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Winterreifen auf der Antriebsachse


Tannefichtel am 04 Dez 2010 22:32:49

Wenn es stimmt, dass bei LKW's nur auf den Antriebsachsen Winterreifen vorgeschrieben sind, dann frage ich mich,
"Gildet das auch für Wohnmobile"
Kann mich eventuell jemand der darüber Bescheid weiß darüber aufklären?


Tannefichtel :?:

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sloter am 04 Dez 2010 22:57:19

Bis 3500 kg bist du ein PKW

jottweebee am 05 Dez 2010 00:03:57

Nur Winterreifen an der Antriebsachse benötigen:

für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und

für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t.

Ein Womo wird nicht darunterfallen.

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sloter am 05 Dez 2010 00:12:24

jottweebee hat geschrieben:Nur Winterreifen an der Antriebsachse benötigen:

für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und

für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t.

Ein Womo wird nicht darunterfallen.


Hi ottweebee
wenn ich dich richtig verstehe muss ich auf mein Womo mit 5 tonnen auf allen Rädern Winterreifen montieren ?

Nordstern am 05 Dez 2010 01:11:40

Versteh die Diskusion nicht??
Dummheit oder Geiz?
Winterreifen gehören auf alle Räder. schon im Interesse der eigenen Sicherheit. Sche....egal ob unter oder über 3,5 t
LG Wolfgang

kamann am 05 Dez 2010 03:17:00

jawoll wolfgang;
so sehe ich das auch winterreifen auf allen räder, ja sogar auf dem ersatzrad, es könnte ja gebraucht werden!! aber ich mach keine winterreifen drauf: denn ich habe ein saisonkennzeichen und mein gutes Womo steht in der warmen garage. dort wird es den ganzen winter gestreichelt, auf dass es im frühling wieder gut geht: auf den sommerreifen!!!
gruß

Tipsel am 05 Dez 2010 03:33:19

Dann wäre es aber unsinnig, dass LKWs nur auf der Antriebsachse Winterräder haben müssen. Denn gerade schwere Fahrzeuge neigen ja zum Ausbrechen im Ernstfall. Warum stehen die grundsätzlich quer, wenns brenzlig wird?
Oder sehe ich das falsch und auch Busse liegen aufgrund ihres Gewichtes und der Größe oder der Anzahl der beförderten Personen wie ein Brett auf der glatten Straße und alles wird gut ? Dannn könnten sie ja im Sommer auch Slicks fahren :D

Oder hab ich das mit den Bussen und somit auch mit der Sicherheit der vielen Menschen falsch verstanden?

Oder ist da gerade wieder mal eine Vorschrift erlassen worden, die eigentlich ein wenig daneben ging?
Gibts einen Grund - außer dass es zu teuer für die Halter ist - dass schwere Fahrzeuge nicht auf allen Achsen Winterreifen brauchen?

bernierapido am 05 Dez 2010 03:57:41

ich habe ein saisonkennzeichen und mein gutes womo steht in der warmen garage


Besser noch wäre ein Saison-Womo, eines mit Sommerreifen und eines mit Winterreifen, dann braucht man nur das WoMo zu wechseln und nicht die Reifen: :wink: :eek:

homa am 05 Dez 2010 10:57:51

Tipsel hat geschrieben:Dann wäre es aber unsinnig, dass LKWs nur auf der Antriebsachse Winterräder haben müssen. Denn gerade schwere Fahrzeuge neigen ja zum Ausbrechen im Ernstfall. Warum stehen die grundsätzlich quer, wenns brenzlig wird?
Oder sehe ich das falsch und auch Busse liegen aufgrund ihres Gewichtes und der Größe oder der Anzahl der beförderten Personen wie ein Brett auf der glatten Straße und alles wird gut ? Dannn könnten sie ja im Sommer auch Slicks fahren :D

Oder hab ich das mit den Bussen und somit auch mit der Sicherheit der vielen Menschen falsch verstanden?

