldie2002 am 31 Okt 2010 10:22:58

am sinnvollsten und günstigsten ist eine vorübergehende stillegung, da bleibt dir auch der versicherungsschutz aus der tk erhalten. bei wiederanmeldung musst du für dein kennzeichen keine zusätzliche gebühr bezahlen. dieser weg ist in meinen augen allemal sinnvoller, als ein saisonkennzeichen.

petermann am 31 Okt 2010 10:32:18

Saisonkennteichen ist einfach besser als an + abmelden ,
beim an und abmelden haste nur lauferein und Kennzeichen musste jedesmal mitnehmen ,beim Saisonkennzeichen kannste am Stichtag losfahren , aber jetz zur eigentlichen frage dein wunschkennzeichen behältst du auch beim abmelden , das Kennzeichen ist immer für ein Jahr gesperrt für dein Fahrzeug ,und jedesmal Extra zahlen mußt du auch nicht für Wunschkennzeichen sei den du meldest länger wie 12 Monate ab .

Peter

free09 am 31 Okt 2010 10:36:40

Moin,

das ging ja schnell, vielen Dank!

Vielleicht habe ich die Begrifflichkeiten noch nicht ganz verstanden.

Die Huk schreibt:
Wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb setzen, wird der Versicherungsschutz in eine beitragsfreie Ruheversicherung umgewandelt. Sie genießen dann in der Kfz-Haftpflichtversicherung für max. 18 Monate beitragsfreien Versicherungsschutz. Dies gilt auch für eine evtl. vereinbarte Teilkasko.

Abmelden ist doch = außer Betrieb setzen, oder nicht?

Die RMV (habe mich tatsächlich bereits etwas belesen) kostet doch mehr, da die den Beitrag nach dem Neuwert berechnen. Bei der HUK berechnet sich der Beitrag nach den 7000 Euro Kaufpreis, ist entsprechend günstiger. Bei der HUK zahle ich 190 Euro für 6 Monate, bei der RMV 290 Euro.

TK Deckung scheint laut obigem Absatz eingeschlossen zu sein. Der Wagen steht allerdings frei auf ner Wiese mit ner 200 Euro Plane drüber. Hinzu kommt, dass ich bei der HUK günstiger eingestuft werde, da ich dort 2 andere Fahrzeuge versichert habe. Werde trotz WM Erstvertrag mit 80% eingestuft.

Was die Werkstattwahl durch die HUK betrifft habe ich bisher gute Erfahrungen gemacht, hinzu kommt, dass es sich um ein 19 Jahre altes WOMO handelt, da kommts mir in erster Linie darauf an, dass die Reparatur fachmännisch gemacht wird, auf individuelle Gestaltungsmöglichkeiten lege ich da keinen großen Wert mehr.

Oder sehe ich das so falsch???? Bin für Kritik offen!


Weiß niemand was genaueres zu den Gebühren bei Wunschkennzeichen?

LG,

Flo

free09 am 31 Okt 2010 10:41:09

Hallo Peter,

die Rennerei bei der Zulassungsstelle hält sich bei uns in Grenzen.

Erstens ist es eine sehr kleine Zweigstelle in der selten mehr als 15 Minuten Wartezeit zustande kommen.

Zweitens habe die einen recht genialen Service. Die haben nen Nachtbriefkasten und wenn man dort bis 7:30 alle erforderlichen Unterlagen rein wirft garantieren die, dass man die Unterlagen ab 10 Uhr fertig bearbeitet abholen kann. Nur noch bezahlen und schon ist man wieder weg.

Kenne auch andere Zulassungsstellen, wo man schon mal 2-4 Stunden warten muss, bei uns kommt das bisher aber nicht vor.

LG,

Flo

oldie2002 am 31 Okt 2010 10:41:49

kosten wunschkennzeichen:

--> Link

free09 am 31 Okt 2010 10:54:34

Junge, hier kommt man ja ins schwitzen ;)

@ Peter: Heißt das, dass ich es noch nicht mal zu reservieren brauche (2,60 Euro) es bleibt automatisch für 12 Monate gesperrt? Das wär ja super!

