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Versicherung SF-Klassen Rückstufung Umfrage


topbox am 29 Dez 2010 20:05:15

Hallo Fahrergemeinde,
meine Recherche in der Suchfunktion war nicht besonders aufschlussreich.
Die meisten Versicherer haben nur noch 10 SF-Stufen (Schadenfreiheitsklasse = Jahre ohne Schaden), das ist bekannt.
Warum es mir hier geht: Beim ersten Schaden wird man von der Versicherung gleich um 9 SF-Jahre zurückgeworfen. zB von SF9 auf SF1/2, bei einem zweiten Schaden ganz zu schweigen. Wie schnell ist es passiert, dass man in einem Jahr gleich zwei Schäden melden muss, weil man dem Nachbarn über den großen Zeh gefahren ist und man das nicht intern regeln kann, also nur als simples Beispiel.
Ich habe einige Vertragsbedingungen nach den SF-Listen durchforstet, aber meistens mit den ähnlichen Rückstufungen. Ich habe jetzt zur VHV-Versicherung gewechselt, die Stufen beim ersten Schaden von SF9 auf SF4 zurück.
Hat jemand seine Vertragsbedingungen zur Hand und mag nachsehen ob andere Versicherungen auch so unverschämt bzw. camperfreundlich sind?

von glatten Strassen

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lex2222 am 29 Dez 2010 20:45:03

Ein interessantes Thema, das bei der Versicherungswahl m.E. zu wenig berücksichtigt wird.

Die HUK24 nimmt bei einem Schaden in der Haftpflicht folgende Rückstufung vor:
von SF10 nach SF3
von SF9 u. SF8 nach SF1
von SF7, SF6 u. SF5 nach SF1/2
ab SF4 nach SF0


Alex

travelrebell am 30 Dez 2010 06:30:02

event. mal Nachfrage beim Bundesaufsichtsamt für d. Vers.Wesen halten. Dort erfährt man was im Bedingungswerk grundsätzlich und was variabel sein darf...

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Gast am 30 Dez 2010 08:03:47

Hallo

Man brauch nirgendwo nachfragen oder anrufen, einfach nur lesen. Es steht in den Versicherung Bestimmungen drin wohin man zurück gestuft wird.
Die Rückstufung ist von Versicherungen zu Versicherung unterschiedlich.Ich glaube wenn du deswegen beim Bundes.. anrufst, machst du dich lächerlich.
Bist du wirklich trotz UNFALL nur von 50% auf 55 % gesetzt worden?

Auch ESV-Schweger ist unverschämt Von 9 auf 1/2
DEVK Von 9 auf 2

LongJohn

oberstdorfer am 30 Dez 2010 08:24:31

Bei den ganzen Rückstufungsaktionen sollte man auf jedenfall vorher rechnen ob das Zurückzahlen einen Schadens an die Versicherung günstiger ist wie die hohen Beiträge die auf Jahre hinaus dann zu zahlen sind. Aber rechtzeitig nachfragen sonst ist das mit der Rückzahlung nicht mehr möglich.

Guten Rutsch

andwein am 30 Dez 2010 12:20:52

Hallo an alle,l
es gibt auch VK-Verträge, da wird man beim 1. Unfall gar nicht zurückgestuft!!!, die sind halt entweder im Beitrag ein bisschen höher oder gelten ab einer bestimmten SF-Stufe und heißt "Rabattretter".
Das Motto ist: "Augen auf bei der Vertragswahl" und nicht immer nur nach dem Preis schauen.
Sorry, Andreas

travelrebell am 30 Dez 2010 13:35:12

LongJohn hat geschrieben:Hallo

Man brauch nirgendwo nachfragen oder anrufen, einfach nur lesen. Es steht in den Versicherung Bestimmungen drin wohin man zurück gestuft wird.
Die Rückstufung ist von Versicherungen zu Versicherung unterschiedlich.Ich glaube wenn du deswegen beim Bundes.. anrufst, machst du dich lächerlich.
Bist du wirklich trotz UNFALL nur von 50% auf 55 % gesetzt worden?

Auch ESV-Schweger ist unverschämt Von 9 auf 1/2
DEVK Von 9 auf 2

LongJohn


Hier mal die Aufgaben umrissen, bis zum Ende durchlesen, auch bei kleinen Problemen bieten die Hilfe für Versicherte in Grundsatzfragen zu Tarifen. Auch bei Vers.Verträgen finden sich Grauzonen...