Oder ist da gerade wieder mal eine Vorschrift erlassen worden, die eigentlich ein wenig daneben ging?
Gibts einen Grund - außer dass es zu teuer für die Halter ist - dass schwere Fahrzeuge nicht auf allen Achsen Winterreifen brauchen?


Ich weiß es nicht, warum es so vorgeschrieben ist, habe aber folgende Vermutung:
LKW sind in der Regel ein Verkehrshindernis, weil sie auf glatten Straßen plötzlich nicht mehr vorwärts kommen. Am Berg stellt sich das Fahrzeug dann durch die durchdrehenden Antriebs-Räder quer und nichts geht mehr.
Das LKW beim Bremsen ausbrechen hört man sehr selten.
Damit die Spediteure nicht auf allen Rädern die Winterreifenkosten haben, hat man vermutlich die o.g. Zwischenlösung gefunden.


andwein am 05 Dez 2010 12:48:30

Nordstern hat geschrieben:Versteh die Diskusion nicht??
Dummheit oder Geiz?
Winterreifen gehören auf alle Räder. schon im Interesse der eigenen Sicherheit. Sche....egal ob unter oder über 3,5 t
LG Wolfgang

Dem stimme ich vollinhaltlich zu. Übrigens: Im Winter fährt man nicht nur an oder den Berg hoch, sondern manchmal muss man auch bremsen und den Berg runter. Und da schlägt die Physik (genauer die Flieh/Massekräfte) gnadenlos zu. Und wenn ein Reifen nicht das geeignete Profil hat, dan rutscht er weg, egal ob auf der Antriebsachse oder nicht.
Andreas

Tannefichtel am 05 Dez 2010 12:55:48

jottweebee hat geschrieben:Nur Winterreifen an der Antriebsachse benötigen:

für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und

für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t.

Ein Womo wird nicht darunterfallen.



Vielen Dank für Eure Beiträge. genau das wollte ich wissen.

Tannefichtel

ahd250 am 05 Dez 2010 13:38:00

bernierapido hat geschrieben:
ich habe ein saisonkennzeichen und mein gutes womo steht in der warmen garage


Besser noch wäre ein Saison-Womo, eines mit Sommerreifen und eines mit Winterreifen, dann braucht man nur das WoMo zu wechseln und nicht die Reifen: :wink: :eek:


So braucht auch die Ausstattung in den Schränken nicht getauscht werden. In einem WoMo Winterklamotten und Skier, in dem anderen Bikini, Neopren und Surfbretter :D

Randyandy01 am 05 Dez 2010 14:25:44

jottweebee hat geschrieben:Nur Winterreifen an der Antriebsachse benötigen:

für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und

für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t.

Ein Womo wird nicht darunterfallen.



Hm und wiso darf ich bei den seltsamen Schildern, mit rote und schwarze LKW nicht überholen dummfrag

jottweebee am 05 Dez 2010 15:23:15

Bei den Verkehrszeichen der StVO bedeutet das Symbol "LKW" :

Kraftfahrzeuge über 3,5 t.

Folglich dürfen Womo über 3,5 t nicht im Überholverbot für Lkw überholen.

Das Zeichen 277 (der rote Lkw überholt einen schwarzen Pkw) heißt auch richtig:

Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t.

In diesem Zusammenhang, unter dem normalen Überholverbotszeichen 276 (roter Pkw überholt schwarzen Pkw) ist häufig das Zusatzschild mit dem Symbol eines Traktors angebracht.

Dieses Zusatzschild hat nicht die Bedeutung, dass Traktoren überholt werden dürfen, sondern es dürfen alle Kraftfahrzeuge und Züge überholt werden, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen.

Randyandy01 am 05 Dez 2010 16:31:39

jottweebee hat geschrieben:Bei den Verkehrszeichen der StVO bedeutet das Symbol "LKW" :

Kraftfahrzeuge über 3,5 t.

Folglich dürfen Womo über 3,5 t nicht im Überholverbot für Lkw überholen.