@ Dieter: Die Gebührenliste kenne ich. Die Fragestellung bezieht sich darauf, in wie fern ich mir bei einer Abmeldung mein Nummernschild sichern muss, um z.B. zwei Monate später, wenn ich es wieder anmelde, keine neuen Nummernschilder zu brauchen. Da gibt es einmal diese Vorreservierungsgebühr von 2,60 Euro und dann das Wunschkennzeichen für 10,20 Euro. Ich wollte wissen, ob ich bei der Abmeldung 2,60 für die Reservierung und dann bei der erneuten Anmeldung jedes mal die 10,20 Euro für das vermeintliche Wunschkennzeichen (um keine neuen drucken lassen zu müssen) latzen muss.

Wenns wirklich so ist wie Peter es schreibt, müsste ich für ne kurzfristige Anmeldung im März für ne Wochenendtout ja "nur" 11 Euro für die Anmeldung und danach 5,60 Euro für die Abmeldung zahlen.

Ich bin bisher von 11 Euro Anmeldung + 10,20 Euro Wunschkennzeichen und danach von 5,60 Abmeldung + 2,60 Euro Vorreservierung ausgegangen.

Da wäre ich ja mal echt erfreut über die Gebührenordnung :)

LG,

Flo

petermann am 31 Okt 2010 10:58:26

free09 hat geschrieben:Moin,

das ging ja schnell, vielen Dank!

Vielleicht habe ich die Begrifflichkeiten noch nicht ganz verstanden.

Die Huk schreibt:
Wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb setzen, wird der Versicherungsschutz in eine beitragsfreie Ruheversicherung umgewandelt. Sie genießen dann in der Kfz-Haftpflichtversicherung für max. 18 Monate beitragsfreien Versicherungsschutz. Dies gilt auch für eine evtl. vereinbarte Teilkasko.

Abmelden ist doch = außer Betrieb setzen, oder nicht?

Die RMV (habe mich tatsächlich bereits etwas belesen) kostet doch mehr, da die den Beitrag nach dem Neuwert berechnen. Bei der HUK berechnet sich der Beitrag nach den 7000 Euro Kaufpreis, ist entsprechend günstiger. Bei der HUK zahle ich 190 Euro für 6 Monate, bei der RMV 290 Euro.

TK Deckung scheint laut obigem Absatz eingeschlossen zu sein. Der Wagen steht allerdings frei auf ner Wiese mit ner 200 Euro Plane drüber. Hinzu kommt, dass ich bei der HUK günstiger eingestuft werde, da ich dort 2 andere Fahrzeuge versichert habe. Werde trotz WM Erstvertrag mit 80% eingestuft.

Was die Werkstattwahl durch die HUK betrifft habe ich bisher gute Erfahrungen gemacht, hinzu kommt, dass es sich um ein 19 Jahre altes WOMO handelt, da kommts mir in erster Linie darauf an, dass die Reparatur fachmännisch gemacht wird, auf individuelle Gestaltungsmöglichkeiten lege ich da keinen großen Wert mehr.

Oder sehe ich das so falsch???? Bin für Kritik offen!


Weiß niemand was genaueres zu den Gebühren bei Wunschkennzeichen?

LG,

Flo


Die gebühren zahlst du nur einmal , ab dann ist das Kennzeichen für dein Womo zugeteilt , bei uns kostet Wunschkennzeichen 10€ extra einmalig , Kennzeichen bleibt für dein Fahrzeug dann erhalten , sei den du meldest länger wie 12 monate ab , den nach 12 Monaten ist Kennzeichen wieder frei.
Aber denk daran wenn du abmeldest hast du keine Ruheversicherung also auch kein Versicherungsschutz , übrigens Ruheversicherung kostet nichts .