--> Link

anna3b am 30 Dez 2010 14:21:49

Hallo Foraner :D
habe gerade interessehalber mal meine Versicherungsbedingungen durchgesehen
ADAC Campingfahrzeug SF 9 auf SF 3 Schadenszurückstufung
aber jetzt kommts:
Campingfahrzeuge haben eigentlich nur bis SF9 oder 10 Einstufung - wir haben aber SF 15 Einstufung :-o - bin ich da ein Exot , die einzige Ausnahme weit und breit oder gibts noch andere mit so einer WOMO -Einstufung ????
Worauf ich dann zurück fallen würde weiß ich auch nicht - gibts nicht in der Tabelle. Als PKW wäre das dann ne SF 9 :gruebel:
Haben bei dem Auto keinen Rabattretter - wohl aber bei unserem Erstwagen - wegen 19 jährigem Sohn :D
Anna

Brompton am 30 Dez 2010 15:26:38

:D :D Ich habe SF 31 beim Womo...
Ändert aber nix am Beitrag. SF 10 oder SF 31 ist im Portemonaie gleich.

topbox am 30 Dez 2010 15:32:50

Hallo Anna,
das muss wohl ein Vertrag sein der schon lange besteht, sehr gut, schön festhalten.
Ich habe bei einer Allianz-Generalvertretung angerufen und der Vertreter war selbst ganz entsetzt als er mir die SF-Liste vorlas. Neue Womo-Verträge haben auch nur noch 10 SF-Stufen und werfen knallhart alle von SF5-SF10 auf SF1/2 zurück. (Regierungsbezirk Schwaben)
Für mich einfach nur unausgesprochene Absprachen von den sch… Versicherern. Dazu bedarf es nicht mal einer mündlichen Absprache. Die kleinen Versicherer schauen vermutlich jedes Jahr was die Großen machen und gleichen an, ein leichtes Spiel, es beschwert sich ja niemand.

topbox

Seegurke am 30 Dez 2010 15:42:46

Hallo,

mit dem Rabattschutz ist man immer auf der sicheren Seite.

Kostet zwar erst mehr aber wenn es zum Schadensfall kommt zahlt man drauf.

ich habe bei meinen Fahrzeugen immer Rabattschutz, habe Ihn aber bis jetzt nicht gebraucht. Aber sicher ist sicher.

Aber dieser ist nicht übertragbar wenn man die Versicherung wechselt !!!

topbox am 05 Jan 2011 13:26:42

Ich habe meine Verbraucherinformationen von der VHV-Versicherung erhalten. Dort sind für das neue Jahr folgende Rückstufungen vorgesehen.

Von SF10 auf SF7 und beim 2.Schaden auf SF2
Von SF9/8 auf SF4
Von SF7/6/5 auf SF2

wer mag, kann mit dieser Info seinem Versicherer auf die Finger klopfen.

topbox

bkuhl am 14 Jun 2011 19:45:49

Fahrzeugwert 41.900 - Neufahrzeug

Wichtig ist aus meiner Sicht nicht nur, wieviel man hochgestuft wird, sondern wie lange es dauert, bis man wieder runter kommt:

Bei der HUK wird man z.B. im ersten Jahr von SF10 (45 %) in der Haftpflicht auf 60 % (SF3) hochgestuft
dann: 3 Jahre 55 %
3 Jahre 50 %

kostet 235,-- Euro zusätzlich bei einem jährlichen Versicherungsbeitrag von 176,40

Bei der Vollkasko ist es kein so großer Unterschied, ob man 500 oder 300,-- SB hat, es sei denn man hat nie einen Schaden. Dann ist 500,-- SB natürlich günstiger.

Vollkasko ist 35 % bei SF10 (382,01 bei 500,-- bzw. 343,82 bei 300 SB)
Bei Unfall erfolgt eine Hochstufung auf 50 % (SF3) im ersten Jahr
dann 1 Jahr 45 % und
2 Jahre lang 40 %
und dann ist man wieder bei 35 %

Durch einen Vollkaskoschaden entstehen Kosten von

392,93 + 500 SB = 892,93

oder

436,58 + 300 SB = 736,58

Darunter braucht man die Versicherung gar nicht erst in Anspruch zu nehmen. Allerdings würde man bei einem 2. Schaden dann so richtig hochgestuft. Und danach dauert es sehr lange, bis man wieder runter ist. Also sollte man sich das vielleicht auch noch bei 1000,-- Euro und drüber überlegen....


38,19 x 4 Jahre = 152,76 So viel mehr Beitrag zahlt man übrigens bei 4 Jahren mit einem SB von 300,--. Wenn man jetzt erst nach 4 Jahren einen Unfall hat, dann ist man plus minus null - egal, welchen Selbstbehalt man ausgemacht hat :-))

Danke für die Informationen über die Baseler Versicherung - so was hatte ich mir schon gedacht! Ich hatte nach dem ersten Angebot mit über 70 Seiten Kleingedrucktem noch mal nachgefragt wegen Details und habe keine Antwort mehr bekommen. Der Pferdefuß ist hier aus meiner Sicht die Hochstufung nach einem Unfall und die oben beschriebene "Kulanz".

Hier teile ich übrigens auch die Auffassung, dass es billiger sein kann, eine teurere Versicherung abzuschliessen, die dann auch wirklich zahlt. Bei Teilkasko und bei Vollkasko. Und wo ich nicht die Vollkasko brauche, weil die Teilkasko nicht zahlt...

