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Gasprüfung


walter7149 am 19 Nov 2010 20:38:31

Hallo, 2011 wird die gasanlage in meinem Womo 10 jahre alt und die nächste gasprüfung wird auch fällig.Habe eine Duomatik 30mbar,
Was muß nach den gesetzlichen bestimmungen alles erneuert werden damit
man auch während der fahrt im winter heizen darf :?:

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mk9 am 19 Nov 2010 20:48:10

Hallo Walter,

kenne zwar nicht die Bestimmungen in Norwegen.

Laut meiner Kenntnis darf die Heizung während der Fahrt benutzt werden, zum indest ist mir das für Deutschland so in Erinnerung.

Bei Fahrten in Frankreich ist die Benutzung während der Fahrt allerdings nur zulässig, wenn eine SECOMOTION installiert ist. Ich glaube, dass ich die Bezeichnung richtig genannt habe, ansonsten mal bei google diesen Begriff oder bei TRUMA den Suchbegriff eingeben.

Denke mal, dass noch andere Forenmitglieder sich zu Deiner Frage einschalten, die eine derartige Anlage in ihrem Wohnmobil haben. Soviel ich mich erinnern kann, muß sogar noch ein entsprechender Dachkaminaufsatz montiert sein. Aber im Forum wird man Dir sicherlich weiterhelfen.


mk9 ( Manfred )

Schrotti-Ks am 19 Nov 2010 20:52:38

Als Pflichttausch sind schon mal Regler und anschlussschlauch Fällig ....

sonst fällt mir nix ein ...

Anlage muss dicht sein, es muss für Jedes Gasgerät ein eigener Absteller vorhanden sein.

SInd aber Richtlienen aus Deutschland

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walter7149 am 19 Nov 2010 20:58:14

Hier brauche ich überhaupt keine gasprüfung zu machen.ZU meiner eigenen
sicherheit mache ich aller zwei jahre aber die gasprüfung in D.
Geht mal von den gesetzlichen regelungen in D aus,also als wenn ich noch in D
wäre :!:
hat schon jemand die DuoControl CS (neu) eingebaut und in benutzung :?:

gary32 am 19 Nov 2010 21:07:10

hallo,

war im Frühjahr dran mit der Triomatik, habe mich für die Duo-Control entschieden, da ich zumindest die Fernanzeige weiter verwenden wollte.

Laut Truma müsste auch dieses erneuert werden, aber es geht auch ohne den Komplettsatz, den Geber mit Kabel gibt es als Ersatzteil.

A propos Frankreich:
bis zum heutigen Tage hat noch niemand ein Gesetzes Auszug vorlegen können der das Fahren mit offener Flasche verbietet... ( Die sollten erstmal eine 2 Jährige Gasprüfung einführen, wie bie uns auch...)


,

gary32

Suse am 19 Nov 2010 21:23:22

walter7149 hat geschrieben:Hier brauche ich überhaupt keine gasprüfung zu
Geht mal von den gesetzlichen regelungen in D aus,also als wenn ich noch in D
wäre :!:
:?:


In D dürfen Regler und Schläuche bei der Gasprüfung nicht älter als 10 Jahre
sein. Herstellungsdatum beachten !!! ist aufgedruckt bzw. eingeprägt

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