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Hallo ich bin neu und würde mich freuen wenn Ihr mir Helfen könntet!
Wir haben uns vor 2 Wochen einen Gebrauchten Katamarano 3 Rimor gekauft, BY: 03,2010 also bin ich davon ausgegangen das ich noch 1 Jahr Garantie habe. Heute habe ich unser Womo zum Rimor Händler gebracht und eine Liste mit Mängel mit dazu. 1. Kühlschrank funktioniert nicht mit gas 2. SAT Anlage funktioniert nicht Astra 19 3. Dachluke Pfeift 4. Bordbatterie ladet nur noch 20% 5. Aussenklappe halter gebrochen 6. Begrenzungsleuchte ohne funktion aber nicht die Birne oder Sicherung. 7. Rollo im Schafzimmer defekt auf der Seite eingerissen 8. Sicherheitsgurte lassen sich nicht im Womo aufrollen. Nun zu meinen Problem der Händler hat mir eröffnet das das alles keine Garantie fälle sind außer der Eisschrank ! meine Frage was ist dann Garantie! Habt Ihr auch schon mal Probleme mit der Garantie, ich war der Meinung das alles repariert wird was in den 2 Jahren kaputt geht! Danke für Antworten Roberto moin Roberto ,
1.) herzlich willkommen im Forum. 2.) Dir bleibt aber immer noch das Recht auf Rückgabe oder Wandlung. Hier sind Fristen zu beachten, beiden Arten der Rückabwicklung müssen schriftlich abgehandelt werden. vom See im Regenland Jan Hallo,
hast du vom Händler direkt gekauft? Oder hat er dir im Kundenauftrag unter Gewährleistungsausschluss den Wagen verkauft? Wenn er dir direkt das Fahrzeug verkauft hat, hast du (schau in den Vertrag) garantiert ein Jahr Gewährleistung. Garantie kommt vom Fahrzeughersteller und ist hier erst einmal zweitrangig. Einige Mängel sind wahrscheinlich keine Mängel (Dachluke pfeift = Zwangsentlüftung?). Andere sind natürlich jetzt schwer zu beweisen: Halter gebrochen, Rollo eingerissen usw. Das kann dir auch in den zwei Wochen passiert sein. Bei den anderen Mängeln wird er aber auf seine Kosten reparieren müssen. Wandlung kommt erst einmal gar nicht in Frage. Das ist das letzte Mittel, wenn Reparaturversuche fehlschlagen. Wandlung kommt auch nur in Frage, wenn die Mängel auch von ihm zu vertreten sind. Also erst einmal schriftlich die Mängel (alle) benennen und auf Reparatur dringen. Dann evetnuell einen Anwalt einschalten. Vielleicht reagiert er dann flotter. Wandlung kommt wie gesagt erst zum Schluss. LG Wolfgang
OK, dann kannst du das alles vergessen. Der Händler hat Recht. Dann geht nur die Garantie der einzelnen Hersteller der Komponenten (wie z. B. Kühlschrank, Heizung usw.). Alles andere ist dein Bier. Tut mir leid, lasse es richten und ärgere dich nicht. PS: Sprich doch mal den privaten Verkäufer an, vielleicht beteiligt sich der aus schlechtem Gewissen. LG Wolfgang Wolfgang,
er meint die normale Werksgarantie nicht die Gewährleistung des Händlers von dem er den Rimor gekauft hat. Den Rimor hat er privat gekauft, aber da er erst 2 Jahre alt ist, müsste noch Garantie drauf sein. Aber fallen unter eine normale Werksgarantie auch so Sachen wie die Bordbatterie?? Oder die Sat-Anlage? Und das Rollo nach zwei Jahren als Garantiefall? Warum hast Du den Verkäufer nicht die Mängel beseitigen lassen? Hallo,
das mit dem privaten Kauf habe ich schon verstanden (siehe meinvorheriges Posting). Da sind auch deine Fragen beantwortet. LG Wolfgang Das wohnmobil ist im März erst 1 Jahr alt geworden also habe ich noch 1 Jahr garantie von Rimor? oder
MFG Roberto
Ja, aber nicht auf die von dir geschilderten Mängel am Rollo, an der Batterie, am Halter usw. Und gegenüber dem Hersteller selber und nicht gegenüber einem Händler. LG Wolfgang Die Garantiebestimmungen durchlesen. Nicht das die Garantie nur für den Erstkäufer geben. :x
tober
Hallo Wolfgang, ja da hatten wir uns überschnitten. :) Hier hätte eine Abtretung von Gewährleistungsansprüchen erfolgen müssen.
Vom Prinzip her hat der Erstbesitzer die Gewährleistungsansprüche noch gegen den Händler. Denn die Gewährleistungspflicht besteht nun mal auf die verkaufte neue Sache für zwei Jahre. Sollte es noch eine zusätzliche Werksgarantie von Rimor geben, dann hat auch der Folgebesitzer diese als Anspruch mit dem Kauf erworben, denn diese ist unabhängig vom ursprünglichen Ersterwerb-Kaufvertrag. Ob die Reklamtaionen aber in die Gewährleisutungspflicht fallen oder in Garantie, das muss man erst mal nachweisen. Klar ist natürlich das der Händler sich querstellt, da das Recht erst mal auf seiner Seite ist und er auch eigentlich keinen Kunden vergrault. Man sollte mit dem Händler sprechen und einen Sonderpreis für die Nachbesserungen aushandeln. Und Trost bietet ja der erhebliche Minderpreis gegenüber dem Erwerb bei der Erstzulassung. Denn praktisch ist das Wom so gut wie neu :!: :wink: Jörg Hat der Wagen überhaupt volle 2 Jahre Gewährleistung gehabt?