OttoWalke am 14 Jun 2011 20:46:19

Kravag
SF10
1Schaden zurück auf SF 1/2
2Schäden zurück auf SF 0

Und noch was SF10 ist ja das Ende der Fahnenstange und sind dann immer noch 65% in der KH (Haftpflicht), weniger wird es dort überhaupt nicht. :-o

Gast am 14 Jun 2011 23:08:28

am besten ist wenn man sich noch ein billiges Zweitfahrzeug hält, sozusagen als Rabattretter.
Ich habe z.B. einen 125er Roller, der kostet uns Haftpflicht 18,50 im ganzen Jahr bei Null Steuer.
Falls ich mal Mist bauen sollte und die Haftpflicht des Womos in Anspruch nehmen muß, übertrage ich einfach den SF vom Roller aufs Womo, fertig.
Und beim Roller kostet es mich nicht viel, auch wenn ich SF 0 fahren müsste/sollte.

Ciao
Didier

migula am 14 Jun 2011 23:34:49

agent_no6 hat geschrieben:am besten ist wenn man sich noch ein billiges Zweitfahrzeug hält, sozusagen als Rabattretter.
Ich habe z.B. einen 125er Roller, der kostet uns Haftpflicht 18,50 im ganzen Jahr bei Null Steuer.
Falls ich mal Mist bauen sollte und die Haftpflicht des Womos in Anspruch nehmen muß, übertrage ich einfach den SF vom Roller aufs Womo, fertig.
Und beim Roller kostet es mich nicht viel, auch wenn ich SF 0 fahren müsste/sollte.

Ciao
Didier


Da passt aber etwas nicht? Wenn für das Fahrzeug keine Steuer bezahlt wird, handelt es sich wohl nicht um Fahrzeug bei dem ein SF-Rabatt gewährt wird.

ElectraGlide am 15 Jun 2011 10:01:39

Hi,

wir haben auch einen 125er Roller. Der ist zwar Steuerpflichtig (in Hessen).
Die minimale Steuer wird aber nicht erhoben :) . Der Verwaltungsaufwand ist wohl höher als der Ertrag.

Gast am 15 Jun 2011 10:34:30

migula hat geschrieben:Da passt aber etwas nicht? Wenn für das Fahrzeug keine Steuer bezahlt wird, handelt es sich wohl nicht um Fahrzeug bei dem ein SF-Rabatt gewährt wird.


Doch, doch, ist ein Leichtkraftrad-Roller bis 125 ccm, der ist hier in NRW Steuerfrei, egal ob gedrosselt (<=80kmh) oder nicht.
Hat auch ein "richtiges" Nummernschild und kein Zulassungstäfelchen.
und fahr mittlerweile bei 30% oder so...


Didier

trebla am 15 Jun 2011 11:33:12

Brompton hat geschrieben::D :D Ich habe SF 31 beim Womo...
Ändert aber nix am Beitrag. SF 10 oder SF 31 ist im Portemonaie gleich.


Aber lass mal einen Haftpflichtschaden begleichen. Dann nützen dir die 31 Jahre SF nichts mehr. Die Rückstufung wird dann auf SF 5 oder SF 3 gemacht. Bei zwei Schäden hintereinander wahrscheinlich auf SF 125.

Eigentlich ist ein Versicherungsvertrag mit SF 31 für ein Wohnmobil zu schade und sollte, wenn brauchbar, besser für einen PKW-Vertrag genutzt werden. Wohnmobile erreichen die Höchstrabattstufe nach 10 Jahren Unfallfreiheit.

Bei der Rückstufung gibt es erhebliche Unterschiede bei den Versicherern auf die meist nicht geachtet wird.

trebla

hast29 am 15 Jun 2011 12:46:59

HI,

ist zwar schon ein paar Jahre her das ich im Versicherungsbüro gearbeitet habe, aber ich weiss noch:

Wenn du deine SF Klasse Womo aufs Auto rübernimmst, wird das wieder umgerechnet. Da wird dann wieder geguckt wie lange fährst du schon Auto.


Unsere Autoprozente sind seinerzeit auch in die 10er Regelung umgerechnet wurden.

bkuhl hat es ganz richtig wiedergegeben.
Die SF Klassen des Womos sind auch noch in Jahre unterteilt.


Wohnmobile erreichen meines wissens die Höchststufe nicht nach 10 Jahren.

margratete am 17 Feb 2012 22:50:11

Hallo,
ich weiß, das Thema ist schon älter, aber trotzdem:
Wir haben heute Post von der HUK erhalten. Im letzten Jahr hatten wir mit unserem Womo einen Haftpflicht und einen Kaskoschaden. Fahrzeug ist über meinen Mann versichert, ich habe den Schaden verursacht. Heute bin ich fast umgefallen: Hochstufung bei der HUK in der Haftpflicht von 100 % auf 200 % SF Klasse 0 auf SF-Klasse M) und in der Kasko (Vollkasko SB 300,00 TK 150,00 €) von 55 % auf 100 % (SF Klasse 2 auf SF Klasse 0). Das ist ganz schön happig. Ist das normal?

LG
Margratete

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