Das Zeichen 277 (der rote Lkw überholt einen schwarzen Pkw) heißt auch richtig:

Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t.


ah ja, Da mein WOMO lt. Zulassung SO-KFZ = sonstiges KFZ, Wohnmobil über 3,5 t ist, ich jedes Jahr zum TÜV muß, auf Autobahnen und Autobahnähnlichen Strassen zwar 100 km/h fahren darf, bei dem Verkehrszeichen 277 aber nicht überholen darf, auf der Antriebsachse Zwillingsbereift bin, wat muß ich denn nun beachten ???

"Zitat Wikipedia
Klasse M1: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile).

Klasse M2: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.

Klasse M3: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen."

Umgangssprache heißt nicht Gesetz.

Gesetzt den Fall, ich habe einen Werkstattwagen über 3,5 t wiegt, der ist auch So- KFZ = sonstiges KFZ, Werkstattwagen
Diese Fahrzeuge haben in den meisten Fällen die gleiche Plattform wie ein schweres Womo ... wo gehören die denn hin ??

Gast am 05 Dez 2010 17:22:41

Tipsel hat geschrieben:Dann wäre es aber unsinnig, dass LKWs nur auf der Antriebsachse Winterräder haben müssen. Denn gerade schwere Fahrzeuge neigen ja zum Ausbrechen im Ernstfall. Warum stehen die grundsätzlich quer, wenns brenzlig wird?
Oder sehe ich das falsch und auch Busse liegen aufgrund ihres Gewichtes und der Größe oder der Anzahl der beförderten Personen wie ein Brett auf der glatten Straße und alles wird gut ? Dannn könnten sie ja im Sommer auch Slicks fahren :D

Oder hab ich das mit den Bussen und somit auch mit der Sicherheit der vielen Menschen falsch verstanden?

Oder ist da gerade wieder mal eine Vorschrift erlassen worden, die eigentlich ein wenig daneben ging?
Gibts einen Grund - außer dass es zu teuer für die Halter ist - dass

schwere Fahrzeuge nicht auf allen Achsen Winterreifen brauchen?




Hallo, Tipsel

Ich bin Busfahrer und kann nur sagen das diese Vorschrift von Idioten
ausgeheckt wurde.Gerade beim fahren von Kurven ist auf der Vorder-
achse ein guter Reifen notwendig. Wir fahren auf beiden Achsen
Allwetterreifen, alles Andere wäre zu gefährlich.Ich würde einen Bus
mit Winterreifen hinten und Sommerreifen vorne als Verkehrsunsicher
erklären und mich weigern bei Schnee,Matsch oder Eis zu fahren.
Ich hoffe, das auch die Spediteure so denken und ihren Lastzügen eine
vernünftige Bereifung spendieren.

Arno

couchpotato am 06 Dez 2010 11:14:09

Tipsel hat geschrieben:Dann wäre es aber unsinnig, dass LKWs nur auf der Antriebsachse Winterräder haben müssen. Denn gerade schwere Fahrzeuge neigen ja zum Ausbrechen im Ernstfall. Warum stehen die grundsätzlich quer, wenns brenzlig wird?...
Gesetze sind in erster Linie Ergebnis von erfolgreicher Lobbyarbeit...

Gast am 06 Dez 2010 11:50:05

rosselarno hat geschrieben:
Tipsel hat geschrieben:Dann wäre es aber unsinnig, dass LKWs nur auf der Antriebsachse Winterräder haben müssen. Denn gerade schwere Fahrzeuge neigen ja zum Ausbrechen im Ernstfall. Warum stehen die grundsätzlich quer, wenns brenzlig wird?
Oder sehe ich das falsch und auch Busse liegen aufgrund ihres Gewichtes und der Größe oder der Anzahl der beförderten Personen wie ein Brett auf der glatten Straße und alles wird gut ? Dannn könnten sie ja im Sommer auch Slicks fahren :D

Oder hab ich das mit den Bussen und somit auch mit der Sicherheit der vielen Menschen falsch verstanden?