Peter

hartmut49 am 31 Okt 2010 11:10:01

Ja, hollo Free 09,
stell Dir vor, Du hast eine Schaden, an Deinem Womo z B. Ende Mai.
Irgend so ein Lakierer, oder meinetwegen auch Polsterer, hohlt Dein Womo ab, und Ende , September , bekommst du es wieder??
Wenn ich mir aber die Werkstatt, aussuchen kann, wird erst einmal ein Gutachten gemacht!
Wenn die Werkstatt, A , keine Zeit zur Reperatur, hat gehe ich zur
Werkstatt B
Ich melde doch mein Womo, nicht im Sommer an, und es steht unter Umständen den ganzen Sommer, in irgend welchen unfähigen Werkstätten !
Zum Thema Saisonkennzeichen.
Du möchtest im Winter,Widererwarten doch irgenwo hin, hast Du keine Möglichkeit Dein Wohnmobil an zu melden!
Es sei denn, Du nimmst dann ein Ganzjahreskennzechen .
gruß
Hartmut

free09 am 31 Okt 2010 11:13:05

Hallo Peter,

danke für die Infos!

Kann mir jemand mal den Unterschied zwischen Abmeldung, vorübergehender Stilllegung und außer Betrieb Setzung erklären?

Bei der Gebührenliste meiner Zulassungsstelle gibt es nur An- und Abmeldung.

LG,

Flo

petermann am 31 Okt 2010 11:45:13

free09 hat geschrieben:Hallo Peter,

danke für die Infos!

Kann mir jemand mal den Unterschied zwischen Abmeldung, vorübergehender Stilllegung und außer Betrieb Setzung erklären?

Bei der Gebührenliste meiner Zulassungsstelle gibt es nur An- und Abmeldung.

LG,

Flo


1. an + abmelden kostet jedesmal Summe X weiss ich nicht.

2. mit einem Saisonkennzeichen geht da an + abmelden Automatich
und kostet nix extra , Steuer + Versicherung wird auch nur für die
angemeldete zeit bezahlt, abgebucht wie auch immer.

3.Beim Saisonkennzeichen (vorübergehender Stilllegung) bist du versichert vorausgesetzt das womo steht in einer Halle oder auf einem eingefriedeten Grundstück das heißt Grundstück muß eingezäunt sein und Tor abgeschlossen,
und beim Carport hängt man eine Kette mit Schloss vor zählt auch.

4. ist Womo abgemeldet haste du keinen Versicherungsschutz also Nix.

5. ausser betrieb setzen heißt du ziehst das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr , wiederinbetriebnahme nur mit Vollabnahme Gutachten beim TÜV
möglich.

6. übrigens Ruheversicherung kostet auch Nix

noch was ich hatte mein womo immer Ganzjährig zugelassen , da wir aber festgestellt haben im Winter nutzen wir es nicht , habe ich entschlossen umzumelden auf Saisonkennzeichen , Kosten für Umschreibung und neuen Kennzeichen lagen so bei 50€ ,ab da keine Kosten mehr.


Peter

free09 am 31 Okt 2010 11:58:38

Hallo Peter,

nun habe ich es verstanden.

Wusste nicht, dass vorübergehende Stilllegung = Saisonkennzeichen ist.

Was mich weiterhin irritiert ist folgender Auszug der HUK 24 Seite:

Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs



Die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs müssen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle vornehmen. Wir werden im Anschluss daran von der Zulassungsstelle über die Stilllegung informiert und stellen Ihren Vertrag automatisch um.
Für die Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle benötigen Sie folgende Unterlagen:

KFZ-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II,
KFZ-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, Kennzeichen
KFZ-Schilder
Wenn Sie das Fahrzeug nach einer Außerbetriebsetzung wieder zulassen möchten, beantragen Sie bitte über unser Kontaktformular eine neue Deckungskarte (Versicherungsbestätigung).


Ich habe mein Fahrzeug vorübergehend stillgelegt. Welche Konsequenzen hat dies für den Vertrag? (Ruheversicherung)



Wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb setzen, wird der Versicherungsschutz in eine beitragsfreie Ruheversicherung umgewandelt. Sie genießen dann in der Kfz-Haftpflichtversicherung für max. 18 Monate beitragsfreien Versicherungsschutz. Dies gilt auch für eine evtl. vereinbarte Teilkasko.

Das Fahrzeug darf jedoch außerhalb des Einstellraums bzw. des umfriedeten Abstellplatzes nicht gebraucht oder abgestellt werden. Ausnahme: kurzes, vorübergehendes Abstellen.

Wenn Sie das Fahrzeug wieder zulassen, lebt der Versicherungsschutz im vollen Umfang wieder auf. Bitte fordern Sie zu gegebener Zeit eine Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) an.