Der Hersteller darf die Gewährleistung auf 1 Jahr begrenzen... Die Firmen, die so etwas tun, wissen dann meist warum sie es machen... Viele
Der Hersteller hat mit der GEWÄHRLEISTUNG nichts zu tun, er kann aber die GARANTIE auf ein Jahr begrenzen (z.B. Apple). Ein etwaiger Gewährleistungsanpruch richtet sich in nach einer Abtretungserklärung gg. den Händler der den Wagen an den Erstbesitzer verkauft hat. Oh, oh, hier wird aber wieder viel durcheinander geworfen. Bitte mal nach dem Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung googeln!
Der Hersteller kann freiwillig eine Garantie aussprechen, es aber auch lassen. Die Garantiebedingungen können frei formuliert werden, so kann die Garantie z.B. auf den Erstkäufer beschränkt sein. Der Händler hat damit erst einmal wenig zu tun. Ob es von Rimor eine Garantie gab, sollte geklärt werden. Die Gewährleistungspflicht (richtiger: Mängelhaftung) ist eine Sache zwischen Händler (bzw. gewerblichem Verkäufer) und privatem Erstkäufer und kann auf den Zweitkäufer abgetreten werden. Sie beträgt zwei Jahre, kann aber bei Gebrauchtwaren auf ein Jahr reduziert werden. In den ersten 6 Monaten wird angenommen, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorlag, danach muss der Käufer beweisen, dass ein Mangel bereits beim Kauf im Keim vorlag und erst später sichtbar wurde. Viele Händler ignorieren diese für sie vorteilhafte Spitzfindigkeit und reparieren trotzdem, sie können aber auch einen Nachweis (Gutachten) verlangen, was oft schwierig und zu teuer für den Käufer werden kann. Was in diesem Fall evtl. unter die Mängelhaftung fällt, weiß ich natürlich nicht, aber gefühlsmäßig wurde ich sagen, abgerissene Rollos und Halter sicher nicht. , Frank
Da Du gerade Apple erwähnst: Apple erweitert sogar die Garantie auf 12 Monate, bzw. ein Jahr. Nicht da hier auch wieder was durcheinander kommt. Der Verkäufer eines neuen Produktes muss immer eine 2jährige Garantie geben, das hat der Gesetzgeber so festgelegt. Wenn ein gewerblicher Verkäufer ein gebrauchtes Produkt verkauft, kann er die Garantie auf ein Jahr verkürzen , wenn er dies im Kaufvertrag auch vermerkt, ansonsten hat er 2 Jahre gegeben, ander Fristen sind nicht zulässig. Allein der private Verkäufer kann die Garantie ausschliessen, aber auch das muss im Vertrag vermerkt sein. Es kommt also immer darauf an, was im Vertrag steht und wer verkauft. Ich sage es ja nur ungerne, aber das ist schlichtweg falsch. Unabhängig davon sind die Garantien der Fahrzeug- bzw. Teile-Hersteller. @lwk
Nein! Nein! Nein! Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene Dinge! Ein paar Beiträge vorher ist ein Link, unter dem dies erklärt wird! Bitte selbst lesen! Genau so, wie ich es dargelegt habe, steht es im Gesetz. Und dieses Gesetz ist "unabdingbar", d.h. es kann nicht ausgeschlossen werden. Unseriöse Verkäufer streuen aber gezielt Falschinformationen und das Halbwissen auf diesem Gebiet ist recht gross. OK, vielleicht habe ich die Begriffe Garantie und Gewährleistung nicht auseinandergehalten, da der Endverbraucher immer von Garantie redet, aber das mit den Fristen steht so im Gesetz. und darum geht es doch erstmal. Auch im privaten Kaufvertag muss die Garantiezeit benannt werden: Privatverkauf, daher ohne Gewährleistung. Ich drücke es mal so und leicht verständlich aus: es gibt gesetzlich gar keine Garantiepflicht.
Hi @ lwk, Palstek hat es doch nun wirklich deutlich gemacht! Hallo, Höllenreiner, hier ist schon fast alles gesagt worden.
Ich würde zu einem Rechtsanwalt gehen , denn nach einem gutfomulierten Brief kannst du meistens etwas retten , auch wenn es sich um eine Privatperson handelt , die dir Fehler verschwiegen hat. Ich hoffe du hast in gefragt , ob schwerwiegende Fehler vorhanden sind . Wenn du keine Rectsschutz hast, dann mußt du ein paar Euro in die Hand nehmen , aber Mängel verschweigen ist auch ein Delikt. Giovanni.
:daumen2: Damit wäre eigentlich schon alles geklärt. Auch wenn einige Schreiber hier sich anscheinend hartnäckig weigern, diese Erklärung eines Fachanwalts zu lesen....
Ich glaube nicht, dass das von Erfolg gekröbt sein wird.... @ höllenreiner: Warum nicht erst mal den friedlichen Weg versuchen? Ich würde einen Termin bei dem Händler vereinbaren und dann freundlich mit ihm über die Mängel reden. Was er mit Rimor abrechnen kann, wird er vermutlich für Dich kostenlos reparieren. Und für die übrigen Sachen kannst Du Dir ein Reparaturangebot machen lassen. Vielleicht läuft das besser, als erwartet. Viele , westy75 Lieben Dank an euch alle für eure Hilfe!
Werde nochmal mit dem Händler reden, vieleicht macht er mir einen Sonderpreis. MFG Roberto |
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