Oder ist da gerade wieder mal eine Vorschrift erlassen worden, die eigentlich ein wenig daneben ging?
Gibts einen Grund - außer dass es zu teuer für die Halter ist - dass

schwere Fahrzeuge nicht auf allen Achsen Winterreifen brauchen?




Hallo, Tipsel

Ich bin Busfahrer und kann nur sagen das diese Vorschrift von Idioten
ausgeheckt wurde.Gerade beim fahren von Kurven ist auf der Vorder-
achse ein guter Reifen notwendig. Wir fahren auf beiden Achsen
Allwetterreifen, alles Andere wäre zu gefährlich.Ich würde einen Bus
mit Winterreifen hinten und Sommerreifen vorne als Verkehrsunsicher
erklären und mich weigern bei Schnee,Matsch oder Eis zu fahren.
Ich hoffe, das auch die Spediteure so denken und ihren Lastzügen eine
vernünftige Bereifung spendieren.

Arno


bei einem Zwillingsreifenfahzeug ist die unterschiedliche Bereifung ein Kompromiss. Denn die meißten LKW fahren eben nicht im Winter bei Schnee und Eisglätte sondern eher wenn es nass ist. Und da ist ein Winterreifen wiederum kontroproduktiv. Denn dieser hat nicht nur ein schlechten Bremsweg sondern auch schlechteren Geradeauslauf und schlechteres Kurvenverhalten bei Nässe und trockener Fahrbahn. Da Zwillingsbereifte LKW aber auch hauptsächlich bei geringen Geschwindigkeiten von der Antriebsachse gebremst und geführt werden, macht die unterschiedliche Bereifung sehr wohl Sinn. Nur bei LKW die sich hauptsächlich im Gebirge aufhalten ist eine Wintervollbereifung sinnvoller! Darüber hinaus, können Winterreifen keinen so großen Lanstenindex haben, wie Sommerreifen bei wärmeren Temperaturen. Bei Autobahnfahrten werden die Vorderreifen auch in der Regel wärmer als die Hinterachsreifen, da diese eben bei hohen Geschwindigkeiten ab 50 mehr in der Führung beansprucht werden. Und in unseren Breiten können nun mal auch die Winter sehr warm werden :!: Dann müssten die Speditionen jedesmal die vorderen Reifen wechseln, wenn es fönnig wird.

Also keine voreiligen Schlüsse ziehen! Manchmal ist eben mehr Sinn dahinter als man denkt.
Und ein Allwetterreifen ist auch kein echter Winterreifen, sondern eher ein Sommerreifen mit gröberen Profil :!:

Wir haben auf unserem Womo vorne Mehrbereichsreifen mit gutem Führungsverhalten (leider ohne M+S Kennung) und hinten Winterreifen das ganze Jahr drauf. Und hoffen das es wir es darauf bewenden lassen können.

Jörg

Brompton am 06 Dez 2010 13:29:14

Da sieht man mal wieder was die "Pressearbeit" der Reifenhersteller so leistet....
Allwetterreifen sind Winterreifen mit mehr Sommereignung als Winterreifen. Oder auch nicht, oder vielleicht doch....
Kommt darauf an ob man Reifenhersteller fragt die diese Reifen herstellen und anbieten oder ob man Reifenhersteller fragt die diese Reifen NICHT herstellen oder anbieten....
Warum wohl werden keine Testergebnisse veröffentlicht, von gemeinsamen Tests bei allen Temperaturen von sogenannten Sommer / Winter / Allwetter oder Ganzjahresreifen? Es gibt sie diese Tests....
Es gibt aber keine Definition für Sommerreifen, Winterreifen usw.
Wäre heutzutage auch sehr schwierig, da es kaum noch Unterschiede zwischen den Reifen gibt. Früher konnte man "Winterreifen" an dem groben Proil erkennen. Heute nur noch an den ganz feinen Lamellen im Gummi der Lauffläche. Gut, dass die Prüflabors der Hersteller als "amtliche" Prüflabors anerkannt werden können...
(lt.EG-Richtlinie aus 2005)
Wie ernst soll man das alles nehmen?
Kauft einfach Reifen mit dem M+S Symbol, lasst sie montieren und genießt lieber den Tag als über den Sinn oder Unsinn der Marketing-Weisheiten nachzudenken.
(nicht böse sein, aber ich habe dieses Thema jedes Jahr für über 200 Fahrzeuge und deren Versicherungsfälle und...)