Die Beiträge, die vor Beginn der Ruheversicherung fällig waren, sind in voller Höhe zu entrichten. Unverbrauchte Beiträge werden mit dem nächsten Folgebeitrag verrechnet.

Die Zulassungsbehörde informiert uns automatisch über die Stilllegung Ihres Fahrzeuges. Sie müssen nichts veranlassen; auch die Abmeldebescheinigung benötigen wir nicht.

Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft? Oder Sie wünschen überhaupt keine Versicherung mehr für Ihr Fahrzeug? Bitte informieren Sie uns. Dann beenden wir Ihren Versicherungsschutz und schreiben Ihnen den unverbrauchten Beitrag gut.


Bezieht sich dies auf ein Saisonkennzeichen? Wird nirgends so benannt oder irre ich mich?

Die Versicherung im Zeitraum, in dem das Fahrzeug abgemeldet ist, ist für uns nicht so recht interessant, da der Wagen ja auf einer Wiese hinter dem Haus steht. Geklaut werden kann er da nur sehr bedingt, da man erst im Frühjahr, wenn die Wiese trocken ist wieder runter kommt. Zudem wird das Fahrzeug mit einer Plane abgedeckt und die Batterien kommen ,mangels Stromanschluss auf der Wiese, in den Keller. Damit ist dann doch auch das Risiko eines Brandes, außer Brandstiftung, deutlich reduziert, oder? Umfrieden kommt auf der Wiese nicht in Frage, zu groß und sie gehört uns nicht. Wir können sie aber kostenfrei nutzen.

LG,

Flo

hartmut49 am 31 Okt 2010 12:02:14

Moin Peter,
Bei meiner Versicherung, ist mein Wohnmobil wärend der Abmeldezeit,
weiter Teilkasko versichert!
Kosten Verkehrsamt : Abmelden 8,50€ inkls. Reservierung
Anmeldung, habe ich gerade, nicht zur Hand, aber ich meine 12 €
Zeit: die Damen und Herrn vom Amt, sind wirklich, schnell geworden !!
Weiter so .
,
Hartmut

petermann am 31 Okt 2010 12:29:36

hartmut49 hat geschrieben:Moin Peter,
Bei meiner Versicherung, ist mein Wohnmobil wärend der Abmeldezeit,
weiter Teilkasko versichert!
Kosten Verkehrsamt : Abmelden 8,50€ inkls. Reservierung
Anmeldung, habe ich gerade, nicht zur Hand, aber ich meine 12 €
Zeit: die Damen und Herrn vom Amt, sind wirklich, schnell geworden !!
Weiter so .
,
Hartmut


Das ist richtig einige Versicherungen bieten auch bei dem abgemeldeten KFZ eine Ruheversicherung an unter bestimmten Voraussetzungen (kleingedruckte), aber einfacher ist ein Saisonkennzeichen für mich jedenfalls
für mich und keine kosten, dich kostet das ganze
Prozetere jedes Jahr ca. 20€ und den weg dorthin , mich nix und den weg zur zulassungsstelle spare ich mir auch .

Peter

ingemaus am 31 Okt 2010 12:42:47

Hallo free !

Vieles ist schon geschrieben. Es gibt für mich nichts günstigeres als Tag genau an-abzumelden.
Ein WM kostet so im Schnitt 2,50 - 3,00 € am Tag Steuer und Versicherung..
Ich fahre meistens so um den 15. April auf die erste Tour.
Zurück die letzte, Ende September, manchesmal auch bis Anfang Okt..
Bei meinen vielen Enkeln komme ich manche Jahre wegen den Konfirmationen erst im Mai zur ersten Tour. Geld umsonst gezahlt.
Krankheit, Urlaubsgenehmigungen usw usw., jeder Tag kostet
Bei der letzten Fahrt will ich nicht den ganzen Oktober immer bezahlen, obwohl ich bereits Ende Sept zu Hause bin.
Fazit : Zulassung mit Saisonkennzeichen müßte mindestens von 3-10 sein.
Dazwischen mal schnell über Weihnachten, ist überhaupt nicht!