portocheli am 11 Dez 2010 18:01:20

Gestern wurde in den Nachrichten erzählt, dass die LKW's auf den Antriebsrädern "Traktionsreifen" haben müssen.
Was sind das für Reifen?
Sind die besser als Winterreifen?



Helmut

zacapa am 15 Dez 2010 12:30:22

Das Thema Winterreifen für Womo und LKW hat mich bisher genervt und frustriert.
Meine PKW habe ich schon immer grundsätzlich alle auf Winterreifen umgerüstet. Das selbe wollte ich auch mit dem neuen Womo machen. Unser auf Allrad umgerüsteter MB Sprinter hat auch größere Räder in 265/70 R 17,5 drauf. Um dem Allrad auch auf nasser Wiese u.ä. nutzen zu können haben wir rundum Traktionsreifen aufgezogen. Dennoch wollte ich im Winter echte Winterreifen drauf machen.
Und jetzt kommt der Hammer: Es gibt in 17,5 Zoll keine Winterreifen !!!!

Toll, das Gesetz schreibt Winterreifen vor, aber die Industrie kann für LLKW keine liefern.


Manfred

Gast am 15 Dez 2010 14:17:13

zacapa hat geschrieben:Und jetzt kommt der Hammer: Es gibt in 17,5 Zoll keine Winterreifen !!!!


Moin moin,

auf meinem ehemaligen Wohnmobil MB 814 hatte ich 17,5 Zoll Winterreifen !
Uniroyal.

tober am 15 Dez 2010 14:25:06

Da würde ich mal nachfragen - auch bei den Össis-. Normalerweise weden die entsprechenden Winterreifen in der Grösse 17,5 als Traktionsreifen bezeichnet(nicht alle).
Schau mal hier: --> Link



tober

mcdudel am 15 Dez 2010 21:25:02

Heute wurde mir beim TÜV gesagt über 3,5 t braucht nur die Antriebsachse Winterreifen.

Harry

diego13 am 15 Dez 2010 23:13:30

sagte mir mein reifenhändler / iveco-werkstatt auch.
habe aber lieber alle 6 montieren lassen - da fühle ich mich sicherer.
werde diese aber das ganze jahr fahren.

gruß
harry

wolfherm am 15 Dez 2010 23:30:10

mcdudel hat geschrieben:Heute wurde mir beim TÜV gesagt über 3,5 t braucht nur die Antriebsachse Winterreifen.

Harry


Gibt er dir das auch schriftlich auf dem Briefbogen des TÜV? Glaube ich nicht. Außerdem hat er dann nicht den Bundesratsbeschluss gelesen. Dort ist begründet, warum es bei (echten) LKW mit der Antriebsachse getan ist.

LG Wolfgang

mcdudel am 16 Dez 2010 00:21:39

Hallo Wolfgang, der Tüvler hat mir ein Schreiben gezeigt was öffendlich aussah, habe aber nicht genau hingeschaut da es mich nicht betrifft, sondern nur kurz quergelesen. Es ging um die Bezeichnung der Winterbereifung als solche überhaupt.

Harry

wolfherm am 16 Dez 2010 01:10:08

Hallo Harry,

hier noch die Regelung der STVO:

"§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1) ..
(2) ..
(3) ..
(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.

(4)..
(5) ..."

Und Wohnmobile fallen unter die Klasse M1. Daher gilt - egal wie schwer - die Regelung mit der Antriebsachse nicht.