Fazit, jeder muss eigentlich für sich entscheiden !
Bei An -Abmelden spare ich so um die 150 € im Jahr. gegenüber dem Saisonkz.
WM vorübergehende Abmeldung bleibt das Nummernschild ohne Kosten weiter zugeteilt.,
Die Versicherung wandelt sich automatisch in eine Ruheversicherung bis zur erneuten Zulassung. Ob hier bei allen Gesellschaften der gleiche Schutz besteht, weiß ich nicht.
Zulassen kostet ungefähr 12 € vorübergehende Abmeldung 8 €.

Aber Achtung für ALLE gilt bei den Versicherungen man muss im Jahr mehr als das halbe Jahr, also 183 Tage versichern, sonst gibt es keinen
Schadensfreiheitsrabatt!!!!

schönen Sonntag und tschüss ingemaus

free09 am 31 Okt 2010 13:04:04

Hallo ihr drei!

@Peter: Für uns wird es vermutlich auf die An-und Abmeldegeschichte heraus laufen. Ich arbeite im Schichtdienst und habe meinen DP immer für ca. 2,5 Monate im voraus. Meine Frau arbeitet Di-Fr, die wenigen WE die für Touren in Frage kommen sind somit weithin absehbar und wir haben ne flotte Zulassungsstelle. Eine Schwierigkeit, die ich noch gar nicht erwöhnt habe ist, dass wir 2 PKW und nun das Womo haben. Alle 3 Autos gleichzeitig angemeldet können wir uns nicht leisten. So können wir den Wagen meiner Frau von September bis Mai/Juni angemeldet lassen und das Womo nur von Mai/Juni bis September komplett anmelden. Für Touren davor oder danach Womo kurzfristig anmelden. So braucht meine Frau nicht das halbe Jahr mit dem Womo rumgurken.
Wenns Womo voll angemeldet ist wird der Focus für die Zeit abgemeldet.

@Hartmut und Inge: Der Auszug aus den Bedingungen der HUK24 deutete ja auf sowas hin, freut mich, dass sich dies bestätigt. Das wird dann unser weg sein. Bezüglich der Werkstattwahl habe ich die von die beschriebenen Schwierigkeiten noch nicht erlebt. Kann ich mir auch nur schwerlich vorstellen. Werkstattwahl bedeutet ja nun nicht, dass sich die Versicherung 6 Monate mit der Reparatur zeit lassen kann. Würde mich doch stark wundern, wenn dies die Regel wäre.

LG,

Flo

dieter2 am 01 Nov 2010 01:21:24

Letzten Freitag hab ich unser Womo abgemeldet.

Kosten,5,90 € mit ein Jahr Kennzeichenreservierung.

Eine kostenlose Ruheversicherung bekomme ich auch von der Versicherung,mit Police.

Anmelden ist schnell gemacht,kostet dann etwa 12 €,wenns sein muß auch Samstags bis 12 Uhr.

Dieter

Arndt2 am 01 Nov 2010 15:30:18

Hallo Dieter2,

genau so mache ich es schon seit 3 Jahren - und, es klappt wunderbar. :D

LG
Arndt

hartmut49 am 01 Nov 2010 16:52:24

Hallo Arndt,
genau wie ich, seit der Steuerhöhung!
Gibt es wohl, eine Statistik, wie hoch, die Steuermindereinnahmen, wege dieser sogn. Steuererhöhung, sind ??`
,
Hartmut

claudius22 am 16 Jul 2011 09:32:28

Hallo allerseits,
ich hole den Tröt noch mal kurz ans Tageslicht, da ich seit 2010 auch taggenau an- und abmelde, bei ca. 4 Euro laufender Kosten pro Tag rechnet sich das ab dem 6.Tag.