LG Wolfgang

Gast am 16 Dez 2010 06:55:38

wolfherm hat geschrieben:Hallo Harry,

hier noch die Regelung der STVO:

"§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
...
...
Und Wohnmobile fallen unter die Klasse M1. Daher gilt - egal wie schwer - die Regelung mit der Antriebsachse nicht.

LG Wolfgang


Genau so ist es.
Im Schadensfall haftet der Halter.
Der unwissende TÜV Prüfer wird sich dann vermutlich an nichts mehr erinnern....

Vieel ,
westy75

hoelle1 am 20 Dez 2010 11:49:00

Hallo tut mir leid, diese Diskusion kann ich nicht verstehen.
Ein Satz Winterreifen für das Womo liegt bei ca. 1-2% der Kosten eines Womo, bei der Aufpreisliste für ein neues Womo bin ich schnell bei 5 -10% des Wertes.
also was soll das?
Für die Bequemlickeit wird eine menge Geld ausgegben aber für die Sicherheit ist das geld dann weg?

Fahre ich wirklich so wenig und will ich nicht immer wechseln kann ich doch Ganzjahresreifen mit Winterzulassung nehmen.

Liebe

Wolfgang

Randyandy01 am 20 Dez 2010 22:40:56

wolfherm hat geschrieben:
Und Wohnmobile fallen unter die Klasse M1. Daher gilt - egal wie schwer - die Regelung mit der Antriebsachse nicht.

LG Wolfgang


Deine Aussage Womo´s fallen unter Klasse M1, egal wie schwer ist nicht richtig, das Womo´s in Klasse M fallen Ok das ist korrekt.

Ich frage mich auch, woher du dein Wissen beziehst, das du Womo´s egal wie schwer, in Klasse M1 einstufst. Bitte nicht Wiki zitieren.

Nur gibt es Womo´s bis 3,5 t, über 3,5 t bis 7,49 t und dann drüber, wenn du möchtes halt bis 40 t, nur 4 Achs-Womo´s sind in diesen Breiten nicht unbedingt zu empfehlen.

Im Fahrzeugschein wird stehen: SO-KFZ Wohnmobil, heißt sonstiges KFZ-Wohnmobil.

Rein rechtlich gesehen hat der Prüfer des TÜV schon recht, wenn er verlauten läßt, das Fahrzeuge über 3,5 t nur auf der HA mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen.

Ob das nun dem Fahrverhalten oder der Verkehrssicherheit dienlich ist oder nicht, steht auf einem ganz anderen Blatt.

wolfherm am 20 Dez 2010 22:57:58

Hallo,

schau mal auf Seite 41 nach: --> Link


Übrigens sprachen wir hier von Antriebsachse und nicht Hinterachse.

LG Wolfgang

brawo1 am 21 Dez 2010 00:21:21

Randyandy01 hat geschrieben:
wolfherm hat geschrieben:
Und Wohnmobile fallen unter die Klasse M1. Daher gilt - egal wie schwer - die Regelung mit der Antriebsachse nicht.

LG Wolfgang


Deine Aussage Womo´s fallen unter Klasse M1, egal wie schwer ist nicht richtig, das Womo´s in Klasse M fallen Ok das ist korrekt.

Ich frage mich auch, woher du dein Wissen beziehst, das du Womo´s egal wie schwer, in Klasse M1 einstufst. Bitte nicht Wiki zitieren.

Nur gibt es Womo´s bis 3,5 t, über 3,5 t bis 7,49 t und dann drüber, wenn du möchtes halt bis 40 t, nur 4 Achs-Womo´s sind in diesen Breiten nicht unbedingt zu empfehlen.

Im Fahrzeugschein wird stehen: SO-KFZ Wohnmobil, heißt sonstiges KFZ-Wohnmobil.

Rein rechtlich gesehen hat der Prüfer des TÜV schon recht, wenn er verlauten läßt, das Fahrzeuge über 3,5 t nur auf der HA mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen.

Ob das nun dem Fahrverhalten oder der Verkehrssicherheit dienlich ist oder nicht, steht auf einem ganz anderen Blatt.


Hallo Andreas,

ich würde mich mit deiner Äußerung

Deine Aussage Womo´s fallen unter Klasse M1, egal wie schwer ist nicht richtig


nicht so weit aus dem Fenster lehnen, denn die Aussage von Wolfgang ist richtig und ich schließe mich der Meinung von Wolfgang an, dass alle Wohnmobile in die Fahrzeugklasse M 1 fallen. Dies ist der Anlage XXIX (zu § 20 Abs. 3a Satz 4) EG-Fahrzeugklassen zu entnehmen.

Siehe hierzu --> Link

In die Klasse M2 fallen nur Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen und bei M3 über 5 Tonnen.

Kannst du dir vorstellen, dass es Wohnmobile mit mehr als 8 Sitzplätzen gibt? Ich nicht!

Also fallen alle Wohnmobile in die Fahrzeugklasse M 1. Oder glaubst du es immer noch nicht?

Randyandy01 am 21 Dez 2010 08:15:19

Hm . nö glaube ich immer noch nicht, weil

"Zitat Anfang"

5. Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung: Fahrzeuge der Klasse M, N oder O zur Personen- oder Güterbeförderung mit einer speziellen Funktion, für die der Aufbau bzw. die Ausrüstung entsprechend angepasst werden muss.

5.1. Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:


Tisch und Sitzgelegenheiten,

Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,

Kochgelegenheit und

Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.

Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.
"Zitat Ende"

so und nun steigen wir dann wieder in die Gewichtsklassen ein, M1 M2 M3

brawo1 am 21 Dez 2010 12:15:43

Guten Morgen Andreas,

vielleicht kann ich dich doch noch überzeugen.

In der Klasse M geht es um Kraftfahrzeuge, die zur Personenbeförderung genutzt werden, in der Klassse N zur Güterbeförderung.
Also kann ein Wohnmobil, so wie es unter Ziff. 5.1 aufgeführt ist, immer nur der Klasse M zugeordnet werden. Es dient nämlich zur Personen- und nicht zur Güterbeförderung. Soweit werden wir uns wohl einig sein, oder?

Schauen wir uns nun die Klassen M1, M2 und M3 an.

In die Klasse M1 fallen alle Kfz, die mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz ausgestattet sind. Hierbei spielt das Gewicht keine Rolle, es wird nicht aufgeführt.
Also kommen in diese Klasse alle Pkw und Wohnmobile, die nicht mehr als 8 Sitzplätze haben und das werden wohl 99,99999 % sein.

In die Klasse M2 fallen Kfz, die mehr als 8 Sitzplätze haben und bis zu 5 t wiegen.
Ich kenne kein reguläres Wohnmobil, welches mit mehr als 8 Sitzplätzen zugelassen ist. Sollte es ein solches geben, dann würde es meiner Ansicht nach in die Klasse M2 bzw. M3 fallen, aber nur dann.

Und in die Klasse M3 fallen halt alle Kfz mit mehr als 8 Sitzplätzen, die über 5 t wiegen.

Also fallen in der Praxis in die Klassen M2 und M3 nur Kfz, die mit mehr als 8 Sitzplätzen zugelassen sind und entweder unter oder über 5 t wiegen. Und das werden, wie oben schon angeführt, keine Wohnmobile sein, sondern Omnibusse.

Und zum Schluss, falls du nicht mit mir konform gehst, eine Frage:

In welche Fahrzeugklasse würdest du denn ein Wohnmobil einstufen, welches mehr als 5 t wiegt? Und davon gibt es ja gar nicht so wenige.
Denk dabei aber auch an die im Kfz-Schein eingetragenen Sitzplätze.

tober am 21 Dez 2010 12:28:14

Für die Klassen M2/M3 wäre dann ja auch ein "Personenbeförderungsschein", Führerschein D notwendig ? Mehr als 8 Sitzplätze eingetragen + Fahrer.

tober

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