Aber!!! das FINANZAMT und auch die Versicherung rechnet pro Anmeldung jeweils einen vollen Monat ab, auch wenn ich nach einer 10tägigen Herbsttour wieder abmelde, muss ich einen vollen Monat zahlen. Erst danach wird taggenau abgerechnet.
Deshalb planen wir im voraus die Anmelde- und Abmeldetermine fürs Jahr.
Wenn das Womo nicht mindestens sechs Wochen zwischendurch steht, lohnt sich das Abmelden nicht, außer es war zuvor einen ganzen Monat angemeldet.
Die Versicherung spielte bisher auch bei drei An-/Abmeldungen pro Jahr problemlos mit.
Die Stadt Minden bekommt die Logistik auch gut hin, mehr als 10 Minuten hat das An- oder Abmelden noch nie gedauert.
Viele
Claudius

markgraefin am 16 Jul 2011 16:43:05

claudius22 hat geschrieben:Hallo allerseits,
ich hole den Tröt noch mal kurz ans Tageslicht, da ich seit 2010 auch taggenau an- und abmelde, bei ca. 4 Euro laufender Kosten pro Tag rechnet sich das ab dem 6.Tag.

Aber!!! das FINANZAMT und auch die Versicherung rechnet pro Anmeldung jeweils einen vollen Monat ab, auch wenn ich nach einer 10tägigen Herbsttour wieder abmelde, muss ich einen vollen Monat zahlen. Erst danach wird taggenau abgerechnet.
Deshalb planen wir im voraus die Anmelde- und Abmeldetermine fürs Jahr.
Wenn das Womo nicht mindestens sechs Wochen zwischendurch steht, lohnt sich das Abmelden nicht, außer es war zuvor einen ganzen Monat angemeldet.
Die Versicherung spielte bisher auch bei drei An-/Abmeldungen pro Jahr problemlos mit.
Die Stadt Minden bekommt die Logistik auch gut hin, mehr als 10 Minuten hat das An- oder Abmelden noch nie gedauert.
Viele
Claudius


Hallo Claudius,
wie funktioniert das mit dem Nummernschild?

Gibt man es ab, wird es entwertet oder wie???

Wäre nett, wenn du mir das etwas genauer schreiben könntest.


Markgräfin

claudius22 am 16 Jul 2011 17:32:38

Hallo Markgräfin,
das Nummernschild wird zum Abmelden mitgenommen und der Aufkleber der Kommune/des Kreises entwertet (abgekratzt). Das Schild nimmt man wieder mit nach Hause und legt es so, dass es beim Anmelden wieder auffindbar ist. Wichtig ist, sich für 2,50 Euro die eigene Nummer zu reservieren, die wird dann niemandem innerhalb von 12 Monaten zugeteilt.
Beim Anmelden braucht man dann eine gültige HU-Bescheinigung, eine Nummer der Haftpflichtversicherung und die Nummernschilder, auf die wieder ein Siegel und die HU Plakette geklebt wird.
Hat man es vor dem Abmelden nicht geschafft eine neue HU machen zu lassen, darf man das auch mit abgemeldeten Kennzeichen erledigen. Allerdings würde ich das zuvor meiner Haftpflichtversicherung mitteilen. Die müssen zahlen, wenn man auf der Fahrt zur HU Prüfung einen Schaden verursacht auch wenn das Womo nicht angemeldet ist!! Ist das Womo weniger als 6 Monate pro Jahr angemeldet, sinkt man nicht im Schadensfreiheitsrabatt sondern bleibt gleich eingestuft.
Das ganze lohnt sich für selten aber trotzdem spontan genutzte schwere Womos, die viel Steuern kosten. Natürlich muss man auch den Aufwand zur An- und Abmeldung einrechnen und eben die 30 Tage Minimum bis zur taggenauen Abrechnung. Das FA überweist ca. 2-3 Monate nach Abmeldung die Steuern zurück. Ich hatte aber auch schon den Fall, dass das Womo wieder abgemeldet war, bevor die Steuern eingezogen wurden. Dann wurden nur die tatsächlichen Kosten eingezogen. Die Versicherung lässt sich mit der Rückzahlung mehr Zeit.

Viele
Claudius

markgraefin am 16 Jul 2011 18:31:24

Danke dir,
ich muss das mal ausrechnen.

Bei mir kommt hinzu, dass ich aufgrund meines Schwerbehindertenausweises ohnehin nur 50% der Steuern bezahle.

Wie die Versicherung reagiert werde ich nächste Woche mal mit meinem Vertreterlein besprechen.

Außerdem muss ich noch die km, die ich jeweils für ab- und anmelden fahren muss, (sind einige) dazu rechnen.

Jedenfalls vielen Dank für deine Auskunft.

und schönes Wochenende
Markgräfin

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